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Vorlesung Arbeitsrecht Schwerpunkt 3 - Lehrstuhl Prof. Dr ...

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<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. Christine Windbichler<br />

Humboldt-Universität zu Berlin<br />

Rechtsfolgen bei Kollision<br />

• Die nach der Kollisionsregel vorrangige<br />

Norm/Abrede setzt sich durch<br />

• Arbeitsverhältnis im übrigen bleibt unberührt<br />

• § 139 BGB im Interesse des Schutzzweckes (der<br />

jeweiligen Regelung) eingeschränkt (vgl. § 16<br />

TzBfG)<br />

<strong>Arbeitsrecht</strong> - <strong>Schwerpunkt</strong> 3<br />

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