Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld
Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld
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Die Erfahrungen, die der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> im Rahmen dieser Prüfungen gemacht<br />
hat, sind durchweg positiv.<br />
Die fachaufsichtliche Prüfung ermöglicht es dem <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>, festzustellen,<br />
in welchen Bereichen Probleme bei den Städten und Gemeinden gegeben<br />
sind. Es können insofern im Rahmen der fachaufsichtlichen Prüfung<br />
Hinweise gegeben werden, wie die zukünftige Arbeitsweise optimiert werden<br />
kann.<br />
3. Gemeindliche Prüfung<br />
Gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sind in die<br />
Prüfung <strong>des</strong> Jahresabschlusses die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge<br />
aus delegierten Aufgaben auch dann einzubeziehen, wenn die Zahlungsvorgänge<br />
selbst durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden und<br />
insgesamt finanziell von erheblicher Bedeutung.<br />
Die Prüfung von Verwaltungsvorgängen aus delegierten Aufgaben erfolgt<br />
daher durch die örtlichen Rechnungsprüfungsausschüsse bzw. durch die örtlichen<br />
Prüfungsämter.<br />
4. Trägercontrolling<br />
Das Zentrum für Arbeit <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> setzt sowohl Einzel- und Gruppenmaßnahmen,<br />
als auch arbeitsmarktintegrative Förderinstrumente ein.<br />
Im Rahmen <strong>des</strong> Controllings und Abrechnungswesens erfolgt hierbei sowohl<br />
eine interne Prüfung der von den Trägern bzw. Arbeitgebern im Rahmen<br />
der Berichtspflichten beim <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> ein<strong>zur</strong>eichenden Unterlagen und<br />
Nachweise, als auch eine externe Prüfung der Situation und Unterlagen vor<br />
Ort.<br />
Um das externe – auch unangemeldete – Trägercontrolling auszubauen, erfolgte<br />
<strong>2010</strong> mit einem Stellenanteil von 0,2 VZÄ eine Verstärkung dieses<br />
Bereiches.<br />
Im Zuge sowohl der internen als auch externen Prüfungen wurden keine Beanstandungen<br />
festgestellt, die auch nur in Teilbereichen eine sofortige Beendigung<br />
der Maßnahme oder eine Rücknahme der Beauftragung gerechtfertigt<br />
hätten. Insbesondere wurden keine Mängel festgestellt, die die grundsätzliche<br />
Eignung eines Anbieters als Maßnahmeträger in Frage stellten.<br />
Festgestellte Defizite, Minderleistungen bzw. Mängel – in der Regel rein organisatorischer<br />
Art bzw. Nichteinhaltungen von Berichtsterminen - wurden<br />
in Abstimmung mit den Trägern zeitnah abgestellt, etwaige Überzahlungen<br />
verrechnet, unklare Bereiche im Rahmen der jeweils folgenden Maßnahmeaufrufe<br />
festgelegt bzw. durch die Einführung oder Aktualisierung von<br />
Richtlinien korrigiert.<br />
Zentrum für Arbeit - <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
Prüfung durch die<br />
örtliche Rechnungsprüfung<br />
Prüfung der<br />
Maßnahmeträger<br />
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