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Hon.-Prof. Kuras - Fakultätsvertretung Jus - Universität Wien

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© nurmalso|photocase.com<br />

www.fvjus.at<br />

info@fvjus.at<br />

Juni 2010<br />

Pbb. Verlagspostamt 1090 <strong>Wien</strong> | Nummer 05/10 | ZNr. 02Z033920 S<br />

Zeitung der <strong>Fakultätsvertretung</strong> <strong>Jus</strong><br />

Halbzeit!<br />

Seite 3<br />

Seite 7–9<br />

Prüfer im Gespräch: <strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. <strong>Kuras</strong><br />

Seite 15<br />

Die 60er zu Gast auf der Schallaburg<br />

Seite 16–17<br />

EGMR-Urteil Kozak gegen Polen


Inhalt<br />

Seite 3<br />

Leitartikel | Halbzeit<br />

Seite 4<br />

Faculty | News, News, News<br />

Seite 5<br />

Soziales | Beihilfenvergleich<br />

Seite 6<br />

Fachbibliothek<br />

Seite 7|9<br />

Interview mit <strong>Prof</strong>. <strong>Kuras</strong><br />

Seite 10|11<br />

Interview mit Dr. Gerhard Hermann<br />

Seite 12<br />

Juridicum Journal | Schadenersatz für<br />

eifrigen Kasinospieler<br />

IMPRESSUM<br />

2 Juristl | Juni 2010<br />

Juni 2010<br />

Seite 7-9<br />

Seite 13<br />

Juridicum Journal | Krawina ist Miturheber<br />

des Hundertwasser-Hauses<br />

Seite 14<br />

17th Willem C Vis International Commercial<br />

Arbitration Moot<br />

Seite 15<br />

Die 60er. Beatles, Pille und Revolte<br />

Seite 16<br />

EGMR-Urteil Kozak gg. Polen<br />

Seite 18|19<br />

Von einem Ball und dem üblichen Theater<br />

Seite 21<br />

Neu im Team | Maria, Marina, Michael u. Teresa<br />

Seite 23<br />

News & Termine<br />

Juristl – Zeitung der <strong>Fakultätsvertretung</strong> <strong>Jus</strong> | Nr. 05/10 | M., V., H. Verein für Förderung studentischer Medienvielfalt,<br />

Spitalgasse 2, Hof 1, 1090 <strong>Wien</strong> | Chefredakteurin Greta Maier | Anzeigen Georg Gutfleisch | Graphische Gestaltung<br />

Cornelia Zelinka | Layout Andrea Krahofer | Fotos Redaktion, www.sxc.hu, www.photocase.de | MitarbeiterInnen Thomas<br />

Fussenegger, Mona Zaher, Peter Adel, Elisabeth Hütter, Adrian Korbiel, Simone Adler, Friedrich Schröder, Simone Gloria<br />

Engelbrechtsmüller, Claire-Sophie Mörsen, Marina Wong, Michael Matzinger, Maria Kadiri, Teresa Schön | Herstellung Manz<br />

Cross Media | Offenlegung gem. §25 MedienG: Grundlegende Richtung: Information der Studierenden der rechtswissenschaftlichen<br />

Fakultät über aktuelle politische, gesellschaftliche und studienspezifische Themen.<br />

Seite 14 Seite 15<br />

EdItorIal<br />

WM-Spiele rund um die Uhr, Wetter, das kaum<br />

wechselhafter sein könnte, und so jede Stunde, in<br />

der die Sonne scheint, umso kostbarer erscheinen<br />

lässt, und neben alldem ein Sommersemester,<br />

dessen Ende noch gemeistert werden will, - das<br />

Leben kann schon ungerecht sein. Wenn Euch<br />

diese Ausgabe erreicht, ist das Schlimmste jedoch<br />

auch schon wieder vorbei, und ich hoffe, dass das<br />

Studienjahr zu Eurer Zufriedenheit zu Ende gegangen<br />

ist!<br />

Die wohlverdienten Ferien bieten auch endlich<br />

wieder Zeit, um abseits der Fachliteratur ein wenig<br />

zu Lesen. Unsere neue Ausgabe bietet Euch mit<br />

interessanten Interviews, den hochkarätigen<br />

Artikeln des Juridicum Journals zu aktuellen juristischen<br />

Entwicklungen und Tipps zur Sommergestaltung<br />

hoffentlich hierfür einen guten<br />

Ausgangs punkt.<br />

An dieser Stelle möchte ich mich, nach einem Jahr<br />

als Chefredakteurin, auch für die zahlreichen<br />

Inputs, neuen Ideen und Gesichter und motivierten<br />

Mitgestalter/innen der Zeitung bedanken!<br />

Wunderschöne und erholsame Ferien wünscht<br />

Euch,<br />

Eure Greta,<br />

Chefredakteurin


lEItartIkEl<br />

Halbzeit!<br />

Die Hälfte unserer Funktionsperiode ist schon wieder<br />

vorbei. Zeit für einen kleinen Rückblick:<br />

DER GRoSSE ANStURM<br />

Das Wintersemester 09/10 begann sofort mit einer<br />

Hiobsbotschaft. Statt der erwarteten 1.700 Studienanfängerinnen<br />

und -anfänger, meldeten sich weit über<br />

2.000 zu den Übungen des ersten Semesters an. Für<br />

etliche hundert Studierende war also kein Platz mehr in<br />

einer Lehrveranstaltung. Dies wurde natürlich erst nach<br />

Ablauf der Anmeldefrist bekannt und somit gab es<br />

keine Möglichkeit mehr, diese Kolleginnen und Kollegen<br />

gemäß ihren Präferenzen zuzuteilen. Studienprogrammleiter<br />

<strong>Prof</strong>. Meissel schaffte es trotz der angespannten<br />

finanziellen Lage der <strong>Universität</strong>, genug<br />

zusätzliche Übungen einzurichten, sodass schlussendlich<br />

alle einen Platz bekamen, auch wenn dieser oft<br />

genug nicht den angegebenen Wünschen entsprach.<br />

Für das kommende Semester erwarten wir ein ähnliches<br />

Szenario, das durch die verschlechterte finanzielle<br />

Situation der <strong>Universität</strong> noch verschlimmert werden<br />

könnte. Die Kapazitätsgrenzen des Juridicums sind,<br />

zumindest für Erstsemestrige, erreicht!<br />

HöRSAAlblocKADEN<br />

Noch im selben Monat begannen dann die Hörsaalblockaden.<br />

So viel Aufregung hat unsere <strong>Universität</strong><br />

wohl schon lange nicht gesehen und weil niemand, am<br />

wenigsten noch die Protestbewegung selbst, wusste,<br />

wie mit dieser Situation umzugehen sei, begann jeder<br />

mit seiner eigenen Diskussionsrunde. Der Herr Minister,<br />

wie auch der Herr Rektor, starteten ihre eigenen<br />

„Dialogforen“, die ÖH veranstaltete Vollversammlungen<br />

in fast jedem Studium, einige Zeitungen gaben<br />

Sondernummern heraus, sodass man sich teilweise<br />

dreimal pro Woche gegenüber saß und trotzdem nicht<br />

weiterkam. Unsere oberste Priorität war es, destruktive<br />

Kräfte der Protestbewegung vom Juridicum fernzuhalten,<br />

was bis auf eine einmalige Besetzung des U10 für<br />

eine Nacht auch gelang. Den überaus zahlreichen,<br />

konstruktiven Audimaxler/innen sei dabei für ihre<br />

Mithilfe gedankt!<br />

StUDIENPlANREFoRM<br />

Es war ziemlich bald abzusehen, dass der Druck, den<br />

die Besetzung auf die Unileitung ausübte, mangels<br />

realisierbarer Forderungen ins Leere laufen wird, deswegen<br />

versuchten wir möglichst rasch, möglichst viel<br />

davon fürs Juridicum auszunutzen. Mit der Fakultätsleitung<br />

gelang es auch, indem der Studienplan in<br />

unserem Sinne abgeändert werden konnte. Eine<br />

Wochen stunde weniger Pflichtlehrveranstaltungen und<br />

eine abgeschaffte Prüfungsvoraussetzung konnte in<br />

den Verhandlungen erreicht werden. Auf weniger positive<br />

Art machten wir mit dem Rektorat Bekanntschaft.<br />

Zunächst wurde uns über die Studienprogrammleitung<br />

zugesichert, dass die nächste Sommeruni im kommenden<br />

September extra finanziell gefördert wird, inzwischen<br />

wurde diese Förderung aber auch für die zusätzlichen<br />

Übungen, die aufgrund des Erstsemestrigenansturms<br />

notwendig wurden, vorgesehen. Fluglinien<br />

müssen Ersatz für Doppelbuchungen leisten, das<br />

Rektorat natürlich nicht.<br />

SoMMERUNI<br />

Zum Glück wurde diese „Planänderung“ erst nach der<br />

fixen Zuteilung der LVs für September bekannt, sodass<br />

wir heuer mit 18 Lehrveranstaltungen eine der größten<br />

Sommerunis der letzen Jahre vorweisen können. Sogar<br />

das Staatsrechtsinstitut, das PÜs im Sommer bisher<br />

immer abgelehnt hat, ist mit einer gemeinsamen PÜ für<br />

Verfassungs- und Verwaltungsrecht vertreten. Dank<br />

ergeht daher an dieser Stelle an jene Institute, die sich<br />

heuer sehr entgegenkommend verhalten haben und<br />

die freiwillige Mehrbelastung einer Blocklehrveranstaltung<br />

im Sommer auf sich genommen haben.<br />

AUFStocKUNG DER<br />

lEHRbUcHSAMMlUNG<br />

Vor einem Jahr sind wir unter anderem mit der<br />

Forderung nach einer Aufstockung der Lehrbuchsammlung<br />

angetreten. Deren Budgetierung fällt natürlich<br />

nicht in unseren Zuständigkeitsbereich, aber nach<br />

dem Herbst war bald klar, dass die <strong>Universität</strong> dieser<br />

Abteilung sehr geringe Priorität zukommen lassen<br />

wird. Nach mehreren Gesprächen mit Dr. Luzer, Chef<br />

der Fachbereichsbibliothek am Juridicum und seit<br />

heuer regelmäßiger Autor im JURISTL, haben wir uns<br />

entschieden, aus unserem Budget 100 jener Bücher zu<br />

kaufen, für die die längsten Wartelisten bestanden. Die<br />

Zentrale der ÖH Uni <strong>Wien</strong>, die jede unserer Ausgaben<br />

genehmigen muss, hat dabei deutlich gemacht, dass es<br />

kein Dauerzustand für uns werden kann, finanzielle<br />

Aufgaben der <strong>Universität</strong> zu übernehmen. Obwohl<br />

dieses Argument durchaus schlüssig ist, sind wir hingegen<br />

der Meinung, dass eine derartige Maßnahme dem<br />

Willen der beitragszahlenden Studierenden, zumindest<br />

jener vom Juridicum, wesentlich näher kommt, als die<br />

finanzielle Unterstützung wenig erfolgversprechender<br />

Demonstrationen und Blockaden.<br />

Thomas Fussenegger<br />

Vorsitzender<br />

thomas.fussenegger@fvjus.at<br />

Erstsemestrigenansturm,<br />

Audimaxblockade, die Finanznot<br />

der Uni, eine Studienplanreform,<br />

eine große Sommeruni und viele<br />

neue Gesichter in der FV lassen<br />

uns auf ein aufregendes Jahr<br />

zurückblicken.<br />

Juristl | Juni 2010<br />

3


Faculty<br />

NEUE PRüFERINNENEINtEIlUNGEN<br />

In Europarecht gibt es ab Oktober 2010 eine neue<br />

Prüfer/inneneinteilung da Herr <strong>Prof</strong>. Fina wieder prüft.<br />

Auch in Völkerrecht wird es eine neue Prüfer/inneneinteilung<br />

ab Oktober 2010 geben, da Herr <strong>Prof</strong>. Neuhold<br />

nicht mehr prüft. Im Bereich Unternehmensrecht gibt<br />

es ab Oktober 2010 ebenfalls eine Änderung in der<br />

Prüfer/inneneinteilung: Herr <strong>Prof</strong>. Straube wird ab<br />

Oktober 2010 und Herr <strong>Prof</strong>. Torggler ab November<br />

2010 nicht mehr prüfen. Weiters gibt es einen<br />

Prüfertausch bei der FÜM II im unternehmensrechtlichen<br />

Teil: Im Oktober 2010 prüft <strong>Prof</strong>. Torggler und im<br />

Jänner 2011 <strong>Prof</strong>. Zib den unternehmensrechtlichen<br />

Teil. Eine kleine Änderung gibt es auch im bürgerlichen<br />

Recht: Da im Oktober <strong>Prof</strong>. Fenyves und <strong>Prof</strong>. Zöchling-<br />

