Gyps fulvus - Nationalpark Berchtesgaden
Gyps fulvus - Nationalpark Berchtesgaden
Gyps fulvus - Nationalpark Berchtesgaden
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bestandsentwicklung<br />
gefangengehaltener Greifvögel<br />
in Baden- Württemberg<br />
(1975 bis 1979)<br />
Peter Havelka<br />
Wer sich über die Situation oder den Schutz von Greifvögeln<br />
Gedanken macht, kann zumindest langfristig an<br />
dem Problem der Greifvogeldezimierung, des Greifvogelhandels<br />
und der Greifvogelhaltung nicht mit geschlossenem<br />
Auge vorübergehen. In meinem Beitrag<br />
möchte ich mich auf das Spezialgebiet der Greifvogelhaltung<br />
beschränken.<br />
Der jagdliche Einsatz von Greifvögeln (Falknerei) besitzt<br />
sehr lange Tradition und ist auch heute noch weit verbreitet.<br />
In der Vergangenheit war die Greifvogelhaltung häufig<br />
berechtigter Anlaß zur Kritik von Tierschützern und Vogelschützern.<br />
Die gegenseitigen Vorwürfe führten zu<br />
mannigfachen Aktivitäten und teilweise auch zu erbitterten<br />
Anfeindungen, welche sich in Flugblattaktionen pro<br />
und contra die Greifvogelhaltung äußerten. Als Beispiel<br />
soll hier nur ein solches Merkblatt einer Untergruppe des<br />
Deutschen Bund für Vogelschutz angeführt werden:<br />
»Falkenhöfe und Falknerei schaden dem Naturschutz«.<br />
Die immer schärfer werdenden Gegensätze zwischen<br />
Greifvogelhaltung und Falknerei einerseits gegenüber<br />
Tierschutz und Vogelschutz andererseits zu Beginn der<br />
70er Jahre bewirkte nach langen Querelen das Einschreiten<br />
des Gesetzgebers. Auf die einschlägigen<br />
Rechtsvorschriften der Bundesregierung im Washingtoner<br />
Artenschutzübereinkommen von 1975 und die generelle<br />
Regelung in der Bundesartenschutzverordnung<br />
(BArtSchVO) vom 25. 8. 1980 sei hier nur kurz verwiesen.<br />
In einigen wenigen Ländern, so z.B. in Baden-Württemberg<br />
wurden mit der- Verkündung der Greifvogelschutzverordnung<br />
(GVO) im Jahre 1975 und dem Naturschutzgesetz<br />
(NatSchG) im Jahre 1976 Vorschriften gegen eine<br />
ungezügelte Inbesitznahme, Haltung, Ankauf von<br />
Greifvögeln erlassen, welche einer bundeseinheitlichen<br />
Regelung um Jahre vorausgingen.<br />
In Baden-Württemberg war mit diesen beiden Landesgesetzen<br />
die Voraussetzung geschaffen, um die in Gefangenschaft<br />
befindlichen Greifvögellandesweit zu erfassen<br />
und mit dem amtlichen Kennzeichen zu versehen.<br />
Heute kann dieses Bundesland auf eine gewisse<br />
Tradition im behördlichen Greifvogelschutz zurückblikken<br />
und verfügt über einschlägige Daten, um die Entwicklung<br />
der Gefangenschaftsbestände in den letzten 5<br />
Jahren nachvollziehbar darzustellen. In Baden-Württemberg<br />
waren der Behörde im Jahre 1975693 Greifvögel<br />
gemeldet worden. Nach entsprechender Aufbereitung<br />
der Meldungen wurde Ende 1975 mit der Kennzeichnung<br />
der Gefangenschaftstiere begonnen. Ein<br />
erstmaliger Besuch der Behörden in allen bekannten<br />
Haltungen zum Zwecke der Kennzeichnung war bis zum<br />
Jahre 1978 erfolgt. - Der Gefangenschaftsbestand in<br />
Baden-Württemberg unterliegt pen:nanent Veränderungen<br />
durch Zu- und Abgänge.<br />
Entwicklung des Gesamtbestandes<br />
gefangengehaltener Greifvögel<br />
in Baden- WürUemberg 1975 - 1979<br />
Anuhl der<br />
Greifvogel<br />
• gekennulchnete GreIfvogel •<br />
1050 @ gemeldele Greifvogel<br />
o gen aue Anlnhl unbekannl<br />
650<br />
Das Diagramm zeigt<br />
abLuglich Auswllderung und<br />
(1) TOdesfalle. tillsachllcher Bestand<br />
1975 1976 1917<br />
1978 1979<br />
a) eine durchgehende Linie, welche die Zahl der jeweils<br />
gekennzeichneten Tiere<br />
b) eine gestrichelte Linie, welche den Anstieg der in Gefangenschaft<br />
befindlichen Greifvogelzahl<br />
angibt.<br />
Der Unterschied zwischen durchgezogener Linie und<br />
gestrichelter Linie beruht auf Abgängen aus den Haltungen.<br />
Vorab läßt sich an diesem Übersichtsbild erkennen, daß<br />
die Greifvogelhaltung immer mehr an Interesse in den<br />
letzten Jahren gewonnen hat und in der Ausweitung begriffen<br />
ist. Daran änderten die gesetzlichen Regelungen<br />
nichts. Eine gewisse dämpfende Wirkung auf die Steilheit<br />
der Kurve ist jedoch nicht auszuschließen.<br />
Nun, die Gefangenschaftsbestände entwickelten sich in<br />
der zurückliegenden Zeit bei verschiedenen Greifvogelarten<br />
durchaus nicht einheitlich. Die Bestände zeigen<br />
bei bestimmten Arten ganz charakteristische Unterschiede<br />
auf, welche anhand einiger Beispiele näher erläutert<br />
werden sollen. Bei einigen Greifvogelarten ist<br />
Übereinstimmung festzustellen, so daß sich eine gewisse<br />
Aufteilung in Gruppen anbietet. Zur ersten Gruppe<br />
sind Mäusebussard, Turmfalke und Habicht zu zählen.<br />
Kennzeichnungskurve und Anstieg der Greifvogelzahl<br />
ähnelt durchaus den Ergebnissen, wie sie von der Ent<br />
51