Prof. DDr. Rainer van Husen - Fakultätsvertretung Jus - Universität ...
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März 2008<br />
Pbb. Verlagspostamt 1090 Wien | Nummer 03/08 | ZNr. 02Z033920 S<br />
Zeitung der <strong>Fakultätsvertretung</strong> <strong>Jus</strong><br />
interview mit<br />
<strong>DDr</strong>. Vanas und <strong>DDr</strong>.<br />
Wiedermann Seite 16–17<br />
Seite 14–15<br />
Neuer Prüfer UR: Van <strong>Husen</strong><br />
Seite 12<br />
Fröhliche Studienzeit – ein Schaden?<br />
Seite 18–19<br />
Erste Bilanz des Stalking-Paragraphen
Inhalt<br />
Seite 3<br />
Vorwort<br />
Seite 4<br />
Faculty | Aller Anfang …<br />
Seite 5<br />
Soziales | News im Beihilfenrecht<br />
Seite 6<br />
Legal cosmopolitans wanted!<br />
Seite 7|8<br />
PraxisNah | Dr. Rech<br />
Seite 9|10<br />
Spotlight on StrafRecht<br />
Seite 10<br />
How to do | Drucken<br />
Seite 11<br />
AbsolventInnenecke<br />
IMPRESSUM<br />
Juristl | März 008<br />
März 2008<br />
Seite 6<br />
Seite 12<br />
Die fröhliche Studienzeit<br />
Seite 13<br />
Wanted<br />
Seite 14|15<br />
Neuer Prüfer im Gespräch: <strong>DDr</strong>. Van <strong>Husen</strong><br />
Seite 16|17<br />
Interview mit <strong>DDr</strong>. Vanas und <strong>DDr</strong>. Wiedermann<br />
Seite 18|19<br />
Der StalkingParagraph – eine erste Bilanz<br />
Seite 20<br />
Kultur<br />
Seite 21|22<br />
Rezensionen<br />
Seite 23<br />
News und Termine<br />
Juristl – Zeitung der <strong>Fakultätsvertretung</strong> <strong>Jus</strong> | Nr. 03/08 | M., V., H. Verein zur Förderung studentischer Medienvielfalt,<br />
Spitalgasse 2, Hof 1, 1090 Wien | Chefredakteurin Gabi Zach | Anzeigen Alexander Stimmler | Graphische Gestaltung<br />
Cornelia Zelinka | Layout Andrea Krahofer | Fotos Photocase.com, Redaktion, Valerie Wohlfahrter | MitarbeiterInnen<br />
Alexander Stimmler, Miriam Simsa, Mag. Gernot Fritz, Dr. Elisabeth Rech, Marcel Singer, Mag. Silvia Breyer, Mag. Markus<br />
Moser, EvaMaria Hintringer, Daniela Ettehad, Stephan Steinhofer, Martin Thenmayer, Steffi Anker, Marlene Wedl, Julian Unger<br />
| Herstellung Manz Cross Media | Offenlegung gem. §25 MedienG: Grundlegende Richtung: Information der Studierenden<br />
der rechtswissenschaftlichen Fakultät über aktuelle politische, gesellschaftliche und studienspezifische Themen.<br />
Seite 14–15 Seite 18–19<br />
EdItorIal<br />
Sarkozy und Bruni: Verliebt – verlobt – verheiratet.<br />
Eigentlich ein alter Hut, trotzdem muss es gesagt<br />
werden: Alles nur geklaut! KHG und Fiona haben<br />
vorgemacht, wie es aussieht, wenn Macht auf<br />
Glamour trifft. Zugegeben, da hat la France noch<br />
eins draufgesetzt: Grasser war „nur“ Finanzminister.<br />
Fischer und Heidi Klum vielleicht? Nein, bereits<br />
glücklichst vergeben. Aber Christina Lugner wäre<br />
wieder zu haben. Angeblich hat sie Mörtel sogar<br />
das Viagra abgeknöpft, als sie auszog. Oder doch<br />
lieber regierungsintern? Gusenbauer verguckt sich<br />
in die femme fatale Kdolsky. Dann würde auch bei<br />
uns endlich mit „Oh, la, la“ getitelt werden, statt<br />
des üblichen „Bonjour tristesse“. Doch lasst Euch<br />
von derart unsinnigen Gedankenspinnereien nicht<br />
ablenken, die nächste Prüfung lauert bereits!<br />
Alles Gute dafür und Salut<br />
Deine Gabi<br />
Chefreadakteurin<br />
PS: Bruni steht übrigens wieder im Studio. Obwohl<br />
das nach den 140 % Gehaltserhöhung, die sich<br />
Sarkozy vor einiger Zeit gegönnt hat, eigentlich<br />
nicht mehr notwendig ist. Doch wer weiß, vermutlich<br />
handelt es sich nur um eine kleine Inflationsanpassung<br />
…
Vorwort<br />
Das Sommersemester hat begonnen und wenn wir<br />
uns einer Sache sicher sein können, dann dass wir<br />
auch zu Beginn dieses Semesters uns mit den<br />
üblichen kleinen Problemen herumquälen dürfen,<br />
die das Studium doch erst so richtig schön machen.<br />
Sei es nun die Erstellung des richtigen Stundenplans<br />
oder die Auswahl und den Kauf der passenden<br />
Prüfungsliteratur.<br />
aNMEldESyStEM ???<br />
Aber der wirkliche Fixpunkt eines jeden Semesters am<br />
Juridicum, ohne den wir uns unvollständig fühlen würden:<br />
Das Anmeldesystem.<br />
Die Lehrveranstaltungsanmeldung war auch dieses<br />
Semester kein Kinderspiel. Denn wieder gibt es ein<br />
neues System, welches ursprünglich als die Lösung<br />
aller Probleme vorgestellt wurde. Unerfreulicherweise<br />
schuf es in den vergangenen Wochen leider mehr<br />
Probleme als ursprünglich bestanden. Beginnend mit<br />
einer sehr unklaren Useroberfläche, weitergehend zu<br />
einer unübersichtlichen Plattform auf welcher Du Deine<br />
gewählten Lehrveranstaltungen lange suchen musst,<br />
bis abschließend zur Großteils unbefriedigenden Zuteilung<br />
oder sogar nicht Zuteilung.<br />
Hier von Kinderkrankheiten zu sprechen wäre doch<br />
etwas realitätsfremd. Bis um Anfang des kommenden<br />
Wintersemesters müssen einige grundliegende Änderungen<br />
vorgenommen werden.<br />
Wir werden hier auch klar die Position vertreten, dass,<br />
bevor sich ein solches Chaos wiederholt, lieber zum<br />
alten System zurückkehrt werden sollte.<br />
FERIEN … WaS ISt daS?<br />
Was Du nicht vergessen darfst: das Sommersemester<br />
nimmt auch bald ein Ende und es ist kaum zu glauben,<br />
aber das Jobangebot ist zwar zur Zeit noch sehr vielfältig,<br />
doch solltest Du nicht vergessen, Dich rechtzeitig<br />
für Praktika in den Sommerferien zu bewerben. Hier<br />
möchte ich auch auf das Angebot unserer Homepage<br />
verweisen. Die Jobbörse der <strong>Fakultätsvertretung</strong> <strong>Jus</strong><br />
sollte für jeden Geschmack etwas lagernd haben.<br />
tHE WoRld IS MINE …<br />
Internationale Erfahrung hat gerade in der heutigen<br />
Berufswelt einen immens hohen Stellenwert.<br />
Ab diesem Semester beginnt die <strong>Fakultätsvertretung</strong><br />
<strong>Jus</strong> den Ausbau ihres Serviceangebotes im Bereich<br />
Internationales. Wir wollen Euch in Zukunft neben dem<br />
ErasmusProgramm noch weitere Möglichkeiten zeigen,<br />
mit denen Ihr neben einem Studienaufenthalt im<br />
Und so lasset die Spiele beginnen …<br />
Ausland weitere Erfahrungen sammeln könnt. Um<br />
dieses Vorhaben umzusetzen haben wir „ELSA –<br />
European Law Students Association“ um Unterstützung<br />
gebeten. Ihr kennt sie, sie sind bereits im vergangenen<br />
Semester in der <strong>Fakultätsvertretung</strong> <strong>Jus</strong> für Fragen rund<br />
um Praktika im Ausland zur Verfügung gestanden.<br />
Wir hoffen ab diesem Semester Dein Interesse an<br />
einem Auslandsaufenthalt zu wecken und werden uns<br />
um ein breites Angebot kümmern.<br />
lIEBE ERStIS!<br />
Ganz wichtig ist mir auch wieder den Studienanfängerinnen<br />
und anfängern viel Erfolg für den<br />
Studienanfang zu wünschen und Euch vor allem ein<br />
bisschen zu beruhigen, denn Ihr werdet in den kommenden<br />
Wochen oft von Vortragenden und andere<br />
Studierenden hören, dass der erste Abschnitt zum<br />
„aussieben“ benutzt wird und Ihr es besonders schwer<br />
haben werdet.<br />
Hier ist klarzustellen: In unserem und nun Eurem<br />
Studium wird einem nichts geschenkt, doch wird es<br />
auch nicht Ziel sein, Euch das Leben unnötig schwer zu<br />
machen.<br />
Nach all dem Stress beginnt zum Glück dieses Sommersemester<br />
mit Ferien, denn die Osterferien fallen dieses<br />
Jahr außergewöhnlich gut, um sich von den Anstrengungen<br />
des Semesterbeginns zu erholen.<br />
Somit bleibt mir für dieses Mal nur, Euch erholsame<br />
Ferien zu wünschen und dann eine angenehme Fortsetzung<br />
des begonnenen Semesters.<br />
Liebe Grüße<br />
Alexander Stimmler<br />
Vorsitzender<br />
alexander.stimmler@fvjus.at<br />
Stolperstein Anmeldesystem<br />
Praktika – jetzt bewerben!<br />
Auf und davon ... Erasmus neu<br />
Juristl | März 008
Faculty<br />
Das neue Semester ist da und für viele von Euch ist<br />
es das erste. Wenn Ihr Euch den Studienplan schon<br />
ein bisschen angesehen habt, dann wisst Ihr bereits,<br />
dass Pflichtübungen ein wichtiger Bestandteil des<br />
Studiums sind.<br />
dIE aNMEldUNg<br />
Ihr habt es sicher schon alle mitbekommen, das<br />
Juridicum hat ein neues Anmeldesystem, das über<br />
www.univie.ac.at/uvo läuft. Über dieses Anmeldesystem<br />
werden in Zukunft alle Pflichtübungen laufen. Derzeit<br />
sind es allerdings nur die PÜs im zweiten Abschnitt und<br />
ausgewählte LVen aus dem ersten Abschnitt. Die<br />
Anmeldung für die anderen LVen funktioniert entweder<br />
über www.juridicum.at oder aber per EMail an die<br />
angegebene Adresse. Wenn Du Dich per EMail anmeldest,<br />
erhältst Du kein BestätigungsEMail, das wäre<br />
einfach zu viel Aufwand für die Sekretariate.<br />
Wie Du Dich für eine bestimmte PÜ anmelden kannst,<br />
erfährst du im Vorlesungsverzeichnis oder in Deiner<br />
FV.<br />
dIE BENotUNgSkRItERIEN<br />
Wenn Du die Anmeldung dann geschafft hast, musst<br />
Du Dich unbedingt über die Benotungskriterien der PÜ<br />
informieren. Es gibt leider keine einheitlichen<br />
Regelungen betreffend der Anwesenheitspflicht und<br />
der Benotungskriterien. Daher muss die/der LVLeiterIn<br />
in der ersten Stunde bekannt geben, ob Anwesenheitspflicht<br />
besteht und wonach sich die Benotung<br />
richtet. Gerade bei der Benotung bestehen große<br />
Unterschiede. Oft musst Du nur die erste Klausur positiv<br />
haben, manchmal zählt der Schnitt aus beiden<br />
Klausuren.<br />
dIE aBMEldUNg<br />
Wer kennt das nicht, am Anfang des Semesters total<br />
motiviert, wahnsinnig viel vor. Schon in der ersten<br />
Woche fällt auf, dass sich das nie ausgehen kann. Wie<br />
gesagt, das passiert allen einmal, wichtig ist nur:<br />
Vergiss nicht, Dich wieder abzumelden! Abgesehen<br />
davon, dass es unhöflich gegenüber der/m LVLeiterIn<br />
ist, kann es auch zu bösen Überraschungen am Ende<br />
des Semesters führen. Wir bekommen öfter Anfragen,<br />
die so oder ähnlich klingen: „Ich habe mich zu der LV<br />
XY angemeldet, war aber nie dort. Jetzt habe ich einen<br />
Fünfer im Sammelzeugnis! Das muss doch ein Fehler<br />
sein, oder?“ Leider ist das kein Fehler. Bei einigen LVen<br />
wirst Du nicht automatisch abgemeldet wenn Du nie<br />
Juristl | März 008<br />
aller anfang …<br />
hingehst, sondern bekommst eine negative Note.<br />
Daher melde Dich unbedingt ab!<br />
Die Abmeldung funktioniert in der Regel ganz einfach<br />
per EMail an die/den LVLeiterIn oder das jeweilige<br />
Sekretariat. Wichtig: Du kannst dich nur bis zur ersten<br />
Klausur abmelden. Danach ist eine Abmeldung meistens<br />
nicht mehr möglich.<br />
WIE laNgE daUERN ZWEI StUNdEN?<br />
Wer auf diese Frage jetzt „120 Minuten“ antwortet,<br />
liegt eigentlich komplett richtig, auf der Uni jedoch<br />
völlig falsch. Eine akademische Stunde dauert lediglich<br />
45 Minuten, zwei Stunden haben auf der Uni also 90<br />
Minuten. LVen, die laut Vorlesungsverzeichnis zwei<br />
Stunden dauern (also zum Beispiel von 16 – 18 Uhr)<br />
fangen tatsächlich erst eine Viertelstunde später an<br />
und hören eine Viertelstunde früher auf. Daher kommt<br />
auch die sprichwörtliche akademische Viertelstunde.<br />
Sollte eine LV wider Erwartung doch pünktlich anfangen,<br />
