Hon.-Prof. Kuras - Fakultätsvertretung Jus - Universität Wien
Hon.-Prof. Kuras - Fakultätsvertretung Jus - Universität Wien
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www.fvjus.at<br />
info@fvjus.at<br />
Juni 2010<br />
Pbb. Verlagspostamt 1090 <strong>Wien</strong> | Nummer 05/10 | ZNr. 02Z033920 S<br />
Zeitung der <strong>Fakultätsvertretung</strong> <strong>Jus</strong><br />
Halbzeit!<br />
Seite 3<br />
Seite 7–9<br />
Prüfer im Gespräch: <strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. <strong>Kuras</strong><br />
Seite 15<br />
Die 60er zu Gast auf der Schallaburg<br />
Seite 16–17<br />
EGMR-Urteil Kozak gegen Polen
Inhalt<br />
Seite 3<br />
Leitartikel | Halbzeit<br />
Seite 4<br />
Faculty | News, News, News<br />
Seite 5<br />
Soziales | Beihilfenvergleich<br />
Seite 6<br />
Fachbibliothek<br />
Seite 7|9<br />
Interview mit <strong>Prof</strong>. <strong>Kuras</strong><br />
Seite 10|11<br />
Interview mit Dr. Gerhard Hermann<br />
Seite 12<br />
Juridicum Journal | Schadenersatz für<br />
eifrigen Kasinospieler<br />
IMPRESSUM<br />
2 Juristl | Juni 2010<br />
Juni 2010<br />
Seite 7-9<br />
Seite 13<br />
Juridicum Journal | Krawina ist Miturheber<br />
des Hundertwasser-Hauses<br />
Seite 14<br />
17th Willem C Vis International Commercial<br />
Arbitration Moot<br />
Seite 15<br />
Die 60er. Beatles, Pille und Revolte<br />
Seite 16<br />
EGMR-Urteil Kozak gg. Polen<br />
Seite 18|19<br />
Von einem Ball und dem üblichen Theater<br />
Seite 21<br />
Neu im Team | Maria, Marina, Michael u. Teresa<br />
Seite 23<br />
News & Termine<br />
Juristl – Zeitung der <strong>Fakultätsvertretung</strong> <strong>Jus</strong> | Nr. 05/10 | M., V., H. Verein für Förderung studentischer Medienvielfalt,<br />
Spitalgasse 2, Hof 1, 1090 <strong>Wien</strong> | Chefredakteurin Greta Maier | Anzeigen Georg Gutfleisch | Graphische Gestaltung<br />
Cornelia Zelinka | Layout Andrea Krahofer | Fotos Redaktion, www.sxc.hu, www.photocase.de | MitarbeiterInnen Thomas<br />
Fussenegger, Mona Zaher, Peter Adel, Elisabeth Hütter, Adrian Korbiel, Simone Adler, Friedrich Schröder, Simone Gloria<br />
Engelbrechtsmüller, Claire-Sophie Mörsen, Marina Wong, Michael Matzinger, Maria Kadiri, Teresa Schön | Herstellung Manz<br />
Cross Media | Offenlegung gem. §25 MedienG: Grundlegende Richtung: Information der Studierenden der rechtswissenschaftlichen<br />
Fakultät über aktuelle politische, gesellschaftliche und studienspezifische Themen.<br />
Seite 14 Seite 15<br />
EdItorIal<br />
WM-Spiele rund um die Uhr, Wetter, das kaum<br />
wechselhafter sein könnte, und so jede Stunde, in<br />
der die Sonne scheint, umso kostbarer erscheinen<br />
lässt, und neben alldem ein Sommersemester,<br />
dessen Ende noch gemeistert werden will, - das<br />
Leben kann schon ungerecht sein. Wenn Euch<br />
diese Ausgabe erreicht, ist das Schlimmste jedoch<br />
auch schon wieder vorbei, und ich hoffe, dass das<br />
Studienjahr zu Eurer Zufriedenheit zu Ende gegangen<br />
ist!<br />
Die wohlverdienten Ferien bieten auch endlich<br />
wieder Zeit, um abseits der Fachliteratur ein wenig<br />
zu Lesen. Unsere neue Ausgabe bietet Euch mit<br />
interessanten Interviews, den hochkarätigen<br />
Artikeln des Juridicum Journals zu aktuellen juristischen<br />
Entwicklungen und Tipps zur Sommergestaltung<br />
hoffentlich hierfür einen guten<br />
Ausgangs punkt.<br />
An dieser Stelle möchte ich mich, nach einem Jahr<br />
als Chefredakteurin, auch für die zahlreichen<br />
Inputs, neuen Ideen und Gesichter und motivierten<br />
Mitgestalter/innen der Zeitung bedanken!<br />
Wunderschöne und erholsame Ferien wünscht<br />
Euch,<br />
Eure Greta,<br />
Chefredakteurin
lEItartIkEl<br />
Halbzeit!<br />
Die Hälfte unserer Funktionsperiode ist schon wieder<br />
vorbei. Zeit für einen kleinen Rückblick:<br />
DER GRoSSE ANStURM<br />
Das Wintersemester 09/10 begann sofort mit einer<br />
Hiobsbotschaft. Statt der erwarteten 1.700 Studienanfängerinnen<br />
und -anfänger, meldeten sich weit über<br />
2.000 zu den Übungen des ersten Semesters an. Für<br />
etliche hundert Studierende war also kein Platz mehr in<br />
einer Lehrveranstaltung. Dies wurde natürlich erst nach<br />
Ablauf der Anmeldefrist bekannt und somit gab es<br />
keine Möglichkeit mehr, diese Kolleginnen und Kollegen<br />
gemäß ihren Präferenzen zuzuteilen. Studienprogrammleiter<br />
<strong>Prof</strong>. Meissel schaffte es trotz der angespannten<br />
finanziellen Lage der <strong>Universität</strong>, genug<br />
zusätzliche Übungen einzurichten, sodass schlussendlich<br />
alle einen Platz bekamen, auch wenn dieser oft<br />
genug nicht den angegebenen Wünschen entsprach.<br />
Für das kommende Semester erwarten wir ein ähnliches<br />
Szenario, das durch die verschlechterte finanzielle<br />
Situation der <strong>Universität</strong> noch verschlimmert werden<br />
könnte. Die Kapazitätsgrenzen des Juridicums sind,<br />
zumindest für Erstsemestrige, erreicht!<br />
HöRSAAlblocKADEN<br />
Noch im selben Monat begannen dann die Hörsaalblockaden.<br />
So viel Aufregung hat unsere <strong>Universität</strong><br />
wohl schon lange nicht gesehen und weil niemand, am<br />
wenigsten noch die Protestbewegung selbst, wusste,<br />
wie mit dieser Situation umzugehen sei, begann jeder<br />
mit seiner eigenen Diskussionsrunde. Der Herr Minister,<br />
wie auch der Herr Rektor, starteten ihre eigenen<br />
„Dialogforen“, die ÖH veranstaltete Vollversammlungen<br />
in fast jedem Studium, einige Zeitungen gaben<br />
Sondernummern heraus, sodass man sich teilweise<br />
dreimal pro Woche gegenüber saß und trotzdem nicht<br />
weiterkam. Unsere oberste Priorität war es, destruktive<br />
Kräfte der Protestbewegung vom Juridicum fernzuhalten,<br />
was bis auf eine einmalige Besetzung des U10 für<br />
eine Nacht auch gelang. Den überaus zahlreichen,<br />
konstruktiven Audimaxler/innen sei dabei für ihre<br />
Mithilfe gedankt!<br />
StUDIENPlANREFoRM<br />
Es war ziemlich bald abzusehen, dass der Druck, den<br />
die Besetzung auf die Unileitung ausübte, mangels<br />
realisierbarer Forderungen ins Leere laufen wird, deswegen<br />
versuchten wir möglichst rasch, möglichst viel<br />
davon fürs Juridicum auszunutzen. Mit der Fakultätsleitung<br />
gelang es auch, indem der Studienplan in<br />
unserem Sinne abgeändert werden konnte. Eine<br />
Wochen stunde weniger Pflichtlehrveranstaltungen und<br />
eine abgeschaffte Prüfungsvoraussetzung konnte in<br />
den Verhandlungen erreicht werden. Auf weniger positive<br />
Art machten wir mit dem Rektorat Bekanntschaft.<br />
Zunächst wurde uns über die Studienprogrammleitung<br />
zugesichert, dass die nächste Sommeruni im kommenden<br />
September extra finanziell gefördert wird, inzwischen<br />
wurde diese Förderung aber auch für die zusätzlichen<br />
Übungen, die aufgrund des Erstsemestrigenansturms<br />
notwendig wurden, vorgesehen. Fluglinien<br />
müssen Ersatz für Doppelbuchungen leisten, das<br />
Rektorat natürlich nicht.<br />
SoMMERUNI<br />
Zum Glück wurde diese „Planänderung“ erst nach der<br />
fixen Zuteilung der LVs für September bekannt, sodass<br />
wir heuer mit 18 Lehrveranstaltungen eine der größten<br />
Sommerunis der letzen Jahre vorweisen können. Sogar<br />
das Staatsrechtsinstitut, das PÜs im Sommer bisher<br />
immer abgelehnt hat, ist mit einer gemeinsamen PÜ für<br />
Verfassungs- und Verwaltungsrecht vertreten. Dank<br />
ergeht daher an dieser Stelle an jene Institute, die sich<br />
heuer sehr entgegenkommend verhalten haben und<br />
die freiwillige Mehrbelastung einer Blocklehrveranstaltung<br />
im Sommer auf sich genommen haben.<br />
AUFStocKUNG DER<br />
lEHRbUcHSAMMlUNG<br />
Vor einem Jahr sind wir unter anderem mit der<br />
Forderung nach einer Aufstockung der Lehrbuchsammlung<br />
angetreten. Deren Budgetierung fällt natürlich<br />
nicht in unseren Zuständigkeitsbereich, aber nach<br />
dem Herbst war bald klar, dass die <strong>Universität</strong> dieser<br />
Abteilung sehr geringe Priorität zukommen lassen<br />
wird. Nach mehreren Gesprächen mit Dr. Luzer, Chef<br />
der Fachbereichsbibliothek am Juridicum und seit<br />
heuer regelmäßiger Autor im JURISTL, haben wir uns<br />
entschieden, aus unserem Budget 100 jener Bücher zu<br />
kaufen, für die die längsten Wartelisten bestanden. Die<br />
Zentrale der ÖH Uni <strong>Wien</strong>, die jede unserer Ausgaben<br />
genehmigen muss, hat dabei deutlich gemacht, dass es<br />
kein Dauerzustand für uns werden kann, finanzielle<br />
Aufgaben der <strong>Universität</strong> zu übernehmen. Obwohl<br />
dieses Argument durchaus schlüssig ist, sind wir hingegen<br />
der Meinung, dass eine derartige Maßnahme dem<br />
Willen der beitragszahlenden Studierenden, zumindest<br />
jener vom Juridicum, wesentlich näher kommt, als die<br />
finanzielle Unterstützung wenig erfolgversprechender<br />
Demonstrationen und Blockaden.<br />
Thomas Fussenegger<br />
Vorsitzender<br />
thomas.fussenegger@fvjus.at<br />
Erstsemestrigenansturm,<br />
Audimaxblockade, die Finanznot<br />
der Uni, eine Studienplanreform,<br />
eine große Sommeruni und viele<br />
neue Gesichter in der FV lassen<br />
uns auf ein aufregendes Jahr<br />
zurückblicken.<br />
Juristl | Juni 2010<br />
3
Faculty<br />
NEUE PRüFERINNENEINtEIlUNGEN<br />
In Europarecht gibt es ab Oktober 2010 eine neue<br />
Prüfer/inneneinteilung da Herr <strong>Prof</strong>. Fina wieder prüft.<br />
Auch in Völkerrecht wird es eine neue Prüfer/inneneinteilung<br />
ab Oktober 2010 geben, da Herr <strong>Prof</strong>. Neuhold<br />
nicht mehr prüft. Im Bereich Unternehmensrecht gibt<br />
es ab Oktober 2010 ebenfalls eine Änderung in der<br />
Prüfer/inneneinteilung: Herr <strong>Prof</strong>. Straube wird ab<br />
Oktober 2010 und Herr <strong>Prof</strong>. Torggler ab November<br />
2010 nicht mehr prüfen. Weiters gibt es einen<br />
Prüfertausch bei der FÜM II im unternehmensrechtlichen<br />
Teil: Im Oktober 2010 prüft <strong>Prof</strong>. Torggler und im<br />
Jänner 2011 <strong>Prof</strong>. Zib den unternehmensrechtlichen<br />
Teil. Eine kleine Änderung gibt es auch im bürgerlichen<br />
Recht: Da im Oktober <strong>Prof</strong>. Fenyves und <strong>Prof</strong>. Zöchling-<br />
Jud schriftlich prüfen, ergibt sich eine Änderung der<br />
Ersatzprüfer/innenregelung bei <strong>Prof</strong>. Fenyves: Die<br />
Buchstaben gruppe BURGI - DOR wird von <strong>Prof</strong>. Vonkilch<br />
(anstatt Zöchling-Jud) geprüft!<br />
MEDIENKoMPEtENZ<br />
Es gibt folgende Möglichkeiten, um die Medienkompetenz<br />
zu erwerben:<br />
1. Man besucht eine zweistündige Lehrveranstaltung,<br />
die die gesamte Medienkompetenz abdeckt. Diese<br />
Lehrveranstaltung muss auch im Vorlesungsverzeichnis<br />
so angekündigt sein.<br />
2. Man besucht die beiden einstündigen Lehrveranstaltungen<br />
„Medienkompetenz I“ und „Medienkompetenz<br />
II“.<br />
3. Man absolviert „blended learning“-Lehrveranstaltungen<br />
im Ausmaß von sechs Wochenstunden.<br />
Schaut bitte vorher im Vorlesungsverzeichnis nach,<br />
ob diese Lehrveranstaltung auch so angekündigt ist<br />
(!eLearning ist NICHT „blended learning“!).<br />
4. Absolviert man einen Moot Court, so gilt der<br />
Nachweis der „juristischen Medienkompetenz“<br />
ebenfalls als erbracht.<br />
Wichtig ist, dass immer vor dem Besuch einer<br />
Lehrveranstaltung die Ankündigungen im aktuellen<br />
Vorlesungsverzeichnis beachtet werden.<br />
EINZAHlUNG DER StUDIENGEbüHREN<br />
Da dieses Semester die Einzahlungsmodalitäten der<br />
Studiengebühren geändert wurden (keine Zahlungsaufforderung<br />
mehr per Post), kam es leider zu einigen<br />
schwerwiegenden Problemen. Viele Studierende haben<br />
dadurch ihren Studien- oder ÖH-Beitrag zu spät oder<br />
gar nicht einbezahlt und wurden infolgedessen exmatrikuliert.<br />
Dieses Semester konnte das Rektorat mit<br />
4 Juristl | Juni 2010<br />
News, News, News<br />
individuellen Lösungen den Studierenden entgegenkommen.<br />
Nächstes Semester wird diese jedoch nicht<br />
mehr möglich sein, deswegen wollte ich hier nochmals<br />
darauf aufmerksam machen, dass die <strong>Universität</strong> <strong>Wien</strong><br />
keine Zahlscheine mehr versendet. Ihr müsst die<br />
Informationen zu Eurem Beitrag im UNIVIS-Online<br />
(https://univis.univie.ac.at) abrufen und den Beitrag<br />
mittels eines Zahlungsvorganges Eurer Wahl überweisen.<br />
Solltet ihr einen Zahlschein benötigen, könnt Ihr<br />
diesen an den SB-Terminals ausdrucken.<br />
Eine Zahlung mittels Bankomatkarte ist an den<br />
Schaltern im Referat Studienzulassung möglich. Bitte<br />
beachtet, dass Ihr den Studienbeitrag/ÖH-Beitrag vollständig<br />
und rechtzeitig bezahlen müsst, um eine<br />
Fortsetzung Eures Studiums zu erreichen!<br />
SoMMERUNI<br />
Jedes Semester kommt sie wieder: die Lehrmittelvergabe<br />
– alle <strong>Prof</strong>essor/innen und Assistent/innen im Haus<br />
beantragen die Lehrveranstaltungen, die sie gerne im<br />
folgenden Semester halten würden – vorsorglich natürlich<br />
etwas mehr, als realistisch möglich ist. Man braucht<br />
schließlich eine Verhandlungsbasis. Anschließend werden<br />
alle Wünsche und Anträge gesammelt und in eine<br />
Liste eingetragen, die in der Studienkonferenz, dem<br />
beratenden Organ des Studienprogrammleiters, diskutiert<br />
und bei Bedarf gekürzt wird. Hier können wir mit<br />
sechs Vertreter/innen unsere Vorschläge einbringen<br />
und unter anderem dem starken Wunsch der Studierenden<br />
nach Blocklehrveranstaltungen im Rahmen der Winter-<br />
und Sommeruni Ausdruck verleihen.<br />
In der letzten Studienkonferenz Anfang Juni haben wir<br />
versucht, den Bedarf nach Blockübungen in den Ferien<br />
und während des Semesters deutlich zu machen. Eine<br />
neue kreative Idee zum Einsparen finanzieller Mittel<br />
war die Streichung von Repetitorien. Natürlich war<br />
dieser Vorschlag für uns in keiner Weise tragbar, da<br />
Repetitorien ein notwendiger Bestandteil der Prüfungsvorbereitung<br />
sind. Wir konnten die Mitglieder der<br />
Studienkonferenz hiervon überzogen und es wurde von<br />
einer Streichung abgesehen. Wir werden uns auch<br />
weiterhin dafür einsetzen, dass zumindest das bestehende<br />
Angebot nicht auf ein untragbares Ausmaß<br />
reduziert wird und auch in der Lehre die notwendigen<br />
Konsequenzen aus dem neuen Studienplan gezogen<br />
werden. Für die kommende Sommeruni haben sich<br />
unsere Bemühungen gelohnt. Es werden in fast allen<br />
Fachbereichen Lehrveranstaltungen und vor allem<br />
Pflichtübungen angeboten.<br />
Mona Zaher<br />
Kuriensprecherin<br />
mona.zaher@fvjus.at<br />
Anmeldefristen für<br />
Prüfungstermin Oktober:<br />
22.06. bis 01.07.2010 und<br />
24.08. bis 09.09.2010<br />
Prüfungswoche:<br />
vom 1. bis 8. Oktober 2010<br />
Studiengebühren Infos:<br />
Sozialsprecher<br />
peter.adel@fvjus.at<br />
Die Sommeruni ist auf unserer<br />
Homepage abrufbar und wird<br />
laufend aktualisiert.
