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men Schelhorn, Schellhorn oder Schöllhorn - Die Genealogie der ...

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„dass sie beruhrte Zenend- <strong>o<strong>der</strong></strong> Herren-Wiessle früher noct als höchtens 8 Tage vor St. Johann des Täufers Tag abzumähen<br />

befut seyn sollen, ohne dass sie sodann eine eine Erlaubnis hiezu einzuhohlen wohl aber von würdlich unternom<strong>men</strong>er<br />

abmähung jeweils an Euer pp. wegen weiterer für Kehr des dahin obliegenden Heuens und Heimführens<br />

die Anzeige zu machen hätten.<br />

Sr. Hochwürden u. Gnaden, mein gdiger Reichs-Prälat und Herr nechst <strong>der</strong>o Oberammt haben hiedurch nach <strong>der</strong><br />

Billigkeit und dem Herkom<strong>men</strong> <strong>der</strong> Sache entsproechen und dem Eigennutz <strong>der</strong> Bauern behörige Schranken gesetzt<br />

zu haben. Unter gezie<strong>men</strong><strong>der</strong> Eröffnung dessen habe die Ehre micht gehorsamst zu empfehlen und mit vollkom<strong>men</strong>er<br />

Hochachtung zu beharren.<br />

Sie <strong>Schöllhorn</strong>er im <strong>Schöllhorn</strong> scheinen harte Bauernköpfe gehabt und sich wenig<br />

um die Gunst <strong>der</strong> Pfarrer von Hauerz gekümmert zu haben, sonst wäre dieser<br />

Streit wegen des Heuzehnten nicht immer wie<strong>der</strong> aufgelebt, von 1655-1780, während<br />

125 Jahren.<br />

Aber auch von Händeln zwischen den <strong>Schöllhorn</strong>ern Bauern unter sich berichten<br />

die Akten des Klosters Rot. Ein Vergleich zwischen Ulrich und Sebastian <strong>Schöllhorn</strong><br />

vom Jahre 1713, <strong>der</strong> in „hoher Gegenwart Seiner Hochwürden und Gnadten selbsten“<br />

abgeschlossenen wurde, schlichtet einen Streit, <strong>der</strong> sich daraus entwickelte,<br />

dass einer <strong>der</strong> beiden Bauern „auf dem <strong>Schöllhorn</strong>“ „das Tachdrauff und Abwasser<br />

sowohl, als die Lachen von <strong>der</strong> Tunglege zu seinem abzulaithen“ sich angemasst<br />

hatte!<br />

Unterm 27. Oktober 1745 wurde zwischen den beiden <strong>Schöllhorn</strong>ern und einem<br />

Jakob Kellermann, Furhherr in Hauerz, mit obrigkeitlichem Konsens ein Vertrag abgeschlossen,<br />

wonach dieser die Nutzniessung von seinem, am <strong>Schelhorn</strong>er-Weg<br />

gelegenene Ackerland jenen gegen vier Viehweiden überlassen hat.<br />

Im Jahre 1797 haben die beiden „Leiblehen-Innhaber und Gutsbesitzer Bernhardt<br />

und Aloisi <strong>Schellhorn</strong> mit freiem Willen, guter Verständnis und Einigkeit,“ sich entschlossen<br />

„Ihre Innhabende Güter zu vereinöden“. Ein „kurzer Vorbericht von dieser<br />

Vereinödeung“ 1 ist von Fr. Xaveri Adrianus Müller von Arnach, Wolfegg’scher Feldmesser,<br />

unterschrieben. In undatierten Urkunden aus dieser Zeit sind die Ausmasse<br />

<strong>der</strong> beiden Güter nie<strong>der</strong>gelegt; das eine Gut, das dem Bernhard <strong>Schöllhorn</strong> zustnad,<br />

ist als Sankt Sebastians Gut und das an<strong>der</strong>ee, das dem Aloisius zustand, als Sankt<br />

Ulrichs Gut bezeichnet.<br />

Am 19. Februar 1821 datiert ein Lag- und Grenzbeschrieb <strong>der</strong> zwei vereinödeten<br />

Leiblehengüter im <strong>Schellhorn</strong> mit einer nachträglichen Übereinkunft bereffend „Verhaltenspunkte,<br />

so ein je<strong>der</strong> bey in seiner Einöde zu thun, zu leiden znd zu beobachten<br />

hat“. <strong>Die</strong>ses Doku<strong>men</strong>t ist von Alois <strong>Schöllhorn</strong> eigenhändig und eutlich „<strong>Schöllhorn</strong>“<br />

unterschrieben, während Bernhard mit drei Kreuzen unterzeichnet hat.<br />

Heute gehören die beiden ehemaligen Lehenshöfe, aus denen <strong>der</strong> Weiler <strong>Schöllhorn</strong><br />

besteht, zwei Trägern dieses Na<strong>men</strong>s zu Eigentum, und zwar, wie schon eimal<br />

erwähnt worden ist, <strong>der</strong> vor<strong>der</strong>er Hof einem Joseph und <strong>der</strong> hintere einem Franz<br />

Xaver <strong>Schöllhorn</strong>.<br />

1 Vereinödung = Güterbereinigung, zweckmässige Arrondierung

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