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Musterlösung zum Fall von Anton und Dragan © HPK ... - hp krings

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<strong>Musterlösung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Fall</strong> <strong>von</strong> <strong>Anton</strong> <strong>und</strong> <strong>Dragan</strong> <strong>©</strong> <strong>HPK</strong> VFH-Hessen SS 10<br />

Die Verkehrsunfallflucht durch <strong>Anton</strong> <strong>und</strong> <strong>Dragan</strong><br />

Dadurch, dass <strong>Anton</strong> den geparkten PKW rammte kurz anhielt <strong>und</strong> dann<br />

einfach mit <strong>Dragan</strong> weiterfuhr, könnte er sich gem. § 142 I Nr. 2 StGB<br />

strafbar gemacht haben.<br />

Eine feststellungsbereite Person ist nicht vor Ort, da niemand außer <strong>Anton</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Dragan</strong> da war.<br />

Fraglich ist, ob ein Unfall stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />

Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im öff. Verkehr, das mit dessen<br />

Gefahren in ursächlichem Zusammenhang steht <strong>und</strong> einen nicht<br />

unerheblichen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat.<br />

Öff. VKR liegt vor (siehe oben).<br />

Das Rammen des geparkten PKW ist ein plötzliches Ereignis, das mit den<br />

Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht, da<br />

es ein unerwartetes Ereignis ist, was die direkte Folge eines<br />

Verkehrsvorganges ist. Die Gefahren des Straßenverkehrs haben sich<br />

quasi in diesem Ereignis verwirklicht.<br />

Auch ist laut SV an dem geparkten PKW ein Sachschaden <strong>von</strong> 500 €<br />

entstanden, was kein unerheblicher Sachschaden ist. Dieser liegt nämlich<br />

schon ab einem Schaden <strong>von</strong> 25 € vor.<br />

Somit liegt ein Unfall vor.<br />

<strong>Anton</strong> war gem. § 142 V StGB Unfallbeteiligter da sein Verhalten (zu<br />

schnelles Fahren in einer Kurve) zur Verursachung des VU beigetragen<br />

hat.<br />

<strong>Anton</strong> hat sich auch vom Unfallort entfernt, da er gewollt den Ort, an dem<br />

sich der VU ereignet hat verlassen hat, indem er mit <strong>Dragan</strong> da<strong>von</strong>fuhr.<br />

Fraglich ist, ob <strong>Anton</strong> seine Wartepflicht verletzt hat.<br />

Unter der Wartepflicht versteht man, dass <strong>Anton</strong> eine angemessene Zeit<br />

hätte warten müssen, bis eine feststellungsbereite Person am Unfallort<br />

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