Björn Börgermann - an der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät
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1 Einführung, Problemstellungen und Literaturrecherche 11<br />
Tierschutzgesetz und speziell die Schweinehaltungsverordnung rechtlich m<strong>an</strong>ifestiert.<br />
Unabhängig von juristischen Vorgaben sollte sich je<strong>der</strong> Halter die Frage stellen, ob das<br />
Tier seinen drei arteigenen Grundfunktionen des Verhaltens<br />
• Bedarfsdeckung<br />
• Schadensvermeidung<br />
• Reproduktion<br />
(TSCHANZ 1985) in den heute üblichen konventionellen Haltungssystemen<br />
nachkommen k<strong>an</strong>n. Die Bedarfsdeckung und die Schadensvermeidung sind für die<br />
Existenz des Individuums unentbehrlich, um schließlich eine Reproduktion <strong>der</strong> Art<br />
überhaupt gewährleisten zu können. Durch die Ausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzung des Tieres mit den<br />
ersten beiden Grundfunktionen einerseits und <strong>der</strong> Umwelt (bzw. des Stalles)<br />
<strong>an</strong><strong>der</strong>erseits kommt es beim Tier zur Ausbildung gewisser Verhaltensformen in<br />
<strong>an</strong>gepassten bestimmten Frequenzen und Abfolgen. Dabei ist die Spezifität eines Reizes<br />
für eine Verhaltensweise einigermaßen elastisch. Das heißt, das Tier besitzt ein<br />
gewisses Anpassungsvermögen, das Adaptionsvermögen (VAN PUTTEN 1982). Das<br />
qualitative Verhalten eines Tieres lässt sich qu<strong>an</strong>titativ in Form verschiedener<br />
Indikatoren erfassen. Dazu wird dargelegt, welche untauglichen Verhaltensversuche zur<br />
Bedarfsdeckung und Schadensvermeidung genutzt werden.<br />
Mit Hilfe eines Ethogramms - nach SAMBRAUS (1978) die Gesamtheit <strong>der</strong><br />
Verhaltensweisen, über die eine Tierart verfügt - können abnorme Verhaltensweisen<br />
durch Überschreitung des Adaptionsvermögens als Verhaltensstörungen <strong>an</strong>genommen<br />
werden. Beim Auftreten von Verhaltensstörungen k<strong>an</strong>n gleichzeitig davon ausgeg<strong>an</strong>gen<br />
werden, dass Tiere leiden (SAMBRAUS 1982) und es zu einer Einschränkung des<br />
Wohlbefindens <strong>der</strong> Tiere kommt.<br />
Das Wohlbefinden definiert LORZ (1973) als den “Zust<strong>an</strong>d physischer und psychischer<br />
Harmonie des Tieres in sich und mit <strong>der</strong> Umwelt”. Der Mensch legt bei <strong>der</strong> Beurteilung<br />
dieser Harmonie allzu oft menschliche Maßstäbe <strong>an</strong> und urteilt nach seinem subjektiven<br />
Gefühl. So müssen zusätzlich zu den oben gen<strong>an</strong>nten Verhaltensparametern noch die<br />
Merkmale <strong>der</strong> Leistung und <strong>der</strong> Gesundheit <strong>der</strong> Tiere her<strong>an</strong>gezogen werden. Daraus<br />
k<strong>an</strong>n sich ein umfassendes Bild des Wohlbefindens ergeben.<br />
In dem Zusammenh<strong>an</strong>g steht die For<strong>der</strong>ung des § 1 des Tierschutzgesetzes, nämlich<br />
“aus <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>twortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und<br />
Wohlbefinden zu schützen”, was die ethische Ausrichtung des Gesetzes erkennen lässt.<br />
Institut für Nutztierwissenschaften<br />
Fachgebiet Tierhaltungssysteme und Verfahrenstechnik in <strong>der</strong> Tierhaltung