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ProFirma 01/02 2011<br />

STEUERJAHR 2011<br />

Was jetzt mit <strong>de</strong>m Steuerberater<br />

besprochen wer<strong>de</strong>n muss<br />

Unabhängig von <strong>de</strong>n jährlichen Steuerän<strong>de</strong>rungen müssen Unternehmer<br />

zum Jahresbeginn einige wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Regularien im Steuerrecht beachten.<br />

Honorarfrage klären<br />

Bei bilanzieren<strong>de</strong>n Gewerbetreiben<strong>de</strong>n<br />

steht spätestens für die Bilanzerstellung<br />

für das Jahr 2010 die Anpassung<br />

<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanz an die Spielregeln<br />

<strong>de</strong>s BilMoG an. Das be<strong>de</strong>utet Mehrarbeit<br />

für <strong>de</strong>n Berater und damit lei<strong>de</strong>r auch<br />

ein höheres Honorar. Denn schließlich<br />

muss die Bilanz einmal nach <strong>de</strong>n neuen<br />

BilMoG-Regeln erstellt wer<strong>de</strong>n und ein<br />

zweites Mal nach steuerlichen Gesichtspunkten.<br />

ProFirma rät: Selbstständige sollten mit<br />

ihrem Steuerberater vereinbaren, dass<br />

er anstatt zwei Bilanzen nur eine Überleitungsrechnung<br />

von <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls- zur<br />

Steuerbilanz erstellt. Das akzeptiert das<br />

Finanzamt auch, und es ist weniger zeitintensiv.<br />

Zum an<strong>de</strong>ren sollte im Vorfeld<br />

ein Zeit- o<strong>de</strong>r Pauschalhonorar ausgehan<strong>de</strong>lt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Einmalige Einzugsermächtigung<br />

Wer seinen Gewinn nach <strong>de</strong>r Einnahmen-<br />

Überschussrechnung ermittelt, kann seine<br />

Betriebsausgaben für das Jahr 2010<br />

noch erhöhen, in<strong>de</strong>m er die Umsatzsteuer<br />

aus <strong>de</strong>r letzten Umsatzsteuer-<br />

Voranmeldung 2010 bis spätestens 10.<br />

Januar 2011 ans Finanzamt überweist.<br />

Denn in diesem Fall rechnet die Zahlung<br />

ausnahmsweise noch zu <strong>de</strong>n Betriebsausausgaben<br />

<strong>de</strong>s abgelaufenen Jahres.<br />

Antrag auf Ist-Versteuerung<br />

Lagen die Umsätze <strong>de</strong>s Jahres 2010 nicht<br />

über 500.000 Euro, sollten Gewerbetreiben<strong>de</strong><br />

einen Antrag auf Ist-Versteuerung<br />

stellen. Das bringt enorme Liquiditätsvorteile,<br />

weil die Umsatzsteuer erst ans<br />

Finanzamt überwiesen wer<strong>de</strong>n muss,<br />

wenn die Rechnung beglichen ist.<br />

VON OTTFRIED WEISS<br />

ProFirma rät: An <strong>de</strong>n Regeln zum Vorsteuerabzug<br />

än<strong>de</strong>rt sich durch die Ist-Versteuerung<br />

übrigens nichts. Vorsteuer aus Eingangsrechnungen<br />

können Selbstständige<br />

nach wie vor geltend machen, sobald sie<br />

eine Rechnung erhalten haben.<br />

Dauerfristverlängerung<br />

Unternehmer, die monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung<br />

beim Finanzamt einreichen<br />

müssen, können beim Finanzamt<br />

einen Antrag auf Dauerfristverlängerung<br />

stellen. Das Finanzamt erwartet die Voranmeldung<br />

dann immer erst einen Monat<br />

später als gesetzlich vorgeschrieben. Doch<br />

diese Fristverlängerung gibt es nur, wenn<br />

<strong>de</strong>r Unternehmer bis zum 10. Februar 2011<br />

eine Son<strong>de</strong>rvorauszahlung leistet.<br />

Freistellungsbescheinigungen<br />

Unternehmen, die an<strong>de</strong>re Betriebe mit<br />

Bauleistungen beauftragt haben, sollten<br />

die Freistellungsbescheinigungen zur Bau-<br />

abzugssteuer <strong>de</strong>r beauftragten Firmen<br />

prüfen. Solche Bescheinigungen verlieren<br />

zum Jahreswechsel nämlich häufi g<br />

ihre Gültigkeit. Steht zum 5. Januar 2011<br />

eine Zahlung an, und es liegt keine gültige<br />

Freistellungsbescheinigung vor,<br />

müsste <strong>de</strong>r Auftraggeber 15 Prozent <strong>de</strong>s<br />

Rechnungsbetrags einbehalten und ans<br />

Finanzamt abführen.<br />

Umsatzsteuerschuldnerschaft<br />

Zum 1. Januar 2011 wird die Steuerschuldnerschaft<br />

nach Paragraf 13b<br />

Umsatzsteuergesetz auf weitere Branchen<br />

ausgeweitet. Wird beispielsweise<br />

Stahlschrott verkauft o<strong>de</strong>r stellen sich<br />

zwei selbstständige Gebäu<strong>de</strong>reiniger<br />

gegenseitig Rechnungen, darf in <strong>de</strong>n<br />

Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr<br />

ausgewiesen sein und <strong>de</strong>r Rechnungsempfänger<br />

muss die Umsatzsteuer ans<br />

Finanzamt abführen.<br />

Vorauszahlungen<br />

Selbstständige sollten ihren Gewinn<br />

2011 kalkulieren. Fällt er geringer aus,<br />

sollte beim Finanzamt ein Antrag auf<br />

Herabsetzung <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Vorauszahlungen<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>rheit:<br />

Sogar für die Herabsetzung <strong>de</strong>r Gewerbesteuer-Vorauszahlungen<br />

muss <strong>de</strong>r Antrag<br />

ans Finanzamt gestellt wer<strong>de</strong>n<br />

Wechsel<br />

Muss ein Einnahmen-Überschussrechner<br />

zum 1. Januar 2011 erstmals zur Bilanzierung<br />

wechseln, sollte er frühzeitig<br />

seinen Steuerberater aufsuchen. Denn<br />

wegen <strong>de</strong>r unterschiedlichen Regeln<br />

bei <strong>de</strong>r Einnahmen-Überschussrechnung<br />

und <strong>de</strong>r Bilanzierung kommt es meist zu<br />

einem Übergangsgewinn.<br />

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