SozIalES<br />
DEUtScHlAND<br />
Welche Ausbildung ist förderungsfähig? Grundsätzlich<br />
gilt ein ordentliches Studium an einer <strong>Universität</strong> als<br />
förderungsfähig.<br />
Wer hat Anspruch auf Leistungen? Persönliche<br />
Voraus setzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung<br />
sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit,<br />
die allgemeine Eignung für die gewählte<br />
Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze.<br />
Studentinnen und Studenten können grundsätzlich<br />
nur gefördert werden, wenn sie das Studium,<br />
für das sie Förderung beantragen, vor Vollendung des<br />
30. Lebensjahres beginnen.<br />
Welche Förderungsarten gibt es? Studierende und<br />
Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien<br />
erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als<br />
Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.<br />
Werde auch ich gefördert? Die Darlehensberechtigung<br />
haben auch Studierende mit der Staatsangehörigkeit<br />
eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union.<br />
Auslandsförderung<br />
Grundlagen sind § 5 BAföG, § 16 BAföG. Für eine<br />
Ausbildung im Ausland wird Förderung beim Vorliegen<br />
besonderer Voraussetzungen gewährt:<br />
1. Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz<br />
kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Höheren<br />
Fachschulen, Akademien und Hochschulen von<br />
Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses<br />
gefördert werden.<br />
2. Auslandsausbildungsaufenthalte im Rahmen einer<br />
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen<br />
einer inländischen und einer oder mehreren ausländischen<br />
Ausbildungsstätten können für die jeweilige<br />
Dauer der Auslandsaufenthalte gefördert werden.<br />
3. Auslandsausbildungsaufenthalte, die im Rahmen einer<br />
Inlandsausbildung außerhalb der EU durchgeführt<br />
werden, sind für die Dauer von einem Jahr bzw. bei<br />
Vorliegen besonderer Gründe für maximal zweieinhalb<br />
Jahre förderungsfähig; finden sie innerhalb der EU<br />
oder der Schweiz statt, gilt diese Beschränkung nicht.<br />
Fachrichtungswechsel<br />
Allgemein ist bei einem Fachrichtungswechsel/Ausbildungs<br />
abbruch an <strong>Universität</strong>en zu beachten, dass ein<br />
wichtiger Grund nur bis zum Beginn des vierten<br />
Fachsemesters anerkannt werden kann.<br />
Förderungen in Deutschland und<br />
österreich: Ein kurzer Vergleich<br />
öStERREIcH<br />
Familienbeihilfe<br />
Die Altersgrenze für die FBH ist der 26. Geburtstag. Bis<br />
zum 27. Geburtstag kann die Familienbeihilfe nur unter<br />
bestimmten Voraussetzungen bezogen werden. An -<br />
spruch auf Familienbeihilfe besteht grundsätzlich für<br />
die Mindeststudienzeit zuzüglich eines weiteren<br />
Semesters (Toleranzsemester) pro Studienabschnitt. Bei<br />
Vorliegen wichtiger Gründe kann die Anspruchsdauer<br />
verlängert werden. Der Leistungsnachweis über acht<br />
Wochenstunden oder 16 ECTS-Punkte aus Pflicht- und<br />
Wahlfächern ist nach dem 1. Studienjahr zu erbringen.<br />
Wie oft und wann darf ein Studienwechsel vorgenommen<br />
werden? Insgesamt zweimal, und das vorangegangene<br />
Studium darf nicht mehr als zwei Semester<br />
inskribiert worden sein. Die Verdienstfreigrenze beträgt<br />
9.000 Euro.<br />
Studienbeihilfe<br />
Das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird,<br />
muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen<br />
werden. Für die Einhaltung der Anspruchsdauer, gilt<br />
grundsätzlich die Mindeststudienzeit des jeweiligen<br />
Abschnittes plus ein Semester pro Abschnitt. Eine<br />
Verlängerung ist nur aus bestimmten Gründen möglich.<br />
Die Verdienstfreigrenze beträgt 8.000 Euro.<br />
Voraussetzungen für den Anspruch auf Beihilfe für<br />
ein Auslandstudium sind:<br />
1. Ablegung der 1. Diplomprüfung (wenn das Studium<br />
nur aus einem Abschnitt besteht, frühestens ab dem<br />
3. Semester)<br />
2. Dauer des Auslandsstudiums von min. drei Monaten<br />
3. Durchführung an einer ausländischen <strong>Universität</strong><br />
oder Forschungseinrichtung<br />
Beihilfe für ein Auslandsstudium wird für höchstens<br />
insgesamt 20 Monate während des gesamten Studiums<br />
gewährt.<br />
Mobilitätsstipendium<br />
Seit dem Wintersemester 2008/09 ist es möglich, auch<br />
für ein zur Gänze in einem Land des EWR oder in der<br />
Schweiz betriebenen Studiums eine Studienförderung<br />
in Form eines Mobilitätsstipendiums zu bekommen.<br />
Voraussetzungen:<br />
1) Die <strong>Universität</strong>sreife wurde in Österreich erworben.<br />
2) Noch kein Studium abgeschlossen<br />
3) Kein Zweitstudium in Österreich<br />
Peter Adel<br />
Sozialsprecher<br />
peter@fvjus.at, soziales@fvjus.at<br />
Sandra Egger<br />
stv. Sozialsprecherin<br />
sandra.egger@fvjus.at<br />
Mobilitätsstipendium:<br />
Für Deinen Antrag zuständig<br />
ist die Stipendienstelle, in<br />
deren Sprengel Du zuletzt<br />
gewohnt hast.<br />
Juristl | Juni 2010<br />
5
IblIothEk<br />
Wie Sie bereits aus unserem letzten Artikel wissen,<br />
finden Sie juristische E-journals nicht nur in der elektronischen<br />
Zeitschriftenbibliothek EZB, sondern auch<br />
in den verschiedenen Datenbanken.<br />
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen daher die<br />
Rechtsdatenbank-RDB vorstellen, die eine der wichtigsten<br />
Datenbanken zum österreichischen Recht ist.<br />
EINStIEG<br />
Am schnellsten gelangen Sie über unsere Website<br />
(http://bibliothek.univie.ac.at/fb-rewi/) zur RDB. Klicken<br />
Sie auf Online-Kataloge und wählen Sie dann die<br />
Rechtsdatenbank aus. Bitte beachten Sie, dass für die<br />
RDB eine weitere Anmeldung mit Ihrem Unet/Mailbox-<br />
Account erforderlich ist und Sie sich am Campus der<br />
<strong>Universität</strong> <strong>Wien</strong> befinden müssen (IP-Adressen-<br />
Kontrolle).<br />
INHAlt<br />
Neben den Inhalten von RIS (Bundesrecht, Bundesgesetz<br />
blätter, OGH-Entscheidungen, Erkenntnisse des<br />
Verfassungsgerichtshofes etc) finden Sie in der RDB<br />
wichtige juristische Fachzeitschriften wie beispielsweise<br />
Ecolex, JAP, Recht der Arbeit und viele mehr. Da die<br />
RDB permanent aktualisiert und um neue zusätzliche<br />
Inhalte erweitert wird, empfiehlt es sich, den Inhalt im<br />
aktuellen Dokumentationsstatus abzurufen. Dort erfahren<br />
Sie auch, ab wann die Zeitschriften zitierfähig<br />
sind.<br />
Besonders hinweisen möchten wir Sie noch auf die<br />
Online-Bibliothek. Unter diesem Menüpunkt finden Sie<br />
wichtige juristische Fachkommentare, beispielsweise<br />
zum ABGB, Aktiengesetz, StGB, StPO und vielen mehr.<br />
Sie können in allen diesen Kommentaren eine eigene<br />
Suche durchführen. Leider haben wir aus finanziellen<br />
Gründen zur Zeit nicht alle Kommentare abonniert, die<br />
innerhalb der Online-Bibliothek angeboten werden.<br />
6 Juristl | Juni 2010<br />
Die Rechtsdatenbank (RDb)<br />
und Manz-online<br />
ZUR SUcHE<br />
In der RDB stehen Ihnen mehrere Suchmasken zur<br />
Verfügung.<br />
Die Schnellsuche bietet neben dem Feld für die<br />
Dokumentenauswahl ein Suchfeld zum Durchsuchen<br />
des Volltextes der Dokumente. Alle Bereiche eines<br />
Dokuments werden nach den eingegebenen<br />
Suchbegriffen durchsucht.<br />
In der Standardsuche können Sie mit den Suchfeldern<br />
„Datum“, „Norm“ und „Fundstelle“ eine selektivere<br />
Suchabfrage formulieren. Dadurch erzielen Sie eine<br />
höhere Treffergenauigkeit.<br />
Die Expertensuche ist die umfangreichste Suchmaske<br />
und eignet sich besonders für eine punktgenaue<br />
Recherche. Durch die Kombination von Suchbegriffen in<br />
unterschiedlichen Suchfeldern werden noch genauere<br />
Ergebnisse erzielt.<br />
Die Normensuche ist ein eigenes Recherchetool,<br />
das sich vor allem für die Suche nach Normen im<br />
Originalwortlaut eignet.<br />
Unter den jeweiligen Suchmasken finden Sie Hilfetexte<br />
zu den Bool‘schen Operatoren. Außerdem können Sie<br />
bei Fragen zu Ihrer Recherche auf die Fragezeichen-<br />
Symbole neben den Suchfeldern klicken. Dahinter finden<br />
Sie präzise Hilfestellungen.<br />
Wenn Sie eine Suche in der RDB gestartet haben, stellt<br />
sich Ihnen das Ergebnis in zwei Frames dar. Im großen<br />
Frame sehen Sie alle Treffer in der RDB, also<br />
Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen und Aufsätze.<br />
Im kleineren linken Frame sehen Sie die Treffer, die dazu<br />
in der Online-Bibliothek von MANZ verfügbar sind.<br />
Somit sind Sie in der Lage, sich mit einem einzigen<br />
Mausklick direkt zu den Kommentaren zu bewegen.<br />
In der nächsten Ausgabe werden wir Ihnen die beiden<br />
Datenbanken von Lexis-Nexis vorstellen. Bis dahin<br />
wünsche ich Ihnen im Namen des gesamten Bibliotheksteams<br />
schöne und erholsame Sommerferien.<br />
Dr. Thomas Luzer<br />
Leiter der FB Rechtswissenschaften<br />
thomas.luzer@univie.ac.at<br />
http://bibliothek.univie.ac.at/<br />
fb-rewi/<br />
fb-recht.ub@univie.ac.at
Er prüft seit März 2010 das Fach Arbeits- und Sozialrecht mündlich<br />
Prüfer im Gespräch: <strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. <strong>Kuras</strong><br />
IntErvIEw<br />
Seit März prüft <strong>Prof</strong>. <strong>Kuras</strong> das Fach Arbeitsrecht,<br />
ihm sind StudentInnen mit den Anfangs buchstaben<br />
Hern-Hox und Jue-Kinc zugeteilt. Im<br />
Gespräch haben wir ihn gebeten, uns zu erzählen,<br />
wie er sich seine Aufgabe vorstellt und was<br />
seine KandidatInnen erwarten können.<br />
Könnten Sie uns kurz Ihren beruflichen Werdegang<br />
schildern?<br />
Mein Studium habe ich in <strong>Wien</strong> absolviert. Vor<br />
meiner Zeit als Richteramtsanwärter war ich als<br />
Rechtspraktikant und dann drei Jahre für den<br />
VfGH tätig. 1987 habe ich, mit Inkrafttreten des<br />
ASGG, am ASG <strong>Wien</strong> angefangen. 1992 wurde<br />
ich dann für die großen, anstehenden Novellen<br />
ins Ministerium gebeten. Geplant war eigentlich<br />
nur eine kurze Dauer, woraus jedoch 3 Jahre<br />
wurden. Im Zuge des Beitritts zur Europäischen<br />
Union wurde ich seitens des Ministeriums auch<br />
für die Umsetzungs- bzw Anpassungsgesetze<br />
eingesetzt, wodurch ich mich sehr frühzeitig mit<br />
dem Europarecht beschäftigt habe. Es folgten<br />
erste Vorträge zum Europarecht. Meinen ersten<br />
Vortrag dazu habe ich in Deutschland gehalten,<br />
wobei hier besonders interessant war, welchen<br />
Zugang ein „alter Mitgliedstaat“ wie<br />
Deutschland zum Europarecht hat. Nach 1995<br />
kam ich zurück in die Rechtsprechung an das<br />
OLG und 1999 schließlich an den OGH. Am OGH<br />
bin ich Mitglied im 8. und 9. Senat, deren<br />