Jud schriftlich prüfen, ergibt sich eine Änderung der<br />

Ersatzprüfer/innenregelung bei <strong>Prof</strong>. Fenyves: Die<br />

Buchstaben gruppe BURGI - DOR wird von <strong>Prof</strong>. Vonkilch<br />

(anstatt Zöchling-Jud) geprüft!<br />

MEDIENKoMPEtENZ<br />

Es gibt folgende Möglichkeiten, um die Medienkompetenz<br />

zu erwerben:<br />

1. Man besucht eine zweistündige Lehrveranstaltung,<br />

die die gesamte Medienkompetenz abdeckt. Diese<br />

Lehrveranstaltung muss auch im Vorlesungsverzeichnis<br />

so angekündigt sein.<br />

2. Man besucht die beiden einstündigen Lehrveranstaltungen<br />

„Medienkompetenz I“ und „Medienkompetenz<br />

II“.<br />

3. Man absolviert „blended learning“-Lehrveranstaltungen<br />

im Ausmaß von sechs Wochenstunden.<br />

Schaut bitte vorher im Vorlesungsverzeichnis nach,<br />

ob diese Lehrveranstaltung auch so angekündigt ist<br />

(!eLearning ist NICHT „blended learning“!).<br />

4. Absolviert man einen Moot Court, so gilt der<br />

Nachweis der „juristischen Medienkompetenz“<br />

ebenfalls als erbracht.<br />

Wichtig ist, dass immer vor dem Besuch einer<br />

Lehrveranstaltung die Ankündigungen im aktuellen<br />

Vorlesungsverzeichnis beachtet werden.<br />

EINZAHlUNG DER StUDIENGEbüHREN<br />

Da dieses Semester die Einzahlungsmodalitäten der<br />

Studiengebühren geändert wurden (keine Zahlungsaufforderung<br />

mehr per Post), kam es leider zu einigen<br />

schwerwiegenden Problemen. Viele Studierende haben<br />

dadurch ihren Studien- oder ÖH-Beitrag zu spät oder<br />

gar nicht einbezahlt und wurden infolgedessen exmatrikuliert.<br />

Dieses Semester konnte das Rektorat mit<br />

4 Juristl | Juni 2010<br />

News, News, News<br />

individuellen Lösungen den Studierenden entgegenkommen.<br />

Nächstes Semester wird diese jedoch nicht<br />

mehr möglich sein, deswegen wollte ich hier nochmals<br />

darauf aufmerksam machen, dass die <strong>Universität</strong> <strong>Wien</strong><br />

keine Zahlscheine mehr versendet. Ihr müsst die<br />

Informationen zu Eurem Beitrag im UNIVIS-Online<br />

(https://univis.univie.ac.at) abrufen und den Beitrag<br />

mittels eines Zahlungsvorganges Eurer Wahl überweisen.<br />

Solltet ihr einen Zahlschein benötigen, könnt Ihr<br />

diesen an den SB-Terminals ausdrucken.<br />

Eine Zahlung mittels Bankomatkarte ist an den<br />

Schaltern im Referat Studienzulassung möglich. Bitte<br />

beachtet, dass Ihr den Studienbeitrag/ÖH-Beitrag vollständig<br />

und rechtzeitig bezahlen müsst, um eine<br />

Fortsetzung Eures Studiums zu erreichen!<br />

SoMMERUNI<br />

Jedes Semester kommt sie wieder: die Lehrmittelvergabe<br />

– alle <strong>Prof</strong>essor/innen und Assistent/innen im Haus<br />

beantragen die Lehrveranstaltungen, die sie gerne im<br />

folgenden Semester halten würden – vorsorglich natürlich<br />

etwas mehr, als realistisch möglich ist. Man braucht<br />

schließlich eine Verhandlungsbasis. Anschließend werden<br />

alle Wünsche und Anträge gesammelt und in eine<br />

Liste eingetragen, die in der Studienkonferenz, dem<br />

beratenden Organ des Studienprogrammleiters, diskutiert<br />

und bei Bedarf gekürzt wird. Hier können wir mit<br />

sechs Vertreter/innen unsere Vorschläge einbringen<br />

und unter anderem dem starken Wunsch der Studierenden<br />

nach Blocklehrveranstaltungen im Rahmen der Winter-<br />

und Sommeruni Ausdruck verleihen.<br />

In der letzten Studienkonferenz Anfang Juni haben wir<br />

versucht, den Bedarf nach Blockübungen in den Ferien<br />

und während des Semesters deutlich zu machen. Eine<br />

neue kreative Idee zum Einsparen finanzieller Mittel<br />

war die Streichung von Repetitorien. Natürlich war<br />

dieser Vorschlag für uns in keiner Weise tragbar, da<br />

Repetitorien ein notwendiger Bestandteil der Prüfungsvorbereitung<br />

sind. Wir konnten die Mitglieder der<br />

Studienkonferenz hiervon überzogen und es wurde von<br />

einer Streichung abgesehen. Wir werden uns auch<br />

weiterhin dafür einsetzen, dass zumindest das bestehende<br />

Angebot nicht auf ein untragbares Ausmaß<br />

reduziert wird und auch in der Lehre die notwendigen<br />

Konsequenzen aus dem neuen Studienplan gezogen<br />

werden. Für die kommende Sommeruni haben sich<br />

unsere Bemühungen gelohnt. Es werden in fast allen<br />

Fachbereichen Lehrveranstaltungen und vor allem<br />

Pflichtübungen angeboten.<br />

Mona Zaher<br />

Kuriensprecherin<br />

mona.zaher@fvjus.at<br />

Anmeldefristen für<br />

Prüfungstermin Oktober:<br />

22.06. bis 01.07.2010 und<br />

24.08. bis 09.09.2010<br />

Prüfungswoche:<br />

vom 1. bis 8. Oktober 2010<br />

Studiengebühren Infos:<br />

Sozialsprecher<br />

peter.adel@fvjus.at<br />

Die Sommeruni ist auf unserer<br />

Homepage abrufbar und wird<br />

laufend aktualisiert.


SozIalES<br />

DEUtScHlAND<br />

Welche Ausbildung ist förderungsfähig? Grundsätzlich<br />

gilt ein ordentliches Studium an einer <strong>Universität</strong> als<br />

förderungsfähig.<br />

Wer hat Anspruch auf Leistungen? Persönliche<br />

Voraus setzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung<br />

sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit,<br />

die allgemeine Eignung für die gewählte<br />

Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze.<br />

Studentinnen und Studenten können grundsätzlich<br />

nur gefördert werden, wenn sie das Studium,<br />

für das sie Förderung beantragen, vor Vollendung des<br />

30. Lebensjahres beginnen.<br />

Welche Förderungsarten gibt es? Studierende und<br />

Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien<br />

erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als<br />

Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.<br />

Werde auch ich gefördert? Die Darlehensberechtigung<br />

haben auch Studierende mit der Staatsangehörigkeit<br />

eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union.<br />

Auslandsförderung<br />

Grundlagen sind § 5 BAföG, § 16 BAföG. Für eine<br />

Ausbildung im Ausland wird Förderung beim Vorliegen<br />

besonderer Voraussetzungen gewährt:<br />

1. Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz<br />

kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Höheren<br />

Fachschulen, Akademien und Hochschulen von<br />

Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses<br />

gefördert werden.<br />

2. Auslandsausbildungsaufenthalte im Rahmen einer<br />

grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen<br />

einer inländischen und einer oder mehreren ausländischen<br />

Ausbildungsstätten können für die jeweilige<br />

Dauer der Auslandsaufenthalte gefördert werden.<br />

3. Auslandsausbildungsaufenthalte, die im Rahmen einer<br />

Inlandsausbildung außerhalb der EU durchgeführt<br />

werden, sind für die Dauer von einem Jahr bzw. bei<br />

Vorliegen besonderer Gründe für maximal zweieinhalb<br />

Jahre förderungsfähig; finden sie innerhalb der EU<br />

oder der Schweiz statt, gilt diese Beschränkung nicht.<br />

Fachrichtungswechsel<br />

Allgemein ist bei einem Fachrichtungswechsel/Ausbildungs<br />

abbruch an <strong>Universität</strong>en zu beachten, dass ein<br />

wichtiger Grund nur bis zum Beginn des vierten<br />

Fachsemesters anerkannt werden kann.<br />

Förderungen in Deutschland und<br />

österreich: Ein kurzer Vergleich<br />

öStERREIcH<br />

Familienbeihilfe<br />

Die Altersgrenze für die FBH ist der 26. Geburtstag. Bis<br />

zum 27. Geburtstag kann die Familienbeihilfe nur unter<br />

bestimmten Voraussetzungen bezogen werden. An -<br />

spruch auf Familienbeihilfe besteht grundsätzlich für<br />

die Mindeststudienzeit zuzüglich eines weiteren<br />

Semesters (Toleranzsemester) pro Studienabschnitt. Bei<br />

Vorliegen wichtiger Gründe kann die Anspruchsdauer<br />

verlängert werden. Der Leistungsnachweis über acht<br />

Wochenstunden oder 16 ECTS-Punkte aus Pflicht- und<br />

Wahlfächern ist nach dem 1. Studienjahr zu erbringen.<br />

Wie oft und wann darf ein Studienwechsel vorgenommen<br />

werden? Insgesamt zweimal, und das vorangegangene<br />

Studium darf nicht mehr als zwei Semester<br />

inskribiert worden sein. Die Verdienstfreigrenze beträgt<br />

9.000 Euro.<br />

Studienbeihilfe<br />

Das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird,<br />

muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen<br />

werden. Für die Einhaltung der Anspruchsdauer, gilt<br />

grundsätzlich die Mindeststudienzeit des jeweiligen<br />

Abschnittes plus ein Semester pro Abschnitt. Eine<br />

Verlängerung ist nur aus bestimmten Gründen möglich.<br />

Die Verdienstfreigrenze beträgt 8.000 Euro.<br />

Voraussetzungen für den Anspruch auf Beihilfe für<br />

ein Auslandstudium sind:<br />

1. Ablegung der 1. Diplomprüfung (wenn das Studium<br />

nur aus einem Abschnitt besteht, frühestens ab dem<br />

3. Semester)<br />

2. Dauer des Auslandsstudiums von min. drei Monaten<br />

3. Durchführung an einer ausländischen <strong>Universität</strong><br />

oder Forschungseinrichtung<br />

Beihilfe für ein Auslandsstudium wird für höchstens<br />

insgesamt 20 Monate während des gesamten Studiums<br />

gewährt.<br />

Mobilitätsstipendium<br />

Seit dem Wintersemester 2008/09 ist es möglich, auch<br />

für ein zur Gänze in einem Land des EWR oder in der<br />

Schweiz betriebenen Studiums eine Studienförderung<br />

in Form eines Mobilitätsstipendiums zu bekommen.<br />

Voraussetzungen:<br />

1) Die <strong>Universität</strong>sreife wurde in Österreich erworben.<br />

2) Noch kein Studium abgeschlossen<br />

3) Kein Zweitstudium in Österreich<br />

Peter Adel<br />

Sozialsprecher<br />

peter@fvjus.at, soziales@fvjus.at<br />

Sandra Egger<br />

stv. Sozialsprecherin<br />

sandra.egger@fvjus.at<br />

Mobilitätsstipendium:<br />

Für Deinen Antrag zuständig<br />

ist die Stipendienstelle, in<br />

deren Sprengel Du zuletzt<br />

gewohnt hast.<br />

Juristl | Juni 2010<br />

5


IblIothEk<br />

Wie Sie bereits aus unserem letzten Artikel wissen,<br />

finden Sie juristische E-journals nicht nur in der elektronischen<br />

Zeitschriftenbibliothek EZB, sondern auch<br />

in den verschiedenen Datenbanken.<br />

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen daher die<br />

Rechtsdatenbank-RDB vorstellen, die eine der wichtigsten<br />

Datenbanken zum österreichischen Recht ist.<br />

EINStIEG<br />

Am schnellsten gelangen Sie über unsere Website<br />

(http://bibliothek.univie.ac.at/fb-rewi/) zur RDB. Klicken<br />

Sie auf Online-Kataloge und wählen Sie dann die<br />

Rechtsdatenbank aus. Bitte beachten Sie, dass für die<br />

RDB eine weitere Anmeldung mit Ihrem Unet/Mailbox-<br />

Account erforderlich ist und Sie sich am Campus der<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Wien</strong> befinden müssen (IP-Adressen-<br />

Kontrolle).<br />

INHAlt<br />

Neben den Inhalten von RIS (Bundesrecht, Bundesgesetz<br />

blätter, OGH-Entscheidungen, Erkenntnisse des<br />

Verfassungsgerichtshofes etc) finden Sie in der RDB<br />

wichtige juristische Fachzeitschriften wie beispielsweise<br />

Ecolex, JAP, Recht der Arbeit und viele mehr. Da die<br />

RDB permanent aktualisiert und um neue zusätzliche<br />

Inhalte erweitert wird, empfiehlt es sich, den Inhalt im<br />

aktuellen Dokumentationsstatus abzurufen. Dort erfahren<br />

Sie auch, ab wann die Zeitschriften zitierfähig<br />

sind.<br />

Besonders hinweisen möchten wir Sie noch auf die<br />

Online-Bibliothek. Unter diesem Menüpunkt finden Sie<br />

wichtige juristische Fachkommentare, beispielsweise<br />

zum ABGB, Aktiengesetz, StGB, StPO und vielen mehr.<br />

Sie können in allen diesen Kommentaren eine eigene<br />

Suche durchführen. Leider haben wir aus finanziellen<br />

Gründen zur Zeit nicht alle Kommentare abonniert, die<br />

innerhalb der Online-Bibliothek angeboten werden.<br />

6 Juristl | Juni 2010<br />

Die Rechtsdatenbank (RDb)<br />

und Manz-online<br />

ZUR SUcHE<br />

In der RDB stehen Ihnen mehrere Suchmasken zur<br />

Verfügung.<br />

Die Schnellsuche bietet neben dem Feld für die<br />

Dokumentenauswahl ein Suchfeld zum Durchsuchen<br />

des Volltextes der Dokumente. Alle Bereiche eines<br />

Dokuments werden nach den eingegebenen<br />

Suchbegriffen durchsucht.<br />

In der Standardsuche können Sie mit den Suchfeldern<br />

„Datum“, „Norm“ und „Fundstelle“ eine selektivere<br />

Suchabfrage formulieren. Dadurch erzielen Sie eine<br />

höhere Treffergenauigkeit.<br />

Die Expertensuche ist die umfangreichste Suchmaske<br />

und eignet sich besonders für eine punktgenaue<br />

Recherche. Durch die Kombination von Suchbegriffen in<br />

unterschiedlichen Suchfeldern werden noch genauere<br />

Ergebnisse erzielt.<br />

Die Normensuche ist ein eigenes Recherchetool,<br />

das sich vor allem für die Suche nach Normen im<br />

Originalwortlaut eignet.<br />

Unter den jeweiligen Suchmasken finden Sie Hilfetexte<br />

zu den Bool‘schen Operatoren. Außerdem können Sie<br />

bei Fragen zu Ihrer Recherche auf die Fragezeichen-<br />

Symbole neben den Suchfeldern klicken. Dahinter finden<br />

Sie präzise Hilfestellungen.<br />

Wenn Sie eine Suche in der RDB gestartet haben, stellt<br />

sich Ihnen das Ergebnis in zwei Frames dar. Im großen<br />

Frame sehen Sie alle Treffer in der RDB, also<br />

Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen und Aufsätze.<br />

Im kleineren linken Frame sehen Sie die Treffer, die dazu<br />

in der Online-Bibliothek von MANZ verfügbar sind.<br />

Somit sind Sie in der Lage, sich mit einem einzigen<br />

Mausklick direkt zu den Kommentaren zu bewegen.<br />

In der nächsten Ausgabe werden wir Ihnen die beiden<br />

Datenbanken von Lexis-Nexis vorstellen. Bis dahin<br />

wünsche ich Ihnen im Namen des gesamten Bibliotheksteams<br />

schöne und erholsame Sommerferien.<br />

Dr. Thomas Luzer<br />

Leiter der FB Rechtswissenschaften<br />

thomas.luzer@univie.ac.at<br />

http://bibliothek.univie.ac.at/<br />

fb-rewi/<br />

fb-recht.ub@univie.ac.at


Er prüft seit März 2010 das Fach Arbeits- und Sozialrecht mündlich<br />

Prüfer im Gespräch: <strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. <strong>Kuras</strong><br />

