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2012, KW18 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 14 - Ausgabe 18/<strong>2012</strong><br />

Änderungen bzw. weitere Freizeitangebote und Veranstaltungen der<br />

Vereine bitte an:<br />

Kreisjugendpflegerin Jessica Stadler<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />

<strong>Land</strong>auerstr. 18-20<br />

66482 <strong>Zweibrücken</strong><br />

Tel.: 06332/8062 220<br />

Fax: 06332/8062 999<br />

Mobiltel.: 0174/ 438 79 42<br />

E-mail: j.stadler@vgzwland.de<br />

Bekanntmachung<br />

Az.: II / 199-25<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> wurde von der<br />

Kreisverwaltung Südwestpfalz davon unterrichtet, dass die zuständigen<br />

Stellen der Bundeswehr folgende Manöver bzw. Übungen außerhalb<br />

militärisch spezifischem Gelände angekündigt haben.<br />

Ort / Raum: Großbundenbach<br />

Zeitpunkt / Zeitraum: 07.05. - 16.05.<strong>2012</strong><br />

Truppenstärke: 40 Soldaten<br />

Fahrzeuge: 3 Radfahrzeuge<br />

Übungsart: Durchschlageübung<br />

Übende Einheit: FschJgBtl 263<br />

<strong>Zweibrücken</strong>, den 27. April <strong>2012</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />

Ordnungsamt<br />

Vorverlegung<br />

Redaktionsschluss<br />

Wegen des bevorstehenden Feiertages<br />

Christi Himmelfahrt (17. Mai) ist eine Vorverlegung<br />

des Redaktionsschlusses für die<br />

Erscheinungswoche 20 erforderlich. Redaktionsschluss<br />

für diese Ausgabe ist bereits<br />

am<br />

Donnerstag, 10.05.<strong>2012</strong>,<br />

18.00 Uhr.<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

Eine rechtzeitige Veröffentlichung verspätet<br />

eingehender Manuskripte kann nicht mehr<br />

gewährleistet werden.<br />

E-Mail-Adresse für Veröffentlichungen im<br />

Amtsblatt: amtsblatt@vgzwland.de<br />

Sperrmüllabfuhr<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />

In den Ortsgemeinden Dietrichingen, Mauschbach und Riedelberg<br />

wird am 7. Mai <strong>2012</strong> und in der Ortsgemeinde Dellfeld am<br />

14. Mai <strong>2012</strong> der Sperrmüll abgeholt. Der Sperrmüll muss ab<br />

6.00 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereitgestellt werden. Pro<br />

Haushalt wird eine Höchstmenge von fünf Kubikmeter abgefahren.<br />

Elektro-, Elektronikgeräte wie beispielsweise Elektroherde,<br />

Wasch- und Spülmaschinen, Trockner, Fernseher, HiFi-Anlagen<br />

oder Computer werden nicht beim Sperrmüll mitgenommen.<br />

Diese Geräte können kostenlos an jedem Wertstoffhof abgegeben<br />

werden. Bereitgestellt werden beim Sperrmüll dürfen unter<br />

anderem Möbel und Matratzen, sperrige Haushaltsgegenstände<br />

wie Wäschekörbe und Großspielzeug, Teppiche, Teppich- und<br />

Fußböden sowie Fahrräder. Nicht mitgenommen werden wiederverwertbare<br />

Abfälle wie Grünabfälle, Kartonagen und Folien,<br />

Hausmüll und Abfälle aus Haushaltsauflösungen, Elektro- und<br />

Elektronikgeräte, Gewerbeabfälle und Bauschutt, Abfälle aus<br />

Gebäuderenovierungen wie Fenster, Türen und Badewannen,<br />

Altreifen und Autoteile, Herde, Öfen, Wasch- und Spülmaschinen,<br />

Trockner, Kühl- und Gefriergeräte. Zu beachten ist, dass zum<br />

Sperrmüll gehörende Holzteile (Möbelholz) gesondert abgefahren<br />

werden. Diese sollten deshalb vom übrigen Sperrmüll separiert<br />

werden. Ölöfen müssen restentleert sein, Tank und Regler<br />

ausgebaut und neben die Öfen gelegt werden. Auch Benzinrasenmäher<br />

werden nur entleert mitgenommen. Kühl- und Gefriergeräte<br />

werden nur nach Anmeldung unter der Telefon-Nummer<br />

06331/809-263 an bestimmten Terminen abgeholt. Die Abfuhr ist<br />

kostenlos. Andere sperrige Güter, die nicht zum Sperrmüll gehören,<br />

müssen auf eigene Kosten entsorgt werden. Informationen<br />

darüber erhalten Sie bei der Abfall-Hotline des <strong>Land</strong>kreises unter<br />

der Telefonnummer 06331/809-263.<br />

Passwesen<br />

Europäische Vorgabe:<br />

Kindereinträge im Reisepass<br />

werden im Sommer ungültig<br />

Aufgrund europäischer Vorgabe wird allen Eltern, die noch über einen<br />

Reisepass mit Kindereinträgen verfügen, empfohlen, bei geplanten<br />

Auslandsreisen im Sommer rechtzeitig vor dem 26. Juni <strong>2012</strong> neue<br />

Reisedokumente für ihre Kinder zu beantragen.<br />

Ab dem 26. Juni <strong>2012</strong> sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern<br />

ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.<br />

Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reise ins<br />

Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Dies gilt auch für<br />

Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den so genannten<br />

„Schengen-Raum“. Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen<br />

ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht,<br />

ein gültiges Dokument mitzuführen. Für die Eltern als Passinhaber<br />

bleibt das Reisedokument dagegen uneingeschränkt gültig.<br />

Die Änderung ergibt sich aus einer Anpassung der EU-Verordnung<br />

über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in<br />

von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässe und Reisedokumente<br />

(EU-Passverordnung). Hintergrund ist die Anpassung an internationale<br />

Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen.<br />

Das soll Missbrauch vorbeugen und Kinder schützen. Das<br />

Prinzip „eine Person-ein Pass“ wird aus Sicherheitsgründen auch von<br />

der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen und ist<br />

gemäß EU-Passverordnung bis zum 26. Juni <strong>2012</strong> EU-weit umzusetzen.<br />

Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist aus<br />

den vorgenannten Sicherheitsgründen bereits sei dem 1. November<br />

2007 nicht mehr zulässig. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer<br />

von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni<br />

<strong>2012</strong> ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 im<br />

Umlauf befinden.<br />

Weiter Informationen und die jeweils zuständige Passbehörde sind im<br />

Internet über den Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz<br />

(www.bus.rlp.de) unter dem Stichwort „Pass“ zu finden. Weitere Auskünfte<br />

erteilt Ihre Pass- und Personalausweisbehörde.<br />

<strong>Zweibrücken</strong>, den 10.04.<strong>2012</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />

Pass- und Personalausweisbehörde

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