Schwerpunkt das Arbeitsrecht ist.<br />
Wieso haben Sie sich entschlossen, <strong>Jus</strong> zu<br />
studieren?<br />
Zuerst hatte ich eigentlich größeres Interesse an<br />
naturwissenschaftlichen Themen wie Biochemie<br />
oder Atomphysik. Mich hat aber auch das Thema<br />
Gerechtigkeit sehr berührt, was letztlich der<br />
Auslöser dafür war, <strong>Jus</strong> zu studieren. Besonders<br />
hat mir gefallen, dass das Recht an sich im<br />
Leben der Menschen eine große Rolle spielt, wie<br />
Gerechtigkeit beurteilt wird und wie mit Hilfe<br />
von Gesetzen Konflikte abgewickelt werden.<br />
ElISAbEtH HüttER | beratung | elisabeth.huetter@fvjus.at<br />
ADRIAN KoRbIEl | Webmaster | adrian.korbiel@fvjus.at<br />
Wieso haben Sie sich für eine Laufbahn im<br />
Bereich des Arbeitsrechts entschieden?<br />
Das war eigentlich eher zufällig, es hat sich<br />
schlichtweg daraus ergeben, dass 1987 das<br />
neue Gericht gekommen ist und viele Stellen zu<br />
besetzen waren. Es hat mir auch sehr gut gefallen,<br />
wobei ich in eine eher ungewöhnlichere<br />
Abteilung im Bereich des Betriebsverfassungsrechts<br />
gekommen bin. Davor sind viele der<br />
Konflikte noch über die Einigungsämter gelaufen<br />
und anschließend zum VfGH/VwGH gekommen,<br />
wenn etwa grundlegende Fragestellungen<br />
aus dem Betriebsverfassungsrecht zu entscheiden<br />
waren. Dieser Bereich war besonders interessant,<br />
da das Betriebsverfassungsrecht typisch<br />
für das kollektive Arbeitsrecht ist und das<br />
Arbeitsrecht auch wesentlich von anderen<br />
Rechtsmaterien des Privatrechts abgrenzt.<br />
PErSon<br />
<strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. Dr. Gerhard <strong>Kuras</strong><br />
Telefon: 01/4277/35601<br />
Fax: 01/4277/9356<br />
E-Mail: Gerhard.<strong>Kuras</strong>@justiz.gv.at<br />
Wie lange haben Sie studiert und waren Sie<br />
ein guter Student?<br />
Das macht mich vielleicht unsympathisch (lacht),<br />
aber ich war ein sehr schneller Student. Ich glaube,<br />
ich war in dreieinhalb Jahren fertig, was aber<br />
auch daran lag, dass mir das Studieren großen<br />
Spaß gemacht hat. Bei den Prüfungen war ich<br />
mehr oder weniger gut, wobei das Studieren<br />
damals sehr auf das Lernen ausgerichtet war und<br />
vor allem nach Skripten gelernt wurde. Das<br />
Besuchen von Pflichtübungen stand nicht wirklich<br />
im Vordergrund. Parallel habe ich auch an<br />
der WU <strong>Wien</strong> studiert. Ausgehend von der WU<br />
habe ich ein Sommersemester in den Vereinigten<br />
Staaten verbracht, wodurch sich auch die ersten<br />
Kontakte zu anderen Arten der Wissensvermittlung<br />
knüpften. Im Rahmen dieses Auslandssemesters<br />
haben wir uns bereits viel stärker mit der praktischen<br />
Tätigkeit befasst, die für das spätere<br />
Ausüben eines Berufes wesentlich ist.<br />
Was halten Sie davon, wenn Studierende während<br />
der Studienzeit praktische Erfahrungen<br />
sammeln?<br />
Das finde ich sehr gut. In der Praxis sieht man<br />
am besten, wie Recht Schnittstellen für menschliche<br />
Kontakte schafft. Die Praxiserfahrung muss<br />
nicht unbedingt während des Studiums gesammelt<br />
werden, aber man fängt mit Normen mehr<br />
an, wenn man schon eine gewisse Vorstellung<br />
davon hat, wie diese angewendet werden können.<br />
„[…] Die Praxiserfahrung muss nicht<br />
unbedingt während des Studiums<br />
gesammelt werden, aber man fängt mit<br />
Normen mehr an, wenn man schon eine<br />
gewisse Vorstellung davon hat, wie<br />
diese angewendet werden können […]“<br />
<strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. Dr. Gerhard <strong>Kuras</strong><br />
Ich selbst habe mir mit dem Prozessrecht am<br />
schwersten getan. Was eine „Erste Tagsatzung“<br />
ist, hat man gelernt, aber eine Vorstellung hatte<br />
man nicht wirklich. Dieser Bereich ist sicherlich<br />
interessanter, wenn man davor bereits praktisch<br />
Einblicke gewinnen konnte.<br />
Was halten Sie von Projekten wie Moot<br />
Courts?<br />
Das finde ich sehr gut. Diese Projekte machen<br />
das Studieren sicher fassbarer. Man erfährt als<br />
Student, welche Auswirkung es etwa hat, wenn<br />
etwas in einer Verhandlung nicht vorgebracht<br />
wurde. Oft kann das später nicht mehr geltend<br />
gemacht werden.<br />
Juristl | Juni 2010<br />
7
Hatten Sie als Student Prüfungsangst?<br />
Eine gewisse Anspannung war natürlich da, aber<br />
ich habe nicht unendlich darunter gelitten.<br />
Wie sieht Ihr Arbeitsalltag am OGH aus?<br />
Äußerst dicht. Die richterliche Tätigkeit ist auf<br />
der einen Seite sehr frei gestaltbar, aber es beinhaltet<br />
auch das Tragen der vollen Verantwortung.<br />
Wir reden innerhalb des Senats sehr viel miteinander<br />
und besprechen auch außerhalb der<br />
Sitzungen unsere Fälle. Allein tut man sich oft<br />
schwerer und es ist schon sehr hilfreich, in<br />
einem Gespräch den Fall einmal zu artikulieren<br />
und zu strukturieren. Ich persönlich habe einen<br />
sehr geordneten Arbeitstag. Meistens komme<br />
ich früh und gehe relativ spät. Das war früher<br />
anders, als unsere Tochter noch jünger war. Da<br />
habe ich mehr daheim gearbeitet. Das Arbeiten<br />
im Büro hat den Vorteil, dass Arbeit und<br />
Privatleben eher trennbar sind. Dass ich jetzt<br />
noch ununterbrochen auch daheim arbeite ist<br />
jedenfalls nicht mehr so selbstverständlich wie<br />
früher.<br />
Wie stehen Sie zu Einzelfallgerechtigtkeit?<br />
Es ist die große Kunst, das geltende Rechtssystem<br />
auf den Einzelfall so anzuwenden, dass das<br />
Ergebnis stimmig ist. Das gelingt manchmal<br />
besser, manchmal schlechter. Die Entscheidung<br />
soll dem Gerechtigkeitsbedürfnis der Menschen<br />
genauso wie den Vorgaben des Rechtssystems<br />
entsprechen.<br />
„[…] Die entscheidung soll dem<br />
Gerechtigkeitsbedürfnis der Menschen<br />
genauso wie den Vorgaben des<br />
Rechtssystems entsprechen […]“<br />
<strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. Dr. Gerhard <strong>Kuras</strong><br />
Wichtig ist auch das Zusammenspiel von formellem<br />
und materiellem Recht. Am OGH ist man<br />
als Richter schon sehr an das gebunden, was<br />
einem präsentiert wird. So können Feststellungen<br />
nicht mehr überprüft werden. Nicht geltend<br />
gemachte Themen können meist auch nicht<br />
mehr aufgegriffen werden. Ein Verfahren ist<br />
grundsätzlich auch ein Kommunikationsprozess,<br />
wobei am OGH insoweit nur mehr eine sehr<br />
eingeschränkte Kommunikation möglich ist. Eine<br />
funktionierende Rechtsprechung mit verständlichen<br />
Aussagen ist jedoch sehr wichtig, da sich<br />
die Menschen orientieren müssen. Deshalb ist es<br />
8 Juristl | Juni 2010<br />
auch wichtig, dass es eine gewisse Linie in der<br />
Judikatur gibt, damit Menschen auf die<br />
Entscheidungen vertrauen können.<br />
Gab es für Sie einen bestimmten Auslöser,<br />
an der Ausbildung von <strong>Jus</strong>studentinnen und<br />
-studenten mitzuwirken?<br />
Ich wirke bereits seit 15 Jahren an der Ausbildung<br />
der Richteramtsanwärter mit und hatte über<br />
Praktikerseminare und Publikationen immer<br />
einen gewissen Kontakt zur <strong>Universität</strong>. Die<br />
Rechtswissenschaft ist für den OGH ein wichtiger<br />
Partner.<br />
„[…] Die Rechtswissenschaft ist für den<br />
OGH ein wichtiger Partner […]“<br />
<strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. Dr. Gerhard <strong>Kuras</strong><br />
Persönlich schätze ich die Arbeit an der<br />
<strong>Universität</strong> auch deshalb, weil man am OGH<br />
nicht so viel Außenkontakt hat. Es ist interessant,<br />
andere Ideen und Zugänge zu hören. Aber<br />
auch das systematische Aufarbeiten von<br />
Rechtsbereichen und die Vermittlung dieses<br />
Wissens sind für mich interessant.<br />
Sie prüfen seit März 2010. Wie sieht bei Ihnen<br />
die optimale Prüfungsvorbereitung aus?<br />
Um ein Thema systematisch zu erfassen, ist ein<br />
sicherer Grundstock nötig, auf den man zurückgreifen<br />
und dadurch Probleme strukturieren<br />
kann. Man muss nicht unbedingt 10 verschiedene<br />
Lehrbücher durchsehen. Wichtig ist, dass<br />
man ein System sicher beherrscht. Wenn dann<br />
bei einer Prüfung ein Lebenssachverhalt<br />
geschildert wird, soll man über die Anwendung<br />
des Wissens zur richtigen Fragestellung kommen.<br />
Hilfreich ist es für diesen Zugang, sich auch<br />
die eine oder andere Entscheidung des OGH<br />
anzusehen.<br />
Welche Literatur empfehlen Sie?<br />
Standardliteratur:<br />
Tomandl/Schrammel - Arbeitsrecht<br />
Brodil/Windisch-Graetz - Sozialrecht in<br />
Grundzügen<br />
Werden Sie Schwerpunkte setzen?<br />
Der Schwerpunkt wird sicher im Arbeitsrecht<br />
liegen. Mir ist die Rechtsgeschichte in ihren<br />
Details nicht so wichtig; insoweit reicht ein<br />
Grundverständnis. Interessant ist das<br />
Zusammenspiel von Individualarbeitsrecht und<br />
kollektivem Arbeitsrecht. Auch das Zusammenwirken<br />
von nationalen und europäischen<br />
Normen kann ich mir als Schwerpunkt vorstellen.<br />
„[…] Auch das Zusammenwirken von<br />
nationalen und europäischen Normen<br />
kann ich mir als Schwerpunkt<br />
vorstellen […]“<br />
<strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. Dr. Gerhard <strong>Kuras</strong><br />
Im Sozialversicherungsrecht werde ich eher die<br />
Grundzüge, aber keine genauen Berechnungsmethoden<br />
abfragen. Man sollte nur ein Gefühl<br />
für die Größenordnung haben, welche Anträge<br />
gestellt werden müssen und welche Anrechnungen<br />
es gibt.<br />
Wie werden Sie die Prüfungssituation gestalten?<br />
Wie von der <strong>Universität</strong> vorgeschlagen, werde<br />
ich immer mehrere Studenten zu einem Termin<br />
bitten, diese aber hintereinander prüfen. Ich<br />
denke, ich werde keine Fragen weitergeben, weil<br />
sonst die Dauer der Anspannung zu lange ist.<br />
Die Prüfungen werde ich am Juridicum abhalten.<br />
Welches Gewicht haben aktuelle Lehrmeinungen<br />
und Judikatur?<br />
Wenn sich die Prüfungsfrage an Aktuellem aufhängen<br />
lässt, dann kann ich mir vorstellen, von<br />
einem aktuellen Fall auszugehen. Gut wäre es,<br />
wenn man sich anhand einiger aktueller Fälle<br />
anschaut, was die Judikatur gerade bewegt. Als<br />
Quelle empfehle ich vor allem die einschlägigen<br />
Fachzeitschriften.<br />
„[…] Man sollte sich als Jurist auch<br />
bewusst sein, dass man in ganz<br />
entscheidenden Lebenssituationen der<br />
Menschen Verantwortung übernimmt<br />
und die abstrakten Normen für ganz<br />
konkrete Menschen enorme<br />
Bedeutung gewinnen […]“<br />
<strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. Dr. Gerhard <strong>Kuras</strong><br />
Was möchten Sie den Studenten auf ihrem<br />
Weg durch das Studium mitgeben?
