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Stadt-Info 6/2004 - Seekirchen am Wallersee

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Neues Nachbarrecht:<br />

„Recht auf Licht“<br />

Nach langer Diskussion ist nun im allgemeinen<br />

Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ein neues<br />

Nachbarrecht beschlossen worden. Es wird mit<br />

1. Juli <strong>2004</strong> gelten!<br />

Dieses, wie wir glauben auch für Sie interessante<br />

Thema, bereiten wir aufgrund eines Artikels<br />

des Herrn Dr. Ferdinand Kerschner (erschienen<br />

in der RFG-Schriftenreihe) auf und bringen<br />

es Ihnen auszugsweise zur Kenntnis.<br />

Grundsätzlich darf zu dieser Materie festgestellt<br />

werden, dass die Zivilgerichte über Baum- und<br />

Pflanzenstreitigkeiten wie z.B. wenn Bäume<br />

und Sträucher so gepflanzt werden, dass man<br />

im eigenen Haus und Garten kaum mehr Sonnenlicht<br />

hat, wenn der Garten vermoost oder<br />

wenn Hecken, Bäume und/oder Wurzeln über<br />

die Grundstücksgrenze wachsen zu entscheiden<br />

haben.<br />

Durch das neue Zivilrechts-Änderungsgesetz<br />

<strong>2004</strong> kann bei ortsunüblichen unzumutbaren<br />

Beeinträchtigungen in Form des Entzuges von<br />

Licht oder Luft durch Bäume und andere Pflanzen<br />

auf einem Nachbargrundstück der beeinträchtigte<br />

Liegenschaftseigentümer, aber auch<br />

ein Mieter oder Pächter, ein gerichtlich durchsetzbares<br />

Abwehrrecht ausüben.<br />

Der störende Nachbar ist zur „Beseitigung“ der<br />

unzumutbaren Beschattung verpflichtet.<br />

Bei Streitigkeiten muss zunächst versucht werden,<br />

den Streit außergerichtlich beizulegen. Für<br />

die Zulässigkeit einer gerichtlichen Klage bedarf<br />

es einer Bestätigung durch eine angerufene<br />

Schlichtungsstelle, dass innerhalb von drei<br />

Monaten ab Einleitung eines Schlichtungsverfahrens<br />

keine Einigung erzielt werden konnte.<br />

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist der Ausdruck<br />

„ortsunübliche und unzumutbare Beschattung“.<br />

Solche Fälle könnten sein: größere Teile des<br />

Nachbargrundstücks vermoosen, versumpfen<br />

oder werden sonst unbrauchbar, auch <strong>am</strong> helllichten<br />

Tag, zu Mittag, ist künstliche Beleuchtung<br />

nötig oder völlige Unbrauchbarkeit einer<br />

Solaranlage, die bereits vorher bestand.<br />

Ein weiterer Punkt ist die Beschränkung des<br />

Selbsthilferechts beim „Hinüberwachsen“. Es<br />

geht hier um Äste und Wurzeln, die über die Liegenschaftsgrenze<br />

hinüberwachsen. Im neu<br />

gefassten § 422 ABGB wird das bisherige unbeschränkte<br />

Selbsthilferecht des Nachbarn maßgeblich<br />

eingeschränkt. Er wird beim Abschneiden<br />

der Äste und Wurzeln zu fachgerechtem und<br />

schonendem Vorgehen verpflichtet. In der Regel<br />

wird nun der beeinträchtigte Nachbar zur Entfernung<br />

der Wurzeln bzw. Äste - kostenträchtig -<br />

einen Fachmann, also meist einen Gärtner heranziehen<br />

müssen.<br />

Aktuelles<br />

<strong>Seekirchen</strong> a. W.<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Seekirchen</strong> <strong>am</strong> <strong>Wallersee</strong><br />

Einsatzjahr 2003 und Florianifeier <strong>2004</strong><br />

Im Jahr 2003 machte uns der<br />

Jahrhundertsommer mit der Hitze<br />

und Trockenheit zu schaffen,<br />

weshalb der Schwerpunkt auf den<br />

Bereich der technischen Einsätze<br />

entfiel. Obwohl die Zahl der<br />

Brandeinsätze in den letzten Jahren<br />

bedrohlich steigt (23 im Jahr<br />

2001, 41 im Jahr 2002 auf nun<br />

56 im vergangenen Jahr 2003).<br />

Insges<strong>am</strong>t rückte die Seekirchner<br />

Feuerwehr 263 mal aus. Das ist<br />

eine Steigerung um 9%!<br />

Gliederung:<br />

56 Brandeinsätze<br />

178 technische Einsätze<br />

7 Heumessungen<br />

15 Bereitschaftsdienste<br />

Insges<strong>am</strong>t wurden unglaubliche<br />

23.363 Stunden im Jahr 2003 von<br />

den Feuerwehrmännern und -<br />

frauen in <strong>Seekirchen</strong> für Einsatz,<br />

Kurse, Schulungen und Verwaltungsdienst<br />

aufgewendet - alles<br />

ehren<strong>am</strong>tlich für die Sicherheit<br />

unserer Bevölkerung.<br />

Bei der Florianifeier <strong>am</strong> 15. 05.<br />

<strong>2004</strong> wurden zwei Probefeuerwehrmänner<br />

feierlich angelobt.<br />

In feierlichem Rahmen wurden<br />

auch einige Beförderungen und<br />

Ehrungen vorgenommen:<br />

9<br />

Besondere Ehrungen:<br />

1. Vzbgm. Hans Stelzinger und<br />

Vzbgm. a. D. <strong>Stadt</strong>rat Helmut<br />

Naderer bek<strong>am</strong>en das Ehrenzeichen<br />

der 3. Stufe.<br />

Matthias Scheipl (Kassenleiter<br />

des <strong>Stadt</strong><strong>am</strong>tes <strong>Seekirchen</strong>), BI<br />

Josef Buchmayr (Postenkommandant<br />

unseres Gendarmeriepostens)<br />

und AK Hermann Gerstgrasser<br />

(Ortsstellenleiter des<br />

Roten Kreuzes <strong>Seekirchen</strong>) erhielten<br />

die Medaille für verdienstvolle<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />

Einigen K<strong>am</strong>eraden konnte sogar<br />

die Urkunde für 50-jährige verdienstvolle<br />

Tätigkeit überreicht<br />

werden.<br />

Eine besondere Ehre k<strong>am</strong> zwei<br />

Feuerwehrk<strong>am</strong>eraden zuteil, die<br />

bereits im nichtaktiven Dienst<br />

sind. Sie haben ihr Leben lang<br />

mit Begeisterung Feuerwehrdienst<br />

geleistet und ihr Leben in<br />

den Dienst der Feuerwehr<br />

gestellt. Unzählige verbleibende<br />

Leistungen haben sie hinterlassen:<br />

OBI Friedrich Haigermoser<br />

und OBI Manfred Zauner wurde<br />

aufgrund ihrer Leistungen die in<br />

<strong>Seekirchen</strong> äußerst seltene<br />

„Ehrenmitgliedschaft“ verliehen.

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