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Gestaltungssatzung im Entwurf mit erläuternder ... - Oberasbach

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Gestaltungsfibel<br />

Altort <strong>Oberasbach</strong><br />

Begründung zur Satzung


Impressum<br />

Auftraggeberin:<br />

Verfasserin:<br />

Druck:<br />

Mitwirkung:<br />

Seite 2<br />

Stadt <strong>Oberasbach</strong><br />

1. Bürgermeisterin Birgit Huber<br />

Brigitte Sesselmann<br />

Architektin BDA<br />

Mitarbeit:<br />

Daniela Neubert<br />

Dipl.-Ing. (FH)<br />

Glockenhofstraße 28<br />

90478 Nürnberg<br />

Fon: 0911 53 69 50<br />

Fax: 0911 53 73 26<br />

info@sesselmann-architektin.de<br />

Bauamt <strong>Oberasbach</strong><br />

Rathausplatz 1<br />

90522 <strong>Oberasbach</strong><br />

Landratsamt Fürth<br />

Im Pinderpark 2<br />

90513 Zirndorf


0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

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5<br />

6<br />

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13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

Inhaltsangabe<br />

Die Nummerierung der Überschriften entspricht den<br />

Paragraphen der <strong>Gestaltungssatzung</strong>.<br />

Vorwort<br />

Geschichtliches<br />

Vorbemerkungen zur Gestaltungsfibel<br />

Räumlicher und Sachlicher Geltungsbereich<br />

Allgemeine Baugestaltung<br />

Baukörper, Baustoffe<br />

Anbauten, Zwerchhäuser, Balkone, Vordächer<br />

Dachform, Dachneigung, Dachdeckung<br />

Dachaufbauten<br />

Antennen und Freileitung<br />

Fassaden<br />

Gebäudeerhalt<br />

Fenster, Türen und Tore<br />

Schaufenster und Ladeneingänge<br />

Markisen, Rollläden, Jalousien und<br />

Fensterläden<br />

Schützenswerte Baueinzelheiten<br />

Werbeanlagen<br />

Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und Höfe<br />

Bepflanzung<br />

was ist zu tun - wer hilft?<br />

Farbkarte<br />

Bildnachweis - Literaturnachweise<br />

Anhang<br />

Satzungstext<br />

Pläne<br />

Fotodokumentation ortsbildtypische<br />

Bauten in <strong>Oberasbach</strong><br />

Seiten<br />

Seite 3<br />

5<br />

6-7<br />

8-9<br />

10-11<br />

11-13<br />

14-15<br />

16-17<br />

18-21<br />

22-23<br />

25<br />

24-27<br />

28-29<br />

30-31<br />

32-33<br />

32-33<br />

34-35<br />

36-37<br />

38-39<br />

39-43<br />

44-45<br />

46-47<br />

48-49


1<br />

1 1/2<br />

Seite 4<br />

1<br />

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19<br />

16<br />

27<br />

26<br />

2 Textauszug aus: He<strong>im</strong>atverein <strong>Oberasbach</strong>, Mitteilungen Nr. 2/1993


Vorwort Frau Bürgermeisterin Huber<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

liebe <strong>Oberasbach</strong>erinnen und <strong>Oberasbach</strong>er,<br />

verschiedene umfangreiche Bauabsichten <strong>im</strong> Altort<br />

unserer Stadt ließen befürchten, dass das Besondere<br />

des noch historisch geprägten Ortsbildes verloren gehen<br />

könnte. Da Stadtrat und viele Bürgerinnen und<br />

Bürger diesen Ortsteil als besonders erhaltenswert<br />

einstuften, reiften die Überlegungen zu einer <strong>Gestaltungssatzung</strong>,<br />

die inzwischen in Kraft getreten ist.<br />

Eine Grobanalyse, die vom Architekturbüro Sesselmann,<br />

Nürnberg <strong>im</strong> Jahre 2007 bearbeitet wurde,<br />

stellte die wesentlichen Elemente des Ortsbildes heraus.<br />

Sie zeigte Möglichkeiten auf, wie die beabsichtigten<br />

Neubauten in den Bestand verträglich eingefügt<br />

werden können. Auf dieser Grundlage wurde dann der<br />

Bebauungsplan am Milbenweg erarbeitet.<br />

Im Herbst 2008 informierte eine Ausstellung <strong>im</strong> He<strong>im</strong>atmuseum<br />

über das Thema "Grobanalyse und Gestaltungsfibel".<br />

Aus einer dabei erfolgten Umfrage und<br />

bei einem Informationsabend entstandene Anregungen<br />

und Wünsche flossen in die Planungen und die<br />

vorliegende Fibel ein.<br />

Die <strong>Gestaltungssatzung</strong> wurde zwischenzeitig <strong>mit</strong> den<br />

Behörden abgest<strong>im</strong>mt und <strong>im</strong> Jahr 2011 beschlossen.<br />

Die dazu gehörige Fibel, die Sie hier in Händen halten,<br />

soll Ihnen die Grundsätze der bindend einzuhaltenden<br />

Festsetzungen erläutern. Sie gibt aber auch<br />

weitere Empfehlungen zur ortsgemäßen Gestaltung.<br />

Gerade das alte <strong>Oberasbach</strong> ist angesichts seines<br />

Ortsbildes gebaute Tradition. Seine besonderen Merkmale<br />

sind Ausdruck von Individualität und Zusammengehörigkeit<br />

zugleich. Die St.-Lorenz-Kirche, als unsere<br />

älteste Kirche, soll auch künftig durch die Beschränkung<br />

von Gebäudehöhen in ihrem Umfeld be<strong>im</strong> Blick<br />

auf <strong>Oberasbach</strong> den Mittelpunkt bilden. Von den neueren<br />

Siedlungen der Gesamtstadt unterscheiden sich<br />

die Straßenräume des Altorts durch die sog. „Raumkanten“.<br />

Deren Erhalt garantiert den individuellen<br />

Charme der öffentlichen Räume und war uns deshalb<br />

wichtig. In Wort und Bild sind darüberhinaus Gebäudeformen<br />

und zahlreiche Gestaltungsdetails bis hin zu<br />

Bepflanzung der Gärten festgehalten.<br />

Mit der Rückbesinnung auf regional typische Bauweisen<br />

soll der Charakter von Alt-<strong>Oberasbach</strong> auch bei<br />

Neu- oder Umbauten weiterentwickelt werden ohne<br />

seine Unverwechselbarkeit zu verlieren. Bei Beach-<br />

Vorwort der Bürgermeisterin<br />

tung einiger Regeln aus der Fibel können sich moderne<br />

Baumethoden und historische Details harmonisch<br />

ergänzen. Um Fehler zu vermeiden, zeigt die Fibel<br />

auch wie das Bauen in Alt-<strong>Oberasbach</strong> nicht sein soll.<br />

Wir wenden uns <strong>mit</strong> dieser Broschüre an Bau- und<br />

Renovierungswillige sowie Architekten und Bauträger,<br />

für die sie eine Hilfe bei der Erarbeitung ihrer Bauanträge<br />

sein soll. Die Gestaltungsfibel soll aber auch<br />

das Interesse aller Bürgerinnen und Bürger dafür wecken,<br />

was gutes Bauen in <strong>Oberasbach</strong> ausmacht. Besonders<br />

der Altort unserer He<strong>im</strong>atstadt hat noch wunderschöne<br />

Beispiele, die den Vorgaben der Fibel entsprechen<br />

und die von großem Verständnis und von<br />

Bürgerengagement zeugen.<br />

Ich möchte Sie ermutigen, diesen Leitfaden zu unser<br />

aller Nutzen für eine positive Ortsgestaltung anzuwenden.<br />

Unser Stadtbauamt berät Sie bei beabsichtigten<br />

Neubau-, Sanierungs- und Unterhaltsmaßnahmen.<br />

Nehmen Sie dieses Angebot in Anspruch und tragen<br />

Sie dazu bei, Alt-<strong>Oberasbach</strong> in seiner Einmaligkeit zu<br />

erhalten und unser <strong>Oberasbach</strong> noch lebens- und liebenswerter<br />

zu machen.<br />

Ihre<br />

Birgit Huber<br />

Erste Bürgermeisterin<br />

Seite 5


1 Entwicklung von Alt-<strong>Oberasbach</strong> vor 1895,<br />

1895, 1932, 1952, 1969 und 1998<br />

3-5 Fotos <strong>Oberasbach</strong> um 1900<br />

Quelle: Archiv He<strong>im</strong>atverein <strong>Oberasbach</strong><br />

Seite 6<br />

2 Luftbild von 1944<br />

Quelle: Helmut Mahr "<strong>Oberasbach</strong> tausend Jahre und mehr", S.15<br />

6 Karte <strong>Oberasbach</strong> um 1900


Geschichtliches<br />

Die ältesten Siedlungsräume <strong>im</strong> Landkreis Fürth befinden<br />

sich <strong>im</strong> Stadtgebiet von <strong>Oberasbach</strong>. Aus der<br />

letzten Eiszeit (30 000 - 10 000 v. Chr.) sind Spuren<br />

menschlicher Niederlassungen zu finden, so aus der<br />

<strong>mit</strong>tleren Steinzeit ( 10 000 - 3 000 v. Chr.), aus der<br />

frühen Bronzezeit (2 000 v. Chr.) und aus der Hallstattkultur<br />

(650 - 500 v. Chr.)<br />

Zusammen <strong>mit</strong> den von Osten eingewanderten Bayern,<br />

legten die ersten Franken, die <strong>im</strong> 6./7. Jh. in den<br />

Siedlungsraum von Westen vorstießen, den Grund für<br />

die heutigen Orte <strong>im</strong> Stadtgebiet. Im 12. Jh. wurden<br />

größere Rodungen vorgenommen, auch um die Straße<br />

von Nürnberg nach Rothenburg auszubauen.<br />

Von der Altenberger Burg aus wurde diese Straße<br />

durch die Staufischen Reichsministerialien der Familie<br />

Berg-Hertingsberg bewacht. 1234/35 beteiligte sich<br />

die Familie am gescheiterten Aufstand des Königssohnes<br />

Heinrich VII. gegen seinen Vater und verloren<br />

ihren Einfluss auf die Reichspolitik. Daraufhin übertrugen<br />

die Bergs ihren gesamten Besitz und da<strong>mit</strong> auch<br />

das heutige Stadtgebiet <strong>Oberasbach</strong> dem Klarakloster<br />

Nürnberg.<br />

Nach der Reformation versuchte die Reichsstadt<br />

Nürnberg hier landesherrliche Rechte zu erlangen,<br />

konnte sich jedoch nicht gegen den Markgrafen von<br />

Brandenburg - Ansbach durchsetzen.<br />

Durch Stiftungen entstanden <strong>im</strong> Mittelalter die beiden<br />

Kirchen St. Lorenz in <strong>Oberasbach</strong> und die heute verschwundene<br />

St. Johanneskapelle in Altenberg.<br />

Im 30jährigen Krieg war der Raum <strong>Oberasbach</strong> Teil<br />

des schwer befestigten Lagers Wallensteins, das die<br />

vereinigten Kaiserlichen und Kurbayerischen Heere<br />

beherbergte. Be<strong>im</strong> Abzug der Armee gingen neben<br />

dem Lager auch alle Orte <strong>im</strong> Bereich der heutigen<br />

Stadt <strong>Oberasbach</strong> in Flammen auf. Die Verluste innerhalb<br />

der kurzen Aufenthaltszeit der Soldaten konnten<br />

danach erst <strong>im</strong> Laufe von 80 Jahren wieder ausgeglichen<br />

werden.<br />

Mit Abdankung des letzten Markgrafen ging das Fürstentum<br />

Ansbach <strong>im</strong> Jahr 1791 an das Königreich<br />

Preußen über. Preußen musste jedoch 1805 seine<br />

süddeutschen Besitzungen auf Druck Napoleons an<br />

Bayern abtreten.<br />

Das Bayerische Gemeindeedikt schloss 1808 die Orte<br />

<strong>Oberasbach</strong>, Unterasbach, Altenberg, Kreutles und<br />

Neumühle zur Steuergemeinde <strong>Oberasbach</strong> zusammen<br />

und unterstellte sie dem Landgericht Nürnberg.<br />

1852 kamen sie zum neugebildeten Distrikt Fürth.<br />

Die ersten heute noch nachvollziehbaren Siedlungs-<br />

Geschichtliches 0<br />

strukturen sind nördlich des Asbachs angesiedelt.<br />

Man baute in sicherem Abstand zu den feuchten Wiesen<br />

auf festem Grund. Mitte des 19. Jh. gab es in<br />

<strong>Oberasbach</strong> 29 Hausnummern und 22 Anwesen.<br />

Die Großgemeinde <strong>Oberasbach</strong> entstand <strong>im</strong> Jahr<br />

1945 <strong>im</strong> Zuge des Neuaufbaus der Verwaltung.<br />

Die neueren Bauentwicklungen seit den 60er Jahren<br />

führten zu unterschiedlich großen Bauergänzungen in<br />

alle Richtungen. Der Altort <strong>Oberasbach</strong> unterscheidet<br />

sich jedoch durch seine Entwicklung und die besondere<br />

Lage (siehe S. 9) von allen übrigen Stadtteilen.<br />

Am 30. April 1994 wurde <strong>Oberasbach</strong> zur Stadt erhoben.<br />

Quellen: Helmut Mahr "<strong>Oberasbach</strong> tausend Jahre und mehr", Erläuterungsberichtd<br />

Flächennutzungsplan <strong>Oberasbach</strong><br />

7 Gedenkstein Altenberger Burg<br />

Quelle: He<strong>im</strong>atverein <strong>Oberasbach</strong> Archivbilder <strong>Oberasbach</strong><br />

8 Luftbild Kirchenumfeld<br />

Seite 7


Grüne Spange um den Altort; Insellage <strong>im</strong> Grünen Hauptgebäude Nebengebäude<br />

Seite 8<br />

Hainberg<br />

Umgrenzungen der vorhandenen und geplanten Bebauungspläne und der <strong>Gestaltungssatzung</strong><br />

Im Altort von <strong>Oberasbach</strong> gibt es eine hohe Anzahl von Nebengebäuden,<br />

die sinnvolle Nutzung eines Großteils dieser Gebäude ist<br />

in Zukunft nicht gesichert.


0 Vorbemerkungen zur Gestaltungsfibel<br />

Problemstellung:<br />

Die Zulässigkeit von Vorhaben <strong>im</strong> Altort von <strong>Oberasbach</strong><br />

unterliegt planungsrechtlich dem Baugesetzbuch<br />

(BauGB) § 34, solange kein Bebauungsplan vorliegt<br />

oder die Stadt <strong>Oberasbach</strong> einen Bebauungsplan<br />

(einfach oder qualifiziert) aufstellt. Nach dieser bundesrechtlichen<br />

Vorschrift müssen sich neue Vorhaben<br />

oder Änderungen in die nähere Umgebung einfügen<br />

und zwar in Bezug auf:<br />

Art der baulichen Nutzung<br />

Maß der baulichen Nutzung<br />

Bauweise und<br />

überbaubare Grundstücksfläche.<br />

Entwicklungen <strong>im</strong> 20. Jahrhundert, besonders in seiner<br />

2. Hälfte, haben insbesondere in Bezug auf bauliche<br />

Gestaltungen und Gebäudeproportionen in Alt-<br />

<strong>Oberasbach</strong> zu einigen Fehlentwicklungen geführt.<br />

Daher hat sich die Stadt entschlossen, künftig den<br />

Weg für eine geordnetere städtebauliche Entwicklung<br />

zu ebnen, dabei dem Bestandsschutz einen hohen<br />

Wert einzuräumen und Leitziele für die Gestaltung<br />

des Altortes in Form der <strong>Gestaltungssatzung</strong> zu erlassen.<br />

Ziele und Gründe der Satzung sollen den Bürgern<br />

anschaulich ver<strong>mit</strong>telt werden um Akzeptanz zu<br />

schaffen - diesem Zweck dient diese Gestaltungsfibel.<br />

Im Text blau geschriebene Passagen beziehen sich<br />

direkt auf die Festsetzungen der <strong>Gestaltungssatzung</strong><br />

und sind in jedem Fall einzuhalten. Der grau geschriebene<br />

Text beschränkt sich auf Empfehlungen und<br />

Richtlinien.<br />

Allgemeine Ziele für den Altort <strong>Oberasbach</strong><br />

• Erhalt des historisch geprägten Ortsbildes von Alt-<br />

<strong>Oberasbach</strong> als Besonderheit in der Stadt bestärken<br />

• einzige historische Kirche <strong>im</strong> Stadtgebiet als Alleinstellungsmerkmal<br />

betonen<br />

• Insellage des alten Ortskerns <strong>im</strong> Asbachgrund hervorheben<br />

durch Erhalt und Stärken der nördlichen<br />

und südlichen Grünverbindung (Asbach)<br />

• Verzahnung des bebauten Altortbereichs <strong>mit</strong> seinen<br />

umgebenden natürlichen Freiräume durch grüne<br />

Ortsränder erhalten<br />

• die durchmischte Nutzungsstruktur <strong>im</strong> Altort erhalten<br />

Grundsätzliche Maßnahmen und Festlegungen zur<br />

Sicherung der Ziele:<br />

• Beschränkung der Gebäudehöhen insbesondere <strong>im</strong><br />

näheren Kirchenumfeld<br />

Vorbemerkungen 0<br />

• Orientierung von Neubauten an der Nachbarbebauung<br />

gemäß Plan Gestaltwerte - ortsbildprägende<br />

Bauten (G3)<br />

• Maßnahmen zur Sicherung von alten Gebäuden und<br />

Erleichterung von Umnutzungen<br />

• Festlegung von einheitlichen Dachneigungen der<br />

Hauptgebäude und großen Nebengebäude<br />

• Vorgaben für die Gestaltung von Dachaufbauten zur<br />

Vermeidung von unruhigen Dachflächen<br />

• Vorgaben zur Farbgestaltung der Fassaden durch<br />

ein breit gefächertes Farbenspektrum <strong>mit</strong> Vermeidung<br />

von grellen Farbtönen<br />

• spezielle ortstypische Bauweisen erhalten<br />

• Ortsrandeingrünungen erhalten und ergänzen<br />

• wichtige Bäume und Grünstrukturen <strong>im</strong> inneren<br />

Raumbild erhalten und ergänzen<br />

• Entsiegelung der Freiflächen fördern<br />

• ortsgemäße Befestigungsmaterialien der Freiflächen<br />

und Bepflanzungen empfehlen<br />

<strong>Gestaltungssatzung</strong> und Bebauungspläne<br />

Die <strong>Gestaltungssatzung</strong> regelt alle sichtbaren Äußerlichkeiten<br />

der baulichen Anlagen und Freiflächen. In<br />

der Gestaltungsfibel werden dazu Empfehlungen zum<br />

Einfügen gem. § 34 gegeben, indem vorhandene Gebäude<br />

bewertet wurden. Es werden positive Vorbilder<br />

und andererseits Gebäude, die für das Ortsbild nicht<br />

nachahmenswert sind aufgezeigt.<br />

Darüber hinaus gibt es bereits vorhandene Bebauungspläne,<br />

die Festlegungen beinhalten in Bezug auf<br />

Gestaltung. Weitere Bebauungspläne sollten folgen,<br />

sich an den Festsetzungen der <strong>Gestaltungssatzung</strong><br />

orientieren. Über diese <strong>Gestaltungssatzung</strong> hinausgehend<br />

regeln Bebauungspläne die Bebaubarkeit der<br />

Grundstücke und so<strong>mit</strong> das Bodenrecht. Die <strong>Gestaltungssatzung</strong><br />

beschränkt sich wie der Name sagt auf<br />

die bauliche Gestaltung.<br />

Raumkantenplan<br />

Um die Besonderheiten in besonderen innerörtlichen<br />

Straßenräumen zu sichern, werden in der <strong>Gestaltungssatzung</strong><br />

die Raumkanten (Gebäude direkt zum<br />

Straßenraum) sicher gestellt. Es werden zusätzlich für<br />

die Ortsstruktur wichtige Festsetzungen getroffen, die<br />

Abweichungen von der BayBO in Bezug auf Abstandsflächen<br />

ermöglichen um das typische Ortsbild<br />

zu sichern, solange kein Bebauungsplan aufgestellt<br />

ist.<br />

Seite 9


1.1 Geltungsbereich <strong>Gestaltungssatzung</strong><br />

siehe Plan G1 <strong>im</strong> Anhang<br />

Seite 10<br />

Geltungsbereich Satzung<br />

späterer Erweiterungsbereich<br />

Hauptgebäude<br />

Nebengebäude<br />

1.2 Überlagerungsplan 1932 und 2007<br />

Der alte Plan von 1932 wurde unter den heutigen<br />

amtlichen Lageplan gelegt und die 1932<br />

vorhandenen Gebäude auf die aktuelle Karte<br />

übertragen - so können zwei Altersschichten<br />

<strong>mit</strong>einander überlagert dargestellt werden und<br />

man kann nachvollziehen wie der Ort gewachsen<br />

ist und welche Gebäude noch an ursprünglichen<br />

Stellen stehen.<br />

2007<br />

1932


1. Räumlicher und Sachlicher Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich der <strong>Gestaltungssatzung</strong> und da<strong>mit</strong><br />

auch dieser Fibel orientiert sich am Ortsgrundriss<br />

des Altortes von 1932. Der Ort <strong>Oberasbach</strong> hat seine<br />

Wurzeln nördlich des Asbachs. Im Bereich um die<br />

Kirche stehen die ältesten Gebäude.<br />

Im Bereich der historischen Bebauung bis 1932 befindet<br />

sich heute noch ein hoher Anteil von Altbauten,<br />

die zum einen erhalten werden sollen, zwischen denen<br />

aber auch Neues integriert werden kann. Da<strong>mit</strong><br />

der Gesamtcharakter nicht beeinträchtigt wird, müssen<br />

die Grundsätze der Satzung eingehalten werden.<br />

Der Geltungsbereich wurde jedoch weiter gefasst um<br />

sicher zu stellen, dass auch Neubauten in un<strong>mit</strong>telbarer<br />

Nähe zum historischen Kern, sich in ihrer Gestaltung<br />

in das Gesamtbild einfügen.<br />

Die Kirche steht <strong>im</strong> Mittelpunkt des Altortes und so<strong>mit</strong><br />

auch <strong>im</strong> Mittelpunkt des Geltungsbereiches. Der gesamte<br />

Bereich um die Kirche spielt eine wichtige Rolle<br />

<strong>im</strong> Ortsgefüge. Ihm kommt in dieser Fibel eine besondere<br />

Bedeutung zu.<br />

Die Hauptverkehrsstraße <strong>im</strong> Altort ist die Albrecht-<br />

Dürer-Straße und ihre Fortführung, die Bachstraße.<br />

Hier liegen die ortstypischen Höfe <strong>mit</strong> den giebelständigen<br />