IntErvIEw<br />

Seit März prüft <strong>Prof</strong>. <strong>Kuras</strong> das Fach Arbeitsrecht,<br />

ihm sind StudentInnen mit den Anfangs buchstaben<br />

Hern-Hox und Jue-Kinc zugeteilt. Im<br />

Gespräch haben wir ihn gebeten, uns zu erzählen,<br />

wie er sich seine Aufgabe vorstellt und was<br />

seine KandidatInnen erwarten können.<br />

Könnten Sie uns kurz Ihren beruflichen Werdegang<br />

schildern?<br />

Mein Studium habe ich in <strong>Wien</strong> absolviert. Vor<br />

meiner Zeit als Richteramtsanwärter war ich als<br />

Rechtspraktikant und dann drei Jahre für den<br />

VfGH tätig. 1987 habe ich, mit Inkrafttreten des<br />

ASGG, am ASG <strong>Wien</strong> angefangen. 1992 wurde<br />

ich dann für die großen, anstehenden Novellen<br />

ins Ministerium gebeten. Geplant war eigentlich<br />

nur eine kurze Dauer, woraus jedoch 3 Jahre<br />

wurden. Im Zuge des Beitritts zur Europäischen<br />

Union wurde ich seitens des Ministeriums auch<br />

für die Umsetzungs- bzw Anpassungsgesetze<br />

eingesetzt, wodurch ich mich sehr frühzeitig mit<br />

dem Europarecht beschäftigt habe. Es folgten<br />

erste Vorträge zum Europarecht. Meinen ersten<br />

Vortrag dazu habe ich in Deutschland gehalten,<br />

wobei hier besonders interessant war, welchen<br />

Zugang ein „alter Mitgliedstaat“ wie<br />

Deutschland zum Europarecht hat. Nach 1995<br />

kam ich zurück in die Rechtsprechung an das<br />

OLG und 1999 schließlich an den OGH. Am OGH<br />

bin ich Mitglied im 8. und 9. Senat, deren<br />

Schwerpunkt das Arbeitsrecht ist.<br />

Wieso haben Sie sich entschlossen, <strong>Jus</strong> zu<br />

studieren?<br />

Zuerst hatte ich eigentlich größeres Interesse an<br />

naturwissenschaftlichen Themen wie Biochemie<br />

oder Atomphysik. Mich hat aber auch das Thema<br />

Gerechtigkeit sehr berührt, was letztlich der<br />

Auslöser dafür war, <strong>Jus</strong> zu studieren. Besonders<br />

hat mir gefallen, dass das Recht an sich im<br />

Leben der Menschen eine große Rolle spielt, wie<br />

Gerechtigkeit beurteilt wird und wie mit Hilfe<br />

von Gesetzen Konflikte abgewickelt werden.<br />

ElISAbEtH HüttER | beratung | elisabeth.huetter@fvjus.at<br />

ADRIAN KoRbIEl | Webmaster | adrian.korbiel@fvjus.at<br />

Wieso haben Sie sich für eine Laufbahn im<br />

Bereich des Arbeitsrechts entschieden?<br />

Das war eigentlich eher zufällig, es hat sich<br />

schlichtweg daraus ergeben, dass 1987 das<br />

neue Gericht gekommen ist und viele Stellen zu<br />

besetzen waren. Es hat mir auch sehr gut gefallen,<br />

wobei ich in eine eher ungewöhnlichere<br />

Abteilung im Bereich des Betriebsverfassungsrechts<br />

gekommen bin. Davor sind viele der<br />

Konflikte noch über die Einigungsämter gelaufen<br />

und anschließend zum VfGH/VwGH gekommen,<br />

wenn etwa grundlegende Fragestellungen<br />

aus dem Betriebsverfassungsrecht zu entscheiden<br />

waren. Dieser Bereich war besonders interessant,<br />

da das Betriebsverfassungsrecht typisch<br />

für das kollektive Arbeitsrecht ist und das<br />

Arbeitsrecht auch wesentlich von anderen<br />

Rechtsmaterien des Privatrechts abgrenzt.<br />

PErSon<br />

<strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. Dr. Gerhard <strong>Kuras</strong><br />

Telefon: 01/4277/35601<br />

Fax: 01/4277/9356<br />

E-Mail: Gerhard.<strong>Kuras</strong>@justiz.gv.at<br />

Wie lange haben Sie studiert und waren Sie<br />

ein guter Student?<br />

Das macht mich vielleicht unsympathisch (lacht),<br />

aber ich war ein sehr schneller Student. Ich glaube,<br />

ich war in dreieinhalb Jahren fertig, was aber<br />

auch daran lag, dass mir das Studieren großen<br />

Spaß gemacht hat. Bei den Prüfungen war ich<br />

mehr oder weniger gut, wobei das Studieren<br />

damals sehr auf das Lernen ausgerichtet war und<br />

vor allem nach Skripten gelernt wurde. Das<br />

Besuchen von Pflichtübungen stand nicht wirklich<br />

im Vordergrund. Parallel habe ich auch an<br />

der WU <strong>Wien</strong> studiert. Ausgehend von der WU<br />

habe ich ein Sommersemester in den Vereinigten<br />

Staaten verbracht, wodurch sich auch die ersten<br />

Kontakte zu anderen Arten der Wissensvermittlung<br />

knüpften. Im Rahmen dieses Auslandssemesters<br />

haben wir uns bereits viel stärker mit der praktischen<br />

Tätigkeit befasst, die für das spätere<br />

Ausüben eines Berufes wesentlich ist.<br />

Was halten Sie davon, wenn Studierende während<br />

der Studienzeit praktische Erfahrungen<br />

sammeln?<br />

Das finde ich sehr gut. In der Praxis sieht man<br />

am besten, wie Recht Schnittstellen für menschliche<br />

Kontakte schafft. Die Praxiserfahrung muss<br />

nicht unbedingt während des Studiums gesammelt<br />

werden, aber man fängt mit Normen mehr<br />

an, wenn man schon eine gewisse Vorstellung<br />

davon hat, wie diese angewendet werden können.<br />

„[…] Die Praxiserfahrung muss nicht<br />

unbedingt während des Studiums<br />

gesammelt werden, aber man fängt mit<br />

Normen mehr an, wenn man schon eine<br />

gewisse Vorstellung davon hat, wie<br />

diese angewendet werden können […]“<br />

<strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. Dr. Gerhard <strong>Kuras</strong><br />

Ich selbst habe mir mit dem Prozessrecht am<br />

schwersten getan. Was eine „Erste Tagsatzung“<br />

ist, hat man gelernt, aber eine Vorstellung hatte<br />

man nicht wirklich. Dieser Bereich ist sicherlich<br />

interessanter, wenn man davor bereits praktisch<br />

Einblicke gewinnen konnte.<br />

Was halten Sie von Projekten wie Moot<br />

Courts?<br />

Das finde ich sehr gut. Diese Projekte machen<br />

das Studieren sicher fassbarer. Man erfährt als<br />

Student, welche Auswirkung es etwa hat, wenn<br />

etwas in einer Verhandlung nicht vorgebracht<br />

wurde. Oft kann das später nicht mehr geltend<br />

gemacht werden.<br />

Juristl | Juni 2010<br />

7


Hatten Sie als Student Prüfungsangst?<br />

Eine gewisse Anspannung war natürlich da, aber<br />

ich habe nicht unendlich darunter gelitten.<br />

Wie sieht Ihr Arbeitsalltag am OGH aus?<br />

Äußerst dicht. Die richterliche Tätigkeit ist auf<br />

der einen Seite sehr frei gestaltbar, aber es beinhaltet<br />

auch das Tragen der vollen Verantwortung.<br />

Wir reden innerhalb des Senats sehr viel miteinander<br />

und besprechen auch außerhalb der<br />

Sitzungen unsere Fälle. Allein tut man sich oft<br />

schwerer und es ist schon sehr hilfreich, in<br />

einem Gespräch den Fall einmal zu artikulieren<br />

und zu strukturieren. Ich persönlich habe einen<br />

sehr geordneten Arbeitstag. Meistens komme<br />

ich früh und gehe relativ spät. Das war früher<br />

anders, als unsere Tochter noch jünger war. Da<br />

habe ich mehr daheim gearbeitet. Das Arbeiten<br />

im Büro hat den Vorteil, dass Arbeit und<br />

Privatleben eher trennbar sind. Dass ich jetzt<br />

noch ununterbrochen auch daheim arbeite ist<br />

jedenfalls nicht mehr so selbstverständlich wie<br />

früher.<br />

Wie stehen Sie zu Einzelfallgerechtigtkeit?<br />

Es ist die große Kunst, das geltende Rechtssystem<br />

auf den Einzelfall so anzuwenden, dass das<br />

Ergebnis stimmig ist. Das gelingt manchmal<br />

besser, manchmal schlechter. Die Entscheidung<br />

soll dem Gerechtigkeitsbedürfnis der Menschen<br />

genauso wie den Vorgaben des Rechtssystems<br />

entsprechen.<br />

„[…] Die entscheidung soll dem<br />

Gerechtigkeitsbedürfnis der Menschen<br />

genauso wie den Vorgaben des<br />

Rechtssystems entsprechen […]“<br />

<strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. Dr. Gerhard <strong>Kuras</strong><br />

Wichtig ist auch das Zusammenspiel von formellem<br />

und materiellem Recht. Am OGH ist man<br />

als Richter schon sehr an das gebunden, was<br />

einem präsentiert wird. So können Feststellungen<br />

nicht mehr überprüft werden. Nicht geltend<br />

gemachte Themen können meist auch nicht<br />

mehr aufgegriffen werden. Ein Verfahren ist<br />

grundsätzlich auch ein Kommunikationsprozess,<br />

wobei am OGH insoweit nur mehr eine sehr<br />

eingeschränkte Kommunikation möglich ist. Eine<br />

funktionierende Rechtsprechung mit verständlichen<br />

Aussagen ist jedoch sehr wichtig, da sich<br />

die Menschen orientieren müssen. Deshalb ist es<br />

8 Juristl | Juni 2010<br />

auch wichtig, dass es eine gewisse Linie in der<br />

Judikatur gibt, damit Menschen auf die<br />

Entscheidungen vertrauen können.<br />

Gab es für Sie einen bestimmten Auslöser,<br />

an der Ausbildung von <strong>Jus</strong>studentinnen und<br />

-studenten mitzuwirken?<br />

Ich wirke bereits seit 15 Jahren an der Ausbildung<br />

der Richteramtsanwärter mit und hatte über<br />

Praktikerseminare und Publikationen immer<br />

einen gewissen Kontakt zur <strong>Universität</strong>. Die<br />

Rechtswissenschaft ist für den OGH ein wichtiger<br />

Partner.<br />

„[…] Die Rechtswissenschaft ist für den<br />

OGH ein wichtiger Partner […]“<br />

<strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. Dr. Gerhard <strong>Kuras</strong><br />

Persönlich schätze ich die Arbeit an der<br />

<strong>Universität</strong> auch deshalb, weil man am OGH<br />

nicht so viel Außenkontakt hat. Es ist interessant,<br />

andere Ideen und Zugänge zu hören. Aber<br />

auch das systematische Aufarbeiten von<br />

Rechtsbereichen und die Vermittlung dieses<br />

Wissens sind für mich interessant.<br />

Sie prüfen seit März 2010. Wie sieht bei Ihnen<br />

die optimale Prüfungsvorbereitung aus?<br />

Um ein Thema systematisch zu erfassen, ist ein<br />

sicherer Grundstock nötig, auf den man zurückgreifen<br />

und dadurch Probleme strukturieren<br />

kann. Man muss nicht unbedingt 10 verschiedene<br />

Lehrbücher durchsehen. Wichtig ist, dass<br />

man ein System sicher beherrscht. Wenn dann<br />

bei einer Prüfung ein Lebenssachverhalt<br />

geschildert wird, soll man über die Anwendung<br />

des Wissens zur richtigen Fragestellung kommen.<br />

Hilfreich ist es für diesen Zugang, sich auch<br />

die eine oder andere Entscheidung des OGH<br />

anzusehen.<br />

Welche Literatur empfehlen Sie?<br />

Standardliteratur:<br />

Tomandl/Schrammel - Arbeitsrecht<br />

Brodil/Windisch-Graetz - Sozialrecht in<br />

Grundzügen<br />

Werden Sie Schwerpunkte setzen?<br />

Der Schwerpunkt wird sicher im Arbeitsrecht<br />

liegen. Mir ist die Rechtsgeschichte in ihren<br />

Details nicht so wichtig; insoweit reicht ein<br />

Grundverständnis. Interessant ist das<br />

Zusammenspiel von Individualarbeitsrecht und<br />

kollektivem Arbeitsrecht. Auch das Zusammenwirken<br />

von nationalen und europäischen<br />

Normen kann ich mir als Schwerpunkt vorstellen.<br />

„[…] Auch das Zusammenwirken von<br />

nationalen und europäischen Normen<br />

kann ich mir als Schwerpunkt<br />

vorstellen […]“<br />

<strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. Dr. Gerhard <strong>Kuras</strong><br />

Im Sozialversicherungsrecht werde ich eher die<br />

Grundzüge, aber keine genauen Berechnungsmethoden<br />

abfragen. Man sollte nur ein Gefühl<br />

für die Größenordnung haben, welche Anträge<br />

gestellt werden müssen und welche Anrechnungen<br />

es gibt.<br />

Wie werden Sie die Prüfungssituation gestalten?<br />

Wie von der <strong>Universität</strong> vorgeschlagen, werde<br />

ich immer mehrere Studenten zu einem Termin<br />

bitten, diese aber hintereinander prüfen. Ich<br />

denke, ich werde keine Fragen weitergeben, weil<br />

sonst die Dauer der Anspannung zu lange ist.<br />

Die Prüfungen werde ich am Juridicum abhalten.<br />

Welches Gewicht haben aktuelle Lehrmeinungen<br />

und Judikatur?<br />

Wenn sich die Prüfungsfrage an Aktuellem aufhängen<br />

lässt, dann kann ich mir vorstellen, von<br />

einem aktuellen Fall auszugehen. Gut wäre es,<br />

wenn man sich anhand einiger aktueller Fälle<br />

anschaut, was die Judikatur gerade bewegt. Als<br />

Quelle empfehle ich vor allem die einschlägigen<br />

Fachzeitschriften.<br />

„[…] Man sollte sich als Jurist auch<br />

bewusst sein, dass man in ganz<br />

entscheidenden Lebenssituationen der<br />

Menschen Verantwortung übernimmt<br />

und die abstrakten Normen für ganz<br />

konkrete Menschen enorme<br />

Bedeutung gewinnen […]“<br />

<strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. Dr. Gerhard <strong>Kuras</strong><br />

Was möchten Sie den Studenten auf ihrem<br />

Weg durch das Studium mitgeben?


