Investmentfonds und Steuern
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7Beispiel 7:<br />
Private Veräußerungsgewinne<br />
(Spekulationsgewinne)<br />
Herr Huber verkaufte am 5. 10. 2007, zu einem<br />
Rücknahmepreis abzüglich Zwischengewinn<br />
von € 588,04, aus seinem Depot die Hälfte<br />
seiner in Girosammelverwahrung liegenden<br />
300 Anteile an dem thesaurierenden Fonds<br />
Allianz-dit Thesaurus, die er in drei Schritten<br />
erworben hatte: 140 Stück am 14. 6. 2006,<br />
60 Stück am 5. 10. 2006 <strong>und</strong> 100 Stück am<br />
16. 7. 2007. Mithin lässt sich für 10 der verkauften<br />
Anteile ausschließen, dass sie<br />
außerhalb der am 6. 10. 2006 beginnenden<br />
Jahresfrist gekauft worden sind.<br />
Da Herr Huber auch innerhalb der Jahresfrist<br />
zugekauft hat, ist die „Fifo“-Methode anzuwenden.<br />
Sie betrachtet die zuerst, also am<br />
5. 10. 2006, erworbenen Anteile als verkauft.<br />
Deren Ausgabepreis, abzüglich Zwischengewinn,<br />
von € 480,51 wird bei der Berechnung<br />
des Veräußerungsgewinns zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
Außerdem ist pro Anteil die Thesaurierung<br />
(ausschüttungsgleiche Erträge) vom<br />
31. 12. 2006 zu berücksichtigen, da sie innerhalb<br />
der Frist erfolgt ist. Daher sind pro<br />
Allianz-dit Thesaurus<br />
Verkauf 5. 10. 2007, Rücknahmepreis<br />
davon Zwischengewinn<br />
Ausgabepreis abzüglich Zwischengewinn<br />
Kauf 16. 7. 2007, Ausgabepreis<br />
davon Zwischengewinn<br />
Ausgabepreis abzüglich Zwischengewinn<br />
Kauf 05. 10. 2006, Ausgabepreis<br />
davon Zwischengewinn<br />
Ausgabepreis abzüglich Zwischengewinn<br />
Kauf 14. 6. 2006, Ausgabepreis<br />
davon Zwischengewinn<br />
Ausgabepreis abzüglich Zwischengewinn<br />
Jahresfrist zutreffend<br />
Ausgabepreis abzüglich Zwischengewinn 5. 10. 2006<br />
Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 31. 12. 2006<br />
Anteil weitere € 7,28948 vom Verkaufserlös<br />
abzuziehen. Dadurch errechnet sich ein<br />
Veräußerungsgewinn von € 1.002,41, der<br />
die jährliche Freigrenze von € 512 übersteigt<br />
<strong>und</strong> daher voll steuerpflichtig ist. Nicht<br />
beachtet wird der Wertrückgang der am<br />
16. 7. 2007 erworbenen Anteile.<br />
Hätte Herr Huber den Verkauf um nur einen<br />
Tag hinausgeschoben, wäre kein steuerpflichtiger<br />
Veräußerungsgewinn angefallen,<br />
da sich in diesem Fall für keinen der verkauften<br />
Anteile hätte ausschließen lassen, dass<br />
er außerhalb der Jahresfrist erworben wurde.<br />
Abgeltungssteuer ab 2009<br />
Unter dem neuen Recht der Abgeltungssteuer<br />
entfallen ab 2009 die einjährige Haltedauer,<br />
nach deren Ablauf realisierte Veräußerungsgewinne<br />
steuerfrei werden, sowie die Freigrenze<br />
in Höhe von € 512 für steuerpflichtige<br />
Veräußerungsgewinne. Dadurch werden<br />
realisierte private Veräußerungsgewinne<br />
steuerpflichtig. Weiterhin können steuerliche<br />
Veräußerungsverluste ein Jahr rück-<br />
<strong>und</strong> zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden.<br />
Jahresfrist<br />
zutreffend<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
Stück Euro<br />
pro Anteil<br />
150<br />
100<br />
60<br />
140<br />
10<br />
10<br />
10<br />
588,17<br />
0,13<br />
588,04<br />
629,37<br />
0,11<br />
629,26<br />
480,55<br />
0,04<br />
480,51<br />
414,17<br />
0,03<br />
414,14<br />
588,04<br />
480,51<br />
7,28948<br />
Veräußerungsgewinn,<br />
Euro<br />
5.880,40<br />
4.805,10<br />
72,89<br />
Veräußerungsgewinn 1.002,41<br />
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