Gyps fulvus - Nationalpark Berchtesgaden
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weihe, sind in der flächen mäßig viel kleineren DDR häufiger<br />
als bei uns; der Fischadler ist bei uns ausgestorben;<br />
Ansiedlungsversuche, die bei uns Fischadler immer wieder<br />
von selbst unternehmen, sind alle vereitelt worden<br />
und zwar seit Jahrzehnten. In der DDR war dagegen<br />
nach 1945 eine deutliche Bestandszunahme erkennbar,<br />
begünstigt durch konsequente Jagdruhe und gesetzlichen<br />
Schutz an den Brutplätzen der Fischadler.<br />
Beim Seeadler ergibt sich praktisch das gleiche Bild:<br />
Dem kleinen Häuflein von 5 Brutpaaren in Schleswig<br />
Holstein, die mit aufwendigen Schutz- und Bewachungsmaßnahmen<br />
von Saison zu Saison hinübergerettet<br />
werden müssen, stehen in der DDR rund 100 Brutpaare<br />
gegenüber: der Bestand ist stabil. An dieser kurzen<br />
Bilanz ändert grundsätzlich auch die Tatsache<br />
nichts, daß die DDR im Vergleich zum heutigen Areal<br />
einiger der genannten Greifvogelarten günstiger liegt.<br />
Der Fischadler war vor 100-150 Jahren zum Beispiel in<br />
allen Teilen der heutigen Bundesrepublik heimisch.<br />
In diesem Zusammenhang wäre noch vieles eine genauere<br />
Untersuchung wert. Schon dieser begrenzte<br />
Vergleich macht aber deutlich, daß wir alles daransetzen<br />
müssen, damit nicht mitten durch Deutschland auch<br />
noch eine neue tiergeographische Grenze entsteht.<br />
Ein Renommee wird verspielt<br />
Bayern war einmal ein Pionierland eines ökologisch richtigen<br />
und sinnvollen Greifvogelschutzes. Mit welchen<br />
Argumenten gehen bestimmte Gruppen daran, dieses<br />
Renommee und möglicherweise auch die Existenz seltener<br />
Greifvogelarten aufs Spiel zu setzen, indem sie eine<br />
Bejagung von Mäusebussard und Habicht fordern?<br />
Begründet wird diese Absicht mit folgenden Argumenten:<br />
(jeweils wörtlich oder sinngemäß zitiert nach jeweils<br />
offiziellen Verlautbarungen des Bayerischen Landesjagdverbandes,<br />
bzw. des Ausschusses für Biotophege<br />
und Naturschutz des Landesjagdverbandes Hessen)<br />
- der Überpopulation vor allem des Habichts, aber auch<br />
des Mäusebussards<br />
- die Naturschutzarbeit der Jägerschaft wird gefährdet,<br />
wenn man Greifvögel ganzjährig schützt<br />
- man müsse die Greifvögel auf die Bestände des Niederwildes<br />
herunterregulieren<br />
- die nachweislich eingetretene Bestandsvermehrung<br />
von Mäusebussard und Habicht ist ursächlich daran<br />
schuld, daß die Niederwildbestände in weiten Teilen<br />
der BRD, insbesondere bei Rebhuhn, Hase, Fasan<br />
und Kaninchen, aber auch die Population der Wildtauben,<br />
Häher und vieler Kleinvögel, stark zurückgegangen<br />
und teilweise in ihrer Existenz bedroht sind.<br />
Pro und contra Habicht und Mäusebussard<br />
Vorerst einmal: Bussard und Habicht hatten bei uns<br />
noch nie natürliche Feinde, die auf die Bestandsentwicklung<br />
dieser Greife einen Einfluß hätten ausüben können.<br />
10<br />
Die Population des Mäusebussards hat bei uns die Phase<br />
der dichteabhängigen Selbstregulation erreicht, die in<br />
