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TRITONUS - HochschülerInnenschaft an der Universität für Musik

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Universitäres<br />

Anerkennungsverfahren neu<br />

Liebe Studierende,<br />

Mit 1.1.2004 ist das <strong>Universität</strong>sgesetz<br />

2002 auch <strong>für</strong> unsere <strong>Universität</strong> voll<br />

wirksam geworden. Das bringt einige<br />

inhaltliche und org<strong>an</strong>isatorische Än<strong>der</strong>ungen<br />

mit sich.<br />

Anerk<strong>an</strong>nt werden wie bisher:<br />

a) positiv best<strong>an</strong>dene Prüfungen:<br />

- <strong>an</strong> einer <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten inländischen<br />

o<strong>der</strong> ausländischen postsekundären<br />

Bildungseinrichtung,<br />

- <strong>an</strong> einer berufsbildenden höheren<br />

Schule,<br />

- <strong>an</strong> einer Höheren Anstalt <strong>für</strong> Lehrerund<br />

Erzieherbildung,<br />

- in Studien <strong>an</strong> <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten inländischen<br />

Bildungseinrichtungen, <strong>der</strong>en<br />

Zug<strong>an</strong>g die allgemeine <strong>Universität</strong>sreife<br />

erfor<strong>der</strong>t,<br />

- o<strong>der</strong> in einem Lehrg<strong>an</strong>g universitären<br />

Charakters<br />

- <strong>an</strong> österreichischen Konservatorien<br />

mit Öffentlichkeitsrecht.<br />

b) unter bestimmten Umständen auch<br />

wissenschaftliche o<strong>der</strong> künstlerische<br />

Tätigkeiten <strong>an</strong> Institutionen außerhalb<br />

<strong>der</strong> <strong>Universität</strong>.<br />

c) Prüfungen, die in Vorbereitungslehrgängen<br />

o<strong>der</strong> postgradualen Lehrgängen<br />

abgelegt wurden.<br />

Zuständig <strong>für</strong> alle Anerkennungsverfahren<br />

ist nun <strong>der</strong> Studiendirektor, Herr<br />

Mag.Dr. Michael Steph<strong>an</strong>ides. Antragsformulare<br />

sind in <strong>der</strong> Studiendirektion<br />

bei Frau Kurz, Anton-von-Webern-<br />

Platz 1, Zi D 01 35, (Parteienverkehrszeiten<br />

entsprechen denen <strong>der</strong> Studienund<br />

Prüfungsabteilung: Mo, Do, Fr 9 -<br />

12 Uhr, Di 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr,<br />

Mittwoch geschlossen) erhältlich.<br />

Sprechstunde des Studiendirektors<br />

nach telefonischer Vereinbarung mit<br />

Frau Kurz.<br />

Mit dem Antrag müssen alle Zeugnisse<br />

o<strong>der</strong> Belege abgegeben werden, die die<br />

positive Ablegung <strong>der</strong> Prüfungen<br />

beweisen.<br />

Anerkennungen sind immer nur <strong>für</strong> den<br />

Studienabschnitt möglich, in dem sich<br />

<strong>der</strong> Studierende gerade befindet. Das<br />

heißt, zuerst wird alles <strong>für</strong> den ersten<br />

Studienabschnitt eingereicht und d<strong>an</strong>n<br />

erst <strong>für</strong> den zweiten und so weiter.<br />

Über eingel<strong>an</strong>gte Anträge muss <strong>der</strong><br />

Studiendirektor innerhalb von zwei<br />

Monaten ab Antragsstellung entscheiden.<br />

Das bedeutet aber auch, dass die<br />

Anträge rechtzeitig abgegeben werden<br />

müssen, zum Beispiel wenn eine<br />

Diplomprüfung erst nach erfolgter<br />

Anerkennung abgelegt werden k<strong>an</strong>n.<br />

Für die, die es genau wissen wollen:<br />

Geregelt ist das alles in § 78 <strong>Universität</strong>sgesetz<br />

2002.<br />

Viel Erfolg beim Studium wünscht Ihnen<br />

allen<br />

Der Studiendirektor<br />

(Mag.Dr. Michael Steph<strong>an</strong>ides)<br />

bezahlte Anzeige<br />

<strong>TRITONUS</strong> Jg.36 / Nr.1 / Jänner 2004 - Seite 4<br />

Studienbeitrag <strong>für</strong> Studierende aus<br />

den EU-Erweiterungslän<strong>der</strong>n ab<br />

WS 2004/05<br />

!!!<br />

Das Bundesministerium <strong>für</strong> Bildung,<br />

Wissenschaft und Kultur hat mit 22.<br />

Dez. 2003 mitgeteilt, daß ordentliche<br />

und außerordentliche Studierende <strong>an</strong><br />

<strong>Universität</strong>en, welche die Staats<strong>an</strong>gehörigkeit<br />

Estl<strong>an</strong>ds, Lettl<strong>an</strong>ds, Litauens,<br />

Maltas, Polens, <strong>der</strong> Slowakei, Sloweniens,<br />

<strong>der</strong> Tschechischen Republik,<br />

Ungarns o<strong>der</strong> Zyperns besitzen, den<br />

Studienbeitrag in <strong>der</strong> Höhe von EUR<br />

363,36 erstmals ab dem Wintersemester<br />

2004/05 zu entrichten haben.<br />

Illustration: W.Kschwendt

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