Als Praktiker auch den Zugang von der<br />
Sachverhaltsseite. Es macht oft mehr Spaß,<br />
wenn man sich das Gelernte anhand von konkreten<br />
Fällen ansieht. Man sollte sich als Jurist<br />
auch bewusst sein, dass man in ganz entscheidenden<br />
Lebenssituationen der Menschen<br />
Verantwortung übernimmt und die abstrakten<br />
Normen für ganz konkrete Menschen enorme<br />
Bedeutung gewinnen. Wenn man die Beratung<br />
oder Entscheidung gut macht, dann kommt man<br />
zu Ergebnissen, die befriedigender sind und<br />
breite Akzeptanz finden.<br />
Vielen Dank für das Gespräch!<br />
kultur<br />
INFoS<br />
Neu im Kino<br />
Ab 25. 6. exklusiv im Gartenbaukino<br />
FANtAStic<br />
MR. FOx<br />
Fantastic Mr. Fox ist der erste Animationsfilm von Regisseur Wes Anderson<br />
(Rushmore, The Royal Tenenbaums, The Darjeeling Limited). Mit Hilfe der<br />
klassischen Stop-Motion-Animationstechnik entwickelt er seine ganz eigene<br />
Vision des gleichnamigen Bestsellers von Roald Dahl. Mr. und Mrs. Fox<br />
führen mit ihrem Sohn Ash und ihrem Neffen Kristofferson ein idyllisches<br />
Familienleben. Doch nach zwölf Jahren im trauten Heim wird die<br />
Beschaulichkeit einfach zuviel für Mr. Fox. Das wilde Tier in ihm gewinnt die<br />
Oberhand, und der raffinierte Hühnerdieb geht heimlich wieder auf die<br />
Jagd. Damit bringt er nicht nur seine Familie sondern auch alle anderen<br />
Tiere in Gefahr. In der englischen Originalfassung mit den Stimmen von<br />
George Clooney, Meryl Streep, Jason Schwartzman, Bill Murray, Willem<br />
Dafoe, Jarvis Cocker.<br />
Englische Originalfassung exklusiv im Gartenbaukino!<br />
<strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. Dr. Gerhard <strong>Kuras</strong> ist Richter am Obersten<br />
Gerichtshof im 8. und 9. Senat. Er befasst sich<br />
hauptsächlich mit Arbeitsrecht, IESG, Konkursrecht<br />
und allgemeinem Zivilrecht.<br />
Der 8. Senat ist Fachsenat für<br />
• Konkurssachen (einschließlich der besonderen<br />
Konkurssachen nach §§ 183 ff<br />
KO) und Ausgleichssachen (S, Sa, Se,<br />
Seu, Sme, Svv und Nc in 1. Instanz),<br />
Unternehmensreorganisationssachen (URG),<br />
• Rechtsstreitigkeiten über die Richtigkeit<br />
und Rangordnung von Masse- und<br />
Konkursforderungen und analoge Klagen im<br />
Ausgleichsverfahren. Klagen nach §§ 47 und<br />
58 AO,<br />
• Streitigkeiten aus Wechselgeschäften und aus<br />
scheckrechtlichen Rückgriffsansprüchen (§ 51<br />
Abs 1 Z 8 JN),<br />
• Sozialrechtssachen nach § 65 Abs 1 Z 7 ASGG,<br />
• Arbeitsrechtssachen iSd § 50 ASGG, sowie<br />
Anträge nach § 54 Abs 2 ASGG.)<br />
Der 9. Senat ist Fachsenat für<br />
• Arbeitsrechtssachen iSd § 50 ASGG, sowie<br />
Anträge nach § 54 Abs 2 ASGG,<br />
• nicht rein strafrechtliche Verfahren über<br />
Anträge nach § 85 GOG, soweit darin eine<br />
Rechtsverletzung durch den 6. Senat behauptet<br />
wird.).<br />
Seit 2005 ist er zusätzlich Leiter des Evidenzbüros<br />
des OHG sowie stellvertretender Vorsitzender<br />
der Datenschutzkommission, Vorsitzender in der<br />
Berufungskommission für Beamte sowie Vertreter<br />
in verschiedenen internationalen Experten- und<br />
Entscheidungsgremien. Weiters ist er als Fachautor<br />
und Vortragender tätig.<br />
Juristl | Juni 2010<br />
9
aker & McKenzie Diwok Hermann Petsche Rechtsanwälte<br />
interview mit Dr. Gerhard Hermann, LL.M<br />
IntErvIEw<br />
Viele Studenten und Studentinnen interessieren<br />
sich für Wirtschaftsrecht – und überlegen<br />
in einer derartigen Kanzlei eine Stelle als<br />
Konzipient/in anzustreben. Doch wie kann<br />
man sich als angehende/r Jurist/in den Arbeitsalltag<br />
in einer großen und internationalen<br />
Wirtschaftskanzlei vorstellen?<br />
Um Euch dazu einen kleinen Einblick zu gewähren,<br />
interviewten wir Dr. Gerhard Hermann, LL.M<br />
von Baker&McKenzie Diwok Hermann Petsche<br />
Rechtsanwälte am <strong>Wien</strong>er Schottenring. Dr.<br />
Hermann ist spezialisiert auf M&A, Gesellschaftsrecht<br />
und Kapitalmarktrecht.<br />
Wir hoffen, dass wir Euch durch das Interview<br />
einen informativen Blick in die Praxis bieten<br />
können mit dem sich vielleicht die eine oder<br />
andere Frage nach einem „Leben in einer großen<br />
Wirtschaftskanzlei“ aufklärt.<br />
Wie war Ihr beruflicher Werdegang und warum<br />
sind Sie Anwalt geworden? Was ist Ihr beruflicher<br />
Tätigkeitsschwerpunkt?<br />
Entschlossen, Anwalt zu werden, habe ich mich<br />
bereits zu Beginn meines Studiums, mein Vater<br />
ist schon Anwalt und deswegen war das eigentlich<br />
vorgegeben. Nach dem Studium habe ich<br />
dann sofort mit dem Gerichtsjahr begonnen und<br />
habe parallel als <strong>Universität</strong>sassistent am<br />
Handelsrechtinstitut bei <strong>Prof</strong>essor Krejci gearbeitet.<br />
Ich hatte Lehraufträge an der IBWL, habe<br />
nebenbei meine Dissertation geschrieben und<br />
bin danach Konzipient bei <strong>Prof</strong>essor Hügel<br />
geworden. Bei ihm war ich bis zu meiner<br />
Anwaltsprüfung. Nach meiner Anwaltsprüfung<br />
bin ich zu Schönherr Rechtsanwälte gegangen.<br />
Dort war ich zuerst Juniorpartner, dann Equity<br />
Partner bis zum Jahr 2005. Ende 2005 habe ich<br />
das Angebot von Baker & McKenzie angenommen,<br />
die Führung des österreichischen Corporate<br />
& M&A-Teams zu übernehmen. Mein beruflicher<br />
Tätigkeitsschwerpunkt ist Corporate M&A<br />
(sowohl public, als auch non-public M&A).<br />
10 Juristl | Juni 2010<br />
SIMoNE ADlER | gastautorin | simone.adler@fvjus.at<br />
FRIEDRIcH ScHRöDER | beratung | friedrich.schroeder@fvjus.at<br />
Sie arbeiten in einer internationalen Wirtschaftskanzlei<br />
– wie kann man sich als<br />
Student/in und angehende/r Anwalt/Anwältin<br />
so einen Arbeitsalltag vorstellen?<br />
Der Arbeitsalltag ist weniger davon abhängig,<br />
ob man in einer internationalen Kanzlei arbeitet<br />
oder nicht. Den Unterschied macht vielmehr, ob<br />
man in einem Transaktionsdepartment arbeitet<br />
oder in einem Litigation Department. Ich gehe<br />
sehr selten zu Gericht, die einzigen Behörden,<br />
die ich treffe, sind die Übernahmekommission,<br />
die FMA und ab und zu die Wettbewerbsbehörden.<br />
Aber vor Gericht bin ich selten, allenfalls vor<br />
Schiedsgerichten.<br />
Ich habe Besprechungen von früh bis spät, ich<br />
verhandle Verträge und erstelle Rechtsgutachten<br />
zu spezifischen Fragen – dies ist, was ein<br />
Transaktionsanwalt unter Tags macht.<br />
Sie haben in Cambridge den Master of Law<br />
gemacht – welche Erfahrungen können Sie<br />
hier Studierenden mitgeben? Für wie wichtig<br />
erachten Sie ein postgraduate Studium in der<br />
heutigen Zeit?<br />
Ich halte es für sehr wichtig. Erstens wegen der<br />
Sprache und zweitens wegen der so genannten<br />
Horizonterweiterung. Man glaubt es vorher<br />
nicht, aber nachdem man im Ausland studiert<br />
hat sieht man viele Dinge aus einem anderen<br />
Blickwinkel.<br />
„[…] Man glaubt es vorher nicht, aber<br />
nachdem man im Ausland studiert hat<br />
sieht man viele Dinge aus einem anderen<br />
Blickwinkel […]“<br />
Dr. Gerhard Hermann, LL.M<br />
Ich kann es somit nur jedem raten. Es ist vielleicht<br />
sogar gut, wenn man das Postgradualstudium<br />
erst macht, wenn man schon praktische<br />
Erfahrungen gesammelt hat. Die meisten anderen<br />
postgraduaden Studenten in Cambridge<br />
haben schon Berufserfahrung gehabt und auch<br />
ich bin als geprüfter Anwalt nach Cambridge<br />
gegangen und habe das nicht bereut. Dies war<br />
auch die Eintrittskarte für ein Secondment, das<br />
ich bei Ashurst Morris, einer der englischen<br />
Großkanzleien machen durfte. Diese Erfahrung<br />
war sehr wichtig für meinen beruflichen Werdegang<br />
und auch für meine language skills.<br />
Was macht für Sie persönlich einen guten<br />
Anwalt aus?<br />
Jemand, der sich in dem Rechtsbereich, in dem<br />
er tätig ist, sehr gut auskennt, aber dabei vor<br />
lauter Bäumen nicht den Wald übersieht, also<br />
jemand der gute und praktikable Lösungen<br />
präsentiert.<br />
PErSon<br />
Dr. Gerhard Hermann, LL.M<br />
Baker & McKenzie | Diwok Hermann Petsche<br />
Rechtsanwälte GmbH<br />
Schottenring 25<br />
1010 <strong>Wien</strong><br />
www.bakermckenzie.com<br />
Wenn Sie eine Bewerbung in den Händen<br />
halten, worauf achten Sie besonders? Welche<br />
Erwartungen stellen Sie an Ihre Konzipienten<br />
und Konzipientinnen?<br />
Mir persönlich ist schon die Studiendauer wichtig,<br />
um zu sehen ob hier ein bestimmter Drive<br />
dahinter steht. Aber das ist nicht einzig ausschlaggebend,<br />
sondern es hängt dann natürlich<br />
sehr viel von dem persönlichen Gespräch ab. Für<br />
mich ist wichtig, dass es jemand ist, der sich mit<br />
juristischen Themen und mit der Juristerei an<br />
sich beschäftigt.
