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ProFirma 01/02 2011<br />

Soll & Haben<br />

Peinliche Überraschung<br />

Die Firmengründung liegt schon einige Jahre zurück. Mittlerweile<br />

hat sich <strong>de</strong>r Jahresgewinn <strong>de</strong>r kleinen Han<strong>de</strong>ls-GmbH<br />

auf rund 300.000 Euro pro Jahr stabilisiert. Die Geschäftsführerin<br />

möchte sich <strong>de</strong>shalb jetzt eine Pensionszusage über die<br />

GmbH fi nanzieren lassen. Vielen Geschäftsführern ist dabei<br />

nicht klar, dass eine Pensionszusage mathematisch betrachtet<br />

nichts an<strong>de</strong>res ist als eine private Rentenversicherung – nur<br />

mit einer an<strong>de</strong>ren gesetzlichen Regulierung. Die Prämienzahlung<br />

für eine Rentenversicherung wird für drei Aufgabenbereiche<br />

verwen<strong>de</strong>t: Erstens zur Deckung <strong>de</strong>r Vertriebs- und<br />

Verwaltungskosten, zweitens zur Deckung von biometrischen<br />

Risiken wie Berufsunfähigkeit o<strong>de</strong>r Tod. Erst <strong>de</strong>r nach Abzug<br />

dieser Kosten verbleiben<strong>de</strong> Rest wird zur Finanzierung <strong>de</strong>r<br />

späteren Rentenzahlung in Wertpapieren angelegt.<br />

Die Versicherer verwen<strong>de</strong>n dafür aufgrund gesetzlicher Vorgaben<br />

überwiegend ertragsorientierte Anlageformen, die<br />

Zins- und Mieteinnahmen abwerfen. Wertzuwächse aus Aktienanlagen<br />

spielen nur eine geringe Rolle. Deswegen entsteht<br />

an dieser Stelle ein Problem zwischen Biometrie, Mathematik<br />

und Gesetz. Denn <strong>de</strong>r Gesetzgeber verlangt, dass die GmbH<br />

zum vereinbarten Renteneintritt ausreichend Rückstellungen<br />

bil<strong>de</strong>n muss, damit sie <strong>de</strong>n Rentenanspruch fi nanzieren kann.<br />

Dieser Anspruch wird vereinfacht ausgedrückt „rückwärts“<br />

ermittelt. Das heißt, ein Versicherungsmathematiker errechnet<br />

aus <strong>de</strong>n steuerlich jeweils vorgegebenen Sterblichkeitstabellen<br />

und <strong>de</strong>m Rechnungszins <strong>de</strong>n Barwert <strong>de</strong>r Verpfl ichtung<br />

zum Renteneintritt. Dieser Barwert muss mit <strong>de</strong>r steuerrechtlich<br />

vorgegebenen Verzinsung von sechs Prozent pro Jahr<br />

über regelmäßige Beitragsleistungen erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Das ist aus zwei Grün<strong>de</strong>n nicht möglich: Zum einem können<br />

die Rentenversicherer wegen <strong>de</strong>r niedrigen Zinsen an <strong>de</strong>n<br />

Rentenmärkten schon lange keine Beitragsrenditen von sechs<br />

Prozent pro Jahr erwirtschaften. Es müsste also viel mehr<br />

Von Gabriel Hopmeier<br />

Gabriel Hopmeier ist Certifi ed<br />

Financial Planner (CFP) und Sachverständiger<br />

für Anlageberatung<br />

und Finanzplanung in Freiburg.<br />

Info: www.hopmeier.<strong>de</strong><br />

Geld in die Versicherung eingezahlt wer<strong>de</strong>n als steuerlich abzugsfähig<br />

ist. Zum an<strong>de</strong>ren hinken die steuerrechtlich vorgeschriebenen<br />

Sterblichkeitstabellen <strong>de</strong>r Realität hinterher. Die<br />

Versicherten wer<strong>de</strong>n immer älter. Das be<strong>de</strong>utet, dass <strong>de</strong>r Barwert<br />

zum Renteneintritt immer länger ausreichen muss und<br />

mithin viel höher angesetzt wer<strong>de</strong>n müsste.<br />

Auf diese Zusammenhänge wer<strong>de</strong>n Geschäftsführer aber<br />

regelmäßig nicht aufmerksam gemacht. Dem Steuerberater<br />

genügt es, dass die Steuerbilanz stimmt. Und die meisten Versicherungsvertreter<br />

trauen sich nicht, gleich von Anfang an<br />

auf dieses Problem hinzuweisen. Die peinliche Überraschung<br />

kommt erst beim Renteneintritt ans Tageslicht.<br />

Die Schlussfolgerung im obigen Fall muss daher lauten: Um<br />

Renditen von sechs Prozent pro Jahr erreichen zu können,<br />

sollte die Geschäftsführerin nur die biometrischen Risiken<br />

wie Berufsunfähigkeit o<strong>de</strong>r die Versorgung <strong>de</strong>r Hinterbliebenen<br />

bei einem Versicherer absichern. Um die Geldanlage sollte<br />

sie sich selbst kümmern. Dafür muss ein Berater <strong>de</strong>n biometrisch<br />

korrekten Barwert zum Renteneintritt errechnen und<br />

jährlich über mögliche Lücken informieren. Darüber hinaus<br />

muss sie wissen, dass in <strong>de</strong>r Vergangenheit Renditen von real<br />

rund sechs Prozent nur mit einem Aktienanteil von 40 Prozent<br />

<strong>de</strong>s angelegten Kapitals erreicht wur<strong>de</strong>n. Allerdings muss sie<br />

einkalkulieren, dass <strong>de</strong>rartige Anlagemischungen in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />

in elf Prozent aller Jahre negative Renditen erwirtschafteten,<br />

die sie aussitzen muss. Für die Anlage selbst sollte<br />

sie Aktien- und Rentenin<strong>de</strong>xfonds einsetzen. Sie erlauben es<br />

heute je<strong>de</strong>m Anleger, zu Kosten von unter einem halben Prozent<br />

<strong>de</strong>r Geldanlage und mit etwa zwei Stun<strong>de</strong>n Arbeitseinsatz<br />

im Jahr die angepeilten Ziele auch unabhängig von <strong>de</strong>r<br />

Rentenversicherungslösung zu erreichen. Steuerlich rechnete<br />

sich die Führung eines solchen Portfolios in <strong>de</strong>r eigenen Firma<br />

allemal mehr als die Anlage im Privatvermögen.<br />

Kolumne<br />

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