T E X T T E I L - Ehningen
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Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
müssen entlang der öffentlichen Straßen und Wege auf den privaten<br />
Grundstücken geduldet werden.<br />
5.2 Flächen für Stellplätze, Carports und Garagen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO)<br />
1. Carports und Garagen sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und<br />
den im zeichnerischen Teil ausgewiesenen Flächen für Carports und Garagen<br />
zulässig.<br />
2. Erdüberdeckte Tiefgaragen sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksflächen zulässig (die Festlegung der Flächen für Carports und<br />
Garagen bezieht sich nur auf oberirdische Carports und Garagen).<br />
3. Die Flächen für PKW-Stellplätze und Carports sind mit wasserdurchlässigen<br />
Materialien herzustellen.<br />
4. Garagen und Carports haben einen Mindestabstand von 0,25 m zur öffentlichen<br />
Verkehrsfläche einzuhalten (Seitenwände).<br />
6 Flächen für Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />
Siehe Einzeichnungen und Einschriebe im Lageplan: Regenrückhaltebecken (RRB),<br />
Sammelbecken.<br />
7 Öffentliche Grünflächen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />
Siehe Einzeichnungen und Einschriebe im Lageplan.<br />
Gr 1: Lärmschutzwall.<br />
Gr 2: Öffentliche Grünfläche mit Fuß- und Radweg sowie integrierten<br />
Sitzgelegenheiten.<br />
Gr 3: Öffentliche Grünfläche zur Ableitung des im Planungsgebiet anfallenden<br />
Niederschlagswassers gemäß separatem Entwässerungskonzept mit Fuß- und<br />
Radwegen sowie integrierten Spiel- und Sitzgelegenheiten. Die Anordnung der<br />
Spielgeräte kann von der Gemeinde frei gewählt werden.<br />
Gr 4: Öffentliche Grünfläche zur Sammlung, Verdunstung, Reinigung und<br />
gedrosselten Ableitung des im Planungsgebiet anfallenden Niederschlagswassers<br />
aus Dachflächen und Verkehrsflächen (RRB, Sammelbecken) gemäß<br />
separatem Entwässerungskonzept.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 6