Wohnhäusern, die die markante Straßenfront<br />

bilden. Ähnliche Strukturen finden sich noch<br />

in Teilbereichen des Milbenwegs und der St. Lorenz<br />

Straße. An beiden Straßen sind mehrere wichtige<br />

ortsbildprägende Gebäude vorhanden. Auch der Glockenweg<br />

und die Hirtengasse waren schon in den<br />

letzten Jahrhunderten bebaut, dienten aber <strong>im</strong> Gegensatz<br />

zu den anderen Straßen nur der inneren Erschließung<br />

des Dorfes. Die Hirtengasse verläuft,<br />

ausgehend von der Bachstraße in einer Schlaufe.<br />

Die Vorschriften der <strong>Gestaltungssatzung</strong> gelten für<br />

alle baulichen Anlagen und Freiflächen unabhängig<br />

davon, ob die Baumaßnahme genehmigungspflichtig<br />

ist oder nicht.<br />

Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten in jedem<br />

Fall die Best<strong>im</strong>mungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes.<br />

Änderungen an denkmalgeschützen<br />

Gebäude sind grundsätzlich erlaubnispflichtig und<br />

müssen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde<br />

(LRA) angezeigt werden.<br />

Die Planung von Maßnahmen an Gebäuden in der un<strong>mit</strong>telbaren<br />

Nachbarschaft zu Denkmälern sollten<br />

<strong>im</strong>mer <strong>mit</strong> dem Landratsamt auf Genehmigungsfähigkeit<br />

abgeklärt werden; z.B. Solaranlagen auf den Dächern.<br />

Geltungsbereich / Allgemeine Baugestaltung 1 - 2<br />

2. Allgemeine Baugestaltung<br />

Hofstruktur und halb offene Bauweise<br />

In <strong>Oberasbach</strong> entwickelten sich meist Hackenhöfe,<br />

die dann zum Teil nach hinten erweitert wurden. Die<br />

Höfe kennzeichnen sich durch eine schmale Einfahrt,<br />

die sich nach hinten zu einem Hofplatz öffnet, der<br />

durch eine meist querstehende Scheune abgeschlossen<br />

ist. Dadurch entsteht ein nach außen abgeschlossener<br />

privater Freiraum. Zur Straße hin steht<br />

meist giebelständig das Wohnhaus. Kleinere Nebengebäude,<br />

Ställe oder auch Schuppen schlossen sich<br />

dem Haupthaus an oder standen ihm gegenüber an<br />

der Nachbargrenze.<br />

2.1 typische Hofstruktur<br />

Besonders die Albrecht-Dürer-Straße und die Bachstraße<br />

sind geprägt von giebelständigen Häusern. Der<br />

Wechsel von geschlossenen Kanten und sich öffnenden<br />

Höfen gibt den Straßenräumen ihren Charakter.<br />

Aus der Bebauung von Gebäuden auf der Grundstückgrenze<br />

resultiert eine opt<strong>im</strong>ale Ausnutzung der<br />

Grundstücke und ein möglichst großer Innenhof, dem<br />

funktional früher eine große Bedeutung zukam. Hofstrukturen<br />

sind in allen fränkischer Dörfern ein traditionelles<br />

und typisches Bauprinzip, das maßgebend<br />

für die Dorfbilder ist. Die Grenzbebauung zum öffentlichen<br />

Raum und zum Nachbarn prägt nicht nur das typische<br />

Raumbild <strong>im</strong> Ort sondern bietet dem Eigentümer<br />

auch die Möglichkeit sein Grundstück bestmöglich<br />

zu nutzen. Bei Neubauten und Umnutzungen sollte<br />

das Prinzip der Höfe und der bebauten Raumkante<br />

zum öffentlichen Raum beibehalten werden.<br />

Der private Hofraum bietet mehr Int<strong>im</strong>ität als es die<br />

Abstandsflächen eines freistehenden Einfamilienhauses<br />

bieten können. Je nach Gestaltung des Hofabschlusses<br />

ist die Kommunikation <strong>mit</strong> Nachbarn und<br />

Passanten möglich, der Hof ist so zu sagen noch halböffentlich,<br />

dagegen sind die rückwärtigen privaten<br />

Gärten Rückzugsbereich.<br />

Früher war diese klare Struktur ausgeprägter. Leider<br />

befindet sie sich in Auflösung. Die historischen Höfe<br />

wurden zum Teil abgebrochen und neue Bauten errichtet,<br />

die sich nicht an den traditionellen Strukturen<br />

orientierten und oft vom Straßenraum zurück weichen.<br />

Seite 11


2.2 Noch vorhandene Hofstrukturen <strong>im</strong> alten<br />

Ortskern von <strong>Oberasbach</strong><br />

1-2 zwei Beispiele für Höfe in <strong>Oberasbach</strong><br />

Das Haupthaus steht giebelständig zur Straße,<br />

der Einfahrtsbereichs bildet den Kommunikationsraum<br />

zur Straße, er ist <strong>mit</strong> einem Tor - oft<br />

zwischen Natursteinpfosten - zum öffentlichen<br />

Raum verschließbar; kleine schmälere Nebengebäude<br />

schließen an das Wohnhaus und weiten<br />

den Hofraum nach hinten auf. Die Scheune<br />

steht <strong>im</strong> rückwärtigen Teil meistens quer zum<br />

Hof und schließt ihn so oft vollständig ab.<br />

2.3 Raumkantenplan<br />

Die rot gekennzeichneten Raumkanten<br />

sind vorhanden und sollten auch in Zukunft<br />

so erhalten bleiben.<br />

Die grün gekennzeichneten Kanten fehlen<br />

oder nicht mehr erhalten und sollten<br />

bei Veränderungen eingehalten werden.<br />

Die rosa Linie an den Läden der Albrecht-Dürer-Straße<br />

104 steht für eine zu<br />

niedrige Bebauung.<br />

Siehe Plan <strong>im</strong> Anhang<br />

Seite 12<br />

2.1<br />

2.6 Perspektive <strong>Oberasbach</strong> vom Asbachgrund Richtung Norden<br />

Beispiel Albrecht-<br />

Dürer-Straße<br />

Besonders der<br />

Straßenraum der<br />

Kreuzung wird<br />

durch die Gebäudekanten<br />

gebildet<br />

2.8<br />

2.2


Dieser Entwicklung soll in Zukunft entgegengewirkt<br />

werden, so dass die Hauptstraßen des Altortes ihren<br />

individuellen Charme behalten und die Bewohner<br />

von den unterschiedlichen Zonierungen ihres Grundstücks<br />

profitieren. Mit winkelförmigen Bebauungen<br />

kann bei einer Neubebauung eine Hofsituation erzeugt<br />

werden.<br />

In der Regel sollen die Hauptgebäude eines Anwesens<br />

giebelständig zur Straße errichtet werden, die<br />

Hofstruktur erhalten bleiben und so das Wechselspiel<br />

zwischen offenen und geschlossenen Raumkanten <strong>im</strong><br />

Ortsbild garantiert werden.<br />

Scheunen<br />

Die großen Scheunen der ehemaligen Bauernhöfe<br />

prägen das Ortsbild ganz entscheidend. Durch den<br />

Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzung, stehen<br />

viele der Scheunen leer oder sind nicht mehr sinnvoll<br />

ausgelastet. Oft sind sie vom Verfall bedroht, was<br />

verständlich ist, denn niemand wird in ein Gebäude investieren,<br />

das nicht mehr gebraucht wird.<br />

Im Altort von <strong>Oberasbach</strong> wurden bereits einige<br />

Scheunen umgenutzt. Dieser Prozess sollte gefördert<br />

werden, da nur auf diese Weise der ursprüngliche<br />

Charakter des Ortsbildes bewahrt wird.<br />

St. Lorenz Straße 152-154 Milbenweg 5a<br />

2.4-2.5 Beispiele für bereits umgenutzte Scheunen in <strong>Oberasbach</strong><br />

Raumkanten<br />

Unter Raumkanten versteht man Gebäudefassaden<br />

oder Mauern, die direkt den öffentlichen Raum begrenzen.<br />

Auch eine hohe und dichte Hecke kann eine<br />

Raumkante bilden. Meistens sind Hecken jedoch zu<br />

durchlässig und zu niedrig um wirklich den Raum zu<br />

fassen. Zäune können nur bedingt als Raumkante gewertet<br />

werden, sind aber oft nützlich um eine Straßenfront<br />

von Höfen geschlossen wirken zu lassen.<br />

Der Negativplan verdeutlicht, welche Freiräume <strong>im</strong><br />

Altort von <strong>Oberasbach</strong> bestehen. Besonders an der<br />

Albrecht-Dürer-Straße und der Bachstraße ist der<br />

Straßenraum sehr markant ablesbar auch ohne<br />

Straßenlinien und Grenzen. Kammartig öffnen sich<br />

die Höfe zum Straßenraum, nur bei den Läden an der<br />

Allgemeine Baugestaltung 2<br />

Albrecht-Dürer-Straße hat sich <strong>im</strong> Laufe der Zeit eine<br />

langgezogene straßenbegleitende Bebauung ergeben.<br />

In dieser Struktur ergeben sich von selbst öffentliche,<br />

halböffentliche und private Freiräume.<br />

Die Perspektive des Altortes (Bild 2.6) zeigt, die Unverzichtbarkeit<br />

der vorhandenen Raumkanten, für die<br />

Unverwechselbarkeit des innerörtlichen Ortsbildes.<br />

Die für den öffentlichen Raum prägenden Raumkanten<br />

sind auch in Zukunft zu erhalten.<br />

Siehe Plan Nr. 62 <strong>im</strong> Anhang.<br />

Schwarzplan<br />

zeigt die gebaute<br />

Struktur. Erkennbar<br />

ist an<br />

der unterschiedlichen<br />

Dichte<br />

der alte Ort und<br />

<strong>im</strong> Gegensatz<br />

dazu die lockeren,<br />

neuen Baustrukturen<br />

am<br />

Rand<br />

Negativplan<br />

durch diese Darstellung<br />

sind die<br />

Straßenverläufe<br />

<strong>im</strong> Altort klar zu<br />

erkennen <strong>im</strong> Gegensatz<br />

sind die<br />

Straßen in den<br />

Siedlungsbereichen<br />

nicht so<br />

eindeutig abzulesen<br />

2.9 Schwarzplan<br />

2.10 Negativplan<br />

Seite 13


3.1 Entwicklung der Gebäudeproportion in <strong>Oberasbach</strong><br />

Quelle: Helmut Mahr "<strong>Oberasbach</strong> tausend Jahre und mehr" S.149<br />

Seite 14<br />

Die Traufseite (b) ist grundsätzlich<br />

<strong>im</strong>mer länger auszubilden als die Giebelseite<br />

(a). Bei der Zeichnung oben<br />

(3.4) hat man den Eindruck, dass das<br />

Dach falsch herum auf dem Gebäude<br />

sitzt. So wie bei der Zeichnung unten<br />

(3.5) soll es sein.<br />

3.4 3.5<br />

3.2-3.3 zwei heute noch bestehende<br />

eiseitig aufgestockte<br />

Häuser<br />

Gebäudehöhe und Grundrissproportionen unpassend <strong>im</strong> Ortsbild schwarz dargestellt vorhandene Vergleichsbaukörper


3. Baukörper, Baustoffe<br />

Proportion und Maßstab<br />

Die ursprünglichen Gebäude wurden vermutlich<br />

überwiegend eingeschossig erbaut und später um ein<br />

weiteres Geschoss aufgestockt. Vor- oder Rücksprünge<br />

waren nicht vorhanden. Der Grundriss basierte <strong>im</strong>mer<br />

auf einem Rechteck. Ein Kniestock war bei den<br />

ursprünglichen Wohnstallhäusern nicht üblich, auch<br />

auf einen Sockel wurde verzichtet. In der Regel ging<br />

es am Eingang eine Stufe nach oben. Dadurch<br />

entstanden relativ niedrige Gebäude.<br />

Die Firsthöhen von Gebäuden sollen sich in Zukunft<br />

an den benachbarten, ortsbildprägenden Gebäuden<br />

(siehe Plan G3 Anhang) orientieren, einerseits um die<br />

traditionelle Bauweise zu wahren, andererseits, um<br />

die kleine Kirche nicht zu überragen. Bei Neubauten<br />

soll die Höhe der Nachbarbebauung nicht überschritten<br />

werden. Bei Nebenanlagen, wie z. B. Garagen,<br />

Fahrradunterständen, und Carports (überdachte Stellplätze)<br />

soll die Wandhöhe nicht mehr als 3,00 m über<br />

dem nächsten Straßen niveau liegen.<br />

Historische Gebäudefluchten und Firstrichtungen sind<br />

einzuhalten und bei Neubauten gemäß Raumkantenplan<br />

(G2 Anhang) wieder aufzunehmen, z. T. könnten<br />

langfristig bereits vorgenommene Veränderungen in<br />

der Struktur wieder geändert werden. Neubauten sollen<br />

die historisch vorgegebenen Proportionen (Länge,<br />

Breite, Höhe) aufnehmen, aber ihre neue Entstehungszeit<br />

nicht verleugnen. Die historischen Gebäude<br />

überzeugen durch ihre Geschichte und ihre Echtheit,<br />

I<strong>mit</strong>ate können meist nicht überzeugen. Jede Epoche<br />

hat ihre Merkmale und spiegelt den Zeitgeist wieder.<br />

Erkennbar neue Gebäude können sich in eine historisch<br />

gewachsene Struktur gut einfügen, wenn sie<br />

die Maßstäblichkeit der Nachbarschaft berücksichtigen.<br />

3.6-3.7 Negativbeispiele Baukörper ohne klare Form<br />

Gebäudeform<br />

Baukörper, Baustoffe 3<br />

Bei Neubauten ist darauf zu achten, dass die Gebäude<br />

auf der Grundlage eines eindeutigen Rechteckes<br />

errichtet werden, abgerundete und abgeschrägte<br />

Ecken oder Vieleckformen sind zu vermeiden. Auf<br />

Vor- und Rücksprünge, sofern diese nicht historisch<br />

bedingt sind, ist zu verzichten. Besonders die Straßenfronten<br />

sollen von ruhigen Gebäudefassaden begleitet<br />

werden.<br />

Die Traufseite der Gebäude ist bei historischen Gebäuden<br />

wesentlich länger, als die Giebelseite. Diese<br />

Regel soll auch in Zukunft gelten, sonst wirkt das<br />

Dach falsch aufgesetzt und das Gebäude nur wie ein<br />

halbes Haus (siehe Zeichnung 3.4 negativ und 3.5 positiv).<br />

Historische Gebäudefluchten und Firstrichtungen<br />

sind zu erhalten. Von den Abstandsflächen kann abgewichen<br />

werden, wenn es dem Raumkantenplan<br />

entspricht.<br />

Da das Umfeld durch kleinteilige Bebauung geprägt<br />

ist, sollen sich auch Neu- oder Ersatzbauten durch<br />

Kleinteiligkeit harmonisch einfügen. Große, mehrgeschossige<br />

Gebäude würden den Maßstab sprengen<br />

und das gesamte Ortsbild stören.<br />

Bauweise<br />

Zu Baustoffen siehe auch Kap. 8 und 9.<br />

Alle Gebäude sollen in Massivbauweise errichtet<br />

werden. Ausnahmen sind bei Garagen und Nebengebäuden<br />

möglich. Sie können, wenn der harmonische<br />

Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Hauptgebäude gewährleistet<br />

ist, auch in Holzbauweise oder <strong>mit</strong> einer Holzverkleidung<br />

versehen werden.<br />

3.8-3.10 Positive Beispiele für Integration und klare Gebäudeformen<br />

neuer Gebäude<br />

Seite 15


4.1 Satteldachanbau untergeordnet<br />

mind. 1m Abstand entlang der Dachfläche<br />

gemessen<br />

Anbauten sollen sich dem Hauptgebäude unterordnen. Der Dachfirst<br />

muss mindestens 1,00 m unter dem First des Hauptbaukörpers<br />

liegen (siehe Bilder 4.1 und 4.2).<br />

Bei dem Gebäude auf Bild 4.3 wird nicht deutlich, was Hauptgebäude<br />

und was Anbau ist.<br />

Bei deutlich untergeordneten Anbauten bis 50m 2 Nutzfläche ist<br />

ein flach geneigtes Pultdach, bis 30° oder ein Flachdach möglich<br />

(siehe Bilder 4.4). Anbauten an der Giebelseite <strong>mit</strong> Pult- oder<br />

Flachdach (siehe Bild 4.6) sind denkbar, wenn sie nicht an einer<br />

wichtigen Raumkante oder zum Straßenraum hin liegen.<br />

4.10-4.12 Beispiele für gelungene Anbauten<br />

Seite 16<br />

4.2 Satteldachanbau untergeordnet 4.3 Negativ : Anbau gleichwertig<br />

4.4 Flachdachanbau untergeordnet 4.5 Pultdachanbau 4.6 Pultdachanbau am Giebel<br />

4.7 Negativ : Pultdachanbau<br />

4.8 Negativ : Flachdachanbau 4.9 Negativ : Satteldach zu hoch<br />

Die Gebäude auf den Bildern 4.7 und 4.8 sind auf Grund ihrer<br />

Höhe nicht deutlich untergeordnet, deshalb ist hier weder das abgeschleppte<br />

Pultdach noch das Flachdach angemessen.<br />

Auf Bild 4.9 ist der Anbau höher als das Haupthaus. Dadurch ergeben<br />

sich unklare Dachverschnitte. Ein solcher Baukörper ist <strong>im</strong><br />

Ortsbild nicht erwünscht.