„[…] Für mich ist wichtig, dass es<br />
jemand ist, der sich mit juristischen<br />
themen und mit der Juristerei an sich<br />
beschäftigt […]“<br />
Dr. Gerhard Hermann, LL.M<br />
Weniger wichtig sind mir Verkäuferqualitäten.<br />
Das heißt, ich steh weniger auf Personen, die<br />
sich zwar gut präsentieren können, aber keine<br />
guten Juristen sind. Die können mich im täglichen<br />
Leben dann nicht so unterstützen, wie ich<br />
es mir vorstelle. Für mich ist es sehr wichtig, dass<br />
ich das Gefühl habe, dass diejenige Person ein<br />
guter Jurist ist.<br />
Selbstverständlich haben Leute, die eine besondere<br />
Ausbildung haben oder nach dem Studium<br />
als Assistent im Handels- oder Zivilrechtinstitut<br />
oder in einem öffentlich-rechtlichen Institut<br />
gearbeitet haben, einen Vorteil.<br />
Beispielsweise sind zwei meiner engsten<br />
Mitarbeiter ehemalige Geschäftsstellenleiter der<br />
Übernahmekommission. Beide sind sehr wertvoll<br />
für mich und für die Kanzlei.<br />
Was bedeutet für Sie persönlich Erfolg?<br />
Persönliche Zufriedenheit! Das heißt nicht, dass<br />
man es zu besonderem Reichtum gebracht<br />
haben muss, sondern mir muss meine Arbeit<br />
Spaß machen, mir muss das Klima in der Kanzlei<br />
Spaß machen, ich brauche Wertschätzung meiner<br />
Mandanten und selbstverständlich gehört<br />
auch ein glückliches Privatleben dazu.<br />
Welchen Vorteil bieten Ihrer Meinung nach<br />
(internationale) Großkanzleien?<br />
Großkanzleien haben den Vorteil, dass sie dem<br />
Einzelnen ermöglichen, sich auf ein bestimmtes<br />
Gebiet zu spezialisieren.<br />
„[…] Großkanzleien haben den Vorteil,<br />
dass sie dem einzelnen ermöglichen,<br />
sich auf ein bestimmtes Gebiet zu<br />
spezialisieren […]“<br />
Dr. Gerhard Hermann, LL.M<br />
Die Spezialisierung spielt immer mehr eine wichtige<br />
Rolle und dementsprechend kann ich in<br />
einer Großkanzlei Spezialkenntnisse erlangen,<br />
die ich wahrscheinlich in einer Kleinkanzlei<br />
schwieriger erlangen kann. Als Klient bekommt<br />
man in einer Großkanzlei die Spezialberatung,<br />
die erforderlich ist.<br />
Der Vorteil von internationalen Kanzleien, vor<br />
allem von so einem globalen Netzwerk wie<br />
Baker & McKenzie, ist besonders im Transaktionsbereich<br />
zu sehen. Jede größere<br />
Transaktion hat einen grenzüberschreitenden<br />
Aspekt und den kann man nur gut abdecken,<br />
wenn man ein auf solche Transaktionen<br />
geschultes Team nicht nur in Österreich, sondern<br />
sowohl im Westen als auch im Osten Europas<br />
oder in Amerika und Asien hat, wo auch immer<br />
die Transaktion spielt. Nur so kann man bei<br />
diesen Transaktionen effizient beraten und dem<br />
Mandanten auch entsprechend helfen.<br />
Österreichische Binnenkanzleien haben es hier<br />
viel schwerer, meistens wird sogenannte „Best<br />
Friends-Politik“ angewandt, nämlich, dass man<br />
immer nur mit befreundeten Kanzleien im<br />
Ausland zusammenarbeitet. Dies kann mitunter<br />
ein Hemmschub sein, denn man hat Kollisionsthemen,<br />
man hat nicht dasselbe Verständnis<br />
vom „work product“, und man kann nicht ein<br />
„one stop shop-Konzept“ umsetzen.<br />
Sie haben gesagt, dass Sie vorher auch schon<br />
bei Schönherr gearbeitet haben. War es für<br />
Sie eine große „Umstellung“ zu Baker &<br />
McKenzie zu kommen, auch im Vergleich zu<br />
vorigen Kanzleien?<br />
Nein! Schönherr ist eine sehr gute Kanzlei und<br />
ich bin nach wie vor mit den Schönherrpartnern<br />
gut befreundet. Die Herausforderung bei Baker<br />
& McKenzie war, dass ich hier das ganze<br />
Corporate Department leiten konnte. Das war<br />
eine sehr schöne Herausforderung, die ich angenommen<br />
habe.<br />
Man hört immer das Gerücht, dass Anwälte<br />
enorm viel arbeiten und fast kein Privatleben<br />
mehr haben. Wie sieht es wirklich aus? Wie<br />
viel Zeit bleibt noch?<br />
Baker & McKenzie<br />
Leider wenig! Die Freizeit ist ziemlich beschränkt,<br />
dessen muss man sich bewusst sein. Es ist aber<br />
nicht so, dass man in der Früh ins Büro geht und<br />
sich denkt „Wann kann ich wieder nachhause<br />
gehen und wie viele Stunden muss ich hier noch<br />
absitzen?“, sondern es ist die gegenteilige<br />
Situation: Man sieht auf die Uhr und sagt „Oh<br />
Gott, es ist schon so spät, ich sollte in Wirklichkeit<br />
schon zu Hause sein!“. So pathetisch es klingen<br />
mag, die Arbeit ist spannend und wenn man sie<br />
nicht spannend findet, muss man sich etwas<br />
anderes suchen.<br />
„[…] So pathetisch es klingen mag,<br />
die Arbeit ist spannend und wenn man<br />
sie nicht spannend findet, muss man sich<br />
etwas anderes suchen […]“<br />
Dr. Gerhard Hermann, LL.M<br />
Man braucht auch einen Ehepartner, der es<br />
akzeptiert, dass man eben nur ein beschränktes<br />
Privatleben hat, weil der Beruf sicherlich sehr<br />
viel Zeit und Ressourcen fordert.<br />
Welche persönlichen und beruflichen Ziele<br />
haben Sie für die Zukunft?<br />
Ein wirkliches berufliches Ziel ist es, Baker &<br />
McKenzie in Österreich zu einer der Top 3<br />
Kanzleien zu machen. Qualitätsmäßig sind wir<br />
bereits dort – größenmäßig sind wir noch nicht<br />
dort. Und Privat: Ich möchte mehr Zeit für meine<br />
Familie haben.<br />
Vielen Dank für das Gespräch!<br />
Juristl | Juni 2010<br />
11
Juridicum Journal<br />
Voller Schadenersatz für eifrigen<br />
Kasinospieler<br />
bErIcht<br />
Kasinos sollen künftig sorgfältiger auf<br />
Häufigkeit und Intensität der Teilnahme am<br />
Spiel ihrer Besucher/innen achten. Ein Schadenersatzanspruch<br />
des/r Spielers/in gegen das<br />
Kasino soll künftig laut OGH nicht mehr auf das<br />
Existenzminimum beschränkt werden dürfen.<br />
Gemäß § 25 Abs 3 Glücksspielgesetz haftet die<br />
Spielbankleitung für die Verluste des/s<br />
Kasinospielers/in, wenn sie ihre Aufsichtspflicht<br />
verletzt und der/die Spielteilnehmer/in dadurch<br />
sein/ihr Existenzminimum beeinträchtigt. Nach<br />
dem Glücksspielgesetz ist die Haftung der<br />
Spielbankleitung der Höhe nach mit dem<br />
Existenzminimum beschränkt. Ganz anderer<br />
Ansicht ist nun jedoch der OGH: Die Haftung<br />
von Kasinos sei zu Unrecht auf das Existenzminimum<br />
begrenzt, vielmehr müsse künftig eine<br />
volle Schadenersatzpflicht für jegliche Verluste<br />
des/r Spielers/in greifen (2 Ob 252/09m).<br />
KEINE HAFtUNGSbEScHRäNKUNG<br />
bEI VERScHUlDENSHAFtUNG<br />
Im konkreten Fall hat der Betroffene über knapp<br />
drei Jahre hinweg zwei- bis dreimal pro Woche<br />
Kasinos in Österreich aufgesucht und dort<br />
haupt sächlich Roulette gespielt. Teilweise hat er<br />
an einzelnen Abenden bis zu 30.000 Euro verloren.<br />
Während dieser Zeit wurde der Spieler nie<br />
über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse<br />
befragt. Da die Spielbankleitung<br />
dadurch gegen ihre Schutz- und Sorgfaltspflichten<br />
gemäß § 25 Abs 3 GSpG verstoßen hat, indem<br />
sie es unterlassen hat, regelmäßig Feststellungen<br />
über Einkommens- und Vermögensverhältnisse,<br />
Spielverhalten und Höhe der Verluste des<br />
Spielers einzuholen, kommt ein Ersatzanspruch<br />
jedenfalls in Frage.<br />
12 Juristl | Juni 2010<br />
cARINA StEINDl | Juridicum Journal redakteurin | carina.steindl@univie.ac.at<br />
Der OGH betont in seiner Entscheidung, dass<br />
der Ersatzanspruch des Spielteilnehmers wegen<br />
erlittener Verluste gemäß § 25 Abs 3 GSpG ein<br />
Schadenersatzanspruch aus Verschulden sei, der<br />
nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem<br />
Sorgfaltsverstoß des Kasinos eintritt. Nicht verwechselt<br />
werden dürfe diese Form von Ersatz<br />
mit Gefährdungshaftungen, die beispielsweise<br />
für Betreiber von Eisenbahnen oder Kraftfahrzeugen<br />
im EKHG einschlägig sind. Im Bereich<br />
von Gefährdungshaftungen sind betragsmäßige<br />
Haftungsbegrenzungen geläufig, eine betragsmäßige<br />
Beschränkung der Haftung aus<br />
Verschulden gebe es aber grundsätzlich nicht, so<br />
der OGH. Eine Begrenzung der Haftung auf das<br />
Existenzminimum im Glücksspielgesetz sei schon<br />
allein deshalb eigentlich gar nicht erlaubt.<br />
GlEIcHHEItSSAtZ ERFoRDERt<br />
äNDERUNG VoN GlücKSSPIEl-<br />
GESEtZ DURcH VFGH<br />
Der OGH ist gemäß Art 140 B-VG nicht dazu<br />
ermächtigt, Gesetze selbst aufzuheben, sondern<br />
kann lediglich die Aufhebung eines Gesetzes<br />
wegen Verfassungswidrigkeit beim VfGH beantragen.<br />
Dies tat er im konkreten Fall prompt.<br />
In seiner Begründung für die behauptete Verfassungswidrigkeit<br />
des Glücksspielgesetzes<br />
nannte der OGH eine erhebliche Verletzung des<br />
verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes: Kasino -<br />
spieler/innen werden im Verhältnis zu Kasinos<br />
diskriminiert, da erstere im Gegensatz zu letzteren<br />
einen viel umfassenderen Schutz genießen.<br />
Die Casinos Austria AG hafte nämlich nach den<br />
derzeit noch bestehenden Bestimmungen des<br />
Glücksspielgesetzes nur bei grober Fahrlässigkeit<br />
oder Vorsatz und selbst dann ist der Haftungsbetrag<br />
auf das Existenzminimum beschränkt.<br />
Eine derartige Regelung existiert im umgekehrten<br />
Fall – also zu Gunsten von Kasinospielern/innen<br />
allerdings nicht. In dieser unterschiedlichen<br />
Behandlung von Kasinos und Kasino spielern/<br />
innen sieht der OGH eine deutliche Verletzung<br />
des verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitssatzes.<br />
Eine Aufhebung der Haftungs begrenzung<br />
durch den VfGH müsse deshalb die unmittelbare<br />
Folge sein, so die Meinung des OGH.<br />
Der Antrag des OGH auf Aufhebung der<br />
Haftungsbeschränkung nach dem Glücksspielgesetz<br />
liegt dem VfGH bereits vor. Es bleibt<br />
abzuwarten, ob der VfGH der Ansicht des OGH<br />
folgen und die entsprechende Bestimmung aufheben<br />
wird. Wenn nicht, werden die Kasinos<br />
wohl nicht davor zurückschrecken, ihre Spieler/<br />
innen auch in Zukunft auszunehmen wie<br />
Weihnachtsgänse …<br />
JURIDIcUM JoURNAl:<br />
Das Juridicum Journal ist die Onlinezeitung<br />
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Das<br />
Redaktionsteam berichtet täglich über aktuelle<br />
Themen aus den Bereichen <strong>Jus</strong>tiz, Gesetzgebung<br />
und Rechtspolitik. Unsere Seite bietet Dir einen<br />
Überblick über österreichische, europäische<br />
und internationale juristische Trends und das<br />
aktuelle Geschehen an der Fakultät. Unser<br />
Veranstaltungskalender hält Dich über aktuelle<br />
juristische Diskussionsrunden auf dem<br />
Laufenden.<br />
Wenn Du noch Fragen über unsere Arbeit oder<br />
Interesse an der Mitarbeit hast, kannst Du Dich<br />
jederzeit an unsere Redaktion wenden: journal.<br />
juridicum@univie.ac.at. Unsere Seite findest du<br />
unter: http://journal.juridicum.at
Juridicum Journal<br />
Krawina ist Miturheber des<br />
Hundertwasser-Hauses<br />
bErIcht<br />
Zwei renommierte Künstler, der Architekt Josef<br />
Krawina und der Künstler Friedensreich<br />
Hunderwasser, stritten jahrelang um die<br />
Urheberschaft des international bekannten,<br />
begrünten und bunt verzierten Hauses im 3.<br />
<strong>Wien</strong>er Gemeindebezirk. Nun sprach der OGH (4<br />
Ob195/09v) in der Sache ein Machtwort aus<br />
und erklärte, dass geistiger Schöpfer des<br />
Hundertwasser-Hauses in <strong>Wien</strong> nicht nur der<br />
Künstler Friedensreich Hundertwasser, sondern<br />
auch der Architekt Josef Krawina ist. Damit wird<br />
ein langer Rechtsstreit rund um das<br />
Hundertwasser-Haus beendet die Sache war<br />
bereits Gegenstand zweier Entscheidungen des<br />
Obersten Gerichtshofs, und zwar 2002 und<br />
2006 (4 Ob 229/02h, 4 Ob 41/06t). Künftig ist<br />
es nun verboten, Abbildungen des Hauses ohne<br />
Nennung der beiden Schöpfer zu verbreiten. Mit<br />
dieser Entscheidung wird auch festgehalten,<br />
dass es keine Verwirkung im Urheberrecht gibt:<br />
Eine analoge Anwendung von Art 9 Abs 1<br />
Marken-RL, der eine Verwirkung durch Duldung<br />
bei Verletzung von Markenrechten festlegt,<br />
scheitert an dem diesbezüglich unzweideutigen<br />
Wortlaut und Zweck der Norm sowie den unterschiedlichen<br />
Wertungen im Marken- und<br />
Urheberrecht.<br />
ENDE DER KüNStlERIScHEN<br />
ZUSAMMENARbEIt<br />
1979 beauftragte die Stadt <strong>Wien</strong> den Maler<br />
Friedensreich Hundertwasser und den Architekten<br />
Josef Krawina mit der Ausarbeitung des<br />
Vorentwurfs für ein Wohnbauvorhaben in <strong>Wien</strong><br />
3. Der Vorentwurf des Baukörpers, den Krawina<br />
fertigstellte, wurde im Wesentlichen unverändert<br />
gelassen und gelangte auch tatsächlich zur<br />
Ausführung. In der Folge kam es zu einem Streit<br />
zwischen den beiden Künstlern und Krawina<br />
schied aus der Zusammenarbeit aus. Die<br />
ANtoNINA tAUScH | Juridicum Journal redakteurin | antonina.stanislawa.tausch@univie.ac.at<br />
Rechtsvertreter Krawinas verlangten die<br />
Vervielfältigung des Hundertwasser-Hauses<br />
ohne Bezeichnung von Krawina als Originalurheber<br />
in verschiedensten Formen etwa als<br />
Kunstkarten, Textildrucke oder Modelle zu unterlassen.<br />
Außerdem sollten alle Eingriffsgegenstände<br />
im Sinne des Unter lass ungsbegehrens<br />
zur Vernichtung freigegeben werden.<br />
Das Erstgericht hielt fest, dass Krawina und<br />
Hundertwasser Miturheber des Hundertwasser-<br />
Hauses seien, Krawina habe nicht auf seine<br />
Rechte verzichtet. Dem Unterlassungsbegehren<br />
wurde Folge gegeben, nicht jedoch dem<br />
Begehren auf Herausgabe zur Vernichtung. Das<br />
Berufungsgericht bestätigte im Wesentlichen die<br />
Ansichten des Erstgerichtes, Krawina habe auf<br />
seine Ansprüche nicht konkludent verzichtet und<br />
der Verwertung seiner Rechte durch den<br />
Miturheber Hundertwasser nicht konkludent<br />
zugestimmt.<br />
EIGENScHöPFERIScHE<br />
bEItRäGE KRAWINAS<br />
Der OGH ließ eine Revision zu, da eine<br />
Rechtsprechung zu Art 9 Abs 2 Marken-RL<br />
(Verwirkung durch Duldung) fehle, hielt aber<br />
gleichzeitig fest, dass das Rechtsmittel nicht<br />
berechtigt sei. Die Vertreter von Hundertwasser<br />
stützten ihr Ansuchen nämlich unter anderem<br />
auf eine analoge Anwendung dieser RL. Die<br />
