2012, KW18 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 16 - Ausgabe 18/<strong>2012</strong><br />
Zwischenzeitlich wurde ein schallschutztechnisches Gutachten für<br />
das Vorhaben erstellt und die Planung auf dieser Grundlage mit der<br />
SGD Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht abgestimmt. Auch der<br />
städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabensträger ist abgeschlossen<br />
worden. Das Bebauungsplanverfahren war zunächst nicht weitergeführt<br />
worden.<br />
Zur Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens stehen als nächste<br />
Schritte die formale Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach<br />
§ 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2<br />
BauGB an. Da sich der Planentwurf im Hinblick auf die Abstimmung<br />
mit der Gewerbeaufsicht geringfügig geändert hat (Festsetzungen zur<br />
Laderampe als Innenrampe und zum Oberflächenbelag der Fahrstreifen),<br />
sind die Beschlüsse über die Zustimmung zum Planentwurf und<br />
die öffentliche Auslegung neu zu fassen.<br />
Zustimmung zum Planentwurf<br />
Der Ortsgemeinderat dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes „Seitershang, 2. Änderung“ zu.<br />
3.2 Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.<br />
2 BauGB<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Gleichzeitig mit der Auslegung<br />
erfolgt die Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung durchzuführen und<br />
eingehende Stellungnahmen dem Ortsgemeinderat zur Abwägung<br />
vorzulegen.<br />
4. Änderung der zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
„Im Flur, Bohnrech und Mühlbach“<br />
Am 15.02.<strong>2012</strong> wurde bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />
ein Bauantrag zur Bebauung des Grundstück Flurstück<br />
Nr.989/8 gestellt. Das Grundstück soll mit einem Einfamilienwohnhaus<br />
und Doppelgarage bebaut werden.<br />
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />
„Im Flur, Bohnrech und Mühlbach“ der Gemeinde Contwig.<br />
Das Vorhaben widerspricht jedoch den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes. Bei dem Vorhaben soll die südöstlich festgesetzte<br />
Baugrenze überbaut werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht<br />
hier einen Abstand der Bebauung von 3,00 m vom öffentlichen Grundstück<br />
vor, realisiert werden soll jedoch ein Abstand von nur 2,00 m.<br />
Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen eines<br />
Bebauungsplanes darf nach geltender Rechtsprechung (BVerwG,<br />
Beschluss vom 05.03.1999 - 4 B 5.99) nur erteilt werden, wenn die<br />
Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Dies ist jedoch der Fall,<br />
wenn sich die Gründe für die Befreiung (hier: bessere Ausnutzung des<br />
Grundstückes, Ändern Baufenster) in einer Vielzahl gleich gelagerter<br />
Fälle oder gar für alle, von einer bestimmten Festsetzung betroffenen<br />
Grundstücke, anführen ließen. Hiervon ist aber im Bebauungsplangebiet<br />
bei den Grundstücken mit gleichlautenden Festsetzungen<br />
auszugehen; zumindest sind gleich- oder ähnlich lautende Fälle erfahrungsgemäß<br />
nicht auszuschließen. Die Gemeinde kann hier nur durch<br />
die Änderung des Bebauungsplans dem Planungs- und Bebauungswunsch<br />
der Bauherrschaft nachkommen. Der Bebauungsplan könnte<br />
dahingehend geändert werden, dass das vorhandene Baufenster<br />
entsprechend dem obenstehenden Lageplan geändert wird und der<br />
Abstand zum gemeindeeigenen Grundstück auf 2,00 m verringert<br />
wird. Durch die Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
wie beschrieben, werden das Erscheinungsbild und die Eigenart des<br />
Baugebiets nicht wesentlich beeinträchtigt. Die Grundzüge der Planung<br />
werden nicht berührt. Für die Änderung kann das „Vereinfachte<br />
Verfahren nach § 13 BauGB“ durchgeführt werden.<br />
Seitens der Bauabteilung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />
bestehen gegen die entsprechende Änderung des Bebauungsplans<br />
keine städtebaulichen Bedenken, auch wenn die jetzt<br />
notwendige Änderung des Bebauungsplanes ausschließlich in den<br />
persönlichen Wünschen bzw. Vorlieben der Bauherrschaft begründet<br />
ist.<br />
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Contwig beschließen die Änderung<br />
des Bebauungsplans „Im Flur, Mühlbach und Bohnrech“ im vereinfachten<br />
Verfahren gemäß § 13 BauGB wie folgt: Das Baufenster<br />
für das Grundstück Flurstücknr. 989/8 wird entsprechend dem vorgelegten<br />
Änderungsplan geändert; der Abstand der Baugrenze zum<br />
gemeindeeigenen Grundstück wird auf 2,00 m verringert.<br />
5. Sachkostenzuschüsse für die Kindertagesstätten<br />
5.1 Evangelische Kindertagesstätte Contwig;<br />
Bei einer Besprechung am 15.03.<strong>2012</strong> beim Ev. Verwaltungsamt in<br />
<strong>Zweibrücken</strong>, trug Frau Pfarrerin Gundacker vor, dass die Ev. Kindertagesstätte<br />