4. Anbauten, Zwerchhäuser, Vordächer, Balkone<br />

Anbauten<br />

An historischen Gebäuden des Altorts sind keine Anbauten,<br />

keine Vor- und Rücksprünge in der Fassade,<br />

keine Erker, Türme, Vordächer und keine Balkone zu<br />

finden. Jedoch ist es auf Grund der sich geänderten<br />

Bedürfnisse der Bewohner denkbar, dass Balkone<br />

und Anbauten an Gebäuden <strong>im</strong> Altort erforderlich werden.<br />

Sofern sie sich nicht zum öffentlichen Raum orientieren,<br />

sind Balkone vertretbar, wenn sie sich in der<br />

Größe unterordnen und in Form-, Material- und Farbwahl<br />

dem Haupthaus anpassen. Derartige Anbauten<br />

sollen sich nur zu den geschützten Hofräumen und<br />

den privaten nicht einsehbaren Bereichen hin orientieren.<br />

4.13 Negativ Balkon 4.14 Negativ Loggia<br />

Balkone (Bild 4.13) und Loggien (Bild 4.14), die um<br />

Gebäudeecken führen, sind zu vermeiden.<br />

Anbauten müssen sich generell dem Hauptbaukörper<br />

unterordnen. Der First des Anbaus muss mindestens<br />

1,00 m unter dem Hauptfirst, entlang der Dachfläche<br />

gemessen, liegen. Das Dach des Anbaus soll die gleiche<br />

Dachneigung haben, wie der Hauptbaukörper. Bei<br />

deutlich untergeordneten Anbauten, bis 50m 2 Nutzfläche<br />

sind Pultdächer <strong>mit</strong> einer Neigung bis 30° oder<br />

begrünte Flachdächer zulässig.<br />

Anbauten wurden meist aus Platzmangel <strong>im</strong> Laufe der<br />

Zeit notwendig und haben oft die Grundform des ursprünglichen<br />

Baukörpers verunklart. Heute werden<br />

Neubauten <strong>mit</strong> Vor- und Rücksprüngen, Aufbauten<br />

und Erkern versehen. Dies verursacht Mehrkosten, ist<br />

wärmetechnisch komplizierter zu lösen und dauerhaft<br />

Anbauten, Zwerchhäuser, Vordächer, Balkone 4<br />

<strong>mit</strong> erhöhtem Erhaltungsaufwand verbunden.<br />

Überd<strong>im</strong>ensionierte Anbauten sind zu vermeiden. Es<br />

wird empfohlen nachträglich angebaute Erweiterungen<br />

<strong>im</strong>mer deutlich vom ursprünglichen Baukörper<br />

zu trennen und bewusste Fugen zwischen Alt und<br />

Neu anzubringen - ungewollte Risse durch unterschiedliche<br />

Setzungen können dadurch vermieden<br />

werden; der Altbau bleibt gestalterisch erkennbar.<br />

Wintergärten sind gleichzusetzen <strong>mit</strong> Anbauten. Sie<br />

sind eine Modeerscheinung für die gleichermaßen das<br />

Prinzip "weniger ist mehr" gilt. Je einfacher die Form<br />

um so weniger Schwierigkeiten machen konstruktive<br />

Anschlüsse an den Hauptbaukörper. Wintergärten sollen<br />

in der Regel nur eingeschossig sein. Wie für Balkone,<br />

Loggien und Veranden gilt, dass sie nicht am öffentlichen<br />

Straßenraum liegen dürfen.<br />

Vordächer<br />

Vordächer an zur Straße orientierten Gebäudefassaden<br />

sind nicht zulässig. Auf den Hofseiten und an<br />

Hauseingängen, die von der Straße abgewandt sind,<br />

sind Vordächer vertretbar. Ein angelehntes Pultdach<br />

aus schlanken, schnörkellosen Stahlprofilen, <strong>mit</strong> Glasoder<br />

Blechdeckung passt sich am ehesten dem regionalen<br />

Baustil an und ordnet sich dem Baukörper unter.<br />

Zu vermeiden sind auskragende wuchtige Holzkonstruktionen<br />

<strong>mit</strong> starken, profilierten Hölzern, oder<br />

gar gedrechselten Holzprofilen und Ziegeldach, sie<br />

wirken schwer und belastend für die Fassade.<br />

4.18 Negativbeispiel Vordach<br />

Das Vordäche ist viel zu groß und massiv.<br />

4.19 filigranes Vordach<br />

4.15-4.17 Balkone sind zu den Hofbereichen denkbar; die wichtigen<br />

Raumkanten zum Straßenraum sind von Balkonen und sonstigen<br />

Anbauten freizuhalten.<br />

Seite 17


5.1 Satteldach<br />

(übliche Dachform in <strong>Oberasbach</strong>)<br />

5.2 Walmdach<br />

(Sonderform in <strong>Oberasbach</strong>)<br />

5.3 Krüppelwalmdach<br />

(Sonderform in <strong>Oberasbach</strong>)<br />

5.4 Pultdach (Bei Anbauten und Nebenalagen<br />

bis 50m 2 Nutzfläche zulässig.)<br />

5.5 Negativbeispiel: Unterschiedliche<br />

Dachneigungen sind nicht zulässig<br />

Seite 18<br />

5.6 Luftbild <strong>mit</strong> Dachlandschaft in <strong>Oberasbach</strong><br />

5.7 Satteldach<br />

5.8 Walmdach<br />

5.9 Krüppelwalmdach<br />

5.7 Wohnhaus Ecke Milbenweg / Bachstraße<br />

5.8 Sonderbau Gemeindehaus<br />

5.9 Sonderbau Gaststätte


5. Dachformen, Dachneigung, Dachdeckung<br />

Dachlandschaft<br />

Die Dachlandschaft von <strong>Oberasbach</strong> ist von ruhigen<br />

Steildächern geprägt, d.h. <strong>im</strong> Altort sind traditionell<br />

nur wenige kleine Dachaufbauten vorhanden. So<strong>mit</strong><br />

trifft man ein ruhiges, geschlossenes Ensemble an.<br />

Das einheitliche Erscheinungsbild der Dachlandschaft<br />

soll auch in Zukunft gewahrt werden.<br />

Bei den Gebäuden reicht die Firstrichtung grundsätzlich<br />

über die längere Hausseite, wie bereits <strong>im</strong> Kapitel<br />

"Baukörper" erwähnt. Die Firstrichtung ist in jedem<br />

Bebauungsplan des Altorts für Gebäude an den wesentlichen<br />

Straßenräumen festzusetzen.<br />

Dachform und Konstruktion<br />

Die überwiegende Form ist das steile Satteldach <strong>mit</strong><br />

über 50° Neigung. Einige wenige Walmdächer sind<br />

von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis Anfang 20.<br />

Jahrhunderts entstanden, wie zum Beispiel am Gemeindehaus<br />

oder am Verwalterhaus des so genannten<br />

"Faber-Hofes". Sonderbauten <strong>mit</strong> dieser Dachform<br />

sollen in Zukunft als Einzelbauten <strong>im</strong> Ortsbild erkennbar<br />

bleiben. Neue Bauten müssen sich an der Regeldachform<br />

des Satteldaches orientieren. Bei Wohnhäusern<br />

und anderen Hauptgebäuden ist deshalb das<br />

Satteldach <strong>mit</strong> einer Dachneigung von 46° - 56° auszuführen.<br />

Firste sind möglichst <strong>mit</strong>tig anzuordnen. An<br />

einem Gebäude ist nur eine Dachneigung erwünscht.<br />

Bei untergeordneten Bauteilen und Kleinbauten sind<br />

Flachdächer vorhanden. Deshalb sind künftig bei eingeschossigen<br />

Anbauten, Carports und Garagen<br />

bis 50m 2 Nutzfläche nur Flachdächer oder flach geneigte<br />

Pultdächer, bis 30° zulässig. Flächdächer und<br />

Dächer bis 5° Neigung sind zu begrünen, Pultdächer<br />

können in Metalldeckung oder <strong>mit</strong> Dachformsteinen<br />

aufgeführt werden.<br />

Die Dachneigung ergibt sich aus der traditionellen<br />

Konstruktionsweise der Dächer. Die übliche Dachkonstruktion<br />

war das Sparrendach. Sie erlaubt nur<br />

geringe Dachüberstände und steile Dachneigungen,<br />

typisch war der Aufschiebling an der Traufe.<br />

5.10 Wirkung der Kräfte - Sparrendach<br />

Sparrendachstuhl<br />

<strong>mit</strong> stehendem<br />

Stuhl und Aufschiebling<br />

Quelle: Rauh und<br />

Braune, "Der Altbau"<br />

Dachformen, Dachneigung, Dachdeckung 5<br />

Das Pfettendach (ursprünglich bei flach geneigten<br />

Dächern, wird inzwischen auch be<strong>im</strong> Steildach als<br />

Konstruktion eingesetzt und ermöglicht die Ausbildung<br />

größerer Dachüberstände. Diese sollen aber hinsichtlich<br />

der traditionellen Bauweise <strong>im</strong> Altort vermieden<br />

werden. Flache Dachneigungen unter 46° sind <strong>im</strong> Altort<br />

<strong>Oberasbach</strong> nicht ortstypisch. Auch moderne Dächer<br />

können <strong>mit</strong> einer steilen Dachneigung konstruiert<br />

werden und die typischen Details übernehmen.<br />

5.11 Wirkung der Kräfte - Pfettendach<br />

5.12-5.14 Sparrendachstühle<br />

<strong>im</strong> Milbenweg,<strong>Oberasbach</strong><br />

5.12 Dachstuhl Milbenweg 5a<br />

5.13<br />

5.14 Dachstuhl Milbenweg 1<br />

Pfettendach <strong>mit</strong><br />

Mittelpfette und<br />

stehendem Stuhl<br />

Quelle: Rauh und<br />

Braune, "Der Altbau<br />

"<br />

Seite 19


historische Dachüberstände<br />

5.15 5.16<br />

5.17<br />

5.20<br />

5.21<br />

2.23<br />

Seite 20<br />

5.22<br />

5.18<br />

5.24-5.27 moderne Ausführungen<br />

5.24<br />

5.26<br />

5.19<br />

Der Dachüberstand darf am Ortgang 0,15 m, an der Traufe 0,30 m<br />

nicht überschreiten. Ausnahmen können allerdings bei Gebäudeversprüngen<br />

bis zu 2,00 m Länge gestattet werden. Dort ist es möglich,<br />

die Traufe, bzw. den Ortgang durchlaufen zu lassen.<br />

(siehe Bild 5.20)<br />

5.25<br />

5.27


Dachüberstand<br />

Traditionsgemäß sind der seitliche Abschluss des Daches<br />

auf der Giebelseite (Ortgang), sowie der untere<br />

Abschluss bei der Regenrinne (Traufe) knapp ausgebildet.<br />

Ein Grund dafür ist die geringe Angriffsfläche<br />

für Wind und Wetter. Der Überstand am Ortgang sollte<br />

bei Neubauten 15 cm nicht überschreiten, an der<br />

Traufe 30 cm. Sichtbare Balkenköpfe sind in der regionalen<br />

Bauweise nicht üblich. Der untere Abschluss<br />

der Traufe verdeckt die Holzkonstruktion und sollte<br />

entweder in Holz als Traufbrett, als geputztes, oder<br />

auch profiliertes Ges<strong>im</strong>s ausgebildet werden.<br />

5.28 Regionale typische Gestaltung der Traufe <strong>mit</strong> Ges<strong>im</strong>sbrett<br />

und <strong>mit</strong> profiliertem Ges<strong>im</strong>s<br />

Ebenso ist der Ortgangabschluss knapp gehalten,<br />

der Putz ist häufig bis an die Ziegel herangeführt<br />

oder Ges<strong>im</strong>se bilden den Übergang zwischen Ziegel<br />

und Fassade. Grundsätzlich sollten Ortgangformziegel<br />

bei Biberschwanzdeckung nicht angewendet werden.<br />

Eine an die Ziegel angepasste Zahnleiste ist am<br />

Ortgang das handwerklich gute Detail und kostet bei<br />

guten Handwerkern nicht mehr.<br />

Diese traditionellen Details sind bei neuzeitlichen Bauten<br />

zu übernehmen, wobei sie durchaus neu interpretiert<br />

werden können.<br />

5.29 Negativbeispiel<br />

<strong>mit</strong> Ortgangformziegel<br />

Dachdeckung<br />

5.30 Beispiel<br />

ohne Ortgangformziegel<br />

Der vorherrschende, naturrote Biberschwanz aus<br />

Tonziegel in Einfach- oder Doppeldeckung wird alt,<br />

ohne unansehnlich zu werden. Er stellt die opt<strong>im</strong>ale<br />

Dacheindeckung eines Steildaches dar. Bei Neubauten<br />

und Neudeckungen wird ein flacher Ziegel oder<br />

unprofilierter Dachstein vorgeschrieben.<br />

Bunte, glasierte, glänzende, engobierte und mehrfarbige<br />

Dachdeckungen sind ausgeschlossen.<br />

Nur bei naturroten Ziegelsichtfassaden waren früher<br />

5.30 Biberschwanzdeckung naturrot<br />

5.31 spitzer historischer Biberschwanzziegel<br />

5.32-5.33 Falzbiberschwanzziegel<br />

5.34 bei Ziegelbauten auch dunkler Ziegel möglich<br />

5.35 flacher Ziegel <strong>mit</strong> gerader Kante<br />

5.36 Schieferdeckung auf Ziegelbau<br />

5.30 5.31<br />

5.33<br />

5.36<br />

5.34<br />

5.32<br />

5.35<br />

Dächer 5<br />

Schieferdeckungen üblich. Eine Dacheindeckung <strong>mit</strong><br />

dunklen, flachen Dachsteinen kann bei diesen Gebäuden<br />

akzeptiert werden. Eine echte Schieferdeckung<br />

ist erwünscht.<br />

Bei den Flachdächern von Anbauten und Nebengebäuden<br />

soll eine extensive Dachbegrünung ausgebildet<br />

werden, sie wirkt sich nicht nur optisch positiv<br />

aus, sondern hat auch ökologische Vorteile durch die<br />

Retention von Regenwasser. Dächer von Anbauten<br />

bis 5° Neigung können auch <strong>mit</strong> einer Metalldeckung<br />

aus Kupfer oder Titanzink versehen werden.<br />

Für alle Blecharbeiten, Regenrinnen, Formteile etc.<br />

werden entweder Kupfer oder Titanzink empfohlen,<br />

wobei eine Mischung wegen der Unverträglichkeit un-<br />

tereinander auszuschließen<br />

ist. Kunststoffrinnen<br />

sind gestalterisch nicht<br />

zu empfehlen und haben<br />

eine wesentlich geringere<br />

Haltbarkeit. Die<br />

Fallrohre sind <strong>im</strong> gleichen<br />

Material wie die<br />

Rinnen auszuführen.<br />

5.29 Negativbeispiel<br />

für Dachform, Dacheinschnitte,<br />

Dachgauben und Dachdeckung<br />

Seite 21


6.1 Flachdachgaube<br />

6.2 Schleppdachgaube<br />

6.3 Stehende Gaube<br />

6.4 Zwerchhaus<br />

6.12-6.13 zusammengefasste Dachflächenfenster<br />

6.14 geordnete und in die Dachfläche integrierte Solaranlage<br />

Seite 22<br />

6.5 Festsetzungen für Dachaufbauten<br />

6.6-6.9 Beispiele für mögliche Anordnung von Gauben<br />

6.10-6.11 Negativbeispiele für überd<strong>im</strong>ensionierte Gauben und<br />

übereinander liegende Gauben<br />

6.15-6.16 positive Beispiele für moderne Dachgauben


6. Dachaufbauten<br />

Gauben<br />

Der Dachraum war früher Abstell- oder Trockenraum,<br />

deshalb gab es auch nur vereinzelt kleine Belichtungs-<br />

und Belüftungsöffnungen. Heute hat sich das<br />

Dach als Wohnraum etabliert. Wichtig für den Erhalt<br />

der typischen Dachlandschaft ist es, dass die Öffnungen<br />

<strong>im</strong> Verhältnis zur Dachfläche untergeordnet<br />

sind. Große Dachflächen erlauben größere Gauben<br />

als kleine Dachflächen. Die Gauben sollen zu den<br />

Fenstern in der Fassade in Bezug gesetzt werden.<br />

Fenster in Gauben sollen grundsätzlich kleiner sein,<br />

als die Fenster in der Fassade. Die Lage der Gauben<br />

zueinander und zum Ortgang darf nicht zu eng sein.<br />

Abstände von mindestens 1,00 m zwischen den Gauben<br />

und 1,25 m zum Ortgang, zu Graten und Dachkehlen<br />

sind einzuhalten. Der Abstand vom First muss<br />

mindestens 1,00 m betragen. Die Gesamtlänge aller<br />

Gauben darf nicht mehr als die Hälfte der Fassadenlänge<br />

ergeben. Dachgauben sind grundsätzlich als<br />

Schleppgauben oder Flachdachgauben auszuführen,<br />

um die Dachflächen möglichst ruhig zu halten. Je<br />

Dach kann nur eine Art von Gauben angewendet<br />

werden. Rollläden sind an den Gaubenfenstern zu<br />

vermeiden, da durch den Einbau von Kästen die Gaube<br />

erheblich höher werden muss. Die Dachdeckung<br />

von Schleppdachgauben sollte dem Gesamtdach angepasst<br />

werden. Übereinander liegende Gauben sind<br />

grundsätzlich nicht gewünscht, da die Dachfläche zu<br />

unruhig wird.<br />

Zwerchhäuser<br />

Zwerchhäuser haben sich als untergeordnete Teile<br />

in die Gesamtform des Gebäudes einzufügen. Der<br />

First des Zwerchhauses soll vom First mindestens einen<br />

Meter, in der Dachfläche gemessen, entfernt sein,<br />

um sich klar abzulösen. Das Zwerchhaus soll sich<br />

durch seine Größe nicht zu stark in den Vordergrund<br />

drängen. Grundsätzlich soll be<strong>im</strong> Zwerchhaus die gleiche<br />

Dachdeckung und Dachneigung verwendet werden,<br />

wie be<strong>im</strong> Haupthaus.<br />

Dachflächenfenster<br />

Um eine ruhige Dachfläche zu erhalten, die nicht<br />

"durchlöchert" wirkt, sollen <strong>im</strong>mer mehrere Dachflächenfenster<br />

zu einer rechteckigen Form zusammengefasst<br />

werden. Alle Dachflächenfenster einer Ebene<br />

sind an ihrer Oberkante bündig zueinander anzuordnen.<br />

Solaranlagen<br />

Dachaufbauten 6<br />

Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren sind zu<br />

einer rechteckigen Form zusammenzufassen. Die<br />

Neigung von Solaranlagen müssen der jeweiligen<br />

Dachneigung entsprechen.<br />

6.17 Negativbeispiel: Wirres Durcheinander von Dachflächenfenstern<br />

und Solaranlagen<br />

6.18 Negativbeispiel: Dachflächenfenster befindet sich zu nahe<br />

am First und zu nahe an der Kehle<br />

Dacheinschnitte<br />

Da die Dachlandschaft<br />

einen wichtigen Einfluss<br />

auf das gesamte Ortsbild<br />

hat, sind Dacheinschnitte<br />

<strong>im</strong> gesamten<br />

Geltungsbereich nicht<br />

zulässig.<br />

Kamin<br />

6.20-6.22<br />

6.19 Negativbeispiel: Dachloggia<br />

Der beste Platz für einen Kamin ist möglichst nahe<br />

am First. Die Rauchgase können gut abziehen und<br />

der Kamin liegt in der Haus<strong>mit</strong>te wärmetechnisch am<br />

günstigsten. Außenliegende Kamine sind dagegen<br />

ungünstig. Für die Kamineinfassung sind Blechverkleidungen,<br />

Klinkersteine oder Putz möglich. Den<br />

oberen Abschluss bilden einfache Abdeckungen als<br />

Formsteine oder Blechhauben.<br />

Seite 23


8.1-8.7 Fassadenbeispiele aus <strong>Oberasbach</strong>; alle Beispiele sind wirken sich positiv auf das Gesamtortsbild aus<br />

Plan G3 - Gestaltwerte<br />

ortsbildprägende Bauten und Elemente<br />

Seite 24<br />

ortsbildprägend dominant<br />

positiv ortsbildprägend<br />

positiv ortsbildprägend <strong>mit</strong> Mängeln<br />

Baum dominant <strong>im</strong> Ortsbild<br />

wichtige Baumgruppe<br />

0<br />

343/1<br />

/11<br />

408/7<br />

408/10<br />

408/9<br />

408/8<br />

23<br />

357/2<br />

9<br />

17<br />

356/3<br />

19<br />

8<br />

51/1<br />

9a<br />

21<br />

342/2<br />

3<br />

7 1/2<br />

357/1<br />

408/1<br />

407<br />

23<br />

19<br />

6<br />

401/8<br />

16<br />

7<br />

413<br />

442/2<br />

51/2<br />

408/4<br />

21<br />

18<br />

1a<br />

413/6<br />

17<br />

20<br />

7b<br />

355/1<br />

7a<br />

Linder Weg<br />

51/3<br />

51/9<br />

401/3<br />

401/11<br />

22<br />

24<br />

1<br />

408/5<br />

413/7<br />

18<br />

408<br />

45<br />

5<br />

408/2<br />

405/2<br />

342/15<br />

408/3<br />

401/2<br />

413/5<br />

413/17<br />

15<br />

13<br />

342/6<br />

385/2<br />

51/8<br />

409/2 409/3<br />

16b<br />

16a<br />

5 1/2<br />

51/4<br />

2<br />

409/4<br />

413/4<br />

342/14<br />

3<br />

Milbenweg<br />

51/12<br />

412<br />

413/16<br />

11<br />

1a<br />

410<br />

51/5<br />

342/5<br />

413/8<br />

14<br />

342/9<br />

9<br />

11a<br />

1<br />

51/11<br />

342<br />

342/4<br />

8a<br />

413/3<br />

51/7<br />

342/7<br />

90<br />

51/14<br />

90a<br />

10<br />

2<br />

88<br />

86<br />

Heiligenäckerweg<br />

92<br />

412/2<br />

51/6<br />

411/3<br />

49/10<br />

49/6 49/5<br />

284/7<br />

284/8<br />

4<br />

284/6<br />

284/9<br />

411<br />

1/2<br />

65<br />

75<br />

Albrecht-Dürer-Str.<br />

8<br />

4/2<br />

3<br />

Glockenweg<br />

50/4<br />

49/2<br />

1<br />

5<br />

94<br />

96<br />

1<br />

3/5<br />

2<br />

284/1<br />

91<br />

284/5<br />

284/3<br />

284/4<br />

332/3<br />

411/4<br />

49/8<br />

49/3<br />

49/7<br />

49/1<br />

67<br />

284/10<br />

Milbenweg<br />

3<br />

6<br />

5<br />

93<br />

7<br />

98<br />

411/5<br />

Hirtengasse<br />

15<br />

73<br />

286/4<br />

284/2<br />

1<br />

286/2<br />

283/2<br />

50/2<br />

49/4<br />

411/2<br />

5<br />

3/1<br />

3/4<br />

4<br />

100<br />

69<br />

91a<br />

3<br />

2/2<br />

283/4<br />

12<br />

102<br />

50/5<br />

6/1<br />

3<br />

4b<br />

283<br />

10<br />

71b<br />

71a<br />

71<br />

97<br />

104<br />

413/2<br />

6<br />

14<br />

2<br />

2<br />

276/1<br />

276/2<br />

284<br />

287/3<br />

Albrecht-Dürer-Str.<br />

7<br />

11<br />

48<br />

8<br />

16<br />

47<br />

281<br />

282<br />

9 8/2<br />

4<br />

104<br />

1<br />

99<br />

2<br />

101<br />

106<br />

3<br />

4<br />

D<br />

22<br />

2<br />

1<br />

zu 46<br />

103<br />

D<br />

276<br />

D<br />

31<br />

Kirchenpl.<br />

2<br />

D<br />

22/1<br />

Hirtengasse<br />

45<br />

5<br />

1<br />

21<br />

7<br />

19/3<br />

281/31<br />

Bachstr.<br />

8<br />

3<br />

31<br />

281/32<br />

152<br />

3<br />

Hirtengasse<br />

20<br />

44/1<br />

281/6<br />

29<br />

281/30<br />

27<br />

30<br />

281/29<br />

27<br />

32<br />

St.-Lorenz-Str.<br />

Hirtengasse<br />

25<br />

44<br />

10<br />

57/6<br />

23<br />

29<br />

5<br />

277<br />

26<br />

D<br />

19/2<br />

21<br />

12a<br />

274<br />

21/2<br />

282/2<br />

154<br />

12<br />

19<br />

17<br />

281/25<br />

25<br />

281/5<br />

281/2<br />

9<br />

281/12<br />

281/3<br />

34<br />

277/6<br />

Stadtwiesen<br />

38/2<br />

272/2<br />

277/7<br />

Bachstr.<br />

277/8<br />

277/9<br />

277/4<br />

280/2<br />

57/4<br />

279/2<br />

St.-Lorenz-Str.<br />

24<br />

277/5<br />

277/2<br />

278<br />

279/3<br />

37<br />

36/4<br />

36/2<br />

19<br />

38<br />

19/1<br />

39/5<br />

18<br />

39<br />

39/4<br />

44/2<br />

39/3<br />

227<br />

39/2<br />

40<br />

44/4<br />

44/3 41<br />

Spielplatz<br />

223<br />

225<br />

223/3<br />

57/5 Plan G3 224<strong>im</strong><br />

Anhang<br />

221/1<br />

6<br />

15<br />

7 9<br />

14<br />

D<br />

13<br />

11<br />

148<br />

7<br />

16<br />

St. Lorenz Str.<br />

11<br />

146<br />

18<br />

20<br />

140<br />

138b<br />

140a<br />

13<br />

142<br />

24<br />

138<br />

57<br />

35<br />

15 17 19<br />

21<br />

279<br />

136<br />

243<br />

134a<br />

232<br />

23<br />

240<br />

134<br />

151<br />

25<br />

269<br />

266/2<br />

+ Gebäudekatalog<br />

8.8-8.11 Beispiele für Ges<strong>im</strong>se, Bänderungen und Ecklisenen z.T. aus <strong>Oberasbach</strong><br />

27<br />

243/2<br />

226<br />

244/1<br />

27a<br />

268<br />

Milbenweg<br />

223/4<br />

233<br />

222<br />

244<br />

245<br />

221/5<br />

246<br />

243/1<br />

228<br />

221/4<br />

234<br />

Bachstraße - Albrecht-Dürer-Stra<br />

221/3<br />

221/2<br />

221<br />

247/12<br />

2<br />

3


7. Antennen und Freileitungen<br />

Satellitenanlagen sollten nicht an öffentlichen Verkehrsflächen<br />

zugewandten Hausseiten liegen. Befinden<br />

sich in einem Gebäude mehrere Wohneinheiten,<br />

so sind diese gebündelt an einer Satellitenanlage anzuschließen.<br />

Eine Satellitenanlage pro Gebäude ist<br />

ausreichend, auch wenn in einem Haus mehrere Parteien<br />

leben, kann eine Anlage gemeinsam genutzt<br />

werden. Wenn die Satellitenschüssel farblich an ihre<br />

Umgebung angepasst ist, wirkt sie unauffälliger.<br />

Bauteile oder Baukörper, die einen städtebaulichen,<br />

künstlerischen, handwerklichen oder he<strong>im</strong>atgeschichtlichen<br />

Wert haben, sollten von Antennen, Satellitenempfangsanlagen,<br />

Blitzableitern und Freileitungen<br />

nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden.<br />

7.1<br />

7.3<br />

7.1-7.3 Negativbeispiele für Satellitenanlagen<br />

Die Anlagen stechen sowohl am Dach als auch an den Fassaden<br />

sehr stark hervor. Beispiel Nr. 3 provoziert dies sogar noch durch<br />

seine (witzige) Gestaltung. Eine Satellitenanlage für ein Gebäude<br />

<strong>mit</strong> mehreren Parteien ist ausreichend.<br />

7.2<br />

7.4 Eine farblich an die Dachfläche angeglichene<br />

Satellitenanlage fällt weniger<br />

auf.<br />

8. Fassaden<br />

Proportion und Gliederung<br />

Antennen und Freileitungen / Fassaden 7 - 8<br />

Am häufigsten sind in <strong>Oberasbach</strong> Fassaden <strong>mit</strong> geordneten<br />

Fensteröffnungen zu finden. Bei Neubauten<br />

gilt es ein ausgewogenes Verhältnis von Wandöffnungen<br />

zu Wandflächen zu schaffen. Der max<strong>im</strong>ale<br />

Öffnungsanteil sollte 1/4 der Außenwand nicht überschreiten.<br />

Die Fassade ist das Gesicht des Hauses,<br />

die Öffnungen sollten auf die Fassade abgest<strong>im</strong>mt<br />

werden.<br />

8.12<br />

Die Fensteröffnungen am Giebel sollten nach oben<br />

hin kleiner werden, ein möglichst großer Abstand<br />

vom Dachrand soll gewahrt werden.<br />

8.13<br />

- +<br />

Auskragungen und Rücksprünge sind nicht üblich.<br />

Je nach Baukonstruktion und Entstehungszeit weisen<br />

die Fassaden typische Gliederungselemente auf.<br />

Manche Gebäude haben eine horizontale Gliederung<br />

durch ein Ges<strong>im</strong>s in Höhe der Geschossdecke. Giebeldreiecke<br />

können in gleicher Weise gegliedert und<br />

nochmals unterteilt werden. Gebäudeecken werden<br />

teilweise betont durch Quaderungen oder farblich abgesetzte<br />

Lisenen (siehe Beispiele 8.8-8.11).<br />

Vielfältig sind die Verzierungen, Ges<strong>im</strong>se und Bänderungen<br />

zusammen <strong>mit</strong> Fenster- und Türgewänden<br />

meist aus Sandstein an der um die Jahrhundertwende<br />

19./20. Jh. üblichen Ziegelbauweise (siehe Kap. 9).<br />

8.14-8.15 Negativbeispiele: Fenster zu nahe am Dachrand<br />

Seite 25


8.16<br />

8.20-8.25 Beispiele für Farbkombinationen Putz - Fensterfaschen - evtl. Fensterläden<br />

8.20<br />

8.23<br />

Seite 26<br />

8.21<br />

8.24<br />

8.5 Das Anbringen von Farbmustern auf der Hauswand vor<br />

Ausführung der Malerarbeiten erleichtert die Entscheidung.<br />

Farben sollten nicht am Computer, <strong>im</strong> Innenraum oder nach<br />

kleiner Farbkarte entschieden werden; sie müssen unter natürlicher<br />

Besonnung und Lichtverhältnissen vor Ort entschieden<br />

werden. (Licht beeinflusst die Farbwirkung!)<br />

Eine weitere Hilfe ist der Farb- und Materialplan, bei dem<br />

alle Farben des Gebäudes <strong>im</strong> gleichen Größenverhältnis wie<br />

in der Realität aufgebracht werden, so kann man die Farbverhältnisse<br />

besser beurteilen (siehe Beispiel <strong>im</strong> Anhang)<br />

8.17-8.19 Putzstrukturen sollten eine gewisse Lebendigkeit<br />

haben, jedoch nicht zu aufgeregt wirken. Bei zu stark strukturierten<br />

Putzen wirkt das gesamte Gebäude unruhig. Der<br />

Schattenwurf bei Besonnung ist sehr kräftig. Stark sturkturierte<br />

Putze verschmutzen schneller.<br />

8.22<br />

8.25


Material<br />

Die heute vorwiegende Fassade <strong>im</strong> Mittelfränkischen<br />

Raum ist die Putzfassade. Glatt verriebene Mörtelputze<br />

<strong>mit</strong> Farbanstrich sehen am schönsten aus;<br />

Spritzputz oder Kratzputz sind möglich. Stark gemusterte<br />

oder strukturierte Putze fügen sich nicht in<br />

das Ortsbild ein und sind deshalb nicht zulässig. Eine<br />

natürliche, lebendige Oberfläche entsteht, wenn wie<br />

früher auf Kantenprofile und Putzlehre verzichtet wird.<br />

Mit ausreichend großem Kalkanteil wird eine Elastizität<br />

erreicht, die auftretende Bewegungen der verschiedenen<br />

Materialien überbrücken kann. Als Farbanstriche<br />

kommen auf diesen Putzen nur wasserdampfdurchlässige<br />

mineralische Anstriche in Frage.<br />

Wasserabweisende Kunstharz- und Silikonprodukte,<br />

sowie Dispersions- und Acrylfarben geben den Fassaden<br />

eine monotone Farbgebung, die gegen Alterung<br />

resistent scheint und dadurch oft leblos wirkt.<br />

Energieeinsparung und traditionelle Bauweisen können<br />

durchaus <strong>mit</strong>einander in Einklang gebracht werden.<br />

Bei nachträglich angebrachten Wärmedämmverbundsystemen<br />

auf Altbaufassaden ist auf eine<br />

Dampfdiffusionsoffenheit zu achten. Es sollten bewährte<br />

Baustoffe verwendet werden, Kunststoffe sind<br />

der Sondermüll künftiger Generationen. Die Ausführung<br />

durch Fachfirmen ist bei nachträglichen Wärmedämmungen<br />

besonders wichtig. Wenn aus Kostengründen<br />

Teile, wie z.B. Fensterleibungen nicht oder zu<br />

gering gedämmt werden, kann es zu erheblichen und<br />

kostspieligen Folgeschäden (Sch<strong>im</strong>melpilze etc.)<br />

kommen.<br />

Holzverschalungen an Wohngebäuden, sowie Verkleidungen<br />

aus Fliesen, Platten oder sonstigen Industrieprodukten<br />

sind nicht zugelassen. Bei bestehenden<br />

Gebäuden <strong>mit</strong> Verkleidungen ist ein Rückbau angeraten.<br />

An Nebengebäuden sind unbehandelte Holzverschalungen<br />

durchaus üblich.<br />

Farbe<br />

Empfohlen ist, Farben nie in ihren reinen Tönen zu<br />

verwenden, sondern in abgest<strong>im</strong>mten Helligkeitsund<br />

Grauabtönungen. Es überwiegen <strong>im</strong> Altort die<br />

Rot- bis Brauntöne und die Beige- bis Ockertöne.<br />

Reinweiße Anstriche sind ebenso zu vermeiden, wie<br />

grelle Farben (siehe Farbkarte <strong>im</strong> Anhang). Bei zu<br />

dunklen Farben treten durch die stärkeren Temperaturen<br />

höhere Oberflächenspannungen auf, die schneller<br />

zu Rissen führen<br />

Große Flächen sollten generell in helleren Farben<br />

ausgeführt werden, Details wie zum Beispiel Fach-<br />

Fassaden 8<br />

werk, Umrahmungen von Fenstern und Türen oder<br />

Fensterläden können dunklere Farbtöne haben.<br />

Alle Farben an einem Gebäude sind aufeinander abzust<strong>im</strong>men,<br />

d.h. auch das Dach und Details wie Regenrinnen,<br />

Fensterläden oder die Fensterrahmen und<br />

-bleche sind <strong>mit</strong> zu bedenken. Das Erstellen einer<br />

Farb- Werkstoffkarte, hilft sich die Farbverhältnisse<br />

besser vorstellen zu können. Die Größe der Farbfelder<br />

sollten zueinander <strong>im</strong> selben Verhältnis stehen,<br />

wie an der Fassade. Auch das Anbringen von Farbmustern<br />

auf der Fassade unterstützt bei der Farbentscheidung,<br />

da man so die Farben unter den wirklichen<br />

Gegebenheiten sehen kann. Bei genehmigungsund<br />

erlaubnispflichtigen Bauten sind Material- und<br />

Farbmuster vorzulegen.<br />

8.26-8.27 Negativbeispiele für Farbwahl<br />

Sockel<br />

Der Sockel ist bei Putzfassaden nicht farblich abzusetzen.<br />

Gebäude <strong>mit</strong> zu stark abgesetzten Sockel -<br />

oft auch nicht dem Geländeverlauf folgend - lassen<br />

das Gebäude schwebend und vom Boden abgelöst<br />

wirken. Gerade in abschüssigen Bereichen kann der<br />

dann ungleich hohe Sockel die Gesamtwirkung des<br />

Hauses negativ beeinträchtigen.<br />

Fliesensockel tragen dazu bei, dass Feuchtigkeit <strong>im</strong><br />

Sockelbereich eingesperrt wird und <strong>im</strong> Mauerwerk<br />

weiter nach oben aufsteigt. Das verschlechtert das<br />

Raumkl<strong>im</strong>a <strong>im</strong> Gebäude und schädigt langfristig die<br />

Bausubstanz.<br />

Fassadenmalereien<br />

Fassadenmalereien <strong>im</strong> klassischen Sinne sind in<br />

<strong>Oberasbach</strong> nicht üblich. Ausnahmen sind aufgemalte<br />

Werbeschriften (siehe Werbeanlagen).<br />

Fassadenbeleuchtung<br />

Fassadenbeleuchtung soll den Sonderbauten vorbehalten<br />

bleiben. An normalen Wohn- oder Geschäftshäusern<br />

ist es gestattet, Details wie Werbeschriften,<br />

oder den Eingangsbereich zu beleuchten.<br />

Seite 27


9.1 9.2<br />

9.3<br />

Seite 28<br />

9.5 Kirche St.<br />

Lorenz vor der<br />

Renovierung,<br />

Quelle: Archiv<br />

He<strong>im</strong>atverein<br />

<strong>Oberasbach</strong><br />

9.4<br />

Quelle: Helmut Gebhard<br />

u. Konrad Bedal,<br />

"Bauernhäuser in<br />

Bayern - Mittelfanken",<br />

S. 173


9. Gebäudeerhalt<br />

Grundsätzliches<br />

Fachwerk-, Ziegel- und Sandsteingebäude sind für<br />

den Altort <strong>Oberasbach</strong> typisch und sollen in jedem<br />

Fall gepflegt und erhalten bleiben. Schmuckelemente<br />

an Fassaden, wie Zierges<strong>im</strong>se, Fenster- und Türgewände<br />

sind zu erhalten. Bei einer energietechnischen<br />

Sanierung wird für diese Gebäude eine Innendämmung<br />

empfohlen.<br />

Fachwerk<br />

Fachwerkbauten haben eine lange Tradition in Mittelfranken.<br />

Viele Fachwerkbauten sind heute verschwunden<br />

oder nicht mehr als solche erkennbar, da<br />

sie nachträglich verputzt und oft auch die Balkenköpfe<br />

an den Giebeln entfernt wurden.<br />

Fachwerkbauten sind konstruktionsbedingt horizontal<br />

gegliedert. Jedes Fachwerk bildet ein individuelles<br />

Muster und gibt dem Gebäude ein ganz eigenes Gesicht.<br />

An vorhandenen Fachwerken sollten keine gestalterischen<br />

Veränderungen vorgenommen werden.<br />

Das Fachwerk beschränkt sich in <strong>Oberasbach</strong> in der<br />

Regel auf die vom Wetter abgewandten Seiten. Die<br />

meisten sichtbaren Fachwerke befinden sich in gutem<br />

Zustand und sollten auch in Zukunft erhalten und gepflegt<br />

werden. Neue Fachwerke sollen nicht mehr errichtet<br />

werden, da die traditionelle Fachwerkbauweise<br />

heute nicht mehr angewandt wird und so<strong>mit</strong> nur ein<br />

I<strong>mit</strong>at entstehen würde.<br />

Auf alten Fotos sind an einigen Häusern Fachwerke<br />

zu sehen, die <strong>im</strong> heutigen Zustand nicht mehr zu erkennen<br />

sind. Die Instandsetzung dieser Fachwerke<br />

wird empfohlen, falls sie noch vorhanden und in gutem<br />

Zustand sind.<br />

9.6 Albrecht-Dürer-Str. 101 9.7 Hirtengasse 5<br />

9.8 Bachstraße 12 9.9 Bachstraße 30<br />

Ziegel<br />

Gebäudeerhalt 9<br />

In <strong>Oberasbach</strong> entstanden in der zweiten Hälfte des<br />

19. Jahrhunderts mehrere Ziegeleien, die allerdings<br />

auf Grund der Erschöpfung der Tonlager Anfang des<br />

20. Jahrhunderts wieder aufgegeben wurden.<br />

Aus dieser Zeit sind <strong>im</strong> Altort von <strong>Oberasbach</strong> einige<br />

