Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld
Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld
Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>II</strong>. Eckpunkte der inhaltlichen Ausgestaltung <strong>des</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />
1. Grundsätze <strong>des</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />
Das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> verfolgt grundsätzlich zwei Ziele: Es soll zum einen die Eigenverantwortung<br />
<strong>des</strong> Hilfebedürftigen sowie der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft<br />
lebenden Personen gestärkt und zum anderen dazu beigetragen<br />
werden, dass sie den Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung<br />
aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.<br />
Leistungsberechtigte sind daher verpflichtet, alle Möglichkeiten <strong>zur</strong> Beendigung<br />
oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. Dies umfasst<br />
u.a. die Pflicht, aktiv durch Arbeitsaufnahme mitzuwirken, sowie angebotene<br />
zumutbare Arbeitsgelegenheiten zu übernehmen.<br />
Durch den Grundsatz <strong>des</strong> „Förderns und Forderns“ sind diese Ziele gesetzlich<br />
verankert.<br />
2. Leistungsformen<br />
Das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> kennt folgende zwei Leistungsformen:<br />
Leistungen <strong>zur</strong> Eingliederung in Arbeit und<br />
Leistungen <strong>zur</strong> Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhaltes<br />
Die erste Leistungsform umfasst die sog. aktiven Leistungen (z.B. Arbeitsvermittlung,<br />
Beschäftigung, Qualifizierung). Hierbei wird das Ziel verfolgt, eine<br />
Eingliederung in das Berufsleben zu bewirken.<br />
Bei der zweiten Leistungsform spricht man von den sog. passiven Leistungen.<br />
Es werden Arbeitslosengeld <strong>II</strong> und Sozialgeld <strong>zur</strong> Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhaltes<br />
gewährt.<br />
Ergänzt werden diese Hilfen durch flankierende Angebote, wie z.B. die Sucht-<br />
oder Schuldnerberatung.<br />
Die Aufgaben nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> werden als Pflichtaufgabe <strong>zur</strong> Erfüllung nach<br />
Weisung wahrgenommen. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen übt die Fachaufsicht aus und ist zugleich<br />
gegenüber dem <strong>Kreis</strong> weisungsberechtigt.<br />
3. Änderungen im Bereich der Leistungen <strong>zur</strong> Eingliederung in<br />
Arbeit<br />
Nachdem zum 01.01.2009 die Eingliederungsleistungen im Rahmen <strong>des</strong> <strong>SGB</strong><br />
<strong>II</strong> grundlegend neu strukturiert wurden, hat es im Jahr <strong>2010</strong> keine wesentlichen<br />
gesetzlichen Änderungen im Bereich der Leistungen <strong>zur</strong> Eingliederung<br />
in Arbeit gegeben.<br />
Zentrum für Arbeit - <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
Fördern und Fordern<br />
Aktive und passive<br />
Leistungen<br />
Gesetzliche<br />
Änderungen<br />
11