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Investmentfonds und Steuern

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Steuer-ABC<br />

Abgeltungssteuer<br />

Das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008<br />

führt unter anderem im Jahr 2009 eine 25 %ige<br />

Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte ein.<br />

Sie ersetzt die bisher geltende Kapitalertragsteuer<br />

auf Zinsen ( Zinsabschlag) <strong>und</strong> auf<br />

inländische Dividenden (KESt). Siehe im Einzelnen<br />

Tabelle „Was ändert sich durch die Abgeltungssteuer<br />

ab 2009?“ auf den Seiten<br />

42 <strong>und</strong> 43.<br />

Arbeitnehmer-Sparzulage<br />

Die Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame<br />

Leistungen ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung<br />

zu beantragen. Als<br />

Beleg dient die Bescheinigung des depotführenden<br />

Kreditinstituts über die eingezahlten<br />

Beträge.<br />

Ausgabeaufschlag<br />

Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die<br />

beim Kauf von Fondsanteilen anfällt <strong>und</strong><br />

Kosten für Vertrieb, Marketing <strong>und</strong> Beratung<br />

deckt. Gezahlte Ausgabeaufschläge können<br />

nicht als Werbungskosten geltend gemacht<br />

werden. Sie werden aber als Anschaf fungskosten<br />

berücksichtigt, wenn Gewinne aus<br />

privaten Veräußerungsgeschäften zu ermitteln<br />

sind.<br />

Ausländische Quellensteuer<br />

In einigen Ländern unterliegen die Erträge<br />

aus Wertpapieren einem Steuerabzug. <strong>Investmentfonds</strong><br />

fließen diese Erträge dann um<br />

diese ausländische Quellensteuer gekürzt zu.<br />

Anleger können in ihrer Einkommensteuererklärung<br />

meist wählen, ob sie die gezahlte<br />

ausländische Quellensteuer auf ihre Steuerschuld<br />

anrechnen oder aber bei der Ermittlung<br />

ihrer Gesamteinkünfte steuerlich absetzen.<br />

In bestimmten Fällen ist jedoch entweder<br />

nur Anrechnung oder nur Abzug möglich.<br />

Voraussetzung ist, dass die ausländische<br />

Quellensteuer im Inland anrechenbar ist.<br />

Eine unmittelbare Vergütung durch das depotführende<br />

Kreditinstitut, etwa aufgr<strong>und</strong><br />

eines Freistellungsauftrages oder einer<br />

NV-Bescheinigung, ist nicht möglich.<br />

38<br />

Ausschüttung<br />

Ausschüttende <strong>Investmentfonds</strong>, der häufigste<br />

Fondstyp, zahlen gr<strong>und</strong>sätzlich ihre<br />

ordentlichen Erträge (im Wesentlichen Zins-<br />

<strong>und</strong> Dividendeneinnahmen) <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

ihr außerordentliches Ergebnis (Kursveränderungen<br />

<strong>und</strong> die Resultate von Derivatgeschäften)<br />

in regelmäßigen Abständen – meist<br />

jährlich – an ihre Anteilinhaber in Form einer<br />

Ausschüttung aus. Die Ausschüttung der<br />

Erträge kann steuerpflichtige <strong>und</strong> steuerfreie<br />

Anteile enthalten. Der Gegensatz zur Ausschüttung<br />

ist die Thesaurierung, bei der die<br />

Erträge im Fonds wiederangelegt werden.<br />

Depotverwahrung<br />

Wertpapiere, darunter Investmentanteile,<br />

werden in der Regel in einem Depotkonto<br />

bei einem Kreditinstitut verwahrt. Auch inländische<br />

Investmentgesellschaften können<br />

solche Depotkonten führen. Über das depotführende<br />

Kreditinstitut erhalten Anleger Steuerbescheinigungen<br />

<strong>und</strong> andere wichtige Informationen<br />

zu ihrer Fondsanlage. Die Befreiung<br />

von Abschlagsteuern wie Zinsabschlag<br />

<strong>und</strong> Kapitalertragsteuer (KESt) ist nur für<br />

im Inland depotverwahrte Investmentanteile<br />

möglich.<br />

Freibetrag<br />

Ein Freibetrag ist von der Besteuerung<br />

ausgenommen.<br />

Freigrenze<br />

Die Besteuerung eines Betrages setzt erst<br />

oberhalb einer Freigrenze ein, erfasst ihn<br />

dann jedoch voll.<br />

Fondsgesellschaft<br />

Siehe Kapitalanlagegesellschaft.<br />

Freistellungsauftrag<br />

Bankk<strong>und</strong>en können ab 2007 jährlich Kapitalerträge<br />

von bis zu € 801 pro Anleger bei Einzelveranlagung<br />

<strong>und</strong> bis zu € 1.602 bei steuerlich<br />

zusammen veranlagten Ehegatten vom<br />

Zinsabschlag <strong>und</strong> der Kapitalertragsteuer<br />

(KESt), jeweils mit dem Solidaritätszu-

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