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BERUFLICH BILDEN - Handwerkskammer Bremen

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2.) Bremer Weiterbildungsscheck<br />

Unterstützung für Weiterbildungslehrgänge, die einen<br />

Bezug zum Berufsleben haben.<br />

Gefördert wird die Teilnahme an einer berufsbezogenen<br />

Weiterbildung. Dazu gehören auch Weiterbildungsangebote,<br />

die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />

dienen<br />

Grundsätzlich können den Scheck erhalten:<br />

Erwerbspersonen (beschäftigt/unbeschäftigt) die im Land<br />

<strong>Bremen</strong> wohnen oder arbeiten und deren Bruttojahreseinkommen<br />

nicht über 25.600 € (steuerlich einzeln veranlagte<br />

Personen) bzw. 51.200€ (steuerlich gemeinsam veranlagte<br />

Paare) liegt und die im laufenden Kalenderjahr noch keinen<br />

Bremer Weiterbildungsscheck erhalten haben.<br />

Kleinunternehmen mit Sitz im Land <strong>Bremen</strong> und nicht mehr<br />

als 50 Mitarbeitenden (bezogen auf Vollzeitvolumen)<br />

Mit dem Scheck werden pro Person grundsätzlich höchstens<br />

50% der Kursgebühren übernommen.Die Obergrenze<br />

für die Kostenübernahme liegt bei 500€ pro Scheck.<br />

Personen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung<br />

haben oder beruflich eine ungelernte /angelernte Tätigkeit<br />

ausüben, können bis zu der Obergrenze von 500 € einen<br />

Zuschuss von 70% erhalten.<br />

Information und Beratung:<br />

Katharina Krey<br />

Telefon: 0421/222744-421<br />

Email: krey.katharina@handwerkbremen.de<br />

Beate Schröder<br />

Telefon: 0421-222744-422<br />

Email: schroeder.beate@handwerkbremen.de<br />

Fördermöglichkeiten Der Bremer Weiterbildungsscheck bietet eine finanzielle<br />

Der Bremer Weiterbildungsscheck wird vom Land <strong>Bremen</strong><br />

und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen<br />

Union gefördert:

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