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ProFirma 01/02 2011<br />
STEUERJAHR 2011<br />
Was jetzt mit <strong>de</strong>m Steuerberater<br />
besprochen wer<strong>de</strong>n muss<br />
Unabhängig von <strong>de</strong>n jährlichen Steuerän<strong>de</strong>rungen müssen Unternehmer<br />
zum Jahresbeginn einige wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Regularien im Steuerrecht beachten.<br />
Honorarfrage klären<br />
Bei bilanzieren<strong>de</strong>n Gewerbetreiben<strong>de</strong>n<br />
steht spätestens für die Bilanzerstellung<br />
für das Jahr 2010 die Anpassung<br />
<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanz an die Spielregeln<br />
<strong>de</strong>s BilMoG an. Das be<strong>de</strong>utet Mehrarbeit<br />
für <strong>de</strong>n Berater und damit lei<strong>de</strong>r auch<br />
ein höheres Honorar. Denn schließlich<br />
muss die Bilanz einmal nach <strong>de</strong>n neuen<br />
BilMoG-Regeln erstellt wer<strong>de</strong>n und ein<br />
zweites Mal nach steuerlichen Gesichtspunkten.<br />
ProFirma rät: Selbstständige sollten mit<br />
ihrem Steuerberater vereinbaren, dass<br />
er anstatt zwei Bilanzen nur eine Überleitungsrechnung<br />
von <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls- zur<br />
Steuerbilanz erstellt. Das akzeptiert das<br />
Finanzamt auch, und es ist weniger zeitintensiv.<br />
Zum an<strong>de</strong>ren sollte im Vorfeld<br />
ein Zeit- o<strong>de</strong>r Pauschalhonorar ausgehan<strong>de</strong>lt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Einmalige Einzugsermächtigung<br />
Wer seinen Gewinn nach <strong>de</strong>r Einnahmen-<br />
Überschussrechnung ermittelt, kann seine<br />
Betriebsausgaben für das Jahr 2010<br />
noch erhöhen, in<strong>de</strong>m er die Umsatzsteuer<br />
aus <strong>de</strong>r letzten Umsatzsteuer-<br />
Voranmeldung 2010 bis spätestens 10.<br />
Januar 2011 ans Finanzamt überweist.<br />
Denn in diesem Fall rechnet die Zahlung<br />
ausnahmsweise noch zu <strong>de</strong>n Betriebsausausgaben<br />
<strong>de</strong>s abgelaufenen Jahres.<br />
Antrag auf Ist-Versteuerung<br />
Lagen die Umsätze <strong>de</strong>s Jahres 2010 nicht<br />
über 500.000 Euro, sollten Gewerbetreiben<strong>de</strong><br />
einen Antrag auf Ist-Versteuerung<br />
stellen. Das bringt enorme Liquiditätsvorteile,<br />
weil die Umsatzsteuer erst ans<br />
Finanzamt überwiesen wer<strong>de</strong>n muss,<br />
wenn die Rechnung beglichen ist.<br />
VON OTTFRIED WEISS<br />
ProFirma rät: An <strong>de</strong>n Regeln zum Vorsteuerabzug<br />
än<strong>de</strong>rt sich durch die Ist-Versteuerung<br />
übrigens nichts. Vorsteuer aus Eingangsrechnungen<br />
können Selbstständige<br />
nach wie vor geltend machen, sobald sie<br />
eine Rechnung erhalten haben.<br />
Dauerfristverlängerung<br />
Unternehmer, die monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung<br />
beim Finanzamt einreichen<br />
müssen, können beim Finanzamt<br />
einen Antrag auf Dauerfristverlängerung<br />
stellen. Das Finanzamt erwartet die Voranmeldung<br />
dann immer erst einen Monat<br />
später als gesetzlich vorgeschrieben. Doch<br />
diese Fristverlängerung gibt es nur, wenn<br />
<strong>de</strong>r Unternehmer bis zum 10. Februar 2011<br />
eine Son<strong>de</strong>rvorauszahlung leistet.<br />
Freistellungsbescheinigungen<br />
Unternehmen, die an<strong>de</strong>re Betriebe mit<br />
Bauleistungen beauftragt haben, sollten<br />
die Freistellungsbescheinigungen zur Bau-<br />
abzugssteuer <strong>de</strong>r beauftragten Firmen<br />
prüfen. Solche Bescheinigungen verlieren<br />
zum Jahreswechsel nämlich häufi g<br />
ihre Gültigkeit. Steht zum 5. Januar 2011<br />
eine Zahlung an, und es liegt keine gültige<br />
Freistellungsbescheinigung vor,<br />
müsste <strong>de</strong>r Auftraggeber 15 Prozent <strong>de</strong>s<br />
Rechnungsbetrags einbehalten und ans<br />
Finanzamt abführen.<br />
Umsatzsteuerschuldnerschaft<br />
Zum 1. Januar 2011 wird die Steuerschuldnerschaft<br />
nach Paragraf 13b<br />
Umsatzsteuergesetz auf weitere Branchen<br />
ausgeweitet. Wird beispielsweise<br />
Stahlschrott verkauft o<strong>de</strong>r stellen sich<br />
zwei selbstständige Gebäu<strong>de</strong>reiniger<br />
gegenseitig Rechnungen, darf in <strong>de</strong>n<br />
Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr<br />
ausgewiesen sein und <strong>de</strong>r Rechnungsempfänger<br />
muss die Umsatzsteuer ans<br />
Finanzamt abführen.<br />
Vorauszahlungen<br />
Selbstständige sollten ihren Gewinn<br />
2011 kalkulieren. Fällt er geringer aus,<br />
sollte beim Finanzamt ein Antrag auf<br />
Herabsetzung <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Vorauszahlungen<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>rheit:<br />
Sogar für die Herabsetzung <strong>de</strong>r Gewerbesteuer-Vorauszahlungen<br />
muss <strong>de</strong>r Antrag<br />
ans Finanzamt gestellt wer<strong>de</strong>n<br />
Wechsel<br />
Muss ein Einnahmen-Überschussrechner<br />
zum 1. Januar 2011 erstmals zur Bilanzierung<br />
wechseln, sollte er frühzeitig<br />
seinen Steuerberater aufsuchen. Denn<br />
wegen <strong>de</strong>r unterschiedlichen Regeln<br />
bei <strong>de</strong>r Einnahmen-Überschussrechnung<br />
und <strong>de</strong>r Bilanzierung kommt es meist zu<br />
einem Übergangsgewinn.<br />
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