T E X T T E I L - Ehningen
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Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
6. Die öffentlichen Grünflächen Gr 4 ist entsprechend dem Entwässerungskonzept<br />
des Büros Auwärter und Rebmann (26.10.2007) als Fläche zur Sammlung,<br />
Verdunstung, Reinigung und gedrosselten Ableitung des im Planungsgebiet<br />
anfallenden Niederschlagswassers aus Dachflächen und Verkehrsflächen<br />
auszubilden. Der Unterhaltungsweg ist mit wasserdurchlässigem Belag<br />
auszuführen. Die Flächen sind gemäß dem Grünordnungsplan (Planungsbüro<br />
Mändle, 19.01.2009) anzupflanzen und zu pflegen.<br />
7. Auf der öffentlichen Grünfläche Gr 5 sind entlang der Erschließungsstraße<br />
„Bühlallee“ Laubgehölzhochstämme nach Plandarstellung zu pflanzen. Die<br />
Vorgaben aus dem Grünordnungsplan (Planungsbüro Mändle, 19.01.2009) zur<br />
Auswahl der Gehölzart sind zu beachten.<br />
10 Leitungsrechte<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />
Siehe Einzeichnungen im Lageplan: Leitungsrecht zugunsten der Gemeinde und der<br />
Ver- und Entsorger.<br />
11 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />
Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden sind die Außenbauteile der<br />
Aufenthaltsräume mindestens gemäß den Anforderungen der in der Planzeichnung<br />
für die jeweiligen Fassaden angeführten Lärmpegelbereiche nach der DIN 4109<br />
'Schallschutz im Hochbau –Anforderungen und Nachweise' vom November 1989<br />
gemäß nachfolgender Tabelle auszubilden. Die erforderlichen Schalldämmmaße<br />
sind in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren<br />
auf Basis der DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau –<br />
Anforderungen und Nachweise' vom November 1989 nachzuweisen.<br />
Ab Lärmpegelbereich III sind schutzbedürftige Räume gemäß DIN 4109,<br />
insbesondere Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer zur lärmabgewandten Seite des<br />
Hauses auszurichten. Falls die Optimierung der Grundrissgestaltung im Einzelfall<br />
nicht möglich ist, müssen schallschutztechnisch ausreichend dimensionierte Fenster<br />
den erforderlichen Schallschutz gewährleisten. Bei Schlaf- und Kinderzimmern sind<br />
ab Lärmpegelbereich IV schallgedämmte fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen<br />
vorzusehen. Schalldämmende fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen werden<br />
gemäß VDI 2719 bei Schlaf- und Kinderzimmern ab einem maßgeblichen<br />
Außenlärmpegel von 50 dB(A) empfohlen. Das Schalldämmmaß von<br />
Lüftungseinrichtungen ist bei der Berechnung des resultierenden Schalldämmmaßes<br />
R’w,res zu berücksichtigen.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 8