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Geburtstag - Verbandsgemeinde Freinsheim

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<strong>Freinsheim</strong> Donnerstag, den 8. Oktober 2009 Seite 6<br />

Weisenheim am Sand<br />

09.10. 80 Jahre, Weber Manfred<br />

09.10. 77 Jahre, Würtenberger Hildegard<br />

10.10. 100 Jahre, Bode Agnes<br />

11.10. 88 Jahre, Flesner Berend<br />

Gleichzeitig übermitteln wir allen Jubilaren in unserer <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

die herzlichsten Glückwünsche und für die Zukunft alles Gute !<br />

Bekanntmachung<br />

über die Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2008<br />

In Vollzug des § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz<br />

wird bekanntgemacht, dass der Ortsgemeinderat von Bobenheim am<br />

Berg in seiner Sitzung am 09.09.2009 dem Ortsbürgermeister und den<br />

Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong> für das Haushaltsjahr 2008 die Entlastung<br />

erteilt hat.<br />

Bobenheim, den 29.09.2009<br />

gez.: Dietmar Leist<br />

Ortsbürgermeister<br />

Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde<br />

Bobenheim am Berg für das Haushaltsjahr 2008 liegen in der Zeit vom<br />

12.10.2009 bis 20.10.2009<br />

während der üblichen Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Freinsheim</strong>, Bahnhofstraße 12, 67251 <strong>Freinsheim</strong>, Zimmer 111<br />

öffentlich aus.<br />

VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG<br />

<strong>Freinsheim</strong>, den 29.09.2009<br />

gez.: Wolfgang Quante<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Bobenheim am Berg<br />

Amtliche Nachrichten<br />

www.bobenheim.de<br />

Ortsbürgermeister Dietmar Leist<br />

Tel. pr. 06353/93108, Fax 06353/93110,<br />

e-mail: dietmar.leist@t-online.de,<br />

Tel. Rathaus 06353/8321<br />

Sprechzeit: Mittwoch 17.00 - 18.00 Uhr<br />

Erste Beigeordnete Erika Neuhauss<br />

Tel. 06353/8107, Fax 06353/8107<br />

Beigeordneter Rüdiger Witz<br />

Tel. 06353/915105, Fax 06353/915107<br />

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die<br />

Haushaltsjahre 2009 und 2010 vom 30.09.2009<br />

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 der Gemeindeordnung für<br />

Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 02.03.2006 (GVBl. S. 57), in der derzeit geltenden Fassung<br />

in seiner Sitzung am 09.09.2009 die nachfolgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung<br />

Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom 17.09.2009 hiermit bekannt<br />

gemacht wird:<br />

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 2009 2010<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge 781.105 Euro 748.509 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen<br />

999.910 Euro 952.546 Euro<br />

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag<br />

-218.805 Euro -204.037 Euro<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen 632.850 Euro 618.900 Euro<br />

die ordentlichen Auszahlungen 791.775 Euro 736.450 Euro<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen<br />

-158.925 Euro -117.550 Euro<br />

die außerordentlichen Einzahlungen 0 Euro 0 Euro<br />

die außerordentlichen Auszahlungen 0 Euro 0 Euro<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen<br />

0 Euro 0 Euro<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

93.250 Euro 60.500 Euro<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

240.220 Euro 106.200 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

-146.970 Euro -45.700 Euro<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

317.199 Euro 178.480 Euro<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

11.304 Euro 15.230 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

305.895 Euro 163.250 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />

1.043.299 Euro 857.880 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />

1.043.299 Euro 857.880 Euro<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr<br />

0 Euro 0 Euro<br />

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

2009 2010<br />

zinslose Kredite auf 14.600 Euro 0 Euro<br />

verzinste Kredite auf 132.370 Euro 45.700 Euro<br />

zusammen auf 146.970 Euro 45.700 Euro<br />

§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4 - Abgabensätze<br />

Die Abgabensätze für 2009 wurden mit der Abgabensatzung vom<br />

29.06.2009 festgesetzt und sind hier nur nachrichtlich aufgeführt.<br />

2009 2010<br />

nachrichtlich Festsetzung<br />

1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf<br />

280 % 280 %<br />

2. Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) auf 320 % 320 %<br />

3. Gewerbesteuer auf 352 % 352 %<br />

4. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des<br />

Gemeindegebietes gehalten werden<br />

a) für den ersten Hund auf 50 Euro 50 Euro<br />

b) für den zweiten Hund auf 77 Euro 77 Euro<br />

c) für jeden weiteren Hund 102 Euro 102 Euro<br />

5. Beitragssatz für die Unterhaltung der Wirtschaftswege<br />

22 Euro / ha<br />

§ 5 - Eigenkapital<br />

Die Eröffnungsbilanz liegt noch nicht vor.<br />

22 Euro/ha<br />

§ 6 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />

gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500<br />

Euro überschritten sind.<br />

§ 7 - Wertgrenzen für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind im jeweiligen<br />

Teilhaushalt einzeln darzustellen.<br />

Bobenheim am Berg, den 30.09.2009<br />

gez.: Dietmar Leist<br />

Ortsbürgermeister<br />

Hinweise:<br />

1. Der Haushaltsplan liegt vom 12.10.2009 bis 20.10.2009 zu den üblichen<br />

Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Freinsheim</strong>,<br />

Bahnhofstraße 12, 67251 <strong>Freinsheim</strong>, Zi. 111 öffentlich zur Einsichtnahme<br />

aus.<br />

2. Wir weisen darauf hin, dass gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen<br />

sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an als gültig<br />

zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn<br />

1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt<br />

worden sind, oder

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