ist das mit s.t. (sine tempore) gekennzeichnet.<br />
Dagegen bedeutet die Abkürzung c.t. (cum tempore)<br />
dass die LV eine Viertelstunde später beginnt.<br />
Einen guten Start und liebe Grüße<br />
PS: Für alle, die jetzt im März ihre erste mündliche<br />
Prüfung haben:<br />
Negative Prüfungen kannst Du anfechten, wenn die<br />
Prüfung unfair war.<br />
Ihr habt ein Recht auf drei Fragen aus unterschiedlichen<br />
Fachgebieten. Wenn Ihr bei Eurer Prüfung weniger<br />
als drei Fragen, oder nur Fragen aus einem Gebiet<br />
des Prüfungsfaches bekommt, ist das ein Anfechtungsgrund.<br />
Die Frist für die Anfechtung beträgt 2<br />
Wochen. War Deine Anfechtung erfolgreich, bekommst<br />
Du eine/n andere/n PrüferIn zugeteilt. Wenn Du mehr<br />
Infos zum Thema Anfechtung oder Beratung in einem<br />
konkreten Fall möchtest, melde Dich einfach bei mir!<br />
Mag. Miriam Simsa<br />
Kuriensprecherin<br />
miriam.simsa@fvjus.at<br />
www.univie.ac.at/uvo<br />
www.juridicum.at<br />
www.fvjus.at
SozIalES<br />
Mit 1.1. erfolgte eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes,<br />
letztes Jahr gab es schon Neuerungen<br />
im Studienbeihilfenrecht, im Herbst kommt<br />
eine Änderung des Studienförderungsgesetzes.<br />
FaMIlIENBEIHIlFE<br />
Das aktuelle Regierungsprogramm legt im Bereich der<br />
Familie den Schwerpunkt auf die Förderung von Mehrkindfamilien.<br />
In Umsetzung dieser Vorhaben bringt die<br />
neueste Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes<br />
1967 die Erhöhung der so genannten Geschwisterstaffel:<br />
Der Zuschlag auf den Gesamtbetrag an Familienbeihilfe<br />
für mindestens drei Kinder beträgt seit 1.1.2008 €<br />
35,– (statt bisher € 25,50). Der Zuschlag auf den<br />
Gesamtbetrag an Familienbeihilfe für vier und in Folge<br />
jedes weitere Kind beträgt seit 1.1.2008 € 50,– (statt<br />
bisher € 25,50). Von dieser Neuregelung profitieren<br />
österreichweit 170.000 Kinder.<br />
Der Anspruch auf den Mehrkindzuschlag ist einkommensabhängig.<br />
Damit eine größere Zahl von Familien<br />
mit mindestens drei Kindern davon profitieren kann,<br />
wurde mit 1.1.2008 die Einkommensgrenze für den<br />
Bezug des Mehrkindzuschlags auf € 55.000,– angehoben.<br />
Und nun zu den für uns Studierende vorrangig wichtigen<br />
Informationen:<br />
Die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder, die in<br />
Ausbildung stehen, wurde von € 8.725,– auf €<br />
9.000,– angehoben. Ab einem Einkommen, das über<br />
diesem Betrag liegt, fällt der Anspruch auf Familienbeihilfe<br />
weg.<br />
Der erforderliche Leistungsnachweis wurde dem ECTS<br />
System angepasst. Studierende haben nach der derzeitigen<br />
Rechtslage nach dem ersten Studienjahr einen<br />
Leistungsnachweis zu erbringen, damit die Familienbeihilfe<br />
weiter gewährt wird. Es sind die Ablegung<br />
einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des<br />
ersten Rigorosums oder Prüfungen aus Pflicht und<br />
Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang<br />
von 8 Semesterwochenstunden nachzuweisen.<br />
Da in vielen Studien das Maß für den Umfang von<br />
Lehrveranstaltungen und Prüfungsfächern nur mehr in<br />
ECTSPunkten angegeben wird, wurde nun zusätzlich<br />
ein Leistungsnachweis von 16 ECTSPunkten eingeführt.<br />
ECTS steht für European Credit Transfer System.<br />
Die ECTSPunkte sollen den durchschnittlichen Gesamtaufwand<br />
für Studierende angeben, das ist allerdings<br />
bei unserem aktuellen Studienplan nicht der Fall.<br />
News im Beihilfenrecht<br />
StUdIENBEIHIlFE<br />
Im Herbst kommt eine Änderung des Studienförderungsgesetzes,<br />
die viele Neuerungen bringt:<br />
Die Einkommensgrenzen für den Bezug von Studienbeihilfe<br />
werden um bis zu 20 Prozent angehoben.<br />
Erhöht und vereinheitlicht werden außerdem die<br />
Zuverdienstgrenzen für BeihilfenbezieherInnen: Bisher<br />
durften pro Jahr rund € 7.200,– aus unselbstständigem<br />
Einkommen und rund € 5.800,– aus selbstständigem<br />
Einkommen dazuverdient werden. Künftig soll<br />
diese Grenze einheitlich € 8.000,– betragen.<br />
Außerdem wird die sogenannte Bagatellgrenze gesenkt:<br />
Bisher wurden Stipendien nur ab einer errechneten<br />
Höhe von € 15,– monatlich ausbezahlt. Diese<br />
Grenze soll nun auf fünf Euro abgesenkt werden. Für<br />
Studierende interessant ist dies, weil der Bezug nicht<br />
nur zu einer Rückerstattung von der Studiengebühr,<br />
sondern auch zu einigen Zusatzleistungen wie Fahrtkostenzuschüssen<br />
führt bzw. etwa auch eine Befreiung<br />
von den Rundfunkgebühren ermöglicht.<br />
Weiters gibt es künftig für jedes Kind einen Zuschlag<br />
von € 60,– zusätzlich zu Familienbeihilfe und Kindergeld<br />
sowie ein zusätzliches Toleranzsemester für studierende<br />
Eltern von noch nicht schulpflichtigen Kindern<br />
bis sechs Jahren. Die Altersgrenze für den Erhalt der<br />
Studienbeihilfe wird für Studierende mit Kindern von<br />
30 auf 35 Jahren angehoben. Gleiches gilt für<br />
Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.<br />
Seh, Hör und Gehbehinderte erhalten auch einen<br />
Zuschlag von € 160,– bis € 420,– zur Studienförderung<br />
sowie ein zusätzliches Toleranzsemester.<br />
Im Herbst 2008 starten soll auch das umstrittene<br />
„Mentoring“Programm: Mit 60 Stunden Nachhilfe<br />
bzw. Stütz oder Förderunterricht für Zehn bis 14<br />
Jährige pro Semester werden die € 363,36 Studiengebühren<br />
refundiert. Erste Ausbildungsmöglichkeiten<br />
für interessierte StudentInnen soll es im Frühjahr 2008<br />
geben. AbsolventInnen dieser Ausbildung sollen dann<br />
in einer EDVBörse erfasst werden, aus der sich Schulen<br />
passende Studierende aussuchen können.<br />
FaZIt<br />
Das Jahr 2008 bringt für Studierende viele Vorteile im<br />
Beihilfenrecht, die Ausweitung der BezieherInnenkreise,<br />
die Anhebung der Zuverdienstgrenze, die Ausweitung<br />
der Förderung von Mehrkindfamilien …<br />
Wie sich das „Mentoring“Programm bewähren wird,<br />
steht noch in den Sternen.<br />
Mag. Gernot Fritz<br />
Sozialsprecher<br />
gernot.fritz@fvjus.at<br />
soziales@fvjus.at<br />
Anhebung der Zuverdienstgrenze<br />
bei FBH auf € 9.000,–<br />
Anhebung der Zuverdienstgrenze<br />
bei StudBH auf € 8.000,–<br />
Senkung der Bagatellgrenze<br />
bei StudBH auf € 5,–<br />
Juristl | März 008
“Constitutional limits to Security”<br />
Legal cosmopolitans wanted!<br />
4th Vienna Workshop on International Constitutional law<br />
16 – 17 May 2008, Schottenbastei 1016 (Juridicum, Top Floor), 1010 Vienna<br />
As the importance of phenomena like globalization<br />
and europeanization increases every day<br />
also fields like International Constitutional Law<br />
– combining aspects of constitutional law,<br />
public international law, European law and legal<br />
theory – become more and more rele<strong>van</strong>t. The<br />
Vienna Workshop on International<br />
Constitutional Law, which will take place for<br />
the fourth time this May, gives you the chance to<br />
get a glimpse of this relatively new area of law<br />
and join a platform and network bringing together<br />
interested students, academics and practitioners.<br />
Especially if you are planning a career in<br />
an international organization or a transnational<br />
law firm this is an opportunity you should not<br />
miss!<br />
After three very successful events, this year’s<br />
workshop will focus on the specific role of constitutional<br />
law in the recent as well as vivid<br />
debate on security.<br />
Security measures adopted in the wake of terrorist<br />
attacks such as the Madrid bombings are<br />
basically meant to protect society as a whole,<br />
but necessarily tend to restrict rights and freedoms<br />
of individuals as well. In this context there<br />
is a certain risk that security might be misused<br />
Juristl | März 008<br />
as a pretext to control the social, economic and<br />
political life of the citizens and suppress their<br />
ideas and behaviors if deemed unfavourable.<br />
The workshop will therefore focus on the challenges<br />
security poses to basic traditional constitutional<br />
values like democracy, the guarantee of<br />
fundamental rights and the rule of law.<br />
Now, if this caught your attention and you want<br />
to join the ICLcommunity then become one of<br />
the participants at the 4th Vienna Workshop on<br />
International Constitutional Law from 16 – 17<br />
May 2008 and discuss the impact of security<br />
politics on recent developments of International,<br />
European and national Constitutional Law with<br />
young academics and practicioners in related<br />
fields (see our programme box).<br />
Please find more information and the application<br />
form online @ www.iclworkshop.com and<br />
don’t hesitate to contact us under icl.staatsrecht@univie.ac.at<br />
if you have any more questions.<br />
Harald Eberhard – Konrad Lachmayer – Gregor<br />
Ribarov – Gerhard Thallinger<br />
Friday, 16 May 2008<br />
09.00 Reception<br />
09.15 Hannes Tretter, LBI Human Rights<br />
09.45 Break<br />
Vienna (BIM), Constitutional Limits to<br />
Security? An Introduction<br />
10.00 Kirsten Schmalenbach, University of<br />
Graz, Austria: Constitutional Limits to<br />
Security at theUN level<br />
11.15 Kim Lane Scheppele, Princeton<br />
12.30 Lunch<br />
University, USA: Migration of<br />
AntiConstitutional Ideas (contacted)<br />
14.00 Matthias Kötter, HU Berlin, Germany:<br />
15.15 Break<br />
Freedom and Security in Conflict?<br />
15.45 Presentation of the Working Groups:<br />
17.30 Break<br />
Responding Terrorism – States of<br />
Emergency, War or Criminal Procedures?<br />
19.00 Evening Reception: Café Prückel,<br />
Stubenring 24, 1010 Vienna<br />
Saturday 17 May 2008<br />
09.15 Petra Bard, CEU, Budapest, Hungary:<br />
10.30 Break<br />
PRogRaMME<br />
Freedom, Security and <strong>Jus</strong>tice – Where<br />
is the Emphasis?<br />
10.45 Pablo Riberi, University of Cordoba,<br />
Argentina: Assessing Republican<br />
Wariness in Times of Hazard and Turmoil<br />
(Argentine Conundrums Revisited)<br />
11.45 Julia Kozma, LBI Human Rights Vienna<br />
(BIM): The example of Torture: Are there<br />
any constitutional limits left?<br />
13.00 End of the Workshop
praxIS-nah<br />
In der letzten Ausgabe des Juristl waren die Beschuldigtenrechte<br />
Thema der Betrachtung. Aber nicht nur<br />
diese Rechte erfuhren durch das Strafprozessreformgesetz<br />
2004 eine gravierende Änderung, sondern<br />
auch die des Opfers einer Straftat. Opfer haben<br />
ein Recht auf Schonung, Information, Betreuung und<br />
Beteiligung am Verfahren sowie auf Wiedergutmachung.<br />
Und sie können sich unter bestimmten<br />
Bedingungen auch dann am Verfahren beteiligen,<br />
wenn sie keine finanziellen Ansprüche geltend<br />
machen.<br />
Infolge der Fülle neuer Regelungen kann die Darstellung<br />
nur unvollständig sein.<br />
IN § 65 UNtERSCHEIdEt daS gESEtZ<br />
dREI katEgoRIEN VoN oPFERN:<br />
Personen, die durch eine vorsätzlich begangene Straftat<br />
Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt oder in<br />
ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sein<br />
könnten. Aufgrund ihrer besonderen emotionalen<br />