Als Praktiker auch den Zugang von der<br />

Sachverhaltsseite. Es macht oft mehr Spaß,<br />

wenn man sich das Gelernte anhand von konkreten<br />

Fällen ansieht. Man sollte sich als Jurist<br />

auch bewusst sein, dass man in ganz entscheidenden<br />

Lebenssituationen der Menschen<br />

Verantwortung übernimmt und die abstrakten<br />

Normen für ganz konkrete Menschen enorme<br />

Bedeutung gewinnen. Wenn man die Beratung<br />

oder Entscheidung gut macht, dann kommt man<br />

zu Ergebnissen, die befriedigender sind und<br />

breite Akzeptanz finden.<br />

Vielen Dank für das Gespräch!<br />

kultur<br />

INFoS<br />

Neu im Kino<br />

Ab 25. 6. exklusiv im Gartenbaukino<br />

FANtAStic<br />

MR. FOx<br />

Fantastic Mr. Fox ist der erste Animationsfilm von Regisseur Wes Anderson<br />

(Rushmore, The Royal Tenenbaums, The Darjeeling Limited). Mit Hilfe der<br />

klassischen Stop-Motion-Animationstechnik entwickelt er seine ganz eigene<br />

Vision des gleichnamigen Bestsellers von Roald Dahl. Mr. und Mrs. Fox<br />

führen mit ihrem Sohn Ash und ihrem Neffen Kristofferson ein idyllisches<br />

Familienleben. Doch nach zwölf Jahren im trauten Heim wird die<br />

Beschaulichkeit einfach zuviel für Mr. Fox. Das wilde Tier in ihm gewinnt die<br />

Oberhand, und der raffinierte Hühnerdieb geht heimlich wieder auf die<br />

Jagd. Damit bringt er nicht nur seine Familie sondern auch alle anderen<br />

Tiere in Gefahr. In der englischen Originalfassung mit den Stimmen von<br />

George Clooney, Meryl Streep, Jason Schwartzman, Bill Murray, Willem<br />

Dafoe, Jarvis Cocker.<br />

Englische Originalfassung exklusiv im Gartenbaukino!<br />

<strong>Hon</strong>.-<strong>Prof</strong>. Dr. Gerhard <strong>Kuras</strong> ist Richter am Obersten<br />

Gerichtshof im 8. und 9. Senat. Er befasst sich<br />

hauptsächlich mit Arbeitsrecht, IESG, Konkursrecht<br />

und allgemeinem Zivilrecht.<br />

Der 8. Senat ist Fachsenat für<br />

• Konkurssachen (einschließlich der besonderen<br />

Konkurssachen nach §§ 183 ff<br />

KO) und Ausgleichssachen (S, Sa, Se,<br />

Seu, Sme, Svv und Nc in 1. Instanz),<br />

Unternehmensreorganisationssachen (URG),<br />

• Rechtsstreitigkeiten über die Richtigkeit<br />

und Rangordnung von Masse- und<br />

Konkursforderungen und analoge Klagen im<br />

Ausgleichsverfahren. Klagen nach §§ 47 und<br />

58 AO,<br />

• Streitigkeiten aus Wechselgeschäften und aus<br />

scheckrechtlichen Rückgriffsansprüchen (§ 51<br />

Abs 1 Z 8 JN),<br />

• Sozialrechtssachen nach § 65 Abs 1 Z 7 ASGG,<br />

• Arbeitsrechtssachen iSd § 50 ASGG, sowie<br />

Anträge nach § 54 Abs 2 ASGG.)<br />

Der 9. Senat ist Fachsenat für<br />

• Arbeitsrechtssachen iSd § 50 ASGG, sowie<br />

Anträge nach § 54 Abs 2 ASGG,<br />

• nicht rein strafrechtliche Verfahren über<br />

Anträge nach § 85 GOG, soweit darin eine<br />

Rechtsverletzung durch den 6. Senat behauptet<br />

wird.).<br />

Seit 2005 ist er zusätzlich Leiter des Evidenzbüros<br />

des OHG sowie stellvertretender Vorsitzender<br />

der Datenschutzkommission, Vorsitzender in der<br />

Berufungskommission für Beamte sowie Vertreter<br />

in verschiedenen internationalen Experten- und<br />

Entscheidungsgremien. Weiters ist er als Fachautor<br />

und Vortragender tätig.<br />

Juristl | Juni 2010<br />

9


aker & McKenzie Diwok Hermann Petsche Rechtsanwälte<br />

interview mit Dr. Gerhard Hermann, LL.M<br />

IntErvIEw<br />

Viele Studenten und Studentinnen interessieren<br />

sich für Wirtschaftsrecht – und überlegen<br />

in einer derartigen Kanzlei eine Stelle als<br />

Konzipient/in anzustreben. Doch wie kann<br />

man sich als angehende/r Jurist/in den Arbeitsalltag<br />

in einer großen und internationalen<br />

Wirtschaftskanzlei vorstellen?<br />

Um Euch dazu einen kleinen Einblick zu gewähren,<br />

interviewten wir Dr. Gerhard Hermann, LL.M<br />

von Baker&McKenzie Diwok Hermann Petsche<br />

Rechtsanwälte am <strong>Wien</strong>er Schottenring. Dr.<br />

Hermann ist spezialisiert auf M&A, Gesellschaftsrecht<br />

und Kapitalmarktrecht.<br />

Wir hoffen, dass wir Euch durch das Interview<br />

einen informativen Blick in die Praxis bieten<br />

können mit dem sich vielleicht die eine oder<br />

andere Frage nach einem „Leben in einer großen<br />

Wirtschaftskanzlei“ aufklärt.<br />

Wie war Ihr beruflicher Werdegang und warum<br />

sind Sie Anwalt geworden? Was ist Ihr beruflicher<br />

Tätigkeitsschwerpunkt?<br />

Entschlossen, Anwalt zu werden, habe ich mich<br />

bereits zu Beginn meines Studiums, mein Vater<br />

ist schon Anwalt und deswegen war das eigentlich<br />

vorgegeben. Nach dem Studium habe ich<br />

dann sofort mit dem Gerichtsjahr begonnen und<br />

habe parallel als <strong>Universität</strong>sassistent am<br />

Handelsrechtinstitut bei <strong>Prof</strong>essor Krejci gearbeitet.<br />

Ich hatte Lehraufträge an der IBWL, habe<br />

nebenbei meine Dissertation geschrieben und<br />

bin danach Konzipient bei <strong>Prof</strong>essor Hügel<br />

geworden. Bei ihm war ich bis zu meiner<br />

Anwaltsprüfung. Nach meiner Anwaltsprüfung<br />

bin ich zu Schönherr Rechtsanwälte gegangen.<br />

Dort war ich zuerst Juniorpartner, dann Equity<br />

Partner bis zum Jahr 2005. Ende 2005 habe ich<br />

das Angebot von Baker & McKenzie angenommen,<br />

die Führung des österreichischen Corporate<br />

& M&A-Teams zu übernehmen. Mein beruflicher<br />

Tätigkeitsschwerpunkt ist Corporate M&A<br />

(sowohl public, als auch non-public M&A).<br />

10 Juristl | Juni 2010<br />

SIMoNE ADlER | gastautorin | simone.adler@fvjus.at<br />

FRIEDRIcH ScHRöDER | beratung | friedrich.schroeder@fvjus.at<br />

Sie arbeiten in einer internationalen Wirtschaftskanzlei<br />

– wie kann man sich als<br />

Student/in und angehende/r Anwalt/Anwältin<br />

so einen Arbeitsalltag vorstellen?<br />

Der Arbeitsalltag ist weniger davon abhängig,<br />

ob man in einer internationalen Kanzlei arbeitet<br />

oder nicht. Den Unterschied macht vielmehr, ob<br />

man in einem Transaktionsdepartment arbeitet<br />

oder in einem Litigation Department. Ich gehe<br />

sehr selten zu Gericht, die einzigen Behörden,<br />

die ich treffe, sind die Übernahmekommission,<br />

die FMA und ab und zu die Wettbewerbsbehörden.<br />

Aber vor Gericht bin ich selten, allenfalls vor<br />

Schiedsgerichten.<br />

Ich habe Besprechungen von früh bis spät, ich<br />

verhandle Verträge und erstelle Rechtsgutachten<br />

zu spezifischen Fragen – dies ist, was ein<br />

Transaktionsanwalt unter Tags macht.<br />

Sie haben in Cambridge den Master of Law<br />

gemacht – welche Erfahrungen können Sie<br />

hier Studierenden mitgeben? Für wie wichtig<br />

erachten Sie ein postgraduate Studium in der<br />

heutigen Zeit?<br />

Ich halte es für sehr wichtig. Erstens wegen der<br />

Sprache und zweitens wegen der so genannten<br />

Horizonterweiterung. Man glaubt es vorher<br />

nicht, aber nachdem man im Ausland studiert<br />

hat sieht man viele Dinge aus einem anderen<br />

Blickwinkel.<br />

„[…] Man glaubt es vorher nicht, aber<br />

nachdem man im Ausland studiert hat<br />

sieht man viele Dinge aus einem anderen<br />

Blickwinkel […]“<br />

Dr. Gerhard Hermann, LL.M<br />

Ich kann es somit nur jedem raten. Es ist vielleicht<br />

sogar gut, wenn man das Postgradualstudium<br />

erst macht, wenn man schon praktische<br />

Erfahrungen gesammelt hat. Die meisten anderen<br />

postgraduaden Studenten in Cambridge<br />

haben schon Berufserfahrung gehabt und auch<br />

ich bin als geprüfter Anwalt nach Cambridge<br />

gegangen und habe das nicht bereut. Dies war<br />

auch die Eintrittskarte für ein Secondment, das<br />

ich bei Ashurst Morris, einer der englischen<br />

Großkanzleien machen durfte. Diese Erfahrung<br />

war sehr wichtig für meinen beruflichen Werdegang<br />

und auch für meine language skills.<br />

Was macht für Sie persönlich einen guten<br />

Anwalt aus?<br />

Jemand, der sich in dem Rechtsbereich, in dem<br />

er tätig ist, sehr gut auskennt, aber dabei vor<br />

lauter Bäumen nicht den Wald übersieht, also<br />

jemand der gute und praktikable Lösungen<br />

präsentiert.<br />

PErSon<br />

Dr. Gerhard Hermann, LL.M<br />

Baker & McKenzie | Diwok Hermann Petsche<br />

Rechtsanwälte GmbH<br />

Schottenring 25<br />

1010 <strong>Wien</strong><br />

www.bakermckenzie.com<br />

Wenn Sie eine Bewerbung in den Händen<br />

halten, worauf achten Sie besonders? Welche<br />

Erwartungen stellen Sie an Ihre Konzipienten<br />

und Konzipientinnen?<br />

Mir persönlich ist schon die Studiendauer wichtig,<br />

um zu sehen ob hier ein bestimmter Drive<br />

dahinter steht. Aber das ist nicht einzig ausschlaggebend,<br />

sondern es hängt dann natürlich<br />

sehr viel von dem persönlichen Gespräch ab. Für<br />

mich ist wichtig, dass es jemand ist, der sich mit<br />

juristischen Themen und mit der Juristerei an<br />

sich beschäftigt.


