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Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld

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Zentrum für Arbeit - <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

Erstgespräch<br />

14<br />

<strong>II</strong>I. Leistungen <strong>zur</strong> Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhaltes<br />

1. Eingangsberatung<br />

Für alle potentiellen Leistungsberechtigten findet eine Eingangsberatung vor<br />

Ort, d.h. direkt am Wohnort durch das Fallmanagement <strong>des</strong> örtlichen Zentrums<br />

für Arbeit statt. Im Rahmen einer größtmöglichen Bürgernähe haben<br />

alle elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden Beratungsmöglichkeiten vor<br />

Ort mit entsprechend qualifiziertem und erfahrenem kommunalen Fachpersonal<br />

eingerichtet.<br />

Zu den Aufgaben dieser Eingangsberatung gehören folgende Tätigkeiten:<br />

• Vorprüfung <strong>des</strong> Anliegens<br />

• Hinweis auf Selbsthilfemöglichkeiten<br />

• Beratung bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten<br />

• Prüfung der Zugangsvoraussetzungen<br />

• Antragsberatung, -annahme sowie -prüfung<br />

• Klärung der Erwerbsfähigkeit<br />

• Vorgangs-/Eingangsdokumentation und -statistik<br />

Beratungsgespräch im Rahmen der Eingangsberatung<br />

2. Bedarfsfestsetzung<br />

Im Rahmen der Bedarfsfestsetzung wird der individuelle Anspruch der Antragsteller/innen<br />

auf Leistungen <strong>zur</strong> Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhaltes ermittelt<br />

und durch einen entsprechenden Bewilligungsbescheid festgesetzt.

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