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Protokoll vom 08.11.2011 (187 KB) - .PDF - in der Gemeinde ...

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<strong>in</strong> den Ausgaben mit € 2.852.000,00<br />

(gegenüber € 2.308.000,00 im<br />

außerordentlichen Voranschlag)<br />

festgesetzt.<br />

B) Die Steuerhebesätze 2011 werden nicht geän<strong>der</strong>t.“<br />

Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.<br />

Abstimmungsergebnis/Beschluss:<br />

Der Antrag des Bürgermeisters wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte<br />

durch Erheben <strong>der</strong> Hand.<br />

2. Punkt: Nachtragsvoranschlag 2011 <strong>der</strong> "Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KG":<br />

a) Festsetzung <strong>der</strong> Grenzwerte für die Erläuterung <strong>der</strong><br />

Unterschiedsbeträge zum Rechnungsabschluss Az. F<strong>in</strong> 880<br />

Berichterstatter: Bgm. Johann Reschenhofer<br />

Sachverhalt:<br />

Gemäß dem Gesellschaftsvertrag <strong>der</strong> KEG „Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach & Co KEG“, nunmehr Co KG, <strong>vom</strong> 21.03.2006 hat <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong> zur<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach (Komplementär) e<strong>in</strong>en<br />

Nachtragsvoranschlag zu erstellen und <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de (Kommanditist<strong>in</strong>) zur Genehmigung<br />

vorzulegen.<br />

Die Oö. Geme<strong>in</strong>dehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung (GemHKRO) sieht im § 73<br />

Abs. 1 Z. 8 vor, dass <strong>der</strong> GR festzulegen hat, ab welchem Ausmaß Abweichungen zwischen<br />

den RA-Summen und den VA- bzw. NVA-Summen zu erläutern s<strong>in</strong>d. Damit kann dieses<br />

Erfor<strong>der</strong>nis besser auf die jeweilige Budgetgröße abstimmt werden. Der Obmann des<br />

Vere<strong>in</strong>s zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach Karl Gerstlohner<br />

schlägt vor, als Grenzwerte 5 % und zugleich € 5.000,-- vorzusehen.<br />

Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zur<br />

Debatte: ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.<br />

Antrag:<br />

Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschluss<br />

zu fassen:<br />

"Gem. § 73 Abs. 1 Z. 8 GemHKRO wird festgelegt, dass Unterschiedsbeträge zwischen den<br />

veranschlagten Beträgen und den Rechnungsabschluss-Summen zu erläutern s<strong>in</strong>d, wenn<br />

diese mehr als 5 % und zugleich € 5.000,-- überschreiten."<br />

Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.

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