Vorlesung Arbeitsrecht Schwerpunkt 3 - Lehrstuhl Prof. Dr ...
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Fall Betriebsübergang<br />
(nach EuGH NJW 1997, 2039 = NZA 1997, 433)<br />
AN A ist bei der X-GmbH als Reinigungskraft<br />
beschäftigt und wird im G-Gymnasium<br />
eingesetzt, dessen Reinigung die X vertraglich<br />
übernommen hat. Nach der Kündigung des<br />
Reinigungsvertrags mit X beauftragt G die Y-<br />
GmbH mit den Reinigungsarbeiten, die diese<br />
mit eigenen Kräften durchführt. Die X kündigt A<br />
betriebsbedingt. A behauptet, die Kündigung<br />
sei unwirksam und sie sei jetzt AN der Y.<br />
<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. Christine Windbichler<br />
Humboldt-Universität zu Berlin<br />
<strong>Arbeitsrecht</strong> - <strong>Schwerpunkt</strong> 3<br />
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