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T E X T T E I L - Ehningen

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Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />

Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />

Stand 19.01.2009<br />

6. Die öffentlichen Grünflächen Gr 4 ist entsprechend dem Entwässerungskonzept<br />

des Büros Auwärter und Rebmann (26.10.2007) als Fläche zur Sammlung,<br />

Verdunstung, Reinigung und gedrosselten Ableitung des im Planungsgebiet<br />

anfallenden Niederschlagswassers aus Dachflächen und Verkehrsflächen<br />

auszubilden. Der Unterhaltungsweg ist mit wasserdurchlässigem Belag<br />

auszuführen. Die Flächen sind gemäß dem Grünordnungsplan (Planungsbüro<br />

Mändle, 19.01.2009) anzupflanzen und zu pflegen.<br />

7. Auf der öffentlichen Grünfläche Gr 5 sind entlang der Erschließungsstraße<br />

„Bühlallee“ Laubgehölzhochstämme nach Plandarstellung zu pflanzen. Die<br />

Vorgaben aus dem Grünordnungsplan (Planungsbüro Mändle, 19.01.2009) zur<br />

Auswahl der Gehölzart sind zu beachten.<br />

10 Leitungsrechte<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />

Siehe Einzeichnungen im Lageplan: Leitungsrecht zugunsten der Gemeinde und der<br />

Ver- und Entsorger.<br />

11 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />

Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden sind die Außenbauteile der<br />

Aufenthaltsräume mindestens gemäß den Anforderungen der in der Planzeichnung<br />

für die jeweiligen Fassaden angeführten Lärmpegelbereiche nach der DIN 4109<br />

'Schallschutz im Hochbau –Anforderungen und Nachweise' vom November 1989<br />

gemäß nachfolgender Tabelle auszubilden. Die erforderlichen Schalldämmmaße<br />

sind in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren<br />

auf Basis der DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau –<br />

Anforderungen und Nachweise' vom November 1989 nachzuweisen.<br />

Ab Lärmpegelbereich III sind schutzbedürftige Räume gemäß DIN 4109,<br />

insbesondere Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer zur lärmabgewandten Seite des<br />

Hauses auszurichten. Falls die Optimierung der Grundrissgestaltung im Einzelfall<br />

nicht möglich ist, müssen schallschutztechnisch ausreichend dimensionierte Fenster<br />

den erforderlichen Schallschutz gewährleisten. Bei Schlaf- und Kinderzimmern sind<br />

ab Lärmpegelbereich IV schallgedämmte fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen<br />

vorzusehen. Schalldämmende fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen werden<br />

gemäß VDI 2719 bei Schlaf- und Kinderzimmern ab einem maßgeblichen<br />

Außenlärmpegel von 50 dB(A) empfohlen. Das Schalldämmmaß von<br />

Lüftungseinrichtungen ist bei der Berechnung des resultierenden Schalldämmmaßes<br />

R’w,res zu berücksichtigen.<br />

LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 8

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