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Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld

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7. Förderinstrumente<br />

Es zeigt sich, dass neben den gruppenorientierten Angeboten immer mehr<br />

individuelle Einzelangebote und Förderinstrumente <strong>zur</strong> Vermittlung eines<br />

Arbeitsplatzes durch den kommunalen Grundsicherungsträger eingesetzt<br />

werden müssen.<br />

Hierbei werden folgende Förderinstrumente eingesetzt:<br />

• Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber<br />

• Beauftragung privater Arbeitsvermittler<br />

• Vermittlungsorientiertes Einzelcoaching<br />

• Leistungen aus dem Vermittlungsbudget<br />

• Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein)<br />

Darüber hinaus beinhaltet die Vermittlungsunterstützung folgende Angebote:<br />

• Arbeitgeberservice<br />

• Praktikumsbegleitung<br />

• Ausbildungsplatzvermittlung<br />

• Bewerberforen in allen Städten und Gemeinden <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong><br />

• Bewerbungsseminare<br />

• Existenzgründung und -begleitung<br />

• Integrationsfachdienst (IFD)<br />

• Rehabilitandenberatung<br />

8. Kommunale Leistungen nach § 16a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung ist der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong><br />

zusammen mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden auch<br />

für die Sicherstellung der kommunalen Leistungen nach § 16a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zuständig.<br />

Hierzu gehören insbesondere folgende Leistungen:<br />

1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder<br />

oder die häusliche Pflege von Angehörigen<br />

2. die Schuldnerberatung<br />

3. die psychosoziale Betreuung<br />

4. die Suchtberatung<br />

Die Koordinierung und Zugangssteuerung erfolgt hierbei für die <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Leistungsberechtigten<br />

grundsätzlich durch das lokale Fallmanagement vor Ort<br />

in jeder kreisangehörigen Stadt bzw. Gemeinde.<br />

Während die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die<br />

häusliche Pflege von Angehörigen sowie die psychosoziale Betreuung überwiegend<br />

durch kommunale Dienste wie die Stadt- und <strong>Kreis</strong>jugendämter,<br />

die kreiseigene Pflegeberatung oder den sozialpsychiatrischen Dienst <strong>des</strong><br />

<strong>Kreis</strong>gesundheitsamtes koordiniert werden, wird die Schuldner- und Suchtberatung<br />

im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> durch beauftragte Einrichtungen der Wohlfahrtspflege<br />

wahrgenommen.<br />

Zentrum für Arbeit - <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

Förderangebote<br />

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