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Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld

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Die Erfahrungen, die der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> im Rahmen dieser Prüfungen gemacht<br />

hat, sind durchweg positiv.<br />

Die fachaufsichtliche Prüfung ermöglicht es dem <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>, festzustellen,<br />

in welchen Bereichen Probleme bei den Städten und Gemeinden gegeben<br />

sind. Es können insofern im Rahmen der fachaufsichtlichen Prüfung<br />

Hinweise gegeben werden, wie die zukünftige Arbeitsweise optimiert werden<br />

kann.<br />

3. Gemeindliche Prüfung<br />

Gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sind in die<br />

Prüfung <strong>des</strong> Jahresabschlusses die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge<br />

aus delegierten Aufgaben auch dann einzubeziehen, wenn die Zahlungsvorgänge<br />

selbst durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden und<br />

insgesamt finanziell von erheblicher Bedeutung.<br />

Die Prüfung von Verwaltungsvorgängen aus delegierten Aufgaben erfolgt<br />

daher durch die örtlichen Rechnungsprüfungsausschüsse bzw. durch die örtlichen<br />

Prüfungsämter.<br />

4. Trägercontrolling<br />

Das Zentrum für Arbeit <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> setzt sowohl Einzel- und Gruppenmaßnahmen,<br />

als auch arbeitsmarktintegrative Förderinstrumente ein.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Controllings und Abrechnungswesens erfolgt hierbei sowohl<br />

eine interne Prüfung der von den Trägern bzw. Arbeitgebern im Rahmen<br />

der Berichtspflichten beim <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> ein<strong>zur</strong>eichenden Unterlagen und<br />

Nachweise, als auch eine externe Prüfung der Situation und Unterlagen vor<br />

Ort.<br />

Um das externe – auch unangemeldete – Trägercontrolling auszubauen, erfolgte<br />

<strong>2010</strong> mit einem Stellenanteil von 0,2 VZÄ eine Verstärkung dieses<br />

Bereiches.<br />

Im Zuge sowohl der internen als auch externen Prüfungen wurden keine Beanstandungen<br />

festgestellt, die auch nur in Teilbereichen eine sofortige Beendigung<br />

der Maßnahme oder eine Rücknahme der Beauftragung gerechtfertigt<br />

hätten. Insbesondere wurden keine Mängel festgestellt, die die grundsätzliche<br />

Eignung eines Anbieters als Maßnahmeträger in Frage stellten.<br />

Festgestellte Defizite, Minderleistungen bzw. Mängel – in der Regel rein organisatorischer<br />

Art bzw. Nichteinhaltungen von Berichtsterminen - wurden<br />

in Abstimmung mit den Trägern zeitnah abgestellt, etwaige Überzahlungen<br />

verrechnet, unklare Bereiche im Rahmen der jeweils folgenden Maßnahmeaufrufe<br />

festgelegt bzw. durch die Einführung oder Aktualisierung von<br />

Richtlinien korrigiert.<br />

Zentrum für Arbeit - <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

Prüfung durch die<br />

örtliche Rechnungsprüfung<br />

Prüfung der<br />

Maßnahmeträger<br />

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