analoge Anwendung scheitere aber am eindeutigen<br />
Wortlaut und an der geplanten Intention<br />
der Richtlinie. Auch sprechen die unterschiedlichen<br />
Wertungen im Marken- und Urheberrecht<br />
dagegen. Der OGH sprach außerdem aus, dass<br />
mithilfe des Sachver ständigengutachtens<br />
unzweifelhaft festgestellt werden konnte, dass<br />
Krawina eigenschöpferische Beiträge zum<br />
Bauwerk erbracht hat. Krawina habe zudem<br />
weder seine Rechte als Miturheber übertragen,<br />
noch stillschweigend einen Verzicht abgegeben.<br />
DER UNbEKANNtE ARcHItEKt<br />
Josef Krawina wurde 1928 in Salzburg geboren.<br />
Er absolvierte nach dem Krieg eine Lehre als<br />
Zimmermann und studierte anschließend<br />
Architektur. Im Jahr 1959 eröffnete Krawina sein<br />
eigenes Architekturbüro in <strong>Wien</strong>. Das besondere<br />
Interesse Krawinas galt schon sehr früh dem<br />
ökologischen Bauen, der Dachbegrünung und<br />
den damit zusammenhängenden bauphysikalischen<br />
Grundsätzen. Er verfasste auf diesem<br />
Gebiet zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten.<br />
Dieses spezielle Fachwissen ermöglichte auch<br />
die Entstehung des Hundertwasser-Hauses in<br />
Zusammenarbeit mit dem Künstler Friedensreich<br />
Hundertwasser. Hundertwasser und Krawina<br />
kooperierten von 1979 bis zu ihrer Auseinandersetzung<br />
im Jahr 1981. Neben dem Hundertwasser-<br />
Krawina-Haus umfasst Krawinas Werk den<br />
Entwurf und die Planung zahlreicher Wohnhausanlagen,<br />
Geldinstitute, Kirchen und<br />
Geschäfte.<br />
Juristl | Juni 2010<br />
13
251 teams aus 62 Staaten zu Gast in <strong>Wien</strong><br />
17th Willem c Vis international<br />
commercial Arbitration Moot<br />
bErIcht<br />
Während sich andere Moot Courts am<br />
Juridicum relativ großer Bekanntheit erfreuen,<br />
hielt sich der Willem C Vis International<br />
Commercial Arbitration Moot unter den<br />
Studierenden bisher im Verborgenen.<br />
Erstaunlich, denn in der Osterwoche wird das<br />
Juridicum Austragungsort des prestigeträchtigsten<br />
Moot Courts mit mehr als 251 Teams<br />
aus 62 Staaten weltweit. Der Vis Moot Court<br />
versucht, das Studium des internationalen<br />
Handelsrechts zu fördern und führende<br />
Juristinnen und Juristen der Zukunft in<br />
Methoden der alternativen Streitbeilegung<br />
auszubilden. Er bietet aber ebenso eine einzigartige<br />
Möglichkeit, Studentinnen und<br />
Studenten aus aller Welt zu treffen und<br />
Kontakte zur Arbitration Community zu knüpfen.<br />
Weiters ist der Vis Moot Court anrechenbar<br />
als zwei DiplomandInnenen- bzw<br />
DissertantInnen seminare, Wahlfächer, Fremdsprachen-<br />
sowie EDV-Nachweis.<br />
Die Teilnehmer/innen hatten im Team von 2 bis<br />
12 Personen Rechtsfragen sowohl auf prozessrechtlicher,<br />
wie auch auf materiellrechtlicher<br />
Ebene zu lösen. Materielles Recht ist das<br />
Übereinkommen der Vereinten Nationen über<br />
Verträge über den internationalen Warenverkauf<br />
von 1980 (UN-Kaufrecht). Das Streitverfahren<br />
wird jedes Jahr unter anderen Schiedsregeln<br />
geführt, heuer waren es die Schiedsregeln des<br />
Australian Centre for International Commercial<br />
Arbitration (ACICA). Unterrichts- & Austragungssprache<br />
ist Englisch.<br />
StRUctURE oF tHE coMPEtItIoN<br />
In der ersten Oktoberwoche wird der Fall veröffentlicht<br />
(„The Problem“). Zunächst müssen die<br />
Studentinnen und Studenten unter Anleitung<br />
ihrer Coaches einen Klägerschriftsatz verfassen.<br />
14 Juristl | Juni 2010<br />
MAttHIAS bRZEZINSKI | gast-autor | matthiasbrz@gmail.com<br />
Die Schriftsätze werden daraufhin unter den<br />
Teams verteilt, die dann auf den Klägerschriftsatz<br />
eines jeweils anderen Teams antworten müssen.<br />
Im Fall des <strong>Wien</strong>er Teams war das heuer der<br />
Schriftsatz der juridischen Fakultät von Sao<br />
Paulo, Brasilien. Daran anschließend begannen<br />
schon die nervenaufreibenden Vorbereitungen<br />
für den alles entscheidenden Teil, die mündlichen<br />
Verhandlungen („pleadings“).<br />
„WoRK HARD, PARty HARD“<br />
Warum die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit<br />
„international“ ist, zeigte sich<br />
zunächst im Rahmen der Pre-Moots. Pre-Moots,<br />
vorbereitende Wettbewerbe, bieten nicht nur<br />
eine ausgezeichnete Möglichkeit, um Argumente<br />
auszuprobieren, sondern ermöglichen es auch,<br />
Studierende aus anderen Ländern kennen zu<br />
lernen, gemeinsam zu feiern und neue Freundschaften<br />
zu schließen. Einmal mehr wurde das<br />
Motto „work hard, party hard“ hochgehalten,<br />
was den großen Vorteil hat, dass man schon<br />
viele seiner Mitstreiterinnen und Mitstreiter<br />
kennt, bevor man sich in <strong>Wien</strong> wieder trifft.<br />
Dank der finanziellen Unterstützung der<br />
Sponsoren konnte das <strong>Wien</strong>er Team heuer an<br />
den Pre-Moots in Hannover, Stockholm und<br />
Belgrad teilnehmen.<br />
tHE oRAl ARGUMENtS IN VIENNA<br />
Austragungsort der „General Rounds“ waren<br />
die Räumlichkeiten des Juridicums sowie von<br />
mehreren Kanzleien in unmittelbarer Umgebung.<br />
Nach monatelanger Vorbereitung kam der<br />
Moment, um Argumente vor einem hochkarätig<br />
besetzten Panel von 3 Schiedsrichter/innen vorzutragen<br />
und sich mit den anderen Teams zu<br />
messen. Doch der Vis Moot ist ein Teamwettbewerb<br />
und wenn man Preise gewinnen will,<br />
kann man das nur als Team machen. Dass dies<br />
dem <strong>Wien</strong>er Team einmal mehr gelungen ist,<br />
lässt sich an den zahlreichen Preisen ablesen:<br />
Von 251 Teams (und mehr als 1500 Teilnehmer/<br />
innen weltweit) erreichte das <strong>Wien</strong>er Team für<br />
den Klägerschriftsatz den 2. Platz und für den<br />
Beklagtenschriftsatz den 3. Platz und konnte<br />
sich somit auch gegen alle englischen und amerikanischen<br />
Elite-<strong>Universität</strong>en durchsetzen.<br />
Doch auch in den mündlichen Kategorien konnte<br />
das <strong>Wien</strong>er Team unter die „finalists“ aufsteigen<br />
und Constanza Trofaier, Antti-<strong>Jus</strong>si Partanen<br />
und Matthias Brzezinski bekamen eine <strong>Hon</strong>orable<br />
Mention in der Kategorie „Martin Domke Award:<br />
Best Individual Oralist In the General Rounds“<br />
für mündliche Bestleistungen.<br />
WIE WERDE IcH coUNSEl?<br />
Anmeldungen für den nächsten Willem C Vis<br />
Moot werden ab sofort entgegengenommen.<br />
Ansprechperson ist Mag. Natascha Tunkel<br />
(natascha.tunkel@univie.ac.at). Informationsveran<br />
staltungen finden im Juni sowie Oktober<br />
statt, nähere Infos gibt es auf der Seite des ZGV<br />
Institutes (http://zvr.univie.ac.at/moot/vis-mootaktuelles/)<br />
sowie unter http://www.cisg.law.<br />
pace.edu/vis.html.
Von 1. Mai bis 1. November 2010 im Renaissanceschloss Schallaburg<br />
Die 60er. Beatles, Pille und Revolte<br />
bErIcht<br />
The Swinging Sixties haben von 1. Mai bis<br />
1. November 2010 im Renaissanceschloss<br />
Schallaburg Einzug gehalten!<br />
Kaum ein Jahrzehnt war durch so große politische<br />
und gesellschaftliche Veränderungen<br />
geprägt und brachte dabei gleichzeitig einzigartige<br />
technische Sensationen hervor: Uralte<br />
Menschheitsträume, wie die Eroberung des<br />
Mondes oder die Verpflanzung eines menschlichen<br />
Herzens, wurden Wirklichkeit. Wirt schaftswunder,<br />
Mauerbau, Kubakrise, Beatles, Österreich<br />
als Eurovision Song Contest-Gewinner, Pille oder<br />
Minirock, nur einige der Schlagworte, die die<br />
Sechziger zu einer legendären Ära machen.<br />
Diesen Habenseiten der 60iger Jahre steht mit<br />
dem Vietnamkrieg, den blutigen Rassenunruhen,<br />
militärischen Invasionen sowie Katastrophen<br />
und Attentaten eine traurige Kehrseite gegenüber,<br />
die jedoch auch in der Ausstellung nicht<br />
übergangen wird.<br />
Fünfzig Jahre danach widmet sich die diesjährige<br />
Sonderausstellung auf Schloss Schallaburg<br />
nun diesem bewegten Jahrzehnt.<br />
VIElSEItIGES JAHRZEHNt –<br />
VIElSEItIGE AUSStEllUNG<br />
Ebenso facettenreich wie die sechziger Jahre<br />
präsentiert sich die diesjährige Schau in dem<br />
wunderschönen Renaissanceschloss. In 23<br />
Räumen durchwandert man diese legendäre Ära<br />
und erlebt eine Themenvielfalt, die sich von<br />
Kunst über Politik, Gesellschaft bis hin zu<br />
Technik erstreckt.<br />
Prägende Persönlichkeiten der Sechziger werden<br />
ebenso vorgestellt, wie die unterschiedlichsten<br />
Musikvariationen: vom Schlager bis zum musikalischen<br />
Höhepunkt der US-amerikanischen<br />
Hippiebewegung, dem Woodstock-Festival. Die<br />
großen politischen Ereignisse, die die Welt<br />
damals bewegten, werden beleuchtet, sowie die<br />
Situation Österreichs in den Sechzigern, die<br />
sogar mit Wahlplakaten anschaulich gemacht<br />
wird.<br />
SIMoNE GloRIA ENGElbREcHtSMüllER | beratung | simone@fvjus.at<br />
Kunst, wie die der kontroversen <strong>Wien</strong>er<br />
Aktionisten, futuristisches Design, Architektur,<br />
Sexuelle Revolution, die Erfindung der Pille bis<br />
hin zur Entwicklung der Mode. Vielfältig, bunt<br />
und poppig: Genauso wie dieses Jahrzehnt war,<br />
zeigt sich die Ausstellung:<br />
Rund 1000 Exponate, die zu 80 Prozent aus<br />
Privatbesitz stammen – darunter eine handsignierte<br />
Gitarre von Jimi Hendrix, Mondsteinsplitter<br />
von der Apollo-Mission, originale Pillen packungen,<br />
eine Beatles-Handzeichnung von John<br />
Lennon und vieles mehr – erwecken dieses<br />
Jahrzehnt auf Schloss Schallaburg gleichsam zu<br />
neuem Leben.<br />
Verschiedene Stationen, wie zum Beispiel<br />
„Kassettenrekorder und Co“, verraten die<br />
Unterschiede zwischen Damals und Heute.<br />
Die Mondlandung war DAS Ereignis am Ende<br />
dieses an Ereignissen nicht armen Jahrzehnts.<br />
Man kann sich auf die Spur des berühmten<br />
Astronauten Armstrong begeben und selbst in<br />
seine Rolle schlüpfen. Gilt es doch, eine digitale<br />
Mondlandefähre heil auf dem Mond zur Landung<br />
zu bringen.<br />
Ein großes Highlight der Ausstellung ist der<br />
Aktionsraum mitten in der Ausstellung. Hier<br />
kann man in der KaraokeBOX Songs aus den<br />
Sechzigern nachsingen oder bei einem elektronischen<br />
Quiz herausfinden, was nun wirklich<br />
„typisch sechziger Jahre“ war. Ein Flipper, eine<br />
Jukebox und ein Autodromauto laden zum<br />
Spielen bzw. Ausprobieren ein. Auch wenn die<br />
Stationen eigens für junge Abenteurer/innen<br />
eingerichtet wurden, so bieten sie doch Spaß für<br />
jede Altersklasse.<br />
UNtERHAltUNG UND<br />
FloWER PoWER<br />
Ein besonderes Erlebnis sind die originalgetreuen<br />
Hippiebusse im Freibereich des Schlosses,<br />
hier erlebt man Flower Power-Feeling hautnah.<br />
Auch der historische Garten wurde im Stile der<br />
Sechziger bestückt. Besucher können typische<br />
Pflanzen dieses Jahrzehnts entdecken. Zudem<br />
kann man sich im frisch renovierten Schloss<br />
Restaurant kulinarisch verwöhnen lassen.<br />
INFo<br />
Neugierig geworden?<br />
Keine Sorge, die Schallaburg hat ihre Pforten<br />
noch bis ersten November 2010 von Montag<br />
bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und Samstag, Sonnund<br />
Feiertag von 9 bis 18 Uhr geöffnet.<br />
Juristl | Juni 2010<br />
© Wilhelmsburg, Hubert Schorn<br />
15
Unterschiedliche behandlung aufgrund des Eintrittsrechts in Mietverträge<br />
eGMR-Urteil Kozak gg. Polen<br />
bErIcht<br />
Am 2. März 2010 fällte der Europäische<br />
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) das<br />
Urteil Kozak gg. Polen 1 . Das ist ein bedeutsames<br />
Signal vor allem für Polen 2 , aber auch<br />
für andere an die Europäische Menschenrechtskonvention<br />
(EMRK) gebundene Staaten,<br />
dass ein Problem der Diskriminierung der<br />
Homosexuellen nicht von einem Staat verschwiegen<br />
und bagatellisiert werden kann.<br />
Obwohl der Sachverhalt inhaltlich ähnlich<br />
dem Urteil Karner gg. Österreich 3 war, brauchte<br />
der EGMR fast acht Jahre, um das Urteil zu<br />
verkünden.<br />
ENtScHEIDUNG DES EGMR<br />
Piotr Kozak lebte mit seinem langjährigen<br />
Partner in einer der Gemeinde Stettin gehörenden<br />
Wohnung. Als sein Partner starb, wollte<br />
P. Kozak in dessen Mietvertrag eintreten. Er<br />
stützte sich auf den Art. 8 des Gesetzes über das<br />
Mieten von Wohnlokalen und Wohnzulagen.<br />
Das Gesetz garantiert den Lebensgefährten ein<br />
Eintrittsrecht in einen Mietvertrag, angenommen<br />
dass sie zusammenlebten und einen<br />
gemeinsamen Haushalt führten. Der Präsident<br />
von Stettin wies seinen Antrag zurück.<br />
P. Kozak klagte die Entscheidung an. In den zwei<br />
Instanzen wurde seine Argumentation abgelehnt,<br />
dass seine Beziehung eine Lebensgemeinschaft<br />
(ein Konkubinat) war. Nach dem<br />
polnischen Recht ist eine Lebensgemeinschaft<br />
nur zwischen Mann und Frau vorhanden. P.<br />
Kozak erhob eine Klage an den EGMR.<br />
Der EGMR stellte fest, dass die fehlende<br />
Erbmöglichkeit und das nicht vorgesehene<br />
Eintrittsrecht in Mietverträge homosexueller<br />
Partner gegen Art. 8 (Recht auf Achtung des<br />
Privat- und Familienlebens) in Verbindung mit<br />
Art. 14 (Verbot der Diskriminierung) der<br />
Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.<br />
Die Gegner kritisierten das Urteil und<br />
warfen vor, dass es die Beachtung der traditio-<br />
16 Juristl | Juni 2010<br />
MARtyNA SAbAt | gastautorin | ????????<br />
nellen Familie verletzt, die einen starken Schutz<br />
in der polnischen Verfassung genießt. Der EGMR<br />
berücksichtigte in der Urteilsbegründung ein<br />
Problem des Familienschutzes. Der Straßburger<br />
Gerichtshof betonte, dass ein ausgewogenes<br />
Verhältnis zwischen den sich gegenüber stehenden<br />
Werten, wie Schutz der Familie und Rechte<br />
der sexuellen Minderheiten, schwer ist, aber von<br />
dem Staat angestrebt werden sollen, sogar<br />
dann, wenn die Werte sich fundamental unterscheiden<br />
und sich widersprechen und wenn sie<br />
so intim und sensibel, wie die sexuelle Sphäre<br />
des Lebens sind („intimate and vulnerable<br />
sphere of an individual's private life”).<br />
