Weihnachten im Unternehmen - Komma-Net.de
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<strong>Weihnachten</strong> <strong>im</strong> <strong>Unternehmen</strong><br />
So „zahlt“ das Finanzamt die Weihnachtsgeschenke<br />
Etwa ab <strong>de</strong>m 15. Dezember wer<strong>de</strong>n in vielen <strong>Unternehmen</strong> die Geschenke verschickt<br />
o<strong>de</strong>r persönlich übergeben. Höchste Zeit also, sich Gedanken zu machen, wer von<br />
Ihrem Chef beschenkt wer<strong>de</strong>n soll, welches Budget dafür von ihm bereitgestellt wird<br />
und – vor allem – was Sie wem schenken wollen.<br />
Der Spruch „Bei einem Geschenk kommt es nicht auf <strong>de</strong>n Preis an“ gilt bei geschäftlichen<br />
Geschenken nicht so ganz. Denn wenn Sie Mitarbeitern, Geschäftspartnern und<br />
Kun<strong>de</strong>n Weihnachtsgeschenke machen, gilt es, steuerlich Folgen<strong>de</strong>s zu berücksichtigen:<br />
Geschenke an Mitarbeiter <strong>de</strong>s <strong>Unternehmen</strong>s sind unabhängig von <strong>de</strong>r Betragshöhe<br />
<strong>im</strong>mer abzugsfähige Betriebsausgaben. Das <strong>Unternehmen</strong> kann die Ausgaben also<br />
steuerlich absetzen. Wenn <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>s Geschenks jedoch 40 Euro überschreitet,<br />
wird <strong>de</strong>r gesamte (!) Wert für <strong>de</strong>n Mitarbeiter wie Einkommen behan<strong>de</strong>lt, und es<br />
müssen damit auf <strong>de</strong>n gesamten Betrag Steuern und Sozialabgaben gezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />
Geschenke an Kun<strong>de</strong>n und Geschäftspartner können bis zu 35 Euro pro Jahr steuerlich<br />
vom <strong>Unternehmen</strong> abgesetzt wer<strong>de</strong>n. Betriebsfrem<strong>de</strong> Personen dürfen Geschenke<br />
in diesem Wert nur einmal <strong>im</strong> Jahr erhalten. Wird diese Freigrenze überschritten,<br />
kann das <strong>Unternehmen</strong> <strong>de</strong>n Betrag nicht mehr als Betriebsausgabe geltend machen.<br />
Gera<strong>de</strong> bei Geschenken an Kun<strong>de</strong>n und Geschäftspartner gilt: Vorsicht, Bestechungsgefahr!<br />
Denn selbst nett gemeinte Geschenke für gute Zusammenarbeit können<br />
schnell als Bestechung angesehen wer<strong>de</strong>n. Hier lautet die Grundregel: Je abhängiger<br />
Schenker und Beschenkter voneinan<strong>de</strong>r sind, umso eher setzen sie sich einem Korruptionsverdacht<br />
aus. Und die Grenze zur Bestechung ist fließend. Schl<strong>im</strong>mstenfalls<br />
droht Jobverlust o<strong>de</strong>r sogar Freiheitsstrafe. Daher gilt: Halten Sie sich bei Präsenten<br />
am besten an <strong>de</strong>n steuerlichen Richtwert von 35 Euro. Dann sind Sie <strong>im</strong>mer auf <strong>de</strong>r<br />
sicheren Seite.<br />
© 2010 Fachverlag für Kommunikation & Management