Stadt-Info 6/2004 - Seekirchen am Wallersee
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Neues Nachbarrecht:<br />
„Recht auf Licht“<br />
Nach langer Diskussion ist nun im allgemeinen<br />
Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ein neues<br />
Nachbarrecht beschlossen worden. Es wird mit<br />
1. Juli <strong>2004</strong> gelten!<br />
Dieses, wie wir glauben auch für Sie interessante<br />
Thema, bereiten wir aufgrund eines Artikels<br />
des Herrn Dr. Ferdinand Kerschner (erschienen<br />
in der RFG-Schriftenreihe) auf und bringen<br />
es Ihnen auszugsweise zur Kenntnis.<br />
Grundsätzlich darf zu dieser Materie festgestellt<br />
werden, dass die Zivilgerichte über Baum- und<br />
Pflanzenstreitigkeiten wie z.B. wenn Bäume<br />
und Sträucher so gepflanzt werden, dass man<br />
im eigenen Haus und Garten kaum mehr Sonnenlicht<br />
hat, wenn der Garten vermoost oder<br />
wenn Hecken, Bäume und/oder Wurzeln über<br />
die Grundstücksgrenze wachsen zu entscheiden<br />
haben.<br />
Durch das neue Zivilrechts-Änderungsgesetz<br />
<strong>2004</strong> kann bei ortsunüblichen unzumutbaren<br />
Beeinträchtigungen in Form des Entzuges von<br />
Licht oder Luft durch Bäume und andere Pflanzen<br />
auf einem Nachbargrundstück der beeinträchtigte<br />
Liegenschaftseigentümer, aber auch<br />
ein Mieter oder Pächter, ein gerichtlich durchsetzbares<br />
Abwehrrecht ausüben.<br />
Der störende Nachbar ist zur „Beseitigung“ der<br />
unzumutbaren Beschattung verpflichtet.<br />
Bei Streitigkeiten muss zunächst versucht werden,<br />
den Streit außergerichtlich beizulegen. Für<br />
die Zulässigkeit einer gerichtlichen Klage bedarf<br />
es einer Bestätigung durch eine angerufene<br />
Schlichtungsstelle, dass innerhalb von drei<br />
Monaten ab Einleitung eines Schlichtungsverfahrens<br />
keine Einigung erzielt werden konnte.<br />
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist der Ausdruck<br />
„ortsunübliche und unzumutbare Beschattung“.<br />
Solche Fälle könnten sein: größere Teile des<br />
Nachbargrundstücks vermoosen, versumpfen<br />
oder werden sonst unbrauchbar, auch <strong>am</strong> helllichten<br />
Tag, zu Mittag, ist künstliche Beleuchtung<br />
nötig oder völlige Unbrauchbarkeit einer<br />
Solaranlage, die bereits vorher bestand.<br />
Ein weiterer Punkt ist die Beschränkung des<br />
Selbsthilferechts beim „Hinüberwachsen“. Es<br />
geht hier um Äste und Wurzeln, die über die Liegenschaftsgrenze<br />
hinüberwachsen. Im neu<br />
gefassten § 422 ABGB wird das bisherige unbeschränkte<br />
Selbsthilferecht des Nachbarn maßgeblich<br />
eingeschränkt. Er wird beim Abschneiden<br />
der Äste und Wurzeln zu fachgerechtem und<br />
schonendem Vorgehen verpflichtet. In der Regel<br />
wird nun der beeinträchtigte Nachbar zur Entfernung<br />
der Wurzeln bzw. Äste - kostenträchtig -<br />
einen Fachmann, also meist einen Gärtner heranziehen<br />
müssen.<br />
Aktuelles<br />
<strong>Seekirchen</strong> a. W.<br />
Freiwillige Feuerwehr<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Seekirchen</strong> <strong>am</strong> <strong>Wallersee</strong><br />
Einsatzjahr 2003 und Florianifeier <strong>2004</strong><br />
Im Jahr 2003 machte uns der<br />
Jahrhundertsommer mit der Hitze<br />
und Trockenheit zu schaffen,<br />
weshalb der Schwerpunkt auf den<br />
Bereich der technischen Einsätze<br />
entfiel. Obwohl die Zahl der<br />
Brandeinsätze in den letzten Jahren<br />
bedrohlich steigt (23 im Jahr<br />
2001, 41 im Jahr 2002 auf nun<br />
56 im vergangenen Jahr 2003).<br />
Insges<strong>am</strong>t rückte die Seekirchner<br />
Feuerwehr 263 mal aus. Das ist<br />
eine Steigerung um 9%!<br />
Gliederung:<br />
56 Brandeinsätze<br />
178 technische Einsätze<br />
7 Heumessungen<br />
15 Bereitschaftsdienste<br />
Insges<strong>am</strong>t wurden unglaubliche<br />
23.363 Stunden im Jahr 2003 von<br />
den Feuerwehrmännern und -<br />
frauen in <strong>Seekirchen</strong> für Einsatz,<br />
Kurse, Schulungen und Verwaltungsdienst<br />
aufgewendet - alles<br />
ehren<strong>am</strong>tlich für die Sicherheit<br />
unserer Bevölkerung.<br />
Bei der Florianifeier <strong>am</strong> 15. 05.<br />
<strong>2004</strong> wurden zwei Probefeuerwehrmänner<br />
feierlich angelobt.<br />
In feierlichem Rahmen wurden<br />
auch einige Beförderungen und<br />
Ehrungen vorgenommen:<br />
9<br />
Besondere Ehrungen:<br />
1. Vzbgm. Hans Stelzinger und<br />
Vzbgm. a. D. <strong>Stadt</strong>rat Helmut<br />
Naderer bek<strong>am</strong>en das Ehrenzeichen<br />
der 3. Stufe.<br />
Matthias Scheipl (Kassenleiter<br />
des <strong>Stadt</strong><strong>am</strong>tes <strong>Seekirchen</strong>), BI<br />
Josef Buchmayr (Postenkommandant<br />
unseres Gendarmeriepostens)<br />
und AK Hermann Gerstgrasser<br />
(Ortsstellenleiter des<br />
Roten Kreuzes <strong>Seekirchen</strong>) erhielten<br />
die Medaille für verdienstvolle<br />
Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />
Einigen K<strong>am</strong>eraden konnte sogar<br />
die Urkunde für 50-jährige verdienstvolle<br />
Tätigkeit überreicht<br />
werden.<br />
Eine besondere Ehre k<strong>am</strong> zwei<br />
Feuerwehrk<strong>am</strong>eraden zuteil, die<br />
bereits im nichtaktiven Dienst<br />
sind. Sie haben ihr Leben lang<br />
mit Begeisterung Feuerwehrdienst<br />
geleistet und ihr Leben in<br />
den Dienst der Feuerwehr<br />
gestellt. Unzählige verbleibende<br />
Leistungen haben sie hinterlassen:<br />
OBI Friedrich Haigermoser<br />
und OBI Manfred Zauner wurde<br />
aufgrund ihrer Leistungen die in<br />
<strong>Seekirchen</strong> äußerst seltene<br />
„Ehrenmitgliedschaft“ verliehen.