Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld
Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld
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Zentrum für Arbeit - <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
Beschäftigungszuschuss<br />
für schwer vermittelbare<br />
Menschen<br />
26<br />
12. „JobPerspektive“ - § 16e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> -<br />
Seit dem 01.04.2008 wird das Gesetz <strong>zur</strong> Förderung der Beschäftigung nach<br />
§ 16e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> / § 16a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> a.F. – „JobPerspektive“ im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> umgesetzt.<br />
Mit der „JobPerspektive“ sollen erwerbsfähige hilfebedürftige Leistungsbezieherinnen<br />
und Leistungsbezieher die Möglichkeit erhalten, trotz Langzeitarbeitslosigkeit,<br />
individueller sowie multipler Vermittlungshemmnisse eine<br />
Beschäftigungsvariante zu erhalten.<br />
Bei Arbeitsvertragsabschluss wird dem Arbeitgeber eine bis zu 75%-ige Subvention<br />
für die ersten 24 Beschäftigungsmonate durch das berufliche Integrationsinstrument<br />
„JobPerpektive“ zum Bruttolohn gewährt. Der Zuschuss<br />
soll die besondere Fürsorge, den erhöhten Einarbeitungsaufwand oder auch<br />
die kontinuierliche Minderleistung <strong>des</strong> Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin<br />
ausgleichen.<br />
Die Arbeitsfelder gestalten sich entsprechend dem Leistungsanforderungsprofil<br />
<strong>des</strong> Arbeitgebers bzw. dem Leistungsvermögen <strong>des</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> - Kunden<br />
sehr unterschiedlich.<br />
Insgesamt 50 Arbeitsplätze wurden im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> durch den Arbeitsmarkt<br />
<strong>zur</strong> Verfügung gestellt, d.h. Arbeitgeber waren in 50 Fällen bereit, das<br />
Instrument „JobPerspektive“ in ihrem Unternehmen, ihrer Institution oder<br />
Organisation einzusetzen.<br />
In allen 50 Fällen wurden die Beteiligten flankierend durch das Zentrum für<br />
Arbeit begleitet.<br />
Bis zum 31.12.<strong>2010</strong> wurden 4 Arbeitsverträge regulär nach der ersten Förderphase<br />
von 24 Monaten beendet, 3 Arbeitsverträge wurden wegen vorzeitigem<br />
Abbruch durch die Leistungsberechtigten oder durch den Arbeitgeber<br />
aufgelöst und 2 Arbeitnehmer/innen konnten eine Anschlussbeschäftigung<br />
ohne weitere Subvention durch den Arbeitgeber erhalten.<br />
Um dem betroffenen Personenkreis auch eine langfristige Beschäftigungsperspektive<br />
zu geben, sieht der § 16e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> die Möglichkeit der unbefristeten<br />
Dauerförderung vor.<br />
Eine Voraussetzung für die Weiterförderung der Beschäftigungsalternative<br />
„JobPerspektive“ gemäß § 16e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ist zunächst nach Ablauf der ersten<br />
24-monatigen Förderphase erfüllt. Der Beschäftigungszuschuss soll im Anschluss<br />
unbefristet erbracht werden, wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt ohne die Förderung voraussichtlich auch für weitere<br />
24 Monate erfolglos bliebe. Dies traf bis zum 31.12.<strong>2010</strong> für 9 Arbeitnehmer/innen<br />
zu; sie erhielten von den Arbeitgebern entsprechend der Voraussetzungen<br />
unbefristete Arbeitsverträge.<br />
32 Arbeitnehmer/innen befinden sich weiterhin im Beschäftigungsprozess<br />
der „JobPerspektive“ gemäß § 16e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> in der ersten Förderphase von 24<br />
Monaten.