TRITONUS - HochschülerInnenschaft an der Universität für Musik
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Universitäres<br />
Anerkennungsverfahren neu<br />
Liebe Studierende,<br />
Mit 1.1.2004 ist das <strong>Universität</strong>sgesetz<br />
2002 auch <strong>für</strong> unsere <strong>Universität</strong> voll<br />
wirksam geworden. Das bringt einige<br />
inhaltliche und org<strong>an</strong>isatorische Än<strong>der</strong>ungen<br />
mit sich.<br />
Anerk<strong>an</strong>nt werden wie bisher:<br />
a) positiv best<strong>an</strong>dene Prüfungen:<br />
- <strong>an</strong> einer <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten inländischen<br />
o<strong>der</strong> ausländischen postsekundären<br />
Bildungseinrichtung,<br />
- <strong>an</strong> einer berufsbildenden höheren<br />
Schule,<br />
- <strong>an</strong> einer Höheren Anstalt <strong>für</strong> Lehrerund<br />
Erzieherbildung,<br />
- in Studien <strong>an</strong> <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten inländischen<br />
Bildungseinrichtungen, <strong>der</strong>en<br />
Zug<strong>an</strong>g die allgemeine <strong>Universität</strong>sreife<br />
erfor<strong>der</strong>t,<br />
- o<strong>der</strong> in einem Lehrg<strong>an</strong>g universitären<br />
Charakters<br />
- <strong>an</strong> österreichischen Konservatorien<br />
mit Öffentlichkeitsrecht.<br />
b) unter bestimmten Umständen auch<br />
wissenschaftliche o<strong>der</strong> künstlerische<br />
Tätigkeiten <strong>an</strong> Institutionen außerhalb<br />
<strong>der</strong> <strong>Universität</strong>.<br />
c) Prüfungen, die in Vorbereitungslehrgängen<br />
o<strong>der</strong> postgradualen Lehrgängen<br />
abgelegt wurden.<br />
Zuständig <strong>für</strong> alle Anerkennungsverfahren<br />
ist nun <strong>der</strong> Studiendirektor, Herr<br />
Mag.Dr. Michael Steph<strong>an</strong>ides. Antragsformulare<br />
sind in <strong>der</strong> Studiendirektion<br />
bei Frau Kurz, Anton-von-Webern-<br />
Platz 1, Zi D 01 35, (Parteienverkehrszeiten<br />
entsprechen denen <strong>der</strong> Studienund<br />
Prüfungsabteilung: Mo, Do, Fr 9 -<br />
12 Uhr, Di 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr,<br />
Mittwoch geschlossen) erhältlich.<br />
Sprechstunde des Studiendirektors<br />
nach telefonischer Vereinbarung mit<br />
Frau Kurz.<br />
Mit dem Antrag müssen alle Zeugnisse<br />
o<strong>der</strong> Belege abgegeben werden, die die<br />
positive Ablegung <strong>der</strong> Prüfungen<br />
beweisen.<br />
Anerkennungen sind immer nur <strong>für</strong> den<br />
Studienabschnitt möglich, in dem sich<br />
<strong>der</strong> Studierende gerade befindet. Das<br />
heißt, zuerst wird alles <strong>für</strong> den ersten<br />
Studienabschnitt eingereicht und d<strong>an</strong>n<br />
erst <strong>für</strong> den zweiten und so weiter.<br />
Über eingel<strong>an</strong>gte Anträge muss <strong>der</strong><br />
Studiendirektor innerhalb von zwei<br />
Monaten ab Antragsstellung entscheiden.<br />
Das bedeutet aber auch, dass die<br />
Anträge rechtzeitig abgegeben werden<br />
müssen, zum Beispiel wenn eine<br />
Diplomprüfung erst nach erfolgter<br />
Anerkennung abgelegt werden k<strong>an</strong>n.<br />
Für die, die es genau wissen wollen:<br />
Geregelt ist das alles in § 78 <strong>Universität</strong>sgesetz<br />
2002.<br />
Viel Erfolg beim Studium wünscht Ihnen<br />
allen<br />
Der Studiendirektor<br />
(Mag.Dr. Michael Steph<strong>an</strong>ides)<br />
bezahlte Anzeige<br />
<strong>TRITONUS</strong> Jg.36 / Nr.1 / Jänner 2004 - Seite 4<br />
Studienbeitrag <strong>für</strong> Studierende aus<br />
den EU-Erweiterungslän<strong>der</strong>n ab<br />
WS 2004/05<br />
!!!<br />
Das Bundesministerium <strong>für</strong> Bildung,<br />
Wissenschaft und Kultur hat mit 22.<br />
Dez. 2003 mitgeteilt, daß ordentliche<br />
und außerordentliche Studierende <strong>an</strong><br />
<strong>Universität</strong>en, welche die Staats<strong>an</strong>gehörigkeit<br />
Estl<strong>an</strong>ds, Lettl<strong>an</strong>ds, Litauens,<br />
Maltas, Polens, <strong>der</strong> Slowakei, Sloweniens,<br />
<strong>der</strong> Tschechischen Republik,<br />
Ungarns o<strong>der</strong> Zyperns besitzen, den<br />
Studienbeitrag in <strong>der</strong> Höhe von EUR<br />
363,36 erstmals ab dem Wintersemester<br />
2004/05 zu entrichten haben.<br />
Illustration: W.Kschwendt