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Investmentfonds und Steuern

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So füllen Sie die Anlage KAP aus<br />

Erträge aus inländischen Fonds<br />

Auf der Vorderseite der Anlage KAP (Seite 1)<br />

geben Sie die steuerpflichtigen Erträge Ihrer<br />

inländischen Fonds getrennt nach folgenden<br />

Kategorien an:<br />

Zinsen <strong>und</strong> andere Erträge (ohne Dividenden)<br />

aus inländischen Investmentanteilen tragen<br />

Sie in die Anlage KAP, Zeile 8, Spalten 1 <strong>und</strong> 2<br />

ein.<br />

26<br />

Q Die Angaben entnehmen Sie den<br />

Steuerbescheinigungen des depotführenden<br />

Kreditinstituts oder dem Jahresbericht<br />

des Fonds. Wenn Sie verschiedene Fonds<br />

halten, tragen Sie die Gesamtsumme ein.<br />

Rechnen Sie eventuelle Zwischengewinne<br />

hinzu, die beim Verkauf inländischer<br />

Fondsanteile realisiert wurden.<br />

Deren Höhe entnehmen Sie den Verkaufsabrechnungen<br />

des ausführenden<br />

Kreditinstituts.<br />

Ziehen Sie Zwischengewinne ab, die<br />

beim Erwerb inländischer Fondsanteile<br />

im selben Kalenderjahr bereits von Ihnen<br />

bezahlt wurden. Deren Höhe entnehmen<br />

Sie den Kaufabrechnungen des ausführenden<br />

Kreditinstituts.<br />

W Bereits einbehaltenen Zinsabschlag<br />

tragen Sie zur Anrechnung in Zeile 8,<br />

Spalte 3 ein.<br />

Dividenden <strong>und</strong> ähnliche Erträge – Halbeinkünfteverfahren<br />

– aus inländischen Investmentanteilen<br />

tragen Sie in die Anlage KAP, Zeile 19,<br />

Spalten 1 <strong>und</strong> 2 ein.<br />

E Die Angaben entnehmen Sie den Steuerbescheinigungen<br />

des depotführenden<br />

Kreditinstituts oder dem Jahresbericht des<br />

Fonds. Tragen Sie diese Erträge in voller<br />

Höhe ein, obwohl sie nur zur Hälfte steuerpflichtig<br />

sind. Die rechnerische Halbierung<br />

wird vom Finanzamt vorgenommen.<br />

Wenn Sie verschiedene Fonds halten,<br />

tragen Sie die Gesamtsumme ein.<br />

R Einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />

(20 % KESt) auf inländische Dividenden,<br />

die vom Halbeinkünfteverfahren profitieren,<br />

tragen Sie zur Anrechnung in Zeile 19,<br />

Spalte 3 ein.<br />

Erträge aus ausländischen Fonds<br />

Auf der Rückseite der Anlage KAP (Seite 2)<br />

trennen Sie die steuerpflichtigen Erträge<br />

Ihrer ausländischen Fonds nach folgenden<br />

Kategorien:<br />

Zinsen <strong>und</strong> andere Erträge (ohne Dividenden)<br />

aus ausländischen Investmentanteilen (Investmentsteuergesetz)<br />

tragen Sie in die Anlage<br />

KAP, Zeile 32, Spalten 1 <strong>und</strong> 2 ein.<br />

T Die Angaben über Zinsen <strong>und</strong> andere<br />

Erträge (ohne Dividenden) entnehmen Sie<br />

den Steuerbescheinigungen des depotführenden<br />

Kreditinstituts oder dem Jahresbericht<br />

des Fonds. Wenn Sie verschiedene<br />

Fonds halten, tragen Sie die Gesamtsumme<br />

ein.<br />

Rechnen Sie eventuelle Zwischengewinne<br />

hinzu, die beim Verkauf ausländischer<br />

Fondsanteile realisiert wurden. Deren<br />

Höhe entnehmen Sie den Verkaufsabrechnungen<br />

des ausführenden Kreditinstituts.<br />

Auch bei Dividendenerträgen,<br />

die dem Halbeinkünfteverfahrenunterliegen,<br />

ist die volle Summe<br />

der Erträge einzutragen,<br />

nicht nur die steuerpflichtige<br />

Hälfte. Die rechnerische<br />

Halbierung übernimmt<br />

das Finanzamt.

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