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Protokoll vom 08.11.2011 (187 KB) - .PDF - in der Gemeinde ...

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27.10.2011 unter Bekanntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung erfolgt ist und die Abhaltung <strong>der</strong><br />

Sitzung durch Anschlag an <strong>der</strong> Amtstafel am 27.10.2011 öffentlich kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die Verhandlungsschriften über die Sitzungen <strong>vom</strong> 03.05.2011 und 04.08.2011 bis zur<br />

heutigen Sitzung während <strong>der</strong> Amtsstunden im Geme<strong>in</strong>deamt zur E<strong>in</strong>sicht aufgelegen<br />

s<strong>in</strong>d und bis zum Sitzungsende E<strong>in</strong>wendungen e<strong>in</strong>gebracht werden können;<br />

e) die Verhandlungsschrift über die Sitzung <strong>vom</strong> 11.10.2011 während <strong>der</strong> Amtsstunden im<br />

Geme<strong>in</strong>deamt zur E<strong>in</strong>sicht aufliegt.<br />

Die Sitzungsprotokolle über die letzten Sitzungen <strong>vom</strong> 07.09.2010, 19.05.2011, 07.06.2011,<br />

12.07.2011, 02.08.2011 und 13.09.2011 konnten aus zeitlichen Gründen noch nicht fertig<br />

gestellt werden; <strong>der</strong>en Vorlage erfolgt bei <strong>der</strong> nächsten Sitzung.<br />

Der Tagesordnungspunkt 9 wird <strong>vom</strong> Bürgermeister gem. § 46 Abs. 4 Oö. GemO. 1990 von<br />

<strong>der</strong> Tagesordnung abgesetzt.<br />

Vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Beratung über die Tagesordnungspunkte unterbricht <strong>der</strong> Bürgermeister die<br />

Sitzung zur Abhaltung <strong>der</strong> Bürgerfragestunde gem. § 53 Abs. 5 Oö. GemO..<br />

Es erfolgt ke<strong>in</strong>e Wortmeldung, die Sitzung wird fortgesetzt.<br />

1. Punkt: Nachtragsvoranschlag 2011<br />

a) Festsetzung <strong>der</strong> Grenzwerte für die Erläuterung <strong>der</strong><br />

Unterschiedsbeträge zum Rechnungsabschluss Az. F<strong>in</strong> 902<br />

Berichterstatter: Bgm. Johann Reschenhofer<br />

Sachverhalt:<br />

Die Oö. Geme<strong>in</strong>dehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung (GemHKRO) sieht im § 73<br />

Abs. 1 Z. 8 vor, dass <strong>der</strong> GR festzulegen hat, ab welchem Ausmaß Abweichungen zwischen<br />

den RA-Summen und den VA- bzw. NVA-Summen zu erläutern s<strong>in</strong>d. Damit können die<br />

Geme<strong>in</strong>den dieses Erfor<strong>der</strong>nis besser auf die jeweilige Budgetgröße abstimmen. Im E<strong>in</strong>vernehmen<br />

mit <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>debuchhaltung schlägt <strong>der</strong> GV vor, als Grenzwerte 5 % und zugleich<br />

€ 5.000,-- vorzusehen.<br />

Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zur<br />

Debatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.<br />

Antrag:<br />

Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschluss<br />

zu fassen:<br />

"Gem. § 73 Abs. 1 Z. 8 GemHKRO wird festgelegt, dass Unterschiedsbeträge zwischen den<br />

veranschlagten Beträgen und den Rechnungsabschluss-Summen zu erläutern s<strong>in</strong>d, wenn<br />

diese mehr als 5 % und zugleich € 5.000,-- überschreiten."<br />

Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.

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