2012, KW18 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
2012, KW18 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 14 - Ausgabe 18/<strong>2012</strong><br />
Änderungen bzw. weitere Freizeitangebote und Veranstaltungen der<br />
Vereine bitte an:<br />
Kreisjugendpflegerin Jessica Stadler<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />
<strong>Land</strong>auerstr. 18-20<br />
66482 <strong>Zweibrücken</strong><br />
Tel.: 06332/8062 220<br />
Fax: 06332/8062 999<br />
Mobiltel.: 0174/ 438 79 42<br />
E-mail: j.stadler@vgzwland.de<br />
Bekanntmachung<br />
Az.: II / 199-25<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> wurde von der<br />
Kreisverwaltung Südwestpfalz davon unterrichtet, dass die zuständigen<br />
Stellen der Bundeswehr folgende Manöver bzw. Übungen außerhalb<br />
militärisch spezifischem Gelände angekündigt haben.<br />
Ort / Raum: Großbundenbach<br />
Zeitpunkt / Zeitraum: 07.05. - 16.05.<strong>2012</strong><br />
Truppenstärke: 40 Soldaten<br />
Fahrzeuge: 3 Radfahrzeuge<br />
Übungsart: Durchschlageübung<br />
Übende Einheit: FschJgBtl 263<br />
<strong>Zweibrücken</strong>, den 27. April <strong>2012</strong><br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />
Ordnungsamt<br />
Vorverlegung<br />
Redaktionsschluss<br />
Wegen des bevorstehenden Feiertages<br />
Christi Himmelfahrt (17. Mai) ist eine Vorverlegung<br />
des Redaktionsschlusses für die<br />
Erscheinungswoche 20 erforderlich. Redaktionsschluss<br />
für diese Ausgabe ist bereits<br />
am<br />
Donnerstag, 10.05.<strong>2012</strong>,<br />
18.00 Uhr.<br />
Wir bitten um Beachtung!<br />
Eine rechtzeitige Veröffentlichung verspätet<br />
eingehender Manuskripte kann nicht mehr<br />
gewährleistet werden.<br />
E-Mail-Adresse für Veröffentlichungen im<br />
Amtsblatt: amtsblatt@vgzwland.de<br />
Sperrmüllabfuhr<br />
in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />
In den Ortsgemeinden Dietrichingen, Mauschbach und Riedelberg<br />
wird am 7. Mai <strong>2012</strong> und in der Ortsgemeinde Dellfeld am<br />
14. Mai <strong>2012</strong> der Sperrmüll abgeholt. Der Sperrmüll muss ab<br />
6.00 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereitgestellt werden. Pro<br />
Haushalt wird eine Höchstmenge von fünf Kubikmeter abgefahren.<br />
Elektro-, Elektronikgeräte wie beispielsweise Elektroherde,<br />
Wasch- und Spülmaschinen, Trockner, Fernseher, HiFi-Anlagen<br />
oder Computer werden nicht beim Sperrmüll mitgenommen.<br />
Diese Geräte können kostenlos an jedem Wertstoffhof abgegeben<br />
werden. Bereitgestellt werden beim Sperrmüll dürfen unter<br />
anderem Möbel und Matratzen, sperrige Haushaltsgegenstände<br />
wie Wäschekörbe und Großspielzeug, Teppiche, Teppich- und<br />
Fußböden sowie Fahrräder. Nicht mitgenommen werden wiederverwertbare<br />
Abfälle wie Grünabfälle, Kartonagen und Folien,<br />
Hausmüll und Abfälle aus Haushaltsauflösungen, Elektro- und<br />
Elektronikgeräte, Gewerbeabfälle und Bauschutt, Abfälle aus<br />
Gebäuderenovierungen wie Fenster, Türen und Badewannen,<br />
Altreifen und Autoteile, Herde, Öfen, Wasch- und Spülmaschinen,<br />
Trockner, Kühl- und Gefriergeräte. Zu beachten ist, dass zum<br />
Sperrmüll gehörende Holzteile (Möbelholz) gesondert abgefahren<br />
werden. Diese sollten deshalb vom übrigen Sperrmüll separiert<br />
werden. Ölöfen müssen restentleert sein, Tank und Regler<br />
ausgebaut und neben die Öfen gelegt werden. Auch Benzinrasenmäher<br />
werden nur entleert mitgenommen. Kühl- und Gefriergeräte<br />
werden nur nach Anmeldung unter der Telefon-Nummer<br />
06331/809-263 an bestimmten Terminen abgeholt. Die Abfuhr ist<br />
kostenlos. Andere sperrige Güter, die nicht zum Sperrmüll gehören,<br />
müssen auf eigene Kosten entsorgt werden. Informationen<br />
darüber erhalten Sie bei der Abfall-Hotline des <strong>Land</strong>kreises unter<br />
der Telefonnummer 06331/809-263.<br />
Passwesen<br />
Europäische Vorgabe:<br />
Kindereinträge im Reisepass<br />
werden im Sommer ungültig<br />
Aufgrund europäischer Vorgabe wird allen Eltern, die noch über einen<br />
Reisepass mit Kindereinträgen verfügen, empfohlen, bei geplanten<br />
Auslandsreisen im Sommer rechtzeitig vor dem 26. Juni <strong>2012</strong> neue<br />
Reisedokumente für ihre Kinder zu beantragen.<br />
Ab dem 26. Juni <strong>2012</strong> sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern<br />
ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.<br />
Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reise ins<br />
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Dies gilt auch für<br />
Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den so genannten<br />
„Schengen-Raum“. Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen<br />
ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht,<br />
ein gültiges Dokument mitzuführen. Für die Eltern als Passinhaber<br />
bleibt das Reisedokument dagegen uneingeschränkt gültig.<br />
Die Änderung ergibt sich aus einer Anpassung der EU-Verordnung<br />
über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in<br />
von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässe und Reisedokumente<br />
(EU-Passverordnung). Hintergrund ist die Anpassung an internationale<br />
Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen.<br />
Das soll Missbrauch vorbeugen und Kinder schützen. Das<br />
Prinzip „eine Person-ein Pass“ wird aus Sicherheitsgründen auch von<br />
der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen und ist<br />
gemäß EU-Passverordnung bis zum 26. Juni <strong>2012</strong> EU-weit umzusetzen.<br />
Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist aus<br />
den vorgenannten Sicherheitsgründen bereits sei dem 1. November<br />
2007 nicht mehr zulässig. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer<br />
von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni<br />
<strong>2012</strong> ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 im<br />
Umlauf befinden.<br />
Weiter Informationen und die jeweils zuständige Passbehörde sind im<br />
Internet über den Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz<br />
(www.bus.rlp.de) unter dem Stichwort „Pass“ zu finden. Weitere Auskünfte<br />
erteilt Ihre Pass- und Personalausweisbehörde.<br />
<strong>Zweibrücken</strong>, den 10.04.<strong>2012</strong><br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />
Pass- und Personalausweisbehörde