jahresabschluss 2000 - VR-Leasing AG
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und Lageberichtes gem.<br />
264b HGB verzichtet.<br />
Die unter dem Anlagevermögen<br />
ausgewiesenen Vermögenswerte<br />
werden zu Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten,<br />
vermindert um<br />
planmäßige und gegebenenfalls<br />
außerplanmäßige Abschreibungen,<br />
angesetzt. Die<br />
Herstellungskosten des Immobilien-<strong>Leasing</strong>vermögens<br />
ergeben sich in der Regel aus<br />
von Dritten in Rechnung gestellten<br />
Beträgen. In wenigen<br />
Fällen wurden von einem<br />
Teilkonzern-Unternehmen<br />
erbrachte technische Beratungsleistungen<br />
aktiviert.<br />
Während der Herstellzeit<br />
angefallene Finanzierungszinsen,<br />
die nicht in Form von<br />
Vormieten weiterberechnet<br />
werden können, sind als Herstellungskosten<br />
aktiviert, soweit<br />
sie nicht durch konzerneigene<br />
Mittel finanziert sind.<br />
Die immateriellen Vermögensgegenständewerden<br />
linear abgeschrieben,<br />
während bei den Sachanlagen,<br />
abgesehen von geringen<br />
Altbeständen, die degressive<br />
AfA (mit Übergang auf die<br />
lineare AfA bei höherem Abschreibungswert)<br />
nach Maßgabe<br />
der amtlichen AfA-Tabellen<br />
angewandt wird. Dabei<br />
wird von der Vereinfachungsregel<br />
gemäß R 44 Abs. 2 EStR<br />
Gebrauch gemacht.<br />
Die Anschaffungskosten der<br />
im Geschäftsjahr angeschafften<br />
geringwertigen Wirtschaftsgüter<br />
wurden voll abgeschrieben.<br />
Im Geschäftsjahr wurde<br />
eine außerplanmäßige Abschreibung<br />
nach § 253 Abs. 2<br />
Satz 3 HGB auf die unter den<br />
Anteilen an verbundenen Unternehmen<br />
ausgewiesene Beteiligung<br />
an der <strong>VR</strong>•LEASING<br />
(UK) Limited, London, vorgenommen<br />
(0,1 Mio. EUR).<br />
Die Abschreibung des <strong>Leasing</strong>vermögens<br />
erfolgt für<br />
den Mobilienbereich im Teilkonzern<br />
einheitlich linear<br />
über die Laufzeit der <strong>Leasing</strong>verträge,<br />
während das <strong>Leasing</strong>vermögen<br />
in den Einzelgesellschaften<br />
teilweise nach<br />
der degressiven Methode unter<br />
Anwendung der steuerlichen<br />
Vereinfachungsregel<br />
nach R 44 Abs. 2 EStR teilweise<br />
linear über die betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer<br />
unter Anwendung der steuerlichen<br />
Vereinfachungsregel<br />
abgeschrieben wird.<br />
Die Abschreibung im Teilkonzern<br />
berücksichtigt bei<br />
Teilamortisationsverträgen<br />
den vereinbarten Restwert<br />
und bei Vollamortisationsverträgen<br />
einen kalkulatorischen<br />
Restwert in Höhe des erwarteten<br />
Verwertungserlöses.<br />
Die vom Jahresabschluss<br />
der <strong>VR</strong>-LEASING abweichen-<br />
de Bewertungsmethode wurde<br />
zur besseren Darstellung<br />
der Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage gewählt.<br />
Das <strong>Leasing</strong>vermögen im<br />
Immobilienbereich wird linear<br />
über die betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer der <strong>Leasing</strong>objekte<br />
abgeschrieben,<br />
während in den Einzelabschlüssen<br />
teilweise steuerliche<br />
Vorschriften angewandt<br />
werden.<br />
Die Forderungen und<br />
sonstigen Vermögensgegenstände<br />
sind zum Nennbetrag<br />
angesetzt. Für risikobehaftete<br />
Forderungen sind<br />
je nach Lage des Einzelfalles<br />
Einzelwertberichtigungen<br />
und für das latente AusfallrisikoPauschalwertberichtigungen<br />
gebildet worden.<br />
Die Bewertung der Pensionsrückstellungenerfolgt<br />
nach der Teilwertmethode<br />
unter Zugrundelegung<br />
eines Zinssatzes von 6 % p.a.<br />
Die Auswirkungen aus den ab<br />
Ende 1998 zu berücksichtigenden<br />
Richttafeln sind anteilig<br />
berücksichtigt.<br />
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