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T E X T T E I L - Ehningen

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Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />

Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />

Stand 19.01.2009<br />

Gr 5: Grünland mit baumheckenartigem Gehölzbestand mit Einzelbäumen und<br />

Baumgruppen.<br />

Gr 6: Obstbaumwiese.<br />

8 Regelung des Wasserabflusses<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB)<br />

Das von den Grundstücken abfließende Niederschlagswasser ist in die vorgesehenen<br />

Regenwasserkanäle abzuleiten. Die Lage und Höhe der Kanäle ist der Erschließungsplanung<br />

zu entnehmen (Drainagewasser siehe Hinweise Ziffer 6).<br />

9 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />

1. Stellplätze und Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen (z.B. Rasenpflaster)<br />

herzustellen. Wasserundurchlässig befestigte Grundstücksflächen sind zur<br />

Aufrechterhaltung der Bodenfunktionen auf ein absolutes Mindestmaß zu<br />

beschränken.<br />

2. Die nicht überbauten Flächen sind, sofern sie nicht als Gehflächen, Zufahrten<br />

oder sonstige Erschließungsanlagen genutzt werden, gärtnerisch anzulegen<br />

und zu unterhalten.<br />

3. Auf der öffentlichen Grünfläche Gr 1 sind freiwachsende Hecken mit Krautsaum<br />

anzupflanzen und zu entwickeln sowie Laubgehölzhochstämme zu pflanzen.<br />

Bei der Anpflanzung und Pflege sind die Vorgaben aus dem Grünordnungsplan<br />

(Planungsbüro Mändle, 19.01.2009) zu beachten.<br />

4. Auf der öffentlichen Grünfläche Gr 2 ist der Fuß- und Radweg<br />

wasserdurchlässig auszubilden. Entlang des Fuß- und Radwegs ist eine<br />

begleitende Baumreihe mit Laubgehölz- oder Obsthochstämmen und einzelnen<br />

Strauchgruppen bzw. kleinen Heckenabschnitten anzupflanzen und zu pflegen.<br />

Bei der Anpflanzung und Pflege sind die Vorgaben aus dem Grünordnungsplan<br />

(Planungsbüro Mändle, 19.01.2009) zu beachten.<br />

5. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche Gr 3 sind die Vorgaben aus dem<br />

Entwässerungskonzept des Büros Auwärter und Rebmann (26.10.2007)<br />

umzusetzen. Der Fuß- und Radweg ist wasserdurchlässig auszubilden. Entlang<br />

des Fuß- und Radwegs sind Laubgehölz- oder Obsthochstämme und einzelne<br />

Strauchgruppen bzw. kleine Heckenabschnitten anzupflanzen. Die restlichen<br />

Flächen sind als extensive Wiesenflächen anzulegen. Bei der Anpflanzung und<br />

Pflege sind die Vorgaben aus dem Grünordnungsplan (Planungsbüro Mändle,<br />

19.01.2009) zu beachten.<br />

LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 7

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