13.01.2013 Aufrufe

T E X T T E I L - Ehningen

T E X T T E I L - Ehningen

T E X T T E I L - Ehningen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />

Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />

Stand 19.01.2009<br />

2. Die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind zu beachten und<br />

einzuhalten. Dem Landratsamt – Bau- und Umweltschutzamt – ist gemäß § 16 Abs.<br />

1 EnEV innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung oder Inbetriebnahme des<br />

Gebäudes ein Energieausweis entsprechend der Anlage 6 oder 7 der EnEV unter<br />

Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes<br />

vorzulegen.<br />

6 Straßenbreiten<br />

Die angegebenen Straßenbreiten beinhalten immer die notwendigen<br />

Randeinfassungen. Die Grenze der öffentlichen Erschließung ist damit immer als<br />

Hinterkante der notwendigen Randeinfassung festgelegt.<br />

6 Drainage<br />

Drainagen dürfen nicht an den Schmutzwasserkanal angeschlossen werden.<br />

Drainagewasser ist wenn möglich zu versickern oder anderweitig zurückzuhalten.<br />

Unter der Bodenplatte oder im Untergrund des Baufeldes ist das Schichtwasser in<br />

einer Drainfläche zu versickern.<br />

Überschüssiges Drainagewasser kann danach in den vorgesehenen Regenwasserkanal<br />

abgeleitet werden. Wegen der Höhenlage des Regenwasserkanals kann es<br />

erforderlich sein, das Drainagewasser zu pumpen. Zur Vermeidung wird empfohlen,<br />

Bauteile soweit in wasserundurchlässigem Beton zu erstellen, wie dies zur direkten<br />

Ableitung des Drainagewassers in den Regenwasserkanal erforderlich ist.<br />

7 Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser<br />

Es wird empfohlen, das anfallende, nicht schädlich verunreinigte<br />

Niederschlagswasser der Dachflächen auf den jeweiligen Grundstücken in Zisternen<br />

- wenn möglich in Retentionszisternen - zu fassen und zur Gartenbewässerung zu<br />

verwenden.<br />

8 Grundwasserschutz<br />

Maßnahmen, die in das Grundwasser eingreifen könnten, sind beim Landratsamt<br />

Wasserwirtschaft rechtzeitig anzuzeigen und bedürfen ggf. einer wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis (z.B. Grundwasseranfall in der Baugrube). Eine dauerhafte Grundwasserabsenkung<br />

ist nicht zulässig. Besonders im südöstlichen Bereich der Bebauungsplanfläche<br />

wird den Bauherren empfohlen, vorab für das jeweilige Baufeld eine gesonderte<br />

hydrogeologische Erkundung durchzuführen.<br />

LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!