„[…] Für mich ist wichtig, dass es<br />

jemand ist, der sich mit juristischen<br />

themen und mit der Juristerei an sich<br />

beschäftigt […]“<br />

Dr. Gerhard Hermann, LL.M<br />

Weniger wichtig sind mir Verkäuferqualitäten.<br />

Das heißt, ich steh weniger auf Personen, die<br />

sich zwar gut präsentieren können, aber keine<br />

guten Juristen sind. Die können mich im täglichen<br />

Leben dann nicht so unterstützen, wie ich<br />

es mir vorstelle. Für mich ist es sehr wichtig, dass<br />

ich das Gefühl habe, dass diejenige Person ein<br />

guter Jurist ist.<br />

Selbstverständlich haben Leute, die eine besondere<br />

Ausbildung haben oder nach dem Studium<br />

als Assistent im Handels- oder Zivilrechtinstitut<br />

oder in einem öffentlich-rechtlichen Institut<br />

gearbeitet haben, einen Vorteil.<br />

Beispielsweise sind zwei meiner engsten<br />

Mitarbeiter ehemalige Geschäftsstellenleiter der<br />

Übernahmekommission. Beide sind sehr wertvoll<br />

für mich und für die Kanzlei.<br />

Was bedeutet für Sie persönlich Erfolg?<br />

Persönliche Zufriedenheit! Das heißt nicht, dass<br />

man es zu besonderem Reichtum gebracht<br />

haben muss, sondern mir muss meine Arbeit<br />

Spaß machen, mir muss das Klima in der Kanzlei<br />

Spaß machen, ich brauche Wertschätzung meiner<br />

Mandanten und selbstverständlich gehört<br />

auch ein glückliches Privatleben dazu.<br />

Welchen Vorteil bieten Ihrer Meinung nach<br />

(internationale) Großkanzleien?<br />

Großkanzleien haben den Vorteil, dass sie dem<br />

Einzelnen ermöglichen, sich auf ein bestimmtes<br />

Gebiet zu spezialisieren.<br />

„[…] Großkanzleien haben den Vorteil,<br />

dass sie dem einzelnen ermöglichen,<br />

sich auf ein bestimmtes Gebiet zu<br />

spezialisieren […]“<br />

Dr. Gerhard Hermann, LL.M<br />

Die Spezialisierung spielt immer mehr eine wichtige<br />

Rolle und dementsprechend kann ich in<br />

einer Großkanzlei Spezialkenntnisse erlangen,<br />

die ich wahrscheinlich in einer Kleinkanzlei<br />

schwieriger erlangen kann. Als Klient bekommt<br />

man in einer Großkanzlei die Spezialberatung,<br />

die erforderlich ist.<br />

Der Vorteil von internationalen Kanzleien, vor<br />

allem von so einem globalen Netzwerk wie<br />

Baker & McKenzie, ist besonders im Transaktionsbereich<br />

zu sehen. Jede größere<br />

Transaktion hat einen grenzüberschreitenden<br />

Aspekt und den kann man nur gut abdecken,<br />

wenn man ein auf solche Transaktionen<br />

geschultes Team nicht nur in Österreich, sondern<br />

sowohl im Westen als auch im Osten Europas<br />

oder in Amerika und Asien hat, wo auch immer<br />

die Transaktion spielt. Nur so kann man bei<br />

diesen Transaktionen effizient beraten und dem<br />

Mandanten auch entsprechend helfen.<br />

Österreichische Binnenkanzleien haben es hier<br />

viel schwerer, meistens wird sogenannte „Best<br />

Friends-Politik“ angewandt, nämlich, dass man<br />

immer nur mit befreundeten Kanzleien im<br />

Ausland zusammenarbeitet. Dies kann mitunter<br />

ein Hemmschub sein, denn man hat Kollisionsthemen,<br />

man hat nicht dasselbe Verständnis<br />

vom „work product“, und man kann nicht ein<br />

„one stop shop-Konzept“ umsetzen.<br />

Sie haben gesagt, dass Sie vorher auch schon<br />

bei Schönherr gearbeitet haben. War es für<br />

Sie eine große „Umstellung“ zu Baker &<br />

McKenzie zu kommen, auch im Vergleich zu<br />

vorigen Kanzleien?<br />

Nein! Schönherr ist eine sehr gute Kanzlei und<br />

ich bin nach wie vor mit den Schönherrpartnern<br />

gut befreundet. Die Herausforderung bei Baker<br />

& McKenzie war, dass ich hier das ganze<br />

Corporate Department leiten konnte. Das war<br />

eine sehr schöne Herausforderung, die ich angenommen<br />

habe.<br />

Man hört immer das Gerücht, dass Anwälte<br />

enorm viel arbeiten und fast kein Privatleben<br />

mehr haben. Wie sieht es wirklich aus? Wie<br />

viel Zeit bleibt noch?<br />

Baker & McKenzie<br />

Leider wenig! Die Freizeit ist ziemlich beschränkt,<br />

dessen muss man sich bewusst sein. Es ist aber<br />

nicht so, dass man in der Früh ins Büro geht und<br />

sich denkt „Wann kann ich wieder nachhause<br />

gehen und wie viele Stunden muss ich hier noch<br />

absitzen?“, sondern es ist die gegenteilige<br />

Situation: Man sieht auf die Uhr und sagt „Oh<br />

Gott, es ist schon so spät, ich sollte in Wirklichkeit<br />

schon zu Hause sein!“. So pathetisch es klingen<br />

mag, die Arbeit ist spannend und wenn man sie<br />

nicht spannend findet, muss man sich etwas<br />

anderes suchen.<br />

„[…] So pathetisch es klingen mag,<br />

die Arbeit ist spannend und wenn man<br />

sie nicht spannend findet, muss man sich<br />

etwas anderes suchen […]“<br />

Dr. Gerhard Hermann, LL.M<br />

Man braucht auch einen Ehepartner, der es<br />

akzeptiert, dass man eben nur ein beschränktes<br />

Privatleben hat, weil der Beruf sicherlich sehr<br />

viel Zeit und Ressourcen fordert.<br />

Welche persönlichen und beruflichen Ziele<br />

haben Sie für die Zukunft?<br />

Ein wirkliches berufliches Ziel ist es, Baker &<br />

McKenzie in Österreich zu einer der Top 3<br />

Kanzleien zu machen. Qualitätsmäßig sind wir<br />

bereits dort – größenmäßig sind wir noch nicht<br />

dort. Und Privat: Ich möchte mehr Zeit für meine<br />

Familie haben.<br />

Vielen Dank für das Gespräch!<br />

Juristl | Juni 2010<br />

11


Juridicum Journal<br />

Voller Schadenersatz für eifrigen<br />

Kasinospieler<br />

bErIcht<br />

Kasinos sollen künftig sorgfältiger auf<br />

Häufigkeit und Intensität der Teilnahme am<br />

Spiel ihrer Besucher/innen achten. Ein Schadenersatzanspruch<br />

des/r Spielers/in gegen das<br />

Kasino soll künftig laut OGH nicht mehr auf das<br />

Existenzminimum beschränkt werden dürfen.<br />

Gemäß § 25 Abs 3 Glücksspielgesetz haftet die<br />

Spielbankleitung für die Verluste des/s<br />

Kasinospielers/in, wenn sie ihre Aufsichtspflicht<br />

verletzt und der/die Spielteilnehmer/in dadurch<br />

sein/ihr Existenzminimum beeinträchtigt. Nach<br />

dem Glücksspielgesetz ist die Haftung der<br />

Spielbankleitung der Höhe nach mit dem<br />

Existenzminimum beschränkt. Ganz anderer<br />

Ansicht ist nun jedoch der OGH: Die Haftung<br />

von Kasinos sei zu Unrecht auf das Existenzminimum<br />

begrenzt, vielmehr müsse künftig eine<br />

volle Schadenersatzpflicht für jegliche Verluste<br />

des/r Spielers/in greifen (2 Ob 252/09m).<br />

KEINE HAFtUNGSbEScHRäNKUNG<br />

bEI VERScHUlDENSHAFtUNG<br />

Im konkreten Fall hat der Betroffene über knapp<br />

drei Jahre hinweg zwei- bis dreimal pro Woche<br />

Kasinos in Österreich aufgesucht und dort<br />

haupt sächlich Roulette gespielt. Teilweise hat er<br />

an einzelnen Abenden bis zu 30.000 Euro verloren.<br />

Während dieser Zeit wurde der Spieler nie<br />

über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse<br />

befragt. Da die Spielbankleitung<br />

dadurch gegen ihre Schutz- und Sorgfaltspflichten<br />

gemäß § 25 Abs 3 GSpG verstoßen hat, indem<br />

sie es unterlassen hat, regelmäßig Feststellungen<br />

über Einkommens- und Vermögensverhältnisse,<br />

Spielverhalten und Höhe der Verluste des<br />

Spielers einzuholen, kommt ein Ersatzanspruch<br />

jedenfalls in Frage.<br />

12 Juristl | Juni 2010<br />

cARINA StEINDl | Juridicum Journal redakteurin | carina.steindl@univie.ac.at<br />

Der OGH betont in seiner Entscheidung, dass<br />

der Ersatzanspruch des Spielteilnehmers wegen<br />

erlittener Verluste gemäß § 25 Abs 3 GSpG ein<br />

Schadenersatzanspruch aus Verschulden sei, der<br />

nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem<br />

Sorgfaltsverstoß des Kasinos eintritt. Nicht verwechselt<br />

werden dürfe diese Form von Ersatz<br />

mit Gefährdungshaftungen, die beispielsweise<br />

für Betreiber von Eisenbahnen oder Kraftfahrzeugen<br />

im EKHG einschlägig sind. Im Bereich<br />

von Gefährdungshaftungen sind betragsmäßige<br />

Haftungsbegrenzungen geläufig, eine betragsmäßige<br />

Beschränkung der Haftung aus<br />

Verschulden gebe es aber grundsätzlich nicht, so<br />

der OGH. Eine Begrenzung der Haftung auf das<br />

Existenzminimum im Glücksspielgesetz sei schon<br />

allein deshalb eigentlich gar nicht erlaubt.<br />

GlEIcHHEItSSAtZ ERFoRDERt<br />

äNDERUNG VoN GlücKSSPIEl-<br />

GESEtZ DURcH VFGH<br />

Der OGH ist gemäß Art 140 B-VG nicht dazu<br />

ermächtigt, Gesetze selbst aufzuheben, sondern<br />

kann lediglich die Aufhebung eines Gesetzes<br />

wegen Verfassungswidrigkeit beim VfGH beantragen.<br />

Dies tat er im konkreten Fall prompt.<br />

In seiner Begründung für die behauptete Verfassungswidrigkeit<br />

des Glücksspielgesetzes<br />

nannte der OGH eine erhebliche Verletzung des<br />

verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes: Kasino -<br />

spieler/innen werden im Verhältnis zu Kasinos<br />

diskriminiert, da erstere im Gegensatz zu letzteren<br />

einen viel umfassenderen Schutz genießen.<br />

Die Casinos Austria AG hafte nämlich nach den<br />

derzeit noch bestehenden Bestimmungen des<br />

Glücksspielgesetzes nur bei grober Fahrlässigkeit<br />

oder Vorsatz und selbst dann ist der Haftungsbetrag<br />

auf das Existenzminimum beschränkt.<br />

Eine derartige Regelung existiert im umgekehrten<br />

Fall – also zu Gunsten von Kasinospielern/innen<br />

allerdings nicht. In dieser unterschiedlichen<br />

Behandlung von Kasinos und Kasino spielern/<br />

innen sieht der OGH eine deutliche Verletzung<br />

des verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitssatzes.<br />

Eine Aufhebung der Haftungs begrenzung<br />

durch den VfGH müsse deshalb die unmittelbare<br />

Folge sein, so die Meinung des OGH.<br />

Der Antrag des OGH auf Aufhebung der<br />

Haftungsbeschränkung nach dem Glücksspielgesetz<br />

liegt dem VfGH bereits vor. Es bleibt<br />

abzuwarten, ob der VfGH der Ansicht des OGH<br />

folgen und die entsprechende Bestimmung aufheben<br />

wird. Wenn nicht, werden die Kasinos<br />

wohl nicht davor zurückschrecken, ihre Spieler/<br />

innen auch in Zukunft auszunehmen wie<br />

Weihnachtsgänse …<br />

JURIDIcUM JoURNAl:<br />

Das Juridicum Journal ist die Onlinezeitung<br />

der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Das<br />

Redaktionsteam berichtet täglich über aktuelle<br />

Themen aus den Bereichen <strong>Jus</strong>tiz, Gesetzgebung<br />

und Rechtspolitik. Unsere Seite bietet Dir einen<br />

Überblick über österreichische, europäische<br />

und internationale juristische Trends und das<br />

aktuelle Geschehen an der Fakultät. Unser<br />

Veranstaltungskalender hält Dich über aktuelle<br />

juristische Diskussionsrunden auf dem<br />

Laufenden.<br />

Wenn Du noch Fragen über unsere Arbeit oder<br />

Interesse an der Mitarbeit hast, kannst Du Dich<br />

jederzeit an unsere Redaktion wenden: journal.<br />

juridicum@univie.ac.at. Unsere Seite findest du<br />

unter: http://journal.juridicum.at


Juridicum Journal<br />

Krawina ist Miturheber des<br />

Hundertwasser-Hauses<br />

bErIcht<br />

Zwei renommierte Künstler, der Architekt Josef<br />

Krawina und der Künstler Friedensreich<br />

Hunderwasser, stritten jahrelang um die<br />

Urheberschaft des international bekannten,<br />

begrünten und bunt verzierten Hauses im 3.<br />

<strong>Wien</strong>er Gemeindebezirk. Nun sprach der OGH (4<br />

Ob195/09v) in der Sache ein Machtwort aus<br />

und erklärte, dass geistiger Schöpfer des<br />

Hundertwasser-Hauses in <strong>Wien</strong> nicht nur der<br />

Künstler Friedensreich Hundertwasser, sondern<br />

auch der Architekt Josef Krawina ist. Damit wird<br />

ein langer Rechtsstreit rund um das<br />

Hundertwasser-Haus beendet die Sache war<br />

bereits Gegenstand zweier Entscheidungen des<br />

Obersten Gerichtshofs, und zwar 2002 und<br />

2006 (4 Ob 229/02h, 4 Ob 41/06t). Künftig ist<br />

es nun verboten, Abbildungen des Hauses ohne<br />

Nennung der beiden Schöpfer zu verbreiten. Mit<br />

dieser Entscheidung wird auch festgehalten,<br />

dass es keine Verwirkung im Urheberrecht gibt:<br />

Eine analoge Anwendung von Art 9 Abs 1<br />

Marken-RL, der eine Verwirkung durch Duldung<br />

bei Verletzung von Markenrechten festlegt,<br />

scheitert an dem diesbezüglich unzweideutigen<br />

Wortlaut und Zweck der Norm sowie den unterschiedlichen<br />

Wertungen im Marken- und<br />

Urheberrecht.<br />

ENDE DER KüNStlERIScHEN<br />

ZUSAMMENARbEIt<br />

1979 beauftragte die Stadt <strong>Wien</strong> den Maler<br />

Friedensreich Hundertwasser und den Architekten<br />

Josef Krawina mit der Ausarbeitung des<br />

Vorentwurfs für ein Wohnbauvorhaben in <strong>Wien</strong><br />

3. Der Vorentwurf des Baukörpers, den Krawina<br />

fertigstellte, wurde im Wesentlichen unverändert<br />

gelassen und gelangte auch tatsächlich zur<br />

Ausführung. In der Folge kam es zu einem Streit<br />

zwischen den beiden Künstlern und Krawina<br />

schied aus der Zusammenarbeit aus. Die<br />

ANtoNINA tAUScH | Juridicum Journal redakteurin | antonina.stanislawa.tausch@univie.ac.at<br />

