Investmentfonds und Steuern
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So füllen Sie die Anlage KAP aus<br />
Erträge aus inländischen Fonds<br />
Auf der Vorderseite der Anlage KAP (Seite 1)<br />
geben Sie die steuerpflichtigen Erträge Ihrer<br />
inländischen Fonds getrennt nach folgenden<br />
Kategorien an:<br />
Zinsen <strong>und</strong> andere Erträge (ohne Dividenden)<br />
aus inländischen Investmentanteilen tragen<br />
Sie in die Anlage KAP, Zeile 8, Spalten 1 <strong>und</strong> 2<br />
ein.<br />
26<br />
Q Die Angaben entnehmen Sie den<br />
Steuerbescheinigungen des depotführenden<br />
Kreditinstituts oder dem Jahresbericht<br />
des Fonds. Wenn Sie verschiedene Fonds<br />
halten, tragen Sie die Gesamtsumme ein.<br />
Rechnen Sie eventuelle Zwischengewinne<br />
hinzu, die beim Verkauf inländischer<br />
Fondsanteile realisiert wurden.<br />
Deren Höhe entnehmen Sie den Verkaufsabrechnungen<br />
des ausführenden<br />
Kreditinstituts.<br />
Ziehen Sie Zwischengewinne ab, die<br />
beim Erwerb inländischer Fondsanteile<br />
im selben Kalenderjahr bereits von Ihnen<br />
bezahlt wurden. Deren Höhe entnehmen<br />
Sie den Kaufabrechnungen des ausführenden<br />
Kreditinstituts.<br />
W Bereits einbehaltenen Zinsabschlag<br />
tragen Sie zur Anrechnung in Zeile 8,<br />
Spalte 3 ein.<br />
Dividenden <strong>und</strong> ähnliche Erträge – Halbeinkünfteverfahren<br />
– aus inländischen Investmentanteilen<br />
tragen Sie in die Anlage KAP, Zeile 19,<br />
Spalten 1 <strong>und</strong> 2 ein.<br />
E Die Angaben entnehmen Sie den Steuerbescheinigungen<br />
des depotführenden<br />
Kreditinstituts oder dem Jahresbericht des<br />
Fonds. Tragen Sie diese Erträge in voller<br />
Höhe ein, obwohl sie nur zur Hälfte steuerpflichtig<br />
sind. Die rechnerische Halbierung<br />
wird vom Finanzamt vorgenommen.<br />
Wenn Sie verschiedene Fonds halten,<br />
tragen Sie die Gesamtsumme ein.<br />
R Einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />
(20 % KESt) auf inländische Dividenden,<br />
die vom Halbeinkünfteverfahren profitieren,<br />
tragen Sie zur Anrechnung in Zeile 19,<br />
Spalte 3 ein.<br />
Erträge aus ausländischen Fonds<br />
Auf der Rückseite der Anlage KAP (Seite 2)<br />
trennen Sie die steuerpflichtigen Erträge<br />
Ihrer ausländischen Fonds nach folgenden<br />
Kategorien:<br />
Zinsen <strong>und</strong> andere Erträge (ohne Dividenden)<br />
aus ausländischen Investmentanteilen (Investmentsteuergesetz)<br />
tragen Sie in die Anlage<br />
KAP, Zeile 32, Spalten 1 <strong>und</strong> 2 ein.<br />
T Die Angaben über Zinsen <strong>und</strong> andere<br />
Erträge (ohne Dividenden) entnehmen Sie<br />
den Steuerbescheinigungen des depotführenden<br />
Kreditinstituts oder dem Jahresbericht<br />
des Fonds. Wenn Sie verschiedene<br />
Fonds halten, tragen Sie die Gesamtsumme<br />
ein.<br />
Rechnen Sie eventuelle Zwischengewinne<br />
hinzu, die beim Verkauf ausländischer<br />
Fondsanteile realisiert wurden. Deren<br />
Höhe entnehmen Sie den Verkaufsabrechnungen<br />
des ausführenden Kreditinstituts.<br />
Auch bei Dividendenerträgen,<br />
die dem Halbeinkünfteverfahrenunterliegen,<br />
ist die volle Summe<br />
der Erträge einzutragen,<br />
nicht nur die steuerpflichtige<br />
Hälfte. Die rechnerische<br />
Halbierung übernimmt<br />
das Finanzamt.