Ziegelbauten erhalten geblieben.<br />

Es ist nicht das Ziel, neue Ziegelsichtbauten zu erstellen,<br />

aber die vorhandenen sollen <strong>im</strong> Sinne er Ortsbildpflege<br />

erhalten und gepflegt werden.<br />

9.10 Albrecht-Dürer-Straße 97 9.11 Albrecht-Dürer-Straße 106<br />

Sandstein<br />

Fachwerk- und Ziegelbauten wurden häufig <strong>mit</strong> Sandstein<br />

kombiniert, so waren die Erdgeschosse von<br />

Fachwerkhäusern und die dem Wetter zugewandten<br />

Giebelseiten häufig aus Sandstein. Bei vielen Gebäuden<br />

erkennt man den Sandstein erst bei näherer Betrachtung,<br />

da er häufig verputzt oder gestrichen ist.<br />

Das wohl markanteste Sandsteingebäude <strong>Oberasbach</strong>s<br />

ist die Scheune an der Albrecht-Dürer-Straße<br />

103. Sie wurde 1804 errichtet und war nach der Kirche<br />

der erste Massivbau in <strong>Oberasbach</strong>. Auch das<br />

Gemeindehaus zählt zu den repräsentativen Sandsteinbauten<br />

des Altortes von <strong>Oberasbach</strong>.<br />

Die Kirche wird durch den Anstrich nicht mehr als<br />

Sandsteinbau wahrgenommen, auf historischen Fotos<br />

sind die Sandsteine zu erkennen.<br />

9.12 Hirtengasse 3<br />

9.13 Bachstraße 12<br />

9.14 Bachstraße 8<br />

Seite 29


10.1 Negativbeispiel: Glasbausteine wirken<br />

unpassend in der Sandsteinfassade.<br />

10.2 Negativbeispiel: Fachwerk <strong>mit</strong> verglasten<br />

Feldern wirkt irritierend und sehr unruhig.<br />

Fensterformate: 10.6-10.9 positive Beispiele aus <strong>Oberasbach</strong><br />

10.10-10.12 Beispiele aus anderen Orten<br />

10.6<br />

10.7<br />

Seite 30<br />

10.8 10.9<br />

10.10<br />

10.3 Negativbeispiel: Kunststofffenster haben auf Grund der geringen<br />

Stabilität des Werkstoffes besonders dicke Profile. Deshalb wird<br />

die Glasfläche be<strong>im</strong> Einsatz von Kunststofffenstern kleiner als z.B.<br />

bei Holzfenstern.<br />

Die Bilder Nr. 10.3 zeigen ein Beispiel vor und nach der Sanierung.<br />

Quelle: Faltblatt Stiftung Denkmalschutz, "Die Augen des Hauses"<br />

10.4-10.5 Negativbeispiel: Butzen- und Ornamentglas<br />

10.11<br />

10.12


10. Fenster, Türen und Tore<br />

Fensteranordnung und -format<br />

Die Fassade wirkt <strong>mit</strong> ihren Öffnungen wie das Gesicht<br />

des Hauses. Eine Fassade wird als schön und<br />

ausgewogen empfunden, wenn man in ihrer Fensteranordnung,<br />

deren Größe und Sprosseneinteilung,<br />

eine Ordnung wieder findet. Um eine harmonische<br />

Fassadengestaltung zu erreichen, sind neben den<br />

Proportionen der Fassade und den Größen der Öffnungen<br />

auch die Lage der einzelnen Elemente zueinander<br />

von Bedeutung. Fenster sollen untereinander<br />

in Beziehung gesetzt, anstatt wahllos in der Fassade<br />

verteilt werden.<br />

Die übliche Form einer Wandöffnung für Fenster ist<br />

ein stehendes Rechteck, <strong>mit</strong> einem Seitenverhältnis<br />

von Breite zu Höhe von 2:3 bis 4:5. Fensterflächen<br />

und -proportionen in Altortfassaden sollen sich an historischen<br />

Fenstergliederungen orientieren.<br />

Um eine gewisse Ordnung in einer Fassade trotz unterschiedlicher<br />

Fenstergrößen zu erzielen, gibt es<br />

zwei Möglichkeiten die Proportionen der Fenster zu<br />

definieren. Erstens über die Diagonale: Bleibt die Neigung<br />

der Diagonalen der Fenster gleich, so kann man<br />

<strong>mit</strong> verschiedenen Größen arbeiten, ohne den Gesamteindruck<br />

zu stören. Zweitens, über ein Fensterformat,<br />

das je nach Erfordernis vervielfältigt wird.<br />

Taucht das selbe Format <strong>im</strong>mer wieder auf, so wirkt<br />

die ganze Fassade ruhig.<br />

10.13<br />

Fenster waren <strong>mit</strong> Sprossen in kleinere Unterformate<br />

geteilt, weil früher die Produktion von großen Glasscheiben<br />

nur bedingt möglich war. Fenstersprossen<br />

sollen grundsätzlich eine "echte" Glasunterteilung<br />

bewirken. Aufgesetzte Sprossen oder gar zwischen<br />

den Scheiben liegende Profile sind dekorativer Kitsch.<br />

Es wird empfohlen, dass die Ansichtsbreite von Rahmen<br />

und Fensterflügel zusammen 80 mm nicht überschreiten,<br />

sonst wirkt die Konstruktion zu massiv.<br />

Grundsätzlich wurden Fenster ab ca. 80 cm Breite früher<br />

zweiflüglig ausgeführt und bei entsprechender<br />

Höhe kamen Oberlichter als Kippflügel hinzu. Nicht<br />

nur aus gestalterischen, sondern auch aus funktionalen<br />

Gründen ist heute noch ein zweiflügliges Fenster<br />

anzustreben. Im geöffneten Zustand ragt der Fensterflügel<br />

nicht so weit in den Raum hinein.<br />

Fenster, Türen und Tore 10<br />

10.14<br />

mögliche Fenster- und<br />

Sprossenteilungen<br />

Bei einer Fassadensanierung <strong>mit</strong> Außendämmung ist<br />

die Lage der Fenster zu bedenken. Wird eine Dämmung<br />

aufgebracht, vertieft sich die Leibung und die<br />

Fenster rutschen optisch nach innen. Um dem entgegenzuwirken,<br />

kann man die Fenster um die Stärke der<br />

Dämmung nach außen versetzen und so auch folgenschwere<br />

Kältebrücken besser vermeiden.<br />

Fenstermaterial<br />

Holz ist allen anderen Materialien vorzuziehen. Alte<br />

Fenster belegen die Dauerhaftigkeit von Holz. Werkstoffe<br />

wie Metall und Kunststoff sind nicht grundsätzlich<br />

ausgeschlossen. Zu bedenken sind die wesentlich höhere<br />

Herstellungsenergie und vor allem die Entsorgungsprobleme<br />

künftiger Generationen. Ein weiterer<br />

Nachteil sind die größeren Profilstärken, die die Größe<br />

der Glasfläche verringern. Kunststoff zieht den<br />

Staub an, so dass die Rahmenprofile nach einiger Zeit<br />

unansehnlich wirken.<br />

Die Holzfensterrahmen sollen <strong>mit</strong> deckenden Farben<br />

ausgeführt werden, auch lasiertes Naturholz ist zulässig.<br />

Kunststofffenster, deren Oberfläche Holz <strong>im</strong>itiert<br />

sind ausgeschlossen. Alle Fenster eines Gebäudes<br />

sind in Material und Farbe einheitlich zu gestalten.<br />

Grundsätzlich ist ausschließlich unstrukturiertes Klarglas<br />

oder Milchglas zulässig. Bunt- und Spiegelglas,<br />

so genanntes Antikglas und Glasbausteine sind nicht<br />

ortstypisch und sollten vermieden werden.<br />

Fenstertüren<br />

Fenstertüren sind an Fassaden zum öffentlichen Straßenraums<br />

nur als Einzelelemente zulässig. Empfohlen<br />

wird, sie nur an Hof und Gartenseiten anzubringen.<br />

Fenstertüren und Fenster sind in der Materialität<br />

und in der Teilung aufeinander abzust<strong>im</strong>men.<br />

Fensterumrahmungen<br />

Fensterumrahmungen sind eine Zierde der Fassade.<br />

Bei Putzfassaden sind so genannte Faschen üblich,<br />

die auf allen vier Seiten umlaufend sein sollen. Die<br />

Faschen können sich farblich und in der Putzstruktur<br />

von der Fassade abgesetzten und sollen eine gewisse<br />

Breite haben. Auch Natursteinleibungen sind ortstypisch,<br />

bei Fachwerk Holzumrahmungen.<br />

Seite 31


10.15 positive Türe in <strong>Oberasbach</strong><br />

Seite 32<br />

10.15-10.17 positive Türen aus anderen Ortschaften<br />

10.18-10.23 historische Beschläge aus <strong>Oberasbach</strong>, moderne Beschläge<br />

aus anderen Ortschaften<br />

10.24 historisches Schiebetor in <strong>Oberasbach</strong><br />

11.1-11.3 positive Schaufenster


Türen und Tore<br />

Die Haustüre bildet den Übergang zwischen außen<br />

und privatem Innenraum. Der Eingang ist die Visitenkarte<br />

des Hauses. Seine Gestaltung, hat wesentlichen<br />

Einfluss darauf, ob ein Haus einladend, anonym<br />

oder gar abstoßend wirkt.<br />

Eine einfache Schreinertüre ist als Auftakt in die<br />

Wohnung am schönsten. Vorhandene alte Türen können<br />

von innen aufgedoppelt und gedämmt werden.<br />

Die Überarbeitung alter Türen kosten dabei meist weniger<br />

als neue Türen aus dem Fertigproduktkatalog.<br />

Häufig muss über den Eingang auch der Innenraum<br />

belichtet werden. Dies kann über Oberlichter oder<br />

Glasscheiben in der Türe selbst erfolgen. Dabei sind<br />

Strukturgläser und farbige Scheiben zu vermeiden;<br />

das Glas soll aus Klarglas, Milchglas oder fein strukturiertem<br />

Glas bestehen. Anzustreben ist bei der Tür<br />

eine gerade Form und dezente Farben ohne auffallende<br />

Profilierung <strong>mit</strong> max. 50% Glasanteil. An modischen<br />

Accessoires sieht man sich schnell satt. Am soliden<br />

einfachen Beschlag erkennt man die Qualität der<br />

Türe.<br />

Türumrahmungen sollen den Fensterumrahmungen<br />

angepasst sein und in derselben Materialität und Farbe<br />

ausgeführt werden.<br />

Tore an Gebäuden sind als Drehflügel- oder Schiebetore<br />

vorgeschrieben, Kipptore sind in nicht vom Straßenraum<br />

einsehbaren Bereichen denkbar. Bei Garagen<br />

sind grundsätzlich auch Kipptore <strong>mit</strong> Holzverkeichung<br />

zulässig. Roll- und Sektionaltore sind <strong>im</strong> Altort<br />

vollkommen zu vermeiden.<br />

Auch bei Toren ist das handwerkliche Detail von Bedeutung,<br />

industrielle Produkte sind oft günstiger, sehen<br />

aber auch billiger aus und haben meist eine geringere<br />

Haltbarkeit.<br />

10.25-10.26 Negativbeispiele Türen<br />

10.25 Unpassende Tür aus Metall und Glas in historischen Sandsteingewänden<br />

10.26 Kunststofftür <strong>mit</strong> hohem Glasanteil und unpassendem Muster<br />

Fenster, Türen und Tore / Schaufenster und Ladeneingänge 10 - 11<br />

11 Schaufenster und Ladeneingänge<br />

Schaufenster<br />

Die Läden <strong>im</strong> Altort von <strong>Oberasbach</strong> beleben den Ort<br />

und sichern eine gewisse Grundversorgung der Anwohner.<br />

Eine ansprechende Gestaltung der Schaufenster<br />

ist die beste Werbung für die Kundschaft.<br />

Schaufenster sollen zwar einen gewissen Blickfang<br />

bilden, trotzdem müssen sie sich in die gesamte Fassadengliederung<br />

einfügen.<br />

Grundsätzlich ist der Einbau von Schaufenstern nur<br />

auf der Erdgeschossebene zulässig. Eine zu starke<br />

horizontale Trennung in der Fassade durch eine vollkommen<br />

andere Gestaltung der Erdgeschosszone,<br />

wie zum Beispiel eine Verkleidung, ist zu unterlassen,<br />

da sie die Fassade in zwei Teile zerschneidet. Die<br />

Schaufenster sollen gegliedert sein und noch einen<br />

großen Anteil massiver Flächen in der Fassade belassen,<br />

um ihre optischen Bodenhaftung zu erhalten.<br />

Die Schaufensteröffnungen dürfen in ihrer Summe<br />

2/3 der Gesamtlänge der Fassade nicht überschreiten.<br />

Einzelöffnungen sollen durch Mauerpfeiler<br />

getrennt sein, die eine Stärke von mindestens 40 cm<br />

haben. Eingangstüren können in eine Schaufensteranlage<br />

integriert sein. Die Schaufenster und Ladeneingänge<br />

sind in Materialität und Farbe den übrigen<br />

Fenstern des Hauses anzupassen.<br />

Ein Rückbau von überd<strong>im</strong>ensionierten Schaufenstern<br />

sollte zu Gunsten der ganzheitlichen Fassadengestaltung<br />

in Erwägung gezogen werden.<br />

Eine großflächige Beklebung der Schaufenster soll<br />

unterlassen werden und in keinem Fall über 10 % der<br />

Glasfläche bedecken. Die Ware wirkt durch eine Überfrachtung<br />

von Angebotszetteln <strong>im</strong> Schaufenstern nicht<br />

mehr günstig, sondern nur noch billig. Ein "Discounter-Image"<br />

kann nicht Ziel eines guten Ladens sein.<br />

Bei der Präsentation von Produkten zählt der Grundsatz<br />

"weniger ist mehr".<br />

11.4-11.5 Negativbeispiel<br />

Schaufenster vollflächig <strong>mit</strong> verschiedener Werbung beklebt<br />

Schaufenster sind nicht auf die restliche Fassade abgest<strong>im</strong>mt.<br />

Seite 33


12.1<br />

12.1-12.3 Schiebeläden eine zeitgemäße Interpretation der Fensterläden<br />

Halterungen für Fensterläden:<br />

12.8 aus <strong>Oberasbach</strong><br />

12.9 und 12.10 aus anderen<br />

Orten<br />

13.1-13.4 Beispiele aus <strong>Oberasbach</strong>;<br />

13.1-13.2 Hausschilder: Häufig stellte man das Erbauungsjahr und Name<br />

oder Initialen der Erbauer des Gebäudes auf der Fassade dar.<br />

13.3 Volute<br />

13.4 Wetterhahn<br />

13.1<br />

Seite 34<br />

12.2<br />

12.3<br />

13.3 13.4<br />

13.2<br />

12.4 12.5<br />

12.6<br />

12.7<br />

Klappläden: 12.4-12.7 Beispiele davon 12.6-12.7 aus <strong>Oberasbach</strong><br />

12.8 12.9 12.10<br />

Maueranker: 13.5-13.9 Maueranker in <strong>Oberasbach</strong>;<br />

Maueranker wurden verwendet, um die Decken des<br />

Hauses <strong>mit</strong> der Fassade zu verbinden.<br />

13.5<br />

13.6<br />

13.7<br />

13.8<br />

13.9


12 Markisen, Rollläden, Jalousien und<br />

Fensterläden<br />

Rollläden und Außenjalousien<br />

Aufgesetzte Rollläden und Außenjalousien sind bei<br />

historischen Bestandsgebäuden als nachträglicher<br />

Einbau und bei Neubauten zu vermeiden. Sind bei<br />

Neubauten Rolläden erwünscht, sind die Rollokästen<br />

und die Führungsschienen nicht sichtbar in die Fassade<br />

zu integrieren.<br />

Fensterläden<br />

Fensterläden beleben die Fassade, können zur Energieeinsparung<br />

eingesetzt werden und stellen ein traditionelles<br />

Element dar. Deshalb sind vorhandene<br />

Fensterläden zu erhalten oder durch gleichwertige zu<br />

ersetzen. Bei Neubauten werden Fensterläden empfohlen.<br />

Eine schöne neuzeitliche Interpretation des<br />

Holzladens ist der Schiebeladen. Alu- und Kunststoffläden<br />

besonders <strong>mit</strong> stark glänzenden Oberflächen<br />

sollen <strong>im</strong> Altortbereich nicht verwendet werden.<br />

Fensterläden, als reines Schmuckelement <strong>mit</strong> zusätzlichen<br />

Rollläden wirken deplatziert.<br />

Die Farbe der Läden muss zwar auf die Fassadenfarbe<br />

abgest<strong>im</strong>mt sein, sollte sich jedoch deutlich von ihr<br />

abheben, um die Fensterläden als eigenständiges<br />

Element erkennbar zu machen.<br />

12.11-12.12 Negativbeispiele <strong>mit</strong> Fensterläden und Rollläden<br />

12.12 Farblich sind die Fensterläden nicht auf die Fassade abgest<strong>im</strong>mt,<br />

das Fensterkreuz ist aufgeklebt.<br />

Markisen<br />

Markisen sind nur als bewegliche Elemente zulässig<br />

und müssen sich an den Öffnungsmaßen der Fassade<br />

orientieren. Im geschlossenen Zustand sollen Markisen<br />

nicht über die Fassadenflucht hinausreichen.<br />

Korbmarkisen sind nicht zulässig. Glänzende Farben<br />

und Materialien sind auch bei den Markisen nicht erwünscht.<br />

Markisen sollten keine Werbeträger sein.<br />

12.10 Negativbeispiel <strong>mit</strong> Markise, Fensterläden und Rollläden<br />

12.11 Negativbeispiel Markise dient nur als Werbeträger.<br />

Markisen, Rollläden, Jalousien und Fensterläden / Schützenswerte Einzelheiten 12 - 13<br />