Betroffenheit erhalten Gewalt und Sexualopfer auch<br />
ohne Eintritt eines bestimmten Schadens Rechte im<br />
Verfahren zugewiesen.<br />
Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandte in gerader<br />
Linie, Bruder oder Schwester einer Person, deren Tod<br />
durch eine Straftat herbeigeführt worden sein könnte,<br />
und andere Angehörige, die Zeugen einer solchen Tat<br />
waren. Bei dieser Personengruppe geht der Gesetzgeber<br />
davon aus, dass sie durch den gewaltsamen Tod eine<br />
besondere Traumatisierung erfahren. Es macht keinen<br />
Unterschied, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig<br />
erfolgte.<br />
Jede andere Person, die durch eine Straftat Schaden<br />
erlitten haben oder in ihren strafrechtlich geschützten<br />
Rechtsgütern beeinträchtigt worden sein könnte.<br />
Die Opferrechte werden in § 66 konkret genannt. Diese<br />
sind von Amts wegen und nicht erst über einen entsprechenden<br />
Antrag zu gewähren.<br />
Dazu gehören unter anderem:<br />
• Informationsrechte: z.B. über den Fortgang des<br />
Verfahrens, Akteneinsicht, Übersetzungshilfe<br />
• Verfolgungsrechte: z.B. Fragerecht, Teilnahme an<br />
parteiöffentlichen Beweisaufnahmen und der<br />
Hauptverhandlung<br />
• das Vertretungsrecht: Opfer können sich durch<br />
eine/n Rechtsanwälting/anwalt oder durch<br />
andere geeignete Personen vertreten lassen.<br />
das neue Ermittlungsverfahren (teil II)<br />
Grundsätzlich ist das Opfer, sobald ein Ermittlungsverfahren<br />
gegen eine bestimmte Person (mag sie auch<br />
noch nicht namentlich bekannt sein) geführt wird, über<br />
seine Rechte zu informieren. Diese Information kann<br />
aufgeschoben werden, sollten widrigenfalls die<br />
Ermittlungsergebnisse gefährdet sein.<br />
Akteneinsicht steht dem Opfer im gleichen Umfang wie<br />
der/m Beschuldigten zu. Sie darf nur verweigert oder<br />
eingeschränkt werden, soweit durch sie der Zweck der<br />
Ermittlungen oder eine unbeeinflusste Aussage gefährdet<br />
wäre.<br />
Von bestimmten Stadien des Verfahrens ist das Opfer<br />
zu informieren. Ua hat ein Gewalt oder Sexualopfer<br />
das Recht, von der Freilassung der/s Beschuldigten aus<br />
der Untersuchungshaft zu erfahren. Anderen Opfern<br />
steht dies über Antrag zu. Opfer sind auch von der<br />
Einstellung und allenfalls Fortführung des Verfahrens<br />
zu verständigen. Im Rahmen der Diversion hat es vor<br />
Rücktritt von der Verfolgung das Recht auf eine<br />
Stellungnahme, sollte der Schaden noch nicht gutgemacht<br />
oder dies sonst im Interesse des Opfers geboten<br />
sein. Es ist darüber in Kenntnis zu setzen, wenn sich<br />
die/der Beschuldigte zur Schadensgutmachung bereit<br />
erklärt oder eine Pflicht übernommen hat, die seine<br />
Interessen unmittelbar berührt. Das Opfer ist jedenfalls<br />
zur Hauptverhandlung zu laden.<br />
Gewalt und Sexualopfern sowie nahen Angehörigen<br />
eines durch eine Straftat getöteten Menschen wird<br />
über Antrag eine kostenlose psychosoziale und juristische<br />
Prozessbegleitung gewährt, wobei letztere nur<br />
durch eine/n Rechtsanwältin/anwalt erfolgen darf.<br />
Das Opfer ist berechtigt, den Ersatz des durch die<br />
Straftat erlittenen Schadens zu begehren. In diesem<br />
Fall hat es sich als Privatbeteiligte/r dem Verfahren<br />
anzuschließen und einen zivilrechtlich klagbaren, materiellen<br />
Anspruch auf Leistung, Feststellung oder Rechtsgestaltung<br />
zu behaupten. Der Anspruch ist schlüssig<br />
zu begründen und der Höhe nach zu beziffern. Die<br />
Schadenshöhe ist von Amts wegen festzustellen. Dies<br />
darf nur unterbleiben, wenn die Höhe nicht durch einfache<br />
zusätzliche Ermittlungen feststellbar ist. Wird für<br />
die Beurteilung einer Körperverletzung ein/e Sachverständige/r<br />
bestellt, so ist ihr/ihm auch die Feststellung<br />
der Schmerzperioden aufzutragen.<br />
Im Hauptverfahren hat das Gericht jederzeit einen<br />
Vergleich über privatrechtliche Ansprüche zu Protokoll<br />
Dr. Elisabeth Rech<br />
Rechtsanwältin in Wien<br />
Gastautorin<br />
www.drrech.at<br />
§ 65 unterscheidet drei<br />
Kategorien von Opfern<br />
Opferrechte werden in § 66<br />
konkret genannt<br />
Juristl | März 008
zu nehmen. Auf Antrag oder von Amts wegen kann es<br />
die Betroffenen zu einem Vergleichsversuch laden und<br />
einen Vorschlag für einen Vergleich unterbreiten.<br />
Der/m Privatbeteiligten stehen die obgenannten<br />
Opferrechte zu. Aufgrund des Prozesszieles auf Zuspruch<br />
der privatrechtlichen Ansprüche werden diese<br />
aber noch erweitert. So hat sie/er bereits im Ermittlungsverfahren<br />
ein Beweisantragsrecht im selben Umfang<br />
wie die/der Beschuldigte. Anträge zum Nachweis der<br />
Tatbegehung und Schuld stehen ihr/ihm zu. Sie/er ist<br />
berechtigt, die Anklage aufrecht zu erhalten, wenn die<br />
Staatsanwaltschaft von dieser zurücktritt. Außerdem<br />
das Recht auf Beschwerde gegen einen Beschluss des<br />
Gerichts, mit dem das Verfahren eingestellt wird.<br />
Gegen verurteilende Urteile, mit denen auf den<br />
Zivilrechtsweg verwiesen wird, steht eine Berufung zu.<br />
rätSEl<br />
8 Juristl | März 008<br />
Sudoku<br />
Die/der Privatbeteiligte hat außerdem Anspruch auf<br />
Verfahrenshilfe, sofern die Kosten einer/s Rechtsanwältin/anwalts<br />
ohne Beeinträchtigung des notwendigen<br />
Unterhalts nicht tragen kann und dies erforderlich<br />
ist, um einen nachfolgenden Zivilprozess zu vermeiden.<br />
Dieser Anspruch auf Verfahrenshilfe ist subsidiär,<br />
wenn der/dem Privatbeteiligten als Opfer juristische<br />
Prozessbegleitung zusteht.<br />
9 7 1<br />
8 6 2<br />
3 9 8<br />
8 7 5 6<br />
9 8<br />
5 4<br />
6 3 1 9<br />
9 3<br />
6 7<br />
Beachte die vielen<br />
Neuerscheinungen zur StPO
SpotlIght<br />
Strafrecht ist eines der größten Fächer in Deinem<br />
Studium, mit dem Du Dich sowohl im 1. als auch im<br />
2. Abschnitt beschäftigst.<br />
tEIlgEBIEtE dES FaCHS StRaFRECHt<br />
Das Fach Strafrecht unterteilt sich in mehrere Teilgebiete:<br />
Materielles Strafrecht:<br />
• Allgemeiner Teil I:<br />
Als Lehre von der Straftat werden im AT I Grundfragen<br />
wie Schuld, Versuch, Beteiligung mehrerer behandelt.<br />
• Allgemeiner Teil II:<br />
Als Lehre von den Folgen der Straftat werden im AT II<br />
Dinge wie Strafzumessung, vorbeugende Maßnahmen,<br />
bedingte Strafnachsicht und entlassung etc. behandelt.<br />
• Besonderer Teil:<br />
Im BT werden die einzelnen strafbaren Handlungen<br />
aufgezählt (Mord, Diebstahl, Raub etc.). Eine<br />
Beschäftigung mit dem BT setzt die Kenntnis des AT<br />
voraus.<br />
Strafprozessrecht:<br />
Das Strafprozessrecht regelt die Art und Weise, wie<br />
Straftaten aufgeklärt und abgehandelt werden, und<br />
zwar vom Ermittlungs über das Gerichts bis zum<br />
Rechtsmittelverfahren. Aufbau des Verfahrens,<br />
Organisation und Kompetenzen der Gerichte sowie<br />
Rechte der Polizei, des Staatsanwalts, des Gerichts und<br />
der/s Beschuldigten sind hier die Themen.<br />
daS ModUl StRaFRECHt IM<br />
NEUEN StUdIENPlaN<br />
Nach dem neuen Studienplan besteht das Modul<br />
Strafrecht aus dem Absolvieren von zwei Pflichtübungen<br />
und einer schriftlichen Modulprüfung. Das Modul teilt<br />
sich auf den ersten und den zweiten Studienabschnitt<br />
auf:<br />
• PÜ I:<br />
Gegenstand der PÜ I sind der AT I und der BT. Sie ist<br />
Bestandteil des ersten Abschnitts.<br />
Spotlight on Strafrecht<br />
• PÜ II:<br />
Gegenstand der PÜ II sind der AT II und das<br />
Strafprozessrecht. Voraussetzung für die PÜ II ist die<br />
positive Absolvierung der PÜ I.<br />
• Schriftliche Modulprüfung:<br />
Dauert 180 Minuten und umfasst alle Teilgebiete. Es<br />
sind Fragen zu ca. drei größeren Fällen zu beantworten.<br />
Eine Stoffabgrenzung für den BT findet sich auf der<br />
Homepage des Instituts. Antrittsvoraussetzungen:<br />
Absolvierter erster Studienabschnitt und ein Zeugnis<br />
aus der PÜ II.<br />
HERaNgEHENSWEISE<br />
Es ist zu empfehlen, die PÜ I im 2. Semester zu besuchen.<br />
Da es jedoch nur sehr schwer möglich ist, in der<br />
PÜ ohne Vorkenntnisse bestehen zu können, ist ein<br />
Befassen mit dem Stoff schon im ersten Semester dringend<br />
zu raten. Hiezu ideal ist der Besuch einer<br />
AnfängerInnenübung, sofern eine solche angeboten<br />
wird. Ansonsten ist der Besuch der Vorlesung zumindest<br />
zum AT I zu empfehlen.<br />
Im 3. Semester solltest Du die PÜ II besuchen. Zur<br />
schriftlichen Modulprüfung trittst Du idealerweise Ende<br />
des 3. Semesters an.<br />
lItERatUR<br />
Im Gegensatz zu den bis dahin absolvierten Fächern ist<br />
die Literaturauswahl im Strafrecht ziemlich groß – Du<br />
musst daher einige Entscheidungen treffen. Im Folgenden<br />
kurz die klassischen Lehrbücher.<br />
Zum AT I gibt es zwei große Lehrbücher: Jenes von<br />
Fuchs und jenes von Kienapfel/Höpfel.<br />
Daneben ist aber auch das Skriptum von Maleczky sehr<br />
zu empfehlen; er stellt den AT I sehr kompakt, aber<br />
doch auch gut verständlich, und ohne Zentrales wegzulassen,<br />
auf ca. 60 Seiten dar. Zum Einstieg und zur<br />
Übersicht ist dieses Skriptum hervorragend geeignet.<br />
Zum AT II sind das Skriptum von Neumair und das Buch<br />
von Maleczky die beiden meistverwendeten Lehrmittel.<br />
Zum BT sind die zwei Bände von Bertel/Schwaighofer<br />
das wohl am meisten verwendete Lehrmittel. Zum BT I<br />
ist auch das Skriptum von Fuchs/Reindl ein Klassiker.<br />
Fuchs/Reindl behandelt die Delikte nach Systematik<br />
und Zusammenhang und behandelt daher manchmal<br />
auch mehrere Delikte gemeinsam. Bertel/Schwaighofer<br />
Marcel Singer<br />
Beratung<br />
marcel.singer@fvjus.at<br />
Voraussetzungen: erster<br />
Studienabschnitt und StR PÜ II<br />
Materielles Strafrecht und<br />
Strafprozessrecht<br />
Juristl | März 008
handelt Delikt für Delikt ab, zusätzlich ist immer auch<br />
der Gesetzestext abgedruckt.<br />
Strafprozessrecht: Hier hast Du Dich zwischen Bertel/<br />
Venier und Seiler zu entscheiden. Bertel/Venier ist aufgrund<br />
seiner kritischen Beleuchtung und der Bezugnahme<br />
auf die Praxis vielleicht interessanter, von der<br />
didaktischen Konzeption und der Lesbarkeit her ist<br />
allerdings Seiler vorzuziehen.<br />
Alles Gute für Deine Prüfung!<br />
how to do<br />
U:PRINt – VERtEIltES dRUCkEN aN<br />
dER UNIVERSItät WIEN<br />
Seit dem ersten Quartal 2008 gibt es an der <strong>Universität</strong><br />
Wien das Druckservice u:print.<br />
WaS ISt NEU?<br />
Mit u:print können Dokumente auch in Farbe gedruckt<br />
werden. Das Papierformat ist nicht beschränkt auf A4,<br />
sondern erweitert um Drucken in der Ausgabegröße A3.<br />
Über eine VPN Verbindung zur <strong>Universität</strong> Wien kann u:<br />
print auch von zuhause aus genutzt werden. Dabei<br />
schickst Du den Druckjob zu einem zentralen<br />
Druckserver. Danach kann innerhalb von 24 Stunden<br />
auf einem beliebigen PCRaum Drucker ausgedruckt<br />
werden.<br />
u:print ist standardmäßig auf allen PCRaum Computern<br />
installiert. BesitzerInnen eines u:bookLaptops und<br />
Angestellte der <strong>Universität</strong> Wien müssen dieses Service<br />
erst einrichten.<br />
FaQ - WaS ISt NEU UNd WaS ISt<br />