Regelkreisen mit negativer Rückkoppelung arbeitet. Die<br />
Bestände schwanken also um langjährige Mittelwerte.<br />
Ein Verdünnen durch Bejagung ist gar nicht möglich, es<br />
sei denn, man wollte den Bestand an diesen Tieren auf<br />
etwa 20-30 % der gegenwärtigen Höhe herunterschießen.<br />
Das aber, so hoffe ich, will keiner. Die Bejagung ist<br />
also weder notwendig, noch als Regulationsmechanismus<br />
sinnvoll. Aus Gründen des Artenschutzes ist sie<br />
auch lokal abzulehnen.<br />
Der Bestand des Habichts hat sich seit 1970 etwas erhöht.<br />
Besonders in stadtnahen Gebieten scheint Zunahme<br />
eingetreten zu sein. Er ist ebenso dabei, alte Habichtssiedlungsräume<br />
wieder zu besetzen; dabei kommt<br />
der Waldstruktur für die Siedlungsdichte und der Biotopstruktur<br />
für seine Beziehung zur Beute entscheidende<br />
Bedeutung zu. Merkliche Einbußen an Niederwild sind<br />
nur dort zu erwarten, wo die ökologischen Gegebenheiten<br />
stabile Niederwildbestände ohnehin nicht mehr zulassen.<br />
Entscheidend für alle Wildtiere ist die Tragfähigkeit<br />
des Lebensraumes, die durch die essentiellen Biotoprequisiten<br />
weitgehend bestimmt wird.<br />
Auch hier gilt, daß der Habichtbestand niemals höher<br />
sein kann, als es das Nahrungsangebot zuläßt. Der Beutefangerfolg<br />
hängt ab von dessen Häufigkeit, dessen<br />
Verteilungsmuster und dessen Erreichbarkeit.<br />
Wir Menschen sorgen gegenwärtig dafür, daß der Habicht<br />
den Ausfall von Wildtieren in seinem Speisezettel<br />
durch neue Nahrungsquellen kompensieren kann. Das<br />
Angebot von Kleinsäugern, Krähen, Drosseln usw. ist in<br />
unserer Wohlstandsgesellschaft mit ihrem Zivilisationsmüll<br />
jahrelang gewachsen. Erst jetzt beginnt der Vollzug<br />
der im Abfallbeseitigungsgesetz formulierten Bestimmungen<br />
eine langsame Anderung anzudeuten. Gezielte<br />
Fütterungen von Singvögeln und Fasanen addieren sich<br />
zu diesem reichlichen Nahrungsangebot.<br />
Eine Bejagung durch Einzeiabschuß oder die sogenannte<br />
»sinnvolle« Bejagung zur Wiederherstellung des biologischen<br />
Gleichgewichtes kann allein wegen dieser<br />
vorhandenen »Ausweichnahrung« keine Wirkung zeigen,<br />
da Junghabichte in Reviere einwandern, aus denen<br />
Alttiere durch Abschuß oder Abfang beseitigt wurden.<br />
Der Habichtsbestand reagiert außerdem mit früherer<br />
Geschlechtsreife und höheren Nachwuchsraten auf solche<br />
anthropogenen Manipulationen.<br />
Auch hier wäre eine deutlich spürbare Ausdünnung der<br />
Habichtspopulation, ähnlich wie Ende der 60er Jahre,<br />
erst über die Ausrottung in großen Arealen oder Massenfang<br />
möglich. Das widerspräche jedem Gesetz und<br />
jeder Moral.<br />
Verluste an Hausgeflügel durch Habichte sind häufig<br />
maßlos übertrieben, Abwehrmöglichkeiten vorhanden.<br />
Sie müssen nur gewollt und erprobt werden. Die Erstattungsmentalität<br />
unserer Gesellschaft schreit aber viel<br />
leichter nach Entschädigung oder nach Abschuß, als<br />
daß die Betroffenen sich an die Sorgfaltspflicht erinnerten,<br />
die sie der ihnen anvertrauten Kreatur gegenüber zu<br />
übernehmen haben.