Rechtsvertreter Krawinas verlangten die<br />

Vervielfältigung des Hundertwasser-Hauses<br />

ohne Bezeichnung von Krawina als Originalurheber<br />

in verschiedensten Formen etwa als<br />

Kunstkarten, Textildrucke oder Modelle zu unterlassen.<br />

Außerdem sollten alle Eingriffsgegenstände<br />

im Sinne des Unter lass ungsbegehrens<br />

zur Vernichtung freigegeben werden.<br />

Das Erstgericht hielt fest, dass Krawina und<br />

Hundertwasser Miturheber des Hundertwasser-<br />

Hauses seien, Krawina habe nicht auf seine<br />

Rechte verzichtet. Dem Unterlassungsbegehren<br />

wurde Folge gegeben, nicht jedoch dem<br />

Begehren auf Herausgabe zur Vernichtung. Das<br />

Berufungsgericht bestätigte im Wesentlichen die<br />

Ansichten des Erstgerichtes, Krawina habe auf<br />

seine Ansprüche nicht konkludent verzichtet und<br />

der Verwertung seiner Rechte durch den<br />

Miturheber Hundertwasser nicht konkludent<br />

zugestimmt.<br />

EIGENScHöPFERIScHE<br />

bEItRäGE KRAWINAS<br />

Der OGH ließ eine Revision zu, da eine<br />

Rechtsprechung zu Art 9 Abs 2 Marken-RL<br />

(Verwirkung durch Duldung) fehle, hielt aber<br />

gleichzeitig fest, dass das Rechtsmittel nicht<br />

berechtigt sei. Die Vertreter von Hundertwasser<br />

stützten ihr Ansuchen nämlich unter anderem<br />

auf eine analoge Anwendung dieser RL. Die<br />

analoge Anwendung scheitere aber am eindeutigen<br />

Wortlaut und an der geplanten Intention<br />

der Richtlinie. Auch sprechen die unterschiedlichen<br />

Wertungen im Marken- und Urheberrecht<br />

dagegen. Der OGH sprach außerdem aus, dass<br />

mithilfe des Sachver ständigengutachtens<br />

unzweifelhaft festgestellt werden konnte, dass<br />

Krawina eigenschöpferische Beiträge zum<br />

Bauwerk erbracht hat. Krawina habe zudem<br />

weder seine Rechte als Miturheber übertragen,<br />

noch stillschweigend einen Verzicht abgegeben.<br />

DER UNbEKANNtE ARcHItEKt<br />

Josef Krawina wurde 1928 in Salzburg geboren.<br />

Er absolvierte nach dem Krieg eine Lehre als<br />

Zimmermann und studierte anschließend<br />

Architektur. Im Jahr 1959 eröffnete Krawina sein<br />

eigenes Architekturbüro in <strong>Wien</strong>. Das besondere<br />

Interesse Krawinas galt schon sehr früh dem<br />

ökologischen Bauen, der Dachbegrünung und<br />

den damit zusammenhängenden bauphysikalischen<br />

Grundsätzen. Er verfasste auf diesem<br />

Gebiet zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten.<br />

Dieses spezielle Fachwissen ermöglichte auch<br />

die Entstehung des Hundertwasser-Hauses in<br />

Zusammenarbeit mit dem Künstler Friedensreich<br />

Hundertwasser. Hundertwasser und Krawina<br />

kooperierten von 1979 bis zu ihrer Auseinandersetzung<br />

im Jahr 1981. Neben dem Hundertwasser-<br />

Krawina-Haus umfasst Krawinas Werk den<br />

Entwurf und die Planung zahlreicher Wohnhausanlagen,<br />

Geldinstitute, Kirchen und<br />

Geschäfte.<br />

Juristl | Juni 2010<br />

13


251 teams aus 62 Staaten zu Gast in <strong>Wien</strong><br />

17th Willem c Vis international<br />

commercial Arbitration Moot<br />

bErIcht<br />

Während sich andere Moot Courts am<br />

Juridicum relativ großer Bekanntheit erfreuen,<br />

hielt sich der Willem C Vis International<br />

Commercial Arbitration Moot unter den<br />

Studierenden bisher im Verborgenen.<br />

Erstaunlich, denn in der Osterwoche wird das<br />

Juridicum Austragungsort des prestigeträchtigsten<br />

Moot Courts mit mehr als 251 Teams<br />

aus 62 Staaten weltweit. Der Vis Moot Court<br />

versucht, das Studium des internationalen<br />

Handelsrechts zu fördern und führende<br />

Juristinnen und Juristen der Zukunft in<br />

Methoden der alternativen Streitbeilegung<br />

auszubilden. Er bietet aber ebenso eine einzigartige<br />

Möglichkeit, Studentinnen und<br />

Studenten aus aller Welt zu treffen und<br />

Kontakte zur Arbitration Community zu knüpfen.<br />

Weiters ist der Vis Moot Court anrechenbar<br />

als zwei DiplomandInnenen- bzw<br />

DissertantInnen seminare, Wahlfächer, Fremdsprachen-<br />

sowie EDV-Nachweis.<br />

Die Teilnehmer/innen hatten im Team von 2 bis<br />

12 Personen Rechtsfragen sowohl auf prozessrechtlicher,<br />

wie auch auf materiellrechtlicher<br />

Ebene zu lösen. Materielles Recht ist das<br />

Übereinkommen der Vereinten Nationen über<br />

Verträge über den internationalen Warenverkauf<br />

von 1980 (UN-Kaufrecht). Das Streitverfahren<br />

wird jedes Jahr unter anderen Schiedsregeln<br />

geführt, heuer waren es die Schiedsregeln des<br />

Australian Centre for International Commercial<br />

Arbitration (ACICA). Unterrichts- & Austragungssprache<br />

ist Englisch.<br />

StRUctURE oF tHE coMPEtItIoN<br />

In der ersten Oktoberwoche wird der Fall veröffentlicht<br />

(„The Problem“). Zunächst müssen die<br />

Studentinnen und Studenten unter Anleitung<br />

ihrer Coaches einen Klägerschriftsatz verfassen.<br />

14 Juristl | Juni 2010<br />

MAttHIAS bRZEZINSKI | gast-autor | matthiasbrz@gmail.com<br />

Die Schriftsätze werden daraufhin unter den<br />

Teams verteilt, die dann auf den Klägerschriftsatz<br />

eines jeweils anderen Teams antworten müssen.<br />

Im Fall des <strong>Wien</strong>er Teams war das heuer der<br />

Schriftsatz der juridischen Fakultät von Sao<br />

Paulo, Brasilien. Daran anschließend begannen<br />

schon die nervenaufreibenden Vorbereitungen<br />

für den alles entscheidenden Teil, die mündlichen<br />

Verhandlungen („pleadings“).<br />

„WoRK HARD, PARty HARD“<br />

Warum die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit<br />

„international“ ist, zeigte sich<br />

zunächst im Rahmen der Pre-Moots. Pre-Moots,<br />

vorbereitende Wettbewerbe, bieten nicht nur<br />

eine ausgezeichnete Möglichkeit, um Argumente<br />

auszuprobieren, sondern ermöglichen es auch,<br />

Studierende aus anderen Ländern kennen zu<br />

lernen, gemeinsam zu feiern und neue Freundschaften<br />

zu schließen. Einmal mehr wurde das<br />

Motto „work hard, party hard“ hochgehalten,<br />

was den großen Vorteil hat, dass man schon<br />

viele seiner Mitstreiterinnen und Mitstreiter<br />

kennt, bevor man sich in <strong>Wien</strong> wieder trifft.<br />

Dank der finanziellen Unterstützung der<br />

Sponsoren konnte das <strong>Wien</strong>er Team heuer an<br />

den Pre-Moots in Hannover, Stockholm und<br />

Belgrad teilnehmen.<br />

tHE oRAl ARGUMENtS IN VIENNA<br />

Austragungsort der „General Rounds“ waren<br />

die Räumlichkeiten des Juridicums sowie von<br />

mehreren Kanzleien in unmittelbarer Umgebung.<br />

Nach monatelanger Vorbereitung kam der<br />

Moment, um Argumente vor einem hochkarätig<br />

besetzten Panel von 3 Schiedsrichter/innen vorzutragen<br />

und sich mit den anderen Teams zu<br />

messen. Doch der Vis Moot ist ein Teamwettbewerb<br />

und wenn man Preise gewinnen will,<br />

kann man das nur als Team machen. Dass dies<br />

dem <strong>Wien</strong>er Team einmal mehr gelungen ist,<br />

lässt sich an den zahlreichen Preisen ablesen:<br />

Von 251 Teams (und mehr als 1500 Teilnehmer/<br />

innen weltweit) erreichte das <strong>Wien</strong>er Team für<br />

den Klägerschriftsatz den 2. Platz und für den<br />

Beklagtenschriftsatz den 3. Platz und konnte<br />

sich somit auch gegen alle englischen und amerikanischen<br />

Elite-<strong>Universität</strong>en durchsetzen.<br />

Doch auch in den mündlichen Kategorien konnte<br />

das <strong>Wien</strong>er Team unter die „finalists“ aufsteigen<br />

und Constanza Trofaier, Antti-<strong>Jus</strong>si Partanen<br />

und Matthias Brzezinski bekamen eine <strong>Hon</strong>orable<br />

Mention in der Kategorie „Martin Domke Award:<br />

Best Individual Oralist In the General Rounds“<br />

für mündliche Bestleistungen.<br />

WIE WERDE IcH coUNSEl?<br />

Anmeldungen für den nächsten Willem C Vis<br />

Moot werden ab sofort entgegengenommen.<br />

Ansprechperson ist Mag. Natascha Tunkel<br />

(natascha.tunkel@univie.ac.at). Informationsveran<br />

staltungen finden im Juni sowie Oktober<br />

statt, nähere Infos gibt es auf der Seite des ZGV<br />

Institutes (http://zvr.univie.ac.at/moot/vis-mootaktuelles/)<br />

sowie unter http://www.cisg.law.<br />

pace.edu/vis.html.