aNdERS MIt dEM NEUEN dRUCkSyStEM?<br />
Die Wahl zwischen Farb oder SchwarzweißDruck wird<br />
am PC beim Abschicken des Druckauftrages getroffen.<br />
Der Druckauftrag wird nach dem Ausdrucken sofort<br />
gelöscht. Bisher blieben schon abgearbeitete Druckjobs<br />
noch mindestens 1 Stunde in der Druckerqueue liegen.<br />
10 Juristl | März 008<br />
How to do drucken<br />
Mit u:print können mehrere Druckaufträge auf einmal<br />
ausgedruckt werden. Achte jedoch darauf, dass genügend<br />
Punkte auf Deiner Kopierkarte sind, da alle zum<br />
Drucken ausgewählten Aufträge auch dann gelöscht<br />
werden, wenn der Druck unterbrochen wird (zum<br />
Beispiel durch eine leere Kopierkarte).<br />
Das Ausgeben der Kopierkarte ist gleichbedeutend mit<br />
einem Abbruch Deiner Sitzung am Drucker. Alle<br />
Druckaufträge, die gerade in Bearbeitung sind werden<br />
augenblicklich abgebrochen und gelöscht.<br />
Neue Druckaufträge werden am Ende der am Drucker<br />
angezeigten Liste angereiht.<br />
Du kannst auch selbst Deine unerwünschten Druckaufträge<br />
löschen.<br />
Quelle: www.univie.ac.at/ZID/uprint/<br />
180 Minuten, 3 größere Fälle,<br />
Stoffabgrenzung BT auf<br />
Institutshomepage<br />
Mag. Julian Unger<br />
Beratung<br />
julian.unger@fvjus.at<br />
www.univie.ac.at/ZID/uprint/
SErIE<br />
Die Gerichtspraxis ist das praktische Pendant zur<br />
juristischen Ausbildung an der <strong>Universität</strong>. Hier<br />
lernst Du an verschiedenen Gerichten den <strong>Jus</strong>tizalltag<br />
kennen und siehst, dass in der Praxis vieles anders<br />
gehandhabt wird, als man nach dem Studium vermuten<br />
würde. Dieser Artikel soll nur in Grundzügen<br />
die formalen und gesetzlichen Regeln für die<br />
Gerichtspraxis behandeln. Diese findest Du ausführlich<br />
in unserer AbsolventInnenbroschüre, auf unserer<br />
Internetseite www.fvjus.at und im Rechtspraktikant<br />
Innengesetz. Wir wollen Dir hier erzählen, wie es in<br />
der Praxis ausschaut – stimmen die Horrorgeschichten<br />
über Amtstage, schlechtgelaunte RichterInnen und<br />
nicht zu bewältigende Aktenberge wirklich?<br />
Nachdem der Lebenslauf zum fünften Mal per Hand (!)<br />
verfasst wurde (und man sich im Endeffekt doch noch<br />
einen Linienspiegel gebastelt hat), schickt man die<br />
Unterlagen an das Oberlandesgericht oder bringt sie<br />
persönlich vorbei. Nun heißt’s warten, bis der langersehnte<br />
Bescheid eintrudelt: An welches Gericht komme<br />
ich? All jenen mit einer Wiener Zuteilung sei gesagt:<br />
Das steht nicht Bestellungsbescheid! Darin steht nur,<br />
dass Du Dich am ersten Tag im LG für Zivilrechtssachen<br />
einzufinden hast. Dort bekommst Du dann endlich<br />
gesagt, zu welchem Gericht Du pilgern musst – genau<br />
DAS ist dann die erste Zuteilung!<br />
dER alltag aM gERICHt …<br />
Nun geht’s also los: Du stehst, ob ÜbernahmswerberIn<br />
oder nicht, ehrfürchtig vor Deinem neuen Arbeitsplatz.<br />
Am Eingang wartet schon der „ÖWD“, was nicht der<br />
Name der Person („Herr Öwd“), sondern lediglich<br />
die Abkürzung für die private Sicherheitsfirma<br />
„Österreichischer Wachdienst“ ist. Der kennt einen<br />
natürlich noch nicht, weshalb man gleich mal alle<br />
Taschen umdrehen darf. Erste Hürde geschafft, und<br />
jetzt? Lange Gänge, kaum Menschen. Eine gute Idee ist<br />
es, die Geschäftsstelle zu suchen. Die reizenden Damen/<br />
Herren dort wissen, dass Du neu am Gericht anfängst<br />
und sollten auch wissen, welcher Abteilung und<br />
welcher/m RichterIn Du zugeteilt bist.<br />
Sollte es Strafrecht sein: Gratulation, ab sofort darfst<br />
Du schreiben, schreiben, schreiben – denn in Strafrechtsprozessen<br />
werden normalerweise keine Diktier<br />
absolventInnenecke<br />
der alltag der RechtspraktikantInnen<br />
geräte benutzt. Bei einer Zuteilung zum Bestandrecht<br />
hast Du mitunter das Glück, etwa Mietzinsanpassungen<br />
ausrechnen zu dürfen, in einer Außerstreitzuteilung<br />
wirst Du mit Scheidungen und Unterhaltsklagen konfrontiert.<br />
Eine (allgemeine) Zivilrechtzuteilung bringt den ungemeinen<br />
Vorteil, dass jeder Dienstag ab nun eins bedeutet:<br />
Amtstag! Für Unwissende: Es handelt sich hierbei<br />
um eine Art „Serviceleistung“ für rechtsunkundige<br />
(und mitunter nicht einfache) MitbürgerInnen. Es werden<br />
Protokollarklagen aufgenommen (richtig, von den<br />
RechtspraktikantInnen) und einfache juristische Fragen<br />
beantwortet. Wer jetzt Angst bekommt, der/m sei<br />
gesagt: So schlimm ist es nicht! Es kann sogar recht<br />
witzig sein und Du lernst enorm dazu.<br />
Der übrige Alltag in der Zivilzuteilung schaut meist so<br />
aus, dass Akten bearbeitet und diverse Schriftstücke für<br />
die/den AusbildungsrichterIn vorbereitet werden – von<br />
Mahnklagen bis hin zu Urteilen! Im Idealfall unterschreibt<br />
die/der RichterIn all diese Erledigungen nach<br />
kurzer Prüfung nur noch, was aber gerade am Anfang<br />
eher die Ausnahme sein wird. Des Öfteren kannst Du<br />
auch zu Verhandlungen mitgehen, wobei Du hier nicht<br />
Schriftführen musst, das erledigt das Tonband.<br />
Interessant ist es dennoch, besonders, wenn Du den<br />
Akteninhalt bereits kennst.<br />
dIE kollEgINNEN<br />
Im Normalfall arbeiten am Gericht noch andere RPs,<br />
meistens sitzen mehrere in einem Zimmer. Bei einigen,<br />
vor allem eher peripheren Gerichten, sitzt Du alleine<br />
bzw. nur mit einer/m anderen Kollegin/en im Zimmer.<br />
Gerade am Bezirksgericht hast Du auch oft einen eigenen<br />
PC. Hochgeistige, aber justizferne Gespräche nebst<br />
Kaffeepausen kommen bei allem Arbeitseifer nicht zu<br />
kurz.<br />
FaZIt<br />
Alles in allem ist das Gerichtsjahr ein denkbar guter<br />
Einstieg in die (juristische) Berufswelt: Du lernst die<br />
Praxis kennen, ohne vollkommen alleine dazustehen –<br />
quasi im Schongang. Und nebenbei: Es macht wirklich<br />
Spaß!<br />
Mag. Silvia Breyer<br />
Doktoratsberatung<br />
silvia.breyer@fvjus.at<br />
Mag. Markus Moser<br />
Doktoratsberatung<br />
markus.moser@fvjus.at<br />
Warum ein Linienspiegeln ganz<br />
nützlich ist, die Wahrheit über<br />
Aktenberge in Höhe des Großglockners<br />
und was „Amtstage“<br />
nun wirklich sind.<br />
Juristl | März 008<br />
11
die fröhliche Studienzeit<br />
ein Schaden?!<br />
bErIcht<br />
StUdIERENdE SINd allE FaUl<br />
Schließlich befinden sie sich ständig auf diversen<br />
Partys, betrinken sich, zeugen trotzdem keine<br />
Kinder, arbeiten nie und stehen meist erst um<br />
halb 7 auf – eben kurz bevor der Billa zusperrt.<br />
Soweit die bekannten Klischees der Großelterngeneration<br />
über das gesellschaftliche Biotop, in<br />
dem wir uns tagein, tagaus bewegen. Das<br />
Hetzen von einer Lehrveranstaltung zur nächsten,<br />
der Nebenjob und die durchgelernten<br />
Nächte vor der Prüfungswoche bilden das andere<br />
Extrem im Alltag des harten Studienlebens, über<br />
das wir alle so gerne jammern.<br />
SCHNEll, SCHNEllER,<br />
VollBESEtZtE lVS<br />
Irgendwo dazwischen ergab sich vor kurzer Zeit<br />
eine Rechtsfrage, die es angesichts ihrer Brisanz<br />
bis vor unseren Obersten Gerichtshof geschafft<br />
hat. Was ist nämlich, wenn ein Kollege – gar<br />
nicht faul – sich strebsam mit Wissen vollstopfen<br />
und eine bestimmte Lehrveranstaltung besuchen<br />
will, zu der aber nur eine begrenzte Anzahl von<br />
HörerInnen zugelassen wird? Nun ja, denkt sich<br />
der gelernte Student, da muss man eben schneller<br />
sein als die anderen oder sonst eben ein<br />
Semester warten.<br />
aUSgEBUCHt<br />
Tja, hier wird’s kompliziert: Die besagte Lehrveranstaltung<br />
war nämlich ein Pflichtfach und der<br />
genannte Kollege hatte alle Zulassungsvoraussetzungen<br />
(positive Absolvierung des ersten<br />
Abschnitts seines Medizinstudiums in Graz)<br />
erfüllt. Trotzdem gab es für ihn keinen Platz bei<br />
der Übung und er hätte trotz Einzahlung seines<br />
Studienbeitrages ein Semester auf die nächste<br />
Chance warten sollen. Das sah unser konfliktfreudiger<br />
Kollege nicht ein – und klagte!<br />
HaFtEt dIE UNI?<br />
Er stellte sich auf den Standpunkt, dass kraft<br />
Einzahlung seiner Studiengebühren ein privatrechtlicher<br />
Vertrag zwischen ihm und seiner<br />
1 Juristl | März 008<br />
StEPHaN StEINHoFER | BERatUNg | stephan.steinhofer@fvjus.at<br />
<strong>Universität</strong> zustande gekommen war und<br />
begehrte die Feststellung der Haftung der<br />
<strong>Universität</strong> für alle zukünftigen Nachteile, die<br />
ihm durch den verspäteten Abschluss seines<br />
Studiums erwachsen würden. Als argumentative<br />
Unterfütterung seiner Klage verwies er auf die<br />
bekannte Entscheidung des OGH, in der die<br />
Gebühr für die Autobahnvignette als Entgeltleistung<br />
im Rahmen eines Vertragsverhältnisses<br />
zwischen Autofahrer und ASFINAG qualifiziert<br />
wurde – inklusive Schadenersatzpflicht für verschuldete<br />
Nachlässigkeiten des Autobahnbetreibers.<br />
UNd, WaS SagtE daS<br />
HöCHStgERICHt?<br />
Können wir ab jetzt jedes verlorene Semester, in<br />
dem in der Pflichtübung selbst auf dem Boden<br />
des U10 kein Platz mehr war, von der Uni Wien<br />
– zumindest in Form von Barem – zurückfordern?<br />
Leider nein, liebe KollegInnen. Der Oberste<br />
stellte klipp und klar fest, dass wir als<br />
Gegenleistung für unsere Studienbeiträge nicht<br />
das einklagbare Recht bekommen, konkrete<br />
Einrichtungen und Angebote der <strong>Universität</strong> in<br />
Anspruch zu nehmen. Vielmehr folgerte er aus<br />
dem <strong>Universität</strong>sgesetz 2002, dass alle österreichischen<br />
Hochschulen trotz Einhebung von<br />
Studiengebühren und trotz aller Autonomie<br />
keine Vertragspartner ihrer Studierenden, sondern<br />
vielmehr staatliche Einrichtungen sind, die<br />
im Rahmen der Hoheitsverwaltung mehr oder<br />
weniger lernwillige AntragstellerInnen mit<br />
Wissen versorgen.<br />
klagE aBgEWIESEN.<br />
Tja, unser übermotivierter Kollege aus Graz hat<br />
Pech gehabt.<br />
Eine spannende Schlussfolgerung ergibt sich für<br />
uns JuristInnen aus der ganzen (letztlich wohl<br />
vorhersehbaren Entscheidung) aber doch: Wenn<br />
die <strong>Universität</strong> in Vollziehung der Gesetze<br />
jemanden schuldhaft (?) schädigt und dies nach<br />
Ansicht des Obersten Gerichtshofes als Organ<br />
der Republik Österreich tut, dann klingelt es<br />
jetzt bei allen Kolleginnen und Kollegen, die<br />
Bürgerliches Recht bereits hinter sich haben.<br />
aMtSHaFtUNgSgESEtZ, ICH HöR<br />
dICH tRaPSEN …<br />
Unser mutiger Student aus Graz hat vorgelegt<br />
und unfreiwillig den Beweis dafür erbracht, dass<br />
unsere <strong>Universität</strong>en selbst nicht dafür herangezogen<br />
werden können, dass wir als ihre zahlenden<br />
Kunden die angebotenen Leistungen auch<br />
in Anspruch nehmen wollen und dies zuweilen<br />
nicht können. Die Möglichkeit einer Haftung der<br />
Republik hat sich das Höchstgericht aber<br />
bewusst offen gelassen und für die Klärung der<br />
Frage, ob eine unfreiwillig verlängerte Studienzeit<br />
tatsächlich einen Schaden darstellt, für den auch<br />
jemand bezahlen muss, bedarf daher eines<br />
erneuten Tests.<br />
Na, wer traut sich?