13 Schützenswerte Baueinzelheiten<br />

Fassadendetails<br />

Eine Fassade wirkt harmonisch gestaltet, wenn auch<br />

die kleinen Details aufeinander abgest<strong>im</strong>mt sind<br />

und Materialien zusammen passen. Eine zu aufgeregte<br />

Vielfalt ist zu vermeiden. Materialien und Formen<br />

am Gebäude sollen sich <strong>im</strong> Hausumfeld fortsetzen.<br />

Ins Auge stechende Fassadendetails sind regional<br />

nicht üblich. Um so mehr sind einzelne Details von<br />

Bedeutung. Augenmerk muss auf das einfache,<br />

handwerkliche Detail gelegt werden, das allerdings<br />

zunehmend von billigen Industrieprodukten verdrängt<br />

wird. Von ortsuntypischen Verzierungen ist Abstand zu<br />

nehmen.<br />

Gebäudetypische Elemente der Fassadengliederung,<br />

wie Fenster- und Türrahmungen und Zwischenges<strong>im</strong>se<br />

sind bei Umbauarbeiten beizubehalten.<br />

Zu den kleinen Details gehören beispielsweise alle<br />

Funktionsteile des Eingangs, wie Briefkasten, Klingel<br />

etc., aber insbesondere auch Beschläge. Bei der<br />

Verwendung unterschiedlicher Metalle ist darauf zu<br />

achten, dass diese zusammen passen. Sind beispielsweise<br />

die Rinnen und Fallrohre aus Titanzink, passen<br />

eine verzinkte Eingangsleuchte und ein entsprechender<br />

Briefkasten dazu. Blank poliertes Edelstahl ist momentan<br />

modisch, wirkt aber sehr aufdringlich.<br />

Es wird empfohlen, vor Umbauten und Sanierungen<br />

auf vorhandene Dinge zu achten und sich zu fragen,<br />

welchem Zweck sie ursprünglich dienten. Manchmal<br />

macht es Sinn gerade diese Kleinigkeiten zu erhalten.<br />

Ortstypische Fassadenelemente<br />

Ein typisches Fassadenelement sind Haustafeln, <strong>mit</strong><br />

Hinweisen auf die Bauzeit und den Erbauer. Sie sind<br />

in ganz unterschiedlichen Formen vorhanden, entweder<br />

direkt in das Baumaterial eingearbeitet oder auch<br />

als separate Steintafel am Gebäude angebracht. Solche<br />

kunst- und kulturgeschichtlichen Details, wie<br />

auch Plastiken, Wappen, Wandausleger oder Inschriften<br />

sollen bei Abbruch eines Gebäudes auf jeden Fall<br />

für einen Wiedereinbau gesichert werden.<br />

Ein typisches Fassadenelement, der Maueranker, ist<br />

aus konstruktiven Gründen entstanden und verfügt<br />

häufig über Verzierungen, die über die rein konstruktive<br />

Notwendigkeit hinausgehen. Maueranker findet<br />

man häufig noch bei den Ziegelbauten aus der Jahrhundertwende<br />

(19./20.Jh.). Sie verbanden die Decken<br />

<strong>mit</strong> den Wänden und sorgten so für den kraftschlüssigen<br />

Zusammenhalt des Gebäudes. Heute<br />

wird diese Funktion in der Regel von einem Ringanker<br />

aus Stahlbeton übernommen.<br />

Seite 35


14.1<br />

14.2<br />

Seite 36<br />

14.3 14.4<br />

14.5 14.6<br />

Besonders wünschenswert sind handwerklich gefertigte Ausleger und auf die Fassade<br />

gemalte Schriften.. Sie können individuell gestaltet werden und sorgen so für die Einmaligkeit<br />

der Werbung.<br />

14.1-14.5 positiv Beispiele aus anderen Orten<br />

14.6 positiv Beispiel aus <strong>Oberasbach</strong><br />

15.2<br />

Für ein gutes Ortskl<strong>im</strong>a und ein funktionierendes Ökosystem sind<br />

versickerungsfähige Böden unverzichtbar.<br />

15.1<br />

Regionale Natursteine<br />

15.2-15.3 Sandstein<br />

15.4-15.5 Dolor<strong>mit</strong><br />

15.6-15.7 Juramarmor<br />

15.8-15.9 Kalkstein<br />

15.10-15.11 Muschelkalk


14 Werbeanlagen<br />

Zwischen der Ortsbildpflege und der Tatsache, dass<br />

Werbung grundsätzlich auffallen soll, muss kein Konflikt<br />

entstehen. Im Gegenteil, durch die Individualität<br />

der Werbung und die Fokussierung auf wenige Elemente<br />

kann die Aufmerksamkeit des Betrachters sogar<br />

noch geschärft und die Werbewirksamkeit verstärkt<br />

werden. Bei Fassaden, die <strong>mit</strong> Beschriftung,<br />

Schildern und sonstiger Werbung überfrachtet sind,<br />

lenkt ein Element vom anderen ab, der Sinn der Werbung<br />

wird verfehlt.<br />

Werbeanlagen, Wirtshausschilder und sonstige Hinweistafeln<br />

sollen sich in Material, Farb- und Formgebung<br />

dezent dem Gebäude anpassen. Es dürfen je<br />

Wirtschaftseinheit nicht mehr als zwei Farben verwendet<br />

werden. Sie sollen un<strong>mit</strong>telbar am Ort der Werbung<br />

(=Stätte ihrer Leistung) angebracht sein.<br />

Werbeschriften sollten direkt auf die Fassade angebracht<br />

werden und können zusätzlich <strong>mit</strong> unauffälligen<br />

Strahlern beleuchtet werden. Bewegliche selbstleuchtende<br />

Schriften sind nicht gestattet. Farbige Effektbeleuchtungen<br />

<strong>mit</strong> wechselnden Einstellungen sind <strong>im</strong><br />

Altort nicht erwünscht. Werbeanlagen und Schriften<br />

dürfen nicht über den Brüstungsfeldern des ersten<br />

Obergeschosses platziert werden, wenn an einem<br />

Gebäude Gurtges<strong>im</strong>se vorhanden sind, soll die Werbung<br />

unter diesen angebracht sein. Werbeschriften<br />

dürfen nicht höher als 35 cm sein. Dezente Hinweistafeln<br />

in angemessener Größe (max. 35 x 20 cm) sind<br />

vorstellbar. Die Tafel soll farblich zur Fassade passen<br />

oder transparent sein, der Aufdruck soll einfarbig oder<br />

max<strong>im</strong>al zweifarbig sein.<br />

Handwerklich gefertigte Ausleger sind eine individuelle<br />

Werbung und von allen Seiten gut zu erkennen.<br />

Automaten sollen von Gebäudeecken einen Mindestabstand<br />

von einem Meter einhalten, da<strong>mit</strong> Passanten<br />

nicht von einem plötzlich in den Gehweg ragenden<br />

Teil überrascht werden.<br />

Ist eine Werbeanlage nicht mehr ansehnlich oder die<br />

beworbene Nutzung nicht mehr vorhanden, ist sie zu<br />

entfernen.<br />

14.7-14.8 Negativbeispiele aus anderen Orten<br />

Werbeanlagen / Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und Höfe 14 - 15<br />

15 Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und<br />

Höfe<br />

Grundsätzliches<br />

Freiflächen <strong>im</strong> noch ländlich geprägten Ort sind wesentlich<br />

mehr als in der Stadt ein Raum der dem Lebensbereich<br />

der Bewohner dient. Die Freiräume um<br />

das Haus wurden seit jeher für den Anbau von Lebens<strong>mit</strong>teln<br />

wie Obst und Gemüse, bzw. als hofnahe<br />

Weide für das Vieh oder Haustiere, als Hausapotheke,<br />

als Lagerplatz für Heizmaterial und Arbeitsgerät, als<br />

Spielbereich für die Kinder, als Wohnz<strong>im</strong>mer <strong>im</strong><br />

Freien, als Kommunikationsbereich <strong>mit</strong> dem Gespräch<br />

über den Zaun genutzt. Sie waren nicht zeitraubende<br />

Zierde, sondern wurden gebraucht.<br />

Das Verhältnis der Bewohner zu ihren Freiräumen hat<br />

sich geändert. Sie sind zum pflegeleichter Erholungsraum<br />

und Zierde für das Haus, sowie Abstellplatz für<br />

das Auto geworden.<br />

Sollen die doch eher dörflichen Eigenheiten und Lebensqualitäten<br />

in Altoberasbach erhalten bleiben,<br />

gebührt der Gestaltung des Freiraums große Aufmerksamkeit.<br />

Im Sinne einer nachhaltigen Sicherung unserer Natur<br />

und Umwelt spielen darüber hinaus auch andere Faktoren<br />

eine Rolle. Zur Erhaltung unserer Boden- und<br />

Wasserressourcen muss auf das Offenhalten der<br />

Böden und deren Wasserdurchlässigkeit geachtet<br />

werden. Der sparsame Umgang <strong>mit</strong> dem Boden muss<br />

künftig ernster genommen und die Erhaltung der Artenvielfalt<br />

an Pflanzen und Tieren mehr beachtet<br />

werden.<br />

Vorflächen und Hofflächen<br />

Die Gestaltung der Flächen sollen dem Prinzip folgen<br />

möglichst wenig Boden zu versiegeln. Befestigte<br />

Flächen sollen nur dort entstehen, wo sie benötigt<br />

werden, wie bei den Hauszugängen oder wichtigen<br />

Zufahrten. Der Verwendung von wasserdurchlässigem<br />

Material, wie z.B. Pflaster <strong>mit</strong> Rasenfuge, Schot-<br />

15.12-15.15<br />

Seite 37


15.16-15.21 positive Beispiele für versickerungsfähige Pflasterungen<br />

15.24<br />

15.26<br />

15.27<br />

Seite 38<br />

15.28<br />

15.29<br />

15.24 historisches<br />

Foto<br />

von <strong>Oberasbach</strong>,<br />

<strong>mit</strong><br />

Einfriedung<br />

Quelle: ArchivHe<strong>im</strong>atverein<strong>Oberasbach</strong><br />

15.22 Eingang <strong>mit</strong> Hausbank<br />

15.26-15.29 Einfriedungen und Vorflächen aus <strong>Oberasbach</strong> 15.30-15.32 Einfriedungen aus anderen Orten<br />

15.30<br />

15.23 moderner Eingang <strong>mit</strong> Hausbank<br />

15.25<br />

15.31 15.32


terrasen etc. ist der Vorzug zu geben (siehe auch<br />

BGS/E §10a Niederschlagswassergebühr). Die Auswahl<br />

der Beläge soll sich an den traditionellen Materialen<br />

orientieren. Betonpflaster in rauhkantigen Formaten<br />

sind eine kostengünstige Variante. Außentreppen<br />

und Eingangsstufen sollen in regionalem Naturstein<br />

(siehe Bsp. 16.2-16.11) oder ersatzweise in<br />

steinmetzmäßig bearbeitetem Beton hergestellt werden.<br />

Polierte Materialien sind zu vermeiden, ausserdem<br />

sind sie bei Nässe und Glätte gefährlich.<br />

Sitzgelegenheiten vor dem Gebäude haben einen<br />

einladenden Charakter und sind für das alltägliche<br />

Leben und die Kommunikation <strong>im</strong> Ort von Bedeutung.<br />

Vor allem bei älteren Leuten ist die Hausbank<br />

sehr beliebt, so können sie das tägliche Treiben <strong>im</strong><br />

Ort beobachten und <strong>mit</strong>erleben.<br />

Flächen, die vom öffentlichen Raum einsehbar sind,<br />

sollen nicht als Lagerflächen genutzt werden. Mülltonnen<br />

sollten eingehaust oder zumindest von Blicken<br />

abgeschirmt werden.<br />

Beleuchtung<br />

Bei Wohnhäusern dient die Beleuchtung dem Weg<br />

zum Hauseingang. Dafür ist eine einfache Hausleuchte<br />

ausreichend. Bewegungsmelder die die Eingangsbeleuchtung<br />

einschalten, müssen so eingestellt sein,<br />

dass sich die Leuchte nicht bei jeder Bewegung <strong>im</strong> öffentlichen<br />

Raum einschaltet.<br />

Einfriedungen<br />

Die Einfriedungen <strong>im</strong> Altort bestehen aus Zäunen,<br />

entweder aus Holz oder aus Metall. Es ist wünschenswert,<br />

noch vorhandene historische Zäune zu<br />

erhalten. Die historischen Fotos zeigen oft Zäune <strong>mit</strong><br />

einer Höhe über 1,40 m. Normalerweise waren keine<br />

Sockelmauern vorhanden (Bild 16.24). Vereinzelt sind<br />

Mauern zu finden, die die privaten Bereiche von der<br />

Straße trennen.<br />

Die traditionellen Zäune haben eine vertikale Einteilung.<br />

Nicht gestattet sind Jägerzäune, Rohrmatten,<br />

sowie die Verwendung von Kunststoffen. Grelle Farben,<br />

weiß oder ein Farbmix sind zu vermeiden.<br />

Hecken als Einfriedung zur freien Landschaft sollen<br />

aus he<strong>im</strong>ischen Pflanzenarten bestehen und nicht in<br />

Form geschnitten sein. Je Grundstück sind die Einfriedungen<br />

aufeinander abzust<strong>im</strong>men.<br />

Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und Höfe / Bepflanzung 15 - 16<br />

16 Bepflanzung<br />

Grundsätzliches<br />

Der Altort <strong>Oberasbach</strong> hat einige große Bäume<br />

vorzuweisen, die das Ortsbild sowohl <strong>im</strong> Ort, als<br />

auch am Ortsrand entscheidend prägen. Diese Bäume<br />

sollen in jedem Fall erhalten bleiben und gepflegt<br />

werden. Bei der Entfernung von Obstbäumen oder<br />

sonstigen Laubbäumen sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.<br />

Nadelgehölze gehören in den Wald, nehmen<br />

besonders <strong>im</strong> Winter viel Licht und sind <strong>im</strong> Ort<br />

untypisch. Der Ersatz durch Laubbäume ist erwünscht.<br />

Fassadenbegrünung<br />

Schon in früherer Zeit wurden Häuser durch Fassadenbegrünungen,<br />

wie Wein und Spalierobst gerahmt.<br />

Kletterpflanzen brauchen nur eine geringe Pflanzfläche,<br />

da sie sich Wasser und Nährstoffe aus großer<br />

Tiefe holen. Sie regulieren durch ihr Blätterdach starke<br />

Temperaturunterschiede an der Fassade und haben<br />

zu Unrecht den Ruf, den Putz zu schädigen. Man<br />

unterscheidet zwischen vier Arten von Kletterpflanzen.<br />

1. Wurzelkletterer: Sie benötigen keine Kletterhilfen<br />

und halten sich selbst <strong>mit</strong> Hilfe von Haftwurzeln an der<br />

Fassade fest. Wurzelkletterer wachsen sehr schnell<br />

und können die gesamte Hauswand bedecken. Bei-<br />

16.1-16.6 Fassadenbegrünungen<br />

Quelle: www.fassadengruen.de<br />

Seite 39


16.7-16.10 Hofbäume in <strong>Oberasbach</strong> 16.11 Magnolie vor der Kirche<br />

16.12-16.17 Einhe<strong>im</strong>ische Tierarten<br />

Quelle: AID Biotope und Habitate <strong>im</strong> Dorf Teil 2<br />

Seite 40


spiele sind: Efeu, Kletterhortensie oder wilder Wein.<br />

2. Spreizkl<strong>im</strong>mer: Sie benötigen ein Rankgerüst,<br />

oder einen Zaun, an dem sie die Triebe hochschieben<br />

können. Spreizkl<strong>im</strong>mer sind zum Beispiel Kletterrosen<br />

und Brombeeren.<br />

3. Rankende Arten: Sie lassen sich gut kontrollieren<br />

und sind dafür geeignet, kleinere Flächen einer Fassade<br />

zu begrünen, da sich spezielle Sprossen ausbilden,<br />

um Halt an Drähten oder Holzlatten zu finden.<br />

Echter Wein und Klematis-Arten sind Beispiele für<br />

rankende Fassadenbegrünungen.<br />

4. Windende Arten: Sie wachsen sehr stark und benötigen<br />

teilweise viel Platz. Das muss bei der Auswahl<br />

der Pflanzenart berücksichtigt werden, da es sehr aufwendig<br />

sein kann, die windenden Arten durch Zuschnitt<br />

nur auf kleineren Flächen zu halten. Beispiele<br />

hierfür sind, Hopfen, Blauregen oder Pfeifenwinde.<br />

Eine Sonderform des Fassadengrüns ist das Obstspalier<br />

an der Hauswand. Es bringt durch die warme,<br />

geschützte Lage, oft ergiebige süße Früchte. Diese<br />

Tradition sollte sowohl aus gestalterischer als auch<br />

aus ökologischer Sicht erhalten und an neuen Gebäuden<br />

wieder angewendet werden.<br />

Hofbäume<br />

Auch die Tradition der Haus- bzw. Hofbäume sollte<br />

wieder mehr gepflegt werden. Höfe können durch<br />

Baumindividuen unverwechselbar werden. Die Auswahl<br />

der jeweiligen Art ist neben den Wünschen und<br />

Vorlieben der Besitzer auch abhängig vom vorhandenen<br />

Platz und Standort. Es sollen nur Laubbäume<br />

gepflanzt werden. Ein he<strong>im</strong>ischer Laubbaum verändert<br />

sein Aussehen <strong>mit</strong> dem Lauf der Jahreszeiten,<br />

<strong>im</strong> Frühjahr erfreut er durch Blütenpracht, <strong>im</strong> Sommer<br />

durch seine Früchte, <strong>im</strong> Herbst durch das farbige<br />

Laub und <strong>im</strong> Winter kann die Sonne durch den<br />

unbelaubten Baum scheinen und garantiert so eine<br />

bessere Belichtung in der dunklen Jahreszeit.<br />

Gärten<br />

Der Garten dokumentiert seit jeher den Ideenreichtum<br />

und die Ansprüche seiner Besitzer. Entgegen früheren<br />

Zeiten, als der Bauerngarten neben der Nahrungs<strong>mit</strong>telproduktion<br />

auch als Hausapotheke und für<br />

botanische Exper<strong>im</strong>ente genutzt wurde, dienen die<br />

heutigen Gärten eher als Ziergärten und als Erholungsraum<br />

und sind oft nur pflegeleicht gestaltet.<br />

Gärten sollen sich <strong>im</strong> Altort trotzdem an den dörflichen<br />

Vorbildern orientieren und durch Laubgehölz und Blütenschmuck<br />

die Folge der Jahreszeiten veranschaulichen.<br />

Alte Obst- und Staudensorten sind es wert, erhalten<br />

Bepflanzung 16<br />

und gehegt zu werden. Sie sichern künftigen Generationen<br />

die Artenvielfalt unserer Kulturpflanzen.<br />

Auf den folgenden Seiten finden sich Pflanzvorschläge<br />

he<strong>im</strong>ischer Arten.<br />

Tiere<br />

Tiere sind ein fester Bestandteil einer funktionierenden<br />

Ökologie. Da<strong>mit</strong> sind nicht nur die traditionellen<br />

Nutz- oder Haustiere gemeint, sondern die "he<strong>im</strong>lichen<br />

Mitbewohner", wie zum Beispiel Vögel <strong>im</strong> Garten.<br />

Wir stellen Futterhäuschen auf, um sie zu beobachten<br />

und vergessen dabei oft, dass es wichtiger<br />

ist, die dichten Hecken als Nahrungs- und Brutplatz<br />

zu erhalten oder neue Nistmöglichkeiten in Form von<br />

Bäumen oder Sträuchern zu schaffen. Lebensräume<br />

für Insekten und Reptilien, die für unsere Umwelt<br />

nützlich sind, finden wir in Holzstapeln, auf Steinwällen,<br />

in Laubhaufen oder <strong>im</strong> Kompost. Ohne diese Dinge<br />

finden die Tiere bei uns kein Zuhause. Unterschlupfmöglichkeiten<br />

für Fledermaus und Siebenschläfer<br />

in Schuppen, auf Dächern und in Kellern sind<br />

für die Erhaltung der Arten überlebenswichtig.<br />

16.18-16.23<br />

Seite 41


Baum<br />

Amelanchier lamarckii<br />

Felsenbirne<br />

Obstbäume wie z.B.<br />

Malus sylvestris<br />

Holzapfel<br />

Strauch<br />

Corylus avellana<br />

Haselnuss<br />

Seite 42<br />

Bäume<br />

Acer campestre<br />

Feldahorn<br />

Acer saccarinum<br />

Silberahorn<br />

Bäume<br />

Sorbus aria<br />

Mehlbeere<br />

Sorbus aucuparia<br />

Vogelbeere<br />

Strauch<br />

Euonymus europaeus<br />

Pfaffenhütchen<br />

Baum + Strauch / Hecke<br />

Carpinus betulus<br />

Hainbuche<br />

Baum<br />

Tilia cordata<br />

Winterlinde<br />

Strauch<br />

Fagus silvatica<br />

Rotbuche<br />

Bäume + Sträucher<br />

Crataegus monogyna<br />

eingriffeliger Weißdorn<br />

Crataegus laevigata<br />

zweigriffeliger Weißd.<br />

Sträucher / Hecken<br />

Cornus mas (H)<br />

Hartriegel<br />

Cornus sanguinea (H)<br />

roter Hartriegel<br />

Sträucher / Hecken<br />

Ligustrum vulgare (H)<br />

Liguster<br />

Lonicera xylosteum<br />

Heckenkirsche


Pflanzenauswahl Bilder Quelle: www.floraweb.de<br />

Strauch<br />

Rhamnus frangula<br />

Faulbaum<br />

Sträucher<br />

Viburnum lantana<br />

Wolliger Schneeball<br />

Viburnum opulus<br />

Schneeball<br />

Dachbegrünung<br />

Petrorhagia saxifraga<br />

Steinbrech-Felsennelke<br />

Saxifraga paniculata<br />

Trauben Steinbrech<br />

Strauch<br />

Prunus spinosa<br />

Schlehe<br />

Dachbegrünung<br />

Achillea tomentosa<br />

Gelbe Schafgarbe<br />

Dachbegrünung<br />

Saponaria ocymoides<br />

kleines Seifenkraut<br />

Sträucher<br />

Rosa canina<br />

Hundsrose<br />

Rosa villosa<br />

Apfelrose<br />

Dachbegrünungen<br />

Dianthus carthusianorum<br />

Dianthus deltoides<br />

Dianthus plumarius<br />

Nelkengewächse<br />

Dachbegrünung<br />

Sempervivum spec.<br />

Hauswurz<br />

Thymus serpyllum<br />

Sand Thymian<br />

Pflanzenauswahl 16<br />

Strauch<br />

Sambucus nigra<br />

Schwarzer Holunder<br />

Dachbegrünungen<br />

Hieracium pilosella<br />

Kleines Habichtskraut<br />

Koeleria glauca<br />

Blaugrünes Schillergras<br />

Dachbegrünung<br />

Sedum spec.<br />

z.B. Mauerpfeffer<br />

Seite 43


Ein Haus muss saniert<br />

werden<br />

>> Ein An- oder Umbau wird<br />

geplant<br />

>> Ein neuer Zaun ist fällig<br />

>> Der Hof soll gepflastert<br />

werden<br />

>> usw. ......<br />

>> Das Bauamt hilft weiter<br />

>> <strong>Gestaltungssatzung</strong> und<br />

Fibel können gegen Gebühr<br />

<strong>mit</strong>genommen werden, die<br />

Mitarbeiter des Bauamtes<br />

erläutern Einzelheiten und<br />

beraten<br />

>> Festsetzungen in<br />

Bebauungsplänen<br />

werden erläutert<br />

>> weitere Schritte werden<br />

geklärt<br />

>> Konzepte wieder be<strong>im</strong><br />

Bauamt vorlegen<br />

>> Bei genehmigungspflichtigen<br />

Bauvorhaben Plan und evtl.<br />

weitere notwendige<br />

Unterlagen einreichen<br />

>> Das Haus / der Hof etc.<br />

erstrahlt <strong>im</strong> neuen Glanz<br />

>> Bei Einhaltung der<br />

<strong>Gestaltungssatzung</strong> trägt<br />

es zur Verschönerung des<br />

Ortsbildes bei und der<br />

Eigentümer kann<br />

entsprechend stolz sein<br />

Seite 44<br />

Ablauf einer Baumaßnahme <strong>im</strong> Altort <strong>Oberasbach</strong><br />

