09.01.2013 Aufrufe

brain

brain

brain

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

HOCHBEGABUNG UND SCHULE 75<br />

Wann eignet sich ein Überspringen von Klassen? Welche Voraussetzungen<br />

sollten erfüllt sein?<br />

Rechtlich gesehen, ist das Überspringen in Hessen jederzeit möglich (nicht ganz einfach<br />

könnten jedoch z. B. das Überspringen der ersten Klasse oder das Überspringen des vierten<br />

Schuljahres auf eine weiterführende Schule sein). Überspringen eignet sich für leistungsstarke<br />

Schülerinnen und Schüler, deren Begabung im oberen Bereich der aufnehmenden<br />

Klasse liegt. Eine mindestens gute, besser noch sehr gute Begabung ist eine wichtige<br />

Vorraussetzung, um den fehlenden Schulstoff in einer angemessenen Zeit eigenständig<br />

nacharbeiten zu können. Pädagogisch-psychologisch ist Überspringen vor allem dann sinnvoll,<br />

wenn eine chronische Unterforderung zu ersten Anzeichen einer „negativen“ Entwicklung<br />

führt. Dies kann sich in einer Verschlechterung des Arbeitsverhaltens, in Schulunlust,<br />

Klagen über extrem langweiligen Unterricht etc. äußern. Sorgfältig sollte geprüft werden,<br />

ob das Problem nicht auch mit alternativen Fördermaßnahmen (z. B. innere Differenzierung)<br />

entschärft werden kann. Auch hier ist eine solide Diagnostik zur Abklärung der Intelligenz<br />

notwendig.<br />

Die Schulleistungen sollten in den wichtigen Fächern gut sein – gravierende Lücken dürfen<br />

nicht vorliegen. Auch das schulische und außerschulische Arbeitsverhalten muss günstig<br />

ausgeprägt sein. Weder im sozialen noch im emotionalen Bereich darf das Kind bzw. die<br />

oder der Jugendliche nennenswerte Probleme haben. Kinder und Jugendliche müssen in<br />

der Lage sein, anfängliche Misserfolgserlebnisse – unbekannter Schulstoff, Aufgaben nicht<br />

lösen können, Schwierigkeiten, neue Freunde zu finden etc. – sowie eine zeitweise Verschlechterung<br />

der schulischen Leistungen verarbeiten zu können. Die Schulärztin oder der<br />

Schularzt klärt zusätzlich ab, ob die körperliche Entwicklung ein Überspringen zulässt. Letztendlich<br />

sollten alle Beteiligten (sowohl der Schüler oder die Schülerin, aber auch die Eltern<br />

und Lehrkräfte) einem Überspringen zustimmen und sich dafür engagieren. Dabei spielen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!