Wir suchen dICH!<br />
Wanted<br />
dU BISt<br />
• Kommunikativ<br />
• Teamfähig<br />
• Engagiert<br />
• Hilfsbereit<br />
dEIN tätIgkEItSBEREICH<br />
• Studienberatung (ca. 3 Stunden/Woche)<br />
• Artikel verfassen<br />
• Broschüren erstellen<br />
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• WebBetreuung<br />
die <strong>Fakultätsvertretung</strong>.<strong>Jus</strong> sucht neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!<br />
NWenn Du Lust hast, Dich bei uns zu engagieren, dann<br />
schreib doch einfach ein Mail an wanted@fvjus.at<br />
oder komm direkt in die Beratung.<br />
Juristl | März 008<br />
1
Neuer Prüfer im gespräch:<br />
Ass.-<strong>Prof</strong>. <strong>DDr</strong>. <strong>Rainer</strong> <strong>van</strong> <strong>Husen</strong><br />
IntErVIEw<br />
Ab April prüft <strong>Prof</strong>. <strong>van</strong> <strong>Husen</strong> das Fach Unternehmensrecht<br />
und übernimmt jene Studierende,<br />
die bisher <strong>Prof</strong>. BorthBöhler zugeteilt<br />
waren. Für Dich haben wir ihn gefragt, wie er<br />
sich seine neue Aufgabe vorstellt und was<br />
seine KandidatInnen erwartet.<br />
pErSon<br />
Ass.<strong>Prof</strong>. <strong>DDr</strong>. <strong>Rainer</strong> <strong>van</strong> <strong>Husen</strong><br />
Adresse: 1010 Wien, Schottenbastei 10 – 16,<br />
Stiege I, 4. Stock<br />
Telefonnummer: 0043/1/427735282<br />
Sprechstunde: Di., 16.30 – 17.30<br />
Anmeldung im Sekretariat<br />
EMail: rainer.<strong>van</strong>husen@univie.ac.at<br />
Können Sie uns kurz Ihren beruflichen Werdegang<br />
schildern?<br />
Ich habe zuerst das Diplomstudium der Rechtswissenschaften<br />
abgeschlossen und dann eine<br />
Dissertation am Institut für Handels und Wertpapierrecht<br />
bei <strong>Prof</strong>. Krejci verfasst und mein<br />
Doktorat erworben. Parallel zu meinem <strong>Jus</strong><br />
Studium habe ich an der WU Handelswissenschaft<br />
studiert und mit dem Diplom beendet. Nach der<br />
Promotion habe ich zuerst das Gerichtsjahr<br />
absolviert und daran anschließend in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
gearbeitet. Ich war<br />
also anfänglich in der Privatwirtschaft tätig und<br />
es war von mir nicht geplant, in die Forschung<br />
zu gehen. Ich habe dann allerdings an der WU<br />
am Institut für Verfassungs und Verwaltungsrecht<br />
bei <strong>Prof</strong>. Laurer, bei dem ich eine zweite<br />
Dissertation verfasst habe, als halbbeschäftigter<br />
Vertragsassistent eine wissenschaftliche Tätigkeit<br />
begonnen und gleichzeitig am Juridicum im<br />
Institut für Handelsrecht bei <strong>Prof</strong>. Krejci gearbeitet<br />
1 Juristl | März 008<br />
eVA-mARiA HintRingeR | beratung | eva-maria.hintringer@fvjus.at<br />
DAnieLA etteHAD | beratung | daniela.ettehad@fvjus.at<br />
bis ich dann endgültig als <strong>Universität</strong>sassistent<br />
ans Juridicum gewechselt habe. Mit 1. März sind<br />
es zehn Jahre, die ich hier beschäftigt bin. In den<br />
letzten Jahren habe ich meine Habilitationsschrift<br />
verfasst und mein Habilitationsverfahren wurde<br />
im November 2007 erfolgreich abgeschlossen.<br />
Im Rahmen der Lehre war und bin ich einerseits<br />
sehr stark mit der Gestaltung des Wahlfachkorbes<br />
betraut, andererseits zählt natürlich auch das<br />
Abhalten von Übungen und Kursen zu meiner<br />
Lehrtätigkeit.<br />
Wie wollen Sie Ihre Prüfungen gestalten, wie<br />
sieht der Prüfungsablauf aus?<br />
Da ich recht überraschend eingeteilt wurde und<br />
eine Umstellung für alle schwierig ist, werde ich<br />
mich am Usus des Instituts orientieren.<br />
„[…] Da ich recht überraschend eingeteilt<br />
wurde […], werde ich mich am<br />
Usus des instituts orientieren […]“<br />
Ass.-<strong>Prof</strong>. <strong>DDr</strong>. <strong>Rainer</strong> <strong>van</strong> <strong>Husen</strong><br />
Es sollte da also keine großen Unterschiede<br />
geben. Ich möchte aber darauf achten, dass<br />
nicht zu viele Kandidaten auf einmal eingeteilt<br />
werden, sondern nur 34 pro Termin Das ist,<br />
denke ich, für die Studierenden angenehmer<br />
und weniger nervenaufreibend. Insgesamt sollen<br />
mindestens drei Fragen gestellt werden,<br />
jeweils aus verschiedenen Bereichen.<br />
Werden Sie Fragen weitergeben?<br />
Nein, ich werde das so wie Frau <strong>Prof</strong>. Borth<br />
Böhler handhaben, deren Kandidaten ja jetzt<br />
mir zugeteilt sind. Es wird also jedem eine
eigene Frage gestellt, allerdings wird man nicht<br />
alle Fragen auf einmal und hintereinander<br />
geprüft, sondern jeder Kandidat beantwortet<br />
zuerst seine erste Frage, dann jeder seine zweite,<br />
usw. Dieses System soll also vor allem jenen<br />
Studierenden, die sehr aufgeregt sind, die<br />
Möglichkeit geben, sich zwischen den einzelnen<br />
Fragen zu erholen und wieder zu beruhigen.<br />
„[…] jenen Studierenden, die sehr<br />
aufgeregt sind, die möglichkeit geben,<br />
sich zwischen den einzelnen Fragen zu<br />
erholen […]“<br />
Ass.-<strong>Prof</strong>. <strong>DDr</strong>. <strong>Rainer</strong> <strong>van</strong> <strong>Husen</strong><br />
Welche Prüfungssituation erwartet Ihre KandidatInnen?<br />
Ich sollte vielleicht erwähnen, dass ich zwar<br />
bisher noch keine Diplomprüfungen abgenommen,<br />
aber im Rahmen des Wahlfachkorbes bereits<br />
einige mündliche Prüfungsgespräche,<br />
Kolloquien, geführt habe. Für mich ist diese<br />
Situation also nicht unvertraut, ich kann durchaus<br />
einschätzen, wieviel man von den Kandidaten<br />
erwarten darf und habe eine Vorstellung davon,<br />
wie ich die Prüfungen für alle so angenehm wie<br />
möglich gestalten möchte. Die Prüfung soll ein<br />
faires Gespräch in guter Atmosphäre sein.<br />
„[…] Die Prüfung soll ein faires gespräch<br />
in guter Atmosphäre sein […]“<br />
Ass.-<strong>Prof</strong>. <strong>DDr</strong>. <strong>Rainer</strong> <strong>van</strong> <strong>Husen</strong><br />
Man soll animiert werden, frei zu sprechen und<br />
es soll nicht daran scheitern, dass man sich nicht<br />
traut, etwas zu sagen. Darauf zu achten, ist mir<br />
auch in meinen Lehrveranstaltungen sehr wichtig.<br />
Welche Literatur empfehlen Sie?<br />
Ich halte mich auch in diesem Punkt an die bisherige<br />
Prüfungspraxis des Instituts. Zum VereinsG<br />
ist vielleicht zu sagen, dass natürlich nicht ver<br />
langt wird, dass die Kandidaten 400 Seiten lernen.<br />
So etwas ist nicht sinnvoll, zur Prüfungsvorbereitung<br />
nicht und später in der Praxis<br />
ebenfalls nicht. Prüfungsrele<strong>van</strong>t ist es in dem<br />
Ausmaß, in dem es in Krejci, Gesellschaftsrecht<br />
Bd I besprochen wird. Die Empfehlung, den<br />
Kommentar heranzuziehen, richtet sich vor allem<br />
an Interessierte und soll zu einem besseren<br />
Verständnis führen. (Anm.: Literaturempfehlung:<br />
siehe Box)<br />
Wie sieht für Sie eine optimale Prüfungsvorbereitung<br />
aus?<br />
Die optimale Prüfungsvorbereitung ist durch die<br />
neue Studienordnung schon ein wenig vorgegeben.<br />
Wichtig ist, dass man sich das Privatrecht<br />
schon gut angeschaut hat, außerdem halte ich<br />
auch Vorlesungen für sinnvoll. Zusätzlich sollte<br />
man eine Pflichtübung besuchen, was aber<br />
ohnehin die meisten tun und was auch durch<br />
den neuen Studienplan notwendig geworden<br />
ist. Aber natürlich bleibt es einem nicht erspart,<br />
sich auch mit der Literatur zu beschäftigen, denn<br />
auf dieser basiert der Stoff.<br />
Werden Sie auch selbst eine PÜ halten?<br />
Ja, im Sommersemester werde ich auch selbst<br />
eine PÜ halten, immer am Dienstag von 15:00<br />
16:30 Uhr. Außerdem gibt es noch Lehrveranstaltungen<br />
aus dem Wahlfachkorb, in die auch<br />
jeder Interessierte eingeladen ist, zu kommen.<br />
Was erwarten Sie für eine positive Note?<br />
Es ist schwierig, dafür konkrete Kriterien anzugeben.<br />
Nach Möglichkeit sollte man bei jeder<br />
Frage zumindest ein gewisses Grundwissen<br />
vorweisen können. Wenn jemand von drei<br />
Fragen zwei nicht beantworten kann, muss man<br />
davon ausgehen, dass sich derjenige vielleicht<br />
doch zu wenig angeschaut hat, auch wenn es<br />
tatsächlich vielleicht nur an der Aufregung liegt.<br />
Es soll bei einer Prüfung ja auch ein sinnvolles<br />
Ergebnis erzielt und ein gewisses Niveau erreicht<br />
worden sein. Das ist, denke ich, auch im Interesse<br />
der Studierenden.<br />
Wie wichtig ist Detailwissen?<br />
Wesentlich ist, dass man sich überall zurechtfindet,<br />
man sich mit den Grundproblemen auseinandergesetzt<br />
hat, damit arbeiten und dem<br />
Prüfungsgespräch sinnvoll folgen kann.<br />
„[…] Wesentlich ist, dass man sich<br />
überall zurechtfindet und dem Prüfungsgespräch<br />
sinnvoll folgen kann […]“<br />
Ass.-<strong>Prof</strong>. <strong>DDr</strong>. <strong>Rainer</strong> <strong>van</strong> <strong>Husen</strong><br />
Detailwissen ist gut und wichtig, aber wenn Sie<br />
fragen, was wichtig ist, um eine Prüfung zu<br />
schaffen, so meine ich, dass es im absolut erforderlichen<br />
Ausmaß vorhanden sein sollte, aber<br />
nicht ausschlaggebend ist. Ich denke, wenn man<br />
zu jedem Thema ein paar richtige Sätze sagen<br />
und sich orientieren kann, hat man bei jedem<br />
Prüfer gute Chancen.<br />
Ein Abschlusswort?<br />
Ganz unabhängig von der Prüfung ist es wichtig,<br />
dass den Studierenden das Studium Freude<br />
bereitet und man sich dann auch über Erreichtes<br />
und Erarbeitetes freuen kann. In der Folge ist es<br />
natürlich ein Ziel, dass sich die Studierenden<br />
über das erforderliche Maß hinaus interessieren<br />
und vertiefen, sei es in Form einer Dissertation,<br />
eines Praktikums, oä. Die Freude und das<br />
Interesse sollten also im Vordergrund stehen.<br />
„[…] Die Freude und das interesse<br />
sollten im Vordergrund stehen […]“<br />
Ass.-<strong>Prof</strong>. <strong>DDr</strong>. <strong>Rainer</strong> <strong>van</strong> <strong>Husen</strong><br />
Vielen Dank für das Gespräch!<br />
N<br />
EMPFoHlENE lItERatUR<br />
Allgemeines Unternehmensrecht und<br />
Wertpapierrecht:<br />
Krejci, Unternehmensrecht4 (2008)<br />
Gesellschaftsrecht:<br />
Krejci, Gesellschaftsrecht, Bd I (2005)<br />
Mader, Kapitalgesellschaften5 (2006)<br />
