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2012, KW18 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 16 - Ausgabe 18/<strong>2012</strong><br />

Zwischenzeitlich wurde ein schallschutztechnisches Gutachten für<br />

das Vorhaben erstellt und die Planung auf dieser Grundlage mit der<br />

SGD Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht abgestimmt. Auch der<br />

städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabensträger ist abgeschlossen<br />

worden. Das Bebauungsplanverfahren war zunächst nicht weitergeführt<br />

worden.<br />

Zur Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens stehen als nächste<br />

Schritte die formale Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach<br />

§ 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2<br />

BauGB an. Da sich der Planentwurf im Hinblick auf die Abstimmung<br />

mit der Gewerbeaufsicht geringfügig geändert hat (Festsetzungen zur<br />

Laderampe als Innenrampe und zum Oberflächenbelag der Fahrstreifen),<br />

sind die Beschlüsse über die Zustimmung zum Planentwurf und<br />

die öffentliche Auslegung neu zu fassen.<br />

Zustimmung zum Planentwurf<br />

Der Ortsgemeinderat dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes „Seitershang, 2. Änderung“ zu.<br />

3.2 Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.<br />

2 BauGB<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Gleichzeitig mit der Auslegung<br />

erfolgt die Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung durchzuführen und<br />

eingehende Stellungnahmen dem Ortsgemeinderat zur Abwägung<br />

vorzulegen.<br />

4. Änderung der zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

„Im Flur, Bohnrech und Mühlbach“<br />

Am 15.02.<strong>2012</strong> wurde bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />

ein Bauantrag zur Bebauung des Grundstück Flurstück<br />

Nr.989/8 gestellt. Das Grundstück soll mit einem Einfamilienwohnhaus<br />

und Doppelgarage bebaut werden.<br />

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />

„Im Flur, Bohnrech und Mühlbach“ der Gemeinde Contwig.<br />

Das Vorhaben widerspricht jedoch den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes. Bei dem Vorhaben soll die südöstlich festgesetzte<br />

Baugrenze überbaut werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht<br />

hier einen Abstand der Bebauung von 3,00 m vom öffentlichen Grundstück<br />

vor, realisiert werden soll jedoch ein Abstand von nur 2,00 m.<br />

Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen eines<br />

Bebauungsplanes darf nach geltender Rechtsprechung (BVerwG,<br />

Beschluss vom 05.03.1999 - 4 B 5.99) nur erteilt werden, wenn die<br />

Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Dies ist jedoch der Fall,<br />

wenn sich die Gründe für die Befreiung (hier: bessere Ausnutzung des<br />

Grundstückes, Ändern Baufenster) in einer Vielzahl gleich gelagerter<br />

Fälle oder gar für alle, von einer bestimmten Festsetzung betroffenen<br />

Grundstücke, anführen ließen. Hiervon ist aber im Bebauungsplangebiet<br />

bei den Grundstücken mit gleichlautenden Festsetzungen<br />

auszugehen; zumindest sind gleich- oder ähnlich lautende Fälle erfahrungsgemäß<br />

nicht auszuschließen. Die Gemeinde kann hier nur durch<br />

die Änderung des Bebauungsplans dem Planungs- und Bebauungswunsch<br />

der Bauherrschaft nachkommen. Der Bebauungsplan könnte<br />

dahingehend geändert werden, dass das vorhandene Baufenster<br />

entsprechend dem obenstehenden Lageplan geändert wird und der<br />

Abstand zum gemeindeeigenen Grundstück auf 2,00 m verringert<br />

wird. Durch die Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

wie beschrieben, werden das Erscheinungsbild und die Eigenart des<br />

Baugebiets nicht wesentlich beeinträchtigt. Die Grundzüge der Planung<br />

werden nicht berührt. Für die Änderung kann das „Vereinfachte<br />

Verfahren nach § 13 BauGB“ durchgeführt werden.<br />

Seitens der Bauabteilung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />

bestehen gegen die entsprechende Änderung des Bebauungsplans<br />

keine städtebaulichen Bedenken, auch wenn die jetzt<br />

notwendige Änderung des Bebauungsplanes ausschließlich in den<br />

persönlichen Wünschen bzw. Vorlieben der Bauherrschaft begründet<br />

ist.<br />

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Contwig beschließen die Änderung<br />

des Bebauungsplans „Im Flur, Mühlbach und Bohnrech“ im vereinfachten<br />

Verfahren gemäß § 13 BauGB wie folgt: Das Baufenster<br />

für das Grundstück Flurstücknr. 989/8 wird entsprechend dem vorgelegten<br />

Änderungsplan geändert; der Abstand der Baugrenze zum<br />

gemeindeeigenen Grundstück wird auf 2,00 m verringert.<br />

5. Sachkostenzuschüsse für die Kindertagesstätten<br />

5.1 Evangelische Kindertagesstätte Contwig;<br />

Bei einer Besprechung am 15.03.<strong>2012</strong> beim Ev. Verwaltungsamt in<br />

<strong>Zweibrücken</strong>, trug Frau Pfarrerin Gundacker vor, dass die Ev. Kindertagesstätte<br />

in Contwig, die jährlichen Ausgaben für die Sachkosten<br />

nicht mehr alleine tragen kann. Die Ortsgemeinde Contwig trägt<br />

bereits gem. Vertrag vom 29.04.1992, 1/3 der jährlichen Sachkosten<br />

für den Betrieb der dritten Gruppe. Für das Jahr 2011 betrug der Anteil<br />

der Ortsgemeinde 8.483,71 €. Der Fehlbetrag für das Haushaltjahr<br />

2011 der Ev. Kindertagesstätte beträgt trotzdem noch ca. 11.000,00 €.<br />

Der Vertrag vom 29.04.1992 für die dritte Gruppe bleibt bestehen. Für<br />

den Betrieb der 1. und 2. Gruppe der Kindertagesstätte, gewährt die<br />

Ortsgemeinde Contwig der Ev. Kirchengemeinde Contwig, jährlich<br />

4.000,00 € Sachkostenpauschale pro Gruppe.<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt einen jährlichen Zuschuss zu den<br />

