f\/\y\ U1C1 um 11 Uhr - CDU Kladow
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Seite 4 Hanb-^urier Nr. 85 März 2000<br />
Abwasser- und Gasanschluß und kein Ende<br />
Wie lange müssen <strong>Kladow</strong>er noch mit Baustellen leben ?<br />
Seit vier Jahren wird in <strong>Kladow</strong> gebuddelt, werden Straßen abgesperrt und<br />
Straßen<strong>um</strong>leitungen - wenn der Bürger Glück hat - ausgeschildert. Erst die<br />
Wasserbetriebe mit der Kanalisation, dann die GASAG - und kein Ende ist<br />
abzusehen! Die <strong>CDU</strong> <strong>Kladow</strong> wollte es für die Leserinnen und Leser des Land-<br />
Kuriers etwas genauer wissen. Deshalb hat der Land-Kurier bei den Berliner<br />
Wasserbetrieben und der GASAG nachgefragt, und wir geben Ihnen hier einen<br />
Auszug der Antworten wieder.<br />
Der noch zu kanalisierte 6. Bauabschnitt der Berliner Wasserbetriebe in Berlin<br />
<strong>Kladow</strong> ist in vier Teilabschnitten - 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4 - geplant bzw. im Bau.<br />
(Siehe Plan Seite 5)<br />
Kurz vor dem Abschluß steht der Bauabschnitt 6.1 -Temmeweg. Das Bauende<br />
der weiteren drei Bauabschnitte ist wie folgt geplant: 6.2 - Lüdickeweg bis Mitte<br />
2001, Bauabschnitt 6.3- Pröhleweg bis Ende 2001 und die Sakrower Landstraße,<br />
Bauabschnitt 6.4 bis Mitte 2002. Der Bauabschnitt 6.2 bildet die Vorflut für die<br />
Bauabschnitte 6.3 und 6.4. Demzufolge kann mit dem Bau der Bauabschnitte 6.3<br />
und 6.4 erst begonnen werden, wenn zuvor eine Beauftragung für den Einbau der<br />
öffentlichen Straßenkanäle im Bauabschnitt 6.2 möglich ist. Im Bauabschnitt 6.2<br />
erfolgt der Kanalbau in öffentliches gewidmetem Straßenland, das sich noch nicht<br />
im Eigent<strong>um</strong> des Landes Berlin, vertreten durch das Tiefbauamt Spandau,<br />
befindet.<br />
Es ist erforderlich, daß neben der Zustimmung der Grundstückseigentümer der<br />
Abschluß der leitungsrechtlichen Sicherung auf den in Anspruch zu nehmenden<br />
Flächen bis Ende März 2000 erfolgt. Ohne diese Voraussetzung sind die vorge<br />
nannten Termine als gegenstandslos zu betrachten.<br />
Der Bau von Hausanschlüssen wird auf Antrag des Grundstückseigentümers<br />
vorgenommen. Dem Antrag ist ein Grundstücksplan mit der gewünschten Lage<br />
des Hauskastens mit Abstandsmaßen zu den Nachbargrenzen und zur<br />
Straßenbegrenzungslinie beizufügen. Hieraufhin wird dem Grundstückseigentü<br />
mer ein Angebot zur Herstellung des Hausanschlußkanals unterbreitet. Nach<br />
Eingang der im Angebot genannten Unterlagen, einschließlich Kostenvorschuß,<br />
wird der Vorgang zur Bauausführung freigegeben.<br />
Der Zwang z<strong>um</strong> Anschluß an die Anlagen der öffentlichen Entwässerung besteht<br />
gemäß § 40 Abs. 2 der Bauordnung für Berlin. Die Ausübung des Anschluß<br />
zwangs obliegt nicht den Berliner Wasserbetrieben, sondern dem jeweiligen<br />
bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsichtsamt. ><br />
http://www.berlin-kladow.de