T E X T T E I L - Ehningen
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Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
Gr 5: Grünland mit baumheckenartigem Gehölzbestand mit Einzelbäumen und<br />
Baumgruppen.<br />
Gr 6: Obstbaumwiese.<br />
8 Regelung des Wasserabflusses<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB)<br />
Das von den Grundstücken abfließende Niederschlagswasser ist in die vorgesehenen<br />
Regenwasserkanäle abzuleiten. Die Lage und Höhe der Kanäle ist der Erschließungsplanung<br />
zu entnehmen (Drainagewasser siehe Hinweise Ziffer 6).<br />
9 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />
1. Stellplätze und Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen (z.B. Rasenpflaster)<br />
herzustellen. Wasserundurchlässig befestigte Grundstücksflächen sind zur<br />
Aufrechterhaltung der Bodenfunktionen auf ein absolutes Mindestmaß zu<br />
beschränken.<br />
2. Die nicht überbauten Flächen sind, sofern sie nicht als Gehflächen, Zufahrten<br />
oder sonstige Erschließungsanlagen genutzt werden, gärtnerisch anzulegen<br />
und zu unterhalten.<br />
3. Auf der öffentlichen Grünfläche Gr 1 sind freiwachsende Hecken mit Krautsaum<br />
anzupflanzen und zu entwickeln sowie Laubgehölzhochstämme zu pflanzen.<br />
Bei der Anpflanzung und Pflege sind die Vorgaben aus dem Grünordnungsplan<br />
(Planungsbüro Mändle, 19.01.2009) zu beachten.<br />
4. Auf der öffentlichen Grünfläche Gr 2 ist der Fuß- und Radweg<br />
wasserdurchlässig auszubilden. Entlang des Fuß- und Radwegs ist eine<br />
begleitende Baumreihe mit Laubgehölz- oder Obsthochstämmen und einzelnen<br />
Strauchgruppen bzw. kleinen Heckenabschnitten anzupflanzen und zu pflegen.<br />
Bei der Anpflanzung und Pflege sind die Vorgaben aus dem Grünordnungsplan<br />
(Planungsbüro Mändle, 19.01.2009) zu beachten.<br />
5. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche Gr 3 sind die Vorgaben aus dem<br />
Entwässerungskonzept des Büros Auwärter und Rebmann (26.10.2007)<br />
umzusetzen. Der Fuß- und Radweg ist wasserdurchlässig auszubilden. Entlang<br />
des Fuß- und Radwegs sind Laubgehölz- oder Obsthochstämme und einzelne<br />
Strauchgruppen bzw. kleine Heckenabschnitten anzupflanzen. Die restlichen<br />
Flächen sind als extensive Wiesenflächen anzulegen. Bei der Anpflanzung und<br />
Pflege sind die Vorgaben aus dem Grünordnungsplan (Planungsbüro Mändle,<br />
19.01.2009) zu beachten.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 7