Von 1. Mai bis 1. November 2010 im Renaissanceschloss Schallaburg<br />

Die 60er. Beatles, Pille und Revolte<br />

bErIcht<br />

The Swinging Sixties haben von 1. Mai bis<br />

1. November 2010 im Renaissanceschloss<br />

Schallaburg Einzug gehalten!<br />

Kaum ein Jahrzehnt war durch so große politische<br />

und gesellschaftliche Veränderungen<br />

geprägt und brachte dabei gleichzeitig einzigartige<br />

technische Sensationen hervor: Uralte<br />

Menschheitsträume, wie die Eroberung des<br />

Mondes oder die Verpflanzung eines menschlichen<br />

Herzens, wurden Wirklichkeit. Wirt schaftswunder,<br />

Mauerbau, Kubakrise, Beatles, Österreich<br />

als Eurovision Song Contest-Gewinner, Pille oder<br />

Minirock, nur einige der Schlagworte, die die<br />

Sechziger zu einer legendären Ära machen.<br />

Diesen Habenseiten der 60iger Jahre steht mit<br />

dem Vietnamkrieg, den blutigen Rassenunruhen,<br />

militärischen Invasionen sowie Katastrophen<br />

und Attentaten eine traurige Kehrseite gegenüber,<br />

die jedoch auch in der Ausstellung nicht<br />

übergangen wird.<br />

Fünfzig Jahre danach widmet sich die diesjährige<br />

Sonderausstellung auf Schloss Schallaburg<br />

nun diesem bewegten Jahrzehnt.<br />

VIElSEItIGES JAHRZEHNt –<br />

VIElSEItIGE AUSStEllUNG<br />

Ebenso facettenreich wie die sechziger Jahre<br />

präsentiert sich die diesjährige Schau in dem<br />

wunderschönen Renaissanceschloss. In 23<br />

Räumen durchwandert man diese legendäre Ära<br />

und erlebt eine Themenvielfalt, die sich von<br />

Kunst über Politik, Gesellschaft bis hin zu<br />

Technik erstreckt.<br />

Prägende Persönlichkeiten der Sechziger werden<br />

ebenso vorgestellt, wie die unterschiedlichsten<br />

Musikvariationen: vom Schlager bis zum musikalischen<br />

Höhepunkt der US-amerikanischen<br />

Hippiebewegung, dem Woodstock-Festival. Die<br />

großen politischen Ereignisse, die die Welt<br />

damals bewegten, werden beleuchtet, sowie die<br />

Situation Österreichs in den Sechzigern, die<br />

sogar mit Wahlplakaten anschaulich gemacht<br />

wird.<br />

SIMoNE GloRIA ENGElbREcHtSMüllER | beratung | simone@fvjus.at<br />

Kunst, wie die der kontroversen <strong>Wien</strong>er<br />

Aktionisten, futuristisches Design, Architektur,<br />

Sexuelle Revolution, die Erfindung der Pille bis<br />

hin zur Entwicklung der Mode. Vielfältig, bunt<br />

und poppig: Genauso wie dieses Jahrzehnt war,<br />

zeigt sich die Ausstellung:<br />

Rund 1000 Exponate, die zu 80 Prozent aus<br />

Privatbesitz stammen – darunter eine handsignierte<br />

Gitarre von Jimi Hendrix, Mondsteinsplitter<br />

von der Apollo-Mission, originale Pillen packungen,<br />

eine Beatles-Handzeichnung von John<br />

Lennon und vieles mehr – erwecken dieses<br />

Jahrzehnt auf Schloss Schallaburg gleichsam zu<br />

neuem Leben.<br />

Verschiedene Stationen, wie zum Beispiel<br />

„Kassettenrekorder und Co“, verraten die<br />

Unterschiede zwischen Damals und Heute.<br />

Die Mondlandung war DAS Ereignis am Ende<br />

dieses an Ereignissen nicht armen Jahrzehnts.<br />

Man kann sich auf die Spur des berühmten<br />

Astronauten Armstrong begeben und selbst in<br />

seine Rolle schlüpfen. Gilt es doch, eine digitale<br />

Mondlandefähre heil auf dem Mond zur Landung<br />

zu bringen.<br />

Ein großes Highlight der Ausstellung ist der<br />

Aktionsraum mitten in der Ausstellung. Hier<br />

kann man in der KaraokeBOX Songs aus den<br />

Sechzigern nachsingen oder bei einem elektronischen<br />

Quiz herausfinden, was nun wirklich<br />

„typisch sechziger Jahre“ war. Ein Flipper, eine<br />

Jukebox und ein Autodromauto laden zum<br />

Spielen bzw. Ausprobieren ein. Auch wenn die<br />

Stationen eigens für junge Abenteurer/innen<br />

eingerichtet wurden, so bieten sie doch Spaß für<br />

jede Altersklasse.<br />

UNtERHAltUNG UND<br />

FloWER PoWER<br />

Ein besonderes Erlebnis sind die originalgetreuen<br />

Hippiebusse im Freibereich des Schlosses,<br />

hier erlebt man Flower Power-Feeling hautnah.<br />

Auch der historische Garten wurde im Stile der<br />

Sechziger bestückt. Besucher können typische<br />

Pflanzen dieses Jahrzehnts entdecken. Zudem<br />

kann man sich im frisch renovierten Schloss<br />

Restaurant kulinarisch verwöhnen lassen.<br />

INFo<br />

Neugierig geworden?<br />

Keine Sorge, die Schallaburg hat ihre Pforten<br />

noch bis ersten November 2010 von Montag<br />

bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und Samstag, Sonnund<br />

Feiertag von 9 bis 18 Uhr geöffnet.<br />

Juristl | Juni 2010<br />

© Wilhelmsburg, Hubert Schorn<br />

15


Unterschiedliche behandlung aufgrund des Eintrittsrechts in Mietverträge<br />

eGMR-Urteil Kozak gg. Polen<br />

bErIcht<br />

Am 2. März 2010 fällte der Europäische<br />

Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) das<br />

Urteil Kozak gg. Polen 1 . Das ist ein bedeutsames<br />

Signal vor allem für Polen 2 , aber auch<br />

für andere an die Europäische Menschenrechtskonvention<br />

(EMRK) gebundene Staaten,<br />

dass ein Problem der Diskriminierung der<br />

Homosexuellen nicht von einem Staat verschwiegen<br />

und bagatellisiert werden kann.<br />

Obwohl der Sachverhalt inhaltlich ähnlich<br />

dem Urteil Karner gg. Österreich 3 war, brauchte<br />

der EGMR fast acht Jahre, um das Urteil zu<br />

verkünden.<br />

ENtScHEIDUNG DES EGMR<br />

Piotr Kozak lebte mit seinem langjährigen<br />

Partner in einer der Gemeinde Stettin gehörenden<br />

Wohnung. Als sein Partner starb, wollte<br />

P. Kozak in dessen Mietvertrag eintreten. Er<br />

stützte sich auf den Art. 8 des Gesetzes über das<br />

Mieten von Wohnlokalen und Wohnzulagen.<br />

Das Gesetz garantiert den Lebensgefährten ein<br />

Eintrittsrecht in einen Mietvertrag, angenommen<br />

dass sie zusammenlebten und einen<br />

gemeinsamen Haushalt führten. Der Präsident<br />

von Stettin wies seinen Antrag zurück.<br />

P. Kozak klagte die Entscheidung an. In den zwei<br />

Instanzen wurde seine Argumentation abgelehnt,<br />

dass seine Beziehung eine Lebensgemeinschaft<br />

(ein Konkubinat) war. Nach dem<br />

polnischen Recht ist eine Lebensgemeinschaft<br />

nur zwischen Mann und Frau vorhanden. P.<br />

Kozak erhob eine Klage an den EGMR.<br />

Der EGMR stellte fest, dass die fehlende<br />

Erbmöglichkeit und das nicht vorgesehene<br />

Eintrittsrecht in Mietverträge homosexueller<br />

Partner gegen Art. 8 (Recht auf Achtung des<br />

Privat- und Familienlebens) in Verbindung mit<br />

Art. 14 (Verbot der Diskriminierung) der<br />

Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.<br />

Die Gegner kritisierten das Urteil und<br />

warfen vor, dass es die Beachtung der traditio-<br />

16 Juristl | Juni 2010<br />

MARtyNA SAbAt | gastautorin | ????????<br />

nellen Familie verletzt, die einen starken Schutz<br />

in der polnischen Verfassung genießt. Der EGMR<br />

berücksichtigte in der Urteilsbegründung ein<br />

Problem des Familienschutzes. Der Straßburger<br />

Gerichtshof betonte, dass ein ausgewogenes<br />

Verhältnis zwischen den sich gegenüber stehenden<br />

Werten, wie Schutz der Familie und Rechte<br />

der sexuellen Minderheiten, schwer ist, aber von<br />

dem Staat angestrebt werden sollen, sogar<br />

dann, wenn die Werte sich fundamental unterscheiden<br />

und sich widersprechen und wenn sie<br />

so intim und sensibel, wie die sexuelle Sphäre<br />

des Lebens sind („intimate and vulnerable<br />

sphere of an individual's private life”).<br />

Keine Erbmöglichkeit nur wegen einer homosexuellen<br />

Beziehung kann von EGMR nicht als<br />

notwendig und unentbehrlich qualifiziert werden,<br />

um die Familie im traditionellen Sinne zu<br />

schützen. Die Unterschiedlichkeit der Behandlung<br />

von heterosexuellen und homosexuellen<br />

Personen in derselben Situation wurde damit<br />

nicht gerechtfertigt. Eine Zurückweisung des<br />

Antrags auf Eintritt in den Mietvertrag erfüllt<br />

„keinen vernünftigen Zusammenhang der<br />

Verhältnismäßigkeit zwischen den bestrebten<br />

Zielen und angewendeten Mittel“.<br />

KARNER GG. öStERREIcH<br />

Der EGMR hat sich in dem Urteil Kozak gg.<br />

Polen mehrmals auf das Urteil Karner gg.<br />

Österreich berufen. Obwohl die polnische<br />

Regierung einen direkten Zusammenhang zwischen<br />

den zwei Urteilen bestritten hat, hat der<br />

EGMR diesem Argument nicht zugestimmt.<br />

Deswegen scheint es zweckmäßig, die Ähnlichkeiten<br />

zwischen den beiden Sachverhalten<br />

und Begründungen zu erläutern.<br />

Sigmund Karner lebte seit 1989 mit seinem<br />

homosexuellen Partner in einer Wohnung in<br />

<strong>Wien</strong>. Die Mietkosten bestritten sie gemeinsam.<br />

Da Karners Partner an AIDS erkrankte, setzte er<br />

S. Karner als Erben ein. Nach dem Tod seines<br />

Partners stellt S. Karner einen Antrag auf die<br />

Eintrittsmöglichkeit in den Mietvertrag. Das<br />

wurde ihm verweigert. Er behauptete, Opfer<br />

einer Diskriminierung aufgrund seiner sexuellen<br />

Orientierung gewesen zu sein. Das Gericht<br />

erster Instanz stimmte dem zu. Dem Gericht<br />

zufolge hat § 14 MRG vordergründig die sozialen<br />

sowie die finanziellen und nicht die familiären<br />

Ziele, um die Lebensgefährten vor<br />

Obdachlosigkeit im Fall des Ablebens des<br />

Partners zu schützen. Es bestand daher keine<br />

Rechtfertigung für die unterschiedliche<br />

Behandlung homosexueller und heterosexueller<br />

Partner. Im Gegensatz hatte der Oberster<br />

Gerichtshof sich auf einen Willen des historischen<br />

Gesetzgebers gestützt, der im Jahr 1974<br />

unter dem Begriff des „Lebensgefährten“<br />

(§ 14 (3) MRG) nur die heterosexuelle Lebensgemeinschaft<br />

verstand.<br />

Obwohl S. Karner am 26. September 2000 starb,<br />

wurde die Sache nicht aus der Liste von EGMR<br />

gestrichen und wurde weiter geführt. Die Klage<br />

wurde angenommen, obwohl Art. 34 EMRK<br />

natürlichen Personen kein Recht auf die<br />

Erhebung einer Art actio popularis zum Zweck<br />

der Auslegung der Konvention gibt. Der EGMR<br />

stellt aber fest, dass seine Urteile nicht nur dazu<br />

dienen, über die ihm vorgelegten Fälle abzusprechen,<br />

„sondern um – allgemeiner – die<br />

Bestimmungen der Konvention zu erläutern, zu<br />

gewährleisten und fortzuentwickeln und auf<br />

diese Weise zur Beachtung der Verpflichtungen<br />

durch die Staaten beizutragen“.<br />

Laut EGMR müssen sehr schwerwiegende<br />

Gründe vorliegen, damit eine unterschiedliche<br />

Behandlung, die ausschließlich auf Gründen des<br />

Geschlechts beruht, als konventionskonform<br />

vom EGMR beurteilt wird. Der Familienschutz<br />

kann grundsätzlich ein wichtiger und legitimer<br />

Grund für eine unterschiedliche Behandlung<br />

sein, aber nur unter der Voraussetzung, dass der<br />

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet wird. In


Fällen, in denen den Staaten nur ein enger<br />

Ermessensspielraum eingeräumt wird, wie bei<br />

einer unterschiedlichen Behandlung aufgrund<br />

des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung,<br />

erfordert der Verhältnismäßigkeitgrundsatz, dass<br />

die ergriffenen Maßnahmen für das verfolgte<br />

Ziel geeignet und notwendig sind.<br />

EINE lANG ERWARtEtE<br />

ENtScHEIDUNG<br />

Warum brauchte der EGMR fast acht Jahre, um<br />

die Entscheidung zu verkünden? Erstens ist der<br />

EGMR von einer enormen Menge an Klagen<br />

belastet und die vor ein paar Jahren zum ersten<br />

Mal angewendete Piloten-Urteilstechnik 4 nicht<br />

immer geeignet, umso mehr, da ihre Grundlage<br />

umstritten ist. Zweitens betrifft die Sache ein<br />

PoSt<br />

Liebe Frau Unger!<br />

heikles Thema. Es ist ein rotes warnendes Licht<br />

für die Staaten, die diese Problematik noch nicht<br />

gelöst haben. Während Österreich das zum Teil<br />

gemacht hat und das Gesetz über die eingetragene<br />

Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft<br />

Gesetz, EPG) am 18. Dezember 2009 erlassen<br />

hat, hat Polen das noch nicht geschafft. Nach<br />

dem Urteil Kozak gg. Polen wurde diese Thematik<br />

heftig diskutiert. Es blieb aber bis heute ergebnislos.<br />

leser/innenbriefe<br />

Sie fühlen sich mit-gemeint durch die männliche (bzw. für Sie eigentlich<br />

allgemeine) Form in der Sprache. Eigentlich keiner Frau in Ihrem<br />

Freundeskreis ist geschlechtergerechte Sprache wichtig. Sie finden,<br />

jeder (sic) soll selber entscheiden, wie er (sic) dieses Problem löst.<br />

Eine interessante Selbst-Darstellung und Konstruktion der Wirklichkeit.<br />

Sie umgeben sich mit Personen, die Ihrer Meinung sind, um dann zu<br />

behaupten, die Welt „sei so“. Und so sei sie „richtig“, meinen Sie damit<br />

wohl auch?<br />

Eine Störung in diesem selbst konstruierten Weltbild: In Ihrem Zweitstudium<br />

der Politikwissenschaft werden Arbeiten „ohne diese Schreibweise“<br />

nicht mehr angenommen. Das finden Sie eine Frechheit.<br />

Ich möchte Ihnen, da Sie Studentin sind, eine Definition von Lernen und<br />

Selbstverantwortung anbieten, die in der zugrunde liegenden<br />

Fragestellung nach dem Geschlechter gerechten Sprachgebrauch weiter<br />

helfen könnte: Fragen stellen und sich selbst in Frage stellen.<br />

An die Fachrichtung der Psycholinguistik könnten Sie die Frage stellen,<br />

warum Geschlechter gerechte Sprache wichtig ist. Denken Sie z.B. an<br />

das Wort „Student“. Welches Bild erscheint vor Ihrem inneren Auge?<br />

Eine Frau oder ein Mann?<br />

FUSSNOTEN<br />

1 EGMR, Urteil vom 2. März 2010, Kozak gg. Polen,<br />

Beschwerde Nr. 13102/02.<br />

2 Das Problem der Diskriminierung der Homosexuellen<br />

in Polen wurde schon im Urteil vom 3. Mai 2007<br />

Bqczkowski und andere gg. Polen (Beschwerde Nr.<br />

1543/06) angesprochen. Nachdem eine Gleichheitsparade<br />

(„Parada Równos´ci“) in Warschau 2005<br />

verboten gewesen war, hat EGMR festgestellt, dass<br />

Polen Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinsfreiheit),<br />

Art. 13 (Beschwerdemöglichkeit bei Verletzung der<br />

Rechte oder Freiheiten der Konvention) und Art. 14<br />

(Verbot der Diskriminierung) der EMRK verletzt hat.<br />

3 EGMR, Urteil vom 24. Juli 2003, Karner gg. Österreich,<br />

Beschwerde Nr. 40016/98.<br />

4 Zum ersten Mal im Fall Broniowski gg. Polen ange-<br />

wendet.<br />

Solche inneren Bilder können unbewusst sein, sind aber wirksam. Die<br />

Nicht-Präsenz von Frauen in der Sprache kann erklären, warum Frauen<br />

in so vielen Bereichen des Lebens, z.B. in Politik, Wissenschaft und<br />

Wirtschaft, dort wo Entscheidungen getroffen werden, nicht oder nur in<br />

unbedeutenden Positionen vorkommen. Die Auswirkung, die sich unter<br />

anderem an der ungleichen Bezahlung zeigt, kritisieren Sie ja.<br />

Sich selbst in Frage stellen bedeutet, lernbereit zu sein. Forschen Sie<br />

doch mal nach, was Sie wirklich an den Sprachvorgaben an der<br />

Politikwissenschaft so ärgert. Und ob das was mit Ihnen ganz persönlich<br />

zutun hat.<br />

Und noch was. Geschlechter gerechte Sprache ist dann nervig, wenn sie<br />

stereotyp und einfältig verwendet wird. Eine Geschlechter gerechte<br />

Sprache ist in gewissem Sinn eine neue Sprache, die sich mit dem<br />

Bewusstsein der sie Benutzenden entwickelt. Ein stumpfsinniges<br />

Anhängen von „innen“ etc. ist kontraproduktiv und spielt Personen, die<br />

wahnhaft gegen „das gendern“ sind, zu.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Hermine Moser<br />

hermine.moser@jomo.org<br />

http://hmoser.wordpress.com<br />

Juristl | Juni 2010<br />

17


Der Sommer ist da – mehr oder weniger. Die Sonne scheint – mehr oder weniger.<br />