Keine Erbmöglichkeit nur wegen einer homosexuellen<br />
Beziehung kann von EGMR nicht als<br />
notwendig und unentbehrlich qualifiziert werden,<br />
um die Familie im traditionellen Sinne zu<br />
schützen. Die Unterschiedlichkeit der Behandlung<br />
von heterosexuellen und homosexuellen<br />
Personen in derselben Situation wurde damit<br />
nicht gerechtfertigt. Eine Zurückweisung des<br />
Antrags auf Eintritt in den Mietvertrag erfüllt<br />
„keinen vernünftigen Zusammenhang der<br />
Verhältnismäßigkeit zwischen den bestrebten<br />
Zielen und angewendeten Mittel“.<br />
KARNER GG. öStERREIcH<br />
Der EGMR hat sich in dem Urteil Kozak gg.<br />
Polen mehrmals auf das Urteil Karner gg.<br />
Österreich berufen. Obwohl die polnische<br />
Regierung einen direkten Zusammenhang zwischen<br />
den zwei Urteilen bestritten hat, hat der<br />
EGMR diesem Argument nicht zugestimmt.<br />
Deswegen scheint es zweckmäßig, die Ähnlichkeiten<br />
zwischen den beiden Sachverhalten<br />
und Begründungen zu erläutern.<br />
Sigmund Karner lebte seit 1989 mit seinem<br />
homosexuellen Partner in einer Wohnung in<br />
<strong>Wien</strong>. Die Mietkosten bestritten sie gemeinsam.<br />
Da Karners Partner an AIDS erkrankte, setzte er<br />
S. Karner als Erben ein. Nach dem Tod seines<br />
Partners stellt S. Karner einen Antrag auf die<br />
Eintrittsmöglichkeit in den Mietvertrag. Das<br />
wurde ihm verweigert. Er behauptete, Opfer<br />
einer Diskriminierung aufgrund seiner sexuellen<br />
Orientierung gewesen zu sein. Das Gericht<br />
erster Instanz stimmte dem zu. Dem Gericht<br />
zufolge hat § 14 MRG vordergründig die sozialen<br />
sowie die finanziellen und nicht die familiären<br />
Ziele, um die Lebensgefährten vor<br />
Obdachlosigkeit im Fall des Ablebens des<br />
Partners zu schützen. Es bestand daher keine<br />
Rechtfertigung für die unterschiedliche<br />
Behandlung homosexueller und heterosexueller<br />
Partner. Im Gegensatz hatte der Oberster<br />
Gerichtshof sich auf einen Willen des historischen<br />
Gesetzgebers gestützt, der im Jahr 1974<br />
unter dem Begriff des „Lebensgefährten“<br />
(§ 14 (3) MRG) nur die heterosexuelle Lebensgemeinschaft<br />
verstand.<br />
Obwohl S. Karner am 26. September 2000 starb,<br />
wurde die Sache nicht aus der Liste von EGMR<br />
gestrichen und wurde weiter geführt. Die Klage<br />
wurde angenommen, obwohl Art. 34 EMRK<br />
natürlichen Personen kein Recht auf die<br />
Erhebung einer Art actio popularis zum Zweck<br />
der Auslegung der Konvention gibt. Der EGMR<br />
stellt aber fest, dass seine Urteile nicht nur dazu<br />
dienen, über die ihm vorgelegten Fälle abzusprechen,<br />
„sondern um – allgemeiner – die<br />
Bestimmungen der Konvention zu erläutern, zu<br />
gewährleisten und fortzuentwickeln und auf<br />
diese Weise zur Beachtung der Verpflichtungen<br />
durch die Staaten beizutragen“.<br />
Laut EGMR müssen sehr schwerwiegende<br />
Gründe vorliegen, damit eine unterschiedliche<br />
Behandlung, die ausschließlich auf Gründen des<br />
Geschlechts beruht, als konventionskonform<br />
vom EGMR beurteilt wird. Der Familienschutz<br />
kann grundsätzlich ein wichtiger und legitimer<br />
Grund für eine unterschiedliche Behandlung<br />
sein, aber nur unter der Voraussetzung, dass der<br />
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet wird. In
Fällen, in denen den Staaten nur ein enger<br />
Ermessensspielraum eingeräumt wird, wie bei<br />
einer unterschiedlichen Behandlung aufgrund<br />
des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung,<br />
erfordert der Verhältnismäßigkeitgrundsatz, dass<br />
die ergriffenen Maßnahmen für das verfolgte<br />
Ziel geeignet und notwendig sind.<br />
EINE lANG ERWARtEtE<br />
ENtScHEIDUNG<br />
Warum brauchte der EGMR fast acht Jahre, um<br />
die Entscheidung zu verkünden? Erstens ist der<br />
EGMR von einer enormen Menge an Klagen<br />
belastet und die vor ein paar Jahren zum ersten<br />
Mal angewendete Piloten-Urteilstechnik 4 nicht<br />
immer geeignet, umso mehr, da ihre Grundlage<br />
umstritten ist. Zweitens betrifft die Sache ein<br />
PoSt<br />
Liebe Frau Unger!<br />
heikles Thema. Es ist ein rotes warnendes Licht<br />
für die Staaten, die diese Problematik noch nicht<br />
gelöst haben. Während Österreich das zum Teil<br />
gemacht hat und das Gesetz über die eingetragene<br />
Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft<br />
Gesetz, EPG) am 18. Dezember 2009 erlassen<br />
hat, hat Polen das noch nicht geschafft. Nach<br />
dem Urteil Kozak gg. Polen wurde diese Thematik<br />
heftig diskutiert. Es blieb aber bis heute ergebnislos.<br />
leser/innenbriefe<br />
Sie fühlen sich mit-gemeint durch die männliche (bzw. für Sie eigentlich<br />
allgemeine) Form in der Sprache. Eigentlich keiner Frau in Ihrem<br />
Freundeskreis ist geschlechtergerechte Sprache wichtig. Sie finden,<br />
jeder (sic) soll selber entscheiden, wie er (sic) dieses Problem löst.<br />
Eine interessante Selbst-Darstellung und Konstruktion der Wirklichkeit.<br />
Sie umgeben sich mit Personen, die Ihrer Meinung sind, um dann zu<br />
behaupten, die Welt „sei so“. Und so sei sie „richtig“, meinen Sie damit<br />
wohl auch?<br />
Eine Störung in diesem selbst konstruierten Weltbild: In Ihrem Zweitstudium<br />
der Politikwissenschaft werden Arbeiten „ohne diese Schreibweise“<br />
nicht mehr angenommen. Das finden Sie eine Frechheit.<br />
Ich möchte Ihnen, da Sie Studentin sind, eine Definition von Lernen und<br />
Selbstverantwortung anbieten, die in der zugrunde liegenden<br />
Fragestellung nach dem Geschlechter gerechten Sprachgebrauch weiter<br />
helfen könnte: Fragen stellen und sich selbst in Frage stellen.<br />
An die Fachrichtung der Psycholinguistik könnten Sie die Frage stellen,<br />
warum Geschlechter gerechte Sprache wichtig ist. Denken Sie z.B. an<br />
das Wort „Student“. Welches Bild erscheint vor Ihrem inneren Auge?<br />
Eine Frau oder ein Mann?<br />
FUSSNOTEN<br />
1 EGMR, Urteil vom 2. März 2010, Kozak gg. Polen,<br />
Beschwerde Nr. 13102/02.<br />
2 Das Problem der Diskriminierung der Homosexuellen<br />
in Polen wurde schon im Urteil vom 3. Mai 2007<br />
Bqczkowski und andere gg. Polen (Beschwerde Nr.<br />
1543/06) angesprochen. Nachdem eine Gleichheitsparade<br />
(„Parada Równos´ci“) in Warschau 2005<br />
verboten gewesen war, hat EGMR festgestellt, dass<br />
Polen Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinsfreiheit),<br />
Art. 13 (Beschwerdemöglichkeit bei Verletzung der<br />
Rechte oder Freiheiten der Konvention) und Art. 14<br />
(Verbot der Diskriminierung) der EMRK verletzt hat.<br />
3 EGMR, Urteil vom 24. Juli 2003, Karner gg. Österreich,<br />
Beschwerde Nr. 40016/98.<br />
4 Zum ersten Mal im Fall Broniowski gg. Polen ange-<br />
wendet.<br />
Solche inneren Bilder können unbewusst sein, sind aber wirksam. Die<br />
Nicht-Präsenz von Frauen in der Sprache kann erklären, warum Frauen<br />
in so vielen Bereichen des Lebens, z.B. in Politik, Wissenschaft und<br />
Wirtschaft, dort wo Entscheidungen getroffen werden, nicht oder nur in<br />
unbedeutenden Positionen vorkommen. Die Auswirkung, die sich unter<br />
anderem an der ungleichen Bezahlung zeigt, kritisieren Sie ja.<br />
Sich selbst in Frage stellen bedeutet, lernbereit zu sein. Forschen Sie<br />
doch mal nach, was Sie wirklich an den Sprachvorgaben an der<br />
Politikwissenschaft so ärgert. Und ob das was mit Ihnen ganz persönlich<br />
zutun hat.<br />
Und noch was. Geschlechter gerechte Sprache ist dann nervig, wenn sie<br />
stereotyp und einfältig verwendet wird. Eine Geschlechter gerechte<br />
Sprache ist in gewissem Sinn eine neue Sprache, die sich mit dem<br />
Bewusstsein der sie Benutzenden entwickelt. Ein stumpfsinniges<br />
Anhängen von „innen“ etc. ist kontraproduktiv und spielt Personen, die<br />
wahnhaft gegen „das gendern“ sind, zu.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Hermine Moser<br />
hermine.moser@jomo.org<br />
http://hmoser.wordpress.com<br />
Juristl | Juni 2010<br />
17
Der Sommer ist da – mehr oder weniger. Die Sonne scheint – mehr oder weniger.<br />
Von einem Ball und dem<br />
üblichen theater<br />
bErIcht<br />
<strong>Wien</strong> lebt wieder auf und wir sind mitten drin<br />
– mehr oder weniger.<br />
Doch spätestens ab der ersten Juliwoche<br />
haben auch wir wieder ein Leben. Ein Grund<br />
mehr, sich langsam wieder selbst den schönen<br />
Dingen zu widmen, den Büchern eine Pause zu<br />
gönnen und hinaus zu sehen, in die Stadt der,<br />
kulturell, unbegrenzten Möglichkeiten.<br />
Doch was könnte auf uns warten? Nun, ein Blick<br />
in die vergangenen Tage lässt schon große<br />
Vorfreude auf weitere tolle Ereignisse entstehen.<br />
bAll<br />
Am 18.06.2010 fand zum dreizehnten Mal der<br />
Concordia Ball in den Räumlichkeiten des<br />
Rathauses statt. Wenn auch die Damenspende,<br />
in Form eines Kaleidoskops, dieses Jahr sicherlich<br />
zum ein oder anderen verwirrten Kopfschütteln<br />
führte (in den Jahren zuvor wurde Frau<br />
noch mit USB Stick oder Füllfederhalter aus<br />
limitierter Auflage beschenkt), konnte der Ball<br />
der Journalist/innen allen Erwartungen doch<br />
gerecht werden.<br />
Nach den dieses Jahr wieder ein wenig kürzer<br />
gehaltenen Reden und der namentlichen<br />
Vorstellung einiger Gäste aus der (internationalen)<br />
Politik, wurde traditionell in schwarz-weiß<br />
eingetanzt und der Ball somit offiziell eröffnet.<br />
Außer im großen Festsaal war auch im<br />
Arkadienhof großräumig Platz zum Tanzen<br />
geboten. Mit stabiler Überdachung war man<br />
auch gegen etwaige (gut mögliche) wetterliche<br />
Umschwünge geschützt und einige gastronomisch<br />
ausgerichtete Stände, die Gulaschsuppe,<br />
Würstel, belegte Semmeln und Brote darboten,<br />
sowie diverse Bars, sorgten für das leibliche und<br />
geistige Wohl der Gäste.<br />
18 Juristl | Juli 2010<br />
clAIRE-SoPHIE MöRSEN | beratung | claire-sophie@fvjus.at<br />
Auch die lateinamerikanischen Tanzfreund/innen<br />
waren zu begeistern, da ein Raum eigens auf<br />
diesen musikalischen Stil ausgerichtet war.<br />
Neben den vielen Livebands waren zahlreiche<br />
Fotograf/innen an diesem Abend mit Kameras<br />
unterwegs und fingen das Ballgeschehen und<br />
die, in schönster Abendgarderobe gekleideten,<br />
Besucher/innen in ihren Bildern ein.<br />
coNcoRDIAbAll<br />
Der Concordiaball 2011 findet am Freitag,<br />
dem 17. Juni 2011, in den Festsälen und im<br />
Arkadenhof des <strong>Wien</strong>er Rathauses statt.<br />
Bis in die frühen Morgenstunden wurde getanzt<br />
und gefeiert, bis schließlich auch die letzten<br />
Gäste noch einen Kurier gereicht bekamen und<br />
Mitternachtsquadrille<br />
ihren Weg nach Hause antraten.<br />
Wer nur einmal auf Google die Schlagworte<br />
Sommerball und <strong>Wien</strong> eingibt wird überrascht<br />
sein, was noch alles auf uns zukommt.<br />
tHEAtER<br />
Für die weniger Tanzbegeisterten gab es ebenfalls<br />
Interessantes. Unter anderem konnte man<br />
in den Kammerspielen am frühen Abend des<br />
19.06. miterleben, wie Leo Leike (dargestellt von<br />
Alexander Pschill) und Emmi Rothner (Ruth<br />
Brauer-Kvam) ihren Emailkontakt wieder aufnahmen<br />
und ihn sogar mit realen Begegnungen<br />
belebten – welche der Zuschauer selbstverständlich<br />
nicht vorgespielt bekam sondern aus<br />
den folgenden Dialogen herauslesen konnte.<br />
Der zweite Teil von Daniel Glattauers sehr<br />
erfolgreichem Roman „Gut gegen Nordwind“
ließ ein wenig den Zauber des Unbekannten, der<br />
Fremde und der Entfernung verfliegen und<br />
zeigte auch allzu menschliche Schwächen der<br />
beiden Protagonisten auf. Wobei bei genauerem<br />
Hinschauen die an sich atypischen Kommunikations-<br />
und Verhaltensmuster von Mann<br />
und Frau realitätsnah, originell und unverschönt<br />
zu erkennen sind (Sie spricht nicht über das was<br />
sie stört, erwartet aber, dass er es dennoch weiß.<br />
Er hat seine Schwierigkeiten, zwei Aussagen zu<br />
einer logischen Antwort auf ungestellte Fragen<br />
zu verbinden, ...).<br />
WIENER KAMMERSPIElE<br />
Die <strong>Wien</strong>er Kammerspiele sind ein Theater im 1.<br />
Bezirk <strong>Wien</strong>s. Das Theater wurde 1910 erbaut<br />
und führte zunächst den Namen Residenzbühne<br />
oder Residenztheater. Im Jahr 1925 kam es<br />
zur organisatorischen Angliederung an das<br />
Josefstädter Theater. Seit seinem Umbau im Jahr<br />
1939 fasst das Theater 528 Zuschauer. Infos<br />
zum genauen Spielplan und allen aufgeführten<br />
Stücken findet ihr unter: www.josefstadt.<br />
org/. Hinzuweisen ist auch auf die attraktiven<br />
Student/innenangebote, mit denen ihr nach<br />
einer kurzen Registrierung Karten um nur 5 Euro<br />
erwerben könnt!<br />
Alle Sieben Wellen<br />
Arkadenhof<br />
„Alle Sieben Wellen“ tritt somit wohl die würdige<br />
Nachfolge eines sehr erfolgreich gelaufenen<br />
Theaterstücks an und bietet ein passendes<br />
und wohl jeden zufrieden stellendes Ende der<br />
Geschichte von Leo und Emmi dar – obwohl:<br />
Wie kann eine Geschichte wirklich zu ende sein,<br />
wenn die Protagonist/innen noch leben – und<br />
das auch noch miteinander?<br />
WAS KoMMt … IM KINo<br />
Wen weder das eine noch das andere reizen<br />
würde, der also im Volksmund beinahe als<br />
„Kulturbanause/in“ gälte, dem bleibt natürlich<br />
noch das gute alte Kino – was in seiner Qualität,<br />
Popularität und Bedeutung nicht gemindert<br />
werden sein soll.<br />
Im Juli werden einige Filme Premiere in<br />
Österreich haben, die anzusehen sich sicherlich<br />
lohnen wird.<br />
Unter anderem wird „Das Bildnis des Dorian<br />
Gray“ in einer Neuverfilmung starten. „Henri<br />
IV“ wird neben „Young Victoria“ die zweite<br />
Biographie eines Aristokraten/in aus einem der<br />
großen europäischen Herrscher/innenhäuser<br />
sein, die wohl beide die Geschichte – hier in<br />
Frankreich dort in England – prägten.<br />
YOUNG VICTORIA: Die frühen Jahre der englischen<br />
Königin, die doch bis zum Tod ihres<br />
Mannes glücklich verheiratet war und neben<br />
dieser größten Leistung des Lebens, noch ein<br />
ganzes Zeitalter derart prägte, dass es<br />
Jahrhunderte später noch ihren Namen tragen<br />
sollte.
