Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld
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Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld
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7. Förderinstrumente<br />
Es zeigt sich, dass neben den gruppenorientierten Angeboten immer mehr<br />
individuelle Einzelangebote und Förderinstrumente <strong>zur</strong> Vermittlung eines<br />
Arbeitsplatzes durch den kommunalen Grundsicherungsträger eingesetzt<br />
werden müssen.<br />
Hierbei werden folgende Förderinstrumente eingesetzt:<br />
• Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber<br />
• Beauftragung privater Arbeitsvermittler<br />
• Vermittlungsorientiertes Einzelcoaching<br />
• Leistungen aus dem Vermittlungsbudget<br />
• Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein)<br />
Darüber hinaus beinhaltet die Vermittlungsunterstützung folgende Angebote:<br />
• Arbeitgeberservice<br />
• Praktikumsbegleitung<br />
• Ausbildungsplatzvermittlung<br />
• Bewerberforen in allen Städten und Gemeinden <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong><br />
• Bewerbungsseminare<br />
• Existenzgründung und -begleitung<br />
• Integrationsfachdienst (IFD)<br />
• Rehabilitandenberatung<br />
8. Kommunale Leistungen nach § 16a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />
Als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung ist der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong><br />
zusammen mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden auch<br />
für die Sicherstellung der kommunalen Leistungen nach § 16a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zuständig.<br />
Hierzu gehören insbesondere folgende Leistungen:<br />
1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder<br />
oder die häusliche Pflege von Angehörigen<br />
2. die Schuldnerberatung<br />
3. die psychosoziale Betreuung<br />
4. die Suchtberatung<br />
Die Koordinierung und Zugangssteuerung erfolgt hierbei für die <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Leistungsberechtigten<br />
grundsätzlich durch das lokale Fallmanagement vor Ort<br />
in jeder kreisangehörigen Stadt bzw. Gemeinde.<br />
Während die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die<br />
häusliche Pflege von Angehörigen sowie die psychosoziale Betreuung überwiegend<br />
durch kommunale Dienste wie die Stadt- und <strong>Kreis</strong>jugendämter,<br />
die kreiseigene Pflegeberatung oder den sozialpsychiatrischen Dienst <strong>des</strong><br />
<strong>Kreis</strong>gesundheitsamtes koordiniert werden, wird die Schuldner- und Suchtberatung<br />
im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> durch beauftragte Einrichtungen der Wohlfahrtspflege<br />
wahrgenommen.<br />
Zentrum für Arbeit - <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
Förderangebote<br />
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