Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld
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Zentrum für Arbeit - <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
Erstgespräch<br />
14<br />
<strong>II</strong>I. Leistungen <strong>zur</strong> Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhaltes<br />
1. Eingangsberatung<br />
Für alle potentiellen Leistungsberechtigten findet eine Eingangsberatung vor<br />
Ort, d.h. direkt am Wohnort durch das Fallmanagement <strong>des</strong> örtlichen Zentrums<br />
für Arbeit statt. Im Rahmen einer größtmöglichen Bürgernähe haben<br />
alle elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden Beratungsmöglichkeiten vor<br />
Ort mit entsprechend qualifiziertem und erfahrenem kommunalen Fachpersonal<br />
eingerichtet.<br />
Zu den Aufgaben dieser Eingangsberatung gehören folgende Tätigkeiten:<br />
• Vorprüfung <strong>des</strong> Anliegens<br />
• Hinweis auf Selbsthilfemöglichkeiten<br />
• Beratung bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten<br />
• Prüfung der Zugangsvoraussetzungen<br />
• Antragsberatung, -annahme sowie -prüfung<br />
• Klärung der Erwerbsfähigkeit<br />
• Vorgangs-/Eingangsdokumentation und -statistik<br />
Beratungsgespräch im Rahmen der Eingangsberatung<br />
2. Bedarfsfestsetzung<br />
Im Rahmen der Bedarfsfestsetzung wird der individuelle Anspruch der Antragsteller/innen<br />
auf Leistungen <strong>zur</strong> Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhaltes ermittelt<br />
und durch einen entsprechenden Bewilligungsbescheid festgesetzt.