Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld
Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld
Jahresbericht 2010 zur Umsetzung des SGB II - Kreis Coesfeld
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5. Teilnehmerbeschwerdemanagement<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> arbeitet im Bereich <strong>des</strong> Teilnehmerbeschwerdemanagements<br />
mit einem formellen Verfahren. Unter anderem ist geregelt, dass Beschwerden<br />
von Maßnahmeteilnehmern/innen ausschließlich schriftlich <strong>zur</strong><br />
Einleitung eines formellen Verfahrens direkt an den <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> zu richten<br />
sind. Beim telefonischen Eingehen von Beschwerden bzw. beim persönlichen<br />
Vortrag wird der/die Beschwerdeführer/in auf das Erfordernis der Schriftform<br />
hingewiesen.<br />
Nach Eingang der Stellungnahme <strong>des</strong> Maßnahmeträgers <strong>zur</strong> Eingabe <strong>des</strong>/der<br />
Teilnehmers/in erfolgt zeitnah eine abschließende Prüfung, ob die Beschwerde<br />
unbegründet oder begründet ist.<br />
Das Ergebnis der Prüfung wird im Rahmen <strong>des</strong> Maßnahmecontrollings sowie<br />
bei künftigen Ausschreibungen berücksichtigt. Bei begründeten Beanstandungen<br />
wird der Maßnahmeträger angewiesen, die Mängel umgehend<br />
abzustellen.<br />
Die Betrachtung der vier eingereichten Teilnehmerbeschwerden ergab, dass<br />
es sich oft um zwischenmenschliche bzw. kommunikative Probleme zwischen<br />
Teilnehmer/in und Trägermitarbeitern/innen handelte und weniger um<br />
inhaltliche oder organisatorische Defizite bei der Maßnahmenumsetzung,<br />
welche jedoch in der Regel zeitnah abgestellt werden konnten.<br />
Der Vergleich zwischen der jährlichen Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
und der Zahl der formellen Teilnehmerbeschwerden zeigt auch unter<br />
Berücksichtigung einer möglichen Dunkelziffer, eine grundsätzliche Zufriedenheit<br />
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den vorgehaltenen Integrationsangeboten<br />
und ihrer <strong>Umsetzung</strong> vor Ort.<br />
6. Prüfung der Beitragszahlung an die Rentenversicherungsträger<br />
Bei den Leistungsträgern <strong>des</strong> Arbeitslosengel<strong>des</strong> <strong>II</strong> müssen min<strong>des</strong>tens alle<br />
vier Jahre durch einen Träger der Rentenversicherung die rechtzeitige und<br />
vollständige Zahlung der Pflichtbeiträge <strong>zur</strong> Rentenversicherung geprüft<br />
werden. Im Berichtszeitraum <strong>2010</strong> fand zu diesem Zweck keine solche Prüfung<br />
beim <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> und <strong>des</strong>sen Kommunen statt. Die letzte Prüfung<br />
wurde im Jahre 2009 durchgeführt.<br />
7. Krankenversicherung<br />
Der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> nimmt als zugelassener kommunaler Träger auch die<br />
Aufgabe der Meldung der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtigen<br />
Arbeitslosengeld <strong>II</strong> – Bezieher/innen sowie der entsprechenden<br />
Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen an die zuständigen<br />
Krankenkassen bzw. seit dem 01.01.2009 an den Gesundheitsfonds<br />
wahr.<br />
Die Krankenkassen und das Bun<strong>des</strong>versicherungsamt für Zeiten ab dem<br />
01.01.2009 sind <strong>zur</strong> Prüfung der Beitragszahlungen für die versicherungspflichtigen<br />
Bezieher/innen von Arbeitslosengeld <strong>II</strong> berechtigt.<br />
Zentrum für Arbeit - <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
Prüfung durch<br />
Rentenversicherungsträger<br />
Prüfung durch<br />
Krankenversicherungsträger<br />
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