Mitteilungsblatt Nr. 23 - Ende November - Zapfendorf
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2 <strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>23</strong> / <strong>23</strong>.11.2012<br />
Aus dem Gemeinderat<br />
Marktgemeinderatssitzung vom 25.10.2012<br />
Erhöhung des Aufwendungsersatzes für die<br />
Leistungen des Tierschutzvereines Bamberg<br />
Mit Schreiben vom 18.09.2012 beantragte der Tierschutzverein<br />
Bamberg e.V. die pauschale Aufwandsbeteiligung<br />
für den Markt <strong>Zapfendorf</strong> von 0,15 Euro auf<br />
0,25 Euro/pro Einwohner zu erhöhen und bat gleichzeitig<br />
um diesbezügliche Zustimmung im Marktgemeinderat.<br />
Als Gründe wurden vor allen Dingen die enorm gestiegenen<br />
Kosten und die besorgniserregende Zunahme<br />
von Tieraufnahmen genannt. Ohne Unterstützung der<br />
Gemeinden in der beantragten finanziellen Höhe ist ein<br />
Weiterbetrieb in der jetzigen Form nicht mehr durchführbar.<br />
Bürgermeister Martin erinnerte hierzu an die Verpflichtung<br />
der Kommunen zur Entgegennahme und tierschutzgerechten<br />
Unterbringung und Versorgung von<br />
herrenlosen Tieren. Deshalb schlug er eine Zustimmung<br />
zur geplanten Erhöhung des pauschalen Aufwendungsersatzes<br />
vor.<br />
Der Marktgemeinderat stimmte der erhöhten pauschalen<br />
Aufwandsbeteiligung von 0,25 Euro/Einwohner zu<br />
(18:0).<br />
Erhöhung der Hundesteuer – Erlass einer entsprechenden<br />
Änderungssatzung<br />
Wie schon bei den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr<br />
2012 angesprochen, hat die Verwaltung eine<br />
Überprüfung der Hundesteuersätze vorgenommen.<br />
Bürgermeister Martin erläuterte hierzu, dass dem<br />
Markt durch das Aufstellen von Hundetoiletten, verbunden<br />
mit der Entsorgung des Hundekots in den dafür<br />
vorgesehenen Tüten, in den letzten Jahren stark gestiegene<br />
Mehrkosten entstanden sind. Weiterhin haben<br />
sich die Kosten für den Bauhof, ausgelöst durch immer<br />
stärkere Verunreinigungen durch Hundekot in öffentlichen<br />
Anlagen, kräftig erhöht.<br />
Die letzte Anpassung der Hundesteuersätze geschah in<br />
der Marktgemeinderatssitzung am 28.09.2006 zum<br />
01.01.2007.<br />
Abschließend wurde eine Erhöhung für jeden Hund<br />
einheitlich ab dem 01.01.2013 auf 50 Euro festgelegt<br />
(10:8). Die entsprechende Änderungssatzung hierzu<br />
wurde bereits im letzten <strong>Mitteilungsblatt</strong> veröffentlicht.<br />
Überörtliche Rechnungsprüfung – Erlass einer<br />
Straßenausbaubeitragssatzung (u.a. Bearbeitung<br />
von 2 Anträgen zur Änderung dieser Satzung)<br />
Hierzu verlas Bürgermeister Martin die vorliegenden<br />
Anträge der Fraktionen „Vereintes Umland“ und der<br />
„SPD“, die sich beide auf die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung<br />
(Beschluss vom 26.07.2012; amtl.<br />
Bekanntmachung im gemeindlichen <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />
am 03.08.2012) beziehen.<br />
Bezüglich der am 26.07.2012 erlassenen Straßenausbaubeitragssatzung<br />
und den beiden vorliegenden Anträgen<br />
wurde, wie gewünscht, eine rechtliche Stellungnahme<br />
beim Bayerischen Gemeindetag und bei der<br />
zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt<br />
Bamberg) eingeholt. Beide Stellungnahmen wurden an<br />
alle Gremiumsmitglieder verteilt.<br />
Daraus ging hervor, dass die vorhandene Satzung, die<br />
erheblich von der Mustersatzung hinsichtlich der prozentualen<br />
Eigenbeteiligung der Gemeinde abweicht<br />
und die Anträge der Fraktionen nicht den gesetzlichen<br />
Regelungen entsprechen. Zum einen muss das Vorteilsprinzip<br />
(Eigenbeteiligung der Kommune entsprechend<br />
der Nutzung durch die Allgemeinheit zur Nutzung<br />
der Straße durch die Anlieger) beachtet werden,<br />
zum anderen würde man gegen das Differenzierungsgebot<br />
(Festlegung gleicher Beitragssätze für die gemeindliche<br />
Eigenbeteiligung bei Teileinrichtungen –<br />
bei Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen)<br />
verstoßen.<br />
Außerdem wird ausführlich auf die von der SPD-<br />
Fraktion beantragte Neuformulierung des § 3 Abs. 2<br />
(Entstehen der Beitragsschuld) eingegangen, welche<br />
eine Nichtabrechnung von abgeschlossenen oder bereits<br />
begonnenen Maßnahmen vor Inkrafttreten der<br />
Satzung vorsieht. Die hierin vorgesehene Formulierung<br />
des Zeitpunktes des Inkrafttretens ist nicht zulässig.<br />
Ein Ausschluss von Maßnahmen, die vor dem Inkrafttreten<br />
der Satzung begonnen wurden und erst nach<br />
diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden, ist nicht möglich.<br />
In der sich anschließenden Diskussion wurden nochmals<br />
die bereits bekannten Argumente ausgetauscht.<br />
Die Mehrzahl der Gremiumsmitglieder war aber der<br />
Meinung, dass man sich innerhalb der durch die bestehende<br />
Mustersatzung bzw. durch die Rechtsprechung<br />
festgelegten Grenzen bezüglich der Beitragssätze für<br />
die Eigenbeteiligung der Kommunen bewegen sollte.<br />
Dies wird auch durch die nun vorliegenden zwei Stellungnahmen<br />
bekräftigt.<br />
Bürgermeister Martin gab abschließend noch einen<br />
Überblick über die momentanen Beteiligungssätze bei<br />
den anderen Gemeinden im Landkreis. Daraus war<br />
ersichtlich, dass, wenn man den ursprünglichen Vorschlag<br />
der CSU-Fraktion annehmen würde, noch immer<br />
die höchste Beteiligung der Gemeinden (d.h. also