BERUFLICH BILDEN - Handwerkskammer Bremen
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2.) Bremer Weiterbildungsscheck<br />
Unterstützung für Weiterbildungslehrgänge, die einen<br />
Bezug zum Berufsleben haben.<br />
Gefördert wird die Teilnahme an einer berufsbezogenen<br />
Weiterbildung. Dazu gehören auch Weiterbildungsangebote,<br />
die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />
dienen<br />
Grundsätzlich können den Scheck erhalten:<br />
Erwerbspersonen (beschäftigt/unbeschäftigt) die im Land<br />
<strong>Bremen</strong> wohnen oder arbeiten und deren Bruttojahreseinkommen<br />
nicht über 25.600 € (steuerlich einzeln veranlagte<br />
Personen) bzw. 51.200€ (steuerlich gemeinsam veranlagte<br />
Paare) liegt und die im laufenden Kalenderjahr noch keinen<br />
Bremer Weiterbildungsscheck erhalten haben.<br />
Kleinunternehmen mit Sitz im Land <strong>Bremen</strong> und nicht mehr<br />
als 50 Mitarbeitenden (bezogen auf Vollzeitvolumen)<br />
Mit dem Scheck werden pro Person grundsätzlich höchstens<br />
50% der Kursgebühren übernommen.Die Obergrenze<br />
für die Kostenübernahme liegt bei 500€ pro Scheck.<br />
Personen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung<br />
haben oder beruflich eine ungelernte /angelernte Tätigkeit<br />
ausüben, können bis zu der Obergrenze von 500 € einen<br />
Zuschuss von 70% erhalten.<br />
Information und Beratung:<br />
Katharina Krey<br />
Telefon: 0421/222744-421<br />
Email: krey.katharina@handwerkbremen.de<br />
Beate Schröder<br />
Telefon: 0421-222744-422<br />
Email: schroeder.beate@handwerkbremen.de<br />
Fördermöglichkeiten Der Bremer Weiterbildungsscheck bietet eine finanzielle<br />
Der Bremer Weiterbildungsscheck wird vom Land <strong>Bremen</strong><br />
und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen<br />
Union gefördert: