T E X T T E I L - Ehningen
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Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
9 Grünordnungsplan<br />
Der Grünordnungsplan/Umweltbericht vom 03.09.2008 (Planungsbüro Mändle) mit<br />
Begründung und Eingriffs- Ausgleichsbilanz ist Bestandteil der Begründung des<br />
Bebauungsplans.<br />
10 Magnetfelder der Deutschen Bundesbahn<br />
Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Eisenbahn sind<br />
entschädigungslos zu dulden. Hierzu gehören Bremsstaub, Lärm, Erschütterungen<br />
und ggf. elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder. Schutzmaßnahmen<br />
haben auf Kosten der Anlieger außerhalb des Eisenbahngeländes zu erfolgen.<br />
In unmittelbarer Nähe der elektrifizierten Bahnstrecken ist mit der Beeinflussung von<br />
Monitoren, medizinischen Geräten und anderen auf magnetische Felder<br />
empfindlichen Geräten zu rechnen. Es obliegt dem Bauherrn, für<br />
Schutzvorkehrungen zu sorgen.<br />
Entlang dem Grenzbereich dürfen keine Abgrabungen und Aufschüttungen<br />
vorgenommen werden. Die Standsicherheit der Bahnanlagen ist zu gewährleisten.<br />
Bei der Bepflanzung entlang des Bahngeländes ist das Nachbarrechts-Gesetz von<br />
B-W einzuhalten. Die Sicht auf Eisenbahnsignale darf nicht beeinträchtigt werden.<br />
Beleuchtungsanlagen von Parkplätzen, Wegen, Werbung und dergleichen sind<br />
blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten. Sie sind in ihrer Farbgebung<br />
und Strahlrichtung so anzuordnen, dass jegliche Signalverwechslung und<br />
Blendwirkung ausgeschlossen ist.<br />
11 Erschütterungsgutachten<br />
Auf das Gutachten für die Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen des Steinbruchs<br />
Baresel und der Bahnstrecke 4860 (Horb – Böblingen) auf das geplante<br />
Neubaugebiet des Büros für Geophysik, Dr. Jürgen Wieck, 72666 Neckartailfingen<br />
vom 02.06.2003 wird hingewiesen. Das Gutachten kann bei der Gemeinde im Bauamt<br />
eingesehen werden. Das Gutachten kommt in seiner Zusammenfassung zu<br />
folgendem Ergebnis:<br />
“Es gibt keine Erschütterungseinwirkungen auf das Neubaugebiet „Bühl 1“, das dort<br />
zu Gebäudeschäden führen könnte. Für die Einwirkungen auf die Bewohner in den<br />
Gebäuden geht es um die Vermeidung einer „erheblichen“ (und damit unzumutbaren)<br />
Belästigung.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 18