25.01.2013 Aufrufe

Mitteilungsblatt Nr. 23 - Ende November - Zapfendorf

Mitteilungsblatt Nr. 23 - Ende November - Zapfendorf

Mitteilungsblatt Nr. 23 - Ende November - Zapfendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2 <strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>23</strong> / <strong>23</strong>.11.2012<br />

Aus dem Gemeinderat<br />

Marktgemeinderatssitzung vom 25.10.2012<br />

Erhöhung des Aufwendungsersatzes für die<br />

Leistungen des Tierschutzvereines Bamberg<br />

Mit Schreiben vom 18.09.2012 beantragte der Tierschutzverein<br />

Bamberg e.V. die pauschale Aufwandsbeteiligung<br />

für den Markt <strong>Zapfendorf</strong> von 0,15 Euro auf<br />

0,25 Euro/pro Einwohner zu erhöhen und bat gleichzeitig<br />

um diesbezügliche Zustimmung im Marktgemeinderat.<br />

Als Gründe wurden vor allen Dingen die enorm gestiegenen<br />

Kosten und die besorgniserregende Zunahme<br />

von Tieraufnahmen genannt. Ohne Unterstützung der<br />

Gemeinden in der beantragten finanziellen Höhe ist ein<br />

Weiterbetrieb in der jetzigen Form nicht mehr durchführbar.<br />

Bürgermeister Martin erinnerte hierzu an die Verpflichtung<br />

der Kommunen zur Entgegennahme und tierschutzgerechten<br />

Unterbringung und Versorgung von<br />

herrenlosen Tieren. Deshalb schlug er eine Zustimmung<br />

zur geplanten Erhöhung des pauschalen Aufwendungsersatzes<br />

vor.<br />

Der Marktgemeinderat stimmte der erhöhten pauschalen<br />

Aufwandsbeteiligung von 0,25 Euro/Einwohner zu<br />

(18:0).<br />

Erhöhung der Hundesteuer – Erlass einer entsprechenden<br />

Änderungssatzung<br />

Wie schon bei den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr<br />

2012 angesprochen, hat die Verwaltung eine<br />

Überprüfung der Hundesteuersätze vorgenommen.<br />

Bürgermeister Martin erläuterte hierzu, dass dem<br />

Markt durch das Aufstellen von Hundetoiletten, verbunden<br />

mit der Entsorgung des Hundekots in den dafür<br />

vorgesehenen Tüten, in den letzten Jahren stark gestiegene<br />

Mehrkosten entstanden sind. Weiterhin haben<br />

sich die Kosten für den Bauhof, ausgelöst durch immer<br />

stärkere Verunreinigungen durch Hundekot in öffentlichen<br />

Anlagen, kräftig erhöht.<br />

Die letzte Anpassung der Hundesteuersätze geschah in<br />

der Marktgemeinderatssitzung am 28.09.2006 zum<br />

01.01.2007.<br />

Abschließend wurde eine Erhöhung für jeden Hund<br />

einheitlich ab dem 01.01.2013 auf 50 Euro festgelegt<br />

(10:8). Die entsprechende Änderungssatzung hierzu<br />

wurde bereits im letzten <strong>Mitteilungsblatt</strong> veröffentlicht.<br />

Überörtliche Rechnungsprüfung – Erlass einer<br />

Straßenausbaubeitragssatzung (u.a. Bearbeitung<br />

von 2 Anträgen zur Änderung dieser Satzung)<br />

Hierzu verlas Bürgermeister Martin die vorliegenden<br />

Anträge der Fraktionen „Vereintes Umland“ und der<br />

„SPD“, die sich beide auf die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung<br />

(Beschluss vom 26.07.2012; amtl.<br />

Bekanntmachung im gemeindlichen <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />

am 03.08.2012) beziehen.<br />

Bezüglich der am 26.07.2012 erlassenen Straßenausbaubeitragssatzung<br />

und den beiden vorliegenden Anträgen<br />

wurde, wie gewünscht, eine rechtliche Stellungnahme<br />

beim Bayerischen Gemeindetag und bei der<br />

zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt<br />

Bamberg) eingeholt. Beide Stellungnahmen wurden an<br />

alle Gremiumsmitglieder verteilt.<br />

Daraus ging hervor, dass die vorhandene Satzung, die<br />

erheblich von der Mustersatzung hinsichtlich der prozentualen<br />

Eigenbeteiligung der Gemeinde abweicht<br />

und die Anträge der Fraktionen nicht den gesetzlichen<br />

Regelungen entsprechen. Zum einen muss das Vorteilsprinzip<br />

(Eigenbeteiligung der Kommune entsprechend<br />

der Nutzung durch die Allgemeinheit zur Nutzung<br />

der Straße durch die Anlieger) beachtet werden,<br />

zum anderen würde man gegen das Differenzierungsgebot<br />

(Festlegung gleicher Beitragssätze für die gemeindliche<br />

Eigenbeteiligung bei Teileinrichtungen –<br />

bei Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen)<br />

verstoßen.<br />

Außerdem wird ausführlich auf die von der SPD-<br />

Fraktion beantragte Neuformulierung des § 3 Abs. 2<br />

(Entstehen der Beitragsschuld) eingegangen, welche<br />

eine Nichtabrechnung von abgeschlossenen oder bereits<br />

begonnenen Maßnahmen vor Inkrafttreten der<br />

Satzung vorsieht. Die hierin vorgesehene Formulierung<br />

des Zeitpunktes des Inkrafttretens ist nicht zulässig.<br />

Ein Ausschluss von Maßnahmen, die vor dem Inkrafttreten<br />

der Satzung begonnen wurden und erst nach<br />

diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden, ist nicht möglich.<br />

In der sich anschließenden Diskussion wurden nochmals<br />

die bereits bekannten Argumente ausgetauscht.<br />

Die Mehrzahl der Gremiumsmitglieder war aber der<br />

Meinung, dass man sich innerhalb der durch die bestehende<br />

Mustersatzung bzw. durch die Rechtsprechung<br />

festgelegten Grenzen bezüglich der Beitragssätze für<br />

die Eigenbeteiligung der Kommunen bewegen sollte.<br />

Dies wird auch durch die nun vorliegenden zwei Stellungnahmen<br />

bekräftigt.<br />

Bürgermeister Martin gab abschließend noch einen<br />

Überblick über die momentanen Beteiligungssätze bei<br />

den anderen Gemeinden im Landkreis. Daraus war<br />

ersichtlich, dass, wenn man den ursprünglichen Vorschlag<br />

der CSU-Fraktion annehmen würde, noch immer<br />

die höchste Beteiligung der Gemeinden (d.h. also

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!