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HOCHBEGABUNG UND SCHULE 67<br />
Weiterhin bleiben auch in den Fällen von hochbegabten "Underachievern" mit besonderen<br />
schwerwiegenden Problemen die schulpsychologischen Ansprechpartnerinnen und<br />
–partner mit der Generalia bzw. Zuständigkeit für das Thema Hochbegabung die ersten<br />
Anlaufstellen; diese werden dann die Einzelfallanfragen gegebenenfalls an die regional<br />
zuständigen Schulpsychologinnen und -psychologen weiterleiten. Bei Bedarf können die<br />
benannten BFZ-Ansprechpartnerinnen und -partner für weitere (präventiv sonderpädagogische)<br />
Hilfestellungen hinzugezogen werden, um eine adäquate ambulante Betreuung vor<br />
Ort aufzubauen. Psychologische Diagnostik gehört nicht zu ihren Aufgaben.<br />
Dieses Angebot soll u.a. auch Gymnasien mit dem Ziel ansprechen, einzelne hochbegabte<br />
"Underachiever" mit besonderen schwerwiegenden Problemen nicht auszusondern, d.h. in<br />
Fällen von offensichtlichen Diskrepanzen zwischen kognitivem Potenzial und gezeigter Leistung<br />
sowie gefordertem sozialen Verhalten nicht die psychologische Diagnostik anzuzweifeln<br />
oder zu bestreiten, sondern zusätzliche Schritte einzuleiten, um die Betreffenden<br />
nach Möglichkeit an der Schule zu behalten und sich dafür kompetenter externer Hilfen für<br />
eine erfolgreiche Beschulung zu versichern. Voraussetzung dafür ist die breite Aufklärung<br />
darüber, dass eine schlichte Gleichsetzung von Hochbegabung mit bereits realisierter Schulleistungsexzellenz<br />
zu kurz gegriffen und unzutreffend ist.<br />
Die praktische Umsetzung dieses Projekts<br />
Aus der Sicht der Sonderpädagogik sind als die hier zu betrachtende Zielgruppe diejenigen<br />
Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen, denen sonderpädagogischer Förderbedarf<br />
drohen könnte. Dieser sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Vor diesem Hintergrund<br />
können die BFZ den Schulpsychologinnen bzw. -psychologen bei der Bewältigung von<br />
deren originärer Zuständigkeit für das Thema „Hochbegabung” Unterstützung geben. Das<br />
bietet sich gerade bei der gebotenen Behebung von Verhaltensproblemen und der zugehörigen<br />
Erstellung und Umsetzung von Förder- bzw. Lernplänen an. Sonderpädagogen<br />
haben nicht die Aufgabe und Zuständigkeit, den Fachunterricht zu verbessern, können aber<br />
das Umfeld des Kindes bzw. Jugendlichen ausleuchten und Ursachen für vorliegende hinderliche<br />
bzw. erschwerende Bedingungen im Einzelfall ausfindig machen. Dabei setzt das<br />
Kind bzw. der Jugendliche mit seinen Bedürfnissen selbst die konkreten Ziele. Jedes Bemühen<br />
im Vorfeld der Einleitung eines eventuellen Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen<br />
Förderbedarfs ist hilfreich für dessen Vermeidung. Wenn absehbar ist, dass ein<br />
Kind bzw. ein Jugendlicher ohne besondere Hilfe einen sonderpädagogischen Förderbedarf<br />
erleiden könnte, ist aktive Prävention angezeigt, um ebendies zu vermeiden. Die von<br />
allen Staatlichen Schulämtern benannten BFZ-Ansprechpartnerinnen und -partner sind<br />
somit auch auf diesem Gebiet zuständig. Das betreffende BFZ vertritt in dem Schulamtsumgriff<br />
nunmehr auch diesen Arbeitsbereich als Schwerpunkt; Einzugsgebiet hierfür ist der<br />
Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes.