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Prof. DDr. Rainer van Husen - Fakultätsvertretung Jus - Universität ...

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info@fvjus.at<br />

März 2008<br />

Pbb. Verlagspostamt 1090 Wien | Nummer 03/08 | ZNr. 02Z033920 S<br />

Zeitung der <strong>Fakultätsvertretung</strong> <strong>Jus</strong><br />

interview mit<br />

<strong>DDr</strong>. Vanas und <strong>DDr</strong>.<br />

Wiedermann Seite 16–17<br />

Seite 14–15<br />

Neuer Prüfer UR: Van <strong>Husen</strong><br />

Seite 12<br />

Fröhliche Studienzeit – ein Schaden?<br />

Seite 18–19<br />

Erste Bilanz des Stalking-Paragraphen


Inhalt<br />

Seite 3<br />

Vorwort<br />

Seite 4<br />

Faculty | Aller Anfang …<br />

Seite 5<br />

Soziales | News im Beihilfenrecht<br />

Seite 6<br />

Legal cosmopolitans wanted!<br />

Seite 7|8<br />

PraxisNah | Dr. Rech<br />

Seite 9|10<br />

Spotlight on StrafRecht<br />

Seite 10<br />

How to do | Drucken<br />

Seite 11<br />

AbsolventInnenecke<br />

IMPRESSUM<br />

Juristl | März 008<br />

März 2008<br />

Seite 6<br />

Seite 12<br />

Die fröhliche Studienzeit<br />

Seite 13<br />

Wanted<br />

Seite 14|15<br />

Neuer Prüfer im Gespräch: <strong>DDr</strong>. Van <strong>Husen</strong><br />

Seite 16|17<br />

Interview mit <strong>DDr</strong>. Vanas und <strong>DDr</strong>. Wiedermann<br />

Seite 18|19<br />

Der Stalking­Paragraph – eine erste Bilanz<br />

Seite 20<br />

Kultur<br />

Seite 21|22<br />

Rezensionen<br />

Seite 23<br />

News und Termine<br />

Juristl – Zeitung der <strong>Fakultätsvertretung</strong> <strong>Jus</strong> | Nr. 03/08 | M., V., H. Verein zur Förderung studentischer Medienvielfalt,<br />

Spitalgasse 2, Hof 1, 1090 Wien | Chefredakteurin Gabi Zach | Anzeigen Alexander Stimmler | Graphische Gestaltung<br />

Cornelia Zelinka | Layout Andrea Krahofer | Fotos Photocase.com, Redaktion, Valerie Wohlfahrter | MitarbeiterInnen<br />

Alexander Stimmler, Miriam Simsa, Mag. Gernot Fritz, Dr. Elisabeth Rech, Marcel Singer, Mag. Silvia Breyer, Mag. Markus<br />

Moser, Eva­Maria Hintringer, Daniela Ettehad, Stephan Steinhofer, Martin Thenmayer, Steffi Anker, Marlene Wedl, Julian Unger<br />

| Herstellung Manz Cross Media | Offenlegung gem. §25 MedienG: Grundlegende Richtung: Information der Studierenden<br />

der rechtswissenschaftlichen Fakultät über aktuelle politische, gesellschaftliche und studienspezifische Themen.<br />

Seite 14–15 Seite 18–19<br />

EdItorIal<br />

Sarkozy und Bruni: Verliebt – verlobt – verheiratet.<br />

Eigentlich ein alter Hut, trotzdem muss es gesagt<br />

werden: Alles nur geklaut! KHG und Fiona haben<br />

vorgemacht, wie es aussieht, wenn Macht auf<br />

Glamour trifft. Zugegeben, da hat la France noch<br />

eins draufgesetzt: Grasser war „nur“ Finanzminister.<br />

Fischer und Heidi Klum vielleicht? Nein, bereits<br />

glücklichst vergeben. Aber Christina Lugner wäre<br />

wieder zu haben. Angeblich hat sie Mörtel sogar<br />

das Viagra abgeknöpft, als sie auszog. Oder doch<br />

lieber regierungsintern? Gusenbauer verguckt sich<br />

in die femme fatale Kdolsky. Dann würde auch bei<br />

uns endlich mit „Oh, la, la“ getitelt werden, statt<br />

des üblichen „Bonjour tristesse“. Doch lasst Euch<br />

von derart unsinnigen Gedankenspinnereien nicht<br />

ablenken, die nächste Prüfung lauert bereits!<br />

Alles Gute dafür und Salut<br />

Deine Gabi<br />

Chefreadakteurin<br />

PS: Bruni steht übrigens wieder im Studio. Obwohl<br />

das nach den 140 % Gehaltserhöhung, die sich<br />

Sarkozy vor einiger Zeit gegönnt hat, eigentlich<br />

nicht mehr notwendig ist. Doch wer weiß, vermutlich<br />

handelt es sich nur um eine kleine Inflationsanpassung<br />


Vorwort<br />

Das Sommersemester hat begonnen und wenn wir<br />

uns einer Sache sicher sein können, dann dass wir<br />

auch zu Beginn dieses Semesters uns mit den<br />

üblichen kleinen Problemen herumquälen dürfen,<br />

die das Studium doch erst so richtig schön machen.<br />

Sei es nun die Erstellung des richtigen Stundenplans<br />

oder die Auswahl und den Kauf der passenden<br />

Prüfungsliteratur.<br />

aNMEldESyStEM ???<br />

Aber der wirkliche Fixpunkt eines jeden Semesters am<br />

Juridicum, ohne den wir uns unvollständig fühlen würden:<br />

Das Anmeldesystem.<br />

Die Lehrveranstaltungsanmeldung war auch dieses<br />

Semester kein Kinderspiel. Denn wieder gibt es ein<br />

neues System, welches ursprünglich als die Lösung<br />

aller Probleme vorgestellt wurde. Unerfreulicherweise<br />

schuf es in den vergangenen Wochen leider mehr<br />

Probleme als ursprünglich bestanden. Beginnend mit<br />

einer sehr unklaren Useroberfläche, weitergehend zu<br />

einer unübersichtlichen Plattform auf welcher Du Deine<br />

gewählten Lehrveranstaltungen lange suchen musst,<br />

bis abschließend zur Großteils unbefriedigenden Zuteilung<br />

oder sogar nicht Zuteilung.<br />

Hier von Kinderkrankheiten zu sprechen wäre doch<br />

etwas realitätsfremd. Bis um Anfang des kommenden<br />

Wintersemesters müssen einige grundliegende Änderungen<br />

vorgenommen werden.<br />

Wir werden hier auch klar die Position vertreten, dass,<br />

bevor sich ein solches Chaos wiederholt, lieber zum<br />

alten System zurückkehrt werden sollte.<br />

FERIEN … WaS ISt daS?<br />

Was Du nicht vergessen darfst: das Sommersemester<br />

nimmt auch bald ein Ende und es ist kaum zu glauben,<br />

aber das Jobangebot ist zwar zur Zeit noch sehr vielfältig,<br />

doch solltest Du nicht vergessen, Dich rechtzeitig<br />

für Praktika in den Sommerferien zu bewerben. Hier<br />

möchte ich auch auf das Angebot unserer Homepage<br />

verweisen. Die Jobbörse der <strong>Fakultätsvertretung</strong> <strong>Jus</strong><br />

sollte für jeden Geschmack etwas lagernd haben.<br />

tHE WoRld IS MINE …<br />

Internationale Erfahrung hat gerade in der heutigen<br />

Berufswelt einen immens hohen Stellenwert.<br />

Ab diesem Semester beginnt die <strong>Fakultätsvertretung</strong><br />

<strong>Jus</strong> den Ausbau ihres Serviceangebotes im Bereich<br />

Internationales. Wir wollen Euch in Zukunft neben dem<br />

Erasmus­Programm noch weitere Möglichkeiten zeigen,<br />

mit denen Ihr neben einem Studienaufenthalt im<br />

Und so lasset die Spiele beginnen …<br />

Ausland weitere Erfahrungen sammeln könnt. Um<br />

dieses Vorhaben umzusetzen haben wir „ELSA –<br />

European Law Students Association“ um Unterstützung<br />

gebeten. Ihr kennt sie, sie sind bereits im vergangenen<br />

Semester in der <strong>Fakultätsvertretung</strong> <strong>Jus</strong> für Fragen rund<br />

um Praktika im Ausland zur Verfügung gestanden.<br />

Wir hoffen ab diesem Semester Dein Interesse an<br />

einem Auslandsaufenthalt zu wecken und werden uns<br />

um ein breites Angebot kümmern.<br />

lIEBE ERStIS!<br />

Ganz wichtig ist mir auch wieder den Studienanfängerinnen<br />

und ­anfängern viel Erfolg für den<br />

Studienanfang zu wünschen und Euch vor allem ein<br />

bisschen zu beruhigen, denn Ihr werdet in den kommenden<br />

Wochen oft von Vortragenden und andere<br />

Studierenden hören, dass der erste Abschnitt zum<br />

„aussieben“ benutzt wird und Ihr es besonders schwer<br />

haben werdet.<br />

Hier ist klarzustellen: In unserem und nun Eurem<br />

Studium wird einem nichts geschenkt, doch wird es<br />

auch nicht Ziel sein, Euch das Leben unnötig schwer zu<br />

machen.<br />

Nach all dem Stress beginnt zum Glück dieses Sommersemester<br />

mit Ferien, denn die Osterferien fallen dieses<br />

Jahr außergewöhnlich gut, um sich von den Anstrengungen<br />

des Semesterbeginns zu erholen.<br />

Somit bleibt mir für dieses Mal nur, Euch erholsame<br />

Ferien zu wünschen und dann eine angenehme Fortsetzung<br />

des begonnenen Semesters.<br />

Liebe Grüße<br />

Alexander Stimmler<br />

Vorsitzender<br />

alexander.stimmler@fvjus.at<br />

Stolperstein Anmeldesystem<br />

Praktika – jetzt bewerben!<br />

Auf und davon ... Erasmus neu<br />

Juristl | März 008


Faculty<br />

Das neue Semester ist da und für viele von Euch ist<br />

es das erste. Wenn Ihr Euch den Studienplan schon<br />

ein bisschen angesehen habt, dann wisst Ihr bereits,<br />

dass Pflichtübungen ein wichtiger Bestandteil des<br />

Studiums sind.<br />

dIE aNMEldUNg<br />

Ihr habt es sicher schon alle mitbekommen, das<br />

Juridicum hat ein neues Anmeldesystem, das über<br />

www.univie.ac.at/uvo läuft. Über dieses Anmeldesystem<br />

werden in Zukunft alle Pflichtübungen laufen. Derzeit<br />

sind es allerdings nur die PÜs im zweiten Abschnitt und<br />

ausgewählte LVen aus dem ersten Abschnitt. Die<br />

Anmeldung für die anderen LVen funktioniert entweder<br />

über www.juridicum.at oder aber per E­Mail an die<br />

angegebene Adresse. Wenn Du Dich per E­Mail anmeldest,<br />

erhältst Du kein Bestätigungs­E­Mail, das wäre<br />

einfach zu viel Aufwand für die Sekretariate.<br />

Wie Du Dich für eine bestimmte PÜ anmelden kannst,<br />

erfährst du im Vorlesungsverzeichnis oder in Deiner<br />

FV.<br />

dIE BENotUNgSkRItERIEN<br />

Wenn Du die Anmeldung dann geschafft hast, musst<br />

Du Dich unbedingt über die Benotungskriterien der PÜ<br />

informieren. Es gibt leider keine einheitlichen<br />

Regelungen betreffend der Anwesenheitspflicht und<br />

der Benotungskriterien. Daher muss die/der LV­LeiterIn<br />

in der ersten Stunde bekannt geben, ob Anwesenheitspflicht<br />

besteht und wonach sich die Benotung<br />

richtet. Gerade bei der Benotung bestehen große<br />

Unterschiede. Oft musst Du nur die erste Klausur positiv<br />

haben, manchmal zählt der Schnitt aus beiden<br />

Klausuren.<br />

dIE aBMEldUNg<br />

Wer kennt das nicht, am Anfang des Semesters total<br />

motiviert, wahnsinnig viel vor. Schon in der ersten<br />

Woche fällt auf, dass sich das nie ausgehen kann. Wie<br />

gesagt, das passiert allen einmal, wichtig ist nur:<br />

Vergiss nicht, Dich wieder abzumelden! Abgesehen<br />

davon, dass es unhöflich gegenüber der/m LV­LeiterIn<br />

ist, kann es auch zu bösen Überraschungen am Ende<br />

des Semesters führen. Wir bekommen öfter Anfragen,<br />

die so oder ähnlich klingen: „Ich habe mich zu der LV<br />

XY angemeldet, war aber nie dort. Jetzt habe ich einen<br />

Fünfer im Sammelzeugnis! Das muss doch ein Fehler<br />

sein, oder?“ Leider ist das kein Fehler. Bei einigen LVen<br />

wirst Du nicht automatisch abgemeldet wenn Du nie<br />

Juristl | März 008<br />

aller anfang …<br />

hingehst, sondern bekommst eine negative Note.<br />

Daher melde Dich unbedingt ab!<br />

Die Abmeldung funktioniert in der Regel ganz einfach<br />

per E­Mail an die/den LV­LeiterIn oder das jeweilige<br />

Sekretariat. Wichtig: Du kannst dich nur bis zur ersten<br />

Klausur abmelden. Danach ist eine Abmeldung meistens<br />

nicht mehr möglich.<br />

WIE laNgE daUERN ZWEI StUNdEN?<br />

Wer auf diese Frage jetzt „120 Minuten“ antwortet,<br />

liegt eigentlich komplett richtig, auf der Uni jedoch<br />

völlig falsch. Eine akademische Stunde dauert lediglich<br />

45 Minuten, zwei Stunden haben auf der Uni also 90<br />

Minuten. LVen, die laut Vorlesungsverzeichnis zwei<br />

Stunden dauern (also zum Beispiel von 16 – 18 Uhr)<br />

fangen tatsächlich erst eine Viertelstunde später an<br />

und hören eine Viertelstunde früher auf. Daher kommt<br />

auch die sprichwörtliche akademische Viertelstunde.<br />

Sollte eine LV wider Erwartung doch pünktlich anfangen,<br />

ist das mit s.t. (sine tempore) gekennzeichnet.<br />

Dagegen bedeutet die Abkürzung c.t. (cum tempore)<br />

dass die LV eine Viertelstunde später beginnt.<br />

Einen guten Start und liebe Grüße<br />

PS: Für alle, die jetzt im März ihre erste mündliche<br />

Prüfung haben:<br />

Negative Prüfungen kannst Du anfechten, wenn die<br />

Prüfung unfair war.<br />

Ihr habt ein Recht auf drei Fragen aus unterschiedlichen<br />

Fachgebieten. Wenn Ihr bei Eurer Prüfung weniger<br />

als drei Fragen, oder nur Fragen aus einem Gebiet<br />

des Prüfungsfaches bekommt, ist das ein Anfechtungsgrund.<br />

Die Frist für die Anfechtung beträgt 2<br />

Wochen. War Deine Anfechtung erfolgreich, bekommst<br />

Du eine/n andere/n PrüferIn zugeteilt. Wenn Du mehr<br />

Infos zum Thema Anfechtung oder Beratung in einem<br />

konkreten Fall möchtest, melde Dich einfach bei mir!<br />

Mag. Miriam Simsa<br />

Kuriensprecherin<br />

miriam.simsa@fvjus.at<br />

www.univie.ac.at/uvo<br />

www.juridicum.at<br />

www.fvjus.at


SozIalES<br />

Mit 1.1. erfolgte eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes,<br />