Von einem Ball und dem<br />

üblichen theater<br />

bErIcht<br />

<strong>Wien</strong> lebt wieder auf und wir sind mitten drin<br />

– mehr oder weniger.<br />

Doch spätestens ab der ersten Juliwoche<br />

haben auch wir wieder ein Leben. Ein Grund<br />

mehr, sich langsam wieder selbst den schönen<br />

Dingen zu widmen, den Büchern eine Pause zu<br />

gönnen und hinaus zu sehen, in die Stadt der,<br />

kulturell, unbegrenzten Möglichkeiten.<br />

Doch was könnte auf uns warten? Nun, ein Blick<br />

in die vergangenen Tage lässt schon große<br />

Vorfreude auf weitere tolle Ereignisse entstehen.<br />

bAll<br />

Am 18.06.2010 fand zum dreizehnten Mal der<br />

Concordia Ball in den Räumlichkeiten des<br />

Rathauses statt. Wenn auch die Damenspende,<br />

in Form eines Kaleidoskops, dieses Jahr sicherlich<br />

zum ein oder anderen verwirrten Kopfschütteln<br />

führte (in den Jahren zuvor wurde Frau<br />

noch mit USB Stick oder Füllfederhalter aus<br />

limitierter Auflage beschenkt), konnte der Ball<br />

der Journalist/innen allen Erwartungen doch<br />

gerecht werden.<br />

Nach den dieses Jahr wieder ein wenig kürzer<br />

gehaltenen Reden und der namentlichen<br />

Vorstellung einiger Gäste aus der (internationalen)<br />

Politik, wurde traditionell in schwarz-weiß<br />

eingetanzt und der Ball somit offiziell eröffnet.<br />

Außer im großen Festsaal war auch im<br />

Arkadienhof großräumig Platz zum Tanzen<br />

geboten. Mit stabiler Überdachung war man<br />

auch gegen etwaige (gut mögliche) wetterliche<br />

Umschwünge geschützt und einige gastronomisch<br />

ausgerichtete Stände, die Gulaschsuppe,<br />

Würstel, belegte Semmeln und Brote darboten,<br />

sowie diverse Bars, sorgten für das leibliche und<br />

geistige Wohl der Gäste.<br />

18 Juristl | Juli 2010<br />

clAIRE-SoPHIE MöRSEN | beratung | claire-sophie@fvjus.at<br />

Auch die lateinamerikanischen Tanzfreund/innen<br />

waren zu begeistern, da ein Raum eigens auf<br />

diesen musikalischen Stil ausgerichtet war.<br />

Neben den vielen Livebands waren zahlreiche<br />

Fotograf/innen an diesem Abend mit Kameras<br />

unterwegs und fingen das Ballgeschehen und<br />

die, in schönster Abendgarderobe gekleideten,<br />

Besucher/innen in ihren Bildern ein.<br />

coNcoRDIAbAll<br />

Der Concordiaball 2011 findet am Freitag,<br />

dem 17. Juni 2011, in den Festsälen und im<br />

Arkadenhof des <strong>Wien</strong>er Rathauses statt.<br />

Bis in die frühen Morgenstunden wurde getanzt<br />

und gefeiert, bis schließlich auch die letzten<br />

Gäste noch einen Kurier gereicht bekamen und<br />

Mitternachtsquadrille<br />

ihren Weg nach Hause antraten.<br />

Wer nur einmal auf Google die Schlagworte<br />

Sommerball und <strong>Wien</strong> eingibt wird überrascht<br />

sein, was noch alles auf uns zukommt.<br />

tHEAtER<br />

Für die weniger Tanzbegeisterten gab es ebenfalls<br />

Interessantes. Unter anderem konnte man<br />

in den Kammerspielen am frühen Abend des<br />

19.06. miterleben, wie Leo Leike (dargestellt von<br />

Alexander Pschill) und Emmi Rothner (Ruth<br />

Brauer-Kvam) ihren Emailkontakt wieder aufnahmen<br />

und ihn sogar mit realen Begegnungen<br />

belebten – welche der Zuschauer selbstverständlich<br />

nicht vorgespielt bekam sondern aus<br />

den folgenden Dialogen herauslesen konnte.<br />

Der zweite Teil von Daniel Glattauers sehr<br />

erfolgreichem Roman „Gut gegen Nordwind“


ließ ein wenig den Zauber des Unbekannten, der<br />

Fremde und der Entfernung verfliegen und<br />

zeigte auch allzu menschliche Schwächen der<br />

beiden Protagonisten auf. Wobei bei genauerem<br />

Hinschauen die an sich atypischen Kommunikations-<br />

und Verhaltensmuster von Mann<br />

und Frau realitätsnah, originell und unverschönt<br />

zu erkennen sind (Sie spricht nicht über das was<br />

sie stört, erwartet aber, dass er es dennoch weiß.<br />

Er hat seine Schwierigkeiten, zwei Aussagen zu<br />

einer logischen Antwort auf ungestellte Fragen<br />

zu verbinden, ...).<br />

WIENER KAMMERSPIElE<br />

Die <strong>Wien</strong>er Kammerspiele sind ein Theater im 1.<br />

Bezirk <strong>Wien</strong>s. Das Theater wurde 1910 erbaut<br />

und führte zunächst den Namen Residenzbühne<br />

oder Residenztheater. Im Jahr 1925 kam es<br />

zur organisatorischen Angliederung an das<br />

Josefstädter Theater. Seit seinem Umbau im Jahr<br />

1939 fasst das Theater 528 Zuschauer. Infos<br />

zum genauen Spielplan und allen aufgeführten<br />

Stücken findet ihr unter: www.josefstadt.<br />

org/. Hinzuweisen ist auch auf die attraktiven<br />

Student/innenangebote, mit denen ihr nach<br />

einer kurzen Registrierung Karten um nur 5 Euro<br />

erwerben könnt!<br />

Alle Sieben Wellen<br />

Arkadenhof<br />

„Alle Sieben Wellen“ tritt somit wohl die würdige<br />

Nachfolge eines sehr erfolgreich gelaufenen<br />

Theaterstücks an und bietet ein passendes<br />

und wohl jeden zufrieden stellendes Ende der<br />

Geschichte von Leo und Emmi dar – obwohl:<br />

Wie kann eine Geschichte wirklich zu ende sein,<br />

wenn die Protagonist/innen noch leben – und<br />

das auch noch miteinander?<br />

WAS KoMMt … IM KINo<br />

Wen weder das eine noch das andere reizen<br />

würde, der also im Volksmund beinahe als<br />

„Kulturbanause/in“ gälte, dem bleibt natürlich<br />

noch das gute alte Kino – was in seiner Qualität,<br />

Popularität und Bedeutung nicht gemindert<br />

werden sein soll.<br />

Im Juli werden einige Filme Premiere in<br />

Österreich haben, die anzusehen sich sicherlich<br />

lohnen wird.<br />

Unter anderem wird „Das Bildnis des Dorian<br />

Gray“ in einer Neuverfilmung starten. „Henri<br />

IV“ wird neben „Young Victoria“ die zweite<br />

Biographie eines Aristokraten/in aus einem der<br />

großen europäischen Herrscher/innenhäuser<br />

sein, die wohl beide die Geschichte – hier in<br />

Frankreich dort in England – prägten.<br />

YOUNG VICTORIA: Die frühen Jahre der englischen<br />

Königin, die doch bis zum Tod ihres<br />

Mannes glücklich verheiratet war und neben<br />

dieser größten Leistung des Lebens, noch ein<br />

ganzes Zeitalter derart prägte, dass es<br />

Jahrhunderte später noch ihren Namen tragen<br />

sollte.


20 Juristl | Juni 2010<br />

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Rechtsgrundlagen • Liegenschafts- und Wohnrecht • Wirtschafts-<br />

grundlagen • Bau- und Haustechnik • Bewertung, Finanzierung<br />

und Projektabwicklung • Immobilientreuhandwesen •<br />

Angewandtes Immobilienmanagement<br />

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4 Semester, berufsbegleitend<br />

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Akademische/r ImmobilienberaterIn & LiegenschaftsmanagerIn<br />

mit gewerblichem Befähigungsnachweis<br />

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10. September 2010<br />

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12. November 2010<br />

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Technische <strong>Universität</strong> <strong>Wien</strong> Continuing Education Center<br />

Operngasse 11 • A-1040 <strong>Wien</strong><br />

T +43/(0)1/58801-41701 • immo@tuwien.ac.at


tEam<br />

PErSon<br />

Maria Kadiri<br />

maria.kadiri@fvjus.at<br />

Beratung<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,<br />

mein Name ist Teresa Schön und ich studiere<br />

seit dem WS 2009/2010 Rechtswissenschaften.<br />

Seit April engagiere ich mich in der<br />

<strong>Fakultätsvertretung</strong> und bin vor allem in der<br />

Beratung im Bereich „Erasmus“ tätig. Mir ist<br />

es ein großes Anliegen, in der FV mitzuwirken,<br />

da ich der Meinung bin, dass gute und kompetente<br />

Beratung ein wichtiges Werkzeug für<br />

ein erfolgreiches Studium sind. Vor allem zu<br />

Beginn des Studiums hat man oft<br />

Schwierigkeiten, mit den vielen neuen<br />

PErSon<br />

Michael Matzinger<br />

michael.matzinger@fvjus.at<br />

Beratung<br />

Ich kann mich noch an den ersten Tag am<br />

Juridicum erinnern: Es war der Tag nach meiner<br />

Inskription und ich hatte leider gar keine<br />

Ahnung, wie es nun weitergehen sollte. Aus<br />

dem Internet hatte ich die Beschreibung zur<br />

FV <strong>Jus</strong> und so landete ich dann dort, wo mir<br />

in Kürze alle wichtigen Infos zum Studieneinstieg<br />

erklärt wurden.<br />

Neu im team<br />

Hallo, mein Name ist Maria und ich studiere<br />

seit dem WS 2009 <strong>Jus</strong> und Musikwissenschaft.<br />

Da mir am Anfang meines Studiums die<br />

<strong>Fakultätsvertretung</strong> <strong>Jus</strong> sehr zur Seite stand,<br />

wollte ich nun auch eine von denen sein, die<br />

Studenten mit Rat und Tat zur Seite stehen.<br />

Im Moment leite ich die Lerngruppe zur<br />

Informationen zurechtzukommen, und besonders<br />

in dieser Zeit war mir die <strong>Fakultätsvertretung</strong><br />

eine große Hilfe. Ich hoffe, dass ich<br />

diese Unterstützung weitergeben kann, damit<br />

der Studieneinstieg und Eure Studienzeit so<br />

reibungslos wie möglich verlaufen.<br />

Ich freue mich sehr, Euch nun bei Problemen,<br />

Unklarheiten und Fragen bezüglich des<br />

Studiums beraten und weiterhelfen zu können!<br />

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen!<br />

Ich heiße Michael Matzinger und bin im<br />

vierten Semester des <strong>Jus</strong>- und Slawistikstudiums.<br />

Zu beginn dieses Semesters habe<br />

ich mich entschlossen, der FV beizutreten,<br />

weil ich auch Teil dieses dynamischen Teams<br />

werden wollte. Nur zu gut kann ich mich<br />

erinnern, wie das am Anfang war, alles neu<br />

Seit dem WS 08/09 habe ich selbst Erfahrungen<br />

mit dem Studium gesammelt, die ich in<br />

Zukunft auch an alle anderen Studentinnen<br />

und Studenten weitergeben möchte. Zu -<br />

sätzlich bin ich Ansprechpartner für alle<br />

Erasmus-Interessierten.<br />

Liebe Grüße, Marin<br />

Einführung in die Rechtswissenschaft und bin<br />

im Bereich "Finanzen" der FV <strong>Jus</strong> tätig.<br />

Viel Erfolg beim Studieren, Maria :-)<br />

PErSon<br />

Teresa Schön<br />

teresa.schoen@fvjus.at<br />

Beratung<br />

und man kennt sich nicht aus. Doch man ist<br />

dann froh, wenn man in die FV kommt und<br />

klasse beraten wird. Das erleichtert einem das<br />

Studium. So war es für mich und so, hoffe ich,<br />

wird es auch für Euch sein.<br />

Ich freue mich schon auf Eure Fragen und<br />

wünsche Euch viel Erfolg und Spaß im<br />

Studium.<br />

PErSon<br />

Marina Wong<br />

marina.wong@fvjus.at<br />

Beratung<br />

Juristl | Juni 2010<br />

21


EzEnSIonEn<br />

Manz<br />

214 Seiten, 36 Euro<br />

Springer Verlag<br />

426 Seiten, 89,95 Euro<br />

22 Juristl | Juni 2010<br />

Nachgelesen<br />

StRAFPRoZESSREcHt 4. Auflage, 2010<br />

bERtEl/VENIER<br />

Dieses Buch stellt das Strafprozessrecht in der am 1. 1.<br />

2010 geltenden Fassung dar. Berücksichtigt wurden insbesondere<br />

das Budgetbegleitgesetz 2009 und die<br />

Judikatur zu den neuen Bestimmungen. In der Länge bzw.<br />

in der Kürze von 214 Seiten wird man in die Welt des<br />

Strafprozesses so tief wie möglich eingeführt. Leser und<br />

Leserinnen, die reine Oberflächlichkeit von diesem Buch<br />

erwarten, werden positiv überrascht sein. Vorallem<br />

Verfahrensgrundsätze, Beweisanträge und das Haftrecht<br />

GRUNDREcHtE UND EXtRAtERRItoRIAlE HoHEItSAKtE 2008<br />

GERHARD tHAllINGER<br />

Das vorliegende Werk wurde als Dissertation abgefasst<br />

und mit leichter Überarbeitung im Springer Verlag publiziert.<br />

Der Autor beschäftigt sich mit der hoheitlichen<br />

Tätigkeit der vollziehenden Gewalt außerhalb des eigenen<br />

Staatsgebiets und bietet Antworten auf die spannende<br />

Frage, ob Europa den Menschenrechten tatsächlich<br />

mehr Respekt zollt als die durch ua Guantánamo angekratzten<br />

USA. Hierzu analysiert der Autor die bestehenden<br />

sind ausgezeichnet angeführt. Weiters von Vorteil ist die<br />

Kapitel- bzw. Themenwahl nach der Struktur des StGB.<br />

Das Strafprozessrecht wird hier somit kompakt und klar<br />

dargestellt, und bietet sich als hilfreiche Lektüre für die<br />

Pflichtübung aus Strafrecht an. Ein Manko liegt dennoch<br />

leider in der Kürze: Einzelne, tiefer in die Materie gehende<br />

Fragen bzw. Probleme werden nicht erwähnt, weshalb<br />

sich für die Diplomprüfung Strafrecht doch eine ausführlichere<br />

Lektüre empfiehlt.<br />

Bestimmungen über Anwendbarkeit der Grundrechte im<br />

Rahmen des untersuchten Themas und geht dabei insbesondere<br />

einerseits auf den österreichischen Grundrechtskatalog<br />

und andererseits auf die EMRK ein. Der<br />

besondere Teil seiner Untersuchung widmet sich dem<br />

Beispiel der Auslandseinsätze des Bundesheeres. Jede/r<br />

Freund/in des Völkerrechts wird an den Ausführ ungen zu<br />

dieser Thematik seine/ihre Freude haben!


kalEndEr<br />

tERMINE<br />

Beginn des Studienjahres: 1. Oktober 2010<br />

Semesterbeginn: 1. Oktober 2010<br />

Vorlesungsbeginn: 4. Oktober 2010<br />

Allgemeine Zulassungsfrist: 1. Juli bis 15. Oktober 2010<br />

Nachfrist: 16. Oktober – 30. November 2010<br />

PRüFUNGEN<br />

Prüfungswoche im Oktober: 1. bis 8.10.2010<br />

Anmeldefrist für Oktober: 24.08. bis 09.09.2010<br />

N<br />

Einführung: Fr, 01.10.2010, 08.15 Uhr<br />

FÜM1/RömR: Di, 05.10.2010, 08.15 Uhr<br />

Strafrecht: 04.10.2010, 9 Uhr<br />

FÜM2, Bürgerliches Recht: 07.10.2010, 9 Uhr<br />

Finanzrecht, Steuerrecht: Mo, 04.10.2010, 14.00 Uhr<br />

Verfassungsrecht: Di, 05.10.2010, 14.00 Uhr<br />

FÜM 3, Verwaltungsrecht: Fr, 08.10.2010, 9.00 Uhr<br />

News & termine<br />

Wichtig: beachte die Anmeldefrist!<br />

VERANStAltUNGEN<br />

Sommerakademie – Sprachpraktikum<br />

„Europäische Rechtskultur zwischen Ost und West“ 16. – 28. 08. 10<br />

Das Programm beinhaltet Präsentationen von Expert/innen, interaktive<br />

Workshops sowie freie Diskussionen u.a. zu folgenden Themen:<br />

- Demokratie und Menschenrechte<br />

- Recht- und Staatsphilosophie<br />

- Probleme des Föderalismus<br />

Arbeitssprachen sind Russisch und Deutsch.<br />

Programm und Detailinformationen: http://www.hepu.info<br />

Neuer Lehrgang für Asyl-und Fremdenrecht<br />

Die Caritas Österreich bietet ab Herbst 2010 einen praxisnahen,<br />

berufsbegleitenden Lehrgang für Rechtsberatung im Asyl- und<br />

Fremdenwesen an. Neben juristischer Expertise werden ebenso<br />

soziale Kompetenzen vermittelt. Zusätzlich ist ein Praktikum in<br />

einer Beratungseinrichtung der Caritas vorgesehen.<br />

Anmeldungen sind bis zum 22. August 2010 möglich. Nähere<br />

Informationen gibt es unter: www.caritas.at/caritaslehrgang<br />

Sommerdiskurs 2010 am Wolfgangsee<br />

Mehrtägige Veranstaltung: 4. 8. 2010 – 6. 8. 2010, Seminar<br />

Der Sommerdiskurs aus Wirtschaft, Recht und Kultur widmet sich<br />

in Form von Vorträgen und Podiumsdiskussionen dem Thema<br />

„Generationenverantwortung und Nachhaltigkeit“. Nähere Infos<br />

unter: www.univie.ac.at/sommerdiskurs/themen.html<br />

Jetzt im Gartenbaukino!<br />

Juristl | Juni 2010<br />

23


DIE UNI GEHT BADEN.<br />

Da bleibt kein Hemd trocken. Das neue Badeschiff ist DER Hotspot des Sommers 2010.<br />

Wo tagsüber am Sonnendeck relaxt und im Pool geplanscht wird, geht nachts erst richtig die<br />

Post ab. Auf gleich zwei Floors heizen die legendären DJs c.h.imera, Joe H, Taxer, Roland Peer,<br />

Spongetob & Angelfart der Partygemeinde mit heißen Beats so richtig ein.<br />

Und das Beste daran: Mit deinem Bank Austria StudentenKonto ist der Eintritt gratis! Einfach Bank-<br />

Card und Studierendenausweis zur Location mitnehmen und abrocken!<br />

Los geht’s jeden Dienstag um 22.00 Uhr!<br />

JEDEN DIENSTAG<br />

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