Geburtstag - Verbandsgemeinde Freinsheim
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<strong>Freinsheim</strong> Donnerstag, den 8. Oktober 2009 Seite 6<br />
Weisenheim am Sand<br />
09.10. 80 Jahre, Weber Manfred<br />
09.10. 77 Jahre, Würtenberger Hildegard<br />
10.10. 100 Jahre, Bode Agnes<br />
11.10. 88 Jahre, Flesner Berend<br />
Gleichzeitig übermitteln wir allen Jubilaren in unserer <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
die herzlichsten Glückwünsche und für die Zukunft alles Gute !<br />
Bekanntmachung<br />
über die Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2008<br />
In Vollzug des § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz<br />
wird bekanntgemacht, dass der Ortsgemeinderat von Bobenheim am<br />
Berg in seiner Sitzung am 09.09.2009 dem Ortsbürgermeister und den<br />
Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong> für das Haushaltsjahr 2008 die Entlastung<br />
erteilt hat.<br />
Bobenheim, den 29.09.2009<br />
gez.: Dietmar Leist<br />
Ortsbürgermeister<br />
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde<br />
Bobenheim am Berg für das Haushaltsjahr 2008 liegen in der Zeit vom<br />
12.10.2009 bis 20.10.2009<br />
während der üblichen Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Freinsheim</strong>, Bahnhofstraße 12, 67251 <strong>Freinsheim</strong>, Zimmer 111<br />
öffentlich aus.<br />
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG<br />
<strong>Freinsheim</strong>, den 29.09.2009<br />
gez.: Wolfgang Quante<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
Bobenheim am Berg<br />
Amtliche Nachrichten<br />
www.bobenheim.de<br />
Ortsbürgermeister Dietmar Leist<br />
Tel. pr. 06353/93108, Fax 06353/93110,<br />
e-mail: dietmar.leist@t-online.de,<br />
Tel. Rathaus 06353/8321<br />
Sprechzeit: Mittwoch 17.00 - 18.00 Uhr<br />
Erste Beigeordnete Erika Neuhauss<br />
Tel. 06353/8107, Fax 06353/8107<br />
Beigeordneter Rüdiger Witz<br />
Tel. 06353/915105, Fax 06353/915107<br />
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die<br />
Haushaltsjahre 2009 und 2010 vom 30.09.2009<br />
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 der Gemeindeordnung für<br />
Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 02.03.2006 (GVBl. S. 57), in der derzeit geltenden Fassung<br />
in seiner Sitzung am 09.09.2009 die nachfolgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung<br />
Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom 17.09.2009 hiermit bekannt<br />
gemacht wird:<br />
§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 2009 2010<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge 781.105 Euro 748.509 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen<br />
999.910 Euro 952.546 Euro<br />
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag<br />
-218.805 Euro -204.037 Euro<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen 632.850 Euro 618.900 Euro<br />
die ordentlichen Auszahlungen 791.775 Euro 736.450 Euro<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen<br />
-158.925 Euro -117.550 Euro<br />
die außerordentlichen Einzahlungen 0 Euro 0 Euro<br />
die außerordentlichen Auszahlungen 0 Euro 0 Euro<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen<br />
0 Euro 0 Euro<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
93.250 Euro 60.500 Euro<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
240.220 Euro 106.200 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
-146.970 Euro -45.700 Euro<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />
317.199 Euro 178.480 Euro<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />
11.304 Euro 15.230 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />
305.895 Euro 163.250 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />
1.043.299 Euro 857.880 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />
1.043.299 Euro 857.880 Euro<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr<br />
0 Euro 0 Euro<br />
§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
2009 2010<br />
zinslose Kredite auf 14.600 Euro 0 Euro<br />
verzinste Kredite auf 132.370 Euro 45.700 Euro<br />
zusammen auf 146.970 Euro 45.700 Euro<br />
§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4 - Abgabensätze<br />
Die Abgabensätze für 2009 wurden mit der Abgabensatzung vom<br />
29.06.2009 festgesetzt und sind hier nur nachrichtlich aufgeführt.<br />
2009 2010<br />
nachrichtlich Festsetzung<br />
1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf<br />
280 % 280 %<br />
2. Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) auf 320 % 320 %<br />
3. Gewerbesteuer auf 352 % 352 %<br />
4. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des<br />
Gemeindegebietes gehalten werden<br />
a) für den ersten Hund auf 50 Euro 50 Euro<br />
b) für den zweiten Hund auf 77 Euro 77 Euro<br />
c) für jeden weiteren Hund 102 Euro 102 Euro<br />
5. Beitragssatz für die Unterhaltung der Wirtschaftswege<br />
22 Euro / ha<br />
§ 5 - Eigenkapital<br />
Die Eröffnungsbilanz liegt noch nicht vor.<br />
22 Euro/ha<br />
§ 6 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />
gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500<br />
Euro überschritten sind.<br />
§ 7 - Wertgrenzen für Investitionen<br />
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind im jeweiligen<br />
Teilhaushalt einzeln darzustellen.<br />
Bobenheim am Berg, den 30.09.2009<br />
gez.: Dietmar Leist<br />
Ortsbürgermeister<br />
Hinweise:<br />
1. Der Haushaltsplan liegt vom 12.10.2009 bis 20.10.2009 zu den üblichen<br />
Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Freinsheim</strong>,<br />
Bahnhofstraße 12, 67251 <strong>Freinsheim</strong>, Zi. 111 öffentlich zur Einsichtnahme<br />
aus.<br />
2. Wir weisen darauf hin, dass gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen<br />
sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an als gültig<br />
zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn<br />
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt<br />
worden sind, oder