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T E X T T E I L - Ehningen

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Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />

Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />

Stand 19.01.2009<br />

9 Grünordnungsplan<br />

Der Grünordnungsplan/Umweltbericht vom 03.09.2008 (Planungsbüro Mändle) mit<br />

Begründung und Eingriffs- Ausgleichsbilanz ist Bestandteil der Begründung des<br />

Bebauungsplans.<br />

10 Magnetfelder der Deutschen Bundesbahn<br />

Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Eisenbahn sind<br />

entschädigungslos zu dulden. Hierzu gehören Bremsstaub, Lärm, Erschütterungen<br />

und ggf. elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder. Schutzmaßnahmen<br />

haben auf Kosten der Anlieger außerhalb des Eisenbahngeländes zu erfolgen.<br />

In unmittelbarer Nähe der elektrifizierten Bahnstrecken ist mit der Beeinflussung von<br />

Monitoren, medizinischen Geräten und anderen auf magnetische Felder<br />

empfindlichen Geräten zu rechnen. Es obliegt dem Bauherrn, für<br />

Schutzvorkehrungen zu sorgen.<br />

Entlang dem Grenzbereich dürfen keine Abgrabungen und Aufschüttungen<br />

vorgenommen werden. Die Standsicherheit der Bahnanlagen ist zu gewährleisten.<br />

Bei der Bepflanzung entlang des Bahngeländes ist das Nachbarrechts-Gesetz von<br />

B-W einzuhalten. Die Sicht auf Eisenbahnsignale darf nicht beeinträchtigt werden.<br />

Beleuchtungsanlagen von Parkplätzen, Wegen, Werbung und dergleichen sind<br />

blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten. Sie sind in ihrer Farbgebung<br />

und Strahlrichtung so anzuordnen, dass jegliche Signalverwechslung und<br />

Blendwirkung ausgeschlossen ist.<br />

11 Erschütterungsgutachten<br />

Auf das Gutachten für die Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen des Steinbruchs<br />

Baresel und der Bahnstrecke 4860 (Horb – Böblingen) auf das geplante<br />

Neubaugebiet des Büros für Geophysik, Dr. Jürgen Wieck, 72666 Neckartailfingen<br />

vom 02.06.2003 wird hingewiesen. Das Gutachten kann bei der Gemeinde im Bauamt<br />

eingesehen werden. Das Gutachten kommt in seiner Zusammenfassung zu<br />

folgendem Ergebnis:<br />

“Es gibt keine Erschütterungseinwirkungen auf das Neubaugebiet „Bühl 1“, das dort<br />

zu Gebäudeschäden führen könnte. Für die Einwirkungen auf die Bewohner in den<br />

Gebäuden geht es um die Vermeidung einer „erheblichen“ (und damit unzumutbaren)<br />

Belästigung.<br />

LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 18

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