10.01.2013 Aufrufe

Gyps fulvus - Nationalpark Berchtesgaden

Gyps fulvus - Nationalpark Berchtesgaden

Gyps fulvus - Nationalpark Berchtesgaden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bestandsentwicklung<br />

gefangengehaltener Greifvögel<br />

in Baden- Württemberg<br />

(1975 bis 1979)<br />

Peter Havelka<br />

Wer sich über die Situation oder den Schutz von Greifvögeln<br />

Gedanken macht, kann zumindest langfristig an<br />

dem Problem der Greifvogeldezimierung, des Greifvogelhandels<br />

und der Greifvogelhaltung nicht mit geschlossenem<br />

Auge vorübergehen. In meinem Beitrag<br />

möchte ich mich auf das Spezialgebiet der Greifvogelhaltung<br />

beschränken.<br />

Der jagdliche Einsatz von Greifvögeln (Falknerei) besitzt<br />

sehr lange Tradition und ist auch heute noch weit verbreitet.<br />

In der Vergangenheit war die Greifvogelhaltung häufig<br />

berechtigter Anlaß zur Kritik von Tierschützern und Vogelschützern.<br />

Die gegenseitigen Vorwürfe führten zu<br />

mannigfachen Aktivitäten und teilweise auch zu erbitterten<br />

Anfeindungen, welche sich in Flugblattaktionen pro<br />

und contra die Greifvogelhaltung äußerten. Als Beispiel<br />

soll hier nur ein solches Merkblatt einer Untergruppe des<br />

Deutschen Bund für Vogelschutz angeführt werden:<br />

»Falkenhöfe und Falknerei schaden dem Naturschutz«.<br />

Die immer schärfer werdenden Gegensätze zwischen<br />

Greifvogelhaltung und Falknerei einerseits gegenüber<br />

Tierschutz und Vogelschutz andererseits zu Beginn der<br />

70er Jahre bewirkte nach langen Querelen das Einschreiten<br />

des Gesetzgebers. Auf die einschlägigen<br />

Rechtsvorschriften der Bundesregierung im Washingtoner<br />

Artenschutzübereinkommen von 1975 und die generelle<br />

Regelung in der Bundesartenschutzverordnung<br />

(BArtSchVO) vom 25. 8. 1980 sei hier nur kurz verwiesen.<br />

In einigen wenigen Ländern, so z.B. in Baden-Württemberg<br />

wurden mit der- Verkündung der Greifvogelschutzverordnung<br />

(GVO) im Jahre 1975 und dem Naturschutzgesetz<br />

(NatSchG) im Jahre 1976 Vorschriften gegen eine<br />

ungezügelte Inbesitznahme, Haltung, Ankauf von<br />

Greifvögeln erlassen, welche einer bundeseinheitlichen<br />

Regelung um Jahre vorausgingen.<br />

In Baden-Württemberg war mit diesen beiden Landesgesetzen<br />

die Voraussetzung geschaffen, um die in Gefangenschaft<br />

befindlichen Greifvögellandesweit zu erfassen<br />

und mit dem amtlichen Kennzeichen zu versehen.<br />

Heute kann dieses Bundesland auf eine gewisse<br />

Tradition im behördlichen Greifvogelschutz zurückblikken<br />

und verfügt über einschlägige Daten, um die Entwicklung<br />

der Gefangenschaftsbestände in den letzten 5<br />

Jahren nachvollziehbar darzustellen. In Baden-Württemberg<br />

waren der Behörde im Jahre 1975693 Greifvögel<br />

gemeldet worden. Nach entsprechender Aufbereitung<br />

der Meldungen wurde Ende 1975 mit der Kennzeichnung<br />

der Gefangenschaftstiere begonnen. Ein<br />

erstmaliger Besuch der Behörden in allen bekannten<br />

Haltungen zum Zwecke der Kennzeichnung war bis zum<br />

Jahre 1978 erfolgt. - Der Gefangenschaftsbestand in<br />

Baden-Württemberg unterliegt pen:nanent Veränderungen<br />

durch Zu- und Abgänge.<br />

Entwicklung des Gesamtbestandes<br />

gefangengehaltener Greifvögel<br />

in Baden- WürUemberg 1975 - 1979<br />

Anuhl der<br />

Greifvogel<br />

• gekennulchnete GreIfvogel •<br />

1050 @ gemeldele Greifvogel<br />

o gen aue Anlnhl unbekannl<br />

650<br />

Das Diagramm zeigt<br />

abLuglich Auswllderung und<br />

(1) TOdesfalle. tillsachllcher Bestand<br />

1975 1976 1917<br />

1978 1979<br />

a) eine durchgehende Linie, welche die Zahl der jeweils<br />

gekennzeichneten Tiere<br />

b) eine gestrichelte Linie, welche den Anstieg der in Gefangenschaft<br />

befindlichen Greifvogelzahl<br />

angibt.<br />

Der Unterschied zwischen durchgezogener Linie und<br />

gestrichelter Linie beruht auf Abgängen aus den Haltungen.<br />

Vorab läßt sich an diesem Übersichtsbild erkennen, daß<br />

die Greifvogelhaltung immer mehr an Interesse in den<br />

letzten Jahren gewonnen hat und in der Ausweitung begriffen<br />

ist. Daran änderten die gesetzlichen Regelungen<br />

nichts. Eine gewisse dämpfende Wirkung auf die Steilheit<br />

der Kurve ist jedoch nicht auszuschließen.<br />

Nun, die Gefangenschaftsbestände entwickelten sich in<br />

der zurückliegenden Zeit bei verschiedenen Greifvogelarten<br />

durchaus nicht einheitlich. Die Bestände zeigen<br />

bei bestimmten Arten ganz charakteristische Unterschiede<br />

auf, welche anhand einiger Beispiele näher erläutert<br />

werden sollen. Bei einigen Greifvogelarten ist<br />

Übereinstimmung festzustellen, so daß sich eine gewisse<br />

Aufteilung in Gruppen anbietet. Zur ersten Gruppe<br />

sind Mäusebussard, Turmfalke und Habicht zu zählen.<br />

Kennzeichnungskurve und Anstieg der Greifvogelzahl<br />

ähnelt durchaus den Ergebnissen, wie sie von der Ent­<br />

51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!