17.01.2013 Aufrufe

jahresabschluss 2000 - VR-Leasing AG

jahresabschluss 2000 - VR-Leasing AG

jahresabschluss 2000 - VR-Leasing AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BERICHT DES AUFSICHTSRATES<br />

AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG<br />

14<br />

Der Aufsichtsrat hat sich<br />

während des Geschäftsjahres<br />

regelmäßig über die Lage der<br />

Gesellschaft informiert.Er hat<br />

sich durch laufende Berichterstattung<br />

des Vorstandes über<br />

die Geschäftsführung des<br />

Unternehmens unterrichtet.<br />

In verschiedenen Sitzungen<br />

mit dem Vorstand wurden im<br />

Berichtszeitraum wichtige<br />

Fragen der Geschäftsführung<br />

besprochen.<br />

Der Jahresabschluss der Gesellschaft<br />

zum 31. Dezember<br />

<strong>2000</strong> und der Lagebericht des<br />

Vorstandes über das Geschäftsjahr<br />

<strong>2000</strong> sind von der<br />

zum Abschlussprüfer gewählten<br />

PwC Deutsche Revision<br />

Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Frankfurt am Main, geprüft<br />

und mit dem uneingeschränktenBestätigungsvermerk<br />

versehen worden. Der<br />

Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsbericht<br />

zustimmend<br />

Kenntnis genommen. Nach<br />

dem abschließenden Ergebnis<br />

der Prüfung durch den<br />

Aufsichtsrat sind Einwendungen<br />

nicht zu erheben, so<br />

dass der Aufsichtsrat dem<br />

Jahresabschluss und dem<br />

Lagebericht des Vorstandes<br />

über das Geschäftsjahr <strong>2000</strong><br />

sowie dem Gewinnverwendungsvorschlag<br />

zustimmt. Er<br />

billigt den Jahresabschluss,<br />

der damit gemäß § 172 AktG<br />

festgestellt ist.<br />

Der Aufsichtsrat hat ferner<br />

den vom Vorstand aufgestellten<br />

Bericht über die Beziehungen<br />

zu verbundenen<br />

Unternehmen (Abhängigkeitsbericht)<br />

geprüft. Er hat<br />

nach dem abschließenden Ergebnis<br />

seiner Prüfung gegen<br />

den Abhängigkeitsbericht<br />

keine Einwendungen zu erheben.<br />

Der Abschlussprüfer hat<br />

zum Abhängigkeitsbericht<br />

folgenden Bestätigungsvermerk<br />

erteilt:<br />

„Nach unserer pflichtmäßigen<br />

Prüfung und Beurteilung<br />

bestätigen wir, dass<br />

1. die tatsächlichen Angaben<br />

des Berichtes richtig sind,<br />

2. bei den im Bericht aufgeführten<br />

Rechtsgeschäften<br />

die Leistung der Gesellschaft<br />

nicht unangemessen<br />

hoch war.“<br />

Der Aufsichtsrat hat vom<br />

Abhängigkeitsbericht sowie<br />

vom Prüfungsbericht des<br />

Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsberichtzustimmend<br />

Kenntnis genommen.<br />

Eschborn,<br />

den 30. März 2001,<br />

der Aufsichtsrat<br />

Bedo Panner<br />

(Vorsitzender)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!