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Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld

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Zentrum für Arbeit - <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

Beschäftigungszuschuss<br />

für schwer vermittelbare<br />

Menschen<br />

26<br />

12. „JobPerspektive“ - § 16e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> -<br />

Seit dem 01.04.2008 wird das Gesetz <strong>zur</strong> Förderung der Beschäftigung nach<br />

§ 16e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> / § 16a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> a.F. – „JobPerspektive“ im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> umgesetzt.<br />

Mit der „JobPerspektive“ sollen erwerbsfähige hilfebedürftige Leistungsbezieherinnen<br />

und Leistungsbezieher die Möglichkeit erhalten, trotz Langzeitarbeitslosigkeit,<br />

individueller sowie multipler Vermittlungshemmnisse eine<br />

Beschäftigungsvariante zu erhalten.<br />

Bei Arbeitsvertragsabschluss wird dem Arbeitgeber eine bis zu 75%-ige Subvention<br />

für die ersten 24 Beschäftigungsmonate durch das berufliche Integrationsinstrument<br />

„JobPerpektive“ zum Bruttolohn gewährt. Der Zuschuss<br />

soll die besondere Fürsorge, den erhöhten Einarbeitungsaufwand oder auch<br />

die kontinuierliche Minderleistung <strong>des</strong> Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin<br />

ausgleichen.<br />

Die Arbeitsfelder gestalten sich entsprechend dem Leistungsanforderungsprofil<br />

<strong>des</strong> Arbeitgebers bzw. dem Leistungsvermögen <strong>des</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> - Kunden<br />

sehr unterschiedlich.<br />

Insgesamt 50 Arbeitsplätze wurden im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> durch den Arbeitsmarkt<br />

<strong>zur</strong> Verfügung gestellt, d.h. Arbeitgeber waren in 50 Fällen bereit, das<br />

Instrument „JobPerspektive“ in ihrem Unternehmen, ihrer Institution oder<br />

Organisation einzusetzen.<br />

In allen 50 Fällen wurden die Beteiligten flankierend durch das Zentrum für<br />

Arbeit begleitet.<br />

Bis zum 31.12.<strong>2010</strong> wurden 4 Arbeitsverträge regulär nach der ersten Förderphase<br />

von 24 Monaten beendet, 3 Arbeitsverträge wurden wegen vorzeitigem<br />

Abbruch durch die Leistungsberechtigten oder durch den Arbeitgeber<br />

aufgelöst und 2 Arbeitnehmer/innen konnten eine Anschlussbeschäftigung<br />

ohne weitere Subvention durch den Arbeitgeber erhalten.<br />

Um dem betroffenen Personenkreis auch eine langfristige Beschäftigungsperspektive<br />

zu geben, sieht der § 16e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> die Möglichkeit der unbefristeten<br />

Dauerförderung vor.<br />

Eine Voraussetzung für die Weiterförderung der Beschäftigungsalternative<br />

„JobPerspektive“ gemäß § 16e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ist zunächst nach Ablauf der ersten<br />

24-monatigen Förderphase erfüllt. Der Beschäftigungszuschuss soll im Anschluss<br />

unbefristet erbracht werden, wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt ohne die Förderung voraussichtlich auch für weitere<br />

24 Monate erfolglos bliebe. Dies traf bis zum 31.12.<strong>2010</strong> für 9 Arbeitnehmer/innen<br />

zu; sie erhielten von den Arbeitgebern entsprechend der Voraussetzungen<br />

unbefristete Arbeitsverträge.<br />

32 Arbeitnehmer/innen befinden sich weiterhin im Beschäftigungsprozess<br />

der „JobPerspektive“ gemäß § 16e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> in der ersten Förderphase von 24<br />

Monaten.

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