letztes Jahr gab es schon Neuerungen<br />

im Studienbeihilfenrecht, im Herbst kommt<br />

eine Änderung des Studienförderungsgesetzes.<br />

FaMIlIENBEIHIlFE<br />

Das aktuelle Regierungsprogramm legt im Bereich der<br />

Familie den Schwerpunkt auf die Förderung von Mehrkindfamilien.<br />

In Umsetzung dieser Vorhaben bringt die<br />

neueste Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes<br />

1967 die Erhöhung der so genannten Geschwisterstaffel:<br />

Der Zuschlag auf den Gesamtbetrag an Familienbeihilfe<br />

für mindestens drei Kinder beträgt seit 1.1.2008 €<br />

35,– (statt bisher € 25,50). Der Zuschlag auf den<br />

Gesamtbetrag an Familienbeihilfe für vier und in Folge<br />

jedes weitere Kind beträgt seit 1.1.2008 € 50,– (statt<br />

bisher € 25,50). Von dieser Neuregelung profitieren<br />

österreichweit 170.000 Kinder.<br />

Der Anspruch auf den Mehrkindzuschlag ist einkommensabhängig.<br />

Damit eine größere Zahl von Familien<br />

mit mindestens drei Kindern davon profitieren kann,<br />

wurde mit 1.1.2008 die Einkommensgrenze für den<br />

Bezug des Mehrkindzuschlags auf € 55.000,– angehoben.<br />

Und nun zu den für uns Studierende vorrangig wichtigen<br />

Informationen:<br />

Die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder, die in<br />

Ausbildung stehen, wurde von € 8.725,– auf €<br />

9.000,– angehoben. Ab einem Einkommen, das über<br />

diesem Betrag liegt, fällt der Anspruch auf Familienbeihilfe<br />

weg.<br />

Der erforderliche Leistungsnachweis wurde dem ECTS­<br />

System angepasst. Studierende haben nach der derzeitigen<br />

Rechtslage nach dem ersten Studienjahr einen<br />

Leistungsnachweis zu erbringen, damit die Familienbeihilfe<br />

weiter gewährt wird. Es sind die Ablegung<br />

einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des<br />

ersten Rigorosums oder Prüfungen aus Pflicht­ und<br />

Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang<br />

von 8 Semesterwochenstunden nachzuweisen.<br />

Da in vielen Studien das Maß für den Umfang von<br />

Lehrveranstaltungen und Prüfungsfächern nur mehr in<br />

ECTS­Punkten angegeben wird, wurde nun zusätzlich<br />

ein Leistungsnachweis von 16 ECTS­Punkten eingeführt.<br />

ECTS steht für European Credit Transfer System.<br />

Die ECTS­Punkte sollen den durchschnittlichen Gesamtaufwand<br />

für Studierende angeben, das ist allerdings<br />

bei unserem aktuellen Studienplan nicht der Fall.<br />

News im Beihilfenrecht<br />

StUdIENBEIHIlFE<br />

Im Herbst kommt eine Änderung des Studienförderungsgesetzes,<br />

die viele Neuerungen bringt:<br />

Die Einkommensgrenzen für den Bezug von Studienbeihilfe<br />

werden um bis zu 20 Prozent angehoben.<br />

Erhöht und vereinheitlicht werden außerdem die<br />

Zuverdienstgrenzen für BeihilfenbezieherInnen: Bisher<br />

durften pro Jahr rund € 7.200,– aus unselbstständigem<br />

Einkommen und rund € 5.800,– aus selbstständigem<br />

Einkommen dazuverdient werden. Künftig soll<br />

diese Grenze einheitlich € 8.000,– betragen.<br />

Außerdem wird die sogenannte Bagatellgrenze gesenkt:<br />

Bisher wurden Stipendien nur ab einer errechneten<br />

Höhe von € 15,– monatlich ausbezahlt. Diese<br />

Grenze soll nun auf fünf Euro abgesenkt werden. Für<br />

Studierende interessant ist dies, weil der Bezug nicht<br />

nur zu einer Rückerstattung von der Studiengebühr,<br />

sondern auch zu einigen Zusatzleistungen wie Fahrtkostenzuschüssen<br />

führt bzw. etwa auch eine Befreiung<br />

von den Rundfunkgebühren ermöglicht.<br />

Weiters gibt es künftig für jedes Kind einen Zuschlag<br />

von € 60,– zusätzlich zu Familienbeihilfe und Kindergeld<br />

sowie ein zusätzliches Toleranzsemester für studierende<br />

Eltern von noch nicht schulpflichtigen Kindern<br />

bis sechs Jahren. Die Altersgrenze für den Erhalt der<br />

Studienbeihilfe wird für Studierende mit Kindern von<br />

30 auf 35 Jahren angehoben. Gleiches gilt für<br />

Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.<br />

Seh­, Hör­ und Gehbehinderte erhalten auch einen<br />

Zuschlag von € 160,– bis € 420,– zur Studienförderung<br />

sowie ein zusätzliches Toleranzsemester.<br />

Im Herbst 2008 starten soll auch das umstrittene<br />

„Mentoring“­Programm: Mit 60 Stunden Nachhilfe<br />

bzw. Stütz­ oder Förderunterricht für Zehn­ bis 14­<br />

Jährige pro Semester werden die € 363,36 Studiengebühren<br />

refundiert. Erste Ausbildungsmöglichkeiten<br />

für interessierte StudentInnen soll es im Frühjahr 2008<br />

geben. AbsolventInnen dieser Ausbildung sollen dann<br />

in einer EDV­Börse erfasst werden, aus der sich Schulen<br />

passende Studierende aussuchen können.<br />

FaZIt<br />

Das Jahr 2008 bringt für Studierende viele Vorteile im<br />

Beihilfenrecht, die Ausweitung der BezieherInnenkreise,<br />

die Anhebung der Zuverdienstgrenze, die Ausweitung<br />

der Förderung von Mehrkindfamilien …<br />

Wie sich das „Mentoring“­Programm bewähren wird,<br />

steht noch in den Sternen.<br />

Mag. Gernot Fritz<br />

Sozialsprecher<br />

gernot.fritz@fvjus.at<br />

soziales@fvjus.at<br />

Anhebung der Zuverdienstgrenze<br />

bei FBH auf € 9.000,–<br />

Anhebung der Zuverdienstgrenze<br />

bei StudBH auf € 8.000,–<br />

Senkung der Bagatellgrenze<br />

bei StudBH auf € 5,–<br />

Juristl | März 008


“Constitutional limits to Security”<br />

Legal cosmopolitans wanted!<br />

4th Vienna Workshop on International Constitutional law<br />

16 – 17 May 2008, Schottenbastei 10­16 (Juridicum, Top Floor), 1010 Vienna<br />

As the importance of phenomena like globalization<br />

and europeanization increases every day<br />

also fields like International Constitutional Law<br />

– combining aspects of constitutional law,<br />

public international law, European law and legal<br />

theory – become more and more rele<strong>van</strong>t. The<br />

Vienna Workshop on International<br />

Constitutional Law, which will take place for<br />

the fourth time this May, gives you the chance to<br />

get a glimpse of this relatively new area of law<br />

and join a platform and network bringing together<br />

interested students, academics and practitioners.<br />

Especially if you are planning a career in<br />

an international organization or a transnational<br />

law firm this is an opportunity you should not<br />

miss!<br />

After three very successful events, this year’s<br />

workshop will focus on the specific role of constitutional<br />

law in the recent as well as vivid<br />

debate on security.<br />

Security measures adopted in the wake of terrorist<br />

attacks such as the Madrid bombings are<br />

basically meant to protect society as a whole,<br />

but necessarily tend to restrict rights and freedoms<br />

of individuals as well. In this context there<br />

is a certain risk that security might be misused<br />

Juristl | März 008<br />

as a pretext to control the social, economic and<br />

political life of the citizens and suppress their<br />

ideas and behaviors if deemed unfavourable.<br />

The workshop will therefore focus on the challenges<br />

security poses to basic traditional constitutional<br />

values like democracy, the guarantee of<br />

fundamental rights and the rule of law.<br />

Now, if this caught your attention and you want<br />

to join the ICL­community then become one of<br />

the participants at the 4th Vienna Workshop on<br />

International Constitutional Law from 16 – 17<br />

May 2008 and discuss the impact of security<br />

politics on recent developments of International,<br />

European and national Constitutional Law with<br />

young academics and practicioners in related<br />

fields (see our programme box).<br />

Please find more information and the application<br />

form online @ www.icl­workshop.com and<br />

don’t hesitate to contact us under icl.staatsrecht@univie.ac.at<br />

if you have any more questions.<br />

Harald Eberhard – Konrad Lachmayer – Gregor<br />

Ribarov – Gerhard Thallinger<br />

Friday, 16 May 2008<br />

09.00 Reception<br />

09.15 Hannes Tretter, LBI Human Rights<br />

09.45 Break<br />

Vienna (BIM), Constitutional Limits to<br />

Security? An Introduction<br />

10.00 Kirsten Schmalenbach, University of<br />

Graz, Austria: Constitutional Limits to<br />

Security at theUN level<br />

11.15 Kim Lane Scheppele, Princeton<br />

12.30 Lunch<br />

University, USA: Migration of<br />

Anti­Constitutional Ideas (contacted)<br />

14.00 Matthias Kötter, HU Berlin, Germany:<br />

15.15 Break<br />

Freedom and Security in Conflict?<br />

15.45 Presentation of the Working Groups:<br />

17.30 Break<br />

Responding Terrorism – States of<br />

Emergency, War or Criminal Procedures?<br />

19.00 Evening Reception: Café Prückel,<br />

Stubenring 24, 1010 Vienna<br />

Saturday 17 May 2008<br />

09.15 Petra Bard, CEU, Budapest, Hungary:<br />

10.30 Break<br />

PRogRaMME<br />

Freedom, Security and <strong>Jus</strong>tice – Where<br />

is the Emphasis?<br />

10.45 Pablo Riberi, University of Cordoba,<br />

Argentina: Assessing Republican<br />

Wariness in Times of Hazard and Turmoil<br />

(Argentine Conundrums Revisited)<br />

11.45 Julia Kozma, LBI Human Rights Vienna<br />

(BIM): The example of Torture: Are there<br />

any constitutional limits left?<br />

13.00 End of the Workshop


praxIS-nah<br />

In der letzten Ausgabe des Juristl waren die Beschuldigtenrechte<br />

Thema der Betrachtung. Aber nicht nur<br />

diese Rechte erfuhren durch das Strafprozessreformgesetz<br />

2004 eine gravierende Änderung, sondern<br />

auch die des Opfers einer Straftat. Opfer haben<br />

ein Recht auf Schonung, Information, Betreuung und<br />

Beteiligung am Verfahren sowie auf Wiedergutmachung.<br />

Und sie können sich unter bestimmten<br />

Bedingungen auch dann am Verfahren beteiligen,<br />

wenn sie keine finanziellen Ansprüche geltend<br />

machen.<br />

Infolge der Fülle neuer Regelungen kann die Darstellung<br />

nur unvollständig sein.<br />

IN § 65 UNtERSCHEIdEt daS gESEtZ<br />

dREI katEgoRIEN VoN oPFERN:<br />

Personen, die durch eine vorsätzlich begangene Straftat<br />

Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt oder in<br />

ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sein<br />

könnten. Aufgrund ihrer besonderen emotionalen<br />

Betroffenheit erhalten Gewalt­ und Sexualopfer auch<br />

ohne Eintritt eines bestimmten Schadens Rechte im<br />

Verfahren zugewiesen.<br />

Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandte in gerader<br />

Linie, Bruder oder Schwester einer Person, deren Tod<br />

durch eine Straftat herbeigeführt worden sein könnte,<br />

und andere Angehörige, die Zeugen einer solchen Tat<br />

waren. Bei dieser Personengruppe geht der Gesetzgeber<br />

davon aus, dass sie durch den gewaltsamen Tod eine<br />

besondere Traumatisierung erfahren. Es macht keinen<br />

Unterschied, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig<br />

erfolgte.<br />

Jede andere Person, die durch eine Straftat Schaden<br />

erlitten haben oder in ihren strafrechtlich geschützten<br />

Rechtsgütern beeinträchtigt worden sein könnte.<br />

Die Opferrechte werden in § 66 konkret genannt. Diese<br />

sind von Amts wegen und nicht erst über einen entsprechenden<br />

Antrag zu gewähren.<br />

Dazu gehören unter anderem:<br />

• Informationsrechte: z.B. über den Fortgang des<br />

Verfahrens, Akteneinsicht, Übersetzungshilfe<br />

• Verfolgungsrechte: z.B. Fragerecht, Teilnahme an<br />

parteiöffentlichen Beweisaufnahmen und der<br />

Hauptverhandlung<br />

• das Vertretungsrecht: Opfer können sich durch<br />

eine/n Rechtsanwälting/­anwalt oder durch<br />

andere geeignete Personen vertreten lassen.<br />

das neue Ermittlungsverfahren (teil II)<br />

Grundsätzlich ist das Opfer, sobald ein Ermittlungsverfahren<br />

gegen eine bestimmte Person (mag sie auch<br />

noch nicht namentlich bekannt sein) geführt wird, über<br />

seine Rechte zu informieren. Diese Information kann<br />

aufgeschoben werden, sollten widrigenfalls die<br />

Ermittlungsergebnisse gefährdet sein.<br />

Akteneinsicht steht dem Opfer im gleichen Umfang wie<br />

der/m Beschuldigten zu. Sie darf nur verweigert oder<br />

eingeschränkt werden, soweit durch sie der Zweck der<br />

Ermittlungen oder eine unbeeinflusste Aussage gefährdet<br />

wäre.<br />

Von bestimmten Stadien des Verfahrens ist das Opfer<br />

zu informieren. Ua hat ein Gewalt­ oder Sexualopfer<br />

das Recht, von der Freilassung der/s Beschuldigten aus<br />

der Untersuchungshaft zu erfahren. Anderen Opfern<br />

steht dies über Antrag zu. Opfer sind auch von der<br />

Einstellung und allenfalls Fortführung des Verfahrens<br />

zu verständigen. Im Rahmen der Diversion hat es vor<br />

Rücktritt von der Verfolgung das Recht auf eine<br />

Stellungnahme, sollte der Schaden noch nicht gutgemacht<br />

oder dies sonst im Interesse des Opfers geboten<br />

sein. Es ist darüber in Kenntnis zu setzen, wenn sich<br />

die/der Beschuldigte zur Schadensgutmachung bereit<br />

erklärt oder eine Pflicht übernommen hat, die seine<br />

Interessen unmittelbar berührt. Das Opfer ist jedenfalls<br />

zur Hauptverhandlung zu laden.<br />

Gewalt­ und Sexualopfern sowie nahen Angehörigen<br />

eines durch eine Straftat getöteten Menschen wird<br />

über Antrag eine kostenlose psychosoziale und juristische<br />

Prozessbegleitung gewährt, wobei letztere nur<br />

durch eine/n Rechtsanwältin/­anwalt erfolgen darf.<br />

Das Opfer ist berechtigt, den Ersatz des durch die<br />

Straftat erlittenen Schadens zu begehren. In diesem<br />

Fall hat es sich als Privatbeteiligte/r dem Verfahren<br />

anzuschließen und einen zivilrechtlich klagbaren, materiellen<br />

Anspruch auf Leistung, Feststellung oder Rechtsgestaltung<br />

zu behaupten. Der Anspruch ist schlüssig<br />

zu begründen und der Höhe nach zu beziffern. Die<br />

Schadenshöhe ist von Amts wegen festzustellen. Dies<br />

darf nur unterbleiben, wenn die Höhe nicht durch einfache<br />

zusätzliche Ermittlungen feststellbar ist. Wird für<br />

die Beurteilung einer Körperverletzung ein/e Sachverständige/r<br />

bestellt, so ist ihr/ihm auch die Feststellung<br />

der Schmerzperioden aufzutragen.<br />

Im Hauptverfahren hat das Gericht jederzeit einen<br />

Vergleich über privatrechtliche Ansprüche zu Protokoll<br />

Dr. Elisabeth Rech<br />

Rechtsanwältin in Wien<br />

Gastautorin<br />

www.dr­rech.at<br />

§ 65 unterscheidet drei<br />

Kategorien von Opfern<br />

Opferrechte werden in § 66<br />

konkret genannt<br />

Juristl | März 008


zu nehmen. Auf Antrag oder von Amts wegen kann es<br />

die Betroffenen zu einem Vergleichsversuch laden und<br />

einen Vorschlag für einen Vergleich unterbreiten.<br />

Der/m Privatbeteiligten stehen die obgenannten<br />

Opferrechte zu. Aufgrund des Prozesszieles auf Zuspruch<br />

der privatrechtlichen Ansprüche werden diese<br />

aber noch erweitert. So hat sie/er bereits im Ermittlungsverfahren<br />

ein Beweisantragsrecht im selben Umfang<br />

wie die/der Beschuldigte. Anträge zum Nachweis der<br />

Tatbegehung und Schuld stehen ihr/ihm zu. Sie/er ist<br />

berechtigt, die Anklage aufrecht zu erhalten, wenn die<br />

Staatsanwaltschaft von dieser zurücktritt. Außerdem<br />

das Recht auf Beschwerde gegen einen Beschluss des<br />

Gerichts, mit dem das Verfahren eingestellt wird.<br />

Gegen verurteilende Urteile, mit denen auf den<br />

Zivilrechtsweg verwiesen wird, steht eine Berufung zu.<br />

rätSEl<br />

8 Juristl | März 008<br />

Sudoku<br />

Die/der Privatbeteiligte hat außerdem Anspruch auf<br />

Verfahrenshilfe, sofern die Kosten einer/s Rechtsanwältin/­anwalts<br />

ohne Beeinträchtigung des notwendigen<br />

Unterhalts nicht tragen kann und dies erforderlich<br />

ist, um einen nachfolgenden Zivilprozess zu vermeiden.<br />

Dieser Anspruch auf Verfahrenshilfe ist subsidiär,<br />

wenn der/dem Privatbeteiligten als Opfer juristische<br />

Prozessbegleitung zusteht.<br />

9 7 1<br />

8 6 2<br />

3 9 8<br />

8 7 5 6<br />

9 8<br />

5 4<br />

6 3 1 9<br />

9 3<br />

6 7<br />

Beachte die vielen<br />

Neuerscheinungen zur StPO


SpotlIght<br />

Strafrecht ist eines der größten Fächer in Deinem<br />

Studium, mit dem Du Dich sowohl im 1. als auch im<br />

2. Abschnitt beschäftigst.<br />

tEIlgEBIEtE dES FaCHS StRaFRECHt<br />

Das Fach Strafrecht unterteilt sich in mehrere Teilgebiete:<br />

Materielles Strafrecht:<br />

• Allgemeiner Teil I:<br />

Als Lehre von der Straftat werden im AT I Grundfragen<br />

wie Schuld, Versuch, Beteiligung mehrerer behandelt.<br />

• Allgemeiner Teil II:<br />

Als Lehre von den Folgen der Straftat werden im AT II<br />

Dinge wie Strafzumessung, vorbeugende Maßnahmen,<br />

bedingte Strafnachsicht und ­entlassung etc. behandelt.<br />

• Besonderer Teil:<br />

Im BT werden die einzelnen strafbaren Handlungen<br />

aufgezählt (Mord, Diebstahl, Raub etc.). Eine<br />

Beschäftigung mit dem BT setzt die Kenntnis des AT<br />

voraus.<br />

Strafprozessrecht:<br />

Das Strafprozessrecht regelt die Art und Weise, wie<br />

Straftaten aufgeklärt und abgehandelt werden, und<br />

zwar vom Ermittlungs­ über das Gerichts­ bis zum<br />

Rechtsmittelverfahren. Aufbau des Verfahrens,<br />

Organisation und Kompetenzen der Gerichte sowie<br />

Rechte der Polizei, des Staatsanwalts, des Gerichts und<br />

der/s Beschuldigten sind hier die Themen.<br />

daS ModUl StRaFRECHt IM<br />

NEUEN StUdIENPlaN<br />

Nach dem neuen Studienplan besteht das Modul<br />

Strafrecht aus dem Absolvieren von zwei Pflichtübungen<br />

und einer schriftlichen Modulprüfung. Das Modul teilt<br />

sich auf den ersten und den zweiten Studienabschnitt<br />

auf:<br />

• PÜ I:<br />

Gegenstand der PÜ I sind der AT I und der BT. Sie ist<br />

Bestandteil des ersten Abschnitts.<br />

Spotlight on Strafrecht<br />

• PÜ II:<br />

Gegenstand der PÜ II sind der AT II und das<br />

Strafprozessrecht. Voraussetzung für die PÜ II ist die<br />

positive Absolvierung der PÜ I.<br />

• Schriftliche Modulprüfung:<br />

Dauert 180 Minuten und umfasst alle Teilgebiete. Es<br />

sind Fragen zu ca. drei größeren Fällen zu beantworten.<br />

Eine Stoffabgrenzung für den BT findet sich auf der<br />

Homepage des Instituts. Antrittsvoraussetzungen:<br />

Absolvierter erster Studienabschnitt und ein Zeugnis<br />

aus der PÜ II.<br />

HERaNgEHENSWEISE<br />

Es ist zu empfehlen, die PÜ I im 2. Semester zu besuchen.<br />

Da es jedoch nur sehr schwer möglich ist, in der<br />

PÜ ohne Vorkenntnisse bestehen zu können, ist ein<br />

Befassen mit dem Stoff schon im ersten Semester dringend<br />

zu raten. Hiezu ideal ist der Besuch einer<br />

AnfängerInnenübung, sofern eine solche angeboten<br />

wird. Ansonsten ist der Besuch der Vorlesung zumindest<br />

zum AT I zu empfehlen.<br />

Im 3. Semester solltest Du die PÜ II besuchen. Zur<br />

schriftlichen Modulprüfung trittst Du idealerweise Ende<br />

des 3. Semesters an.<br />

lItERatUR<br />

Im Gegensatz zu den bis dahin absolvierten Fächern ist<br />

die Literaturauswahl im Strafrecht ziemlich groß – Du<br />

musst daher einige Entscheidungen treffen. Im Folgenden<br />

kurz die klassischen Lehrbücher.<br />

Zum AT I gibt es zwei große Lehrbücher: Jenes von<br />

Fuchs und jenes von Kienapfel/Höpfel.<br />

Daneben ist aber auch das Skriptum von Maleczky sehr<br />

zu empfehlen; er stellt den AT I sehr kompakt, aber<br />

doch auch gut verständlich, und ohne Zentrales wegzulassen,<br />

auf ca. 60 Seiten dar. Zum Einstieg und zur<br />

Übersicht ist dieses Skriptum hervorragend geeignet.<br />

Zum AT II sind das Skriptum von Neumair und das Buch<br />

von Maleczky die beiden meistverwendeten Lehrmittel.<br />

Zum BT sind die zwei Bände von Bertel/Schwaighofer<br />

das wohl am meisten verwendete Lehrmittel. Zum BT I<br />

ist auch das Skriptum von Fuchs/Reindl ein Klassiker.<br />

Fuchs/Reindl behandelt die Delikte nach Systematik<br />

und Zusammenhang und behandelt daher manchmal<br />

auch mehrere Delikte gemeinsam. Bertel/Schwaighofer<br />

Marcel Singer<br />

Beratung<br />

marcel.singer@fvjus.at<br />

Voraussetzungen: erster<br />

Studienabschnitt und StR PÜ II<br />

Materielles Strafrecht und<br />

Strafprozessrecht<br />

Juristl | März 008


handelt Delikt für Delikt ab, zusätzlich ist immer auch<br />

der Gesetzestext abgedruckt.<br />

Strafprozessrecht: Hier hast Du Dich zwischen Bertel/<br />

Venier und Seiler zu entscheiden. Bertel/Venier ist aufgrund<br />

seiner kritischen Beleuchtung und der Bezugnahme<br />

auf die Praxis vielleicht interessanter, von der<br />

didaktischen Konzeption und der Lesbarkeit her ist<br />

allerdings Seiler vorzuziehen.<br />

Alles Gute für Deine Prüfung!<br />

how to do<br />

U:PRINt – VERtEIltES dRUCkEN aN<br />

dER UNIVERSItät WIEN<br />

Seit dem ersten Quartal 2008 gibt es an der <strong>Universität</strong><br />

Wien das Druckservice u:print.<br />

WaS ISt NEU?<br />

Mit u:print können Dokumente auch in Farbe gedruckt<br />

werden. Das Papierformat ist nicht beschränkt auf A4,<br />

sondern erweitert um Drucken in der Ausgabegröße A3.<br />

Über eine VPN Verbindung zur <strong>Universität</strong> Wien kann u:<br />

print auch von zuhause aus genutzt werden. Dabei<br />

schickst Du den Druckjob zu einem zentralen<br />

Druckserver. Danach kann innerhalb von 24 Stunden<br />

auf einem beliebigen PC­Raum Drucker ausgedruckt<br />

werden.<br />

u:print ist standardmäßig auf allen PC­Raum Computern<br />

installiert. BesitzerInnen eines u:book­Laptops und<br />

Angestellte der <strong>Universität</strong> Wien müssen dieses Service<br />

erst einrichten.<br />

FaQ - WaS ISt NEU UNd WaS ISt<br />

aNdERS MIt dEM NEUEN dRUCkSyStEM?<br />

Die Wahl zwischen Farb­ oder Schwarzweiß­Druck wird<br />

am PC beim Abschicken des Druckauftrages getroffen.<br />

Der Druckauftrag wird nach dem Ausdrucken sofort<br />

gelöscht. Bisher blieben schon abgearbeitete Druckjobs<br />

noch mindestens 1 Stunde in der Druckerqueue liegen.<br />

10 Juristl | März 008<br />

How to do drucken<br />

Mit u:print können mehrere Druckaufträge auf einmal<br />

ausgedruckt werden. Achte jedoch darauf, dass genügend<br />

Punkte auf Deiner Kopierkarte sind, da alle zum<br />

Drucken ausgewählten Aufträge auch dann gelöscht<br />

werden, wenn der Druck unterbrochen wird (zum<br />

Beispiel durch eine leere Kopierkarte).<br />

Das Ausgeben der Kopierkarte ist gleichbedeutend mit<br />

einem Abbruch Deiner Sitzung am Drucker. Alle<br />

Druckaufträge, die gerade in Bearbeitung sind werden<br />

augenblicklich abgebrochen und gelöscht.<br />

Neue Druckaufträge werden am Ende der am Drucker<br />

angezeigten Liste angereiht.<br />

Du kannst auch selbst Deine unerwünschten Druckaufträge<br />

löschen.<br />

Quelle: www.univie.ac.at/ZID/uprint/<br />

180 Minuten, 3 größere Fälle,<br />

Stoffabgrenzung BT auf<br />

Institutshomepage<br />

Mag. Julian Unger<br />

Beratung<br />

julian.unger@fvjus.at<br />

www.univie.ac.at/ZID/uprint/


SErIE<br />

Die Gerichtspraxis ist das praktische Pendant zur<br />

juristischen Ausbildung an der <strong>Universität</strong>. Hier<br />

lernst Du an verschiedenen Gerichten den <strong>Jus</strong>tizalltag<br />

kennen und siehst, dass in der Praxis vieles anders<br />

gehandhabt wird, als man nach dem Studium vermuten<br />

würde. Dieser Artikel soll nur in Grundzügen<br />

die formalen und gesetzlichen Regeln für die<br />

Gerichtspraxis behandeln. Diese findest Du ausführlich<br />

in unserer AbsolventInnenbroschüre, auf unserer<br />

Internetseite www.fvjus.at und im Rechtspraktikant­<br />

Innengesetz. Wir wollen Dir hier erzählen, wie es in<br />

der Praxis ausschaut – stimmen die Horrorgeschichten<br />

über Amtstage, schlechtgelaunte RichterInnen und<br />

nicht zu bewältigende Aktenberge wirklich?<br />

Nachdem der Lebenslauf zum fünften Mal per Hand (!)<br />

verfasst wurde (und man sich im Endeffekt doch noch<br />

einen Linienspiegel gebastelt hat), schickt man die<br />

Unterlagen an das Oberlandesgericht oder bringt sie<br />

persönlich vorbei. Nun heißt’s warten, bis der langersehnte<br />

Bescheid eintrudelt: An welches Gericht komme<br />

ich? All jenen mit einer Wiener Zuteilung sei gesagt:<br />

Das steht nicht Bestellungsbescheid! Darin steht nur,<br />

dass Du Dich am ersten Tag im LG für Zivilrechtssachen<br />

einzufinden hast. Dort bekommst Du dann endlich<br />

gesagt, zu welchem Gericht Du pilgern musst – genau<br />

DAS ist dann die erste Zuteilung!<br />

dER alltag aM gERICHt …<br />

Nun geht’s also los: Du stehst, ob ÜbernahmswerberIn<br />

oder nicht, ehrfürchtig vor Deinem neuen Arbeitsplatz.<br />

Am Eingang wartet schon der „ÖWD“, was nicht der<br />

Name der Person („Herr Öwd“), sondern lediglich<br />

die Abkürzung für die private Sicherheitsfirma<br />

„Österreichischer Wachdienst“ ist. Der kennt einen<br />

natürlich noch nicht, weshalb man gleich mal alle<br />

Taschen umdrehen darf. Erste Hürde geschafft, und<br />

jetzt? Lange Gänge, kaum Menschen. Eine gute Idee ist<br />

es, die Geschäftsstelle zu suchen. Die reizenden Damen/<br />

Herren dort wissen, dass Du neu am Gericht anfängst<br />

und sollten auch wissen, welcher Abteilung und<br />

welcher/m RichterIn Du zugeteilt bist.<br />

Sollte es Strafrecht sein: Gratulation, ab sofort darfst<br />

Du schreiben, schreiben, schreiben – denn in Strafrechtsprozessen<br />

werden normalerweise keine Diktier­<br />

absolventInnenecke<br />

der alltag der RechtspraktikantInnen<br />

geräte benutzt. Bei einer Zuteilung zum Bestandrecht<br />

hast Du mitunter das Glück, etwa Mietzinsanpassungen<br />

ausrechnen zu dürfen, in einer Außerstreitzuteilung<br />

wirst Du mit Scheidungen und Unterhaltsklagen konfrontiert.<br />

Eine (allgemeine) Zivilrechtzuteilung bringt den ungemeinen<br />

Vorteil, dass jeder Dienstag ab nun eins bedeutet:<br />

Amtstag! Für Unwissende: Es handelt sich hierbei<br />

um eine Art „Serviceleistung“ für rechtsunkundige<br />

(und mitunter nicht einfache) MitbürgerInnen. Es werden<br />

Protokollarklagen aufgenommen (richtig, von den<br />

RechtspraktikantInnen) und einfache juristische Fragen<br />

beantwortet. Wer jetzt Angst bekommt, der/m sei<br />

gesagt: So schlimm ist es nicht! Es kann sogar recht<br />

witzig sein und Du lernst enorm dazu.<br />

Der übrige Alltag in der Zivilzuteilung schaut meist so<br />

aus, dass Akten bearbeitet und diverse Schriftstücke für<br />

die/den AusbildungsrichterIn vorbereitet werden – von<br />

Mahnklagen bis hin zu Urteilen! Im Idealfall unterschreibt<br />

die/der RichterIn all diese Erledigungen nach<br />

kurzer Prüfung nur noch, was aber gerade am Anfang<br />

eher die Ausnahme sein wird. Des Öfteren kannst Du<br />

auch zu Verhandlungen mitgehen, wobei Du hier nicht<br />

Schriftführen musst, das erledigt das Tonband.<br />

Interessant ist es dennoch, besonders, wenn Du den<br />

Akteninhalt bereits kennst.<br />

dIE kollEgINNEN<br />

Im Normalfall arbeiten am Gericht noch andere RPs,<br />

meistens sitzen mehrere in einem Zimmer. Bei einigen,<br />

vor allem eher peripheren Gerichten, sitzt Du alleine<br />

bzw. nur mit einer/m anderen Kollegin/en im Zimmer.<br />

Gerade am Bezirksgericht hast Du auch oft einen eigenen<br />

PC. Hochgeistige, aber justizferne Gespräche nebst<br />

Kaffeepausen kommen bei allem Arbeitseifer nicht zu<br />

kurz.<br />

FaZIt<br />

Alles in allem ist das Gerichtsjahr ein denkbar guter<br />

Einstieg in die (juristische) Berufswelt: Du lernst die<br />

Praxis kennen, ohne vollkommen alleine dazustehen –<br />

quasi im Schongang. Und nebenbei: Es macht wirklich<br />

Spaß!<br />

Mag. Silvia Breyer<br />

Doktoratsberatung<br />

silvia.breyer@fvjus.at<br />

Mag. Markus Moser<br />

Doktoratsberatung<br />

markus.moser@fvjus.at<br />

Warum ein Linienspiegeln ganz<br />

nützlich ist, die Wahrheit über<br />

Aktenberge in Höhe des Großglockners<br />

und was „Amtstage“<br />

nun wirklich sind.<br />

Juristl | März 008<br />

11


die fröhliche Studienzeit<br />

ein Schaden?!<br />

bErIcht<br />

StUdIERENdE SINd allE FaUl<br />

Schließlich befinden sie sich ständig auf diversen<br />

Partys, betrinken sich, zeugen trotzdem keine<br />

Kinder, arbeiten nie und stehen meist erst um<br />

halb 7 auf – eben kurz bevor der Billa zusperrt.<br />

Soweit die bekannten Klischees der Großelterngeneration<br />

über das gesellschaftliche Biotop, in<br />

dem wir uns tagein, tagaus bewegen. Das<br />

Hetzen von einer Lehrveranstaltung zur nächsten,<br />

der Nebenjob und die durchgelernten<br />

Nächte vor der Prüfungswoche bilden das andere<br />

Extrem im Alltag des harten Studienlebens, über<br />

das wir alle so gerne jammern.<br />

SCHNEll, SCHNEllER,<br />

VollBESEtZtE lVS<br />

Irgendwo dazwischen ergab sich vor kurzer Zeit<br />

eine Rechtsfrage, die es angesichts ihrer Brisanz<br />

bis vor unseren Obersten Gerichtshof geschafft<br />

hat. Was ist nämlich, wenn ein Kollege – gar<br />

nicht faul – sich strebsam mit Wissen vollstopfen<br />

und eine bestimmte Lehrveranstaltung besuchen<br />

will, zu der aber nur eine begrenzte Anzahl von<br />

HörerInnen zugelassen wird? Nun ja, denkt sich<br />

der gelernte Student, da muss man eben schneller<br />

sein als die anderen oder sonst eben ein<br />

Semester warten.<br />

aUSgEBUCHt<br />

Tja, hier wird’s kompliziert: Die besagte Lehrveranstaltung<br />

war nämlich ein Pflichtfach und der<br />

genannte Kollege hatte alle Zulassungsvoraussetzungen<br />

(positive Absolvierung des ersten<br />

Abschnitts seines Medizinstudiums in Graz)<br />

erfüllt. Trotzdem gab es für ihn keinen Platz bei<br />

der Übung und er hätte trotz Einzahlung seines<br />

Studienbeitrages ein Semester auf die nächste<br />

Chance warten sollen. Das sah unser konfliktfreudiger<br />

Kollege nicht ein – und klagte!<br />

HaFtEt dIE UNI?<br />

Er stellte sich auf den Standpunkt, dass kraft<br />

Einzahlung seiner Studiengebühren ein privatrechtlicher<br />

Vertrag zwischen ihm und seiner<br />

1 Juristl | März 008<br />

StEPHaN StEINHoFER | BERatUNg | stephan.steinhofer@fvjus.at<br />

<strong>Universität</strong> zustande gekommen war und<br />

begehrte die Feststellung der Haftung der<br />

<strong>Universität</strong> für alle zukünftigen Nachteile, die<br />

ihm durch den verspäteten Abschluss seines<br />

Studiums erwachsen würden. Als argumentative<br />

Unterfütterung seiner Klage verwies er auf die<br />

bekannte Entscheidung des OGH, in der die<br />

Gebühr für die Autobahnvignette als Entgeltleistung<br />

im Rahmen eines Vertragsverhältnisses<br />

zwischen Autofahrer und ASFINAG qualifiziert<br />

wurde – inklusive Schadenersatzpflicht für verschuldete<br />

Nachlässigkeiten des Autobahnbetreibers.<br />

UNd, WaS SagtE daS<br />

HöCHStgERICHt?<br />

Können wir ab jetzt jedes verlorene Semester, in<br />

dem in der Pflichtübung selbst auf dem Boden<br />

des U10 kein Platz mehr war, von der Uni Wien<br />

– zumindest in Form von Barem – zurückfordern?<br />

Leider nein, liebe KollegInnen. Der Oberste<br />

stellte klipp und klar fest, dass wir als<br />

Gegenleistung für unsere Studienbeiträge nicht<br />

das einklagbare Recht bekommen, konkrete<br />

Einrichtungen und Angebote der <strong>Universität</strong> in<br />

Anspruch zu nehmen. Vielmehr folgerte er aus<br />

dem <strong>Universität</strong>sgesetz 2002, dass alle österreichischen<br />

Hochschulen trotz Einhebung von<br />

Studiengebühren und trotz aller Autonomie<br />

keine Vertragspartner ihrer Studierenden, sondern<br />

vielmehr staatliche Einrichtungen sind, die<br />

im Rahmen der Hoheitsverwaltung mehr oder<br />

weniger lernwillige AntragstellerInnen mit<br />

Wissen versorgen.<br />

klagE aBgEWIESEN.<br />

Tja, unser übermotivierter Kollege aus Graz hat<br />

Pech gehabt.<br />

Eine spannende Schlussfolgerung ergibt sich für<br />

uns JuristInnen aus der ganzen (letztlich wohl<br />

vorhersehbaren Entscheidung) aber doch: Wenn<br />

die <strong>Universität</strong> in Vollziehung der Gesetze<br />

jemanden schuldhaft (?) schädigt und dies nach<br />

Ansicht des Obersten Gerichtshofes als Organ<br />

der Republik Österreich tut, dann klingelt es<br />

jetzt bei allen Kolleginnen und Kollegen, die<br />

Bürgerliches Recht bereits hinter sich haben.<br />

aMtSHaFtUNgSgESEtZ, ICH HöR<br />

dICH tRaPSEN …<br />

Unser mutiger Student aus Graz hat vorgelegt<br />

und unfreiwillig den Beweis dafür erbracht, dass<br />

unsere <strong>Universität</strong>en selbst nicht dafür herangezogen<br />

werden können, dass wir als ihre zahlenden<br />

Kunden die angebotenen Leistungen auch<br />

in Anspruch nehmen wollen und dies zuweilen<br />

nicht können. Die Möglichkeit einer Haftung der<br />

Republik hat sich das Höchstgericht aber<br />

bewusst offen gelassen und für die Klärung der<br />

Frage, ob eine unfreiwillig verlängerte Studienzeit<br />

tatsächlich einen Schaden darstellt, für den auch<br />

jemand bezahlen muss, bedarf daher eines<br />

erneuten Tests.<br />

Na, wer traut sich?


Wir suchen dICH!<br />

Wanted<br />

dU BISt<br />

• Kommunikativ<br />

• Teamfähig<br />

• Engagiert<br />

• Hilfsbereit<br />

dEIN tätIgkEItSBEREICH<br />

• Studienberatung (ca. 3 Stunden/Woche)<br />

• Artikel verfassen<br />

• Broschüren erstellen<br />

• Veranstaltungskoordination<br />

• Web­Betreuung<br />

die <strong>Fakultätsvertretung</strong>.<strong>Jus</strong> sucht neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!<br />

NWenn Du Lust hast, Dich bei uns zu engagieren, dann<br />

schreib doch einfach ein Mail an wanted@fvjus.at<br />

oder komm direkt in die Beratung.<br />

Juristl | März 008<br />

1


Neuer Prüfer im gespräch:<br />

Ass.-<strong>Prof</strong>. <strong>DDr</strong>. <strong>Rainer</strong> <strong>van</strong> <strong>Husen</strong><br />

IntErVIEw<br />

Ab April prüft <strong>Prof</strong>. <strong>van</strong> <strong>Husen</strong> das Fach Unternehmensrecht<br />

und übernimmt jene Studierende,<br />

die bisher <strong>Prof</strong>. Borth­Böhler zugeteilt<br />

waren. Für Dich haben wir ihn gefragt, wie er<br />

sich seine neue Aufgabe vorstellt und was<br />

seine KandidatInnen erwartet.<br />

pErSon<br />

Ass.­<strong>Prof</strong>. <strong>DDr</strong>. <strong>Rainer</strong> <strong>van</strong> <strong>Husen</strong><br />

Adresse: 1010 Wien, Schottenbastei 10 – 16,<br />

Stiege I, 4. Stock<br />

Telefonnummer: 0043/1/4277­35282<br />

Sprechstunde: Di., 16.30 – 17.30<br />

Anmeldung im Sekretariat<br />

E­Mail: rainer.<strong>van</strong>­husen@univie.ac.at<br />

Können Sie uns kurz Ihren beruflichen Werdegang<br />

schildern?<br />

Ich habe zuerst das Diplomstudium der Rechtswissenschaften<br />

abgeschlossen und dann eine<br />

Dissertation am Institut für Handels­ und Wertpapierrecht<br />

bei <strong>Prof</strong>. Krejci verfasst und mein<br />

Doktorat erworben. Parallel zu meinem <strong>Jus</strong>­<br />

Studium habe ich an der WU Handelswissenschaft<br />

studiert und mit dem Diplom beendet. Nach der<br />

Promotion habe ich zuerst das Gerichtsjahr<br />

absolviert und daran anschließend in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

gearbeitet. Ich war<br />

also anfänglich in der Privatwirtschaft tätig und<br />

es war von mir nicht geplant, in die Forschung<br />

zu gehen. Ich habe dann allerdings an der WU<br />

am Institut für Verfassungs­ und Verwaltungsrecht<br />

bei <strong>Prof</strong>. Laurer, bei dem ich eine zweite<br />

Dissertation verfasst habe, als halbbeschäftigter<br />

Vertragsassistent eine wissenschaftliche Tätigkeit<br />

begonnen und gleichzeitig am Juridicum im<br />

Institut für Handelsrecht bei <strong>Prof</strong>. Krejci gearbeitet<br />

1 Juristl | März 008<br />

eVA-mARiA HintRingeR | beratung | eva-maria.hintringer@fvjus.at<br />

DAnieLA etteHAD | beratung | daniela.ettehad@fvjus.at<br />

bis ich dann endgültig als <strong>Universität</strong>sassistent<br />

ans Juridicum gewechselt habe. Mit 1. März sind<br />

es zehn Jahre, die ich hier beschäftigt bin. In den<br />

letzten Jahren habe ich meine Habilitationsschrift<br />

verfasst und mein Habilitationsverfahren wurde<br />

im November 2007 erfolgreich abgeschlossen.<br />

Im Rahmen der Lehre war und bin ich einerseits<br />

sehr stark mit der Gestaltung des Wahlfachkorbes<br />

betraut, andererseits zählt natürlich auch das<br />

Abhalten von Übungen und Kursen zu meiner<br />

Lehrtätigkeit.<br />

Wie wollen Sie Ihre Prüfungen gestalten, wie<br />

sieht der Prüfungsablauf aus?<br />

Da ich recht überraschend eingeteilt wurde und<br />

eine Umstellung für alle schwierig ist, werde ich<br />

mich am Usus des Instituts orientieren.<br />

„[…] Da ich recht überraschend eingeteilt<br />

wurde […], werde ich mich am<br />

Usus des instituts orientieren […]“<br />

Ass.-<strong>Prof</strong>. <strong>DDr</strong>. <strong>Rainer</strong> <strong>van</strong> <strong>Husen</strong><br />

Es sollte da also keine großen Unterschiede<br />

geben. Ich möchte aber darauf achten, dass<br />

nicht zu viele Kandidaten auf einmal eingeteilt<br />

werden, sondern nur 3­4 pro Termin Das ist,<br />

denke ich, für die Studierenden angenehmer<br />

und weniger nervenaufreibend. Insgesamt sollen<br />

mindestens drei Fragen gestellt werden,<br />

jeweils aus verschiedenen Bereichen.<br />

Werden Sie Fragen weitergeben?<br />

Nein, ich werde das so wie Frau <strong>Prof</strong>. Borth­<br />

Böhler handhaben, deren Kandidaten ja jetzt<br />

mir zugeteilt sind. Es wird also jedem eine


eigene Frage gestellt, allerdings wird man nicht<br />

alle Fragen auf einmal und hintereinander<br />

geprüft, sondern jeder Kandidat beantwortet<br />

zuerst seine erste Frage, dann jeder seine zweite,<br />

usw. Dieses System soll also vor allem jenen<br />

Studierenden, die sehr aufgeregt sind, die<br />

Möglichkeit geben, sich zwischen den einzelnen<br />

Fragen zu erholen und wieder zu beruhigen.<br />

„[…] jenen Studierenden, die sehr<br />

aufgeregt sind, die möglichkeit geben,<br />

sich zwischen den einzelnen Fragen zu<br />

erholen […]“<br />

Ass.-<strong>Prof</strong>. <strong>DDr</strong>. <strong>Rainer</strong> <strong>van</strong> <strong>Husen</strong><br />

Welche Prüfungssituation erwartet Ihre KandidatInnen?<br />

Ich sollte vielleicht erwähnen, dass ich zwar<br />

bisher noch keine Diplomprüfungen abgenommen,<br />

aber im Rahmen des Wahlfachkorbes bereits<br />

einige mündliche Prüfungsgespräche,<br />

Kolloquien, geführt habe. Für mich ist diese<br />

Situation also nicht unvertraut, ich kann durchaus<br />

einschätzen, wieviel man von den Kandidaten<br />

erwarten darf und habe eine Vorstellung davon,<br />

wie ich die Prüfungen für alle so angenehm wie<br />

möglich gestalten möchte. Die Prüfung soll ein<br />

faires Gespräch in guter Atmosphäre sein.<br />

„[…] Die Prüfung soll ein faires gespräch<br />

in guter Atmosphäre sein […]“<br />

Ass.-<strong>Prof</strong>. <strong>DDr</strong>. <strong>Rainer</strong> <strong>van</strong> <strong>Husen</strong><br />

Man soll animiert werden, frei zu sprechen und<br />

es soll nicht daran scheitern, dass man sich nicht<br />

traut, etwas zu sagen. Darauf zu achten, ist mir<br />

auch in meinen Lehrveranstaltungen sehr wichtig.<br />

Welche Literatur empfehlen Sie?<br />

Ich halte mich auch in diesem Punkt an die bisherige<br />

Prüfungspraxis des Instituts. Zum VereinsG<br />

ist vielleicht zu sagen, dass natürlich nicht ver­<br />

langt wird, dass die Kandidaten 400 Seiten lernen.<br />

So etwas ist nicht sinnvoll, zur Prüfungsvorbereitung<br />

nicht und später in der Praxis<br />

ebenfalls nicht. Prüfungsrele<strong>van</strong>t ist es in dem<br />

Ausmaß, in dem es in Krejci, Gesellschaftsrecht<br />

Bd I besprochen wird. Die Empfehlung, den<br />

Kommentar heranzuziehen, richtet sich vor allem<br />

an Interessierte und soll zu einem besseren<br />

Verständnis führen. (Anm.: Literaturempfehlung:<br />

siehe Box)<br />

Wie sieht für Sie eine optimale Prüfungsvorbereitung<br />

aus?<br />

Die optimale Prüfungsvorbereitung ist durch die<br />

neue Studienordnung schon ein wenig vorgegeben.<br />

Wichtig ist, dass man sich das Privatrecht<br />

schon gut angeschaut hat, außerdem halte ich<br />

auch Vorlesungen für sinnvoll. Zusätzlich sollte<br />

man eine Pflichtübung besuchen, was aber<br />

ohnehin die meisten tun und was auch durch<br />

den neuen Studienplan notwendig geworden<br />

ist. Aber natürlich bleibt es einem nicht erspart,<br />

sich auch mit der Literatur zu beschäftigen, denn<br />

auf dieser basiert der Stoff.<br />

Werden Sie auch selbst eine PÜ halten?<br />

Ja, im Sommersemester werde ich auch selbst<br />

eine PÜ halten, immer am Dienstag von 15:00­<br />

16:30 Uhr. Außerdem gibt es noch Lehrveranstaltungen<br />

aus dem Wahlfachkorb, in die auch<br />

jeder Interessierte eingeladen ist, zu kommen.<br />

Was erwarten Sie für eine positive Note?<br />

Es ist schwierig, dafür konkrete Kriterien anzugeben.<br />

Nach Möglichkeit sollte man bei jeder<br />

Frage zumindest ein gewisses Grundwissen<br />

vorweisen können. Wenn jemand von drei<br />

Fragen zwei nicht beantworten kann, muss man<br />

davon ausgehen, dass sich derjenige vielleicht<br />

doch zu wenig angeschaut hat, auch wenn es<br />

tatsächlich vielleicht nur an der Aufregung liegt.<br />

Es soll bei einer Prüfung ja auch ein sinnvolles<br />

Ergebnis erzielt und ein gewisses Niveau erreicht<br />

worden sein. Das ist, denke ich, auch im Interesse<br />

der Studierenden.<br />

Wie wichtig ist Detailwissen?<br />

Wesentlich ist, dass man sich überall zurechtfindet,<br />

man sich mit den Grundproblemen auseinandergesetzt<br />

hat, damit arbeiten und dem<br />

Prüfungsgespräch sinnvoll folgen kann.<br />

„[…] Wesentlich ist, dass man sich<br />

überall zurechtfindet und dem Prüfungsgespräch<br />

sinnvoll folgen kann […]“<br />

Ass.-<strong>Prof</strong>. <strong>DDr</strong>. <strong>Rainer</strong> <strong>van</strong> <strong>Husen</strong><br />

Detailwissen ist gut und wichtig, aber wenn Sie<br />

fragen, was wichtig ist, um eine Prüfung zu<br />

schaffen, so meine ich, dass es im absolut erforderlichen<br />

Ausmaß vorhanden sein sollte, aber<br />

nicht ausschlaggebend ist. Ich denke, wenn man<br />

zu jedem Thema ein paar richtige Sätze sagen<br />

und sich orientieren kann, hat man bei jedem<br />

Prüfer gute Chancen.<br />

Ein Abschlusswort?<br />

Ganz unabhängig von der Prüfung ist es wichtig,<br />

dass den Studierenden das Studium Freude<br />

bereitet und man sich dann auch über Erreichtes<br />

und Erarbeitetes freuen kann. In der Folge ist es<br />

natürlich ein Ziel, dass sich die Studierenden<br />

über das erforderliche Maß hinaus interessieren<br />

und vertiefen, sei es in Form einer Dissertation,<br />

eines Praktikums, oä. Die Freude und das<br />

Interesse sollten also im Vordergrund stehen.<br />

„[…] Die Freude und das interesse<br />

sollten im Vordergrund stehen […]“<br />

Ass.-<strong>Prof</strong>. <strong>DDr</strong>. <strong>Rainer</strong> <strong>van</strong> <strong>Husen</strong><br />

Vielen Dank für das Gespräch!<br />

N<br />

EMPFoHlENE lItERatUR<br />

Allgemeines Unternehmensrecht und<br />

Wertpapierrecht:<br />

Krejci, Unternehmensrecht4 (2008)<br />

Gesellschaftsrecht:<br />

Krejci, Gesellschaftsrecht, Bd I (2005)<br />

Mader, Kapitalgesellschaften5 (2006)<br />

Krejci/S. Bydlinksi/Rauscher/Weber­Schallauer,<br />

Vereinsgesetz (2002)<br />

Für den „neuen“ Studienplan (2006) zusätzlich:<br />

Wettbewerbsrecht:<br />

Gamerith, Wettbewerbsrecht I­UWG5 (2006)<br />

Gamerith, Wettbewerbsrecht II – KartG5 (2007)<br />

Haybäck, Grundzüge des Marken­ und<br />

Immaterialgüterrechts2 (2004)<br />

Juristl | März 008<br />

1


Praxisflair an der Uni<br />

Die KU Bilanzrecht und BWL<br />

IntErVIEw<br />

Was wo anders Gang und Gebe ist, am<br />

Juridicum eine Seltenheit: Vortragende, die<br />

nicht hauptberuflich an der Uni tätig sind.<br />

Damit kommt bei jeder LV ein bisschen ein<br />

Gefühl auf, dass sagt „das ist das echte<br />

Leben“ und keine abstrakten Fälle, die irgendwann<br />

einmal irgendwo wirklich vorgekommen<br />

sein sollen.<br />

Wir haben die beiden LV­Leiter für Euch zum<br />

Interview gebeten:<br />

<strong>DDr</strong>. Bernhard Vanas und <strong>DDr</strong>. Klaus<br />

Wiedermann.<br />

pErSon<br />

<strong>DDr</strong>. Bernhard Vanas<br />

bernhard.<strong>van</strong>as@univie.ac.at<br />

pErSon<br />

<strong>DDr</strong>. Klaus Wiedermann<br />

klaus.wiedermann@univie.ac.at<br />

Wie empfinden Sie, dass die beiden von<br />

Ihnen gehaltenen LVs bei den Studierenden<br />

ankommen?<br />

V:<br />

Das kann man mit einer Pyramide vergleichen.<br />

Die Grundfläche sind die Leute, die in die LV<br />

kommen. Die Spitze wird von jenen gebildet, die<br />

sich aus der Deckung hervortrauen und auch<br />

Fragen stellen. Andere sagen aus Angst vor der<br />

Blamage, eine „dumme“ Frage gestellt zu<br />

1 Juristl | März 008<br />

miRiAm SimSA | kuriensprecherin | miriam.simsa@fvjus.at<br />

mARtin tHenmAyeR | beratung | martin.thenmayer@fvjus.at<br />

haben, lieber nichts. Das Interesse ist, denke ich,<br />

schon sehr groß. Man muss den Stoff mit<br />

Beispielen darstellen. Den Gesetzestext lesen<br />

kann jeder selbst. Bei den Beispielen habe ich<br />

schon das Gefühl, dass alle mitdenken – es<br />

kommen hierbei auch Fragen, wenn etwas nicht<br />

verstanden wurde, oder wie denn das Ergebnis<br />

aussehen würde, wenn das Beispiel ein bisschen<br />

anders wäre. Das sind doch die Diskussionen,<br />

deretwegen man in eine Vorlesung kommt!<br />

Haben Sie also auch das Gefühl, dass die Studierenden,<br />

mit Ihrem Tempo „mitkommen“?<br />

V:<br />

Ich vergewissere mich durch Nachfragen.<br />

Mehrmals, auch bezüglich der Vorstunden.<br />

Daher denke ich schon, dass dem so ist. Man<br />

könnte das natürlich besser verifizieren, indem<br />

man eine klassische Übung oÄ wie in der Schule<br />

abhält, mit Aufrufen, Anwesenheitskontrolle<br />

usw. Aber ich habe zu meiner Zeit genossen,<br />

dass das <strong>Jus</strong>­Studium eher ein freies Studium<br />

war, wobei wichtig war, dass man den Stoff<br />

beherrschte und die Anwesenheit bei Übungen<br />

oder Vorlesungen sekundär war.<br />

„[…] ich habe zu meiner Zeit genossen,<br />

dass das <strong>Jus</strong>-Studium eher ein freies<br />

Studium war […]“<br />

<strong>DDr</strong>. Bernhard Vanas<br />

Das würde ich bei meinen Studenten auch nicht<br />

anders haben wollen. Es soll also nicht daran<br />

scheitern, dass jemand am Dienstag oder<br />

Mittwoch zwischen fünf und halb sieben keine<br />

Zeit hat. Das Interesse ist aber groß – in<br />

Bilanzrecht haben wir über sechzig, in<br />

Betriebswirtschaft über achtzig Anmeldungen.<br />

Das sind mehr als erwartet – <strong>Prof</strong>. Doralt hat zu<br />

Beginn die Teilnehmerzahl auf maximal fünfundzwanzig<br />

geschätzt. Zwar sind die LVs verpflichtend,<br />

aber nur für den neuen Studienplan und<br />

erst im dritten Abschnitt. Und wer ist heute<br />

schon im dritten Studienabschnitt?!<br />

Wie kam es zu der Kooperation zwischen<br />

Ihnen und der Uni Wien?<br />

V:<br />

Schon vor dem neuen Studienplan habe ich mit<br />

<strong>Prof</strong>. Mayer, mit dem mich eine langjährige<br />

Bekanntschaft verbindet, gesprochen. Er hat<br />

mich zu meiner Meinung bezüglich der LVs<br />

befragt. Welchen Inhalt sie haben und ob sie<br />

denn verpflichtend sein sollten. Als dann der<br />

Studienplan gültig war, sind <strong>Prof</strong>. Mayer und<br />

<strong>Prof</strong>. Doralt an mich herangetreten, um meine<br />

Meinung über das damals aktuelle Skriptum<br />

abzugeben. Für mich war dies der falsche<br />

Zugang für einen Juristen zu diesem Thema. Es<br />

gibt seit dem römischen Recht einen Grundsatz:<br />

Iudex non calculat. Es möchte niemand Buchhaltung<br />

lernen oder Kostenrechner werden.<br />

„[…] iudex non calculat. es möchte<br />

niemand Buchhaltung lernen oder<br />

Kostenrechner werden […]“<br />

<strong>DDr</strong>. Bernhard Vanas<br />

Es möchte auch niemand eine Unternehmensbewertung<br />

selbst rechnen. Aber es möchte jeder<br />

eine Bilanz und ein Unternehmensbewertungsgutachten<br />

lesen und verstehen können. Mehr<br />

sollte es auch nicht sein. Es sollte niemand die<br />

Erwartung haben, dass er Bilanzbuchhalter ist,<br />

wenn er aus der Lehrveranstaltung hinausgeht.<br />

Können Sie sich vorstellen, eine Lehrveranstaltung<br />

selbst zu konzipieren?<br />

V:<br />

Zu Beginn dachte ich, dass es unmöglich ist,<br />

dass man ein Pflichtfach „outsourced“. Es gibt<br />

keinen Lehrstuhl – ich bin in Wahrheit in keinem<br />

Institut zu Hause und habe auch keine<br />

Assistenten, oder sonstige administrative


Unterstützung. Dass man Praktiker für bestimmten<br />

Fächer holt, hat eine alte Tradition: Ich kann<br />

mich erinnern, während meines Studiums haben<br />

viele Anwälte und Richter geprüft oder Lehrveranstaltungen<br />

gehalten. Aber ein Pflichtfach<br />

einem Externen zu überlassen, ohne dass dieses<br />

von einem <strong>Prof</strong>essor von der <strong>Universität</strong> betreut<br />

wird, ist höchst unüblich. Wir haben hier eine<br />

Pflichtveranstaltung, die wir betreuen. Es ist<br />

verwunderlich, dass sich vom Institut für<br />

Unternehmensrecht niemand mit diesem Thema<br />

beschäftigen will und es dem Steuerrechts­<br />

Institut umhängt.<br />

„[…] es ist verwunderlich, dass sich vom<br />

institut für Unternehmensrecht niemand<br />

mit diesem thema beschäftigen will und<br />

es dem Steuerrechts-institut umhängt […]“<br />

<strong>DDr</strong>. Bernhard Vanas<br />

Die Betriebswirtschaftslehre schwebt ja wirklich<br />

im Raum, aber Bilanzrecht ist in Wahrheit ein<br />

unternehmensrechtliches Thema. Dort gehört es<br />

eigentlich auch hin und nicht in den dritten<br />

Studienabschnitt als Vorspann zum Steuerrecht.<br />

Immerhin werden Rechtsgutachten zu Bilanzrechtsfragen<br />

gemacht und nicht alles dem<br />

Buchhalter überlassen. Daher wäre es schon<br />

nahe liegend, weiterführende Veranstaltungen<br />

abzuhalten. Mein Vorbild, sofern ich eines habe,<br />

ist das Privatissimum von <strong>Prof</strong>. Hügel. Ich bewundere<br />

ihn dafür, welch prominente Vortragende er<br />

zu den einzelnen Spezialthemen gewinnen kann.<br />

Insofern wäre es toll, wenn für das Bilanzrecht<br />

ein ähnliches Interesse geweckt werden könnte.<br />

Es ist sehr schade, dass gerade dieses Gebiet ein<br />

blinder Fleck bei den Juristen ist. Immerhin ist es<br />

ein Rechtsgebiet mit Paragraphen über Paragraphen,<br />

schwierigen Fragen und einer Menge<br />

an Judikatur. Beim <strong>Jus</strong>studium wird so getan, als<br />

gäbe es das nicht. Immerhin können wir das<br />

nicht kampflos der WU überlassen.<br />

„[…] immerhin können wir das nicht<br />

kampflos der WU überlassen […]“<br />

<strong>DDr</strong>. Bernhard Vanas<br />

Wie wird die Prüfungsabnahme in Zukunft<br />

aussehen?<br />

V:<br />

Zu meinem Erstaunen habe ich gehört, dass es<br />

am Juridicum noch nie einen Multiple Choice<br />

Test gegeben hat. 750 Absolventen pro Jahr,<br />

zwei Fächer, damit können wir mit 1.500<br />

Studenten rechnen, wie sollen wir das anders<br />

bewältigen?! Da wir keine administrative Unterstützung<br />

haben, keine Assistenten oÄ, sind wir<br />

gezwungen, Multiple Choice Tests abzuhalten.<br />

Wir können zu zweit nicht 1.500 mündliche<br />

Prüfungen abnehmen – immerhin haben wir<br />

noch einen Brotberuf.<br />

W:<br />

Wir werden die Prüfungsfragen zusammenstellen,<br />

die das Wissen, welches vorhanden sein<br />

sollte, abprüfen. Aber einzeln kontrollieren werden<br />

wir die Antworten nicht können. Mit der<br />

Nutzung eines Multiple Choice Tests wäre eine<br />

elektronische Auswertung möglich.<br />

Die WU rühmt sich damit, besonders das internationale<br />

Steuerrecht zu behandeln. Kommt<br />

das bei uns zu kurz?<br />

W:<br />

Im Studienplan und Prüfungsstoffumfang ist das<br />

internationale Steuerrecht eher bescheiden enthalten<br />

und steht in keinem Vergleich zum in der<br />

Praxis gegebenen Horizont.<br />

„[…] im Studienplan und Prüfungsstoffumfang<br />

ist das internationale<br />

Steuerrecht eher bescheiden enthalten<br />

und steht in keinem Vergleich zum in der<br />

Praxis gegebenen Horizont […]“<br />

<strong>DDr</strong>. Klaus Wiedermann<br />

Ein Ausbau würde aber eine viel größere Anzahl<br />

an im Finanzrecht angesiedelten Wochenstunden<br />

bedingen. Ob das allerdings notwendig oder<br />

sinnvoll ist, sei dahingestellt. Schaden kann es<br />

sicher nicht.<br />

V:<br />

Ich sehe das nicht so. Es gab Zeiten völlig ohne<br />

Steuerrecht.<br />

„[…] ich sehe das nicht so. es gab Zeiten<br />

völlig ohne Steuerrecht […]“<br />

<strong>DDr</strong>. Bernhard Vanas<br />

Zu meiner Zeit musste man in Finanzrecht einzig<br />

die sieben Einkunftsarten und Grundzüge der<br />

Bundesabgabenordnung beherrschen. Verglichen<br />

damit ist ein sensationeller Fortschritt zu verzeichnen.<br />

Aber in Österreich gibt es vielleicht<br />

fünf oder sechs große Steuerberatungs­<br />

kanzleien – ua Deloitte, und eine Handvoll<br />

Anwaltskanzleien, die sich mit dem Thema internationales<br />

Steuerrecht intensiv beschäftigen. Im<br />

Gegenzug aber tausende Anwälte und Steuerberater,<br />

die sich nie, oder nur selten mit internationalem<br />

Steuerrecht, sehr wohl aber tagtäglich<br />

mit österreichischem Steuerrecht beschäftigen.<br />

Steuerrecht gilt im dritten Abschnitt als „die“<br />

Hürde. Können Sie sich erklären, warum?<br />

W:<br />

Das Steuerrecht knüpft an Rechtstatbestände<br />

an. Dh man muss ein gutes zivilrechtliches und<br />

öffentlichrechtliches Basiswissen haben. Das<br />

erste von den Vertragstypen und va vom<br />

Gesellschaftsrecht her, das zweitere vom<br />

Verständnis des Rechts, wie man es interpretiert.<br />

Und auf dem aufbauend auch noch zusätzlich<br />

das Eigentliche – das Steuerrecht – zu beherrschen,<br />

macht das Ganze zu einer komplexen<br />

Materie. Wobei die Schwierigkeit schon im<br />

bilanzrechtlichen Verständnis liegt; dass man<br />

Bilanzrecht – nicht im Detail, aber von der<br />

Grundkonzeption – voraussetzen muss; auch,<br />

dass man auf zivilrechtliche Tatbestände öffentliches<br />

Recht anwendet und zusätzlich auch noch<br />

im Hintergrund die wirtschaftlichen Zusammenhänge<br />

berücksichtigt. Es setzt ein interdisziplinäres<br />

Denken voraus und das macht das<br />

Steuerrecht komplex.<br />

V:<br />

Ich sehe die Sache relativ simpel. Das erste ist<br />

der Umgang mit dem Sachverhalt. Wenn dieser<br />

nicht verständlich ist, wird es immer schwer sein.<br />

Strafrecht lernen die meisten leichter, weil die<br />

Sachverhalte so anschaulich sind. Im Steuerrecht<br />

ist das selten so. Und gerade deswegen sind ja<br />

Bilanzrecht und Betriebswirtschaftslehre eingeführt<br />

worden!<br />

Vielen Dank für das Interview!<br />

Juristl | März 008<br />

1


Eine erste Bilanz<br />

Der StALKing-Paragraph<br />

bErIcht<br />

StalkINg ISt EIN alltagSdElIkt<br />

Der Paragraph 107a gehört zu den jüngeren<br />

Gesetzen im StGB und ist seit dem StRÄG 2006<br />

in Kraft. Schon im ersten Jahr gab es ca. 2.000<br />

Anzeigen und 100 Verurteilungen, was weit<br />

über den Erwartungen – das BMJ rechnete mit<br />

300 Anzeigen pro Jahr – lag. Stalking ist ein<br />

Alltagsdelikt. Die Wahrscheinlichkeit selbst einmal<br />

im Leben Opfer von Stalking zu sein liegt je<br />

nach Untersuchung zwischen 10% – 15%. Zwei<br />

Drittel der Opfer sind Frauen, hingegen sind<br />

80% der TäterInnen Männer, wobei sich ein<br />

Großteil der „Beziehungen“ zwischen Opfer<br />

und TäterIn aus dem Bekanntenkreis ergeben<br />

und insbesondere ExpartnerInnen zu Stalkern<br />

mutieren (können).<br />

So etwas wie ein klassisches TäterInnenbild<br />

eines Stalkers gibt es, abgesehen von den oben<br />

genannten auftretenden Häufigkeiten, nicht;<br />

TäterIn und Opfer können jeder sozialen Schicht<br />

angehören. Angesehene Hochschulprofessor­<br />

Innen sind ebenso darunter wie ArbeiterInnen.<br />

Die Stalkingmethoden sind jedoch fast immer<br />

die gleichen. Besonders häufig sind Auflauern,<br />

kontinuierliche Telefonanrufe, SMS oder<br />

E­Mails.<br />

Wo SINd dIE gRENZEN?<br />

Aber ab wann ist Kontaktaufnahme nun strafbar?<br />

Wo hört allgemein übliches Sozialverhalten<br />

auf und wo beginnt kriminelles? Wesentliches<br />

Tatbestandsmerkmal ist die widerrechtliche<br />

beharrliche Verfolgung über einen längeren<br />

Zeitraum, die dazu geeignet ist, sie in ihrer<br />

Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen.<br />

Das entscheidende Kriterium ist die Belastung<br />

des Opfers, welches einer bedachten Auslegung<br />

bedarf. Der „längere Zeitraum“ ist ebenfalls<br />

auslegungsbedürftig. Innerhalb eines Monats<br />

gilt als Richtlinie für schwere Fälle eine Häufigkeit<br />

von mind. 3 Einzelfällen als längerer Zeitraum,<br />

bei leichten Fällen lautet die Richtlinie auf mind.<br />

10 Einzelfälle über mehrere Monate. Die unzumutbare<br />

Beeinträchtigung der Lebensführung ist<br />

18 Juristl | März 008<br />

SteFFi AnKeR | beratung | steffi.anker@fvjus.at<br />

mARLene WeDL | beratung | marlene.wedl@fvjus.at<br />

an subjektiven Kriterien zu messen, wobei auch<br />

die soziale Adäquanz zu berücksichtigen ist. So<br />

muss z.B. bei Personen die in der Öffentlichkeit<br />

stehen, wie etwa SchauspielerInnen oder <strong>Prof</strong>isportlerInnen<br />

ein höherer Grenzwert angenommen<br />

werden, als bei Privatpersonen.<br />

MöglICHkEItEN<br />

Es gab schon vor der Einführung des §107a<br />

StGB Möglichkeiten, sich gegen Stalking zur<br />

Wehr zu setzen, allerdings erst in einem sehr<br />

späten Stadium. RichterInnen hatten nur dann<br />

Handhabe, wenn ein anderer Tatbestand erfüllt<br />

war, wie z.B. die gefährliche Drohung. Das Opfer<br />

musste folglich einiges ertragen, bevor es sich<br />

zur Wehr setzten konnte. §107a brachte in dieser<br />

Hinsicht erhebliche Verbesserung, dennoch<br />

bleiben einige Kritikpunkte und ungelöste<br />

Probleme. So ist zum Beispiel keine befriedigende<br />

Lösung zu finden, wenn das Opfer in<br />

Folge von Stalking Selbstmord begeht. Es gibt<br />

kein Delikt, worunter man diesen Tatbestand<br />

subsumieren könnte, also bleibt die „Todesfolge“<br />

Dr. Kind, Dr. Jesionek und Dr. Kandutsch<br />

ohne Sanktion. Des Weiteren sind die ideellen<br />

und materiellen Folgeschäden über den Zivilprozess<br />

zu erkämpfen, wie z.B. Schadenersatz<br />

oder Schmerzengeld, was wiederum mit einem<br />

zusätzlichen, nicht unerheblichen Aufwand verbunden<br />

ist. Abgesehen von dogmatischen, gibt<br />

es auch eine Menge an praktischen Problemen,<br />

allen voran jenes der Beweissicherung. Meistens<br />

löscht das Opfer die SMS, wirft die Geschenke<br />

weg, vernichtet die Briefe, etc. Vor allem dauert<br />

es einige Zeit, bis sich überhaupt das Bewusstsein<br />

bildet, dass man tatsächlich gestalkt wird.<br />

aktIV WERdEN UNd REagIEREN<br />

Was jedoch mit Abstand die größten Schwierigkeiten<br />

bereitet, ist die starke Hemmung zur<br />

Polizei zu gehen und/oder Hilfe über eine Opferschutzorganisation<br />

in Anspruch zu nehmen. Laut<br />

Kriminalpolizei wendet sich nur jedes 4. Opfer<br />

an die Polizei, jedes 10. sucht immerhin psychologische<br />

Hilfe auf. Besonders in der Stadt fehlt<br />

den Menschen das Vertrauen in die Polizei, das<br />

Image ist schlecht und für die Opfer ab­


schreckend. Leider gilt es auch als Schwäche,<br />

man möchte fast sagen als Stigma, sich psychologische/therapeutische<br />

Hilfe zu suchen. Die<br />

Opfer durchgehen meist einen langen Leidensweg,<br />

bevor sie es schaffen, die notwendige<br />

Initiative zu setzen, dem Stalking ein Ende zu<br />

bereiten. Die Verfolgung hält oft zwei Jahre an<br />

und die Opfer leiden an posttraumatischen<br />

Belastungsstörungen, Schlaflosigkeit, Leistungsabfall<br />

und ziehen sich sozial zurück. Rund ein<br />

Viertel der Opfer denkt sogar an Selbstmord.<br />

„WEISSER RINg“<br />

In diesem Zusammenhang möchten wir besonders<br />

auf die Opferschutzeinrichtung „Weißer<br />

Ring“ hinweisen, welche kostenlose, anonyme<br />

psychologische und rechtliche Beratung bis hin<br />

zur Prozessbegleitung bietet. Udo Jesionek, der<br />

über 20 Jahre an der Spitze des Jugendgerichtshofs<br />

stand und nun Präsident der Kriminalitätsopferhilfe<br />

Weißer Ring ist, betont: „Es gibt Hilfe“. Unter<br />

der Nummer 0800/112 112 wird 24h an 365<br />

Tagen im Jahr bestmögliche Betreuung und<br />

Unterstützung geboten. Genauere Informationen<br />

findest Du im Info­Feld.<br />

NEUERSCHEINUNg<br />

Außerdem möchten wir an dieser Stelle ein<br />

neulich im LexisNexis Verlag erschienenes Buch<br />

zum Thema empfehlen. „Stalking. Ratgeber für<br />

Betroffene und Berater“ von Martin Kind beinhaltet<br />

nicht nur interessante allgemeine, recht­<br />

Dr. Kandutsch, Dr. Kind und Dr. Jesionek<br />

Dr. Kind und Dr. Jesionek<br />

liche, soziologische und psychologische Informationen<br />

über Stalking, sondern richtet sich –<br />

wie der Titel indiziert – auch speziell an Opfer in<br />

Form eines Ratgebers.<br />

.<br />

INFo<br />

Weisser Ring Opfernotruf<br />

Marokkanergasse 3<br />

1030 Wien<br />

Tel.: 0800 112 112<br />

Tel.: 01/712 14 05<br />

Fax: 01/718 83 74<br />

opfernotruf@weisser­ring.at<br />

http://www.opfer­notruf.at<br />

Martin Kind:<br />

„Stalking. Ratgeber für Betroffene<br />

und Berater“<br />

Lexis Nexis Verlag<br />

Wien 2007<br />

168 Seiten<br />

ISBN 978­3­7007­3819­0<br />

24 Euro<br />

Juristl | März 008<br />

1


kultur<br />

ab 04. 04. im gartenbaukino<br />

SHine A LigHt<br />

Im Herbst 2006 geben die Rolling Stones zwei Konzerte im New Yorker<br />

Beacon Theatre. In der fast intimen Atmosphäre des alten, 1928 eröffneten<br />

Broadway­Theaters – es verfügt über 2800 Plätze – wird noch einmal klar,<br />

warum Mick Jagger, Keith Richards, Ron Wood und Charlie Watts als Legenden<br />

gelten. Vor einem begeisterten Publikum, zu dem auch Hillary und Bill<br />

Clinton gehören, präsentieren die Stones ihre Welthits wie auch weniger<br />

bekannte Songs. Gastauftritte von Christina Aguilera, der Blues­Legende<br />

Buddy Guy und Jack White („White Stripes“) machen den Abend unvergesslich.<br />

ab 04. 04. im Votivkino<br />

DARUm<br />

Ein Film von Harald Sicheritz<br />

nach dem Roman von Daniel Glattauer<br />

0 Juristl | März 008<br />

Neu im kino<br />

Stellen Sie sich vor, Sie begehen einen Mord – und keiner glaubt Ihnen.<br />

Denken Sie an eine nette Person aus Ihrem Bekanntenkreis, an einen friedfertigen<br />

jungen Mann. Einen sympathischen, charmanten, beruflich erfolgreichen<br />

Menschen. Einen durch und durch angenehmen Zeitgenossen.<br />

Genau so ein Mann ist Jan Haigerer. Er ist Mitte 30. Er arbeitet als<br />

Gerichtsreporter bei einer der angesehensten Zeitungen des Landes und ist<br />

allseits beliebt. Und jetzt stellen Sie sich vor, Sie erfahren, dass genau dieser<br />

nette junge Mann jemanden umgebracht haben soll. Angeblich hat er in<br />

einer Bar jemanden erschossen. Irgendjemanden. Er ist hergegangen und<br />

hat die Mündung seiner Waffe wahllos auf einen Menschen gerichtet und<br />

abgedrückt. Genau das hat Jan Haigerer getan. Er hat Rolf Lentz ermordet.<br />

Ohne Streit, ohne Vorgeschichte, scheinbar aus dem Nichts heraus.<br />

Angeblich hat er das Opfer vorher nicht einmal gekannt. Haigerer legt ein<br />

Geständnis ab. Er sagt, die Tat war geplant. Grund dafür gibt er keinen an.<br />

Und die Menschen rund um ihn erkennen nichts Böses an ihm. Sie mögen<br />

ihn. Daher will niemand ihm glauben ...<br />

Wir verlosen 2 Packages, mit jeweils dem Roman zum Film und je<br />

1x2 Kinogutscheine. Schreib ein Mail mit dem Betreff „Votivkino“<br />

an gewinnspiel@fvjus.at.