20 Juristl | Juni 2010<br />
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Rechtsgrundlagen • Liegenschafts- und Wohnrecht • Wirtschafts-<br />
grundlagen • Bau- und Haustechnik • Bewertung, Finanzierung<br />
und Projektabwicklung • Immobilientreuhandwesen •<br />
Angewandtes Immobilienmanagement<br />
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4 Semester, berufsbegleitend<br />
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Akademische/r ImmobilienberaterIn & LiegenschaftsmanagerIn<br />
mit gewerblichem Befähigungsnachweis<br />
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10. September 2010<br />
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12. November 2010<br />
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Technische <strong>Universität</strong> <strong>Wien</strong> Continuing Education Center<br />
Operngasse 11 • A-1040 <strong>Wien</strong><br />
T +43/(0)1/58801-41701 • immo@tuwien.ac.at
tEam<br />
PErSon<br />
Maria Kadiri<br />
maria.kadiri@fvjus.at<br />
Beratung<br />
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,<br />
mein Name ist Teresa Schön und ich studiere<br />
seit dem WS 2009/2010 Rechtswissenschaften.<br />
Seit April engagiere ich mich in der<br />
<strong>Fakultätsvertretung</strong> und bin vor allem in der<br />
Beratung im Bereich „Erasmus“ tätig. Mir ist<br />
es ein großes Anliegen, in der FV mitzuwirken,<br />
da ich der Meinung bin, dass gute und kompetente<br />
Beratung ein wichtiges Werkzeug für<br />
ein erfolgreiches Studium sind. Vor allem zu<br />
Beginn des Studiums hat man oft<br />
Schwierigkeiten, mit den vielen neuen<br />
PErSon<br />
Michael Matzinger<br />
michael.matzinger@fvjus.at<br />
Beratung<br />
Ich kann mich noch an den ersten Tag am<br />
Juridicum erinnern: Es war der Tag nach meiner<br />
Inskription und ich hatte leider gar keine<br />
Ahnung, wie es nun weitergehen sollte. Aus<br />
dem Internet hatte ich die Beschreibung zur<br />
FV <strong>Jus</strong> und so landete ich dann dort, wo mir<br />
in Kürze alle wichtigen Infos zum Studieneinstieg<br />
erklärt wurden.<br />
Neu im team<br />
Hallo, mein Name ist Maria und ich studiere<br />
seit dem WS 2009 <strong>Jus</strong> und Musikwissenschaft.<br />
Da mir am Anfang meines Studiums die<br />
<strong>Fakultätsvertretung</strong> <strong>Jus</strong> sehr zur Seite stand,<br />
wollte ich nun auch eine von denen sein, die<br />
Studenten mit Rat und Tat zur Seite stehen.<br />
Im Moment leite ich die Lerngruppe zur<br />
Informationen zurechtzukommen, und besonders<br />
in dieser Zeit war mir die <strong>Fakultätsvertretung</strong><br />
eine große Hilfe. Ich hoffe, dass ich<br />
diese Unterstützung weitergeben kann, damit<br />
der Studieneinstieg und Eure Studienzeit so<br />
reibungslos wie möglich verlaufen.<br />
Ich freue mich sehr, Euch nun bei Problemen,<br />
Unklarheiten und Fragen bezüglich des<br />
Studiums beraten und weiterhelfen zu können!<br />
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen!<br />
Ich heiße Michael Matzinger und bin im<br />
vierten Semester des <strong>Jus</strong>- und Slawistikstudiums.<br />
Zu beginn dieses Semesters habe<br />
ich mich entschlossen, der FV beizutreten,<br />
weil ich auch Teil dieses dynamischen Teams<br />
werden wollte. Nur zu gut kann ich mich<br />
erinnern, wie das am Anfang war, alles neu<br />
Seit dem WS 08/09 habe ich selbst Erfahrungen<br />
mit dem Studium gesammelt, die ich in<br />
Zukunft auch an alle anderen Studentinnen<br />
und Studenten weitergeben möchte. Zu -<br />
sätzlich bin ich Ansprechpartner für alle<br />
Erasmus-Interessierten.<br />
Liebe Grüße, Marin<br />
Einführung in die Rechtswissenschaft und bin<br />
im Bereich "Finanzen" der FV <strong>Jus</strong> tätig.<br />
Viel Erfolg beim Studieren, Maria :-)<br />
PErSon<br />
Teresa Schön<br />
teresa.schoen@fvjus.at<br />
Beratung<br />
und man kennt sich nicht aus. Doch man ist<br />
dann froh, wenn man in die FV kommt und<br />
klasse beraten wird. Das erleichtert einem das<br />
Studium. So war es für mich und so, hoffe ich,<br />
wird es auch für Euch sein.<br />
Ich freue mich schon auf Eure Fragen und<br />
wünsche Euch viel Erfolg und Spaß im<br />
Studium.<br />
PErSon<br />
Marina Wong<br />
marina.wong@fvjus.at<br />
Beratung<br />
Juristl | Juni 2010<br />
21
EzEnSIonEn<br />
Manz<br />
214 Seiten, 36 Euro<br />
Springer Verlag<br />
426 Seiten, 89,95 Euro<br />
22 Juristl | Juni 2010<br />
Nachgelesen<br />
StRAFPRoZESSREcHt 4. Auflage, 2010<br />
bERtEl/VENIER<br />
Dieses Buch stellt das Strafprozessrecht in der am 1. 1.<br />
2010 geltenden Fassung dar. Berücksichtigt wurden insbesondere<br />
das Budgetbegleitgesetz 2009 und die<br />
Judikatur zu den neuen Bestimmungen. In der Länge bzw.<br />
in der Kürze von 214 Seiten wird man in die Welt des<br />
Strafprozesses so tief wie möglich eingeführt. Leser und<br />
Leserinnen, die reine Oberflächlichkeit von diesem Buch<br />
erwarten, werden positiv überrascht sein. Vorallem<br />
Verfahrensgrundsätze, Beweisanträge und das Haftrecht<br />
GRUNDREcHtE UND EXtRAtERRItoRIAlE HoHEItSAKtE 2008<br />
GERHARD tHAllINGER<br />
Das vorliegende Werk wurde als Dissertation abgefasst<br />
und mit leichter Überarbeitung im Springer Verlag publiziert.<br />
Der Autor beschäftigt sich mit der hoheitlichen<br />
Tätigkeit der vollziehenden Gewalt außerhalb des eigenen<br />
Staatsgebiets und bietet Antworten auf die spannende<br />
Frage, ob Europa den Menschenrechten tatsächlich<br />
mehr Respekt zollt als die durch ua Guantánamo angekratzten<br />
USA. Hierzu analysiert der Autor die bestehenden<br />
sind ausgezeichnet angeführt. Weiters von Vorteil ist die<br />
Kapitel- bzw. Themenwahl nach der Struktur des StGB.<br />
Das Strafprozessrecht wird hier somit kompakt und klar<br />
dargestellt, und bietet sich als hilfreiche Lektüre für die<br />
Pflichtübung aus Strafrecht an. Ein Manko liegt dennoch<br />
leider in der Kürze: Einzelne, tiefer in die Materie gehende<br />
Fragen bzw. Probleme werden nicht erwähnt, weshalb<br />
sich für die Diplomprüfung Strafrecht doch eine ausführlichere<br />
Lektüre empfiehlt.<br />
Bestimmungen über Anwendbarkeit der Grundrechte im<br />
Rahmen des untersuchten Themas und geht dabei insbesondere<br />
einerseits auf den österreichischen Grundrechtskatalog<br />
und andererseits auf die EMRK ein. Der<br />
besondere Teil seiner Untersuchung widmet sich dem<br />
Beispiel der Auslandseinsätze des Bundesheeres. Jede/r<br />
Freund/in des Völkerrechts wird an den Ausführ ungen zu<br />
dieser Thematik seine/ihre Freude haben!
kalEndEr<br />
tERMINE<br />
Beginn des Studienjahres: 1. Oktober 2010<br />
Semesterbeginn: 1. Oktober 2010<br />
Vorlesungsbeginn: 4. Oktober 2010<br />
Allgemeine Zulassungsfrist: 1. Juli bis 15. Oktober 2010<br />
Nachfrist: 16. Oktober – 30. November 2010<br />
PRüFUNGEN<br />
Prüfungswoche im Oktober: 1. bis 8.10.2010<br />
Anmeldefrist für Oktober: 24.08. bis 09.09.2010<br />
N<br />
Einführung: Fr, 01.10.2010, 08.15 Uhr<br />
FÜM1/RömR: Di, 05.10.2010, 08.15 Uhr<br />
Strafrecht: 04.10.2010, 9 Uhr<br />
FÜM2, Bürgerliches Recht: 07.10.2010, 9 Uhr<br />
Finanzrecht, Steuerrecht: Mo, 04.10.2010, 14.00 Uhr<br />
Verfassungsrecht: Di, 05.10.2010, 14.00 Uhr<br />
FÜM 3, Verwaltungsrecht: Fr, 08.10.2010, 9.00 Uhr<br />
News & termine<br />
Wichtig: beachte die Anmeldefrist!<br />
VERANStAltUNGEN<br />
Sommerakademie – Sprachpraktikum<br />
„Europäische Rechtskultur zwischen Ost und West“ 16. – 28. 08. 10<br />
Das Programm beinhaltet Präsentationen von Expert/innen, interaktive<br />
Workshops sowie freie Diskussionen u.a. zu folgenden Themen:<br />
- Demokratie und Menschenrechte<br />
- Recht- und Staatsphilosophie<br />
- Probleme des Föderalismus<br />
Arbeitssprachen sind Russisch und Deutsch.<br />
Programm und Detailinformationen: http://www.hepu.info<br />
Neuer Lehrgang für Asyl-und Fremdenrecht<br />
Die Caritas Österreich bietet ab Herbst 2010 einen praxisnahen,<br />
berufsbegleitenden Lehrgang für Rechtsberatung im Asyl- und<br />
Fremdenwesen an. Neben juristischer Expertise werden ebenso<br />
soziale Kompetenzen vermittelt. Zusätzlich ist ein Praktikum in<br />
einer Beratungseinrichtung der Caritas vorgesehen.<br />
Anmeldungen sind bis zum 22. August 2010 möglich. Nähere<br />
Informationen gibt es unter: www.caritas.at/caritaslehrgang<br />
Sommerdiskurs 2010 am Wolfgangsee<br />
Mehrtägige Veranstaltung: 4. 8. 2010 – 6. 8. 2010, Seminar<br />
Der Sommerdiskurs aus Wirtschaft, Recht und Kultur widmet sich<br />
in Form von Vorträgen und Podiumsdiskussionen dem Thema<br />
„Generationenverantwortung und Nachhaltigkeit“. Nähere Infos<br />
unter: www.univie.ac.at/sommerdiskurs/themen.html<br />
Jetzt im Gartenbaukino!<br />
Juristl | Juni 2010<br />
23
DIE UNI GEHT BADEN.<br />
Da bleibt kein Hemd trocken. Das neue Badeschiff ist DER Hotspot des Sommers 2010.<br />
Wo tagsüber am Sonnendeck relaxt und im Pool geplanscht wird, geht nachts erst richtig die<br />
Post ab. Auf gleich zwei Floors heizen die legendären DJs c.h.imera, Joe H, Taxer, Roland Peer,<br />
Spongetob & Angelfart der Partygemeinde mit heißen Beats so richtig ein.<br />
Und das Beste daran: Mit deinem Bank Austria StudentenKonto ist der Eintritt gratis! Einfach Bank-<br />
Card und Studierendenausweis zur Location mitnehmen und abrocken!<br />
Los geht’s jeden Dienstag um 22.00 Uhr!<br />
JEDEN DIENSTAG<br />
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