Krejci/S. Bydlinksi/Rauscher/WeberSchallauer,<br />
Vereinsgesetz (2002)<br />
Für den „neuen“ Studienplan (2006) zusätzlich:<br />
Wettbewerbsrecht:<br />
Gamerith, Wettbewerbsrecht IUWG5 (2006)<br />
Gamerith, Wettbewerbsrecht II – KartG5 (2007)<br />
Haybäck, Grundzüge des Marken und<br />
Immaterialgüterrechts2 (2004)<br />
Juristl | März 008<br />
1
Praxisflair an der Uni<br />
Die KU Bilanzrecht und BWL<br />
IntErVIEw<br />
Was wo anders Gang und Gebe ist, am<br />
Juridicum eine Seltenheit: Vortragende, die<br />
nicht hauptberuflich an der Uni tätig sind.<br />
Damit kommt bei jeder LV ein bisschen ein<br />
Gefühl auf, dass sagt „das ist das echte<br />
Leben“ und keine abstrakten Fälle, die irgendwann<br />
einmal irgendwo wirklich vorgekommen<br />
sein sollen.<br />
Wir haben die beiden LVLeiter für Euch zum<br />
Interview gebeten:<br />
<strong>DDr</strong>. Bernhard Vanas und <strong>DDr</strong>. Klaus<br />
Wiedermann.<br />
pErSon<br />
<strong>DDr</strong>. Bernhard Vanas<br />
bernhard.<strong>van</strong>as@univie.ac.at<br />
pErSon<br />
<strong>DDr</strong>. Klaus Wiedermann<br />
klaus.wiedermann@univie.ac.at<br />
Wie empfinden Sie, dass die beiden von<br />
Ihnen gehaltenen LVs bei den Studierenden<br />
ankommen?<br />
V:<br />
Das kann man mit einer Pyramide vergleichen.<br />
Die Grundfläche sind die Leute, die in die LV<br />
kommen. Die Spitze wird von jenen gebildet, die<br />
sich aus der Deckung hervortrauen und auch<br />
Fragen stellen. Andere sagen aus Angst vor der<br />
Blamage, eine „dumme“ Frage gestellt zu<br />
1 Juristl | März 008<br />
miRiAm SimSA | kuriensprecherin | miriam.simsa@fvjus.at<br />
mARtin tHenmAyeR | beratung | martin.thenmayer@fvjus.at<br />
haben, lieber nichts. Das Interesse ist, denke ich,<br />
schon sehr groß. Man muss den Stoff mit<br />
Beispielen darstellen. Den Gesetzestext lesen<br />
kann jeder selbst. Bei den Beispielen habe ich<br />
schon das Gefühl, dass alle mitdenken – es<br />
kommen hierbei auch Fragen, wenn etwas nicht<br />
verstanden wurde, oder wie denn das Ergebnis<br />
aussehen würde, wenn das Beispiel ein bisschen<br />
anders wäre. Das sind doch die Diskussionen,<br />
deretwegen man in eine Vorlesung kommt!<br />
Haben Sie also auch das Gefühl, dass die Studierenden,<br />
mit Ihrem Tempo „mitkommen“?<br />
V:<br />
Ich vergewissere mich durch Nachfragen.<br />
Mehrmals, auch bezüglich der Vorstunden.<br />
Daher denke ich schon, dass dem so ist. Man<br />
könnte das natürlich besser verifizieren, indem<br />
man eine klassische Übung oÄ wie in der Schule<br />
abhält, mit Aufrufen, Anwesenheitskontrolle<br />
usw. Aber ich habe zu meiner Zeit genossen,<br />
dass das <strong>Jus</strong>Studium eher ein freies Studium<br />
war, wobei wichtig war, dass man den Stoff<br />
beherrschte und die Anwesenheit bei Übungen<br />
oder Vorlesungen sekundär war.<br />
„[…] ich habe zu meiner Zeit genossen,<br />
dass das <strong>Jus</strong>-Studium eher ein freies<br />
Studium war […]“<br />
<strong>DDr</strong>. Bernhard Vanas<br />
Das würde ich bei meinen Studenten auch nicht<br />
anders haben wollen. Es soll also nicht daran<br />
scheitern, dass jemand am Dienstag oder<br />
Mittwoch zwischen fünf und halb sieben keine<br />
Zeit hat. Das Interesse ist aber groß – in<br />
Bilanzrecht haben wir über sechzig, in<br />
Betriebswirtschaft über achtzig Anmeldungen.<br />
Das sind mehr als erwartet – <strong>Prof</strong>. Doralt hat zu<br />
Beginn die Teilnehmerzahl auf maximal fünfundzwanzig<br />
geschätzt. Zwar sind die LVs verpflichtend,<br />
aber nur für den neuen Studienplan und<br />
erst im dritten Abschnitt. Und wer ist heute<br />
schon im dritten Studienabschnitt?!<br />
Wie kam es zu der Kooperation zwischen<br />
Ihnen und der Uni Wien?<br />
V:<br />
Schon vor dem neuen Studienplan habe ich mit<br />
<strong>Prof</strong>. Mayer, mit dem mich eine langjährige<br />
Bekanntschaft verbindet, gesprochen. Er hat<br />
mich zu meiner Meinung bezüglich der LVs<br />
befragt. Welchen Inhalt sie haben und ob sie<br />
denn verpflichtend sein sollten. Als dann der<br />
Studienplan gültig war, sind <strong>Prof</strong>. Mayer und<br />
<strong>Prof</strong>. Doralt an mich herangetreten, um meine<br />
Meinung über das damals aktuelle Skriptum<br />
abzugeben. Für mich war dies der falsche<br />
Zugang für einen Juristen zu diesem Thema. Es<br />
gibt seit dem römischen Recht einen Grundsatz:<br />
Iudex non calculat. Es möchte niemand Buchhaltung<br />
lernen oder Kostenrechner werden.<br />
„[…] iudex non calculat. es möchte<br />
niemand Buchhaltung lernen oder<br />
Kostenrechner werden […]“<br />
<strong>DDr</strong>. Bernhard Vanas<br />
Es möchte auch niemand eine Unternehmensbewertung<br />
selbst rechnen. Aber es möchte jeder<br />
eine Bilanz und ein Unternehmensbewertungsgutachten<br />
lesen und verstehen können. Mehr<br />
sollte es auch nicht sein. Es sollte niemand die<br />
Erwartung haben, dass er Bilanzbuchhalter ist,<br />
wenn er aus der Lehrveranstaltung hinausgeht.<br />
Können Sie sich vorstellen, eine Lehrveranstaltung<br />
selbst zu konzipieren?<br />
V:<br />
Zu Beginn dachte ich, dass es unmöglich ist,<br />
dass man ein Pflichtfach „outsourced“. Es gibt<br />
keinen Lehrstuhl – ich bin in Wahrheit in keinem<br />
Institut zu Hause und habe auch keine<br />
Assistenten, oder sonstige administrative
Unterstützung. Dass man Praktiker für bestimmten<br />
Fächer holt, hat eine alte Tradition: Ich kann<br />
mich erinnern, während meines Studiums haben<br />
viele Anwälte und Richter geprüft oder Lehrveranstaltungen<br />
gehalten. Aber ein Pflichtfach<br />
einem Externen zu überlassen, ohne dass dieses<br />
von einem <strong>Prof</strong>essor von der <strong>Universität</strong> betreut<br />
wird, ist höchst unüblich. Wir haben hier eine<br />
Pflichtveranstaltung, die wir betreuen. Es ist<br />
verwunderlich, dass sich vom Institut für<br />
Unternehmensrecht niemand mit diesem Thema<br />
beschäftigen will und es dem Steuerrechts<br />
Institut umhängt.<br />
„[…] es ist verwunderlich, dass sich vom<br />
institut für Unternehmensrecht niemand<br />
mit diesem thema beschäftigen will und<br />
es dem Steuerrechts-institut umhängt […]“<br />
<strong>DDr</strong>. Bernhard Vanas<br />
Die Betriebswirtschaftslehre schwebt ja wirklich<br />
im Raum, aber Bilanzrecht ist in Wahrheit ein<br />
unternehmensrechtliches Thema. Dort gehört es<br />
eigentlich auch hin und nicht in den dritten<br />
Studienabschnitt als Vorspann zum Steuerrecht.<br />
Immerhin werden Rechtsgutachten zu Bilanzrechtsfragen<br />
gemacht und nicht alles dem<br />
Buchhalter überlassen. Daher wäre es schon<br />
nahe liegend, weiterführende Veranstaltungen<br />
abzuhalten. Mein Vorbild, sofern ich eines habe,<br />
ist das Privatissimum von <strong>Prof</strong>. Hügel. Ich bewundere<br />
ihn dafür, welch prominente Vortragende er<br />
zu den einzelnen Spezialthemen gewinnen kann.<br />
Insofern wäre es toll, wenn für das Bilanzrecht<br />
ein ähnliches Interesse geweckt werden könnte.<br />
Es ist sehr schade, dass gerade dieses Gebiet ein<br />
blinder Fleck bei den Juristen ist. Immerhin ist es<br />
ein Rechtsgebiet mit Paragraphen über Paragraphen,<br />
schwierigen Fragen und einer Menge<br />
an Judikatur. Beim <strong>Jus</strong>studium wird so getan, als<br />
gäbe es das nicht. Immerhin können wir das<br />
nicht kampflos der WU überlassen.<br />
„[…] immerhin können wir das nicht<br />
kampflos der WU überlassen […]“<br />
<strong>DDr</strong>. Bernhard Vanas<br />
Wie wird die Prüfungsabnahme in Zukunft<br />
aussehen?<br />
V:<br />
Zu meinem Erstaunen habe ich gehört, dass es<br />
am Juridicum noch nie einen Multiple Choice<br />
Test gegeben hat. 750 Absolventen pro Jahr,<br />
zwei Fächer, damit können wir mit 1.500<br />
Studenten rechnen, wie sollen wir das anders<br />
bewältigen?! Da wir keine administrative Unterstützung<br />
haben, keine Assistenten oÄ, sind wir<br />
gezwungen, Multiple Choice Tests abzuhalten.<br />
Wir können zu zweit nicht 1.500 mündliche<br />
Prüfungen abnehmen – immerhin haben wir<br />
noch einen Brotberuf.<br />
W:<br />
Wir werden die Prüfungsfragen zusammenstellen,<br />
die das Wissen, welches vorhanden sein<br />
sollte, abprüfen. Aber einzeln kontrollieren werden<br />
wir die Antworten nicht können. Mit der<br />
Nutzung eines Multiple Choice Tests wäre eine<br />
elektronische Auswertung möglich.<br />
Die WU rühmt sich damit, besonders das internationale<br />
Steuerrecht zu behandeln. Kommt<br />
das bei uns zu kurz?<br />
W:<br />
Im Studienplan und Prüfungsstoffumfang ist das<br />
internationale Steuerrecht eher bescheiden enthalten<br />
und steht in keinem Vergleich zum in der<br />
Praxis gegebenen Horizont.<br />
„[…] im Studienplan und Prüfungsstoffumfang<br />
ist das internationale<br />
Steuerrecht eher bescheiden enthalten<br />
und steht in keinem Vergleich zum in der<br />
Praxis gegebenen Horizont […]“<br />
<strong>DDr</strong>. Klaus Wiedermann<br />
Ein Ausbau würde aber eine viel größere Anzahl<br />
an im Finanzrecht angesiedelten Wochenstunden<br />
bedingen. Ob das allerdings notwendig oder<br />
sinnvoll ist, sei dahingestellt. Schaden kann es<br />
sicher nicht.<br />
V:<br />
Ich sehe das nicht so. Es gab Zeiten völlig ohne<br />
Steuerrecht.<br />
„[…] ich sehe das nicht so. es gab Zeiten<br />
völlig ohne Steuerrecht […]“<br />
<strong>DDr</strong>. Bernhard Vanas<br />
Zu meiner Zeit musste man in Finanzrecht einzig<br />
die sieben Einkunftsarten und Grundzüge der<br />
Bundesabgabenordnung beherrschen. Verglichen<br />
damit ist ein sensationeller Fortschritt zu verzeichnen.<br />
Aber in Österreich gibt es vielleicht<br />
fünf oder sechs große Steuerberatungs<br />
kanzleien – ua Deloitte, und eine Handvoll<br />
Anwaltskanzleien, die sich mit dem Thema internationales<br />
Steuerrecht intensiv beschäftigen. Im<br />
Gegenzug aber tausende Anwälte und Steuerberater,<br />
die sich nie, oder nur selten mit internationalem<br />
Steuerrecht, sehr wohl aber tagtäglich<br />
mit österreichischem Steuerrecht beschäftigen.<br />
Steuerrecht gilt im dritten Abschnitt als „die“<br />
Hürde. Können Sie sich erklären, warum?<br />
W:<br />
