Vorlesung Arbeitsrecht Schwerpunkt 3 - Lehrstuhl Prof. Dr ...
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Betriebsbegriff:<br />
organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer (allein<br />
oder mit Mitarbeitern) mit Hilfe sächlicher oder immaterieller<br />
Mittel einen arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt<br />
Betriebsteil:<br />
organisatorisch abgrenzbare Einheit des Betriebs, mit der der<br />
Arbeitgeber innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks bestimmte<br />
arbeitstechnische Teilzwecke selbständig verfolgen<br />
kann<br />
Richtlinie 01/23/EG (→ § 613a BGB):<br />
Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen<br />
Einheit i.S. einer organisierten Zusammenfassung von<br />
Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Tätigkeit<br />
<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. Christine Windbichler<br />
Humboldt-Universität zu Berlin<br />
<strong>Arbeitsrecht</strong> - <strong>Schwerpunkt</strong> 3<br />
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