Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld
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Zentrum für Arbeit - <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
400<br />
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100<br />
50<br />
0<br />
24<br />
Gestellte Anträge<br />
Bewilligungen -<br />
allg. EGZ<br />
10. Eingliederungszuschuss<br />
Zur Unterstützung der Bemühungen, die Hilfebedürftigen auf dem ersten<br />
Arbeitsmarkt zu vermitteln, können Arbeitgebern als Anreiz <strong>zur</strong> Einstellung<br />
von Arbeitnehmern/innen mit Vermittlungshemmnissen Zuschüsse zu den<br />
Arbeitsentgelten gewährt werden, wenn deren Vermittlung wegen in der<br />
Person liegender Umstände erschwert ist.<br />
Entscheidend ist hierbei, ob der/die Arbeitsuchende im Vergleich zu anderen<br />
Bewerbern, mit denen er oder sie auf dem Arbeitsmarkt konkurriert, in<br />
der Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt ist und dadurch die Vermittlung<br />
erschwert wird. Zur Feststellung der Förderfähigkeit sind die individuellen<br />
Leistungsdefizite in Bezug zu setzen zu den Anforderungen <strong>des</strong> konkreten<br />
Arbeitsplatzes. Ergeben sich hieraus Nachteile in der persönlichen Wettbewerbsfähigkeit,<br />
kann dem Arbeitgeber ein Eingliederungszuschuss gewährt<br />
werden.<br />
Beispiele für Vermittlungshemmnisse sind insbesondere:<br />
• Behinderung/Krankheit<br />
• fehlende Qualifikation<br />
• Langzeitarbeitslosigkeit<br />
• Defizite in der Ausbildung<br />
• Berufsrückkehr<br />
Im Jahre 2008 waren von Arbeitgebern 352 Anträge auf Zuschüsse für die<br />
Einstellung von Arbeitnehmern/innen mit Vermittlungshemmnissen gestellt<br />
worden. Im Jahr 2009 waren es 289 Anträge und in <strong>2010</strong> noch 254 Anträge.<br />
Eingliederungszuschuss 2008 - <strong>2010</strong><br />
Bewilligungen - U<br />
U<br />
25<br />
Bewilligungen -<br />
50+<br />
Bewilligungen<br />
IFD / Schwerbeh.<br />
Ablehnungen<br />
vorzeitig beendet<br />
2008<br />
2009<br />
<strong>2010</strong>