Das Steuerrecht knüpft an Rechtstatbestände<br />
an. Dh man muss ein gutes zivilrechtliches und<br />
öffentlichrechtliches Basiswissen haben. Das<br />
erste von den Vertragstypen und va vom<br />
Gesellschaftsrecht her, das zweitere vom<br />
Verständnis des Rechts, wie man es interpretiert.<br />
Und auf dem aufbauend auch noch zusätzlich<br />
das Eigentliche – das Steuerrecht – zu beherrschen,<br />
macht das Ganze zu einer komplexen<br />
Materie. Wobei die Schwierigkeit schon im<br />
bilanzrechtlichen Verständnis liegt; dass man<br />
Bilanzrecht – nicht im Detail, aber von der<br />
Grundkonzeption – voraussetzen muss; auch,<br />
dass man auf zivilrechtliche Tatbestände öffentliches<br />
Recht anwendet und zusätzlich auch noch<br />
im Hintergrund die wirtschaftlichen Zusammenhänge<br />
berücksichtigt. Es setzt ein interdisziplinäres<br />
Denken voraus und das macht das<br />
Steuerrecht komplex.<br />
V:<br />
Ich sehe die Sache relativ simpel. Das erste ist<br />
der Umgang mit dem Sachverhalt. Wenn dieser<br />
nicht verständlich ist, wird es immer schwer sein.<br />
Strafrecht lernen die meisten leichter, weil die<br />
Sachverhalte so anschaulich sind. Im Steuerrecht<br />
ist das selten so. Und gerade deswegen sind ja<br />
Bilanzrecht und Betriebswirtschaftslehre eingeführt<br />
worden!<br />
Vielen Dank für das Interview!<br />
Juristl | März 008<br />
1
Eine erste Bilanz<br />
Der StALKing-Paragraph<br />
bErIcht<br />
StalkINg ISt EIN alltagSdElIkt<br />
Der Paragraph 107a gehört zu den jüngeren<br />
Gesetzen im StGB und ist seit dem StRÄG 2006<br />
in Kraft. Schon im ersten Jahr gab es ca. 2.000<br />
Anzeigen und 100 Verurteilungen, was weit<br />
über den Erwartungen – das BMJ rechnete mit<br />
300 Anzeigen pro Jahr – lag. Stalking ist ein<br />
Alltagsdelikt. Die Wahrscheinlichkeit selbst einmal<br />
im Leben Opfer von Stalking zu sein liegt je<br />
nach Untersuchung zwischen 10% – 15%. Zwei<br />
Drittel der Opfer sind Frauen, hingegen sind<br />
80% der TäterInnen Männer, wobei sich ein<br />
Großteil der „Beziehungen“ zwischen Opfer<br />
und TäterIn aus dem Bekanntenkreis ergeben<br />
und insbesondere ExpartnerInnen zu Stalkern<br />
mutieren (können).<br />
So etwas wie ein klassisches TäterInnenbild<br />
eines Stalkers gibt es, abgesehen von den oben<br />
genannten auftretenden Häufigkeiten, nicht;<br />
TäterIn und Opfer können jeder sozialen Schicht<br />
angehören. Angesehene Hochschulprofessor<br />
Innen sind ebenso darunter wie ArbeiterInnen.<br />
Die Stalkingmethoden sind jedoch fast immer<br />
die gleichen. Besonders häufig sind Auflauern,<br />
kontinuierliche Telefonanrufe, SMS oder<br />
EMails.<br />
Wo SINd dIE gRENZEN?<br />
Aber ab wann ist Kontaktaufnahme nun strafbar?<br />
Wo hört allgemein übliches Sozialverhalten<br />
auf und wo beginnt kriminelles? Wesentliches<br />
Tatbestandsmerkmal ist die widerrechtliche<br />
beharrliche Verfolgung über einen längeren<br />
Zeitraum, die dazu geeignet ist, sie in ihrer<br />
Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen.<br />
Das entscheidende Kriterium ist die Belastung<br />
des Opfers, welches einer bedachten Auslegung<br />
bedarf. Der „längere Zeitraum“ ist ebenfalls<br />
auslegungsbedürftig. Innerhalb eines Monats<br />
gilt als Richtlinie für schwere Fälle eine Häufigkeit<br />
von mind. 3 Einzelfällen als längerer Zeitraum,<br />
bei leichten Fällen lautet die Richtlinie auf mind.<br />
10 Einzelfälle über mehrere Monate. Die unzumutbare<br />
Beeinträchtigung der Lebensführung ist<br />
18 Juristl | März 008<br />
SteFFi AnKeR | beratung | steffi.anker@fvjus.at<br />
mARLene WeDL | beratung | marlene.wedl@fvjus.at<br />
an subjektiven Kriterien zu messen, wobei auch<br />
die soziale Adäquanz zu berücksichtigen ist. So<br />
muss z.B. bei Personen die in der Öffentlichkeit<br />
stehen, wie etwa SchauspielerInnen oder <strong>Prof</strong>isportlerInnen<br />
ein höherer Grenzwert angenommen<br />
werden, als bei Privatpersonen.<br />
MöglICHkEItEN<br />
Es gab schon vor der Einführung des §107a<br />
StGB Möglichkeiten, sich gegen Stalking zur<br />
Wehr zu setzen, allerdings erst in einem sehr<br />
späten Stadium. RichterInnen hatten nur dann<br />
Handhabe, wenn ein anderer Tatbestand erfüllt<br />
war, wie z.B. die gefährliche Drohung. Das Opfer<br />
musste folglich einiges ertragen, bevor es sich<br />
zur Wehr setzten konnte. §107a brachte in dieser<br />
Hinsicht erhebliche Verbesserung, dennoch<br />
bleiben einige Kritikpunkte und ungelöste<br />
Probleme. So ist zum Beispiel keine befriedigende<br />
Lösung zu finden, wenn das Opfer in<br />
Folge von Stalking Selbstmord begeht. Es gibt<br />
kein Delikt, worunter man diesen Tatbestand<br />
subsumieren könnte, also bleibt die „Todesfolge“<br />
Dr. Kind, Dr. Jesionek und Dr. Kandutsch<br />
ohne Sanktion. Des Weiteren sind die ideellen<br />
und materiellen Folgeschäden über den Zivilprozess<br />
zu erkämpfen, wie z.B. Schadenersatz<br />
oder Schmerzengeld, was wiederum mit einem<br />
zusätzlichen, nicht unerheblichen Aufwand verbunden<br />
ist. Abgesehen von dogmatischen, gibt<br />
es auch eine Menge an praktischen Problemen,<br />
allen voran jenes der Beweissicherung. Meistens<br />
löscht das Opfer die SMS, wirft die Geschenke<br />
weg, vernichtet die Briefe, etc. Vor allem dauert<br />
es einige Zeit, bis sich überhaupt das Bewusstsein<br />
bildet, dass man tatsächlich gestalkt wird.<br />
aktIV WERdEN UNd REagIEREN<br />
Was jedoch mit Abstand die größten Schwierigkeiten<br />
bereitet, ist die starke Hemmung zur<br />
Polizei zu gehen und/oder Hilfe über eine Opferschutzorganisation<br />
in Anspruch zu nehmen. Laut<br />
Kriminalpolizei wendet sich nur jedes 4. Opfer<br />
an die Polizei, jedes 10. sucht immerhin psychologische<br />
Hilfe auf. Besonders in der Stadt fehlt<br />
den Menschen das Vertrauen in die Polizei, das<br />
Image ist schlecht und für die Opfer ab
schreckend. Leider gilt es auch als Schwäche,<br />
man möchte fast sagen als Stigma, sich psychologische/therapeutische<br />
Hilfe zu suchen. Die<br />
Opfer durchgehen meist einen langen Leidensweg,<br />
bevor sie es schaffen, die notwendige<br />
Initiative zu setzen, dem Stalking ein Ende zu<br />
bereiten. Die Verfolgung hält oft zwei Jahre an<br />
und die Opfer leiden an posttraumatischen<br />
Belastungsstörungen, Schlaflosigkeit, Leistungsabfall<br />
und ziehen sich sozial zurück. Rund ein<br />
Viertel der Opfer denkt sogar an Selbstmord.<br />
„WEISSER RINg“<br />
In diesem Zusammenhang möchten wir besonders<br />
auf die Opferschutzeinrichtung „Weißer<br />
Ring“ hinweisen, welche kostenlose, anonyme<br />
psychologische und rechtliche Beratung bis hin<br />
zur Prozessbegleitung bietet. Udo Jesionek, der<br />
über 20 Jahre an der Spitze des Jugendgerichtshofs<br />
stand und nun Präsident der Kriminalitätsopferhilfe<br />
Weißer Ring ist, betont: „Es gibt Hilfe“. Unter<br />
der Nummer 0800/112 112 wird 24h an 365<br />
Tagen im Jahr bestmögliche Betreuung und<br />
Unterstützung geboten. Genauere Informationen<br />
findest Du im InfoFeld.<br />
NEUERSCHEINUNg<br />
Außerdem möchten wir an dieser Stelle ein<br />
neulich im LexisNexis Verlag erschienenes Buch<br />
zum Thema empfehlen. „Stalking. Ratgeber für<br />
Betroffene und Berater“ von Martin Kind beinhaltet<br />
nicht nur interessante allgemeine, recht<br />
Dr. Kandutsch, Dr. Kind und Dr. Jesionek<br />
Dr. Kind und Dr. Jesionek<br />
liche, soziologische und psychologische Informationen<br />
über Stalking, sondern richtet sich –<br />
wie der Titel indiziert – auch speziell an Opfer in<br />
Form eines Ratgebers.<br />
.<br />
INFo<br />
Weisser Ring Opfernotruf<br />
Marokkanergasse 3<br />
1030 Wien<br />
Tel.: 0800 112 112<br />
Tel.: 01/712 14 05<br />
Fax: 01/718 83 74<br />
opfernotruf@weisserring.at<br />
http://www.opfernotruf.at<br />
Martin Kind:<br />
„Stalking. Ratgeber für Betroffene<br />
und Berater“<br />
Lexis Nexis Verlag<br />
Wien 2007<br />
168 Seiten<br />
ISBN 9783700738190<br />
24 Euro<br />
Juristl | März 008<br />
1
kultur<br />
ab 04. 04. im gartenbaukino<br />
SHine A LigHt<br />
Im Herbst 2006 geben die Rolling Stones zwei Konzerte im New Yorker<br />
Beacon Theatre. In der fast intimen Atmosphäre des alten, 1928 eröffneten<br />
BroadwayTheaters – es verfügt über 2800 Plätze – wird noch einmal klar,<br />
warum Mick Jagger, Keith Richards, Ron Wood und Charlie Watts als Legenden<br />
gelten. Vor einem begeisterten Publikum, zu dem auch Hillary und Bill<br />
Clinton gehören, präsentieren die Stones ihre Welthits wie auch weniger<br />
bekannte Songs. Gastauftritte von Christina Aguilera, der BluesLegende<br />
Buddy Guy und Jack White („White Stripes“) machen den Abend unvergesslich.<br />
ab 04. 04. im Votivkino<br />
DARUm<br />
Ein Film von Harald Sicheritz<br />
nach dem Roman von Daniel Glattauer<br />
0 Juristl | März 008<br />
Neu im kino<br />
Stellen Sie sich vor, Sie begehen einen Mord – und keiner glaubt Ihnen.<br />
Denken Sie an eine nette Person aus Ihrem Bekanntenkreis, an einen friedfertigen<br />
jungen Mann. Einen sympathischen, charmanten, beruflich erfolgreichen<br />
Menschen. Einen durch und durch angenehmen Zeitgenossen.<br />
Genau so ein Mann ist Jan Haigerer. Er ist Mitte 30. Er arbeitet als<br />
Gerichtsreporter bei einer der angesehensten Zeitungen des Landes und ist<br />
allseits beliebt. Und jetzt stellen Sie sich vor, Sie erfahren, dass genau dieser<br />
nette junge Mann jemanden umgebracht haben soll. Angeblich hat er in<br />
einer Bar jemanden erschossen. Irgendjemanden. Er ist hergegangen und<br />
hat die Mündung seiner Waffe wahllos auf einen Menschen gerichtet und<br />
abgedrückt. Genau das hat Jan Haigerer getan. Er hat Rolf Lentz ermordet.<br />
Ohne Streit, ohne Vorgeschichte, scheinbar aus dem Nichts heraus.<br />
Angeblich hat er das Opfer vorher nicht einmal gekannt. Haigerer legt ein<br />
Geständnis ab. Er sagt, die Tat war geplant. Grund dafür gibt er keinen an.<br />
Und die Menschen rund um ihn erkennen nichts Böses an ihm. Sie mögen<br />
ihn. Daher will niemand ihm glauben ...<br />
Wir verlosen 2 Packages, mit jeweils dem Roman zum Film und je<br />
1x2 Kinogutscheine. Schreib ein Mail mit dem Betreff „Votivkino“<br />
an gewinnspiel@fvjus.at.
