Protokoll vom 08.11.2011 (187 KB) - .PDF - in der Gemeinde ...
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4. Punkt: Flächenwidmungsplan;<br />
b) Beschlussfassung über den FWP-Än<strong>der</strong>ungsplan<br />
Nr. 43/Pfitzner und Joachimbauer Az. BauRo 031/20<br />
Berichterstatter: Bgm. Johann Reschenhofer<br />
Sachverhalt:<br />
In <strong>der</strong> Sitzung am 19.05.2011 fasste <strong>der</strong> GR den Beschluss, zum FWP Nr. 4 e<strong>in</strong><br />
Än<strong>der</strong>ungsverfahren für das nachstehend angeführte Umwidmungsansuchen e<strong>in</strong>zuleiten.<br />
Ansuchen des Herrn Jürgen Pfitzner und <strong>der</strong> Frau Manuela Joachimbauer/5122 Salzachr<strong>in</strong>g<br />
12 sowie <strong>der</strong> Ehegatten Franz und Aloisia Joachimbauer/D-Zeilarn <strong>vom</strong> 14.09.2010 um<br />
Umwidmung e<strong>in</strong>er 2.017 m2 großen Teilfläche <strong>der</strong> Parz. 937/9, KG. Unterkriebach, von<br />
Grünland <strong>in</strong> Bauland/Wohnbaugebiet<br />
Anschließend fand <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 10.06. bis 10.08.2011 das Stellungnahmeverfahren statt.<br />
Die e<strong>in</strong>gelangten Stellungnahmen werden den GRM zur Kenntnis gebracht. Zum<br />
Än<strong>der</strong>ungswunsch Pfitzner/Joachimbauer, <strong>der</strong> im Än<strong>der</strong>ungsplan Nr. 4.43 dargestellt ist,<br />
liegen zwar grundsätzlich positive Stellungnahmen vor, es wurde aber auf e<strong>in</strong>e gewisse<br />
Erhöhung des Gefährdungspotenzials aus dem verr<strong>in</strong>gerten Abstand zum Waldbestand für<br />
e<strong>in</strong> künftig zu errichtendes Wohnhaus h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
E<strong>in</strong>e Planauflage nach § 36 Abs. 4 Oö. ROG war nicht erfor<strong>der</strong>lich, da die von <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
Betroffenen vor <strong>der</strong> Beschlussfassung verständigt wurden.<br />
In <strong>der</strong> GR-Sitzung am 11.10.2011 wurde dieser Än<strong>der</strong>ungsplan beraten, <strong>der</strong> Punkt aber für<br />
weitere Abklärungen zurückgestellt. Die Fam. Pfitzner und Joachimbauer hat mit Schreiben<br />
v. 28.10.2011 e<strong>in</strong>en Vermessungsplanentwurf Nr. 2 des Geometers Dipl.Ing. Werner<br />
Müller/Braunau vorgelegt, <strong>der</strong> nunmehr e<strong>in</strong>en Abstand zum östlichen gelegenen Waldstück<br />
von 25 m vorsieht. Die Umwidmungsfläche verr<strong>in</strong>gert sich dadurch auf ca. 1.800 m2.<br />
Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zur<br />
Debatte:<br />
GRM Otto Wengler erkundigt sich, ob <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de durch die Umwidmung Kosten<br />
entstehen würden. Der Bgm. gibt dazu die Auskunft, die Grundeigentümer hätten<br />
zugesichert, die sich ergebenden Aufwendungen zu tragen. GVM Rupert Plasser kritisiert,<br />
dass <strong>der</strong> vere<strong>in</strong>barte generelle 30 m Abstand zum Waldrand nun unterschritten werde. Bgm.<br />
Johann Reschenhofer entgegnet, die 30 m seien nur e<strong>in</strong> Richtwert, <strong>vom</strong> Sachverständigen<br />
<strong>der</strong> Forstabteilung sei e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destabstand von 20 m verlangt und auch nochmals bestätigt<br />
worden. Zur Anfrage von GR-EM Helga Weilbuchner nach Haftungsfolgen für die Geme<strong>in</strong>de,<br />
zeigt sich <strong>der</strong> Bgm. überzeugt, dies sei nicht zu befürchten, wenn auf die ev. Gefährdung<br />
durch den angrenzenden Wald h<strong>in</strong>gewiesen würde. GRM Otto Wengler er<strong>in</strong>nert, <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
letzten Sitzung seien trotzdem die 30 m Abstand gewünscht worden. GVM Horst Grumbach<br />
ergänzt, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fraktionsbesprechung habe man 28,5 m akzeptiert. Allerd<strong>in</strong>gs nimmt er an,<br />
die Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> Abstandgrenzen könne Beispielwirkung haben. Weiters sieht er e<strong>in</strong><br />
Risiko durch die Nähe zum Salzachhang. GRM Otto Wengler fragt, ob Rechtsnachfolger an<br />
die getroffenen Absprachen gebunden seien. Der AL sagt zu, dies werde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Vere<strong>in</strong>barung festgehalten. GVM He<strong>in</strong>rich Taitl stellt fest, dass das Schreiben <strong>der</strong> Fam.<br />
Joachimbauer – Pfitzner <strong>vom</strong> 28.10.2011 ke<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artigen Zusicherungen enthalte und<br />
möchte wissen, ob e<strong>in</strong> zusätzliches Übere<strong>in</strong>kommen abgeschlossen werde. GVM Horst<br />
Grumbach würde e<strong>in</strong>e schriftliche Abmachung jedenfalls begrüßen.