vorher erkundigen, beraten lassen, planen und<br />

abst<strong>im</strong>men erspart Ärger und kann Kosten senken helfen<br />

>> Fragen <strong>im</strong> Rathaus, was<br />

erlaubt ist, bevor man anfängt<br />

>> möglichst vorhandene Bauunterlagen<br />

/ evtl. auch<br />

schon eingeholte Handwerkerangebote<br />

<strong>mit</strong>nehmen<br />

>> Fotos vom Haus machen<br />

und <strong>mit</strong>nehmen<br />

>> Bei umfangreichen<br />

Maßnahmen sollten Pläne<br />

von einem qualifizierten<br />

Planer gefertigt werden<br />

>> Beratung über Fördermöglichkeiten<br />

einholen (z.B.<br />

Energieberater)<br />

>> Finanzierung bei Bank klären<br />

>> Der Bau beginnt<br />

>> Fachfirmen helfen oft Geld<br />

und Ärger zu sparen - nicht<br />

alles kann man selbst<br />

machen<br />

>> bei umfangreichen<br />

Sanierungen hilf ein<br />

qualifizierter Planer als<br />

neutrale Person zwischen<br />

Ihnen und dem Handwerker


Vorgehensweise<br />

Veränderungsabsicht<br />

(Umbau, Renovierung, Neubau etc.)<br />

Bei umfangreichen Bausanierungen und Gebäudeumnutzungen<br />

empfiehlt sich eine fachlich qualifizierte Beratung.<br />

Nicht jeder Architekt und nicht jeder Handwerker<br />

ist spezialisiert auf Umbauten. Der Umgang <strong>mit</strong><br />

historischer Bausubstanz erfordert ein gewisses Gespür,<br />

reichlich Erfahrung und das Wissen über frühere<br />

Bauweisen und Materialien. Solcher Fachverstand<br />

kann dem Laien helfen neue Baumaterialien passend<br />

zu Vorhandenem einzusetzen und die historische<br />

Substanz schonend zu renovieren. Eine gute Planung<br />

und Vorbereitung hilft letzlich Kosten be<strong>im</strong> Bau und <strong>im</strong><br />

späteren Unterhalt zu sparen.<br />

Genehmigungspflicht<br />

Die Genehmigungspflicht von Vorhaben richtet sich<br />

danach, welches Baurecht auf einem Grundstück liegt<br />

und inwieweit eine Maßnahme gem. BayBO genehmigungspflichtig<br />

ist. In <strong>Oberasbach</strong> liegen teilweise Bebauungspläne<br />

vor, überwiegend werden Vorhaben<br />

aber nach § 34 BauGB beurteilt. Was in welchem Fall<br />

vorliegt und zu beachten ist, kann jeder Grundstückeigentümer<br />

nur durch Informationen über das Bauamt<br />

klären - und er sollte es tun, bevor er <strong>mit</strong> einer Maßnahme<br />

beginnt, um späteren Ärger zu vermeiden. Die<br />

Vorschriften sind keine Gängelung, sondern sollen<br />

helfen, dass sich alle Bürger gleichermaßen in <strong>Oberasbach</strong><br />

wohl fühlen und gerne dort leben.<br />

Denkmalschutz; Erlaubnisantrag DSchG<br />

Für denkmalgeschützte Gebäude muss generell bei<br />

Sanierungsmaßnahmen die fachliche Zust<strong>im</strong>mung der<br />

Denkmalpflege eingeholt werden. Dafür zuständig ist<br />

das Landratsamt. Es empfiehlt sich dort vor Beginn<br />

von Planungen ein Beratungsgespräch zu suchen.<br />

Energetische Sanierung<br />

Für Maßnahmen nach EnEV werden staatliche Hilfen<br />

und Kredite über die Kfw-Bank zur Verfügung gestellt.<br />

Über mögliche Förderung, zinsgünstige Kredite, Darlehen,<br />

Steuervergünstigungen etc. sollte sich der Eigentümer<br />

bei seiner Bank und bei einem Steuerfachmann<br />

erkundigen. Auch speziell ausgebildete Energieberater<br />

helfen <strong>mit</strong> Fachwissen weiter, allerdings<br />

sollte hier Vorsicht walten vor sog. Beratern, die von<br />

der Industrie abhängig sind oder als Handwerker nur<br />

an Aufträgen interessiert sind.<br />

Vorgehensweise<br />

<strong>Gestaltungssatzung</strong><br />

Die Festsetzungen der <strong>Gestaltungssatzung</strong> sind dem<br />

Satzungstext zu entnehmen. Die Fibel soll den Satzungstext<br />

erläutern helfen und Beispiele zeigen. Bei<br />

Fragen hilft das Bauamt <strong>Oberasbach</strong> weiter.<br />

Welche Unterlagen sind erforderlich?<br />

Baupläne (Ansichten, Schnitte, Grundrisse) auf denen<br />

die Nachbargebäude noch zu erkennen sind.<br />

Darstellung und Beschreibung von privaten Freiflächen<br />

in Bestand und Planung.<br />

Maßnahmenbeschreibung <strong>mit</strong> Material-, Farb- und<br />

Oberflächenangaben.<br />

Wer hilft weiter?<br />

Bauberatung <strong>im</strong> Bauamt der Stadt <strong>Oberasbach</strong>:<br />

Bauamt <strong>Oberasbach</strong><br />

Rathausplatz 1<br />

90522 <strong>Oberasbach</strong><br />

Telefon: (0911) 9691-0<br />

Fax: (0911) 69 31 74<br />

Beratungen zur Denkmalpflege:<br />

Landratsamt Fürth<br />

Im Pinderpark 2<br />

90513 Zirndorf<br />

Telefon: 0911 / 9773 - 0<br />

Telefax: 0911 / 9773 - 11 13<br />

Stand: Nürnberg 22. Februar 2011<br />

Seite 45


Farb- und Materialplan<br />

Beispiel 1 Beispiel 2<br />

Farbträger Farbton Werkstoff<br />

Dach Ziegel, gebrannt<br />

Dachrinne Kupfer<br />

Fassade<br />

Fensterleibung,<br />

Ges<strong>im</strong>mse<br />

Begleitstrich<br />

Fensterläden<br />

Fenster<br />

Fensterrahmen<br />

Seite 46<br />

Silikatfarbe<br />

Silikatfarbe<br />

Silikatfarbe<br />

Lackierung<br />

Wärmedämmverglasung<br />

Holz Lackiert<br />

Farbträger Farbton Werkstoff<br />

Dach Ziegel, gebrannt<br />

Dachrinne Titanzink<br />

Fassade Silikatfarbe<br />

Fensterfasche<br />

Silikatfarbe<br />

Fensterläden<br />

Lackierung<br />

Wärmedämmver-<br />

Fenster<br />

glasung<br />

Fensterrahmen Holz Lackiert


Farbkarte<br />

Grundfarben Schmuckfarben für<br />

Putzdetails<br />

Farbkarte<br />

Schmuckfarben für Lackierungen (Türen, Fenster,<br />

Fensterläden...)<br />

Seite 47


Seite 48<br />

Blick auf das Kirchenumfeld 2009 - gez. D. Neubert


Bildnachweis<br />

Bilder und Zeichnungen:<br />

Architekturbüro<br />

Brigitte Sesselmann<br />

Glockenhofstr. 28<br />

90478 Nürnberg<br />

Ausnahmen wurden direkt <strong>im</strong> Untertitel vermerkt.<br />

Literaturnachweis<br />

Anhang Bildnachweis und Literaturhinweis<br />

Kapitel 0 Anlass und Ziel der Untersuchungen Seite 7,<br />

frei nach: Erläuterungsbericht Flächennutzungsplan<br />

Seite 40<br />

Kapitel 9 Fachwerk, Ziegel, Sandstein Seite 29 zur<br />

Sandstein frei nach:<br />

Bauernhäuser in Bayern, Mittelfranken, Herausgeber<br />

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten und Bayerischer Landesverein<br />

für He<strong>im</strong>atpflege e.V.; Seite 173<br />

Alte Städte - Alte Dörfer, Gestalten und Erhalten durch<br />

örtliche Bauvorschriften, OBB München 1991<br />

Dieter Wieland, Bauen und Bewahren auf dem Lande,<br />

10. Aufl. Bonn, 2003<br />

Martin Klein, Kommunale Baugestaltungssatzungen,<br />

rechtliche Bedeutung und praktischer Einsatz, Deutscher<br />

Städtetag, Stuttgart 1992<br />

Helmut Mahr, <strong>Oberasbach</strong> Tausend Jahre und mehr<br />

Mitteilungen He<strong>im</strong>atverein <strong>Oberasbach</strong>: 1994/2 Heft<br />

23, Nr. 2/1993<br />

Grobanalyse <strong>Oberasbach</strong>, Arch. Büro Sesselmann<br />

Flächennutzungsplan Stadt <strong>Oberasbach</strong> <strong>Oberasbach</strong><br />

Beispiele für Gestaltungsfibeln und -satzungen aus<br />

anderen Orten:<br />

Sulzfeld am Main<br />

SBS Planungsgemeinschaft<br />

Gestaltungsfibel Auerbach<br />

Ernst - Meiller- Wochnik<br />

Architekten - Innenarchitekten<br />

Stadt Wunsiedel - Gestaltungsfibel<br />

Plaß & Kuchenreuther<br />

Architekten<br />

Seite 49


STADT OBERASBACH<br />

<strong>Gestaltungssatzung</strong><br />

„Altort <strong>Oberasbach</strong>“<br />

Auf Grund des Art. 81 Abs. 1 Nr. 1, 5, 6 und 7 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.02.2010 (GVBl<br />

S. 66) und Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntma-<br />

chung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2009 (GVBl S. 400) er-<br />

lässt die Stadt <strong>Oberasbach</strong> die <strong>Gestaltungssatzung</strong>, bestehend aus den folgenden textlichen Festsetzun-<br />

gen, in der Fassung vom 01.07.2011 als<br />

SATZUNG<br />

Die einzelnen Festsetzungen (Paragraphen) werden in der Begründung/ Gestaltungsfibel unter der jeweils<br />

gleichen Nummer näher erläutert.<br />

Im Anhang der Gestaltungsfibel befindet sich eine Liste <strong>mit</strong> Definitionen zu sämtlichen in dieser Satzung<br />

beinhalteten Begriffen.<br />

§ 1<br />

Räumlicher und Sachlicher Geltungsbereich<br />

(1) Die Satzung gilt für das <strong>im</strong> beiliegenden Lageplan dargestellte Gebiet des Altortes von <strong>Oberasbach</strong>.<br />

Dieser Lageplan (G1) ist Bestandteil der Satzung.<br />

(2) Die Vorschriften dieser Satzung gelten für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Erweiterung,<br />

Sanierung und Unterhaltung aller baulichen Anlagen <strong>im</strong> Sinne des Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung<br />

(BayBO) sowie für die unbebauten Flächen der Grundstücke.<br />

Die Vorschriften gelten für alle Vorhaben an baulichen Anlagen - auch für verfahrensfreie Vorhaben.<br />

Sie sind auch bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einzuhalten. Ausgenommen sind<br />

alle Baulichkeiten die gemäß Art. 14 Grundgesetz (GG) Bestandschutz genießen.<br />

ENTWURF


§ 2<br />

Allgemeine Baugestaltung<br />

(1) Bauliche Anlagen und Werbeanlagen sind zusätzlich zu den Regelungen des Art. 8 der Bayerischen<br />

Bauordnung (BayBO) nach Maßgabe der folgenden Vorschriften so zu gestalten, dass sie sich in ihrer<br />

äußeren Form und Gestaltung in das Ortsbild, das Straßen- und Platzbild und die Dachlandschaft ent-<br />

sprechend den städtebaulichen Zielsetzungen einfügen. Dabei ist auf Anlagen von geschichtlicher,<br />

künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung – auch in der Nachbarschaft - besondere Rücksicht zu<br />

nehmen.<br />

(2) Die für den Altort <strong>Oberasbach</strong> typischen, den öffentlichen Raum prägenden Raumkanten sind gemäß<br />

dem Raumkantenplan (G2) in der Anlage zu erhalten; neue Gebäude müssen diese Raumkante<br />

aufnehmen. Bauten dürfen nicht durch Vor- und Rücksprünge zergliedert sein, sondern sind als<br />

kompakter Baukörper auszubilden.<br />

§ 3<br />

Baukörper, Baustoffe<br />

(1) Die bei Neu- oder Umbauten sowie Anbauten entstehenden Baukörper müssen sich in Baumasse<br />

(Länge, Höhe, Breite), Proportion und Gliederung den vorherrschenden ortsbildtypischen Gebäuden<br />

bzw. in der Nachbarschaft vorhandenen Baukörpern anpassen.<br />

Geschossigkeit, Trauf- und Firsthöhe sind nach den nächstliegenden ortsbildprägenden Gebäuden in<br />

der Nachbarschaft auszurichten; diese Höhen dürfen nicht überschritten werden.<br />

(2) Hauptgebäude sind in Massivbauweise zu errichten. Garagen und Nebengebäude können alternativ<br />

auch in Holzbauweise oder <strong>mit</strong> Holzverkleidungen gestaltet werden. Nebenanlagen, Garagen und<br />

Carports dürfen max<strong>im</strong>al eine Wandhöhe von 3,00 m über der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche<br />

aufweisen.<br />

§ 4<br />

Anbauten, Zwerchhäuser, Vordächer, Balkone<br />

(1) Anbauten und Zwerchhäuser müssen sich dem Hauptbaukörper deutlich unterordnen. Ihr First muss<br />

mindestens 1,00 m unter dem Hauptfirst liegen.<br />

(2) Die Errichtung von Balkonen, Loggien, Veranden und Vordächern an den Straßenraum oder<br />

öffentlichen Flächen zugewandten Gebäudeseiten ist unzulässig.<br />

ENTWURF<br />

§ 5<br />

Dachform, Dachneigung, Dachdeckung<br />

(1) Als Dachform sind Satteldächer <strong>mit</strong> einer Neigung von 46 - 56 Grad zulässig. Dabei sind Versprünge<br />

<strong>im</strong> Dach sowie unterschiedliche Dachneigungen auf einem Gebäude unzulässig.<br />

Erdgeschossige Anbauten, Garagen, Carports und Nebenanlagen sind bis 50 m 2 Nutzfläche <strong>mit</strong><br />

flachem oder bis 30° geneigtem Pultdach zulässig<br />

(2) Als Dacheindeckung bei Satteldächern sind flache, einfarbige Dachformsteine in Rottönen erlaubt; nur<br />

bei Ziegelsichtmauerwerk sind Ausnahmen in anthrazit zulässig. Bei Pultdächern sind darüber hinaus


Metalldeckungen aus Kupfer oder Titanzink in Form von Stehfalzdächern erlaubt. Flachdächer oder<br />

bis 5° geneigte Dächer sind zu begrünen.<br />

(3) Der Dachüberstand darf am Ortgang 0,15 m und an Traufen 0,30 m nicht überschreiten.<br />

Die Gestaltung von Ortgang und Traufe orientiert sich am historischen Bestand.<br />

§ 6<br />

Dachaufbauten<br />

(1) Als Dachaufbauten sind Schlepp- oder Flachdachgauben zulässig. Die Anordnung der Gauben ist der<br />

nachfolgenden Zeichnung zu entnehmen. Der Abstand zwischen Gebäudefirst und der Oberkante des<br />

Gaubendachs muss mindestens 1,00 m betragen.<br />

(2) Dachflächenfenster sind in die Dachfläche zu integrieren. Sie sind in jeder Ebene horizontal oben<br />

bündig anzuordnen.<br />

(3) Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren sind zu einer rechteckigen Grundform zusammen zu fassen<br />

und zu ordnen. Ihre Neigung muss der des Gebäudes entsprechen.<br />

Bei Gebäuden in un<strong>mit</strong>telbarer Nähe zu Baudenkmälern ist die Untere Denkmalschutzbehörde zu<br />

hören.<br />

(4) Dacheinschnitte sind unzulässig.<br />

§ 7<br />

Antennen und Freileitungen<br />

Antennen, Satellitenempfangsanlagen, Blitzableiter und Freileitungen dürfen nur an von den öffentlichen<br />

Verkehrsflächen abgewandten Hausseiten angebracht werden. Je Gebäude ist nur eine Anlage zulässig.<br />

ENTWURF


§ 8<br />

Fassaden<br />

(1) Fassaden sind als Lochfassaden <strong>mit</strong> max. 1/4 Anteil an Öffnungen in der jeweiligen Außenwand<br />

zulässig. Stark gemusterte oder strukturierte Putzflächen, sowie Verkleidungen aller Art sind nicht zulässig.<br />

(2) Sockel sind farblich wie die Fassade zu gestalten; Ausnahmen sind für Gebäude nach § 9 zulässig.<br />

(3) Farbanstriche der Putzflächen sind nur in Tönen gemäß der Farbtafel <strong>im</strong> Anhang der Gestaltungsfibel<br />

zulässig und in matten Farben auszuführen.<br />

(4) Vollständige Fassadenbeleuchtungen sind unzulässig bzw. nur Sonderbauten der Stadt und Kirche<br />

vorbehalten. Einzelleuchten an Hauseingängen sind zulässig.<br />

§ 9<br />

Gebäudeerhalt<br />

(1) Fachwerkgebäude, Ziegelsichtmauerwerk und Sandstein sind <strong>im</strong> Altort von <strong>Oberasbach</strong> besonders<br />

erhaltenswürdig. Gestalterische Veränderungen von historischen Elementen an diesen Gebäuden sind<br />

nicht zulässig. Die Freilegung ehemals auf Sicht konzipierter Fachwerke wird empfohlen.<br />

(2) Schmuckelemente an Fassaden und traditionelle Dachdetails sind zu erhalten und zu ergänzen. Ortgangformsteine<br />

sind an diesen historischen Gebäuden unzulässig.<br />

§ 10<br />

Fenster, Türen und Tore<br />

(1) Die Fensteröffnungen müssen ein stehendes Format <strong>mit</strong> einem Seitenverhältnis von Breite zu Höhe<br />

von 2:3 bis 4:5 einhalten. Vorhandene historische Fensterformen (z.B. Gewände, Sturzbögen ...) sind<br />

beizubehalten, Fensterrahmen sind an die Bögen anzupassen. Fenstertüren sind in Fassaden an<br />

wichtigen Raumkanten (Plan G2) nur als Einzelelement zulässig.<br />

(2) Fenster und Türrahmen müssen grundsätzlich aus Holz ausgeführt werden. Abweichend können sie<br />

aus Kunststoff oder Aluminium gebaut werden, dabei ist Holz<strong>im</strong>itat-Optik ausgeschlossen.<br />

Sie sind in Farben gemäß der Farbtafel („Schmuckfarben“ Anhang - Farbkarte) zu streichen oder in<br />

Naturholz lasiert zu belassen. Verglasungen sind nur in unstrukturiertem Klarglas oder Milchglas<br />

zulässig.<br />

(3) Tore an Gebäuden sind grundsätzlich als Drehflügel- oder Schiebetore auszuführen. Abweichend<br />

davon können in nicht vom Straßenraum einsehbaren Bereichen auch Kipptore verwendet werden. Bei<br />

