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Zahnärztliche Nachrichten Schwaben 5/2010 - Zahnärztlicher ...

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ZNS 5-<strong>2010</strong><br />

Kein Verhandlungsmandat bei<br />

zahnärztlichen Leistungen<br />

BLZK weist PKV-Forderungen zurück<br />

Wie jüngsten Pressemeldungen zu entnehmen war, fordert der PKV-Verband ein Verhandlungsmandat für „Verträge<br />

über Qualität, Mengen und Preise von Gesundheitsleistungen“. In einer Pressemeldung nimmt die Bayerische Landeszahnärztekammer<br />

Stellung und weist die PKV-Forderung zurück.<br />

„Die Kompetenz der PKV im Versicherungsgeschäft<br />

wird nicht bestritten. Deshalb<br />

haben sich die großen Berufsverbände<br />

im Gesundheitswesen gegenüber der<br />

Politik stets für den Erhalt der Privaten<br />

Krankenversicherung ausgesprochen. Ob<br />

das Geschäftsmodell der Krankenversicherung<br />

sie jedoch dazu prädestiniert, in<br />

Behandlungsprozesse einzugreifen, muss<br />

bezweifelt werden. Zahnbehandlungen<br />

kosten heute nicht mehr als vor 20 Jahren.<br />

Wenn die PKV-Unternehmen Kosten senken<br />

wollen, um Erträge für Mutterkonzerne<br />

und Aktionäre zu steigern, muss die<br />

PKV das im eigenen Haus einsparen, statt<br />

die Erstattungskosten für ihre Versicherten<br />

zu verringern. Ärzte und Zahnärzte<br />

behandeln die Erkrankungen ihrer Patienten<br />

und sind keine Weisungsempfänger<br />

der Versicherungsunternehmen“, so Christian<br />

Berger, Vizepräsident der Bayerischen<br />

Landeszahnärztekammer.<br />

Berger wies in diesem Zusammenhang<br />

auf die zunehmende Kritik an der Prämienhöhe<br />

und am Erstattungsverhalten der<br />

PKV gegenüber ihren Versicherten hin. So<br />

hat beispielsweise der Ombudsmann der<br />

PKV 2009 rund 14 Prozent mehr Beschwerden<br />

bearbeiten müssen als noch<br />

im Jahr zuvor. Berger wendet sich auch<br />

gegen eine sogenannte „Öffnungsklausel“<br />

in der vom Bundesgesundheitsministerium<br />

erlassenen Gebührenordnung für<br />

zahnärztliche Leistungen. „Wenn die Private<br />

Krankenversicherung Höchstgrenzen<br />

bei der Erstattung zahnärztlicher Leistungen<br />

einführen möchte, kann sie dies<br />

im Rahmen ihrer Vertragsbedingungen<br />

bereits heute tun. Zum Teil geschieht dies<br />

ja auch bereits, z.B. bei zahntechnischen<br />

Leistungen. Ein anderes Modell wäre die<br />

Einführung von Festzuschüssen.“<br />

Zugleich spricht sich der Vizepräsident<br />

der BLZK jedoch dafür aus, den Gesprächskontakt<br />

mit den einzelnen PKV-<br />

Unternehmen zu intensivieren. „Wenn es<br />

ernsthaft die Bereitschaft gibt, etwas für<br />

die Versicherten – unsere Patienten – zu<br />

tun, sind die Zahnärzte sofort an Bord,<br />

um geeignete Konzepte auf den Weg zu<br />

bringen. Gerne erläutern wir der PKV<br />

auch, welch hohen Beitrag die Zahnärztekammern<br />

seit langem zur Qualitätssicherung<br />

leisten, von der Qualitätskontrolle<br />

beim Röntgen bis zum Qualitätsmanagement<br />

in den Praxen, von der Fortbildung<br />

bis hin zum Hygieneplan.“<br />

Quelle: Pressemitteilung der BLZK<br />

Für Fragen:<br />

Christian Berger,<br />

Vizepräsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer,<br />

Telefon: 0 89/7 24 80-211,<br />

Telefax: 0 89/7 24 80-444,<br />

E-Mail: chberger@blzk.de<br />

Die Pressemeldung finden Sie unter<br />

www.blzk.de/pressemeldungen<br />

Implantation über den Wolken<br />

Eine Behandlung der etwas anderen Art<br />

Ein VIP-Kongress für Zahnärzte/innen? Vor wenigen Tagen flatterte dem ZBV <strong>Schwaben</strong> die folgende Einladung zu<br />

einer Pressekonferenz im Flugzeug auf den Tisch, die wir der schwäbischen Leserschaft nicht vorenthalten wollen.<br />

Bitte beachten Sie den marktschreierisch anmutenden Duktus dieser Einladung.<br />

„Zahnimplantate gelten allgemein als teuer<br />

und die Implantation als schmerzhaft<br />

und langwierig. Der Präsident des Verbandes<br />

XXX, Dr. XXX, Zahnarzt und Entwickler<br />

des XX-Verfahrens, dem minimal-invasiven<br />

Implantationsverfahren, beweist seit<br />

vielen Jahren, dass eine Zahnimplantation<br />

in den meisten Fällen innerhalb von zwei<br />

Wochen abgeschlossen werden kann,<br />

vom Setzen des Implantats bis zur prothetischen<br />

Versorgung. Weit über 1.000<br />

Zahnarztpraxen und Kliniken praktizieren<br />

mittlerweile allein in Deutschland dieses<br />

patientenfreundliche Verfahren.<br />

Den „öffentlichen Beweis“, dass ein Im-<br />

plantieren nach dem ‚Schlüsselloch-Verfahren‘,<br />

das vor über 30 Jahren aus Amerika<br />

kommend in Deutschland eingeführt<br />

wurde, in jeder Zahnarztpraxis möglich ist,<br />

wird Dr. XX im Rahmen des Kongresses<br />

antreten: Während eines nur einstündigen<br />

Fluges mit ca. 35 Journalisten wird er<br />

ein Implantat in einer Live-OP inserieren<br />

und es noch ‚in der Luft' prothetisch mit<br />

einer Zahnkrone versorgen. Für den Patienten<br />

ist damit nach ca. 30 Minuten die<br />

Gesamtbehandlung abgeschlossen. Komplikationen<br />

wie z. B. Schwellungen, Blutungen,<br />

tagelange Schmerzen, kommen<br />

beim XX-Verfahren in der Regel nicht vor.<br />

Der Patient wird am gleichen Tag (während<br />

und nach der anschließenden Pressekonferenz)<br />

sogar wieder essen können.<br />

Wir freuen uns, Sie zur Weltpremiere in<br />

Mainz zu begrüßen. (…) Bitte beachten<br />

Sie, dass das Pressekontingent im Flugzeug<br />

auf 35 Journalisten begrenzt ist.“<br />

Presseeinladung der<br />

Kongress-Organisation XX<br />

Anmerkung der Redaktion: Sämtliche Namen<br />

und Markenbezeichnungen wurden<br />

durch XX ersetzt.<br />

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