Sachkosten in Höhe von je 4.000,— € pro Gruppe für den Betrieb der<br />

1. und 2. Gruppe zu gewähren. Die Mehrkosten werden im Haushaltsplan<br />

<strong>2012</strong> veranschlagt.<br />

5.2 Katholische Kindertagesstätte St. Laurentius Contwig<br />

Mit Schreiben vom 09.08.2011 hat der Kath. Pfarrverband <strong>Zweibrücken</strong><br />

mitgeteilt, dass die Kath. Kirchengemeinde sich nicht mehr in<br />

der Lage sieht, ohne einen Zuschuss von Seiten der Ortsgemeinde<br />

Contwig, die Trägerschaft für die o.g. Einrichtung weiterzuführen. Die<br />

Kindertagesstätte St. Laurentius betreibt aktuell 4 Gruppen bei einer<br />

Aufnahmekapazität von bis zu 85 Kindern.<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt, der Kindertagesstätte St. Laurentius,<br />

beginnend ab dem Haushaltsjahr <strong>2012</strong>, pro Gruppe einen jährlichen<br />

Sachkostenzuschuss in Höhe von 4.000,— € zu gewähren. Die<br />

Gesamtkosten belaufen sich somit auf jährlich 16.000,— €. Die Mehrkosten<br />

werden im Haushaltsplan <strong>2012</strong> veranschlagt.<br />

5.3 Katholische Kindertagesstätte „Maria Königin der Engel“,<br />

Stambach<br />

Mit Schreiben vom 09.08.2011 hat der Kath. Pfarrverband <strong>Zweibrücken</strong><br />

mitgeteilt, dass die Kath. Kirchengemeinde sich nicht mehr in<br />

der Lage sieht, ohne einen Zuschuss von Seiten der Ortsgemeinde<br />

Contwig, die Trägerschaft für die o.g. Einrichtung weiterzuführen. Die<br />

Kindertagesstätte „Maria Königin der Engel“„ betreibt aktuell 2 Gruppen<br />

bei einer Aufnahmekapazität von bis zu 37 Kindern.<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt, der Kindertagesstätte „Maria Königin<br />

der Engel“ beginnend ab dem Haushaltsjahr <strong>2012</strong>, pro Gruppe einen<br />

jährlichen Sachkostenzuschuss in Höhe von 4.000,— € zu gewähren.<br />

Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf jährlich 8.000,— €. Die<br />

Mehrkosten werden im Haushaltsplan <strong>2012</strong> veranschlagt.<br />

6. Beschilderung Radweg<br />

Ortsbürgermeister Bärmann informiert den Rat über das Entfernen der<br />

Absperrpfosten am Radweg, da diese eine Unfallgefahr darstellen.<br />

Auch das ursprünglich geplante Aufmalen von Balken auf den Radweg<br />

ist laut Ordnungsamt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung weniger<br />

sinnvoll, weil die Ortsgemeinde dadurch nicht von ihrer Haftung befreit<br />

wird. Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung von Schildern<br />

mit der Aufschrift „Radweg, Anlieger frei“, die am Anfang und Ende<br />

des Radweges angebracht werden.<br />

7. Kaltwasserleitung für den Bauhof<br />

Der Gemeinderat beschließt die Verlegung der Kaltwasserleitung für<br />

die Außenzapfstelle am Bauhof Contwig zum Preis von 745,06 €.<br />

8. Dorffest <strong>2012</strong><br />

Am 30.06.<strong>2012</strong> und 01.07.<strong>2012</strong> soll das Contwiger Dorffest stattfinden.<br />

Ortsbürgermeister Bärmann informiert den Rat, dass sich bisher<br />

14 Gruppen und Vereine hierfür angemeldet haben mit denen Mitte<br />

Mai Gespräche über die Organisation geführt werden soll.<br />

Hinweis auf den Austausch<br />

von Wasserzähler<br />

Nach den eichrechtlichen Vorschriften müssen die Wasserzähler ausgetauscht<br />

werden. In der Ortsgemeinde Dietrichingen wird ab dem<br />

7. Mai <strong>2012</strong> für die Grundstückseigentümer kostenlos der Austausch<br />

durch Bedienstete der <strong>Verbandsgemeinde</strong>-Werke durchgeführt. Es<br />

wird gebeten, den entsprechenden Personen, die im Besitz der notwendigen<br />

Bevollmächtigung sind, freien Zutritt zum Grundstück zu<br />

gewähren, sowie die Wasserzählereinrichtung ab diesem Zeitpunkt<br />

zugänglich zu machen.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />

Wild, Werkleiter<br />

Unser Dorf hat Zukunft<br />

Am Dienstag, dem 8. Mai <strong>2012</strong>, wird die Kreiskommission unseren Ort<br />

besichtigen und begutachten. Interessierte Bürger, die gerne an dieser<br />

Begehung teilnehmen möchten, sind herzlich eingeladen.<br />

Treffpunkt ist um 13.45 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus Dietrichingen.<br />

Gerd Zahler, Ortsbürgermeister

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