Garagen sind grundsätzlich auch Kipptore <strong>mit</strong> Holzverkleidung zulässig.<br />

ENTWURF


§ 11<br />

Schaufenster und Ladeneingänge<br />

(1) Schaufenster und Ladeneingänge sind nach Größe und Anordnung auf die Gesamtfront des Gebäu-<br />

des und die Gestaltung der Fassaden abzust<strong>im</strong>men. Sie sind nur <strong>im</strong> Erdgeschoss zulässig. Die Sum-<br />

me der Schaufensteröffnungen darf zwei Drittel der Breite der Gebäudefront nicht überschreiten. Die<br />

Einzelöffnungen sind durch mindestens 0,40 m breite Mauerpfeiler voneinander zu trennen.<br />

(2) Die Glasflächen müssen die gleiche Neigung aufweisen wie die jeweilige Fassade.<br />

(3) Die Best<strong>im</strong>mungen von § 10 gelten sinngemäß.<br />

§ 12<br />

Markisen, Rollläden, Jalousien und Fensterläden<br />

(1) Bei Ladengeschäften sind Markisen nur als bewegliche Sonnen- und Lichtschutzelemente zulässig.<br />

Markisen müssen die Breitenmaße der Schaufenster aufnehmen und dürfen gliedernde Fassadenteile<br />

nicht überdecken oder überschneiden. Korbmarkisen sind nicht zulässig.<br />

(2) Bei Wohnbauten und allen übrigen Gebäuden sind aufgesetzte Rollladenkästen nicht erlaubt.<br />

Klappfensterläden sind zu bevorzugen.<br />

§ 13<br />

Schützenswerte Baueinzelheiten<br />

(1) Schützenswerte Baueinzelheiten wie Elemente der Fassadengliederung, der Fenster- und Türrahmun-<br />

gen und Zwischenges<strong>im</strong>se sind bei Umbauten, Sanierungen und Änderungen beizubehalten; dazu<br />

gehören auch Plastiken, Wappen, Hauszeichen, Wandausleger und Inschriften.<br />

§ 14<br />

Werbeanlagen<br />

(1) Werbeanlagen sind nur an der Stätte ihrer Leistung zulässig.<br />

(2) Werbeanlagen dürfen nicht über den Brüstungsfeldern des ersten Obergeschosses platziert werden,<br />

ENTWURF<br />

bei vorhandenen Gurtges<strong>im</strong>sen müssen sie unterhalb dieser angebracht werden.<br />

(3) Werbeanlagen dürfen, <strong>mit</strong> Ausnahme vom Ausleger, nicht höher als 35 cm sein. Einzelbuchstaben auf<br />

die Fassade aufgebracht sind zu bevorzugen; die Werbeschriften dürfen angestrahlt und in max<strong>im</strong>al<br />

zwei Farben gestaltet sein. Bewegliche Lichtwerbung ist nicht zulässig.<br />

(4) Ausleger dürfen max<strong>im</strong>al 1,00 m von der Fassade abstehen; <strong>im</strong> öffentlichen Raum sind das<br />

erforderliche Lichtraumprofil der Straße und die erforderlichen Abstände einzuhalten. Ausleger dürfen<br />

nicht oberhalb der Brüstungen des 1. Obergeschosses angeordnet werden.<br />

(5) Werbeanlagen sind vom zugehörigen Eigentümer zu entfernen, wenn die zu bewerbende Nutzung entfallen,<br />

sie ausgebleicht oder beschädigt ist.<br />

(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für temporäre Werbung <strong>im</strong> Zusammenhang <strong>mit</strong> Wahlen und auf den<br />

Aushang von Veranstaltungshinweisen.


§ 15<br />

Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und Höfe<br />

(1) Vorhandene ortsbildprägende Vorgärten, Natursteinmauern, historische Geländer und Einzäunungen<br />

sind zu erhalten. Einfriedungen, sonstige Mauern und Zäune sind zum öffentlichen Straßenraum ge-<br />

stalterisch aufeinander abzust<strong>im</strong>men.<br />

(2) Neue Zäune sind ohne Sockel <strong>mit</strong> senkrechten, unverzierten Latten oder Stäben in Holz oder mattem<br />

Metall herzustellen. Sie sind in Farben gemäß der Farbtafel („Grundfarben“ Anhang – Farbkarte) zu<br />

steichen, oder in Naturholz lasiert zu belassen. Mauern aus Naturstein oder natursteinähnlichem<br />

Material sind zulässig.<br />

(3) Eingangsstufen und Freitreppen sind in regionalem Naturstein oder steinmetzmäßig bearbeiteter Be-<br />

ton sind zulässig.<br />

(4) Stellplätze und Hofflächen sind <strong>mit</strong> Naturstein oder natursteinähnlichem, versickerungsfähigen Beton-<br />

steinpflaster zu pflastern.<br />

§ 16<br />

Bepflanzung<br />

(1) Ortsbildprägender Laubbaumbestand (Plan G3 als Bestandteil der Satzung) ist dauerhaft zu erhalten<br />

und bei Abgang artgleich zu ersetzen.<br />

(2) Private Grundstücksflächen sind <strong>mit</strong> regionaltypischen, standortgerechten Gehölzen und Pflanzen zu<br />

gestalten. Auf die Bepflanzungsempfehlungen der Fibel wird hingewiesen.<br />

§ 17<br />

Abweichungen<br />

(1) Von den Vorschriften dieser Satzung kann die Bauaufsichtsbehörde <strong>im</strong> Einvernehmen <strong>mit</strong> der Stadt<br />

<strong>Oberasbach</strong> unter den Voraussetzung des Landesrechts Abweichungen zulassen, unter der Prämisse,<br />

dass das Ziel der Satzung nicht beeinträchtigt wird.<br />

(2) Nach Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO kann <strong>mit</strong> einer Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder<br />

fahrlässig entgegen der Festsetzungen dieser <strong>Gestaltungssatzung</strong> handelt.<br />

§ 18<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Hinweis:<br />

Die Best<strong>im</strong>mungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG), sowie sonstige zu diesem<br />

Gesetz ergangene Vorschriften bleiben unberührt.<br />

<strong>Oberasbach</strong>, den _____________________________<br />

Birgit Huber<br />

Erste Bürgermeisterin<br />

Vorentwurf - Nürnberg, den 29. August 2008 - ne/se<br />

ENTWURF


erg. 9.9.2008 se<br />

Änderungen nach Anmerkungen 11.12.2008 eingearbeitet – Juni 2009 – se / korr. KV<br />

Überarbeitet nach Besprechung am 30.06.2009 - KV<br />

Weitere Überarbeitung nach Besprechung <strong>mit</strong> Frau Müller - Stand 20.Okt. 2009<br />

Aktualisiert - 05.07.2010 –mü, 21.07.2010 u. 23.08.2010 – mü<br />

Überarbeitet 26.11.2010 – dn<br />

Überarbeitet 29.06.2011 – wie<br />

Geändert 05.07.2011 - se<br />

ENTWURF


Albrecht-Dürer-Straße 103<br />

Das Anwesen steht <strong>mit</strong> dem Bauernhaus von 1789<br />

und der Scheune von 1804 unter Denkmalschutz.<br />

Die Sandsteinscheune dominiert den gesamten Straßenraum<br />

an dieser Stelle. Sie schiebt sich in die<br />

Kreuzung und wird so<strong>mit</strong> von allen Seiten als markantes<br />

Element wahr genommen. Bemerkenswert ist<br />

auch die besondere Detailgestaltung der Scheune.<br />

Bachstraße 12<br />

Das erdgeschossige Wohnstallhaus von 1789 / 1842<br />

des ehem. Fabergutes steht unter Denkmalschutz.<br />

Die Materialwahl aus Sandstein und Fachwerk sind<br />

für die damalige Bauzeit ortstypisch.<br />

Kirchenumfeld<br />

Die Pfarrkirche St. Lorenz ist ein kleines Kirchlein,<br />

<strong>mit</strong> Tonnengewölbe und gotischem Chor. Der Kern<br />

der Saalkirche stammt genau wie die Kirchhofmauer<br />

aus dem 15. Jh., die Empore wurde um 1700 eingebaut.<br />

Der Sandsteinbau wurde 1966 / 67 renoviert<br />

und verputzt. Im Zuge dieser Renovierung erhielt die<br />

Kirche auch ihre Turmspitze.<br />

Die beiden Wohngebäude <strong>mit</strong> Werkstatt sind sowohl<br />

in ihrer Proportion, als auch in ihrer urspünglichen<br />

Gestaltung ortsbildprägend. Der Zustand aller Gebäude<br />

des Anwesens ist renovierungsbedürftig bis<br />

stark renovierungsbedürftig.<br />

Bachstraße 14<br />

Anhang zur Gestaltungsfibel<br />

Ortsbildprägende Bauten<br />

Auch das Verwalterhaus des ehem. Fabergutes steht<br />

unter Denkmalschutz. Der zweigeschossige Sandsteinbau<br />

<strong>mit</strong> Walmdach und Fledermausgaube wurde<br />

in der 1. Hälfte des 19. Jh. erbaut und 2007 / 08<br />

saniert. Das Gebäude wurde 2008 <strong>mit</strong> einem Denkmalpreis<br />

ausgezeichnet.<br />

Das Gemeindehaus wurde 1840 aus Sandstein <strong>mit</strong><br />

Walmdach erbaut. Es ist neben der Kirche von besonderer<br />

ortsbildprägender Bedeutung.<br />

Das Gebäude des Kindergartens <strong>mit</strong> Krüppelwalmdach<br />

wurde um 1900 aus Ziegel und Sandstein errichtet.<br />

Seite 1 von 5


Albrecht-Dürer-Straße 88<br />

In dem erdgeschossigen Bau <strong>mit</strong> Satteldach befand<br />

sich früher eine Spezereihandlung. Leider wurden die<br />

Fensterläden ersatzlos entfernt und die ortstypische<br />

Einfriedung durch eine Hecke aus nicht he<strong>im</strong>ischen<br />

Gehölzen ersetzt.<br />

Albrecht-Dürer-Straße 98<br />

Das Gebäude einer ehem. Schuhmacherei ist in seiner<br />

Grundform erhalten, das Ziegelmaterial und der<br />

Sandstein der Fensterleibungen sind <strong>mit</strong> Putz überzogen.<br />

Der erdgeschossige Bau zählt <strong>mit</strong> seinem<br />

steilen Satteldach - trotz der heute unscheinbaren<br />

Gestaltung - zu den ortsbildprägenden Gebäuden.<br />

Albrecht-Dürer-Straße 106<br />

Das Gasthaus "Schwarzes Kreuz" hat eine lange<br />

Tradition, jedoch stand an dieser Stelle früher ein anderes<br />

Wirtshausgebäude. 1906 wurde der neue Ziegelbau<br />

<strong>mit</strong> Krüppelwalmdach errichtet.<br />

Bachstraße 1<br />

Der Hof wurde baulich in den letzten 100 Jahren<br />

kaum verändert. Das Wohnstallhaus ist eines der wenigen<br />

erhaltenen einseitig aufgestockten Häuser in<br />

<strong>Oberasbach</strong><br />

Seite 2 von 5<br />

Albrecht-Dürer-Straße 97<br />

Das Wohn- und Geschäftshaus weist einige gestalterische<br />

Mängel auf, ist aber hinsichtlich seiner Proportion<br />

als ortsbildprägend zu werten. Die Ziegelscheune<br />

wurde als besonders prägend eingestuft, auch der<br />

Baum zählt zum Hofensemble.<br />

Albrecht-Dürer-Straße 101<br />

Trotz seiner Zweigeschossigkeit wirkt der Baudurch<br />

den Verzicht auf Kniestock und Sockel nicht zu hoch.<br />

Die Lisenen des Gebäudes waren früher farblich abgesetzt.<br />

Die Orientierung des Biergartens wurde geändert.<br />

Der Eingang wurde vom Milbenweg in die Albrecht-<br />

Dürer-Straße verlegt und die Freifläche durch eine<br />

Betonmauer von der Straße abgeschirmt.<br />

Bachstraße 3<br />

Die Gebäudefassaden wurden verändert, der Sandstein<br />

ist nicht mehr sichtbar. Die Fensterläden sind<br />

entfernt und die Fensteröffnungen verändert worden.<br />

Trotzdem sind die Proportion erhalten geblieben, das<br />

Gebäude deshalb ortstypisch einzustufen.


Bachstraße 2<br />

Das zweigeschossige Wohnhaus entspricht in seiner<br />

Proportion und Höhe den typischen Häusern des Altortes<br />

von <strong>Oberasbach</strong>.<br />

Bachstraße 9<br />

Das Wohn- und Geschäftshaus wurde in den letzten<br />

100 Jahren mehrmals in seiner Gestalt verändert.<br />

Funktion und Proportion wurden beibehalten.<br />

Zustand 1898<br />

Die Werbeschrift war direkt auf die Sandsteinfassade<br />

zur Straße gemalt. Im Erdgeschoss befanden sich<br />

Fensterläden ein schmiedeeisernes Tor sperrte den<br />

Hof ab.<br />

Zustand 1929<br />

Die Fassade zur Straße ist verändert, aus Fenstern<br />

wurde ein Schaufenster und eine Ladentür. Die Fensterläden<br />

sind verschwunden, die grundsätzliche Gestalt<br />

blieb aber erhalten.<br />

Bachstraße 11<br />

Die Proportionen des Hauptgebäudes entsprechen<br />

durch die Zweigeschossigkeit ohne Sockel und Kniestock<br />

den <strong>im</strong> Ort typischen Höhen, Breiten und Längen.<br />

Das Sandsteingebäude wurde verputzt. Die beiden<br />

Laubbäume <strong>im</strong> Hof gehören zum Hofensemble.<br />

Bachstraße 21<br />

Die Ges<strong>im</strong>se des Hauses waren früher farblich von<br />

der Fassade abgesetzt. Es markiert eine wichtige<br />

Raumkante.<br />

Zustand 1961<br />

Die Jalousien <strong>im</strong> Obergeschoss wurden entfernt;<br />

Eine einfache Markise wurde angebracht<br />

Zustand 2008<br />

Fassade wurde verputzt, die prachvolle Sandsteinfassade<br />

ist nicht mehr zu erkennen auch das Zwischenges<strong>im</strong>s<br />

ist nicht mehr vorhanden. Eine Dachgaube<br />

auf das Dach gesetzt. Der Laden <strong>im</strong> Erdgeschoss<br />

ist durch eine ortsuntypische Verkleidung<br />

vom Putz abgesetzt. Das Schaufenster wurde vergrößert<br />

und eine neue Korbmarkise angebracht, die<br />

<strong>im</strong> Straßenraum fremd wirkt. Sowohl die angebrachte<br />

Leuchtwerbung und der Zigarettenautomat als auch<br />

die Pergola auf dem Nebengebäude werden als<br />

Mängel bewertet.<br />

Bachstraße 12a<br />

Anhang zur Gestaltungsfibel<br />

Ortsbildprägende Bauten<br />

Die Fachwerkscheune des sog. Faberguts wurde <strong>im</strong><br />

Obergeschoss zum Wohnhaus umgebaut.<br />

Der ehem. Hof trägt <strong>mit</strong> seinem zweigeschossiges<br />

Wohngebäude ohne Kniestock und der Scheune <strong>mit</strong><br />

einer Höhe von ca. 1 1/2 Geschossen positiv zum<br />

Ortsbild des Altortes <strong>Oberasbach</strong>s bei.<br />

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Hirtengasse 1<br />

Der Sandstein des ehem. Wohnstallhauses ist noch<br />

erkennbar, das Fachwerk ist nicht mehr ablesbar.<br />

Leider wurden die Fensterläden entfernt.<br />

Hirtengasse 2<br />

Auf Grund zu starker Eingriffe wurde das erdgeschossige<br />

Wohnstallhaus aus der Denkmalliste entfernt.<br />

Das Fachwerk wurde vermutlich abgebrochen.<br />

Hirtengasse 4<br />

Die Proportionen des Gebäudes wurden kaum verändert,<br />

lediglich ein Anbau <strong>im</strong> rückwärtigen Bereich ist<br />

entstanden. Der Sandstein ist nicht mehr erkennbar,<br />

die Fensterläden wurden entfernt und die Dachgauben<br />

verändert.<br />

Linderweg 2<br />

Das 1 1/2 geschossige Gebäude besteht aus einem<br />

Wohnhaus <strong>mit</strong> integrierter Scheune. Die Ziegelbauweise<br />

spiegelt die Tradition der <strong>Oberasbach</strong>er Ziegeleien<br />

wieder.<br />

Seite 4 von 5<br />

Hirtengasse 3<br />

Der gesamte Hof wurde in den letzten 100 Jahren<br />

stark umgebaut. Das historische Fachwerk wurde abgebrochen<br />

und durch ein neues ersetzt. Außerdem<br />

wurden mehrere Anbauten errichtet. Die Umnutzung<br />

des Hofes als Betrieb wird positiv gewertet, da so<br />

auch die Nebengebäude ihre Nutzung nicht verlieren.<br />

Das Gebäude ist dennoch auf Grund seiner Sandsteinfassaden<br />

und Proportionen ortsbildprägend.<br />

Hirtengasse 5<br />

Im Erdgeschoss wird die Scheune als Geschäftshaus<br />

genutzt, das Obergeschoss soll zu Wohnungen umgebaut<br />

werden. Nicht nur durch die Materialien,<br />

Sandstein und Fachwerk ist die 1 1/2 geschossige<br />

Scheune für das Ortsbild wichtig, auch die langgestreckte<br />

Form der Scheune ist ortstypisch für Nebengebäude<br />

dieser Art.<br />

Linderweg 3<br />

Die Dachgauben des erdgeschossigen Gebäudes<br />

der ehem. Poststelle wurden umgebaut, die Fensterläden<br />

wurden entfernt, <strong>im</strong> rückwärtigen Bereich wurde<br />

angebaut. Der Bau ist kaum noch als historisches<br />

Gebäude erkennbar, entspricht aber in Proportion<br />

und Form dem Ortsblid.


Milbenweg 2<br />

Die Gastwirtschaft (hinterer Wirt) ist ein zweigeschossiger<br />

Bau ohne Kniestock. Die Proportion des<br />

Gebäudes wurde erhalten. Leider wurden die Fensterläden<br />

entfernt und der Sockel <strong>mit</strong> Fliesen verkleidet<br />

Milbenweg 5/7<br />

Das einzige historische Doppelhaus in <strong>Oberasbach</strong>.<br />

Der Sandsteinbau hat ein steiles Satteldach, auf dem<br />

die Dachgauben umgebaut wurden.<br />

Der Abbruch ist wegen der Bauträgerinteressen wohl<br />

unvermeidbar.<br />

Milbenweg 3<br />

Der ehem. Hof besteht aus einem erdgeschossigen<br />

Wohnstallhaus <strong>mit</strong> steilem Satteldach und mehreren<br />

Nebengebäuden. Die Gebäude selbst wurden kaum<br />

verändert, das Fachwerk wurde allerdings verputzt,<br />

ist bei feuchtem Wetter jedoch noch ablesbar.<br />

Der Abbruch des Gebäudes durch einen Bauträger<br />

ist beschlossen.<br />

Milbenweg 5a<br />

St. Lorenz Straße 138 St. Lorenz Straße 152<br />

Das erdgeschossige Haus und der dazugehörige<br />

Schuppen hinter dem Haupthaus entsprechen dem<br />

Ortsbild in Proportion und Form.<br />

Anhang zur Gestaltungsfibel<br />

Ortsbildprägende Bauten<br />

Die ehem. Scheune wurde zum Wohnhaus umgebaut.<br />

Die Höhe des Erdgeschosses entspricht ca. 1<br />

1/2 Wohngeschossen. Die Ziegelfassade blieb auch<br />

nach dem Umbau sichtbar. Der Erhalt ist erfreulicherweise<br />

gesichert und ist für <strong>Oberasbach</strong> vorbildlich.<br />

Der erdgeschossiger Bau <strong>mit</strong> steilem Satteldach wurde<br />

auf zwei Geschosse aufgestockt. Leider wurde<br />

das Erdgeschoss <strong>mit</strong> Fliesen verkleidet. Die dazugehörige<br />

Scheune wurde umgenutzt.<br />

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