EzEnSIonEn<br />

Manz<br />

594 Seiten, 62 Euro<br />

Facultas WUV<br />

420 Seiten, 35 Euro<br />

Linde Verlag<br />

440 Seiten, 24,80 Euro<br />

MANZ<br />

214 Seiten, 36 Euro<br />

Nachgelesen<br />

StEUERRECHt 1<br />

doRalt / RUPPE<br />

Der neue Doralt / Ruppe ist auf aktuellstem Stand und<br />

berücksichtigt bereits das Budgetbegleitgesetz 2007<br />

sowie die Erlässe und Richtlinien des BMF. Die neue<br />

Judikatur wurde ebenfalls eingearbeitet.<br />

Besonders hervorzuheben ist die problemorientierte<br />

Darstellung des Stoffes, die, letztendlich durch Zuhilfenahme<br />

zahlreicher Beispiele, sehr anschaulich und verständlich<br />

gelungen ist.<br />

RECHtSgESCHICHtE 2. aUFlagE<br />

tHoMaS olECHoWSkI<br />

Nachdem uns Olechowski bereits einmal mit einem selbst<br />

geschriebenen Buch beglückt hat, hier nun die zweite<br />

Auflage. „Beglückt“ ist keinesfalls sarkastisch, sondern<br />

wirklich ernst gemeint. Endlich ein Buch, das wirklich hilft,<br />

die oft wirklich nicht einfache und meistens umfangreiche<br />

Materie zu lernen. Aufgebaut entsprechend der Lehrver­<br />

VERFaSSUNg koMPakt<br />

HolZINgER, koMMENda<br />

Das Buch Verfassung kompakt von Gerhart Holzinger und<br />

Benedikt Kommenda ist ein Buch über die österreichische<br />

Verfassung und die Auswirkung der EU auf eben diese.<br />

Auf den ersten Blick scheint es nicht sinnvoll, als<br />

<strong>Jus</strong>studierende/r solch ein Buch zu lesen, welches für das<br />

Studium nicht von Bedeutung ist. Doch bei genauerer<br />

Betrachtung werden vor allem AnfängerInnen festellen,<br />

dass sich dieses Buch hervorragend als eine Art Wörterbuch<br />

für die doch recht anspruchsvollen juristischen Lehrbücher<br />

verwenden lässt. Woher stammen die Staatsgrundgesetze<br />

StRaFPRoZESSRECHt<br />

BERtEl – VENIER<br />

Deutlich schlanker kommt Bertel­Venier mit der neuen<br />

StPO daher. Und trotzdem kann nicht gesagt werden,<br />

dass irgendetwas zu wenig oder nicht beachtet wurde.<br />

Wichtige Bereiche werden ausführlich behandelt. Dem<br />

Gesetz entsprechen aufgebaut freut sich die/der<br />

Studierende eine übersichtliche Formatierung, diverse<br />

Die Bezüge zur Gesamtrechtsordnung und das Eingehen<br />

auf praktische Konsequenzen verleihen diesem Werk eine<br />

gewisse Vollständigkeit.<br />

Die behandelten Themen sind: Einführung in das<br />

Steuerrecht, die Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer,<br />

das Umgründungssteuergesetz, die Umsatzsteuer und die<br />

Kommunalsteuer.<br />

anstaltung fällt es leicht, bestimmte Bereiche zu finden,<br />

wenn kurzfristig etwas nachgeschlagen werden muss. Es<br />

scheint fast unwirklich: Rechtsgeschichte kann auch verstanden<br />

werden! Zusätzlich nettes Detail: Das neue<br />

handliche A5­Format.<br />

oder welche Aufgaben hat der Rechnungshof eigentlich?<br />

Diese und noch viele weitere Fragen rund um die österreichische<br />

Verfassung sind in diesem Buch schnell zu finden<br />

und einfach erklärt. Auch blickt das Buch über die<br />

Grenzen und gibt interessante Aufschlüsse über<br />

Völkerverträge und die Europäische Union. Den<br />

Ansprüchen Höhersemestrige/r wird diese Literatur wohl<br />

nicht erfüllen, wohl aber jener, die sich zum ersten Mal<br />

mit der Materie der Rechtswissenschaft beschäftigen.<br />

Verweise und (doch auch neu, oder?) Randzahlen.<br />

Alles in Allem eine wirklich gelungene Neuauflage!<br />

Juristl | März 008<br />

1


LexisNexis ARD Orac<br />

440 Seiten, 65 Euro<br />

WUV<br />

179 Seiten, 28 Euro<br />

LexisNexis ARD Orac<br />

176 Seiten, 29 Euro<br />

Haude electronica<br />

CD­Rom, 14,90 Euro<br />

Juristl | März 008<br />

HaNdBUCH ZUM NaCHBaRRECHt<br />

alExaNdER IllEdItS / kaRIN IllEdItS-loHR<br />

In der österreichischen Rechtsordnung variiert der<br />

Nachbarschaftsbegriff je nach Rechtsgebiet. In diesem<br />

Werk wird der Nachbarschaftsbegriff sowohl in den<br />

öffentlich­rechtlichen Gesetzen, als auch in den privatrechtlichen<br />

Gesetzen erläutert. Anhand der unterschiedlichen<br />

Landessicherheitsgesetzen wird auf die Möglichkeiten<br />

betroffener Nachbarn eingegangen, sich gegen<br />

häufige Störfaktoren, wie z.B. Lärm­ und Geruchsbelästigung,<br />

zu wehren. Häufige Nachbarschaftsproblem<br />

Mit besonderem Interesse am Gesundheits­ und<br />

Pflegerecht und einem dabei angelegten europäischen<br />

Weitblick wird man mit diesem im Facultas WUV Verlag<br />

erschienenem Buch seine reinste Freude haben. Es analysiert<br />

die rechtlichen und finanziellen Grundlagen,<br />

Probleme und anstehenden Reformen im österreichischen<br />

und italienischen Gesundheits­ und Pflegewesens aus<br />

Sicht von Wissenschaft wie Praxis und beschreitet damit<br />

neue Wege des vergleichenden Verwaltungsrechts. Dabei<br />

reicht die Auswahl der einzelnen Beiträge von kompe­<br />

dIE tEIlZEItBESCHäFtIgUNg<br />

taMaRa tHöNy<br />

Die Teilzeitbeschäftigung brachte zahlreiche gesetzliche<br />

Neuerungen wie etwa die Elternteilzeit und die Teilzeit zur<br />

Begleitung schwerst erkrankter Kinder und zur Sterbebegleitung<br />

mit sich. Aber auch gesetzlich nicht gesondert<br />

geregelte Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse werfen zahlreiche<br />

Fragen auf. Nicht nur diese werden in diesem Buch<br />

beantwortet, sondern insbesondere auch die Rechtsfragen,<br />

die sich aus einer Änderung des Arbeitszeitausmaßes<br />

atiken werden anhand der Darlegung von Messverfahren<br />

und Analyse von diversen Beurteilungskriterien detailgenau<br />

behandelt. Des Weiteren sind Urteile und<br />

Entscheidungen abgedruckt, aufgearbeitet und Muster zu<br />

Klagen zu finden. Beispiele aus den behandelten<br />

Themengebieten: Die Nachbarrechte im Bauverfahren,<br />

Grenzstreitigkeiten, Besitzstörung, die Stellung in gewerblichen<br />

Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, die<br />

Rechte der Nachbarn öffentlicher Straßen, …<br />

gESUNdHEItS- UNd PFlEgEWESEN IM UMBRUCH – EIN EURoPäISCHER RECHtSVERglEICH<br />

gaMPER/FRaENkEl-HaEBERlE<br />

VERtRägE NaCH MaSS – EINFaCH aUSFüllEN UNd FERtIg<br />

Cd-RoM<br />

Die Kunst der Vertragsgestaltung kommt in der universitären<br />

Ausbildung manchmal etwas zu kurz. In der Praxis<br />

wird bei Verträgen meist auf Musterverträge zurückgegriffen.<br />

Diese CD­Rom vom Verlag Haude bietet ca. 200<br />

rechtssichere Verträge die auch den notwendigen formalen<br />

Anforderungen entsprechen. Sie enthalten die wichtigen<br />

Klauseln und die richtigen juristischen Formulierungen<br />

an der passenden Stelle. Zusätzlich zu den Verträgen<br />

beinhaltet diese CD­Rom Vorlagen für Briefe und andere<br />

nützliche Dokumente. Das Menü ist übersichtlich geglie­<br />

tenzrechtlichen Bedingungen über die verschiedenen<br />

Formen des Rechts auf Pflege und Betreuung von<br />

Patienten bis zur wesentlichen Frage der Finanzierung. Es<br />

ist zu beachten, dass die einschlägigen italienischen<br />

Beiträge nur in italienischer Sprache abgedruckt sind,<br />

wobei sich im Anschluss eine deutsche Zusammenfassung<br />

befindet. Im weiterführenden Rechtsvergleich werden<br />

auch Erfahrungen aus Deutschland sowie dem Vereinigten<br />

Königreich dargestellt. Alles in allem ein besonders gelungener,<br />

bilingualer Rechtsvergleich auf aktuellstem Stand.<br />

oder der Lage der Arbeitszeit ergeben, finden eine eingehende<br />

und anspruchsbezogene Erläuterung. Ebenso der<br />

ab 1. 1. 2008 zu bezahlende Mehrarbeitszuschlag wird<br />

unter anderem eingehend erörtert.<br />

Übersichtlich formatiert mit einem ausführlichem Inhaltsverzeichnis<br />

fällt es leicht, das ein oder anderen konkret<br />

herauszulesen. Außerdem sehr gut sind die sorgfältigen<br />

Literatur­ und Entscheidungsverweise.<br />

dert, sodass man die gewünschte Vorlage schnell findet.<br />

Das Angebot reicht von Dienstzeugnissen, Testamenten,<br />

Mietverträgen, Mahnungen über Kaufverträge und<br />

Vollmachten bis hin zu Lizenzverträgen und vielen anderen<br />

Themenbereichen mehr. Die Stellen, welche mit<br />

Individuellen Daten zu vervollständigen sind, werden<br />

übersichtlich hervorgehoben. Das daraus entstehende<br />

Dokument lässt sich einfach abspeichern und elektronisch<br />

weiterverarbeiten. Auch können Klauseln hinzugefügt,<br />

abgeändert oder auch entfernt werden.


kalEndEr<br />

FRIStEN<br />

Nachfrist endet am 30. April 2008<br />

Anmeldefrist für den April­Termin endet am 03.04.2008<br />

PRüFUNgEN<br />

Prüfungswoche April­Termin: 21.04. ­ 30.04.2008<br />

Prüfungstermine April­Termin:<br />

News & termine<br />

fiingstferien:<br />

10. bis 13. Mai 2008<br />

Erster Abschnitt:<br />

Modulprüfung Einführung Mo, 21.4.2008, 8:15<br />

Einführung in die Rechtswissenschaften Mo, 21.4.2008, 8:15<br />

FÜM 1 Mi, 23.4.2008, 8:15<br />

Römisches Recht Mi, 23.4.2008, 8:15<br />

Zweiter Abschnitt:<br />

Modulprüfung Strafrecht 23.4.2008, 9:00 Uhr<br />

Bürgerliches Recht 24.4.2008, 9:00 Uhr<br />

FÜM II 24.4.2008, 9:00 Uhr<br />

Dritter Abschnitt:<br />

Finanzrecht 23.4.2008, 14:00 Uhr<br />

Verfassungsrecht 22.4.2008, 14:00 Uhr<br />

Verwaltungsrecht 25.4.2008, 9:00 Uhr<br />

FÜM 3 25.4.2008, 9:00 Uhr<br />

VERaNStaltUNgEN<br />

“Constitutional Limits to Security”<br />

4th Vienna Workshop on International Constitutional Law<br />

16 – 17 May 2008, Schottenbastei 10­16 (Juridicum, Top Floor),<br />

1010 Vienna<br />

Weiter Infos unter www.icl­workshop.com<br />

Anmeldefrist Forum Alpbach<br />

12. März bis 30. April (verlängert).<br />

Bewerbungen an office@ig­wien.at<br />

Infos unter www.ig­wien.at<br />

Ausstelungseröffnung „DIE lagebesprechung”<br />

Mit Tanzperformance von Jasmin Hoffer & Claudia Fürnholzer.<br />

Dienstag, 18. 3. 08, 19 Uhr<br />

Ausstellungsdauer: von 19. 3. 08 bis 3. 4. 08<br />

ESC, Jakoministraße 16, 8010 Graz<br />

Juristl | März 008


JUNGv.MATT/Donau<br />

Juristl | März 008

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