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ProFirma 01/02 2011<br />
Soll & Haben<br />
Peinliche Überraschung<br />
Die Firmengründung liegt schon einige Jahre zurück. Mittlerweile<br />
hat sich <strong>de</strong>r Jahresgewinn <strong>de</strong>r kleinen Han<strong>de</strong>ls-GmbH<br />
auf rund 300.000 Euro pro Jahr stabilisiert. Die Geschäftsführerin<br />
möchte sich <strong>de</strong>shalb jetzt eine Pensionszusage über die<br />
GmbH fi nanzieren lassen. Vielen Geschäftsführern ist dabei<br />
nicht klar, dass eine Pensionszusage mathematisch betrachtet<br />
nichts an<strong>de</strong>res ist als eine private Rentenversicherung – nur<br />
mit einer an<strong>de</strong>ren gesetzlichen Regulierung. Die Prämienzahlung<br />
für eine Rentenversicherung wird für drei Aufgabenbereiche<br />
verwen<strong>de</strong>t: Erstens zur Deckung <strong>de</strong>r Vertriebs- und<br />
Verwaltungskosten, zweitens zur Deckung von biometrischen<br />
Risiken wie Berufsunfähigkeit o<strong>de</strong>r Tod. Erst <strong>de</strong>r nach Abzug<br />
dieser Kosten verbleiben<strong>de</strong> Rest wird zur Finanzierung <strong>de</strong>r<br />
späteren Rentenzahlung in Wertpapieren angelegt.<br />
Die Versicherer verwen<strong>de</strong>n dafür aufgrund gesetzlicher Vorgaben<br />
überwiegend ertragsorientierte Anlageformen, die<br />
Zins- und Mieteinnahmen abwerfen. Wertzuwächse aus Aktienanlagen<br />
spielen nur eine geringe Rolle. Deswegen entsteht<br />
an dieser Stelle ein Problem zwischen Biometrie, Mathematik<br />
und Gesetz. Denn <strong>de</strong>r Gesetzgeber verlangt, dass die GmbH<br />
zum vereinbarten Renteneintritt ausreichend Rückstellungen<br />
bil<strong>de</strong>n muss, damit sie <strong>de</strong>n Rentenanspruch fi nanzieren kann.<br />
Dieser Anspruch wird vereinfacht ausgedrückt „rückwärts“<br />
ermittelt. Das heißt, ein Versicherungsmathematiker errechnet<br />
aus <strong>de</strong>n steuerlich jeweils vorgegebenen Sterblichkeitstabellen<br />
und <strong>de</strong>m Rechnungszins <strong>de</strong>n Barwert <strong>de</strong>r Verpfl ichtung<br />
zum Renteneintritt. Dieser Barwert muss mit <strong>de</strong>r steuerrechtlich<br />
vorgegebenen Verzinsung von sechs Prozent pro Jahr<br />
über regelmäßige Beitragsleistungen erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Das ist aus zwei Grün<strong>de</strong>n nicht möglich: Zum einem können<br />
die Rentenversicherer wegen <strong>de</strong>r niedrigen Zinsen an <strong>de</strong>n<br />
Rentenmärkten schon lange keine Beitragsrenditen von sechs<br />
Prozent pro Jahr erwirtschaften. Es müsste also viel mehr<br />
Von Gabriel Hopmeier<br />
Gabriel Hopmeier ist Certifi ed<br />
Financial Planner (CFP) und Sachverständiger<br />
für Anlageberatung<br />
und Finanzplanung in Freiburg.<br />
Info: www.hopmeier.<strong>de</strong><br />
Geld in die Versicherung eingezahlt wer<strong>de</strong>n als steuerlich abzugsfähig<br />
ist. Zum an<strong>de</strong>ren hinken die steuerrechtlich vorgeschriebenen<br />
Sterblichkeitstabellen <strong>de</strong>r Realität hinterher. Die<br />
Versicherten wer<strong>de</strong>n immer älter. Das be<strong>de</strong>utet, dass <strong>de</strong>r Barwert<br />
zum Renteneintritt immer länger ausreichen muss und<br />
mithin viel höher angesetzt wer<strong>de</strong>n müsste.<br />
Auf diese Zusammenhänge wer<strong>de</strong>n Geschäftsführer aber<br />
regelmäßig nicht aufmerksam gemacht. Dem Steuerberater<br />
genügt es, dass die Steuerbilanz stimmt. Und die meisten Versicherungsvertreter<br />
trauen sich nicht, gleich von Anfang an<br />
auf dieses Problem hinzuweisen. Die peinliche Überraschung<br />
kommt erst beim Renteneintritt ans Tageslicht.<br />
Die Schlussfolgerung im obigen Fall muss daher lauten: Um<br />
Renditen von sechs Prozent pro Jahr erreichen zu können,<br />
sollte die Geschäftsführerin nur die biometrischen Risiken<br />
wie Berufsunfähigkeit o<strong>de</strong>r die Versorgung <strong>de</strong>r Hinterbliebenen<br />
bei einem Versicherer absichern. Um die Geldanlage sollte<br />
sie sich selbst kümmern. Dafür muss ein Berater <strong>de</strong>n biometrisch<br />
korrekten Barwert zum Renteneintritt errechnen und<br />
jährlich über mögliche Lücken informieren. Darüber hinaus<br />
muss sie wissen, dass in <strong>de</strong>r Vergangenheit Renditen von real<br />
rund sechs Prozent nur mit einem Aktienanteil von 40 Prozent<br />
<strong>de</strong>s angelegten Kapitals erreicht wur<strong>de</strong>n. Allerdings muss sie<br />
einkalkulieren, dass <strong>de</strong>rartige Anlagemischungen in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />
in elf Prozent aller Jahre negative Renditen erwirtschafteten,<br />
die sie aussitzen muss. Für die Anlage selbst sollte<br />
sie Aktien- und Rentenin<strong>de</strong>xfonds einsetzen. Sie erlauben es<br />
heute je<strong>de</strong>m Anleger, zu Kosten von unter einem halben Prozent<br />
<strong>de</strong>r Geldanlage und mit etwa zwei Stun<strong>de</strong>n Arbeitseinsatz<br />
im Jahr die angepeilten Ziele auch unabhängig von <strong>de</strong>r<br />
Rentenversicherungslösung zu erreichen. Steuerlich rechnete<br />
sich die Führung eines solchen Portfolios in <strong>de</strong>r eigenen Firma<br />
allemal mehr als die Anlage im Privatvermögen.<br />
Kolumne<br />
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