jahresabschluss 2000 - VR-Leasing AG
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BERICHT DES AUFSICHTSRATES<br />
AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG<br />
14<br />
Der Aufsichtsrat hat sich<br />
während des Geschäftsjahres<br />
regelmäßig über die Lage der<br />
Gesellschaft informiert.Er hat<br />
sich durch laufende Berichterstattung<br />
des Vorstandes über<br />
die Geschäftsführung des<br />
Unternehmens unterrichtet.<br />
In verschiedenen Sitzungen<br />
mit dem Vorstand wurden im<br />
Berichtszeitraum wichtige<br />
Fragen der Geschäftsführung<br />
besprochen.<br />
Der Jahresabschluss der Gesellschaft<br />
zum 31. Dezember<br />
<strong>2000</strong> und der Lagebericht des<br />
Vorstandes über das Geschäftsjahr<br />
<strong>2000</strong> sind von der<br />
zum Abschlussprüfer gewählten<br />
PwC Deutsche Revision<br />
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Frankfurt am Main, geprüft<br />
und mit dem uneingeschränktenBestätigungsvermerk<br />
versehen worden. Der<br />
Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsbericht<br />
zustimmend<br />
Kenntnis genommen. Nach<br />
dem abschließenden Ergebnis<br />
der Prüfung durch den<br />
Aufsichtsrat sind Einwendungen<br />
nicht zu erheben, so<br />
dass der Aufsichtsrat dem<br />
Jahresabschluss und dem<br />
Lagebericht des Vorstandes<br />
über das Geschäftsjahr <strong>2000</strong><br />
sowie dem Gewinnverwendungsvorschlag<br />
zustimmt. Er<br />
billigt den Jahresabschluss,<br />
der damit gemäß § 172 AktG<br />
festgestellt ist.<br />
Der Aufsichtsrat hat ferner<br />
den vom Vorstand aufgestellten<br />
Bericht über die Beziehungen<br />
zu verbundenen<br />
Unternehmen (Abhängigkeitsbericht)<br />
geprüft. Er hat<br />
nach dem abschließenden Ergebnis<br />
seiner Prüfung gegen<br />
den Abhängigkeitsbericht<br />
keine Einwendungen zu erheben.<br />
Der Abschlussprüfer hat<br />
zum Abhängigkeitsbericht<br />
folgenden Bestätigungsvermerk<br />
erteilt:<br />
„Nach unserer pflichtmäßigen<br />
Prüfung und Beurteilung<br />
bestätigen wir, dass<br />
1. die tatsächlichen Angaben<br />
des Berichtes richtig sind,<br />
2. bei den im Bericht aufgeführten<br />
Rechtsgeschäften<br />
die Leistung der Gesellschaft<br />
nicht unangemessen<br />
hoch war.“<br />
Der Aufsichtsrat hat vom<br />
Abhängigkeitsbericht sowie<br />
vom Prüfungsbericht des<br />
Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsberichtzustimmend<br />
Kenntnis genommen.<br />
Eschborn,<br />
den 30. März 2001,<br />
der Aufsichtsrat<br />
Bedo Panner<br />
(Vorsitzender)