Gestaltungssatzung im Entwurf mit erläuternder ... - Oberasbach
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4.1 Satteldachanbau untergeordnet<br />
mind. 1m Abstand entlang der Dachfläche<br />
gemessen<br />
Anbauten sollen sich dem Hauptgebäude unterordnen. Der Dachfirst<br />
muss mindestens 1,00 m unter dem First des Hauptbaukörpers<br />
liegen (siehe Bilder 4.1 und 4.2).<br />
Bei dem Gebäude auf Bild 4.3 wird nicht deutlich, was Hauptgebäude<br />
und was Anbau ist.<br />
Bei deutlich untergeordneten Anbauten bis 50m 2 Nutzfläche ist<br />
ein flach geneigtes Pultdach, bis 30° oder ein Flachdach möglich<br />
(siehe Bilder 4.4). Anbauten an der Giebelseite <strong>mit</strong> Pult- oder<br />
Flachdach (siehe Bild 4.6) sind denkbar, wenn sie nicht an einer<br />
wichtigen Raumkante oder zum Straßenraum hin liegen.<br />
4.10-4.12 Beispiele für gelungene Anbauten<br />
Seite 16<br />
4.2 Satteldachanbau untergeordnet 4.3 Negativ : Anbau gleichwertig<br />
4.4 Flachdachanbau untergeordnet 4.5 Pultdachanbau 4.6 Pultdachanbau am Giebel<br />
4.7 Negativ : Pultdachanbau<br />
4.8 Negativ : Flachdachanbau 4.9 Negativ : Satteldach zu hoch<br />
Die Gebäude auf den Bildern 4.7 und 4.8 sind auf Grund ihrer<br />
Höhe nicht deutlich untergeordnet, deshalb ist hier weder das abgeschleppte<br />
Pultdach noch das Flachdach angemessen.<br />
Auf Bild 4.9 ist der Anbau höher als das Haupthaus. Dadurch ergeben<br />
sich unklare Dachverschnitte. Ein solcher Baukörper ist <strong>im</strong><br />
Ortsbild nicht erwünscht.