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110907_4.Gemeinderat_2011.pdf

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2.5 3D-Computer Darstellungen<br />

Auf Wunsch der Bauherrschaft und gegen gesonderte Vergütung (siehe<br />

Honorarbemessung Punkt 3/c) wird das Projekt auch dreidimensional auf<br />

digitaler Basis erarbeitet. Das Ergebnis dieser Arbeit sind 3D-Schaubilder<br />

(Renderings) mit Materialzuordnung, Schattenbildung und – falls<br />

entsprechendes Fotomaterial vorhanden – der Darstellung des Objektes mit<br />

realem Hintergrund. Diese Leistung ist also nicht Teil der Standard-<br />

Architekten-Leistung – Planung (Punkt 3 A).<br />

3. Architektenhonorar<br />

Geschätzte Herstellungskosten: EURO 2.500.000,-<br />

(reine Baukosten exclusvie USt.)<br />

Schwierigkeitsgrad laut HOA: 6<br />

A) Planung Summe in Euro excl. USt. 46.771,20<br />

Einreichung € 14.616,-; Kostenermittlungsgrundlagen € 17.539,20;<br />

Künstlerische Oberbauleitung € 7.308,-; Geschäftliche Oberbauleitung<br />

€ 7.308,- = Summe € 46.771,20 zuzüglich Nebenkosten für Renderings<br />

ergibt € 48.771,20 netto, zuzüglich 20% USt. = Bruttosumme € 58.525,44.<br />

Das festgelegte Architektenhonorar wird bis zu Mehr- oder Minderkosten<br />

pauschaliert.<br />

Mehr- oder Minderkosten, die über diese Streuung hinausgehen, werden für eine<br />

Honorarerhöhung oder – verminderung auf Basis der Honorarberechnung<br />

berücksichtigt. Die Umsatzsteuer wird nach den gesetzlichen Vorschriften gesondert<br />

in Rechnung gestellt. Sonderkosten für statisch-konstruktive Bearbeitung,<br />

haustechnische Planung, Bodenuntersuchungen, Vermessungsarbeiten usw. sind<br />

gesondert zu vergüten. Unterbleibt die Ausführung des Werks zur Gänze, so werden<br />

die bereits erbrachten Leistungen bzw. Teilleistungen vergütet (keine<br />

Mehrverrechnung laut GoA). Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gebühren gemäß<br />

den erbrachten Leistungen nach Vorlage von Teilgebührennoten bzw. der<br />

Schlussgebührennote, die Nebenkosten jeweils nach Rechnungslegung ohne Verzug<br />

zu bezahlen. Auch in Teilgebührennoten und Nebenkostenrechnungen wird die<br />

Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt.<br />

4. Treuhandfunktion des Architekten<br />

4.1 Der Architekt übernimmt die Erbringung der vereinbarten Leistungen als<br />

Treuhänder des Auftraggebers. Er ist nach dem Ziviltechnikergesetz durch<br />

Eid verpflichtet, die Gesetze und die für seinen Wirkungskreis gültigen<br />

Vorschriften einzuhalten, die Pflichten seines Berufes gewissenhaft zu<br />

erfüllen, die ihm anvertrauten Angelegenheiten nach bestem Wissen und<br />

Gewissen zu besorgen und seine Verschwiegenheitspflicht strenge zu<br />

beobachten. Die Erbringung der vereinbarten Leistungen wird dem<br />

Architekten durch die vom Auftraggeber zu entrichtende Gebühr abgegolten.<br />

In seiner Verpflichtung, die Interessen des Auftraggebers gewissenhaft<br />

wahrzunehmen, wird der Architekt in bezug auf die vereinbarten Leistungen<br />

gegenüber Behörden, Sonderfachleuten, Unternehmen und allen Dritten,<br />

welche für das Bauvorhaben Leistungen zu erbringen haben.<br />

5. Gegenseitige Unterstützung<br />

5.1 Der Auftraggeber und der Architekt werden einander laufend über<br />

wesentliche, das Vertragsverhältnis und dessen Erfüllung betreffende<br />

Vorfälle unterrichten.<br />

5.2 Der Auftraggeber wird notwendige Entscheidungen kurzfristig treffen und<br />

diese dem Architekten mitteilen.<br />

6. Haftung des Architekten<br />

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