EzEnSIonEn<br />
Manz<br />
594 Seiten, 62 Euro<br />
Facultas WUV<br />
420 Seiten, 35 Euro<br />
Linde Verlag<br />
440 Seiten, 24,80 Euro<br />
MANZ<br />
214 Seiten, 36 Euro<br />
Nachgelesen<br />
StEUERRECHt 1<br />
doRalt / RUPPE<br />
Der neue Doralt / Ruppe ist auf aktuellstem Stand und<br />
berücksichtigt bereits das Budgetbegleitgesetz 2007<br />
sowie die Erlässe und Richtlinien des BMF. Die neue<br />
Judikatur wurde ebenfalls eingearbeitet.<br />
Besonders hervorzuheben ist die problemorientierte<br />
Darstellung des Stoffes, die, letztendlich durch Zuhilfenahme<br />
zahlreicher Beispiele, sehr anschaulich und verständlich<br />
gelungen ist.<br />
RECHtSgESCHICHtE 2. aUFlagE<br />
tHoMaS olECHoWSkI<br />
Nachdem uns Olechowski bereits einmal mit einem selbst<br />
geschriebenen Buch beglückt hat, hier nun die zweite<br />
Auflage. „Beglückt“ ist keinesfalls sarkastisch, sondern<br />
wirklich ernst gemeint. Endlich ein Buch, das wirklich hilft,<br />
die oft wirklich nicht einfache und meistens umfangreiche<br />
Materie zu lernen. Aufgebaut entsprechend der Lehrver<br />
VERFaSSUNg koMPakt<br />
HolZINgER, koMMENda<br />
Das Buch Verfassung kompakt von Gerhart Holzinger und<br />
Benedikt Kommenda ist ein Buch über die österreichische<br />
Verfassung und die Auswirkung der EU auf eben diese.<br />
Auf den ersten Blick scheint es nicht sinnvoll, als<br />
<strong>Jus</strong>studierende/r solch ein Buch zu lesen, welches für das<br />
Studium nicht von Bedeutung ist. Doch bei genauerer<br />
Betrachtung werden vor allem AnfängerInnen festellen,<br />
dass sich dieses Buch hervorragend als eine Art Wörterbuch<br />
für die doch recht anspruchsvollen juristischen Lehrbücher<br />
verwenden lässt. Woher stammen die Staatsgrundgesetze<br />
StRaFPRoZESSRECHt<br />
BERtEl – VENIER<br />
Deutlich schlanker kommt BertelVenier mit der neuen<br />
StPO daher. Und trotzdem kann nicht gesagt werden,<br />
dass irgendetwas zu wenig oder nicht beachtet wurde.<br />
Wichtige Bereiche werden ausführlich behandelt. Dem<br />
Gesetz entsprechen aufgebaut freut sich die/der<br />
Studierende eine übersichtliche Formatierung, diverse<br />
Die Bezüge zur Gesamtrechtsordnung und das Eingehen<br />
auf praktische Konsequenzen verleihen diesem Werk eine<br />
gewisse Vollständigkeit.<br />
Die behandelten Themen sind: Einführung in das<br />
Steuerrecht, die Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer,<br />
das Umgründungssteuergesetz, die Umsatzsteuer und die<br />
Kommunalsteuer.<br />
anstaltung fällt es leicht, bestimmte Bereiche zu finden,<br />
wenn kurzfristig etwas nachgeschlagen werden muss. Es<br />
scheint fast unwirklich: Rechtsgeschichte kann auch verstanden<br />
werden! Zusätzlich nettes Detail: Das neue<br />
handliche A5Format.<br />
oder welche Aufgaben hat der Rechnungshof eigentlich?<br />
Diese und noch viele weitere Fragen rund um die österreichische<br />
Verfassung sind in diesem Buch schnell zu finden<br />
und einfach erklärt. Auch blickt das Buch über die<br />
Grenzen und gibt interessante Aufschlüsse über<br />
Völkerverträge und die Europäische Union. Den<br />
Ansprüchen Höhersemestrige/r wird diese Literatur wohl<br />
nicht erfüllen, wohl aber jener, die sich zum ersten Mal<br />
mit der Materie der Rechtswissenschaft beschäftigen.<br />
Verweise und (doch auch neu, oder?) Randzahlen.<br />
Alles in Allem eine wirklich gelungene Neuauflage!<br />
Juristl | März 008<br />
1
LexisNexis ARD Orac<br />
440 Seiten, 65 Euro<br />
WUV<br />
179 Seiten, 28 Euro<br />
LexisNexis ARD Orac<br />
176 Seiten, 29 Euro<br />
Haude electronica<br />
CDRom, 14,90 Euro<br />
Juristl | März 008<br />
HaNdBUCH ZUM NaCHBaRRECHt<br />
alExaNdER IllEdItS / kaRIN IllEdItS-loHR<br />
In der österreichischen Rechtsordnung variiert der<br />
Nachbarschaftsbegriff je nach Rechtsgebiet. In diesem<br />
Werk wird der Nachbarschaftsbegriff sowohl in den<br />
öffentlichrechtlichen Gesetzen, als auch in den privatrechtlichen<br />
Gesetzen erläutert. Anhand der unterschiedlichen<br />
Landessicherheitsgesetzen wird auf die Möglichkeiten<br />
betroffener Nachbarn eingegangen, sich gegen<br />
häufige Störfaktoren, wie z.B. Lärm und Geruchsbelästigung,<br />
zu wehren. Häufige Nachbarschaftsproblem<br />
Mit besonderem Interesse am Gesundheits und<br />
Pflegerecht und einem dabei angelegten europäischen<br />
Weitblick wird man mit diesem im Facultas WUV Verlag<br />
erschienenem Buch seine reinste Freude haben. Es analysiert<br />
die rechtlichen und finanziellen Grundlagen,<br />
Probleme und anstehenden Reformen im österreichischen<br />
und italienischen Gesundheits und Pflegewesens aus<br />
Sicht von Wissenschaft wie Praxis und beschreitet damit<br />
neue Wege des vergleichenden Verwaltungsrechts. Dabei<br />
reicht die Auswahl der einzelnen Beiträge von kompe<br />
dIE tEIlZEItBESCHäFtIgUNg<br />
taMaRa tHöNy<br />
Die Teilzeitbeschäftigung brachte zahlreiche gesetzliche<br />
Neuerungen wie etwa die Elternteilzeit und die Teilzeit zur<br />
Begleitung schwerst erkrankter Kinder und zur Sterbebegleitung<br />
mit sich. Aber auch gesetzlich nicht gesondert<br />
geregelte Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse werfen zahlreiche<br />
Fragen auf. Nicht nur diese werden in diesem Buch<br />
beantwortet, sondern insbesondere auch die Rechtsfragen,<br />
die sich aus einer Änderung des Arbeitszeitausmaßes<br />
atiken werden anhand der Darlegung von Messverfahren<br />
und Analyse von diversen Beurteilungskriterien detailgenau<br />
behandelt. Des Weiteren sind Urteile und<br />
Entscheidungen abgedruckt, aufgearbeitet und Muster zu<br />
Klagen zu finden. Beispiele aus den behandelten<br />
Themengebieten: Die Nachbarrechte im Bauverfahren,<br />
Grenzstreitigkeiten, Besitzstörung, die Stellung in gewerblichen<br />
Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, die<br />
Rechte der Nachbarn öffentlicher Straßen, …<br />
gESUNdHEItS- UNd PFlEgEWESEN IM UMBRUCH – EIN EURoPäISCHER RECHtSVERglEICH<br />
gaMPER/FRaENkEl-HaEBERlE<br />
VERtRägE NaCH MaSS – EINFaCH aUSFüllEN UNd FERtIg<br />
Cd-RoM<br />
Die Kunst der Vertragsgestaltung kommt in der universitären<br />
Ausbildung manchmal etwas zu kurz. In der Praxis<br />
wird bei Verträgen meist auf Musterverträge zurückgegriffen.<br />
Diese CDRom vom Verlag Haude bietet ca. 200<br />
rechtssichere Verträge die auch den notwendigen formalen<br />
Anforderungen entsprechen. Sie enthalten die wichtigen<br />
Klauseln und die richtigen juristischen Formulierungen<br />
an der passenden Stelle. Zusätzlich zu den Verträgen<br />
beinhaltet diese CDRom Vorlagen für Briefe und andere<br />
nützliche Dokumente. Das Menü ist übersichtlich geglie<br />
tenzrechtlichen Bedingungen über die verschiedenen<br />
Formen des Rechts auf Pflege und Betreuung von<br />
Patienten bis zur wesentlichen Frage der Finanzierung. Es<br />
ist zu beachten, dass die einschlägigen italienischen<br />
Beiträge nur in italienischer Sprache abgedruckt sind,<br />
wobei sich im Anschluss eine deutsche Zusammenfassung<br />
befindet. Im weiterführenden Rechtsvergleich werden<br />
auch Erfahrungen aus Deutschland sowie dem Vereinigten<br />
Königreich dargestellt. Alles in allem ein besonders gelungener,<br />
bilingualer Rechtsvergleich auf aktuellstem Stand.<br />
oder der Lage der Arbeitszeit ergeben, finden eine eingehende<br />
und anspruchsbezogene Erläuterung. Ebenso der<br />
ab 1. 1. 2008 zu bezahlende Mehrarbeitszuschlag wird<br />
unter anderem eingehend erörtert.<br />
Übersichtlich formatiert mit einem ausführlichem Inhaltsverzeichnis<br />
fällt es leicht, das ein oder anderen konkret<br />
herauszulesen. Außerdem sehr gut sind die sorgfältigen<br />
Literatur und Entscheidungsverweise.<br />
dert, sodass man die gewünschte Vorlage schnell findet.<br />
Das Angebot reicht von Dienstzeugnissen, Testamenten,<br />
Mietverträgen, Mahnungen über Kaufverträge und<br />
Vollmachten bis hin zu Lizenzverträgen und vielen anderen<br />
Themenbereichen mehr. Die Stellen, welche mit<br />
Individuellen Daten zu vervollständigen sind, werden<br />
übersichtlich hervorgehoben. Das daraus entstehende<br />
Dokument lässt sich einfach abspeichern und elektronisch<br />
weiterverarbeiten. Auch können Klauseln hinzugefügt,<br />
abgeändert oder auch entfernt werden.
kalEndEr<br />
FRIStEN<br />
Nachfrist endet am 30. April 2008<br />
Anmeldefrist für den AprilTermin endet am 03.04.2008<br />
PRüFUNgEN<br />
Prüfungswoche AprilTermin: 21.04. 30.04.2008<br />
Prüfungstermine AprilTermin:<br />
News & termine<br />
fiingstferien:<br />
10. bis 13. Mai 2008<br />
Erster Abschnitt:<br />
Modulprüfung Einführung Mo, 21.4.2008, 8:15<br />
Einführung in die Rechtswissenschaften Mo, 21.4.2008, 8:15<br />
FÜM 1 Mi, 23.4.2008, 8:15<br />
Römisches Recht Mi, 23.4.2008, 8:15<br />
Zweiter Abschnitt:<br />
Modulprüfung Strafrecht 23.4.2008, 9:00 Uhr<br />
Bürgerliches Recht 24.4.2008, 9:00 Uhr<br />
FÜM II 24.4.2008, 9:00 Uhr<br />
Dritter Abschnitt:<br />
Finanzrecht 23.4.2008, 14:00 Uhr<br />
Verfassungsrecht 22.4.2008, 14:00 Uhr<br />
Verwaltungsrecht 25.4.2008, 9:00 Uhr<br />
FÜM 3 25.4.2008, 9:00 Uhr<br />
VERaNStaltUNgEN<br />
“Constitutional Limits to Security”<br />
4th Vienna Workshop on International Constitutional Law<br />
16 – 17 May 2008, Schottenbastei 1016 (Juridicum, Top Floor),<br />
1010 Vienna<br />
Weiter Infos unter www.iclworkshop.com<br />
Anmeldefrist Forum Alpbach<br />
12. März bis 30. April (verlängert).<br />
Bewerbungen an office@igwien.at<br />
Infos unter www.igwien.at<br />
Ausstelungseröffnung „DIE lagebesprechung”<br />
Mit Tanzperformance von Jasmin Hoffer & Claudia Fürnholzer.<br />
Dienstag, 18. 3. 08, 19 Uhr<br />
Ausstellungsdauer: von 19. 3. 08 bis 3. 4. 08<br />
ESC, Jakoministraße 16, 8010 Graz<br />
Juristl | März 008
JUNGv.MATT/Donau<br />
Juristl | März 008