Musterlösung zum Fall von Anton und Dragan © HPK ... - hp krings
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<strong>Musterlösung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Fall</strong> <strong>von</strong> <strong>Anton</strong> <strong>und</strong> <strong>Dragan</strong> <strong>©</strong> <strong>HPK</strong> VFH-Hessen SS 10<br />
Weiterhin hat <strong>Anton</strong> durch das gefährliche Überholmanöver in einer<br />
unübersichtlichen Linkskurve mit zu hoher Geschwindigkeit auch die<br />
Regelbeispiele des §315c Abs.1 Nr. 2b <strong>und</strong> Nr. 2d <strong>und</strong> Nr. 2e StGB erfüllt.<br />
Dafür müsste <strong>Anton</strong> grob verkehrswidrig gehandelt haben, d.h. er muss<br />
einen besonders schweren Verstoß, der aus den übrigen Verstößen<br />
herausragt, begangen haben. Dies ist durch das oben näher beschriebene<br />
gefährliche Überholmanöver gegeben.<br />
Weiterhin muss <strong>Anton</strong> diesen Verstoß rücksichtslos begangen haben.<br />
Dafür müsste er sich aus eigensüchtigen Gründen über die ihm bewussten<br />
Pflichten hinweg gesetzt haben. Für solche Gründe liegen im Sachverhalt<br />
keine subjektiven Merkmale vor, sie könnten zwar unterstellt werden, zur<br />
Beurteilung der Rücksichtslosigkeit fehlen allerdings entsprechende<br />
Informationen, wie z.B. schnelleres Vorankommen aus persönlichen<br />
Gründen, Imponiergehabe gegenüber der Mitfahrer, usw.<br />
Die <strong>von</strong> <strong>Anton</strong> o.g. erfüllten Regelbeispiele aus dem<br />
§ 315 c StGB entsprechen den StVO-Verstößen nach §§ 2, 49 Abs.1 Nr.2<br />
StVO i.V.m. §24 StVG (Rechtsfahrgebot an unübersichtlichen Stellen), §§<br />
3, 49 Abs.1 Nr.3 StVO i.V.m. §24 StVG (Geschwindigkeit) sowie §§ 5, 49<br />
Abs.1 Nr.5 StVO i.V.m. §24 StVG (Überholen).<br />
<strong>Anton</strong> hat sich weder nach §315c Abs.1 Nr.1a StGB noch nach §315c<br />
Abs.1 Nr. 2<br />
StGB strafbar gemacht.<br />
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach §315b StGB liegt<br />
nicht vor, da hier insbesondere Gefährdungen des Straßenverkehrs durch<br />
verkehrsfremde Eingriffe erfasst sind.<br />
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