in Contwig, die jährlichen Ausgaben für die Sachkosten<br />
nicht mehr alleine tragen kann. Die Ortsgemeinde Contwig trägt<br />
bereits gem. Vertrag vom 29.04.1992, 1/3 der jährlichen Sachkosten<br />
für den Betrieb der dritten Gruppe. Für das Jahr 2011 betrug der Anteil<br />
der Ortsgemeinde 8.483,71 €. Der Fehlbetrag für das Haushaltjahr<br />
2011 der Ev. Kindertagesstätte beträgt trotzdem noch ca. 11.000,00 €.<br />
Der Vertrag vom 29.04.1992 für die dritte Gruppe bleibt bestehen. Für<br />
den Betrieb der 1. und 2. Gruppe der Kindertagesstätte, gewährt die<br />
Ortsgemeinde Contwig der Ev. Kirchengemeinde Contwig, jährlich<br />
4.000,00 € Sachkostenpauschale pro Gruppe.<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt einen jährlichen Zuschuss zu den<br />
Sachkosten in Höhe von je 4.000,— € pro Gruppe für den Betrieb der<br />
1. und 2. Gruppe zu gewähren. Die Mehrkosten werden im Haushaltsplan<br />
<strong>2012</strong> veranschlagt.<br />
5.2 Katholische Kindertagesstätte St. Laurentius Contwig<br />
Mit Schreiben vom 09.08.2011 hat der Kath. Pfarrverband <strong>Zweibrücken</strong><br />
mitgeteilt, dass die Kath. Kirchengemeinde sich nicht mehr in<br />
der Lage sieht, ohne einen Zuschuss von Seiten der Ortsgemeinde<br />
Contwig, die Trägerschaft für die o.g. Einrichtung weiterzuführen. Die<br />
Kindertagesstätte St. Laurentius betreibt aktuell 4 Gruppen bei einer<br />
Aufnahmekapazität von bis zu 85 Kindern.<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt, der Kindertagesstätte St. Laurentius,<br />
beginnend ab dem Haushaltsjahr <strong>2012</strong>, pro Gruppe einen jährlichen<br />
Sachkostenzuschuss in Höhe von 4.000,— € zu gewähren. Die<br />
Gesamtkosten belaufen sich somit auf jährlich 16.000,— €. Die Mehrkosten<br />
werden im Haushaltsplan <strong>2012</strong> veranschlagt.<br />
5.3 Katholische Kindertagesstätte „Maria Königin der Engel“,<br />
Stambach<br />
Mit Schreiben vom 09.08.2011 hat der Kath. Pfarrverband <strong>Zweibrücken</strong><br />
mitgeteilt, dass die Kath. Kirchengemeinde sich nicht mehr in<br />
der Lage sieht, ohne einen Zuschuss von Seiten der Ortsgemeinde<br />
Contwig, die Trägerschaft für die o.g. Einrichtung weiterzuführen. Die<br />
Kindertagesstätte „Maria Königin der Engel“„ betreibt aktuell 2 Gruppen<br />
bei einer Aufnahmekapazität von bis zu 37 Kindern.<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt, der Kindertagesstätte „Maria Königin<br />
der Engel“ beginnend ab dem Haushaltsjahr <strong>2012</strong>, pro Gruppe einen<br />
jährlichen Sachkostenzuschuss in Höhe von 4.000,— € zu gewähren.<br />
Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf jährlich 8.000,— €. Die<br />
Mehrkosten werden im Haushaltsplan <strong>2012</strong> veranschlagt.<br />
6. Beschilderung Radweg<br />
Ortsbürgermeister Bärmann informiert den Rat über das Entfernen der<br />
Absperrpfosten am Radweg, da diese eine Unfallgefahr darstellen.<br />
Auch das ursprünglich geplante Aufmalen von Balken auf den Radweg<br />
ist laut Ordnungsamt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung weniger<br />
sinnvoll, weil die Ortsgemeinde dadurch nicht von ihrer Haftung befreit<br />
wird. Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung von Schildern<br />
mit der Aufschrift „Radweg, Anlieger frei“, die am Anfang und Ende<br />
des Radweges angebracht werden.<br />
7. Kaltwasserleitung für den Bauhof<br />
Der Gemeinderat beschließt die Verlegung der Kaltwasserleitung für<br />
die Außenzapfstelle am Bauhof Contwig zum Preis von 745,06 €.<br />
8. Dorffest <strong>2012</strong><br />
Am 30.06.<strong>2012</strong> und 01.07.<strong>2012</strong> soll das Contwiger Dorffest stattfinden.<br />
Ortsbürgermeister Bärmann informiert den Rat, dass sich bisher<br />
14 Gruppen und Vereine hierfür angemeldet haben mit denen Mitte<br />
Mai Gespräche über die Organisation geführt werden soll.<br />
Hinweis auf den Austausch<br />
von Wasserzähler<br />
Nach den eichrechtlichen Vorschriften müssen die Wasserzähler ausgetauscht<br />
werden. In der Ortsgemeinde Dietrichingen wird ab dem<br />
7. Mai <strong>2012</strong> für die Grundstückseigentümer kostenlos der Austausch<br />
durch Bedienstete der <strong>Verbandsgemeinde</strong>-Werke durchgeführt. Es<br />
wird gebeten, den entsprechenden Personen, die im Besitz der notwendigen<br />
Bevollmächtigung sind, freien Zutritt zum Grundstück zu<br />
gewähren, sowie die Wasserzählereinrichtung ab diesem Zeitpunkt<br />
zugänglich zu machen.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />
Wild, Werkleiter<br />
Unser Dorf hat Zukunft<br />
Am Dienstag, dem 8. Mai <strong>2012</strong>, wird die Kreiskommission unseren Ort<br />
besichtigen und begutachten. Interessierte Bürger, die gerne an dieser<br />
Begehung teilnehmen möchten, sind herzlich eingeladen.<br />
Treffpunkt ist um 13.45 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus Dietrichingen.<br />
Gerd Zahler, Ortsbürgermeister