Zahnärztliche Nachrichten Schwaben 5/2010 - Zahnärztlicher ...
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ZNS 5-<strong>2010</strong><br />
Fachlehrervergütung neu geregelt<br />
Hintergrund ist die Neubewertung durch das<br />
Bayerische Finanzministerium<br />
Die Mitgliederversammlung des ZBV <strong>Schwaben</strong> beschloss im Jahr 2008, die Vergütung der Fachlehrer neu zu regeln<br />
aufgrund einer vom Bayerischen Staatsministerium für Finanzen auf den Weg gebrachten Neubewertung der Aufstokkungshonorare,<br />
die sich gravierend negativ auf den Haushalt des ZBV ausgewirkt hätte. Dieser Beschluss wurde 2009<br />
von der Mitgliederversammlung erneut bekräftigt. Von Seiten einzelner Fachlehrer gab es dazu anfangs Unverständnis<br />
und Nachfragen. Der ZBV <strong>Schwaben</strong> hat mit nachstehendem Schreiben vom 4. März jede/n der 15 Fachlehrer/innen<br />
in <strong>Schwaben</strong> über das Prozedere nochmals informiert.<br />
Das Finanzministerium stuft die<br />
Aufstockungshonorare als „Lohnzahlung<br />
an Dritte“ und damit als sozialversicherungspflichtige<br />
Leistung ein mit der<br />
Erwartung, durch diese Neubewertung<br />
neue Steuergelder in die bayerische<br />
Staatskasse zu spülen. Die Konsequenz<br />
für den ZBV <strong>Schwaben</strong>: Ein großes Loch<br />
im Haushalt, das nur über eine<br />
Beitragserhöhung aufzufangen gewesen<br />
wäre. Denn der ZBV gibt ca. 30 Prozent<br />
seiner Beitragseinnahmen für die<br />
Fachlehrer aus, um damit die Arbeit der<br />
Fachlehrer für die Auszubildenden zu<br />
honorieren. Aus diesem Grund entschied<br />
sich die Mitgliederversammlung<br />
2008, die Aufstockungshonorare für<br />
die 15 Fachlehrer in <strong>Schwaben</strong> ab<br />
September 2009 in anderer Form neu zu<br />
regeln, was ein Umdenken seitens der<br />
Betroffenen verlangt. Aber jeder<br />
Fachlehrer erhält in <strong>2010</strong> genau so viel<br />
wie in 2009, das bedeutet ein persönliches<br />
Budget zwischen 2.000 und<br />
19.000 Euro, wobei die meisten<br />
Fachlehrer zwischen 5.000 und 9.000<br />
Euro erhalten.<br />
■ Andere Form der Unterstützung<br />
Diese Mittel in Höhe der bisherigen<br />
Aufstockungshonorare werden nun für<br />
die Honorierung der Fachlehrer für<br />
Tätigkeiten außerhalb der Schulstunden<br />
eingesetzt. So vermeiden ZBV und<br />
Fachlehrer die Sozialversicherungspflicht<br />
und damit auch die Gefahr, dass die<br />
Fachlehrer als Angestellte des ZBV<br />
<strong>Schwaben</strong> besteuert werden. Zu diesen<br />
neuen Tätigkeiten zählen zusätzliche<br />
Unterweisungen zur Prüfungsvorbereitung,<br />
spezielle Kurse, die Teilnahme<br />
an außerschulischen Veranstaltungen<br />
wie Jobbörsen und vieles mehr. Darüber<br />
hinaus schaffen neue Fortbildungsveranstaltungen<br />
ein zusätzliches<br />
Angebot für Auszubildende und zahnärztliche<br />
Assistentinnen. Im Haushalt<br />
stehen dafür auch in <strong>2010</strong> 115.000 Euro<br />
zur Verfügung.<br />
■ Bisherige Regelung nicht<br />
finanzierbar<br />
Die bisherige Regelung wäre aufgrund<br />
der Neubewertung des Finanzministeriums<br />
für den ZBV <strong>Schwaben</strong> finanziell<br />
nicht tragbar, bzw. nur über eine massive<br />
Erhöhung der Mitgliedsbeiträge des<br />
ZBV <strong>Schwaben</strong> zu stemmen. Für steuerrechtliche<br />
und sozialversicherungsrecht-<br />
liche Bedenken sieht Klaus Brenner,<br />
Justiziar des ZBV <strong>Schwaben</strong>, keinen<br />
Grund. Das Vorgehen liefere keinen<br />
Ansatz eines rechtswidrigen Vorgehens,<br />
hatte er der Mitgliederversammlung<br />
2009 bestätigt. Die Umstellung erfolgt<br />
seit Beginn des Schuljahres problemlos<br />
und alle Fachlehrer erhalten ihre<br />
Honorare zeitnah.<br />
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