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T E X T T E I L - Ehningen

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Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />

Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />

Stand 19.01.2009<br />

b) Der Obstbaumbestand im Bereich des ehemaligen Gartengrundstücks (Flurstück<br />

4640) ist soweit möglich zu erhalten.<br />

c) Auf der öffentlichen Grünfläche Gr 6 ist der baumheckenartige Gehölzbestand<br />

mit Einzelbäumen und Baumgruppen, Gartenbereiche sowie die<br />

Sukzessionsflächen mit Gehölzen und Gras-Kraut-Vegetation weitestgehend zu<br />

erhalten. Sofern Teilbereiche im Rahmen der Bautätigkeit für die Herstellung der<br />

Erschließungsstraße beeinträchtigt werden, sind diese durch Pflanzmaßnahmen<br />

bzw. Sukzession wiederherzustellen.<br />

14 Flächen für Böschungen und unterirdische Stützbauwerke zur Herstellung des<br />

Straßenkörpers<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB)<br />

1. Beim Anschluss von Grundstücken an die öffentlichen Verkehrsflächen sind der<br />

für den Halt der Grenzbauteile notwendige Hinterbeton sowie die Fundamente<br />

evtl. erforderlicher Stützmauern auf den angrenzenden Grundstücken zu dulden.<br />

Entsprechend § 126 Abs. 1 und 2 BauGB haben die Eigentümer angrenzender<br />

Grundstücke das Anbringen von Haltevorrichtungen und Leitungen für<br />

Beleuchtungskörper der Straßenbeleuchtung einschließlich der<br />

Beleuchtungskörper und des Zubehörs sowie Kennzeichen und Hinweisschildern<br />

für Erschließungsanlagen auf ihren Grundstücken zu dulden.<br />

2. Die für die Herstellung der Verkehrsflächen erforderlichen Böschungen sind auf<br />

den angrenzenden Grundstücken zu dulden (Steilste Neigung 1: 1,5).<br />

LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 11

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